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Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus

Schwesig: Wir können gemeinsam dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert. „Wir erinnern heute an die Opfer des Nationalsozialismus. An alle, die ermordet, gequält, zur Zwangsarbeit gezwungen, eingesperrt oder verfolgt worden. Es ist das schlimmste Verbrechen in der Deutschen Geschichte. Und deshalb ist es unsere gemeinsame Verantwortung, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus lebendig zu halten. Wir können nichts ungeschehen machen. Aber wir können gemeinsam dafür sorgen, dass so etwas nie wieder passiert“, sagte die Ministerpräsidentin heute in Schwerin.

In einer Zeit, in der es kaum noch Zeitzeugen gibt, sei es wichtig, dass junge Menschen sich über die Zeit des Nationalsozialismus und seine Opfer informieren können. „Wir haben deshalb die Mittel für Gedenkstättenfahrten versechsfacht. Schulen können einen höheren Zuschuss für Gedenkstättenfahrten erhalten und die Förderung leichter beantragen“, informierte die Ministerpräsidentin.

„Die wichtigste Lehre aus der Zeit des Nationalsozialismus ist für mich, dass Frieden, Freiheit und Demokratie unbedingt erhalten bleiben müssen. Leider ist das keine Selbstverständlichkeit. Es ist erschreckend, dass politische Kräfte die Zeit des Nationalsozialismus verharmlosen oder Akteure bedrohen, die sich für die Demokratie einsetzen“, sagte die Ministerpräsidentin. „Das dürfen wir nicht hinnehmen. Ich bin deshalb dankbar, dass sich vor allem viele junge Menschen für die Demokratie engagieren.“

Die Ministerpräsidentin nimmt am Abend auch an der Gedenkstunde des Landes zum Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus teil.

Backhaus: Kein Run auf Cannabis in M-V

Schwerin – Seit dem 01. April 2024 ist das Konsumcannabisgesetz (KCanG) in Kraft. Seit Juli 2024 ist das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) für die Geneh­migung von Anbauvereinigungen sowie deren spätere Über­wachung zuständig. Die Zahl der Anträge in Mecklenburg-Vorpommern habe ihn überrascht, erklärt der zuständige Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„In den Jahren 2024 und 25 wurden insgesamt 14 Anträge auf Genehmigung einer Anbauvereinigung gestellt. Nur Bremen und das Saarland haben weniger Anträge zu verzeichnen. Die Menschen in unserem Land haben offensichtlich wenig Lust auf „Shit“ – wie Cannabis in der Konsumentenszene auch genannt wird. Ein passender Name, wie ich finde; denn ich war nie ein Fürsprecher dieser Droge und auch nicht dieses Gesetzes,“ erklärt der Minister.

Genehmigt worden seien demnach fünf Anträge, ein Antrag sei abgelehnt, vier weitere zurückgezogen worden, listet Backhaus auf. Vier Anträge seien noch in der Bearbeitung. Für die Antrags­bearbeitung würden in der Regel die vom KCanG vorgesehenen drei Monate benötigt, um eine Entscheidung in der Sache zu fassen. Ausnahmsweise könne die Antragsbearbeitung aufgrund der Besonderheit des Antrages länger dauern. Hierbei sei jedoch entscheidend, dass die dreimonatige Entscheidungsfrist erst mit Vollständigkeit der Antragsunterlagen eintritt. Überwiegend seien die Anträge, die dem LALLF zugehen, unvollständig und durch viele Nachforderungen durch die zuständige Behörde geprägt.

Alle Anträge würden aufgrund der Auslegungsbedürftigkeit des KCanG einzelfallbezogen geprüft. Eine Vereinheitlichung sei teilweise mangels konkreter Vorgaben im KCanG auch 1,5 Jahre nach Inkrafttreten des KCanG nicht möglich. Das erschwere nicht lediglich die Prüfung der Anträge, sondern auch die Zuarbeit durch die Antragsteller und führe in der Folge zu einer umfangreichen und durchaus längeren Prüfung.

