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Autor: Rügenbote

Fischereiabgabe in MV ab 1. September 2025 für alle verpflichtend

Schwerin – Ab dem 1. September 2025 müssen alle Personen, die in Mecklenburg-Vorpommern angeln oder anderweitig Fischerei ausüben, die Fischereiabgabe des Landes entrichten – unabhängig davon, ob sie bereits in einem anderen Bundesland eine entsprechende Abgabe gezahlt haben. Damit setzt das Land die im August 2024 beschlossene Änderung des Landesfischereigesetzes vollständig um. Ziel ist es, dass sich alle Nutzerinnen und Nutzer der Gewässer an den daraus finanzierten Maßnahmen zur Förderung der Fischerei sowie zum Schutz und zur Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern beteiligen.

„Wer unsere Gewässer nutzt, soll sich auch an ihrem Schutz beteiligen – das ist fair, und davon profitieren Natur, Fischerei und Tourismus gleichermaßen“, betont Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Von der Abgabepflicht ausgenommen sind u. a. Kinder unter 14 Jahren, bestimmte Hilfspersonen der beruflichen Fischerei sowie schwerbehinderte oder kranke Menschen, die die Fischereischeinprüfung nicht ablegen können (§ 7 Landesfischereigesetz).

Die Abgabe beträgt derzeit:

  • 10 Euro pro Jahr für Inhaberinnen und Inhaber eines anerkannten Fischereischeins,
  • zusätzlich 5 Euro bei Nutzung oder Verlängerung eines zeitlich befristeten Fischereischeins (Touristenfischereischein).

So kann die Abgabe gezahlt werden:

  1. Vor Ort bei den örtlichen Ordnungsbehörden in Mecklenburg-Vorpommern. Der Nachweis (Abgabemarke auf separatem Formular) muss beim Angeln mitgeführt werden.
  2. Online über den Shop der oberen Fischereibehörde unter https://erlaubnis.angeln-mv.de – rund um die Uhr, auch per Smartphone. Die Zahlung ist per PayPal oder Kreditkarte möglich. Das erzeugte Dokument ist elektronisch bei Kontrollen vorzuzeigen.

Über den Online-Shop können auch Küstenangelerlaubnisse und zeitlich befristete Fischereischeine erworben oder verlängert werden.

Neue Förderung für Kleinstunternehmen seit 11. August in Kraft

Schwerin – Am 11. August 2025 ist in Mecklenburg-Vorpommern die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) offiziell in Kraft getreten. Damit startet das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV in die neue Förderperiode des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER III).

Ziel der Förderung ist es, die wirtschaftliche Infrastruktur in ländlichen Regionen zu stärken und die Versorgung vor Ort langfristig zu sichern – etwa durch Handwerksbetriebe, Dorfgaststätten oder andere kleingewerbliche Dienstleistungen. Förderfähig sind Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Unsere Dörfer leben von engagierten Unternehmerinnen und Unternehmern, die mit Mut und Ideenreichtum zur Lebensqualität vor Ort beitragen. Mit der neuen Förderung unterstützen wir gezielt deren Investitionen und Gründungsvorhaben.“

Bezuschusst werden Investitionen in inventarisierbare Wirtschaftsgüter – zum Beispiel Maschinen, Geräte oder Ausstattung – sowie begleitende Planungs- und Beratungsleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen. Der Fördersatz beträgt 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung erfolgt im Rahmen der EU-De-minimis-Regelung (max. 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren).

Wichtige Voraussetzungen:

  • Die Betriebsstätte muss in einer ländlichen Region liegen (außerhalb großer und mittelgroßer Städte).
  • Der überwiegende Absatz des Unternehmens erfolgt im Umkreis von 50 km.

Anträge können seit dem Inkrafttreten am 11. August ganzjährig und online gestellt werden. Das digitale Antragsverfahren sowie weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Ministeriums unter dem Bereich Projektförderung (www.regierung-mv.de).

In der vergangenen Förderperiode haben bereits 214 Kleinstunternehmen von der Förderung profitiert.

