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Autor: Rügenbote

Fürstliche Geheimnisse

André Farin liest in Mönchgutbibliothek Baabe aus der Biografie des Putbusser Fürsten

Insel Rügen – Die Mönchgutbibliothek in Baabe veranstaltet am 4. September 2025 eine Lesung mit Lehrer und Autor André Farin.

„Fürstliche Geheimnisse“ nennt dieser seine sieben Lesekapitel, in denen er eher unbekannte Lebensabschnitte und Weisheiten des populären Fürsten Wilhelm Malte zu Putbus (1783-1854) beleuchtet.

An dem Abend geht es beispielsweise um dessen intensive Kontakte zum preußischen Königshaus, die für Putbus und Rügen gewinnbringend waren.

Weitere Themen hören sich vielversprechend an: die Beziehungen zu den Freimaurern, sein Sparmodell bei Bauwerken des Ortes, Erfahrungen mit dem Spiel der Börse, einen unehelichen Erben oder die gefährliche Wanderung auf dem Vesuv.

Die Lesung der Veranstaltungsreihe „Baabe liest“ beginnt um 19 Uhr. Sie bietet im Anschluss die Möglichkeit für Gespräche, den Erwerb der Putbus-Biografie oder des neuen Parkführers von Putbus sowie das passende Autogramm darin.

Anmeldungen sind telefonisch möglich unter 03 83 03 – 14 22 4. Fragen zum Thema beantwortet der Autor vorab unter andre.farin@t-online.de

Städtebauförderprogramme 2026

Städte können ab sofort Anträge stellen

Schwerin – Die Städte des Landes sind aufgerufen, Anträge für die Städtebauförderprogramme des Jahres 2026 zu stellen. Bis zum 15. Oktober können Gelder in den drei Förderprogramme „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“, „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ der Bund-Länder-Förderung beantragt werden.

Die Städtebauförderung ist eine Drittelfinanzierung von Bund, Land und jeweils die Städtebaufördermittel einsetzender Kommune. 2025 stehen Städtebaufördermittel in Höhe von rund 27,4 Millionen Euro jeweils von Bund und Land zur Verfügung, in der Summe also rund 55 Millionen Euro, die die Kommunen um weitere rund 27 Millionen Euro ergänzen.

Das Land geht wenigstens von Mitteln in dieser Höhe von etwas über 80 Millionen Euro auch für 2026 aus, wobei das zuständige Bundesministerium sich in den beginnenden Haushaltsverhandlungen im Deutschen Bundestag für den 2026er Haushalt für eine Erhöhung von rund 20 Prozent einsetzen will.

Von den rund 55 Millionen Euro, die Bund und Land 2025 in die Städtebauförderung als ihren gemeinsamen Zwei-Drittel-Anteil beigesteuert haben, gingen 2025 rund 27 Millionen Euro in Schulbauprojekte.

Fördervoraussetzungen sind – neben der Funktion als Ober- Mittel- oder Grundzentrum – ein integriertes Stadtentwicklungskonzept, in dem auch Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung verankert sind.

Das Antragsformular als Excel-Datei finden Sie hier:  https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/im/Bau/staedtebau-und-stadterneuerung/staedtebaufoerderung/Programmaufruf-2026

In den drei Programmen sind seit 2020 rund 350 Millionen Euro bewilligt worden, davon etwa 41 Millionen für Radwege, Straßen, Gehwege und Plätze, 147 Millionen Euro für Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen wie Kitas, Schulen, Hort, Kultureinrichtungen und 12 Millionen Euro für private Baumaßnahmen zur Beseitigung städtebaulicher Missstände.

Veränderungen im öffentlichen Dienst

Christian Pegel: „Öffentlicher Dienst wird gerechter, fürsorglicher und zukunftsfähiger“

Schwerin – Innenminister Christian Pegel hat heute dem Kabinett die Reformideen des Landesbeamtengesetzes und des Landesdisziplinargesetzes vorgestellt. Die Änderungen zielen auf eine Modernisierung der Verwaltung, eine Erleichterung der Personalgewinnung und eine höhere Flexibilität beim Einsatz von Beamtinnen und Beamten in Land und Kommunen.

