Ökologische Schäden nach Waldbrand Lübtheen

Schwerin – Im Vorfeld der morgigen Dankesfeier für die Einsatzkräfte zur Bekämpfung des Brandes auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen spricht auch Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus noch einmal allen Einsatzkräften seinen ausdrücklichen Dank und seine größte Anerkennung für ihren aufopferungsvollen Einsatz aus. „Für mich zählt nach wie vor, dass es uns gelungen ist, das verheerende Feuer unter Kontrolle zu bringen und die Ortschaften vor den Flammen zu schützen, sodass am Ende kein Mensch zu Schaden gekommen ist. Ja, ihr seid Helden“, sagt der Minister.

Als Umwelt- und Forstminister gehe es ihm aber ebenso darum, die ökologischen Folgen des Brand­geschehens aufzuarbeiten und Schlussfolgerungen zu ziehen, um die Waldbrandgefahr und die Gefahren für die Menschen in den angrenzenden Ortschaften künftig einzudämmen, erklärte Backhaus.

Der Minister informierte, dass der Brand bei Lübtheen eine Fläche von rund 950 Hektar Wald erfasste. Betroffen gewesen seien vor allem hohe mittelalte und alte Kiefernbestände. „Da wir es überwiegend mit einem Bodenfeuer zu tun hatten, sind vor allem Wurzelbereich und Rinde in Mitleidenschaft gezogen worden. Die Forstleute gehen deshalb davon aus, dass fast alle Bäume in den nächsten Jahren noch absterben werden“, prognostizierte Backhaus. Die Abwehrkräfte der Bäume seien so geschwächt, dass künftig zudem mit einen stärkeren Insektenbefall zu rechnen sei. Die Zerstörung des Bodenbewuchses habe außerdem die Wasserspeicherfähigkeit des Waldbodens verringert.

Die Flächen des ehemaligen Truppenübungsplatzes Lübtheener Heide sind vollständig als Nationales Naturerbe und in weiten Teilen auch als Kernzone des Biosphärenreservates Flusslandschaft Elbe MV ausgewiesen. Eine Wiederbewaldung erfolge deshalb überwiegend durch die natürliche Rückkehr der typischen Pflanzen-und Tierarten (Sukzession). Forstexperten gehen davon, dass sich der überwiegende Teil des betroffenen Gebietes innerhalb eines Jahrzehnts wieder regeneriert hat. Auf den Sandstandorten könne es allerdings auch Bereiche geben, die zunächst für einen längeren Zeitraum nur mit anspruchslosen Gräsern und Zwergsträuchern besiedelt werden.

„Klar ist, dass sich so ein Ereignis nicht noch einmal wiederholen darf“, sagt Backhaus abschließend. Bereits im März 2019 habe er ein Waldbrandschutzkonzept für die Lübtheener Heide vorgelegt, dieses müsse unverzüglich umgesetzt werden. Im Kern sieht es vor, Flächen in einem Radius von 1.000 Meter um die Dörfer von Munition zu befreien und mit feuerhemmenden Laubbäumen, wie Roteichen oder Buchen neu zu bewalden. Ergänzt werden sollen diese Maßnahmen durch Tiefbrunnen als Löschwasser­entnahmestellen und einen Waldbrandriegel an der auf dem Truppenübungs­platz befindlichen Ringstraße. So könnten Waldbrände aus dem Innenbereich des ehemaligen Truppenübungs­platzes bereits an der Ringstraße wirksam gestoppt werden.

Zudem habe das Brandgeschehen in Lübtheen einmal mehr deutlich gemacht, dass eine nationale Strategie der Brandvorsorge und -bekämpfung munitionsbelasteter Wälder erforderlich ist. Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns wird sich deshalb die kommende Agrarministerkonferenz Ende September mit einen Antrag zum Thema Waldbrandbekämpfung in munitions­belasteten Wäldern befassen.

An der Bekämpfung des Waldbrandes in Lübtheen waren insgesamt rund 3.000 Personen beteiligt. Eingebunden waren neben Feuerwehrkräften aus MV, Brandenburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein auch Kräfte der Bundeswehr, Landes- und Bundespolizei, Technisches Hilfswerk, DRK, Munitionsbergungsdienst MV, Bundesforst, Landesforst MV sowie privater Organisationen und Unternehmen.