 

Beratung und Unterstützung:

Für Fragen zur Förderung und Antragstellung steht das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg unter Tel. 0385 588-66 270 (Herr Rentz) bzw. 0385 588-66 275 (Frau Böther) zur Verfügung.

Auch die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern bieten praxisnahe Unterstützung bei der Unternehmensentwicklung und Antragstellung.

Land stärkt mittelständische Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern stehen die Zeichen auf Wachstum: In den kommenden Jahren wird das Land erheblich mehr in Bauprojekte investieren. Davon wird vor allem die mittelständische Bauwirtschaft profitieren. Sowohl der Entwurf für Doppelhaushalt 2026/2027 als auch Mittel aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes sorgen für ein nie dagewesenes Bauvolumen.

„Die Bauwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern kann sich auf eine langanhaltende Auftragswelle einstellen“, erklärt Finanz- und Digitalisierungsminister Dr. Heiko Geue. „Mit dem Infrastruktur-Sondervermögen und dem Landesbauprogramm geben wir bewusst starke Impulse für Handwerk und Mittelstand in unserem Land.“

Allein für die Jahre 2026 und 2027 sind rund 350 Mio. Euro für Landes- und etwa 400 Mio. Euro für Bundesbaumaßnahmen vorgesehen. Hinzu kommen rund 400 Millionen Euro für weitere Landesbauten aus dem Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes, die in den nächsten zehn Jahren investiert werden sollen. Schwerpunkte sind hierbei neben Bauten für Wissenschaft und Forschung vor allem kleinere und mittlere Baumaßnahmen wie Sanierungen und Neubauten von Polizeidienststellen oder Verwaltungsgebäuden.

Die Staatliche Bau- und Liegenschaftsverwaltung setzt dabei weiterhin auf die losweise Vergabe – also die Ausschreibung einzelner Gewerke. So wird gezielt der Mittelstand gestärkt und heimische Handwerksbetriebe werden in die Lage versetzt, sich auf die Bauaufträge zu bewerben.

Ein weiterer Impuls für die Bauwirtschaft ist der von Mecklenburg-Vorpommern in den Bundesrat eingebrachte Entschließungsantrag für einen „Bau-Turbo für die öffentliche Hand“. Ziel ist es, das Planungs- und Baurecht zu entschlacken und Vergabeverfahren zu beschleunigen – etwa durch die Anhebung der EU-Schwellenwerte für Bau- und Planungsleistungen oder durch digitalisierte Nachprüfungsverfahren.

„Wenn wir viel bauen wollen, müssen wir auch schneller bauen können“, so Minister Geue. „Wir brauchen einfachere Verfahren, mehr digitale Prozesse und eine moderne Auslegung des Vergaberechts.“

Mit dem steigenden Bauvolumen rückt auch eine andere Frage in den Fokus: Reichen die Kapazitäten der regionalen Bauwirtschaft aus? Denn durch die Vielzahl an geplanten Maßnahmen – vom Landeshochbau über Polizeigebäude bis hin zu Klimaschutzprojekten – könnte es in den kommenden Jahren zu Engpässen kommen.

„Es ist absehbar, dass unsere Bauwirtschaft an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen wird. Deshalb setzen wir auf frühzeitige Planung, faire Vergabepraktiken und eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Handwerk und Bauwirtschaft“, sagt Geue.

Neuer Schwung für die Marke „Deutschlands Seenland“

Bundesländerübergreifende Allianz wird ausgebaut

Schwerin – Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern treiben die Initiative für einen nachhaltigen und zukunftsfähigen Wassertourismus unter der Marke „Deutschlands Seenland“ voran / „Deutschlands Seenland“ ist nun auch als Marke eingetragen

Eine bundesweit einzigartige Allianz für die Bewerbung des Wassertourismus in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern geht in die nächste Runde: Die Tourismusorganisationen visitBerlin Berlin Tourismus & Kongress GmbH, TMB Tourismus-Marketing Brandenburg und der Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern haben ihre seit 2022 bestehende Kooperation im Wassertourismus mit dem Titel „Deutschlands Seenland“ verlängert und die Marke „Deutschlands Seenland“ schützen lassen. Ziel der Kooperation ist es, wassertouristische Angebote, angefangen beim Hausbootfahren bis hin zum Paddeln, Aktivurlaubern näherzubringen.

