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Geschlechtsbezogene Tatmotive sollen sachgerecht erfasst werden

Mecklenburg-Vorpommern brachte heute in den Bundesrat einen entsprechenden Entschließungsantrag ein

Berlin – Mecklenburg-Vorpommern hat heute in den Bundesrat eine Initiative eingebracht, die ein ernstes und schmerzhaftes Thema betrifft: die Tötung von Frauen aufgrund geschlechtsbezogener Motive. Es geht um Fälle, in denen Frauen getötet werden, weil sie sich trennen oder selbstbestimmt leben wollten oder weil der Täter die Entscheidung der Frau nicht akzeptiert hat und glaubte, über ihr Leben, ihre Freiheit und am Ende sogar über ihren Tod bestimmen zu können.

Diese Taten sind die extremste Form geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen. Sie sind Ausdruck von Besitzdenken, Kontrolle und patriarchalen Herrschaftsvorstellungen. Es geht um einen menschenverachtenden Machtanspruch“, so die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt zur Sitzung des Bundesrats am 12. Juni 2026. Mecklenburg-Vorpommern brachte mit Hamburg und Niedersachsen einen Entschließungsantrag „Geschlechterbezogene Tatmotive im Recht der vorsätzlichen Tötungsdelikte sachgerecht erfassen“ ein.

„Die Zahlen zeigen die Dringlichkeit des Problems. Allein im Jahr 2024 wurden 132 Frauen von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet. Hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch, ein zerstörtes Leben, eine Familie, die einen geliebten Menschen verliert. Diese Taten sind sogenannten ‚Beziehungsdramen‘. Sie sind Ausdruck von Gewalt, die häufig aus Besitzdenken, Kontrollansprüchen und der Weigerung erwächst, die Selbstbestimmung eines anderen Menschen zu akzeptieren.

Die FemiziDE-Studie aus dem Jahr 2025 zeigt, dass die häufigste Form des Femizids in Deutschland der Partnerinnenfemizid ist. Besonders häufig stehen diese Taten im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder befürchteten Trennung. Der Täter akzeptiert den Verlust seiner Kontrolle nicht und reagiert mit tödlicher Gewalt. Gleichzeitig zeigt die Studie ein weiteres Problem: Die strafrechtliche Bewertung dieser Taten erfolgt nicht einheitlich. Vergleichbare Sachverhalte werden teilweise als Mord, teilweise als Totschlag eingeordnet. Nicht immer gelingt es, geschlechtsbezogene Tatmotive über die bestehenden Mordmerkmale eindeutig zu erfassen“, so Ministerin Jacqueline Bernhardt weiter.

„Wir fordern die Bundesregierung auf, bei einer Reform der vorsätzlichen Tötungsdelikte sicherzustellen, dass geschlechtsbezogene Tatmotive gesetzlich klarer erfasst werden. Dabei geht es insbesondere um Fälle, in denen Taten auf Vorstellungen geschlechtsbezogener Ungleichwertigkeit sowie auf patriarchalen Herrschafts- und Besitzansprüchen beruhen. Uns ist eines besonders wichtig: Wir wollen eine rechtsstaatlich saubere, geschlechtsneutrale und motivbezogene Regelung.

Es geht nicht um Symbolpolitik. Es geht um Rechtsklarheit. Es geht darum, die besondere Qualität dieses Unrechts im Strafrecht sichtbar zu machen. Der Reformbedarf ist seit Langem bekannt. Die vorsätzlichen Tötungsdelikte, insbesondere die §§ 211 ff. StGB, sind seit Jahrzehnten Gegenstand rechtswissenschaftlicher und kriminalpolitischer Diskussion. Auch die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Expertengruppe zur Reform der Tötungsdelikte hat bereits 2015 eine Neustrukturierung der §§ 211 ff. StGB empfohlen“, erklärt Justizministerin Bernhardt. Der Entschließungsantrag wurde in die Ausschüsse verwiesen.

Bekämpfung häuslicher Gewalt: Bundesrat billigt elektronische Fußfessel

Berlin – Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 ein Gesetz gebilligt, das bundeseinheitlich die elektronische Fußfessel verankert, um Menschen besser vor häuslicher Gewalt zu schützen.

