4. Schweriner Sommerfilmfest

Schwerin – Endlich ist es wieder so weit. Zum vierten Mal lädt das Schweriner Sommerfilmfest im malerischen Garten des Kulturforums „Schleswig-Holstein-Haus“ in der Puschkinstraße 12 zum Kino unterm Himmel ein. Als gemeinschaftliches Projekt mit dem Kino unterm Dach e. V. wird vom 20. bis zum 24. August traumhaftes Sommerkino geboten.

Die fünf ausgewählten Filmfavoriten wurden unter reger Beteiligung per Umfrage ermittelt. Nun können Sommerkinofreunde „25 km/h“, „Yuli“, „Call me by your name“ oder „Bohemian Rhapsody“ auf einer besonders großen Leinwand genießen. Krönender Abschluss bildet am Samstag der romantische Roadmovie „303“, eine deutsche Produktion von 2018.

Der Kartenvorverkauf startet am 1. August dienstags bis sonntags von 11.00 bis 18.00 Uhr im Schleswig-Holstein-Haus, Puschkinstraße 12 bzw. an der Abendkasse. Der Eintritt beträgt 8,- €.

Kostenlose Fahrradcodierung in Stralsund

Stralsund – Am 02.08.2019 bieten die Präventionsberaterinnen der Polizeiinspektion Stralsund kostenlose Fahrradcodierungen zum Schutz vor Fahrraddiebstahl an.

In der Zeit von 09:00 Uhr bis 14:00 Uhr können Besucher, Urlauber und Einheimische zum Strelapark am Grünhufer Bogen in Stralsund kommen und ihre Räder kostenlos codieren lassen. Interessierte bringen bitte ihren Bundespersonalausweis und für bspw. E-Bikes den Schlüssel für den Akku mit. Dieser muss möglicherweise kurzzeitig ausgebaut werden. Räder von Minderjährigen werden nur in Begleitung eines/r Erziehungsberechtigten codiert.

Über Termine für weitere geplante Fahrradcodierungen informiert die Polizeiinspektion Stralsund ebenso über die sozialen Netzwerke (Facebook @PolizeiStralsund und Twitter @Polizei_HST).

Welt-Hepatitis-Tag

Schwerin – Am 28. Juli 2019 ist Welt-Hepatitis-Tag – seit 2011 findet der Aktionstag am Geburtstag des amerikanischen Forschers Baruch Samuel Blumberg am 28. Juli statt, der 1965 das Hepatitis B-Virus (HBV) entdeckte.

„Ziel des Aktionstages ist es, über Risiken, Schutz- und Behandlungsmöglichkeiten von Hepatitis-Infektionen zu informieren. Und zugleich soll dazu motiviert werden, den eigenen Impfstatus regelmäßig überprüfen und Schutzimpfungen auffrischen zu lassen. Denn Impfungen sind die einzige Möglichkeit, um vor Infektionskrankheiten zu schützen, für die es keine oder nur eingeschränkte Therapiemöglichkeiten gibt. Das gilt beispielsweise für Kinderlähmung, Masern, Diphtherie, Wundstarrkrampf, Influenza und Hepatitis B“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld des Welt-Hepatitis-Tages.

Es gibt fünf Arten von Hepatitis-Infektionen, die unterschiedlichen Virusfamilien angehören. Auch Übertragungswege und Erkrankungsformen der verschiedenen Hepatitis-Viren unterscheiden sich. Während die Hepatitis-Viren A (HAV) und E (HEV) vorwiegend durch Aufnahme von verunreinigten Nahrungsmitteln bzw. Wasser übertragen werden, erfolgt die Übertragung der Hepatitis-B-Viren (HBV), -C (HCV) und -D (HDV) vorwiegend durch Blut und/oder Sexualkontakte. Gegen Hepatitis A und B stehen seit vielen Jahren gut wirksame Impfstoffe zur Verfügung, auch als Kombinationsimpfung. Gegen Hepatitis C und E existieren keine Impfstoffe. Die Hepatitis A-Impfung stellt die wichtigste und häufigste Reiseimpfung dar.

„Rechtzeitig vor dem Urlaub sollte jeder seinen Impfstatus überprüfen und sich beispielsweise bei einer reisemedizinischen Beratung informieren. So kann geklärt werden, welche Impfungen für das gewählte Reiseziel sinnvoll, empfohlen oder vorgeschrieben sind“, sagte Glawe.