Die verbundenen Wasserreviere der drei Kooperationspartner bilden mit mehr als 5.000 Seen und 60.000 Kilometern Fließgewässer gemeinsam Deutschlands größtes zusammenhängendes Wassersportrevier, das auf rund 900 Kilometern auch führerscheinfrei befahren und erlebt werden kann.

Dazu Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern: „Diese Kooperation ist ein Gewinn für alle: Gemeinsam und länderübergreifend können wir das große touristische Potenzial auf dem Wasser noch besser nutzen. ‚Deutschlands Seenland’ ist ein einzigartiges Highlight, das für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern neue wirtschaftliche Möglichkeiten bringt.“

Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz Brandenburg, ergänzte: „Brandenburg hat mehr als 3.000 Seen und unzählige Kilometer Fließgewässer. Deshalb ist ‚Deutschlands Seenland’ eine wichtige Marketinginitiative für uns. Gemeinsam und deutschlandweit bewerben Brandenburg, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ein einzigartiges, länderübergreifendes Wassersportrevier. Durch den Wassertourismus wird Wertschöpfung und Lebensqualität in den Regionen generiert, denn er stärkt regionale Infrastrukturen sowie gastgewerbliche und freizeitbezogene Angebote. Davon profitieren Einheimische wie Gäste gleichermaßen.“

Franziska Giffey, Bürgermeisterin und Senatorin für Wirtschaft, Energie und Betriebe in Berlin, fügte hinzu: „Ostdeutschland ist ein wunderschönes Seenland. Damit die Wasserfreunde ihren Sport oder Urlaub noch besser planen können, arbeiten Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Unser Ziel ist klar: Wir wollen die Menschen für unser einzigartiges Wasserangebot gemeinsam begeistern und dafür sorgen, dass sie über Bundeslandgrenzen hinweg leicht an praktische Informationen zum Wassertourismus kommen, die geltenden Regeln kennen und ihre Touren mit grenzenloser Wasserfreude genießen können.“

Die zur Marke zugehörige Internetseite deutschlands-seenland.de wurde kürzlich überarbeitet. Hier finden sowohl wasseraffine Urlauberinnen und Urlauber sowie Einheimische Tipps für mehrtägige Urlaubsreisen beispielsweise mit dem Hausboot oder Kanu sowie damit kombinierbare Aktivitäten am Wasser wie etwa mit dem Rad. Blogbeiträge, ein neues Imagevideo mit dem Titel „Deutschlands Seenland – was ist daran schon besonders?“ und Bildgalerien sollen dazu inspirieren, den nächsten Urlaub ganz dem Element Wasser zu widmen und im Takt der Wellen die Landschaften zu genießen. Für weitere Tourenempfehlungen und detailgenauere Informationen können Interessierte anschließend auf den jeweiligen Seiten von visitBerlin, der Tourismus-Marketing Brandenburg und des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern unterwegs sein. Geplant ist zudem der Aufbau einer Serviceseite mit Informationen zu Fahrregeln, zur Charterscheinregelung sowie zu Themen des Natur- und Umweltschutzes.

Gäste inspirieren soll auch der gemeinsame Instagram Kanal @deutschlandsseenland. Darüber hinaus gibt es Tipps für einen Urlaub am und auf dem Wasser auf den Social-Media-Kanälen der drei Tourismusorganisationen.

Der Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern hat großes Potenzial und ist ein entscheidender Wirtschaftsfaktor. In dem Bereich wird eine Milliarde Umsatz generiert. Mehr als 19.000 Beschäftigte zählt das Segment. Das ergab eine kürzlich in Schwerin vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit vorgestellte Studie mit dem Titel „Wirtschaftliche Effekte im Wassertourismus in Mecklenburg-Vorpommern“.

Reduzierte Mehrwertsteuer für Gastronomie

Groß Schwansee – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ist auf ihrer MV-Tour auf Schlossgut Groß Schwansee mit dem Präsidium des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern zusammengetroffen.