Hintergrund ist die Zunahme häuslicher Gewalt – vor allem gegen Frauen – in den vergangenen Jahren. Mehr als 250.000 Fälle würden jedes Jahr erfasst, so die Bundesregierung. Mit dem Gesetz soll vorwiegend der zivilrechtliche Schutz im Gewaltschutzgesetz verbessert werden, um häuslicher Gewalt vorzubeugen und Verstöße besser sanktionieren zu können.

Wie es bereits in Spanien praktiziert wird, können Familiengerichte zukünftig in Hochrisikofällen Gewalttäter zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichten. So müsse das Opfer die Polizei nicht mehr selbst informieren, wenn der Täter gegen eine Schutzanordnung verstößt, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unerlaubte Annäherungen würden früh erkannt und die Überwachungszentrale könne rechtzeitig Schutzmaßnahmen einleiten, etwa durch eine direkte Ansprache des Täters oder die Verständigung der nächsten Polizeibehörde. Für die Ansprache kann Gewalttätern auch aufgegeben werden, ein betriebsbereites Mobiltelefon bei sich zu führen.

Auf die Zustimmung des Opfers kommt es bei der Anordnung der elektronischen Aufenthaltsüberwachung nicht an. Betroffene häuslicher Gewalt können aber auf Wunsch ein Zweitgerät erhalten, das anzeigt, ob sich der Täter ihnen nähert. Die Koordinierungsstelle kann zudem eine über die Verbotszone hinausgehende „Warnzone“ festlegen, um durch eine frühere automatisierte Benachrichtigung einen effektiveren Opferschutz zu ermöglichen, wie es der Bundesrat in seiner im Januar beschlossenen Stellungnahme vorgeschlagen hatte.

Den Familiengerichten wird durch das Gesetz auch ermöglicht, Gewalttäter zur Teilnahme an sozialen Trainingskursen wie Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten oder Gewaltpräventionsberatungen in Anspruch zu nehmen. Die Gerichte können auch Auskünfte aus dem Waffenregister anfordern. Darüber hinaus wird die mögliche Freiheitsstrafe bei Verstößen auf drei Jahre angehoben.

Nachdem sich die Länder nun abschließend mit dem Gesetz befasst haben, kann es ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Es tritt zum überwiegenden Teil am ersten Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Quartals in Kraft.

Rentenanpassung 2026: Bundesrat stimmt Anstieg um 4,24 Prozent zu

Berlin – Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 der Verordnung der Bundesregierung zur Bestimmung des Rentenwerts in der gesetzlichen Rentenversicherung zugestimmt.

Durch die Verordnung steigt der aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2026 bundeseinheitlich um 4,24 Prozent auf 42,52 Euro. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung nach Berechnung der Bundesregierung einen Anstieg um 77,85 Euro im Monat. Der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung ist der Gegenwert, der einem Rentenpunkt (oder Entgeltpunkt) entspricht. Er gibt an, wieviel monatliche Rente ein Rentner für jeden gesammelten Rentenpunkt erhält.

Auch für Landwirte wird der allgemeine Rentenwert von 18,83 Euro auf 19,63 Euro erhöht. Mit der Verordnung werden außerdem für die gesetzliche Unfallversicherung der Mindest- und der Höchstbetrag des Pflegegeldes auf 482 Euro und 1.916 Euro monatlich festgesetzt.

Die Bundesregierung passt jährlich die Renten an die aktuelle wirtschaftliche Situation an. Dies geschieht stets durch eine Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

Bundesrat billigt Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz

Drese begrüßt Apothekenreform: „Wichtiger Schritt für eine starke und wohnortnahe Arzneimittelversorgung“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat die heute im Bundesrat beschlossene Apothekenreform als wichtigen Beitrag zur Sicherung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung in Deutschland begrüßt.

„Die Apotheken vor Ort stehen seit Jahren unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck. Gerade in ländlichen Regionen wird es zunehmend schwieriger, eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen. Mit der Reform setzen wir ein wichtiges Signal zur Stärkung der Apotheken und zur langfristigen Sicherung des bewährten flächendeckenden Versorgungsnetzes“, erklärte Drese in der Bundesratssitzung.

Die Ministerin betonte, dass das Gesetz nach intensiven Beratungen zwischen Bund und Ländern einen ausgewogenen Kompromiss darstelle. Ziel sei es gewesen, die Apotheken vor Ort wirtschaftlich zu stärken und gleichzeitig das System moderner, flexibler und patientennäher aufzustellen.