Der ehemalige Truppenübungsplatz Lübtheener Heide ist für die Öffentlichkeit weitgehend unzugänglich. Etwa 5.300 Hektar der ca. 6200 ha großen Bundesliegenschaft sind wegen der Einordnung in die Kampfmittelkategorie 4 seit 2016 durch die zuständigen Ordnungsämter gesperrt.

Vertiefung des Seekanals Rostock

Rostock – Das Vorhaben zur Vertiefung des Rostocker Seekanals geht in die nächste Runde: Vom 23. September bis 22. Oktober 2019 werden die Planfeststellungsunterlagen öffentlich ausgelegt.

Infrastrukturminister Pegel zeigt sich über das Voranschreiten des Verfahrens erfreut: „Wir haben sehr lange für die Vertiefung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock geworben und für die Aufnahme der Maßnahme in den Bundesverkehrswegeplan gekämpft. Diese war zwingende Voraussetzung, damit überhaupt mit der Planung der Seekanalvertiefung begonnen werden konnte.“

Der etwa 15 Kilometer lange Seekanal, der die Ostsee mit dem Hafen Rostock verbindet, soll auf 16,5 Meter Tiefe ausgebaggert werden. Schiffe mit einem Tiefgang von 15 Metern sollen ihn dann sicher befahren und den Hafen Rostock anlaufen können. „Angesichts zunehmender Schiffsgrößen, die mit mehr Tiefgang einhergehen, wird die Leistungsfähigkeit des Hafens Rostock mit der Seekanalvertiefung auf 16,5 Meter noch weiter verbessert. Das stärkt auch den Logistikstandort Mecklenburg-Vorpommern insgesamt“, so Minister Pegel.

Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), Außenstelle Kiel als Planfeststellungsbehörde legt die Unterlagen vom 23. September bis 22. Oktober 2019 während der Dienststunden

in der Hansestadt Rostock (Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft),
im Amt Bad Doberan Land für die Gemeinden Börgerende-Rethwisch,
Nienhagen, Kühlungsborn und Wittenbeck,
im Amt Rostocker Heide für die Gemeinden Bentwisch, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen,
im Amt Warnow-West für die Gemeinden Elmenhorst/Lichtenhagen, Kritzmow und Lambrechtshagen,
in der Gemeinde Bad Doberan,
in der Gemeinde Ostseeheilbad Graal-Müritz und
in der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

sowie ab dem 23. September 2019 im Internet unter https://www.gdws.wsv.bund.de/SharedDocs/Planfeststellungsverfahren/DE/100_AusbauSeekanalRostock.html

aus. Nach Ende der Auslegungsfrist sichten die Mitarbeiter der GDWS in Kiel die eingegangenen Stellungnahmen und wägen sie ab.

Die Kosten für die Vertiefung sind mit ca. 110 Millionen Euro veranschlagt, die der Bund trägt.

„Die Seekanalvertiefung ist eine wichtige Investition in die Zukunft des Rostocker Überseehafens“, sagt Christian Pegel. Er verweist darauf, dass die Landesregierung den bedarfsgerechten Ausbau der Hafeninfrastruktur seit vielen Jahren mit Fördermitteln unterstützt, um die Weiterentwicklung der Seehäfen im Land zu leistungsfähigen Logistikdrehscheiben und modernen Gewerbestandorten zu begleiten.

„Auch für Mecklenburg-Vorpommerns zweitgrößten Hafen, den der Hansestadt Wismar, forcierte der Bund die Aufnahme der Vertiefung der seewärtigen Zufahrt in den Bundesverkehrswegeplan 2030. Hierfür sind wir dankbar und unterstützen dies nach Kräften“, so der Landesinfrastrukturminister.

Verpachtung von Agrarflächen

Umwelt und Junglandwirte im Fokus

Schwerin – Zu den jüngsten Vorwürfen des Bundes für Umwelt und Naturschutz (BUND), das Land Mecklenburg-Vorpommern benachteilige kleine Betriebe bei der Vergabe von Staatsflächen, nimmt der zuständige Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus wie folgt Stellung:

„Es ist schon erstaunlich, dass sich der BUND Einzelheiten aus einer AFD-Anfrage herauspickt, um Fehlinterpretationen zu streuen. Fakt ist: Kein anderes Land beschäftigt sich so intensiv mit Bodenfragen wie Mecklenburg-Vorpommern. Dabei haben wir vor allem die Belange des Umweltschutzes, die Bedürfnisse von Junglandwirten, die ökologische Bewirtschaftung und die Sicherung von Arbeitsplätzen im ländlichen Raum im Blick. Andere Bundesländer lassen hier den Markt unbeeinflusst regieren“, betonte der Minister.