Die Hepatitis A-Impfungen können beim Hausarzt, im Gesundheitsamt oder in speziellen reisemedizinischen Sprechstunden erfolgen.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang im Jahr 2019 (Stand 19.07.) zwölf Hepatitis A (2017: 20; 2018: 25), 29 Hepatitis B (37/23), 22 Hepatitis C (48/51), keine Hepatitis D (1/0) und 80 Hepatitis E (90/95) gemeldet. Aufgrund der Hepatitis B-Impfquoten (Einschüler 2017/2018: 95,1 Prozent) in Mecklenburg-Vorpommern gibt es nach Angaben des Landesamtes für Gesundheit und Soziales seit vielen Jahren keine im Inland erworbenen Hepatitis B-Erkrankungen unter Kindern und Jugendlichen, die entsprechend den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut geimpft sind.

„Diese guten Impfquoten wollen wir halten. Unser Land gehört bundesweit hinsichtlich der Durchimpfungsraten in allen Altersgruppen zum Spitzenfeld. Aber: Diese wichtige und wirksame präventive Maßnahme muss immer wieder mit neuen Aktivitäten und Ideen aktualisiert und thematisiert werden. Auch in Sachen Hepatitis. Dafür gibt es die Kampagne `MV impft – gemeinsam Verantwortung übernehmen´“, sagte Gesundheitsminister Glawe abschließend.

Das Wirtschafts- und Gesundheitsministerium hat gemeinsam mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales die Impfkampagne „MV impft – gemeinsam Verantwortung übernehmen“ (www.mv-impft.de) gestartet. Ziel ist es, das Thema Impfen wieder stärker in den Blickpunkt der Bevölkerung zu rücken. Im Rahmen der Kampagne werden Informationen zielgruppenspezifisch für Eltern, Kinder, junge Erwachsene, Familien sowie Senioren angeboten.

Neben dem Internetauftritt www.mv-impft.de wird mit gedrucktem Informationsmaterial wie Plakaten und Faltblättern geworben. Darüber hinaus werden auch Medien wie beispielsweise YouTube und Facebook als Informationsträger eingesetzt. Damit sollen unter anderem gezielt Jugendliche und junge Erwachsene angesprochen werden. Hinzu kommen Hinweise auf die zahlreichen Impfangebote der niedergelassenen Ärzte, der Gesundheitsämter und auch der Betriebsärzte im Land.

Die Infektion mit Hepatitis-A- und E-Viren wird über verunreinigte Nahrungsmittel oder Trinkwasser bzw. beim direkten Kontakt von Mensch zu Mensch über Schmierinfektionen übertragen und verursacht eine akute Leberentzündung. Während man weiß, dass die Durchseuchung mit Hepatitis A in Ländern mit niedrigen Hygienestandards sehr hoch ist, gibt es zu Hepatitis E hierzu wenig Daten. Hepatitis E galt in der Vergangenheit als eine eher exotische Reiseinfektion, inzwischen ist die Existenz in Deutschland als eine Infektion, die gleichermaßen bei Mensch und Tier vorkommt (Zoonose) belegt. Als Hauptübertragungsweg ist der Verzehr von ungenügend erhitztem Haus- und Wildschweinfleisch anzunehmen.

Hepatitis B ist eine der häufigsten weltweit vorkommenden Infektionskrankheiten des Menschen. Die Übertragung findet vorwiegend durch sexuelle Kontakte oder durch Kontakt mit kontaminiertem Blut bzw. Blutprodukten statt. Die Erkrankung kann bei Erwachsenen in fünf bis 10 Prozent der Fälle chronisch verlaufen, bei Kindern noch wesentlich häufiger (bis zu 90 Prozent).

Hepatitis D ist eine Infektionskrankheit, die nur bei Menschen mit bereits vorliegender Hepatitis-B-Infektion vorkommt. Diese Infektionen sind sowohl in Deutschland als auch in Mecklenburg-Vorpommern sehr selten.

Die häufigste der in Deutschland meldepflichtigen viralen Hepatitiden ist nach wie vor die Hepatitis C. Ohne Behandlung nimmt die Infektion in etwa 85 Prozent der Fälle einen chronischen Verlauf, der nach Jahrzehnten zu einer Schrumpfleber (Leberzirrhose, jährlich 15 bis 30 Prozent der Erkrankten) und/oder zu Leberkrebs (jährlich zwei bis vier Prozent der Erkrankten) führen kann. Die Übertragungswege sind wie bei der Hepatitis B sexuelle oder Blutkontakte.