Positiv bewertet Drese die Ausweitung pharmazeutischer Dienstleistungen. „Apotheken werden künftig noch stärker in Prävention, Gesundheitsförderung und Medikationsmanagement eingebunden. Das stärkt ihre fachliche Kompetenz und verbessert die Versorgung der Patientinnen und Patienten“, so die Ministerin.

Auch die erweiterten Impf- und Testmöglichkeiten seien ein wichtiger Schritt, um Arztpraxen zu entlasten und den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu erleichtern. „Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir die Kompetenzen aller Gesundheitsberufe stärker nutzen. Davon profitieren die Menschen insbesondere im ländlichen Raum.“

Für Mecklenburg-Vorpommern ist nach Aussage von Drese die Einführung vergüteter Teilnotdienste von besonderer Bedeutung. „Teilnotdienste haben sich in unserem Land bewährt. Die vorgesehene Honorierung stärkt die Versorgungssicherheit und unterstützt die Apotheken vor Ort“, erklärte Drese.

Kritisch sieht die Landesregierung dagegen die Möglichkeit, Apothekerinnen und Apotheker zeitweise durch pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten vertreten zu lassen. Mecklenburg-Vorpommern hat deshalb hierzu eine Protokollerklärung abgeben. „Bei komplexen pharmazeutischen Fragestellungen bleibt die Expertise approbierter Fachkräfte unverzichtbar. Inhabergeführte Apotheken sind und bleiben das Rückgrat einer qualitativ hochwertigen Beratung und Versorgung“, sagte Drese zur Begründung.

Als entscheidenden Baustein für den langfristigen Erhalt des Apothekennetzes bezeichnete Drese zudem die vom Bund beschlossene Anhebung des Packungsfixums auf 9,50 Euro in zwei Stufen ab dem 1. Januar 2027. „Seit Jahren stehen steigende Kosten und wachsende Aufgaben einer unveränderten Honorierung gegenüber. Die Erhöhung schafft die dringend benötigte Finanzierungs- und Planungssicherheit für die Apotheken.“

Drese zeigte sich überzeugt, dass die Reform die Apotheken nachhaltig stärkt: „Apotheken bleiben Garanten für eine niedrigschwellige, qualitativ hochwertige Versorgung und ein unverzichtbarer Bestandteil eines wohnortnahen Gesundheitssystems.“

Was muss Politik jetzt leisten?

Diskutieren Sie mit Sozialministerin Stefanie Drese in Bad Doberan

Bad Doberan – Die Sozialministerin Stefanie Drese lädt alle Interessierten in der kommenden Woche zu einem Bürgerforum nach Bad Doberan ein. Unter dem Titel „Was muss Politik jetzt leisten?“ können Bürgerinnen und Bürger im Kornhaus ihre Fragen an die Ministerin richten, die Arbeit des Ministeriums kennenlernen und gemeinsam mit ihr diskutieren.

„Gerade im Sozial- und Gesundheitsbereich befinden wir uns derzeit mitten im Umbruch. Wie geht es weiter mit der Krankenhausreform im Land? Wie bewertet Mecklenburg-Vorpommern die Pläne zur Reform der Gesetzlichen Krankenversicherung? Und warum braucht es gerade im Bereich der Pflege mehr politischen Gestaltungswillen und echte Reformen? Solchen Fragen wollen wir unter dem Titel „Was muss Politik jetzt leisten“ einen Raum geben“, erklärte Drese im Vorfeld der Veranstaltung.

Selbstverständlich können aber auch Fragen zu allen anderen Themen des Hauses, zu denen zum Beispiel auch das Ehrenamt, die Familienpolitik oder der Sport gehören, gestellt werden.

„Mir geht es vor allem darum, miteinander und auf Augenhöhe ins Gespräch zu kommen. Fragen Sie, was Sie schon immer mal von einer Ministerin wissen wollten, geben Sie uns mit was in Ihrer Region vielleicht schon gut läuft oder wo Sie selbst noch Probleme sehen. Denn gerade in herausfordernden Zeiten ist es mir wichtig, miteinander statt übereinander zu sprechen“, hob Drese hervor.