„Keine der in Mecklenburg-Vorpommern genehmigten Anbauvereinigungen hat derzeit die vom KCanG festgelegte Höchstzahl an Mitgliedern in Höhe von 500 Mitgliedern pro Anbauvereinigung erreicht. Derzeit befinden sich in jeder Anbauvereinigung ungefähr 150-250 aktive Mitglieder. Da die Mitgliederzahl aufgrund der vom KCanG vorgeschriebenen Deckung des Eigenbedarfs mit Genehmigung begrenzt wird, können derzeit für Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 1.260 Interessierte Mitglied einer Anbauvereinigung werden. Hierbei handelt es sich nicht einmal um die Hälfte der vom KCanG vorgesehenen höchstzulässigen Mitgliederzahl von 2.500 Mitgliedern für fünf Anbauvereinigungen“, führt der Minister weiter aus.

Seit dem 01.07.2024 fanden laut Angaben des LALLF bisher sieben Vor-Ort-Kontrollen auf den Anbauflächen und eine in der Abgabestelle der Anbauvereinigungen statt. Diese Kontrollen verliefen demnach mit Ausnahme einer Anbauvereinigung ohne Beanstandungen. Die Sicherheitsmaßnahmen waren umgesetzt und die für den Gesundheitsschutz relevanten Vorgaben des KCanG waren immer eingehalten. Auch konnte mit Ausnahme eines Falles keine Gefährdung von Jugendlichen oder Kindern festgestellt werden.

Zusammenfassend stellt Backhaus klar: „Die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes erwies sich für das LALLF seit 2024 aufgrund der nicht klar formulierten Regelungen und der Neuartigkeit des Gesetzes als Quelle komplexer Fragestellungen. Anstatt wie ein Handbuch den behördlichen Arbeitsauftrag zu begleiten, erzeugten die neuen Regelungen regelrechte „Brandherde“, die rechtlich durch das LALLF umfangreich überprüft und nach gründlicher Auslegung des Gesetzes interpretiert werden mussten, ohne immer zu Lösungen zu führen. Dennoch blickt das LALLF auf fünf erfolgreich genehmigte Anbauvereinigungen zurück und trägt hiermit maßgeblich zur Umsetzung der mit dem Gesetz verbundenen Schutzzwecke bei.“

Einstieg in das digitale Lernen erleichtern

Neues Serviceportal bietet Unterstützung bei der Nutzung der Angebote der Digitalen Landesschule

Schwerin – Den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern steht ein neues Serviceportal mit einem Informationskurs zu den Angeboten der Digitalen Landesschule (DiLaS) zur Verfügung. In diesem Kurs können Schulleitungen und Lehrkräfte alle wichtigen Informationen rund um die Digitale Landesschule einsehen und einen Technik-Check buchen, um die technischen Voraussetzungen der Schule für die Teilnahme an den Kursen zu prüfen. Damit unterstützt das Land die Vorbereitung und Durchführung von Kursen und hilft dabei, einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Ein ausführliches Tutorial hilft den Lehrkräften, ihre Schülerinnen und Schüler gezielt auf das Lernen mit der Lernplattform „itslearning“ vorzubereiten.

Wesentliche Inhalte des Informationskurses „DiLaS Serviceportal“:

  • Überblick über Fächer und Unterrichtsformate
  • Darstellung organisatorischer Voraussetzungen und Abläufe
  • Informationen zum Anmeldeverfahren
  • Tutorial zur optimalen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf das Lernen mit itslearning
  • Kontaktmöglichkeiten und Sprechzeiten der DiLaS-Lehrkräfte
  • Trainings- und Prüfungskurse
  • Fortbildung für Schulleitungen, Lehrkräfte und Betreuungskräfte

Der Kurs ist ab sofort im „itslearning“-Kurskatalog unter dem Namen „DiLaS Serviceportal“ hinterlegt.

