Weihnachtsansprache der Ministerpräsidentin

Schwesig: Wir halten zusammen im Land. Und wir können gemeinsam viel schaffen.

Schwerin – In ihrer traditionellen Weihnachtsansprache im NDR-Fernsehen hat Ministerpräsidentin Manuela Schwesig auf das Jahr 2019 zurückblickt und gleichzeitig Ziele für das Jahr 2020 formuliert.

Die Ministerpräsidentin erinnerte zu Beginn Ihrer Rede an den großen Waldbrand bei Lübtheen. „Tag und Nacht waren Einsatzkräfte der Feuerwehr und der Bundeswehr im Einsatz, dazu die vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer. Das waren schwierige Tage. Sie wären noch schlimmer geworden, wenn nicht viele Menschen Großes geleistet hätten. Gerade in schwierigen Zeiten zeigt sich: Wir halten zusammen in Mecklenburg-Vorpommern. Und wir können gemeinsam viel schaffen.“

Im Jahr 2019 seien zudem wichtige politische Entscheidungen getroffen worden. So werden zum 1. Januar 2020 die Elternbeiträge für die Kita vollständig abgeschafft. „Nur noch wenige Tage, dann sind Krippe, Kindergarten, Tagesbetreuung und Hort für Eltern in unserem Land gebührenfrei“, erklärte Schwesig. „Wir sind damit Vorreiter in ganz Deutschland. Vor allem Familien mit kleinen und mittleren Einkommen werden die Entlastung deutlich spüren. Familien und Kinder sind die Zukunft unseres Landes. Und wir wollen, dass sie eine Zukunft in unserem Land haben.“

Für die Älteren im Land sei wichtig, dass eine Einigung über die Grundrente erzielt werden konnte.

Auch wirtschaftlich habe sich Mecklenburg-Vorpommern im vergangenen Jahr gut entwickelt. „Noch nie seit der Deutschen Einheit war die Arbeitslosigkeit so gering. Wir haben neue Unternehmen, zum Beispiel aus der Medizintechnik, für Mecklenburg-Vorpommern gewinnen können. Gute, moderne Arbeitsplätze“, betonte die Ministerpräsidentin.

2020 feiere das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern sein 30-jähriges Jubiläum. „Ich lade Sie alle herzlich zum Mecklenburg-Vorpommern-Tag im September in Greifswald ein. Und wir wollen von Ihnen wissen: Wie sieht Ihr MV 2030 aus? Was sind unsere gemeinsamen Ziele? Wie soll sich unser Land im nächsten Jahrzehnt entwickeln? Dazu wird es Veranstaltungen und Mitmachmöglichkeiten geben. Mir ist es wichtig, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen“, erklärte Schwesig.

Nun stehe aber erst einmal das Weihnachtsfest an. „Weihnachten ist die Zeit, um uns darauf zu besinnen, was wirklich wichtig ist im Leben. Familie und Freunde, Gesundheit und Dankbarkeit. Ich wünsche Ihnen allen frohe Weihnachten“, sagte die Ministerpräsidentin zum Abschluss ihrer Rede.

Die Weihnachtsansprache wurde am 23.12. um 19.55 Uhr im NDR-Fernsehen gesendet. Sie ist weiterhin über die Internetseiten der Landesregierung (regierung-mv.de) abrufbar.

Digitalisierungsprojekt in der Palliativmedizin

Rostock – Für das interdisziplinäre Verbundvorhaben „Digitale Früherkennung und Belastungsminimierung in der palliativen Pflege“ erhalten die Universitätsmedizin Rostock und das Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung (IGD) Zuwendungen in Höhe von jeweils ca. 250.000 Euro.

Die Mittel stammen aus dem Strategiefonds des Landes. Einen entsprechenden Bescheid für das zweijährige Projekt zur Erforschung der Arbeitsbelastung von Pflegekräften haben die Einrichtungen jetzt vom Landesamt für Soziales und Gesundheit im Auftrag des Sozialministeriums erhalten.

„Die fortschreitende Digitalisierung birgt große Potentiale auch für den Pflege- und Gesundheitsbereich. Deshalb begrüße ich es sehr, dass so namhafte Einrichtungen wie die Universitätsmedizin Rostock und das Fraunhofer IGD nun gemeinsam stressverursachende Situationen untersuchen, um daraus präventive Maßnahmen für Pflegende und eine Optimierung der Arbeitsabläufe in der palliativmedizinischen Pflege zu entwickeln“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese die Verwendung der insgesamt rund 500.000 Euro.