 „Das Gastgewerbe ist eine wichtige Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Sie leistet gerade jetzt im Sommer einen unverzichtbaren Beitrag, damit sich unsere Gäste in ihrem Urlaub und auch die Einheimischen bei uns in Mecklenburg-Vorpommern wohlfühlen. Vielen Dank an alle, die im Hotel- und Gaststättengewerbe tätig sind und vollen Einsatz zeigen“, sagte die Ministerpräsidentin im Anschluss an das Gespräch.

Die Landesregierung und der Verband zeigten sich einig darüber, dass die bei Bildung der neuen Bundesregierung verabredete dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie zügig kommen muss. „Im neuen Bundeshaushalt ist dafür bereits Vorsorge getroffen worden. Nun muss das auch zügig gesetzgeberisch umgesetzt werden. Mecklenburg-Vorpommern wird als Tourismusland die geplante Mehrwertsteuersenkung im Bundesrat unterstützen“, sagte die Ministerpräsidentin. Ablehnend äußerte sich die Ministerpräsidentin zu kommunalen Verpackungssteuern. „Die Gastronomie kann keine weiteren Belastungen vertragen.“

„Ich danke unserer Ministerpräsidentin für ihre klare Position pro 7% MwSt. auf Speisen. Dies ist ein mitmachendes Signal und stärkt unsere Betriebe nachhaltig. Ob im Altenheim, bei Kita- oder Schulversorgung, ob Landgasthof oder Restaurant -wir sichern damit Betriebe und Arbeitsplätze“, erklärte der Präsident des DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern Lars Schwarz im Anschluss an das Gespräch.

Thema des Gesprächs war auch die Fachkräftesicherung im Hotel- und Gaststättengewerbe. „Ich finde es gut, dass der DEHOGA in Mecklenburg-Vorpommern mit innovativen Projekten wie dem GastroBurner zielgruppengerecht junge Menschen auf die vielfältigen Ausbildungsberufe in der Gastronomie hinweist. Die Fachkräftesicherung ist eine der wichtigsten Aufgaben der kommenden Jahre“, sagte die Ministerpräsidentin.

„Das Gastgewerbe ist die internationalste Branche in Mecklenburg-Vorpommern. Ohne diese Mitarbeiter wäre in vielen Betrieben kein Angebot möglich“, sagte DEHOGA-Chef Lars Schwarz.

Sternenpark Nossentiner/Schwinzer Heide bekommt Koordinierungsstelle

Plau am See – Mit der Übergabe eines Zuwendungsbescheids in Höhe von über 56.000 Euro, den Minister Dr. Till Backhaus heute  in Plau am See (Ziegenhorn 1) an die Lokale Aktionsgruppe (LAG) Warnow-Elde-Land übergibt, wird ein bedeutender Schritt für die Weiterentwicklung des Sternenparks Nossentiner/Schwinzer Heide gemacht. Die Mittel fließen in die Einrichtung einer Koordinierungsstelle, die künftig die vielfältigen Aktivitäten im Sternenpark über drei LEADER-Regionen hinweg strategisch bündeln und weiterentwickeln wird.

Ein zentrales Ziel des Projekts ist die internationale Zertifizierung als offizieller „Dark Sky Park“ durch die Dark Sky International. Dafür wurde ein entscheidender Meilenstein erreicht: 67 Prozent der öffentlichen Beleuchtung im Parkgebiet wurden bereits sternenparkkonform umgerüstet – eine zentrale Voraussetzung für die Antragstellung, die bis Ende 2025 erfolgen soll. Die Zertifizierung wird für 2026 angestrebt. Danach muss jährlich nachgewiesen werden, dass die Lichtverhältnisse den Anforderungen weiterhin entsprechen – ebenso wie die Durchführung von mindestens vier öffentlichen Veranstaltungen pro Jahr, die das Bewusstsein für den Schutz der natürlichen Dunkelheit fördern.