„Wir brauchen leistungsfähige Verwaltungen, die auch in Zukunft konkurrenzfähig bleiben, insbesondere im Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Mit der Reform setzen wir gezielt dort an, wo Modernisierung und Attraktivitätssteigerung notwendig sind“, betont Minister Christian Pegel.

Wahlfreiheit für Beamte bei der Beihilfe

Zudem wird ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung umgesetzt: Mit dem neuen Gesetzentwurf soll die sogenannte pauschale Beihilfe eingeführt werden. Beamtinnen und Beamte im Nordosten erhalten damit, wie bereits in mehreren anderen Bundesländern – Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen und Thüringen – die Wahlfreiheit bei ihrer Krankenversicherung.

Künftig können sie sich zu Beginn ihres Beamtenverhältnisses entscheiden, ob sie wie bisher die individuelle Beihilfe in Kombination mit einer privaten Krankenversicherung nutzen oder stattdessen die pauschale Beihilfe wählen möchten. Bei Letzterer beteiligt sich der Dienstherr an den Kosten einer selbst abgeschlossenen Krankenvollversicherung, beispielsweise bei einer gesetzlichen Krankenkasse.

„Mit der Einführung der pauschalen Beihilfe schaffen wir mehr Wahlfreiheit und machen den öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern moderner, zukunftsfähiger und deutlich attraktiver – insbesondere für diejenigen, die sich eine unkomplizierte und solidarisch finanzierte Krankenversicherung wünschen“, so Minister Christian Pegel.

Neue Wege in der Personalauswahl

Mit der gesetzlichen Zulassung eignungsdiagnostischer Instrumente – etwa strukturierter Interviews oder Assessment-Center – wird die Personalauswahl künftig moderner und fundierter gestaltet: „Wir setzen auf Qualität bei der Auswahl unserer Beschäftigten. Wissenschaftlich geprüfte Verfahren bringen uns hier einen echten Mehrwert“, so Pegel.

Zur Stärkung der Personalgewinnung und -bindung wurden neue Wege für den Zugang zum Beamtenverhältnis eröffnet. Besonders hervorgehoben wird dabei die neue Experimentierklausel für die Laufbahn des Technischen Dienstes. Künftig kann in bestimmten Bereichen die Laufbahnbefähigung über ein geeignetes Studium und eine praxisbezogene Einführung während der Probezeit erlangt werden – ein längere Zeit andauernder Vorbereitungsdienst nach dem Studium zum Erlangen der vollwertigen beamtenrechtlichen Anerkennung ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Zudem erleichtert das neue Gesetz den Wechsel von Kommunalbeamtinnen und -beamten in den Landesdienst sowie die Übernahme von Berufssoldatinnen und -soldaten in ein Beamtenverhältnis ohne laufbahnrechtliche Probezeit.

„Diese Öffnungsklauseln sind ein deutliches Signal: Wer Kompetenzen mitbringt, findet bei uns unkomplizierte Wege in die Verwaltung. Damit reagieren wir auf den Fachkräftemangel mit modernen Lösungen“, so der Minister.

Weitere Änderungen umfassen u.a. eine Zuverlässigkeitsprüfung auch bei Versetzungen und Wiedereinstellungen in der Laufbahn des Polizeivollzugsdienstes und besonderen Verwendungen des Justizdienstes (§ 12a) und die Verringerung der Regelaltersgrenze im Feuerwehrdienst auch bei Ableisten von 24-Stunden-Diensten (§ 114). Damit werden Mitglieder der Berufsfeuerwehren, die 24-Stunden-Dienste leisten, künftig genauso behandelt wie Einsatzkräfte, die mit wechselnden Schichten beispielsweise in Nacht- und Wochenenddiensten stark belastet werden und deshalb in die Altersruhe eintreten können.

„Wir brauchen kluge Köpfe in der Verwaltung – und dafür müssen wir ihnen den Einstieg erleichtern, ohne auf Qualität zu verzichten. Die Verwaltung soll ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Mit diesen Maßnahmen steigern wir die digitale Effizienz der Verwaltung und sorgen zugleich für gerechtere Rahmenbedingungen im öffentlichen Dienst – insbesondere in fordernden Berufen wie dem Feuerwehrdienst“, erläutert Pegel.