Schwesig: Wallensteintage bieten Geschichte zum Anfassen

Stralsund – Im historischen Kostüm nahm Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute am Festumzug der Wallensteintage in Stralsund teil. Damit löste die Ministerpräsidentin eine Zusage ein. 2017 führte sie ihr erster Termin nach ihrer Wahl zur Ministerpräsidentin zum Stralsunder Traditionsverein, der die Kostüme für den Umzug pflegt und herrichtet. Die damalige Einladung, einmal im historischen Kostüm am Festumzug teilzunehmen, nahm die Ministerpräsidentin dieses Jahr an.

„Die 500 Kostüme im Festumzug sind Geschichte, die man anfassen und anziehen kann. Der Traditionsverein macht das möglich. Das ist viel Arbeit und ein toller Einsatz für ein ganz besonderes Fest“, lobte die Ministerpräsidentin den Traditionsverein.

„Die Wallensteintage sind ein wunderbarer Anlass, um in dieser schönen und stolzen Stadt gemeinsam zu feiern“, sagte die Ministerpräsidentin weiter. „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur Meer, Seen und Natur, sondern auch jede Menge Feste, gerade im Sommer. Unsere Städte zeigen sich von ihrer besten Seite: bunt, gastfreundlich, weltoffen – und alle machen mit. Feste bringen Menschen zusammen. Sie stärken den sozialen Zusammenhalt. Das ist wichtig für unser Land.“

Straße in Elmenhorst freigegeben

Elmenhorst – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Donnerstag eine neu gebaute Straße in der Gemeinde Elmenhorst (Landkreis Vorpommern-Rügen) offiziell freigegeben.

„Die Straße Neu Elmenhorst ist eine wichtige Zuwegung für das örtliche Gewerbe, Dienstleister und Anwohner. Allerdings entsprach der Zustand nicht mehr den heutigen Anforderungen. Mit dem Neubau werden sich die Bedingungen für alle erheblich verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Straße „Neu Elmenhorst“ war in den 70er Jahren als ländlicher Weg mit Platten errichtet worden. Er dient als Anbindung eines landwirtschaftlichen Betriebes an das regionale Verkehrsnetz sowie der Erschließung von Einzelgehöften und landwirtschaftlichen Nutzflächen. Weiterhin wird der Weg als Zufahrt beispielsweise für die Müllentsorgung und den Pflegedienst benötigt.

Jetzt ist die Straße auf einer Länge von über 1.600 Metern und einer Breite von drei Metern zuzüglich Schotterbefestigung beidseitig mit Betonfahrspuren ausgebaut worden. Die Bauzeit betrug rund vier Monate. „Jetzt kann auch die Buslinie Stralsund – Grimmen wieder unkompliziert in Elmenhorst Station machen“, sagte Glawe.

Die Kosten des Straßenneubaus betrugen knapp 498.000 Euro. Die Landesregierung hat die Investition unterstützt aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Höhe von insgesamt 373.200 Euro sowie aus Kofinanzierungshilfen beim Ministerium für Inneres und Europa.

Beratungs- und Hilfenetz in M-V

Schwerin – „Das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern ist im bundesweiten Vergleich gut aufgestellt. Die aktuellen Fallzahlen zeigen zudem, dass das Angebot sehr gut angenommen wird“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss am Donnerstag in Schwerin.

4.593 Erwachsene und damit 411 Personen mehr als im Jahr davor erhielten im Jahr 2018 landesweit Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz.

Eine besondere Stellung hätten dabei die neun Frauenhäuser im Land, erklärte Voss: „Deshalb haben wir den Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser mit dem Doppelhaushalt 2018/19 um 20 Prozent erhöht. Zusätzlich haben wir die Haushaltsmittel für den Betrieb der Einrichtungen im Beratungs- und Hilfenetz ab 2018 um 2,3 Prozent jährlich angehoben.“

Voss betonte, die Finanzierung sei eine gemeinschaftliche Aufgabe von Land und Kommunen. „Wir stehen als Land hinter dem umfangreichen Angebot. Und wir erwarten auch, dass Kommunen und Träger ähnliche Anstrengungen unternehmen, um faire Gehälter zu ermöglichen“, so Voss.

Das Beratungs- und Hilfenetz besteht aus den Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, sowie einer Landeskoordinierungsstelle. Hinzu kommen drei Täter- und Gewaltberatungsstellen. Insgesamt 80 Fachkräfte sind hier tätig. 66 Vollzeitstellen (37,5 Wochenstunden) werden vom Land gefördert.