„Der Sternenpark zeigt eindrucksvoll, wie Umwelt- und Klimaschutz mit regionaler Entwicklung und innovativem Tourismus Hand in Hand gehen können. Dieses Projekt verdient unsere volle Unterstützung“, betont Minister Backhaus bei der Übergabe des Bescheids.

Neben der LEADER-Förderung unterstützt auch die Norddeutsche Stiftung für Umwelt und Entwicklung (NUE) das Projekt maßgeblich. Die Stiftung finanziert ihren Beitrag mit Mitteln aus der Umweltlotterie BINGO! – Die Umweltlotterie, die in Mecklenburg-Vorpommern Projekte des Natur- und Umweltschutzes stärkt. NUE-Vorsitzender, Bernhard Riggers, erklärte: „Mit den Erträgen aus der Lotterie BINGO – Die Umweltlotterie fördert die NUE seit dem Jahr 2016 die bundesweit beachtete, erfolgreiche Entwicklung des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide zu einem Sternenpark. Wir freuen uns sehr, nun auch die vielfältigen Aufgaben zum Schutz des Naturgutes ‚Dunkelheit‘ mit einer professionellen Koordination zu unterstützen. Auch bei diesem Projekt dienen die BINGO-Mittel als Eigenanteil, mit dem gemeinnützige Organisationen erfolgreich umfangreiche EU-/LEADER-Mittel für Mecklenburg-Vorpommern einwerben können.“

Der Sternenpark Nossentiner/Schwinzer Heide erstreckt sich über rund 355 Quadratkilometer mit mehr als 60 Seen und zehn ausgewiesenen Sternenbeobachtungsplätzen. Aufgrund seiner geringen Lichtverschmutzung bietet er ideale Bedingungen für nächtliche Naturerlebnisse und astronomische Beobachtungen. Seit 2023 ist der Naturpark offiziell als Bewerber bei der Dark Sky International registriert.

Die neue Koordinierungsstelle, angesiedelt beim Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e. V., soll unter anderem Sternenführer:innen ausbilden, Beherbergungsbetriebe für Astrotourismus beraten, Veranstaltungen organisieren und die Netzwerkarbeit stärken. Ziel ist es, den Sternenpark als Modellregion für nachhaltigen Tourismus, Bildung und Lichtschutz weiterzuentwickeln.

Die Förderung erfolgt im Rahmen des LEADER-Programms, das seit 30 Jahren die eigenverantwortliche Entwicklung ländlicher Regionen in Mecklenburg-Vorpommern stärkt. Die LAG Warnow-Elde-Land gehört zu den 14 Aktionsgruppen des Landes und setzt seit vielen Jahren erfolgreich Projekte zur nachhaltigen Regionalentwicklung um.

Landgestüt Redefin: Land weist Vorwürfe aus Petition zurück

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern weist die in einer aktuellen Petition erhobenen Vorwürfe zur geplanten Weiterentwicklung des Landgestüts Redefin zurück. Ziel des laufenden Prozesses ist es, den traditionsreichen Standort wirtschaftlich stabil aufzustellen und zugleich seine öffentlichen Aufgaben zu sichern. Ein Verkauf des Ensembles steht nicht zur Debatte.

Minister Dr. Till Backhaus betont in diesem Zusammenhang: „Ich bin dem Landgestüt seit über 50 Jahren eng verhaftet und nehme die Petition und die darin geäußerte Kritik sehr ernst. Sie zeigt die große Verbundenheit vieler Bürgerinnen und Bürger mit dem Landgestüt Redefin – als Ort der Ausbildung und Qualifizierung im Bereich der Pferdezucht und des Pferdesports.“

Backhaus würdigt den Standort zudem als einen der schönsten, sich im Betrieb befindlichen denkmalgeschützten Anlagen Mecklenburg-Vorpommerns. „Das Landgestüt trägt maßgeblich zur regionalen Identität bei und genießt zugleich national und international Ansehen. Jährlich besuchen zwischen 80.000 und 100.000 Gäste die historische Anlage. Diese Bedeutung werden wir nicht aufs Spiel setzen“, versicherte er weiter.