Die Reform des Landesbeamtengesetzes ist Teil der Strategie der Landesregierung zur Stärkung der öffentlichen Verwaltung als moderner, bürgernaher und attraktiver Arbeitgeber.

Klarere Regeln im Disziplinarrecht

Mit einer gezielten Weiterentwicklung des Landesdisziplinargesetzes sowie einer vorgezogenen Regelung von Mutterschutz und Elternzeit stärkt die Landesregierung zudem die rechtliche Klarheit im öffentlichen Dienst und verbessert gleichzeitig den Schutz von Beamtinnen in besonderen Lebenssituationen.

Außerdem wird mit einer Neuregelung in § 34 des Landesdisziplinargesetzes sichergestellt, dass Disziplinarverfahren nicht automatisch enden, wenn ein Beamtenverhältnis auf Widerruf ausläuft. „Wenn unmittelbar danach ein Beamtenverhältnis auf Probe beim gleichen Dienstherrn beginnt, kann das Verfahren nun fortgeführt werden. Damit verhindern wir rechtliche Lücken und stärken die Integrität des Dienstrechts“, sagt der Minister weiter.

Verbesserung bei Mutterschutz und Elternzeit

Darüber hinaus setzt das Innenministerium eine wichtige sozialpolitische Maßnahme bereits vorzeitig um: „Wir greifen einer geplanten Änderung im Landesbeamtengesetz vor und wenden ab sofort per Erlass die Regelungen des Bundes zu Mutterschutz und Elternzeit auch in Mecklenburg-Vorpommern an. Insbesondere bei Fehlgeburten sorgt dies für mehr Schutz für betroffene Beamtinnen“, erklärt Christian Pegel.

Diese Vorgriffsregelung tritt unmittelbar in Kraft und bleibt gültig, bis die entsprechende Gesetzesänderung im Landesbeamtengesetz offiziell umgesetzt ist.

„Unser Ziel ist klar: Ein öffentlicher Dienst, der gerecht, fürsorglich und zukunftsfähig ist“, so Innenminister Christian Pegel abschließend.

Rechtssicherheit im Beurteilungswesen

Ein wesentlicher Baustein der Reform betrifft klare rechtliche Grundlagen für zentrale Personalentscheidungen.

„Damit folgen wir höchstrichterlichen Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Dienstliche Beurteilungen dienen als Grundlage für Beförderungen und Auswahlentscheidungen. Durch klare und verlässliche Rechtsgrundlagen schaffen wir mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Beamtinnen und Beamte sowie für die Verwaltung“, so Pegel weiter.

Ein neuer Absatz im Beurteilungsrecht stellt klar, dass persönliche Merkmale wie Geschlecht, ethnische Herkunft oder sexuelle Identität keinen Einfluss auf dienstliche Beurteilungen haben.

„Diskriminierung darf in unserer Verwaltung keinen Platz haben. Jeder Mensch hat das Recht, allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung beurteilt zu werden – nicht nach Herkunft oder Lebensweise“, so Christian Pegel. „Das ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch des Grundgesetzes.“

Dank an Fördervereins Poeler Kogge „Wissemara“

Wismar – Sozialministerin Stefanie Drese konnte am (heutigen) Montag an 38 aktive Mitglieder des Fördervereins „Poeler Kogge“ die Ehrenamtskarte des Landes überreichen. Die Auszeichnung fand in der Hansestadt Wismar auf der Kogge „Wissemara“ statt.

„Wir würdigen als Landesregierung damit das herausragende bürgerschaftliche Engagement des Fördervereins mit seinen vielen ehrenamtlich Aktiven, das weit über die Stadtgrenzen Wismars hinaus ausstrahlt“, sagte Drese bei der Übergabe.