Drese verweist in diesem Zusammenhang auf einen von Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern initiierten Beschluss der Länder auf der diesjährigen Arbeits- und Sozialministerkonferenz Ende November in Rostock. Darin sprechen die Sozialministerinnen und -minister sich einhellig für eine Intensivierung von Maßnahmen zur Digitalisierung des Gesundheits- und Pflegebereichs aus.

„Das aktuelle Rostocker Projekt setzt genau hier an und nutzt mittels digitaler Erfassung biometrischer Stressfaktoren einen innovativen Ansatz, um Belastungen für die Pflegekräfte sowohl im ambulanten wie auch im stationären Bereich zunächst zu identifizieren und dann zu minimieren“, begründet Drese die Befürwortung des Verbundvorhabens der Universitätsmedizin Rostock und des Fraunhofer IGD seitens des Landes.

Kampf gegen Kinderpornografie

Schwerin – In Berlin einigte sich die Große Koalition auf erweiterte Befugnisse der Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie. Innenminister Lorenz Caffier bezeichnete die angestrebten Änderungen als überfällig. Gleichzeitig lobte er: „Die neuen Befugnisse sind ein entscheidender Schritt im Kampf gegen Kinderpornografie. Die Ermittler erhalten zukünftig leichter Zugang zu pädophilen Netzwerken.“

Hintergrund ist, dass den verdeckten Ermittlern der Zutritt zu den Kinderpornografieforen oft verwehrt bleibt. Die Administratoren verlangen von neuen Mitgliedern regelmäßig, eigenes kinderpornografisches Material zur Verfügung zu stellen. Für verdeckte Ermittler ist diese sogenannte Keuschheitsprobe eine hohe Hürde, da sie natürlich selbst kinderpornografisches Material nicht verbreiten dürfen. Zukünftig soll es jedoch möglich sein, hierfür computergenerierte Bilder zu nutzen.

„Auf diese Weise erhalten die Ermittler die Möglichkeit, tief in Kinderpornografie-Netzwerke vorzudringen. Dadurch können mehr Kinderpornografie-Besitzer ausfindig gemacht werden. Und fast noch wichtiger ist, dass wir dadurch eine höhere Chance haben, den Hintermännern ihr widerliches Handwerk zu legen.“

Caffier betonte jedoch, dass die neuen Befugnisse noch nicht ausreichen: „Ich fordere die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Jeder Ermittler weiß, ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen.“

Er fordere ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung. „Das Gerede vom Überwachungsstaat ist blanker Unsinn. Kein Beamter kann, will und darf auf diese Daten einfach so zugreifen. Letztlich hat dafür auch niemand Zeit. Jeder unrechtmäßige Zugriff würde dokumentiert und hart sanktioniert werden“, stellte Caffier klar.

Er bot einen Kompromiss an: „Ich kann mir vorstellen, dass die Vorratsdatenspeicherung zunächst auf den Bereich Kinderpornografie beschränkt wird. Dann könnten die Sicherheitsbehörden erste Erfahrungen sammeln und diese auswerten.“ Später sei ein Einsatz auch zur Terrorabwehr denkbar. Auch hier hätten die Ermittler dringenden Bedarf angemeldet.

Fördermittel für Busse

Schwerin – Insgesamt zehn Verkehrsunternehmen im Land Mecklenburg-Vorpommern bekommen vom Infrastrukturministerium des Landes Fördermittel in Höhe von jeweils 100.000 Euro bzw. 130.000 Euro für die Neubeschaffung von barrierefreien Bussen im kommenden Jahr. Die Förderung erfolgt gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Neubeschaffung von Bussen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Mecklenburg-Vorpommern.

Freuen können sich über den Zuschuss folgende Unternehmen: „Güstrow Club Reisen“, „Bustouristik Tonne“ in der Feldberger Seenlandschaft, „Carolinchen“ in Boltenhagen, „Unger“ in Mirow, Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen Grimmen, Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Greifswald Torgelow, Neubrandenburger Verkehrsbetriebe, Mecklenburg-Vorpommersche Verkehrsgesellschaft Demmin, „Nahbus“ Grevesmühlen und „Rebus“ Güstrow. Die Anschaffungskosten für die Busse variieren zwischen 140.000 und 354.000 Euro.