Voss: „Auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention benötigt Unterstützung von Bund, Land, Kommunen und der Zivilgesellschaft. Der Schutz von Betroffenen von Gewalt ist von hoher Bedeutung. Deshalb müssen hier alle an einem Strang ziehen und den Prozess gemeinsam gestalten.“

Voss wies darauf hin, dass sich auch die Frauen- und Gleichstellungsminister/innen auf eine koordinierende, bundesweite Gesamtstrategie verständigt hätten, um den Forderungen der Istanbul-Konvention adäquat zu begegnen.

Gemeindename „Siemz-Niendorf“ amtlich

Siemz-Niendorf – Die Gemeinden Groß Siemz und Niendorf im Landkreis Nordwestmecklenburg hatten sich zum Tag der Kommunalwahl am 26.05.2019 zu einer neuen Gemeinde mit dem Namen „Siemz-Niendorf“ zusammengeschlossen. Dieser „Arbeitsname“ brauchte jedoch noch die amtliche Bestätigung, denn nach der Kommunalverfassung M-V muss das Ministerium für Inneres und Europa den neuen Gemeindenamen genehmigen. Dies ist nun erfolgt und die neue Gemeinde kann ihren Gemeindenamen jetzt offiziell führen.

Der Name ist seit langer Zeit im Sprachgebrauch der Bevölkerung beider bisheriger Gemeinden und in der Region insgesamt geläufig, denn in beiden Gemeinden waren viele Menschen zu großen Teilen in landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben tätig, die den Namen Siemz-Niendorf führten. Die früheren Gemeinden Groß Siemz und Niendorf waren auch in etwa gleich groß und ähnlich strukturiert.

„Deshalb wird sich die Bevölkerung sicher schnell mit dem neuen Gemeindenamen identifizieren“, ist Innenminister Lorenz Caffier überzeugt. „Der Doppelname symbolisiert auch, dass die Verhandlung der Gemeinden zum Gebietsänderungsvertag auf Augenhöhe geführt wurden.“

Kirchenmusiksommer 2019

Im Rahmen des „Kirchenmusiksommers 2019“ mit Fontanes Gedichten musikalisch unterwegs! / Fontane-Konzert (in Vorfreude auf den 200. Geburtstag am 30.12.2019) Glück|Wunsch

Insel Rügen – Gedichte – in Kompositionen von Norbert Fietzke – Anekdoten von und über Theodor Fontane und seine(n) Zeitgenossen (z. B. „Herr von Ribbeck“, „Alles still“, „So und nicht anders“, „In Hangen und Bangen“, den Zyklus „Strandbilder“, „Ausgang“, „Der Kranich“)

Norbert Fietzke hat die Kompositionen verschiedener Fontane-Gedichte seiner Frau, der Sopranistin Liane Fietzke, auf den Leib geschrieben, und dabei entstanden grandiose Melodien für ihren warmen, lyrischen und natürlichen Gesang. Erleben Sie mit dem Duo ›con emozione‹, ein Konzert, in dem das Besondere, das Überraschende, das Berührende passieren kann, ganz und gar dem Namen des Duos entsprechend: ›con emozione‹. Mit im Gepäck haben sie ihre neue CD Theodor Fontane in Wort und Musik.

Donnerstag, 25. Juli 2019, 20 Uhr

Ev. Kirche, Bahnhofstraße 1, 18609 Binz/Rügen

Ausführende Künstler:
Duo ›con emozione‹
Liane Fietzke, Sopran/Lesung/Moderation
Norbert Fietzke, Piano
https://www.con-emozione.de

Duo >con emozione< - Foto @ Andreas Dornheim

Duo >con emozione< – Foto @ Andreas Dornheim

Das Duo ›con emozione‹, Liane Fietzke (geb. in Lutherstadt Wittenberg) und Norbert Fietzke (geb. in Döbern), arbeitet seit vielen Jahren professionell musikalisch zusammen. Sie erhielten beide ihre Ausbildung an der Musikhochschule „Felix Mendelssohn Bartholdy“ in Leipzig. Weitere Studien folgten nach Köln und Weimar. Mit ihrer glockenhellen, reinen Gesangsstimme begeisterte Liane Fietzke gemeinsam mit ihrem Mann Norbert Fietzke, der perfekte Liedbegleiter, am Klavier bereits sehr viele Konzertbesucher mit ihren unterschiedlichen Programmen.

Das Duo ›con emozione‹ lebt und arbeitet im Havelland und feiert 2019 sein 25-jähriges Bestehen mit vielen hochkarätigen Konzerten und Lesungen, so u. a. mit ihrem Jubiläumskonzert Mitte April im Gewandhaus zu Leipzig.