Gleichzeitig steht das Landgestüt vor erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen. Der aktuelle Landesbetrieb erwirtschaftet jährlich rund 1,8 Millionen Euro operativen Verlust – insbesondere in Kernbereichen wie der Reit- und Fahrschule, der Deckstation sowie der Hengsthaltung und dem Verkauf. Hinzu kommen eine angespannte Personalsituation, zu optimierende Verwaltungsprozesse und wiederkehrender baulicher Sanierungsbedarf.

„Vor diesem Hintergrund gilt es gute Lösungen für das Gestüt und die Mitarbeitenden zu finden. Eine Petition ist ein zulässiges Instrument, um seine Stimme zu erheben; zur Lösungsfindung selbst trägt sie aber noch nicht bei. Wer mich kennt, weiß, dass ich jederzeit bereit, in konstruktive Gespräche zu gehen und gute Ideen einfließen zu lassen. Deshalb werde ich in Kürze ein Dialogforum mit den Petenten einberufen lassen“, kündigte Minister Backhaus an.

Im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens wird aktuell geprüft, inwieweit ein alternatives Betreibermodell geeignet ist, das Gestüt wirtschaftlich stabiler aufzustellen und gleichzeitig die öffentlichen Interessen zu wahren. Dazu zählen unter anderem die Fortführung der Hengsthaltung, der Zucht und des Sports sowie der Ausbildung. Das Verfahren wird entsprechende Anforderungen an mögliche Betreiber enthalten.

„Das Verfahren ist vollständig ergebnisoffen und wird mit größter Sorgfalt geführt“, betonte Minister Backhaus und sicherte der Belegschaft eine transparente Kommunikation zu.

Sichere Schulen durch umfassende Erste-Hilfe-Ausbildung

2024 wurden über 4.300 Beschäftige der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern qualifiziert

Schwerin – Lehrkräfte tragen nicht nur Verantwortung für den Lernerfolg ihrer Schülerinnen und Schüler, sondern auch für ihre Sicherheit. Um auf Notfälle bestmöglich vorbereitet zu sein, ist eine Erste-Hilfe-Ausbildung unverzichtbar.

„Die Gesundheit und Sicherheit aller am Schulleben Beteiligten hat für uns oberste Priorität. Eine wirksame Erste Hilfe kann im Ernstfall Leben retten. Deshalb ist es umso wichtiger, dass unsere Schulen flächendeckend über gut geschulte Ersthelfer verfügen“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 1.062 Beschäftigte an öffentlichen Schulen im Land in der Ersten Hilfe grundausgebildet. Weitere 3.276 Personen erhielten eine verpflichtende Auffrischung im Rahmen eines Erste-Hilfe-Trainings. „Die große Zahl an aus- und fortgebildeten Ersthelferinnen und Ersthelfern zeigt, dass das Thema in den Schulen präsent ist. Die Beschäftigten übernehmen Verantwortung, handeln vorausschauend und setzen ein starkes Zeichen für eine gelebte Fürsorgekultur“, sagte Oldenburg.

An Grund- und Förderschulen sind alle Beschäftigten gleichzeitig auch Ersthelfer. An weiterführenden Schulen müssen Lehrkräfte der Fächer Sport, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Hauswirtschaft, in den naturwissenschaftlichen Fächern, in berufspraktischen Fächern an den beruflichen Schulen sowie alle Klassenlehrkräfte als Ersthelfer ausgebildet werden.

Die Umsetzung der Schulungen erfolgt in Zusammenarbeit mit anerkannten Hilfsorganisationen wie dem Deutschen Roten Kreuz, den Maltesern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund. Die Schulungen zum Ersthelfer umfassen jeweils neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Während der Grundkurs auf die Vermittlung aller relevanten Grundlagen abzielt – von der Versorgung von Wunden über das Verhalten bei Knochenbrüchen bis hin zum korrekten Absetzen eines Notrufs – dient das Training der regelmäßigen Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse.

Die Finanzierung der Maßnahmen ist klar geregelt: Für angestellte Beschäftigte übernimmt die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern die Kosten, für verbeamtete Lehrkräfte das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung über das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V).