Er wies darauf hin, dass bei der Pachtvergabe 2019 die kleinen ökologisch wirtschaftenden Tierhaltungsbetriebe eindeutig favorisiert wurden. Im Rahmen der Vergabe wurden Landesflächen in zehn Losen (Teilgebiete) mit einer Gesamtfläche von 240 Hektar zur Verpachtung ausgeschrieben. Davon gingen sieben Lose an Betriebe mit ökologischer Bewirtschaftung (Rinder- und Geflügelhaltung) und drei Lose an konventionelle Milchviehbetriebe. Nur drei dieser zehn Betriebe verfügten über eine Betriebsfläche zwischen 250 bis 1000 Hektar.

„Grundsätzlich müssen wir auch immer die historische Entwicklung der landwirtschaftlichen Produktion bei uns im Land berücksichtigen. Das Land verfügt hauptsächlich über landwirtschaftlichen Grundbesitz in den ehemaligen Staatsdomänen. Dort sind vor allem die sogenannten LPG-Nachfolgebetriebe ansässig. Da die pachtbaren Böden an die Ortslage gebunden sind, ist es nur logisch, dass in diesen Gebieten eher größere Betriebe zum Zuge kommen“, erklärte Backhaus.

Der Minister räumte ein, dass das Land beim Auslaufen von Pachtverträge an die Vorgabe gebunden ist, Landesflächen vorrangig an Unternehmen mit Tierproduktion oder anderen arbeitsintensivem Produktionsprofil zu verpachten. Dies seien – wie beschrieben historisch bedingt –vor allem die LPG-Nachfolgebetriebe, die traditionell als Gemischtbetriebe (Acker/Milch) weitergeführt werden. In der Regel verfügen diese Betriebe über mehr als 500 bis 1000 Hektar Betriebsfläche. Allerdings hätten auch kleinere Betriebe mit einer maximalen Größe von 300 Hektar bei 40 Bodenpunkten bislang einen Anschlusspachtvertrag erhalten, auch wenn sie ohne Tierhaltung oder arbeitsintensiven Feldfrüchten gewirtschaftet haben.

„Wir sind sehr an einer Gleichbehandlung der Betriebe interessiert. Wer Großbetriebe aber per se verteufelt, dem sei auch gesagt, dass dahinter nicht selten 10 bis 20 Familien stehen, die mit der landwirtschaftlichen Produktion ihr Einkommen und ihre Existenz sichern müssen. Diese Betriebe sorgen in Größenordnungen für Beschäftigung und Wertschöpfung im ländlichen Raum“, betonte Backhaus.

Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen

Schwerin – Der Mindestlohn für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen steigt von 9,80 Euro (brutto) um 27 Cent auf 10,07 Euro (brutto) an. Eine entsprechende Verordnung soll zum 01. Oktober 2019 in Kraft gesetzt werden.

„Viele Unternehmen im Land haben erkannt, dass eine angemessene Entlohnung Fachkräfte im eigenen Unternehmen bindet. Mit der Anhebung des Mindestlohnes setzen wir nun die Vorgaben aus dem Vergabegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern weiter um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag. Am kommenden Dienstag (10. September) will sich das Kabinett mit der Verordnung beschäftigen.

Das Gesetz zur Änderung vergaberechtlicher Vorschriften war am 31. Juli 2018 in Kraft getreten. Nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern beträgt das vergaberechtliche Mindest-Stundenentgelt derzeit 9,80 Euro (brutto). Im Gesetz ist eine Verordnungsermächtigung enthalten, um die Höhe des Mindest-Stundenentgeltes jährlich nach einem verbindlichen Maßstab anzupassen. „Es erfolgt die jährliche Anpassung des Mindest-Stundenentgeltes auf Grund veränderter statistischer Daten“, sagte Glawe weiter.

Die Anpassung richtet sich nach der prozentualen Veränderungsrate im Index der tariflichen Monatsverdienste des Statistischen Bundesamtes für die Gesamtwirtschaft in Deutschland (ohne Sonderzahlungen). Bei der Ermittlung der Veränderungsrate ist jeweils der Durchschnitt der veröffentlichten Daten für die letzten vier Quartale zugrunde zu legen.