Karten für € 12,-/ € 8,- nur an der Abendkasse und Einlass, ab 19.15 Uhr
Veranstalter: Ev. Kirche Binz/Rügen

Schwesig: Holzwirtschaft sorgt für Wachstum

Wismar – Mit einem Thementag „Holzwirtschaft“ ist Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute in ihre diesjährige Sommertour gestartet. Gemeinsam mit Vertretern der IHK Schwerin besuchte die Ministerpräsidenten drei Unternehmen des Holzclusters Wismar und das Forstamt in Gädebehn.

„Die Holzwirtschaft hat sich zu einem wichtigen wirtschaftlichen Standbein in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt. Hier in Wismar ist eines der größten und modernsten Holzverarbeitungszentren in Europa entstanden. Mit ganz unterschiedlichen Unternehmen und mit Kunden überall auf der Welt. Darauf kann die Hansestadt Wismar sehr stolz sein. Hier ist kluge Standortentwicklung betrieben worden“, sagte Schwesig bei ihrem Besuch der Firma Egger.

Die Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen im Holzcluster Wismar zahle sich aus. „Davon profitieren die Unternehmen, weil es möglich ist, Wertschöpfungsketten aufzubauen. Die enge Zusammenarbeit führt aber auch dazu, dass sparsamer mit dem wertvollen Rohstoff Holz umgegangen wird. Das ist wichtig beim Schutz der Umwelt“, sagte Schwesig vor den weiteren Besuchen bei der Paletten-Service Wismar GmbH und der Möbelmanufaktur Goertz GmbH.

In den 25 Betrieben der Holz- und Möbelindustrie mit mehr als 50 Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten rund 4.200 Personen. Allein in Wismar und Umgebung sind es rund 2.000. „Das Ziel der Landesregierung ist es, die Wirtschaftskraft des Landes in den nächsten Jahren weiter zu stärken. Das ist die Voraussetzung dafür, dass weitere Arbeitsplätze entstehen. Wir setzen uns dafür ein, dass auch das Lohnniveau im Land weiter steigt. Nur so werden wir im Wettbewerb mit anderen Regionen mithalten können. Gute Arbeit ist heute ein Standortfaktor im Wettbewerb mit anderen Regionen“, so die Ministerpräsidentin.

Backhaus: Dorschfangverbot bestraft die Falschen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern Fischereiminister Dr. Till Backhaus zeigt sich empört vom Dorschfangverbot in Teilen der östlichen und westlichen Ostsee: „Es ist für mich unbegreiflich, warum man ausgerechnet jene bestraft, die am wenigsten für den Abwärtstrend bei der Entwicklung des östlichen Bestandes können. Die EU-Kommission selbst weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass sich die natürliche Sterblichkeit etwa dreimal stärker auswirkt als die fischereiliche Sterblichkeit und es umfassendere und langfristigere Ansätze brauche. Die Fischerei sei aber momentan die einzige Stellschraube an der gedreht werden könne. Den Mangel an sinnvollen Alternativen als Argument ins Feld zu führen, ist für mich nicht nachvollziehbar – insbesondere nicht, weil abzusehen war, dass sich die Bestandsstruktur weiter verschlechtern wird und andere Lösungen schon längst hätten vorbereitet werden können.“

Backhaus betonte die Bedeutung der Fischerei für das kulturelle Erbe und die wirtschaftliche Entwicklung der maritimen Standorte in Mecklenburg-Vorpommern: „Möwengeschrei und Kutter gehören für mich zu jedem Ostseebesuch dazu“, so der Minister.

Auch wenn in der westlichen Ostsee für die kleine Kutter- und Küstenfischerei weitreichende Ausnahmen von dem Dorschfangverbot eingeräumt wurden, so äußerte Minister Backhaus seine Enttäuschung darüber, dass sich die Bundesregierung gegenüber der EU nicht vehement genug für den Erhalt der traditionellen Kutter- und Küstenfischerei einsetzt. Es sei mehr als deutlich geworden, dass der 2016 in Kraft getretene Mehrjahresplan für Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee aus natürlichen Gründen nicht die erhofften positiven Effekte gebracht hat. „Wir brauchen Alternativen zur Quotenregelung. Insbesondere die Forschung zu den Ursachen und dem Umgang mit dem Klimawandel müssen verbessert werden. Die bisherigen wissenschaftlichen Systeme in diesem Bereich haben meiner Meinung nach versagt“, führte Minister Backhaus aus.

