Zwischenlager Nord: Innenministerium genehmigt längere Zwischenlagerung von Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen

Schwerin – Das Ministerium für Inneres und Europa hat der EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH (EWN GmbH) und der Zwischenlager Nord GmbH (ZLN GmbH) die strahlenschutzrechtliche Genehmigung für die Zwischenlagerung von festen radioaktiven Reststoffen/Abfällen aus anderen kerntechnischen Anlagen mit Leichtwasserreaktoren (sofern es sich um Anlagen zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität handelt, nur aus Stilllegung oder Abbau) bis zu 10 Jahre vor und bis zu 5 Jahre nach einer Behandlung/Konditionierung am Standort Lubmin/Rubenow erteilt.

Bislang belief sich der genehmigte Zeitraum für die Zwischenlagerung dieser Reststoffe/Abfälle auf jeweils 5 Jahre vor und nach einer Behandlung/Konditionierung.

Der 2009 gestellte Antrag, die Befristung gänzlich aufzuheben, war 2011 abgelehnt worden. Im Verlauf der nachfolgenden gerichtlichen Verfahren ist zur gütlichen Beendigung des Rechtstreits eine Einigung auf den nun genehmigten Zeitrahmen erzielt worden.

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