Die „Wissemara“ ist ein Nachbau einer hanseatischen Kogge aus dem 14. Jahrhundert, der auf das bisher größte gefundene Schiffswrack aus der Hansezeit basiert. „Mit viel Hingabe und Liebe zum Detail vermitteln die Mitglieder des Fördervereins allen Interessierten die damaligen handwerklichen Fähigkeiten und das hervorragende Segelverhalten dieses Schifftyps“, so Drese.

Die Koggen, mit einer Tragfähigkeit bis zu 300 Tonnen, bildeten die Grundlage für den in der Hansezeit so typischen Transport von Massengütern – und waren somit Basis für die wirtschaftliche Macht und dem Aufstieg der Hansestädte im Nord- und Ostseeraum.

„Mir imponiert besonders die angebotene Nutzung für Mitsegler und die damit verbundene Vermittlung von Kenntnissen sowie der Arbeit und des Lebens auf Traditions-Segelschiffen an Jugendliche und Erwachsene unter fachlicher Anleitung“, betonte Drese. Das sei maritime Traditionspflege im besten Sinne, so die Ministerin.

Drese hob bei ihrem Besuch die hohe Bedeutung des Ehrenamtes in Mecklenburg-Vorpommern hervor. Mehrere Hunderttausend Menschen im Land seien bürgerschaftlich engagiert. „Diesen gesellschaftlichen Einsatz zu würdigen und weiterhin Menschen zu motivieren, sich zu engagieren, hat einen hohen Stellenwert für die Landespolitik“, verdeutlichte Drese.

Start-ups aus M-V können sich für Slush 2025 in Helsinki bewerben

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern goes „Slush“: Bereits zum fünften Mal bietet das Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit den Industrie- und Handelskammern des Landes jungen Unternehmen die Chance, sich auf der internationalen Leitmesse „Slush“ in Helsinki zu präsentieren. Die Delegationsreise findet vom 18. bis 21. November 2025 statt, die Messe selbst am 19. und 20. November.

„Die Slush ist eines der weltweit wichtigsten Treffen der internationalen Start-up-Szene. Wir wollen unseren jungen Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern die Möglichkeit geben, sich dort zu präsentieren, Kontakte zu knüpfen und neue Märkte zu erschließen“, so Innenminister Christian Pegel. „Wer Innovationen entwickelt und digital denkt, sollte diese Bühne nutzen. Wir wollen Start-ups aus Mecklenburg-Vorpommern diese Gelegenheit bieten, um sich mutig und selbstbewusst zu präsentieren. Wenn Sie ein junges Unternehmen mit digitalen Lösungen führen und bereit sind, den nächsten Schritt zu gehen, bewerben Sie sich.“

Bewerben können sich Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, die nicht älter als sieben Jahre sind, deren Geschäftsmodell digitale Elemente enthält und die international tätig sind oder dies anstreben. Bewerbungsschluss ist der 12. September 2025. Die Anmeldung erfolgt online unter: www.digitalesmv.de/slush-2025-wettbewerb.

„Die Slush in Helsinki hat sich zu einem festen Termin im Jahreskalender unserer Start-up-Szene in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Mit über 13.000 internationalen Teilnehmenden bietet sie jungen, technologieorientierten Unternehmen eine herausragende Gelegenheit, sich mit Investorinnen und Investoren zu vernetzen, internationale Kontakte zu knüpfen und Sichtbarkeit auf globaler Bühne zu gewinnen. Auch in diesem Jahr freuen wir uns auf zahlreiche Bewerbungen von jungen Unternehmen, die als starke Botschafter für Mecklenburg-Vorpommern unsere Delegation bereichern.“, Klaus-Jürgen Strupp, Präsident der IHK zu Rostock.

Mecklenburg-Vorpommern war mit einer Delegation auf der Slush 2024 in Helsinki vertreten, einer der größten Start-up- und Tech-Events Europas. Sechs Start-ups aus MV, die zuvor den landesweiten Pitchwettbewerb gewonnen hatten, präsentierten sich dort auf der German Pitch Stage. Begleitet von Unternehmen, Digitalen Innovationszentren, Wirtschaftsförderungen und Verwaltung nutzte die Delegation die viertägige Reise für Pitches, Networking und den Austausch mit der internationalen Gründerszene.