Nachdem es in den letzten Jahren bei dem für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Dorschbestand der westlichen Ostsee bereits gravierende Fangeinschränkungen gegeben hat, treffe der Fangstopp für Dorsche aus der östlichen Ostsee treffe die kleine Hochsee- und Küstenfischerei in zusätzlichem Maße, sagte er weiter. Von den rund 1.400 Haupterwerbsfischern in 1989 seien schon heute nur noch 230 Unternehmen übrig. Dieser Strukturwandel würde sich unter den aktuellen Bedingungen weiter fortsetzen.

Um die Fischwirtschaft auch über schwierig Zeiten hinweg zu erhalten und die Entwicklung zukunftsfähiger Strategien zu unterstützen – zum im Bereich der regionalen Vermarktung –, hat das seit 1991 Fördermittel in Höhe von 253 Millionen Euro an die Fischwirtschaft des Landes Mecklenburg-Vorpommern ausgereicht worden. Damit seien Investitionen in Höhe von 410 Millionen Euro ermöglicht worden.

Umrüstung der Straßenbeleuchtung

Groß Godems – Die Gemeinde Groß Godems (Landkreis Ludwigslust-Parchim) erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von 44.301,61 Euro (Fördersatz 50 Prozent) für die Umrüstung der Straßen- und Gehwegbeleuchtung auf LED-Technik. Die Fördermittel aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) dienen der Förderung von Projekten zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie Kommunen.

Das geplante Vorhaben umfasst die Umrüstung der 81 Natrium- und Quecksilberdampfleuchten auf LED-Technik einschließlich der Maste. Es werden auch 180 Meter Kabel erneuert.

Ziel ist es, den Stromverbrauch und damit auch die Kosten zu senken. Neben einer Einsparung von ca. 22.000 Kilowattstunden Strom können rund 13 Tonnen Kohlendioxid eingespart werden.

Neue Fußgängerbrücken für Prerow

Prerow – In der Gemeinde Ostseebad Prerow (Landkreis Vorpommern-Rügen) soll umfassend in die touristische Infrastruktur investiert werden. Neben der Erneuerung von zwei Fußgängerbrücken über den Prerowstrom sind unter anderem auch Modernisierungen im Kurpark vorgesehen.

„Der ehemalige Fischer- und Seefahrerort Prerow blickt auf eine langjährige Tradition als Badeort zurück. Auch dank des fünf Kilometer langen Sandstrandes erfreut sich die Gemeinde bei Gästen und Anwohnern großer Beliebtheit, das zeigen die steigenden Tourismuszahlen. Die jetzt geplanten Investitionen tragen dazu bei, die touristische Infrastruktur erheblich zu verbessern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Bereits im Jahr 1878 sind zwei Fußgängerbrücken über den Prerowstrom rechts und links des Haupt-Strandzuganges errichtet worden, um eine Zuwegung zur Ostsee zu ermöglichen. Nun müssen diese komplett erneuert werden, da die Standsicherheit nicht mehr gegeben war. Bis zur Fertigstellung der neuen Brücken stehen Anwohnern und Gästen derzeit Behelfsbrücken über den Altarm des Prerowstroms zur Verfügung. Zudem soll der Kurpark modernisiert werden, vor allem die Freilichtbühne mit Konzertmuschel. Des Weiteren sind im Altarm des Stromes die Errichtung einer Steganlage sowie der Ausbau eines touristischen Naturlehrpfades geplant.

„Neben der beeindruckenden Natur der Region und den umfangreichen Wassersportmöglichkeiten suchen Urlauber auch nach kulturellen Veranstaltungen. Mit der vorgesehenen Überdachung der Sitzplätze an der Freilichtbühne wird es künftig möglich sein, bei jedem Wetter Musik, Tanz und Theater zu genießen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Glawe.

Die Gesamtinvestition für die Erneuerung von zwei Fußgängerbrücken über den Prerowstrom beträgt knapp 1,4 Millionen Euro. Das Land unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln des „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ in Höhe von knapp 1,3 Millionen Euro.

Für die Modernisierung des Kurparks plant das Wirtschaftsministerium bei Vorlage aller Unterlagen eine Unterstützung in Höhe von knapp 2,4 Millionen Euro aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Die Gesamtinvestitionen betragen rund 2,6 Millionen Euro.