Das Bürgerforum in Bad Doberan findet im Kornhaus (Klosterhof 1, 18209 Bad Doberan) statt und beginnt am Montag, den 15. Juni 2026 um 18:00 Uhr. Für einen kleinen Imbiss ist gesorgt. Aus organisatorischen Gründen wird deshalb um Anmeldung unter https://t1p.de/BadDoberan  oder per Mail an pressestelle@sm.mv-regierung.de gebeten. Auch Medienvertreterinnen und Medienvertreter sind herzlich eingeladen, der Veranstaltung beizuwohnen. Wir freuen uns über Ihr Interesse.

Tag des offenen Hofes 2026

Landwirtschaft zeigt Leistungskraft und Zukunftsperspektiven

Schwerin – Am kommenden Wochenende laden landwirtschaftliche Betriebe in ganz Mecklenburg-Vorpommern wieder zum „Tag des offenen Hofes“ ein. Alle zwei Jahre öffnen Höfe, Agrarbetriebe und landwirtschaftliche Unternehmen ihre Tore, um interessierten Besucherinnen und Besuchern einen unmittelbaren Einblick in die moderne Landwirtschaft zu ermöglichen.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unterstützt die landesweite Veranstaltung seit vielen Jahren als verlässlicher Partner. Auch 2026 beteiligt sich das Land an der Finanzierung mit 30.000 Euro und übernimmt damit rund 50 Prozent der entstehenden Kosten.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus betont: „Der Tag des offenen Hofes schafft Transparenz und Vertrauen. Wer erleben möchte, wie heute Lebensmittel produziert werden, welche Anforderungen die Betriebe erfüllen und welche Leistungen sie für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft erbringen, erhält hier einen unverfälschten Einblick. Landwirtschaft ist weit mehr als Nahrungsmittelproduktion – sie ist ein unverzichtbarer Pfeiler für Beschäftigung, Wertschöpfung und Lebensqualität in unseren ländlichen Räumen.“

Die Landwirtschaft gehört zu den prägenden Wirtschaftsbereichen Mecklenburg-Vorpommerns. Auf rund 1,3 Millionen Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche erzeugen die Betriebe hochwertige Lebensmittel, sichern Einkommen und Beschäftigung und bilden die Grundlage zahlreicher regionaler Wertschöpfungsketten – von der Verarbeitung über Logistik und Handel bis hin zum Tourismus. Gleichzeitig übernehmen viele landwirtschaftliche Unternehmen Verantwortung weit über den eigenen Betrieb hinaus und engagieren sich in Feuerwehren, Vereinen sowie kulturellen und sozialen Projekten.

Das Landwirtschaftsministerium wird am Wochenende auch selbst vor Ort vertreten sein. Staatssekretär André Konsolke besucht am Samstag ab 10 Uhr das Landgut Durach in Schönhausen. Der Betrieb bewirtschaftet rund 3.350 Hektar Fläche, hält knapp 600 Großvieheinheiten Milchvieh und verarbeitet einen Teil seiner Erzeugnisse selbst. Damit steht er beispielhaft für moderne Landwirtschaft, die Produktion, Verarbeitung und regionale Wertschöpfung miteinander verbindet.

Minister Dr. Till Backhaus nimmt am Sonntag ab 15 Uhr am Agrar-Nord-Talk auf dem Betrieb der Trantower Agrar GmbH in Sassen-Trantow teil. Im Mittelpunkt stehen aktuelle agrarpolitische Herausforderungen, die Zukunft der ländlichen Räume sowie die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft.

Ein zentrales Thema wird die künftige Ausgestaltung der EU-Agrarpolitik sein. Nach derzeitigen Überlegungen in Brüssel drohen Kürzungen des Agrarbudgets sowie eine verpflichtende Kappung und Degression der Direktzahlungen. Mecklenburg-Vorpommern wäre aufgrund seiner gewachsenen Agrarstruktur davon besonders betroffen. Das Land setzt sich deshalb gemeinsam mit anderen ostdeutschen Ländern für den Erhalt eines starken EU-Agrarbudgets, eigenständige Fördermittel für die ländliche Entwicklung und verlässliche Rahmenbedingungen für die Betriebe ein.

Ein weiteres Schwerpunktthema ist die Zukunft der Tierhaltung. Die Landesregierung bekennt sich ausdrücklich zu einer starken Nutztierhaltung in Mecklenburg-Vorpommern. Tierhaltung sichert Arbeitsplätze, stärkt regionale Verarbeitungskapazitäten und schafft zusätzliche Wertschöpfung im ländlichen Raum. Um Investitionen in moderne und tierwohlgerechte Ställe zu erleichtern, wurde die Investitionsförderung auf bis zu 2,5 Millionen Euro pro Vorhaben erhöht. Gleichzeitig setzt sich das Land für schnellere Genehmigungsverfahren und mehr Planungssicherheit für die Betriebe ein.