Die Digitale Landesschule in MV unterstützt Schulen auf ihrem Weg in eine moderne, digitale Bildungswelt. Das Online-Angebot umfasst Vertretungsunterricht, Sprachkurse sowie Prüfungsvorbereitungen für Abschlussklassen.

Drese zum Tag der Patienten: Frauen sind medizinisch benachteiligt

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese fordert zum heutigen „Tag des Patienten“ weitere Anstrengungen zum Abbau des geschlechtsspezifischen Ungleichgewichts in der medizinischen Forschung und Behandlung. Medizinisch werden Frauen oft genauso behandelt wie Männer – und damit oft nicht angemessen versorgt, da Unterschiede zwischen den Geschlechtern nicht genügend berücksichtigt werden, sagte Drese am Montag in Schwerin.

Die Nichtbeachtung des biologischen Geschlechtes bei Krankheitssymptomen, bei der Diagnostik und Behandlung beinhalte vor allem für Frauen oft die Gefahr von Fehl-, Unter- und Überbehandlungen mit gesundheitlichen Nachteilen für die Betroffenen, so Drese.

„Viele Krankheiten verlaufen bei Frauen anders als bei Männern, auch wirken Medikamente stoffwechselbedingt teilweise nicht gleich. Deshalb brauchen Frauen oft eine andere Behandlung als Männer, was in Forschung und Versorgung bisher allerdings nicht immer ausreichend berücksichtigt wird“, betonte die Ministerin. In vielen medizinischen Bereichen gebe es weniger Daten zu Frauen als zu Männern.

Die Symptomatik mancher Erkrankungen kann sich nach Aussage Dreses bei Frauen und Männern so sehr unterscheiden, dass Fehldiagnosen gestellt oder Erkrankungen gar übersehen werden.

Als klassisches Beispiel führte Drese den Herzinfarkt an. Der Griff an die eigene Brust stelle die Reaktion auf den in dieser Form überwiegend bei Männern auftretenden Brustschmerz dar. „Die Symptome bei Frauen zeigen sich hingegen eher mit Kieferschmerzen, Rückenschmerzen oder Abgeschlagenheit“, so die Ministerin. Diese Beschwerden würden jedoch häufig nicht korrekt interpretiert und nicht mit einem Herzinfarkt in Verbindung gebracht, wodurch lebensrettende Zeit verloren geht.

Positiv sei, dass die Bedeutung der geschlechtersensiblen Medizin für eine moderne Gesundheitslandschaft zunehmend die ihr zustehende Aufmerksamkeit erfährt. So müssen bei klinischen Studien in Deutschland Unterschiede zwischen Frauen und Männern untersucht werden. Und auch Medikamentenstudien sind gemäß einer 2022 in Kraft getretenen EU-Verordnung geschlechtersensibel durchzuführen.

Drese: „Auch im neuen Landeskrankenhausgesetz ist festgeschrieben, dass durch die Krankenhäuser verantwortete Forschung geschlechtersensibel erfolgen muss. Gleiches gilt für Forschungsansätze die in die Versorgung implementiert werden sollen sowie zugehörige und allgemeine Aus-, Fort- und Weiterbildungen.“

„Das sind erste Erfolge. Maßnahmen zur Beseitigung des Ungleichgewichtes müssen jedoch weitgreifend ansetzen und strategisch koordiniert werden, damit es nicht nur bei einem Flickenteppich an einzelnen Maßnahmen bleibt. Für eine echte Gleichheit im Gesundheitswesen müssen Behandlungs- Präventions- und Therapiekonzepte und Leitlinien kritisch überprüft und ggf. angepasst werden“, so Drese.

