Sanierung der Kirche im vorpommerschen Wusterhusen

300.000 Euro aus Strategiefonds für Sanierung der Kirche im vorpommerschen Wusterhusen

Wusterhusen – Justizministerin Hoffmeister hat als zuständige Ministerin für Kirchenangelegenheiten im vorpommerschen Wusterhusen der evangelischen Kirchengemeinde Lubmin-Wusterhusen einen Zuwendungsbescheid über 300.000 Euro überreicht.

„Das Geld aus dem Strategiefonds wird für die Sanierung des Gebäudes verwendet. Einige der wichtigen Arbeiten sind die Sanierungen von Gewölbe- und Strebepfeilern. Der Fußboden muss instandgesetzt werden. Die Außenwände müssen stabilisiert werden. Das Kirchengebäude bekommt zudem eine moderne Entfeuchtungsanlage sowie eine zeitgemäße Beleuchtung und Akustik. Die Zuwendung aus dem Strategiefonds ist über zwei Jahre gestreckt und wird dazu beitragen, dass die Kirche in Wusterhusen als wertvolles Zentrum der Gemeinde erhalten bleibt“, so Justizministerin Hoffmeister bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids. Das Justizministerium als zuständiges Ministerium für die Kirchenangelegenheiten prüft und bewilligt Förderanträge der Kirchengemeinden.

Die ältesten Teile der Kirche Wusterhusen stammen aus dem 13. Jahrhundert.

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