Die Slush zog im vergangenen Jahr mehr als 13.000 Teilnehmende aus aller Welt an, darunter über 5.000 Start-ups, 3.000 Investoren und 300 internationale Medienvertreter. Die ausgewählten Start-ups erhalten unter anderem einen Pitch-Slot auf der „German Pitching Stage“, Eintritt zur Slush, Hotelübernachtung, ein Vorbereitungswebinar der Auslandshandelskammer Finnland sowie die Teilnahme am offiziellen Begleitprogramm. Flugkontingente stellt die IHK zu Rostock bereit. Im Rahmen des Auswahlverfahrens nehmen alle Bewerber zunächst an einem Pitch-Training teil, bevor beim finalen Wettbewerb die Gewinner feststehen.

Schwesig: Segelland MV zeigt, was es kann

Insel Rügen – Ministerpräsidentin Manuel Schwesig hat heute zum Abschluss ihrer MV-Tour den Sail Grand Prix in Sassnitz besucht. „Wir freuen uns, dass dieser hochkarätige Segelwettbewerb bei uns in Mecklenburg-Vorpommern stattfindet“, sagte sie.

Die Wahl auf Sassnitz als Austragungsort sei nicht nur getroffen worden, weil es dort eine tolle Kulisse mit Buchenwäldern, Kreidefelsen und Badestränden gibt, sondern vor allem wegen der hervorragenden Segelbedingungen.

„Sassnitz bietet hervorragende Bedingungen und eine tolle Kulisse für den Sail GP. Einmal mehr zeigen wir, was das Segelland Mecklenburg-Vorpommern kann. Der Wettbewerb ist beste Werbung für den Segelsport und für unser Land“, betonte die Ministerpräsidentin.

So wie Sassnitz bringe auch Warnemünde hervorragende Voraussetzungen als Austragungsort der olympischen und paraolympischen Segelwettbewerbe mit. „Wenn Deutschland für Olympia ins Rennen geht, dann mit Rostock-Warnemünde als Austragungsort der Segelwettbewerbe. Dafür setzen sich das Land, die Hansestadt Rostock, der Landessportbund und viele Segelbegeisterte in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam ein“, sagte sie.

Urlaub für Familien mit geringem Einkommen

Drese besucht Familienferienstätte in Graal-Müritz

Graal-Müritz – Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Familien und Alleinerziehende mit einem geringen Einkommen bei der Verwirklichung eines Familienurlaubs. Dafür stellt die Landesregierung auch in diesem Jahr wieder Mittel in Höhe von 150.000 Euro zur Verfügung. Mehr als 80 Familien haben von diesem Angebot im laufenden Jahr bereits Gebrauch gemacht und haben hierfür unter anderem die Familienstätte St. Ursula in Graal-Müritz gewählt, die Sozialministerien Stefanie Drese heute im Rahmen ihrer Sommertour besuchte.

„Familien brauchen Orte, an denen sie gemeinsam Kraft schöpfen können – unabhängig von Geldbeutel oder ihrer Lebenssituation. Das macht die Familienerholung möglich, die neben freier Zeit fernab des Alltagsstresses auch der Familienbildung und -hilfe dient“, erklärte die Ministerin. So unterstützt das Team vor Ort die Familien zum Beispiel bei möglicherweise bestehenden Belastungen, bei familiären Krisen oder hilft niedrigschwellig bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten.

„Damit leisten die Familienerholungsmaßnahmen auch über den Urlaubscharakter hinaus einen wertvollen Beitrag für das Familienleben und das Wohlergehen der Kinder im Land“, unterstrich Drese, die bei ihrem Besuch zugleich die engagierten Mitarbeitenden in Graal-Müritz lobte: „Hinter jedem Aufenthalt steht ein Team, das mit Herz und Professionalität dafür sorgt, dass Familien sich willkommen fühlen und ihre Zeit hier in vollen Zügen genießen können. Die Familienferienstätte St. Ursula versteht sich als Ort der Begegnung und des Miteinanders und das merkt man in jedem Detail“, so Drese weiter.