Land startet neue Ideenaufrufe der Transformationsrichtlinie

Dr. Wolfgang Blank: „Transformation entfaltet Wirkung, wenn gute Ideen auf gute Rahmenbedingungen treffen. Davon profitieren Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen.“

Schwerin – Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, hat heute die zweite Etappe der Transformationsförderung des Landes eingeleitet. Im Rahmen einer Online-Veranstaltung wurden den teilnehmenden Unternehmen, Kammern, Verbänden und Gewerkschaften drei neue Ideenaufrufe vorgestellt und die Bedeutung der praxisnahen Förderung hervorgehoben.

„Mit dem ersten Ideenaufruf der Transformationsrichtline mit dem Schwerpunkt Künstliche Intelligenz haben wir im vergangenen Jahr einen neuen Weg eingeschlagen, der uns bereits auf einen erfolgreichen Kurs geführt hat. Aus zahlreichen Projektideen zur Fachkräftesicherung, modernen Arbeitsformen und zukunftsorientierten Perspektiven wurden konkrete und geförderte Vorhaben. Transformation entfaltet Wirkung, wenn gute Ideen in unseren Unternehmen und bei Expertinnen und Experten auf unterstützende Rahmenbedingungen treffen“, sagte Minister Dr. Blank.

Die Vorhaben befassen sich beispielsweise mit der intelligenten Bewerberinnen- und Bewerberauswahl in Personalabteilungen, mit der digitalen Verarbeitung von Dokumenten im Gesundheitsbereich oder mit interaktiven Schulungsformaten für Beschäftigte.

Mit den drei neuen Ideenaufrufen setzte das Wirtschaftsministerium jetzt weitere Schwerpunkte:

Wissenstransfer – Generationswechsel und Wissenserhalt

Ziel ist es, Erfahrungen und Wissen von Beschäftigten langfristig zu sichern und für nachfolgende Generationen nutzbar zu machen.

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

Betriebliche Strukturen und Arbeitskulturen sollen so weiterentwickelt werden, dass alle faire Zugänge zu Beschäftigung und beruflicher Entwicklung haben, unabhängig von Geschlecht, Alter, familiären Verpflichtungen, Behinderung oder Herkunft.

Nachhaltigkeit

Der Fokus liegt auf fairen und chancengerechten Arbeitsbedingungen, einem verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen und der Stärkung der Resilienz von Unternehmen in Zeiten wachsender Unsicherheit.

Die Ideenaufrufe fördern praxisnahe Projekte, die Transformation im Unternehmensalltag konkret umsetzen und damit einen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit der Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern leisten. mv-works begleitet die Unternehmen bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Vorhaben und die Gesellschaft für Infrastruktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) berät bei der Antragstellung.

„Gemeinsam wollen wir Mecklenburg-Vorpommern zukunftsfest machen – mit Erfahrungen vor Ort und neuen Ideen aus der Praxis. So werden wir den konkreten Herausforderungen der Unternehmen in unserem Land begegnen und Lösungen für erfolgreiche Transformation entwickeln. Die Transformationsrichtlinie eröffnet hierfür gezielt Raum zur Entwicklung, zum Austausch und zur Umsetzung solcher Ideen“, sagte Minister Dr. Blank.

Extreme Wetterlage: Schulen sind grundsätzlich geöffnet

Schulen sichern für Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen Unterricht ab

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern kann es in dieser Woche in einigen Regionen zu Eisregen und Glätte kommen. Das Bildungsministerium weist erneut auf die Regelungen für die gesamte Winterzeit hin:

  • Die Schulen sind grundsätzlich geöffnet. Der Unterricht für alle Jahrgangsstufen findet statt. Die Organisation übernehmen die Schulleitungen.
  • Sollten Schülerinnen und Schüler Schwierigkeiten haben, zur Schule zu kommen, melden ihre Erziehungsberechtigten sie telefonisch oder per E-Mail ab. Volljährige Schülerinnen und Schüler melden sich selbst ab. Sie sind damit entschuldigt.
  • Weitere Informationen können bei den Schulen oder bei den Landkreisen bzw. den kreisfreien Städten eingeholt werden.
  • Darüber hinaus informieren die Landkreise und kreisfreien Städte über Änderungen im Schülerverkehr. Auch wenn Landkreise und kreisfreie Städte den Schülerverkehr einschränken oder einstellen, sind die Schulen weiterhin geöffnet.

