Weitere Maßnahmen zur Entlastung pflegender Angehöriger

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht in der stärkeren Entlastung und besseren Unterstützung von pflegenden Angehörigen ein Hauptaufgabenfeld in der Pflegepolitik von Bund, Ländern und Kommunen. Der heute im Rahmen der Landespressekonferenz vorgestellte „Barmer-Pflegereport 2018“ zeigt nach Ansicht der Ministerin den großen Handlungsbedarf.

„Ich werde deshalb als Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz der Länder (ASMK) im Jahr 2019 den Komplex der nichtprofessionellen Pflege als wichtiges Thema verankern“, betonte Drese heute in Schwerin. Pflegende Angehörige sind bundesweit mit großem Abstand die tragende Säule der pflegerischen Versorgung. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden mehr als 75 Prozent der Pflegebedürftigen zu Hause betreut.

Drese: „Wir brauchen z.B. einen verbesserten Rechtsanspruch für pflegende Angehörige auf Freistellung sowie Lohnersatzleistung. Die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf muss genauso selbstverständlich werden, wie die Vereinbarkeit von Kindern und Beruf.“ Neben einem Rechtsanspruch auf eine Auszeit mit Reha-Leistungen ist die Entbürokratisierung der ambulanten Pflege ein wichtiges Ziel. „Dabei geht es etwa um die Zusammenfassung verschiedener Pflege-Angebote zu einem einheitlichen Entlastungsbudget oder auch darum, dass Pflegebedürftige für Taxifahrten zum Arzt künftig keine Genehmigung der Krankenkasse mehr einholen müssen“, verdeutlicht Drese.

Eng damit verbunden, ist die Notwendigkeit, die Rahmenbedingungen in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu verbessern. „Dazu gehört die Absenkung der Mindestauslastungsquote in der Kurzzeitpflege von 85 auf 80 Prozent im gerade vom Landtag beschlossenen Landespflegegesetz“, so Drese. Darin ist zudem eine Weiterentwicklung der wohnortnahen Beratung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen vorgesehen.

Drese: „Zusätzlich wollen wir im kommenden Jahr in Mecklenburg-Vorpommern die ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe installieren. Damit wird eine weitere Möglichkeit zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Verbesserung der Betreuung und Aktivierung von Pflegebedürftigen geschaffen.“ Nachbarschaftshelfer können dann ausgewählte niedrigschwellige Leistungen wie etwa Unterstützung im Haushalt, Begleitung zu Arzt- und Behördengängen oder Hilfe beim Einkaufen erbringen. Die dafür notwendige Änderung der entsprechenden Landesverordnung befindet sich derzeit im Endabstimmungsprozess.

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