Auch die Entwicklung der ländlichen Räume bleibt eine zentrale Zukunftsaufgabe. Seit 2015 wurden mit Unterstützung von EU, Bund und Land rund 289 Millionen Euro in Schulen, Kitas und Ärztehäuser investiert. Hinzu kommen mehr als 385 Millionen Euro für kommunale Dorfentwicklungsmaßnahmen sowie über 212 Millionen Euro für LEADER-Projekte, die von den Menschen vor Ort selbst entwickelt und umgesetzt wurden. Diese Investitionen stärken die Lebensqualität, schaffen Perspektiven und sichern gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns.

„Wer starke ländliche Räume will, braucht eine starke Landwirtschaft. Der Tag des offenen Hofes macht sichtbar, wie eng beides miteinander verbunden ist. Unsere Betriebe produzieren Lebensmittel, schaffen Arbeitsplätze, investieren in die Zukunft und tragen Verantwortung für ihre Regionen. Diese Leistungen verdienen Anerkennung und verlässliche politische Rahmenbedingungen“, so Backhaus.

Beim Tag des offenen Hofes präsentieren zahlreiche Betriebe im ganzen Land ihre Arbeit mit Hofführungen, Technikschauen, Stallbesichtigungen, regionalen Produkten und Mitmachangeboten für Familien.

Das vollständige Programm ist beim Landesbauernverband Mecklenburg-Vorpommern abrufbar.

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder

Gesundheitsministerkonferenz setzt Impulse für Bürokratieabbau, Fachkräftesicherung und Gesundheitsschutz

Hannover – Heute endet die diesjährige Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder, die unter dem Vorsitz Niedersachsens in Hannover stattfand. Im Mittelpunkt standen neben den vom Bund geplanten Reformen verschiedene Initiativen, um Arztpraxen zu entlasten, den medizinischen Nachwuchs zu sichern und junge Menschen besser vor modernen Gesundheitsrisiken zu schützen.

So sprachen sich die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren dafür aus, die Bürokratie in Arztpraxen deutlich zu entschlacken. Vorgeschlagen wurde unter Mitantragstellung von MV eine Erhöhung der Bagatellgrenze auf 300 Euro pro Arzt/Ärztin, Quartal und Krankenkasse. Damit ließe sich der unverhältnismäßig hohe Zeitaufwand bei Abrechnungsprüfungen, die sich zumeist lediglich auf niedrige Rückforderungsbeträge beziehen, spürbar reduzieren. Im gleichen Zuge solle zudem auch geprüft werden, inwiefern auf doppelte Datenerhebungen verzichtet und eine vollständige Digitalisierung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen möglich ist.

„Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, dass unser medizinisches Fachpersonal wertvolle Arbeitszeit mit überbordender Bürokratie verbringt. Jede Stunde, die nicht für Formulare und Doppelmeldungen aufgewendet werden muss, entlastet unsere Praxen enorm und kommt letztlich den Patientinnen und Patienten zugute“, erklärte Gesundheitsstaatsekretärin Sylvia Grimm, die Mecklenburg-Vorpommern in Hannover vertrat.

Unter dem Blickwinkel der ambulanten Versorgung hat Mecklenburg-Vorpommern außerdem einen eigenen Antrag zur Weiterbildungsförderung von Kinder- und Jugendmedizinern gestellt, der auf breite Zustimmung stieß. „Gerade vor dem Hintergrund der Krankenhausreform und der zunehmenden Ambulantisierung werden sektorenübergreifende Weiterbildungsverbünde an Bedeutung gewinnen. Dies betrifft vor allem die Fachgebiete wie die Pädiatrie, in denen es bereits jetzt verstärkt Versorgungsprobleme gibt“, erklärte Grimm.

Dennoch gebe es derzeit für die Kinder- und Jugendärzte noch eine Stellenbegrenzung für Weiterbildungen, die bei Hausärzten nicht existiert. „Hier streben wir eine Gleichstellung an, damit es nicht zu einer Verschärfung des Mangels kommt. Zumal die Pädiater für junge Patienten ja auch die hausärztliche Versorgung übernehmen“, hob Grimm hervor.