Ein Schwerpunkt der Wirtschaftspolitik ist die Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. „Ziel ist es, die Voraussetzungen für die Schaffung attraktiver Arbeitsplätze zu verbessern und die Arbeitslosigkeit weiter deutlich abzubauen. Es besteht noch Nachholbedarf beim Aufbau unserer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, um die Grundlagen für weitere Arbeitsplätze und für höhere Löhne und Einkommen zu schaffen. Deshalb setzen wir beispielsweise auf die Stärkung der Industrie, den Ausbau der Gesundheitswirtschaft sowie die Erhöhung der Markt- und Exportfähigkeit der Unternehmen. Wir wollen, dass mehr Menschen das ganze Jahr in Arbeit sind“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Novelle des Postgesetzes

Schwerin – Im Schweriner Landtag sind die Wettbewerbssituation auf dem Brief- und Paketmarkt sowie die anstehende Postgesetznovelle diskutiert worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, bis Ende dieses Jahres einen Referentenentwurf für die Postgesetznovelle zu erarbeiten. Der Gesetzentwurf wird mit den Ländern und Verbänden erörtert werden.

„Märkte verändern sich in Zeiten der Digitalisierung. Wir begrüßen die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine zeitgemäße Novelle des Postgesetzes. Die Landesregierung wird im Rahmen unserer Möglichkeiten sowohl im Beirat der Bundesnetzagentur als auch im Bundesrat intensiv dafür eintreten, dass weiterhin eine gute Qualität der Arbeitsplätze und der Postdienstleistungen gesichert wird. Wir werden darauf achten, dass sich die Reform nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kunden und der Daseinsvorsorge auswirkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag vor Ort. In Mecklenburg-Vorpommern sind bei der Deutschen Post im Bereich der Brief- und Verbundzustellung rund 3.350 Beschäftigte tätig.

Zweck des Postgesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Damit wird unter anderem das Ziel verfolgt, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen. Seit Erlass des Postgesetzes im Jahr 1997 haben sich die Postmärkte deutlich verändert.

„Durch die fortschreitende Digitalisierung werden sowohl Angebot und Nachfrage nach Postdienstleistungen als auch Wertschöpfungsstrukturen beeinflusst. Die Märkte für Briefkommunikation sind durch die zunehmende elektronische Kommunikation stark unter Druck geraten. In anderen europäischen Ländern ist es bereits zu drastischen Einbrüchen der Sendungsmengen gekommen. Der Rückgang in Deutschland verläuft zwar moderater, ist aber auch deutlich“, so Glawe weiter.

Während 2009 die tägliche bundesweite Briefsendungsmenge bei circa. 72 Millionen Sendungen lag, liegt diese in 2019 bei 57 Millionen. Demgegenüber verzeichnen die Paketmärkte seit Jahren hohe Wachstumsraten. „Insbesondere der Onlinehandel erweist sich als Treiber. Die flächendeckende Versorgung mit angemessenen und ausreichenden Postdienstleistungen war in den vergangenen Jahren nicht gefährdet. Die Entwicklung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Postmärkten ist dagegen noch nicht zufriedenstellend vorangekommen. Zwar haben die Wettbewerber auf den Paketmärkten bei deutlich wachsenden Mengen Marktanteile von zusammen über 50 Prozent halten können. Auf den Briefmärkten liegt der Wettbewerberanteil allerdings noch immer deutlich unter 20 Prozent und bleibt damit hinter den Erwartungen zurück“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

„Die veränderten Marktbedingungen, die nach wie vor unbefriedigende Wettbewerbssituation und die nicht immer zufriedenstellende Qualität der Dienstleistungen erfordern eine Neuausrichtung der postrechtlichen Vorgaben. Ziel muss es sein, Postdienstleistungen von bester Qualität sicherzustellen, eine positive Wettbewerbsentwicklung zu gewährleisten und unnötige Regulierungen abzubauen. Unser Land braucht auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen Universaldienst. Postdienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich und erreichbar sein, unabhängig davon, ob sie in der Stadt leben oder auf dem Land“, forderte Glawe.

