Leicht veränderte Förderrichtlinie für Fischerei in Kraft

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern hat die Möglichkeiten der Förderung von Investitionen in die Fischerei geändert. Seit dem 31.12.2018 gilt eine neue „Richtlinie zur Förderung der Fischerei, Aquakultur und Fischwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern“ (FischFöRL M-V). Mit der Neufassung werden Vorschriften zur Förderung mit Mitteln des Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt.

Künftig können auch mobile Verkaufseinrichtungen für die Direktvermarktung gefördert werden. Die Förderung von Haupt- und Nebenerwerbsbetrieben erfolgt ab sofort gleichberechtigt. Und für Förderungen von Investitionen in die Aquakultur wurde die Obergrenze für die Gesamtinvestitionen auf 34 Mio. Euro angehoben.

Kleine Hochsee- und Küstenfischerei:

Im Jahr 2018 waren in Mecklenburg-Vorpommern 230 Küstenfischer im Haupterwerb und 132 im Nebenerwerb tätig. Im Landesverband der Kutter- und Küstenfischer Mecklenburg-Vorpommern e.V. sind 11 Fischerei­genossenschaften und 4 Erzeugerorganisationen organisiert.

Binnenfischerei:

Das Land M-V verfügt über 72.000 ha Binnengewässer. Davon werden 65.000 ha durch 44 Fischereiunternehmen im Haupterwerb, 6 Unternehmen im Nebenerwerb mit ca. 270 Beschäftigten und durch den Landesanglerverband bewirtschaftet.

Hinzu kommen 12 Betriebe der Aquakultur und Teichwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb.

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