Selbst eingebracht hatte Mecklenburg-Vorpommern außerdem einen Antrag zu Nikotinbeuteln. „Tabakfreie Nikotinbeutel sind im Internet für Kinder und Jugendliche frei verfügbar. In bunten Farben und mit Geschmacksrichtungen wie Pfirsich oder Pina Colada versprechen diese Produkte einen für viele junge Menschen erstrebenswerten Lifestyle, verbergen aber zugleich die gesundheitlichen Risiken, die von Nikotinbeuteln ausgehen“, so Grimm. So liege der Nikotingehalt oft deutlich über dem herkömmlicher Tabakprodukte.

Derzeit fallen diese Beutel unter das Lebensmittelrecht, da sie keinen Tabak enthalten. Grimm: „Doch die Praxis zeigt, dass diese Einordnung an ihre Grenzen stößt, vor allem im Online-Handel und bei der Kontrolle der Verkaufsstellen vor Ort. Das angestrebte Schutzniveau für unsere Kinder und Jugendlichen wird so schlichtweg nicht erreicht. Die einhellige Zustimmung aller Länder auf ein Verbot im Tabakrecht hinzuwirken, ist ein starkes Signal für unsere gemeinsame Entschlossenheit beim Jugendschutz.“

Drese bei 21. Nationalen Branchenkonferenz

Drese: Gesundes Altern ist gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunftsaufgabe

Rostock – Gesundheitsministerin Stefanie Drese fordert weitere gesamtgesellschaftliche Anstrengungen und mehr Präventionsangebote für ein gesundes Altern und die Gesunderhaltung im Job. „Die Frage, wie wir gesund alt werden und unsere Arbeitskraft erhalten, ist mit Blick auf unsere demografische Entwicklung längst nicht mehr nur ein individuelles Anliegen, sondern muss eine zentrale Zukunftsaufgabe für Politik und Wirtschaft werden“, betonte Drese anlässlich des Forums „Longevity at work“ auf der 21. Nationalen Branchenkonferenz Gesundheitswirtschaft in Rostock.

 „Mehr als 440.000 Menschen im Land sind inzwischen älter als 65 Jahre. Und diese Entwicklung spiegelt sich in Zeiten, in denen der Fachkräftemangel und der Geburtenknick zusammentreffen, auch in den Unternehmen wider“, so Drese. So seien schon jetzt mehr als 37 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 50 Jahre und älter.

„Wir müssen deshalb unsere Arbeitsplätze so gestalten, dass sie unsere Gesundheit fördern, statt ihr zu schaden. Wir müssen Maßnahmen weiterentwickeln, um möglichst lange fit im Beruf bleiben zu können, aber auch darüber hinaus“, unterstrich Drese. Aus ihrer Sicht müsse sich daher auch das grundsätzliche Verständnis von Gesundheit am Arbeitsplatz weiterentwickeln. „Neben dem klassischen Arbeitsschutz zur bloßen Vermeidung von Gefahren sind zunehmend auch gesundheitsfördernde Maßnahmen wichtig, die körperliche und psychische Gesundheit ihrer Beschäftigten stärken“, sagte sie.

Von solch einem guten betrieblichen Gesundheitsmanagement profitierten sowohl Arbeitgeber als auch Beschäftigte. „Denn gesundheitsfördernde Arbeitsbedingungen steigern die Attraktivität von Unternehmen, erhöhen die Produktivität und stärken die Bindung von Fachkräften“, so Drese. Gleichzeitig verbesserten sie Wohlbefinden, Lebensqualität und Leistungsfähigkeit der Beschäftigten.

Um Arbeitskultur und Prävention stärker zu verzahnen, helfe auch die im vergangenen Jahr veröffentlichte Landesstrategie für Gesundheit und Prävention. Diese verfolgt nach Aussage von Drese unter anderem das Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen zu reduzieren und die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken. Schwerpunkte der Strategie sind die Bewegungsförderung, die psychische Gesundheit, die Suchtprävention sowie die Stärkung von Gesundheitskompetenzen.

Drese: „Je früher wir in Prävention, Gesundheitsförderung und gute Arbeitsbedingungen investieren, umso eher schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass auch der Generationenwechsel in der Arbeitswelt gelingt und Menschen länger leistungsfähig bleiben können, auch über die Arbeit hinaus.“