Um eine breite Diskussion anzustoßen, wie diese Ziele am besten erreicht werden können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte zur Novelle des Postrechtsrahmens erarbeitet und Anfang August veröffentlicht. Darin wird eine Reihe von Prüfungen angekündigt, zum Beispiel inwieweit die Grundversorgung vor Ort gewährleistet wird; effektivere Instrumente zur Behebung von Missständen zur Verfügung stehen; oder wie Qualitätsvorgaben und Kundenrechte im Postgesetz verankert werden können.

Angekündigt ist auch, eine Überprüfung der Zustellhäufigkeit durchzuführen. Während das europäische Recht im Rahmen des Universaldienstes eine Zustellung an fünf Tagen pro Woche verlangt, geht unser nationales Recht mit sechs Zustelltagen darüber hinaus. „Unter Berücksichtigung verwaltungs- und gerichtsprozessualer Anforderungen soll untersucht werden, ob die Zustellung an sechs Tagen in Deutschland weiterhin erforderlich ist. Zum Universaldienst sagen die Eckpunkte, dass die geltenden Qualitätsstandards mindestens beibehalten werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Filial- und Briefkastendichte sowie die Laufzeitvorgaben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschießend im Landtag.

Neue Forst-Förderrichtlinie

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat begrüßt, dass der Landtag zur Unterstützung der privaten Waldbesitzer bei der Schadholzbeseitigung und Wiederaufforstung berät. Angesichts der Bilder von den Waldbränden in Lübtheen oder im Amazonas sowie der Nachrichten über Dürreschäden und Käferkalamitäten sei die Bedeutung des Waldes vielen nachdrücklich bewusst geworden. „Die Wälder erfüllen eine Vielzahl von Nutz‑, Schutz‑ und Erholungs­funktionen. Sie sind unsere grüne Lunge und vereinen dabei Kultur- und Naturgüter, die generations­übergreifend geschützt werden müssen“, betonte Backhaus.

Seit Jahren verfolgt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Funktionsfähigkeit der heimischen Wälder durch nachhaltige Bewirtschaftung zu sichern, erklärte Backhaus. Das werde durch den Klimawandel und die stetig steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an die Forstwirtschaft erschwert. „Die Schadholzmenge infolge von Extremwetterereignissen betrug in MV für das Jahr 2018 380.000 m³. Dies entspricht 19,5% des durchschnittlichen Jahreseinschlages“, berichtete Backhaus. Etwa 63% des Kalamitätsholzes fielen im Privat- und Kommunalwald an. Für 2019 lägen noch keine Zahlen vor, aber es werde eingeschätzt, dass die Kalamitätsholzmenge auf dem Niveau des Vorjahres liegt, so Backhaus.

Der Minister unterstrich in diesem Zusammenhang, wie wichtig es deshalb sei, kleine private Waldbesitzer bei der Beseitigung des Schadholzes und der Wiederauf­forstung zu unterstützen. Dieses Anliegen hat das Landwirtschaftsministerium bereits umgesetzt. Zum 13. August dieses Jahres sei eine neue Förderrichtlinie des Landes für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten, die erstmals Maßnahmen zur Beseitigung witterungsbedingter Schäden im Wald finanziell mit Festbeträgen je ha unterstützt.

Der Fördersatz für Wiederaufforstungen sei mit der neuen Förderrichtlinie auf 80 Prozent erhöht worden (max. 5.000 Euro je Hektar), informierte Backhaus. Auch die Kulturpflege nach der Wiederaufforstung werde bis zu fünf Jahren gefördert. Zudem können Forstbetriebsgemeinschaften Zuwendungen einfacher beantragen. Damit helfe die Landesregierung die Produktions- und Absatznachteile von Kleinprivat­wäldern durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu überwinden.

Die Forderung nach einer Förderung der energetischen Verwertung und einen Fördersatz von 100 Prozent für Wiederaufforstungen lehnte Backhaus jedoch ab. Holz sollte zunächst stofflich verwertet werden, erst in zweiter Linie energetisch. Eine Förderung der energetischen Verwendung selbstgeworbenen Holzes würde diesem Grundsatz widersprechen. „Eine Aufstockung der Förderung der Wiederaufforstung auf 100 Prozent erscheint vor dem Hintergrund, dass die Waldbesitzer zur Wiederaufforstung gesetzlich verpflichtet sind und dass sie Einnahmen durch den Holzverkauf haben, nicht gerechtfertigt“, so Backhaus.