Eine geförderte Familienerholung in Graal-Müritz, bei einem der weiteren 12 Familienferienstätten oder bei weiteren sozialen Trägern ist möglich, wenn mindestens eines der teilnehmenden Familienmitglieder entweder Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, den Kinderzuschlag und/oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht. Zudem muss mindestens ein mitreisendes und dem Haushalt angehörendes Kind jünger als 18 Jahre sein. Familien müssen darüber hinaus ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Mecklenburg-Vorpommern haben.

Familien können dann Zuwendungen in Höhe von 30 Euro pro Person und Übernachtung für einen Aufenthalt zwischen fünf und sieben Übernachtungen erhalten. Darüber hinaus ist die Zuwendung von 15 bis 26 Euro gestaffelt. „So kann zum Beispiel eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern für eine Familienerholungsmaßnahme von sieben Tagen eine Förderung in Höhe von 840 Euro erhalten“, rechnete Drese vor. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind sei für eine einwöchige Familienerholungsmaßnahme ein Zuschuss von 420 Euro möglich. „Sich über Möglichkeiten und freie Plätze zu informieren, lohnt sich also auf jeden Fall“, unterstrich Drese.

Weiterführende Informationen finden Interessierte auf den Seiten des Landesamtes für Soziales und Gesundheit (LAGuS) unter https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/MV. Die Antragsstellung wird dabei durch die jeweilige Familienferienstätte übernommen, damit für die Familien möglichst wenig Aufwand entsteht. Eine Übersicht dieser ist unter https://www.ffmv.de/ einsehbar.

Drese: „In den vergangenen Jahren wurden nicht immer alle zur Verfügung stehenden Mittel abgerufen. Ich würde mir jedoch wünschen, dass möglichst jeder Euro direkt bei den Familien ankommt und möchte deshalb ausdrücklich dazu ermutigen, den eigenen Anspruch zu prüfen – damit möglichst viele Kinder und Eltern die Chance auf eine gemeinsame, unbeschwerte Zeit bekommen.“

Land unterstützt Tierheime in M-V mit 200.000 Euro

Insel Rügen – Auch in diesem Jahr fördert das Land Mecklenburg-Vorpommern die Arbeit der Tierheime und tierheimähnlichen Einrichtungen im Land mit erheblichen Mitteln. Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wird am  16. August 2025 im Tierheim Sagard insgesamt acht Zuwendungsbescheide mit einem Fördervolumen von rund 200.000 Euro übergeben.

„Unsere Tierheime leisten tagtäglich unverzichtbare Arbeit für den Tierschutz in Mecklenburg-Vorpommern. Sie nehmen Fundtiere, beschlagnahmte und verletzte Tiere auf und geben ihnen eine sichere Unterkunft. Mit unserer Förderung wollen wir diese wichtige Arbeit unterstützen und die oft schwierigen Rahmenbedingungen verbessern“, betonte der Minister im Vorfeld Übergabe.

Die Mittel stammen aus der Tierheim-Förderrichtlinie M-V und decken bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Sie fließen in diesem Jahr unter anderem in den Bau und die Sanierung von Katzenstationen, Quarantäneeinrichtungen, Gehegen und Elektroanlagen.

Gastgeber der Veranstaltung ist Tierarzt Marco Nieburg, der neben seiner Praxis auf Rügen die Tierheime in Sagard und Sassnitz betreibt. „Die Förderung gibt Planungssicherheit und ermöglicht den Einrichtungen tiergerecht weiterzuentwickeln. Davon profitieren Tiere und Mitarbeitende gleichermaßen“, so Backhaus.

Seit 1993 unterstützt das Land die Tierheime regelmäßig. In den letzten zehn Jahren wurden insgesamt 3,9 Millionen Euro investiert, denen ein Antragsvolumen von mehr als 9,2 Millionen Euro gegenüberstand – ein deutliches Zeichen für den hohen Bedarf an Unterstützung.

Gefördert werden Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, sichergestellten oder hilflosen Wildtieren dienen. Voraussetzung ist die Einhaltung aller tierschutzrechtlichen Vorschriften. Die Auswahl der geförderten Projekte erfolgt nach Prüfung der Anträge durch die Bewilligungsbehörde.