Beflaggung zum Gedenktag der Opfer des Nationalsozialismus

Schwerin – Am Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar) wird auch in Mecklenburg-Vorpommern landesweit an öffentlichen Gebäuden beflaggt. Das Land erinnert damit an die Millionen Menschen, die während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entrechtet, verfolgt und ermordet wurden.

„Der 27. Januar mahnt uns, die Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus wachzuhalten und jeder Form von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit entschieden entgegenzutreten. Diese Verantwortung ergibt sich aus der deutschen – unseren – Geschichte. Erinnerung ist keine Frage der Vergangenheit, sondern eine Verpflichtung für Gegenwart und Zukunft“, betont Innenminister Christian Pegel.

Die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes unterstreicht die Bedeutung dieses Tages als staatlichen und gesellschaftlichen Gedenktag.

„Gerade in Zeiten, in denen demokratische Werte wieder verstärkt unter Druck geraten, ist es unerlässlich, Haltung zu zeigen. Das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus erinnert uns daran, wohin Ausgrenzung, Hass und die Missachtung der Menschenwürde führen können“, so Christian Pegel weiter.

Der Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus wird jährlich am 27. Januar begangen, dem Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau im Jahr 1945. Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit der Beflaggung und weiteren Formen des Gedenkens an der bundesweiten Erinnerungskultur.

70 Jahre Spornitzer Karneval Verein (SKV)

Spornitz – Sozialministerin Stefanie Drese war am Samstagabend Gast auf der Galaveranstaltung zum 70. Geburtstag des Karnevalvereins Spornitz (SKV) und gratulierte dem Jubilar mit einem dreifachen „Spornitz Helau“.

In ihrem Grußwort sagte Drese: „Karneval steht für Humor, gute Laune, Geselligkeit. Der SKV ist eine der Karnevalshochburgen in unserem Land. Schön, dass es Sie gibt. Machen Sie ja weiter so.“

Die Ministerin, die vor gut zwei Wochen mit dem diesjährigen Spaßvogelorden des Karneval-Landesverbands M-V ausgezeichnet wurde, betonte gleichzeitig die große Bedeutung des Karnevals für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in MV.

„Karnevalistinnen und Karnevalisten sind soziale und gesellschaftlich engagierte Menschen. Jede und jeder Einzelne sorgt dafür, dass unser Alltag, dass diese verrückt gewordene Welt ein bisschen bunter, humorvoller und damit erträglicher wird“, sagte Drese.

„Und ganz ehrlich – ich weiß wieviel Training, wieviel Vorbereitung, wieviel ehrenamtliches Engagement in einer Karnevalssaison steckt. Mitmenschen Spaß und Abwechslung zu bieten – davor habe ich die größte Hochachtung und dafür möchte ich mich als Sozialministerin bedanken“, so Drese weiter.

Die Ministerin hatte aber auch zwei Überraschungen im Gepäck. Dabei handelte es sich um zwei Förderbescheide des Landes aus Mitteln des Bürgerfonds für ehrenamtliche Vorhaben.

Für die Anschaffung von Licht- und Tontechnik zur Verbesserung der Trainingsqualität der Tanzgruppen und des Klangerlebnisses auf Veranstaltungen stellt das Land gut 13.000 Euro zur Verfügung. Weitere knapp 7.000 Euro kann zur Anschaffung für neue und einheitliche Trainingsbekleidung im Kinder- und Jugendbereich verwendet werden. „Das ist eine schöne und sinnvolle Unterstützung für die tolle, fast vollständig ehrenamtlich getragene Arbeit im Verein“, sagte Drese.