Fonds „Denkzeichen 1989“ mit 50.000 Euro aufgelegt

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sollen 30 Jahre nach der Friedlichen Revolution kleinere Gedenkorte unterstützt werden, die an die Ereignisse im Jahr 1989 erinnern. Das Land hat dazu den Fonds „Denkzeichen 1989“ aufgelegt, mit dem sich das Kabinett befasst hat. Abgeleitet vom Ereignisjahr kann jedes Projekt eine Förderung von bis zu 1.989 Euro erhalten. Der Fonds umfasst insgesamt 50.000 Euro, so dass bis zu 25 Gedenkorte unterstützt werden können. Anträge auf eine Förderung können bei der Landeszentrale für politische Bildung unter https://lpb-mv.de gestellt werden.

„Das Jahr 1989 ist das Jahr, in dem sich für viele Menschen in unserem Land viel verändert hat. Wir wollen die Erinnerung an diese bewegenden Ereignisse wachhalten und jüngere Generationen daran teilhaben lassen“, betonte Staatssekretär Steffen Freiberg. „Geschichte lässt sich nicht nur an Jahreszahlen festmachen, sondern ganz konkret vor Ort und ist immer mit persönlichen Erlebnissen verbunden. Die ‚Denkzeichen 1989‛ sollen diese Orte sichtbar machen. Auf diese Weise wollen wir erreichen, dass die Ursachen und der Verlauf der Friedlichen Revolution stärker ins öffentliche Bewusstsein gelangen “, erläuterte Freiberg.

Mit dem Fonds „Denkzeichen 1989“ können freistehende Stelen, Platten, Tafeln und Säulen mit oder ohne Inschriften gefördert werden, die der Information und der Erinnerung an die Friedliche Revolution dienen. Dabei soll es sich um solche „Denkzeichen“ handeln, die beispielsweise die Lokalgeschichte im Herbst 1989 mitbestimmt haben. Förderfähig sind zudem „Denkzeichen“, die die Vorgeschichte der Friedlichen Revolution aus lokaler und regionaler Perspektive in den Mittelpunkt stellen. „Denkzeichen“, die an kirchliche und kulturelle Initiativen, der Umwelt- und Bürgerbewegung oder an die Vernetzung lokaler Initiativen erinnern, können ebenfalls finanziell unterstützt werden.

Die „Denkzeichen 1989“ sind Teil des Konzeptes „Gedächtnisort 1989“, mit dem eine Grundlage für ein breites Gedenken in diesem Jahr in Mecklenburg-Vorpommern gelegt werden soll. Neben der Veranstaltung in Waren zur Errichtung des zentralen Erinnerungsortes sollen die „Denkzeichen 1989“ ein dezentrales Gedenken im ganzen Land ermöglichen. Der Landtag hatte im Mai 2017 die Landesregierung beauftragt, ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

Sofortiges Fangverbot für Dorsch in der Ostsee

Brüssel – Ab sofort gilt für alle gewerblichen Fischer ein Fangverbot für Dorsch in weiten Teilen der Ostsee. Das hat die Europäische Kommission heute (Dienstag) beschlossen. Der Dorschbestand in der östlichen Ostsee schrumpft laut aktueller wissenschaftlicher Untersuchungen dramatisch; ihm droht der Zusammenbruch. Das Verbot tritt sofort in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2019.

EU-Fischereikommissar Karmenu Vella erklärte: „Ein Zusammenbruch der Dorschbestände hätte katastrophale Auswirkungen auf die Existenz vieler Fischer und Küstengemeinden im gesamten Ostseeraum. Wir müssen rasch handeln, um den Bestand zum Wohl der Fische und im Interesse der Fischer wieder aufzufüllen. Deshalb hat die Kommission als rasche Reaktion auf diese unmittelbare Bedrohung Sofortmaßnahmen erlassen. Eine weitere Aufgabe besteht jedoch darin, den Bestand und seinen Lebensraum langfristig angemessen zu bewirtschaften.“

Das Verbot gilt für alle Fischereifahrzeuge und in allen Gebieten der Ostsee, in denen der größte Teil des Bestands vorkommt (d. h. die Unterdivisionen 24-26), mit Ausnahme einiger spezifischer gezielter Ausnahmeregelungen.

Zuvor hatten einige Mitgliedstaaten bereits Maßnahmen ergriffen. Da diese jedoch keine einheitliche Herangehensweise in allen betroffenen Gebieten gewährleisten, und nicht alle Mitgliedstaaten beabsichtigen, nationale Maßnahmen zu ergreifen, sind nach Ansicht der Kommission weitere Sofortmaßnahmen erforderlich.

