Justizministerin Hoffmeister für Entscheidungslösung bei Organspende

Schwerin – In einem Impulsreferat zur Veranstaltung der Akademie Schwerin schlug Ministerin Katy Hoffmeister jetzte vor, bei der Beantragung von Dokumenten verbindlich zu fragen.

„Wer sich zur Organspende entschließt, will kranken Menschen helfen. Die Bereitschaft dazu ist daher ein ganz persönliches Beispiel praktizierender Nächstenliebe. Dafür sollten wir alle dankbar sein. Derzeit warten aber mehr als 10.000 Menschen in Deutschland auf Spenderorgane. Jeder Fünfte von ihnen stirbt während der Wartezeit. Das ist unnötiges Leid. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Positiv stimmt eine Befragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, wonach 84 Prozent der Befragten Organspenden befürworten. Allerdings haben nur 36 Prozent tatsächlich auch einen Organspendeausweis, sagte Justizministerin Hoffmeister in ihrem Impulsreferat bei der Diskussionsveranstaltung der Akademie Schwerin e.V. „Organspende – Nächstenliebe oder Pflicht“.

„Es ist sehr wichtig, dass das Thema Organspende gesellschaftlich und parteiübergreifend diskutiert wird. Es muss eine Lösung gefunden werden. Der Gesetzesentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ist eine gute Grundlage. Doch die vorgeschlagene ‚doppelte Widerspruchslösung‘ ist meiner Ansicht nach nicht optimal. Schweigen gilt danach als Zustimmung. Manche Menschen sind aber nicht in der Lage, Widerspruch zu erheben. Der Vorschlag der verpflichtenden Entscheidungslösung ist daher der bessere Weg. Die verpflichtende Entscheidungslösung würde anstehen, wenn behördliche Dokumente, wie Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Das geht auch elektronisch. Antragstellende würden verbindlich gefragt, wie sie sich zur Organspende entscheiden. Sie bekämen entsprechende Informationen und die Zeit zum Überlegen. Zur Abholung des Dokuments müsste verbindlich entschieden werden. Denkbar wäre dann aber auch, dass man erklärt, noch keine Entscheidung getroffen zu haben“, so Ministerin Hoffmeister.

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