Telemedizinische Möglichkeiten auch in M-V nutzen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Donnerstag der Einsatz telemedizinischer Möglichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Dabei werden Ressourcen – wie z.B. fachärztliche, aber auch hausärztliche Expertise – über räumliche Distanzen hinweg verfügbar gemacht und damit effektiver genutzt. Es werden Informationen idealerweise sektorenübergreifend bereit gestellt. Diese können beispielsweise von den an der Versorgung beteiligten Ärzten und Krankenhäusern genutzt werden. Dadurch werden Informationsverluste vermieden und die Versorgung verbessert. Im Kern geht es darum, dass nützliche und notwendige Entwicklungen bei uns im Land ermöglicht werden. Ich begreife die Digitalisierung des Gesundheitswesens dabei als Chance und als einen von vielen Wegen, um die grundlegende medizinische Versorgung sicherzustellen und zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag. Die Rede wurde im Landtag in Vertretung von Minister Glawe durch Innenminister Lorenz Caffier vorgetragen.

Die Bundesärztekammer hat im vergangenen Jahr die Voraussetzungen für ausschließliche Fernbehandlungen geschaffen. Inzwischen haben die Ärztekammern in fast allen Bundesländern ihre Berufsordnungen entsprechend angepasst. „Es ist wichtig, die Anpassung der Berufsordnung auch in Mecklenburg-Vorpommern zu ermöglichen. Gerade unser Land als ein Flächenland sollte offen für ein Konzept wie die Fernbehandlung sein. Dabei geht es nicht darum, diese Behandlungsform zum Regelfall zu machen, sondern praktikable Lösungen für Einzelfälle zu schaffen“, so Glawe. „Hierzu ist es notwendig, auch die Bedenken auszuräumen, die im Wesentlichen auf ungeklärten Haftungsfragen beruhen.“

Gegenwärtig sind mit der bestehenden Berufsordnung bereits Fernbehandlungen in Einzelfällen möglich. Die Aufhebung des Fernbehandlungsverbots in der vorliegenden Form bezieht sich auf Erstkontakte zwischen Patient und Arzt, die dann auch per Telemedizin berufsrechtlich in geeigneten Einzelfällen erlaubt wären. „Die Telemedizin bietet bereits jetzt viele Möglichkeiten im Bereich der Diagnostik und des Monitorings, aber auch bei der Behandlung. Diese Entwicklung wird sich rasant fortsetzen. Deshalb ist es wichtig, dass unsere Ärzteschaft sich an die Spitze dieser Bewegung stellt, die diese Entwicklung aktiv mitgestaltet und Schwerpunkte setzt. Schließlich macht die Fernbehandlung nicht vor unseren Landesgrenzen halt“, machte Glawe deutlich.

Bei der Förderung von Projekten im Land wollen wir verstärkt darauf achten, dass die Überführung von geförderten Projekten in die Regelversorgung gelingt. Hierzu werden Regelungen eines einheitlichen Verfahrens, welches auf den Veröffentlichungen zur E-Health-Initiative des Bundesgesundheitsministeriums basiert, genutzt. „Dies kann z. B. durch die frühzeitige Einbindung der Kostenträger in die Projektkonzeption geschehen oder durch die Entwicklung geeigneter Evaluationen, die die Anforderungen zur Überführung in die Regelversorgung erfüllen“, so Glawe.

Ein Projekt des Gesundheitsministeriums beschäftigt sich mit der regionalen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern. In diesem Projekt wurden drei Versorgungsbereiche identifiziert, die besonders stark vom demografischen Wandel herausgefordert sind: das sind die Pädiatrie, die Geriatrie sowie die Palliativversorgung. Im Bereich der Geriatrie wird zur Unterstützung der regionalen geriatrischen Versorgung in Kooperation mit dem Medizinischen Versorgungsverbund Müritz e.V. eine digitale Fallakte entwickelt und erprobt.

Als Beispiel für ein weiteres innovatives Vorhaben nannte Gesundheitsminister Glawe das Projekt „HaffNet“. Das Modell beschäftigt sich mit der Patientenversorgung für die Uecker-Randow-Region und Anklam. Es ist wesentlicher Motor im Projekt „Vernetzte Versorgung in M-V“. Im Mittelpunkt der Kooperation steht die Vernetzung und Koordination von ambulanten und stationären Versorgungsleistungen. In der zweiten Ausbaustufe der Kooperation wird durch die AOK Nordost ein Prototyp der digitalen Patientenakte getestet. Es kann dadurch Vorreiter für ganz Deutschland werden.

Mit dem Vorhaben „Land|Rettung“ soll die Notfallmedizin, insbesondere unter den speziellen Anforderungen eines dünn besiedelten ländlichen Raumes, verbessert werden. Zentrales Element ist der Telenotarzt, der in Gebieten mit längerer Anfahrt den professionellen Rettungsdienst unterstützt. Für Patienten mit einem Herz-Kreislaufstillstand sollen zudem geschulte Laien und ausgebildete Ersthelfer die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken.

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