Das Fangverbot ist ein grundlegender erster Schritt, um den gefährdeten Bestand zu schützen, doch werden die Kommission und die Mitgliedstaaten auch langfristigere Maßnahmen in Betracht ziehen, wenn die Ministerinnen und Minister im Herbst zusammenkommen, um über die Fangmöglichkeiten im nächsten Jahr zu entscheiden. Aus Wissenschaftskreisen wird neben der Fangtätigkeit auch auf viele andere Faktoren hingewiesen, die den Bestand bedrohen und gesondert behandelt werden müssen, darunter der zu niedrige Salzgehalt, die zu hohen Wassertemperaturen und zu wenig Sauerstoff sowie Parasitenbefall.

Jüngste wissenschaftliche Untersuchungen haben die Besorgnis im Hinblick auf den Dorschbestand in der östlichen Ostsee noch verstärkt. Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, könnte das dramatische Schrumpfen des Bestands zu dessen Zusammenbruch führen.

Internationale wissenschaftliche Gremien haben deshalb ein komplettes Fangverbot gefordert, um das Ruder herumzureißen.

Die zulässigen Fangmengen für Dorsch in der östlichen Ostsee sind seit 2014 bereits jedes Jahr gesenkt worden, und zwar von 2014 noch fast 65.000 Tonnen im Jahr 2014 auf etwa 24.100 Tonnen im Jahr 2019. Davon nahmen die Fischer in den vergangenen Jahren nur zwischen 40-60 Prozent der zulässigen Gesamtfangmenge in Anspruch, was vermutlich auf einen Mangel an Fischen in Handelsgröße zurückzuführen ist.

Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist das Volumen von handelsüblich großem Dorsch (mindestens 35 cm) derzeit auf dem niedrigsten Stand seit den 1950er-Jahren. Dieses Jahr haben die Fischer bisher rund 21 Prozent ihrer verfügbaren Quote ausgeschöpft.

Über 7000 Fischereifahrzeuge aus allen acht Anrainermitgliedstaaten fangen Dorsch in der östlichen Ostsee.

Im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik kann die Kommission auf begründeten Antrag eines Mitgliedstaats oder von Amts wegen Sofortmaßnahmen zur Minderung einer ernsthaften Bedrohung der Erhaltung der biologischen Meeresressourcen erlassen. Diese Maßnahmen dürfen höchstens sechs Monate lang gelten. In der Vergangenheit hat die Kommission bereits Sofortmaßnahmen zum Schutz gefährdeter Bestände ergriffen, insbesondere zum Schutz der Sardellen im Golf von Biskaya und des nördlichen Wolfsbarschs.

EU plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen

Brüssel – Die Europäische Kommission plant kein Verbot von Kunstrasenplätzen und arbeitet auch nicht an einem solchen Vorschlag. Richtig ist: Die Kommission prüft im Rahmen ihrer Kunststoffstrategie, wie die Menge an umweltschädlichem Mikroplastik in unserer Umwelt verringert werden kann.

In diesem Zusammenhang führt die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) derzeit unter anderem eine öffentliche Konsultation dazu durch, welche Auswirkungen eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Mikroplastik-Granulat hätte, das unter anderem als Füllmaterial für Kunstrasen genutzt wird.

Die Chemikalienagentur ECHA wird der Europäischen Kommission im Frühjahr 2020 ihre Ergebnisse vorlegen. Parallel läuft auch eine umfassende Folgenabschätzung der Europäischen Kommission. Die Kommission wird im kommenden Jahr prüfen, ob die Bedingungen für eine Beschränkung für Mikroplastik im Rahmen der REACH-Verordnung erfüllt sind.

Eine Beschränkung kann ein Verbot sein oder auch andere Vorgaben, um die umweltschädlichen Auswirkungen von Mikroplastik zu minimieren. Sie kann auch Übergangsbestimmungen beinhalten, um sicherzustellen, dass betroffene Akteure genug Zeit haben, sich an neue Vorgaben anzupassen.

Natürlich ist sich die Europäische Kommission der wichtigen Rolle bewusst, die Sportplätze bei der Förderung von körperlicher Bewegung, Gesundheit und sozialer Integration in der gesamten EU spielen. Bei der Ausarbeitung ihres Vorschlags wird die Kommission sicherstellen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen sowohl wirksam sind, um die Freisetzung von Mikroplastik zu verringern, als auch verhältnismäßig mit Blick auf die gesellschaftlichen Auswirkungen.

Die Konsultation der ECHA ist öffentlich. Beiträge können noch bis 20. September 2019 eingereicht werden.