Novelle des Postgesetzes

Schwerin – Im Schweriner Landtag sind die Wettbewerbssituation auf dem Brief- und Paketmarkt sowie die anstehende Postgesetznovelle diskutiert worden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie plant, bis Ende dieses Jahres einen Referentenentwurf für die Postgesetznovelle zu erarbeiten. Der Gesetzentwurf wird mit den Ländern und Verbänden erörtert werden.

„Märkte verändern sich in Zeiten der Digitalisierung. Wir begrüßen die Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie für eine zeitgemäße Novelle des Postgesetzes. Die Landesregierung wird im Rahmen unserer Möglichkeiten sowohl im Beirat der Bundesnetzagentur als auch im Bundesrat intensiv dafür eintreten, dass weiterhin eine gute Qualität der Arbeitsplätze und der Postdienstleistungen gesichert wird. Wir werden darauf achten, dass sich die Reform nicht zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Kunden und der Daseinsvorsorge auswirkt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Donnerstag vor Ort. In Mecklenburg-Vorpommern sind bei der Deutschen Post im Bereich der Brief- und Verbundzustellung rund 3.350 Beschäftigte tätig.

Zweck des Postgesetzes ist es, durch Regulierung im Bereich des Postwesens den Wettbewerb zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. Damit wird unter anderem das Ziel verfolgt, eine flächendeckende Grundversorgung mit Postdienstleistungen zu erschwinglichen Preisen sicherzustellen. Seit Erlass des Postgesetzes im Jahr 1997 haben sich die Postmärkte deutlich verändert.

„Durch die fortschreitende Digitalisierung werden sowohl Angebot und Nachfrage nach Postdienstleistungen als auch Wertschöpfungsstrukturen beeinflusst. Die Märkte für Briefkommunikation sind durch die zunehmende elektronische Kommunikation stark unter Druck geraten. In anderen europäischen Ländern ist es bereits zu drastischen Einbrüchen der Sendungsmengen gekommen. Der Rückgang in Deutschland verläuft zwar moderater, ist aber auch deutlich“, so Glawe weiter.

Während 2009 die tägliche bundesweite Briefsendungsmenge bei circa. 72 Millionen Sendungen lag, liegt diese in 2019 bei 57 Millionen. Demgegenüber verzeichnen die Paketmärkte seit Jahren hohe Wachstumsraten. „Insbesondere der Onlinehandel erweist sich als Treiber. Die flächendeckende Versorgung mit angemessenen und ausreichenden Postdienstleistungen war in den vergangenen Jahren nicht gefährdet. Die Entwicklung eines chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerbs auf den Postmärkten ist dagegen noch nicht zufriedenstellend vorangekommen. Zwar haben die Wettbewerber auf den Paketmärkten bei deutlich wachsenden Mengen Marktanteile von zusammen über 50 Prozent halten können. Auf den Briefmärkten liegt der Wettbewerberanteil allerdings noch immer deutlich unter 20 Prozent und bleibt damit hinter den Erwartungen zurück“, sagte Wirtschaftsminister Glawe.

„Die veränderten Marktbedingungen, die nach wie vor unbefriedigende Wettbewerbssituation und die nicht immer zufriedenstellende Qualität der Dienstleistungen erfordern eine Neuausrichtung der postrechtlichen Vorgaben. Ziel muss es sein, Postdienstleistungen von bester Qualität sicherzustellen, eine positive Wettbewerbsentwicklung zu gewährleisten und unnötige Regulierungen abzubauen. Unser Land braucht auch in Zukunft einen qualitativ hochwertigen Universaldienst. Postdienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich und erreichbar sein, unabhängig davon, ob sie in der Stadt leben oder auf dem Land“, forderte Glawe.

Um eine breite Diskussion anzustoßen, wie diese Ziele am besten erreicht werden können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Eckpunkte zur Novelle des Postrechtsrahmens erarbeitet und Anfang August veröffentlicht. Darin wird eine Reihe von Prüfungen angekündigt, zum Beispiel inwieweit die Grundversorgung vor Ort gewährleistet wird; effektivere Instrumente zur Behebung von Missständen zur Verfügung stehen; oder wie Qualitätsvorgaben und Kundenrechte im Postgesetz verankert werden können.

Angekündigt ist auch, eine Überprüfung der Zustellhäufigkeit durchzuführen. Während das europäische Recht im Rahmen des Universaldienstes eine Zustellung an fünf Tagen pro Woche verlangt, geht unser nationales Recht mit sechs Zustelltagen darüber hinaus. „Unter Berücksichtigung verwaltungs- und gerichtsprozessualer Anforderungen soll untersucht werden, ob die Zustellung an sechs Tagen in Deutschland weiterhin erforderlich ist. Zum Universaldienst sagen die Eckpunkte, dass die geltenden Qualitätsstandards mindestens beibehalten werden sollen. Dies gilt insbesondere für die Filial- und Briefkastendichte sowie die Laufzeitvorgaben“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschießend im Landtag.

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