Über die Richtlinie wird seit 2013 die Neubeschaffung von Bussen gefördert. In der Regel wird jedes Fahrzeug mit maximal 100.000 Euro gefördert. Bei alternativen Antrieben liegt die Höchstförderung bei 130.000 Euro. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung verbindet mit den Förderungen die Erwartung, dass mit den neuen Bussen die Attraktivität und insbesondere der Ausbau eines barrierefreien ÖPNV-Angebots nachhaltig verbessert werden.

Außerschulische Berufsorientierung

Schwerin – Die Berufsorientierung außerhalb der Schule kommt in Mecklenburg-Vorpommern gut an. In den vergangenen fünf Jahren haben insgesamt 84.177 Schülerinnen und Schüler an den verschiedenen Angeboten teilgenommen. Die Landesregierung und die Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit haben sich im Jahr 2015 darauf verständigt, mit zusätzlichen Veranstaltungen Jugendlichen einen betriebsnahen Einblick in die Berufs- und Arbeitswelt zu vermitteln, damit sie sich besser auf die Berufswahl vorbereiten können. Die außerschulische Berufsorientierung richtet sich an Schülerinnen und Schüler an Regionalen Schulen, Gymnasien und Förderschulen.

„Die außerschulische Berufsorientierung unterstützt Schülerinnen und Schüler dabei, ihre Stärken zu entdecken und Neigungen besser einzuschätzen. Das ist eine gute Sache“, betonte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich freue mich darüber, dass unsere Schulen von den Angeboten regen Gebrauch machen. Besonders gelobt wird, dass Lehrerinnen und Lehrer einen geringen Planungsaufwand haben. Fahrtkosten werden übernommen und Bustransfers extern organisiert. Die Angebote werden von erfahrenen Trägern der Aus- und Weiterbildung aus dem Land umgesetzt“, bilanzierte Martin. Mit dem Programm habe die Kooperation von Schulen und den regionalen Arbeitsagenturen zudem eine weitere Aufwertung erfahren.

Zu den außerschulischen Berufsorientierungs-maßnahmen zählen „Learn about skills – Der Berufswahlparcours“, „Face the chance – neue Wege durch Praktika“, „Betriebscasting – wähle Deine Zukunft“ und „Active summer – das Berufsorientierungscamp“. Ziel der Angebote ist es, dass Schülerinnen und Schüler Voraussetzungen und Chancen von Ausbildungsberufen erkennen, die bisher vielleicht nicht im Vordergrund der eigenen Orientierung standen und ihr persönliches Berufswahlspektrum erweitern.

Margit Haupt-Koopmann, Chefin der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, betonte: „Ich freue mich gemeinsam mit Ministerin Martin, dass wir für die außerschulische Berufsorientierung und ihre vielfältigen Angebote diese positive Bilanz nach fünf Jahren ziehen können. Denn wir müssen uns bewusst sein, dass die Herausforderungen für alle Schülerinnen und Schüler am Übergang von der Schule in den Beruf größer denn je sind. Auf der einen Seite gibt es eine kaum überschaubare Vielfalt an Ausbildungsberufen – über 350 – auf der anderen Seite junge Frauen und Männer mit ihren jeweiligen Talenten, Vorlieben und Wünschen. Gerade hier ist die außerschulische Berufsorientierung ein wichtiger Baustein, der die jungen Menschen unter anderem dabei unterstützt, beides miteinander abzugleichen und in Einklang zu bringen.“

Die außerschulische Berufsorientierung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Sozialgesetzbuches Drittes Buch der Agenturen für Arbeit gefördert. In den vergangenen fünf Jahren belief sich das Budget auf 8,9 Mio. Euro.

A 20 bei Tribsees

Tribsees – Die Instandsetzung der Autobahn 20 bei Tribsees (Landkreis Vorpommern-Rügen) läuft auf Hochtouren. Zurzeit wird das ca. 75 Meter lange Teilbauwerk in Fahrtrichtung Lübeck neu errichtet, mit dem die Trebeltalbrücke an die aus dem Osten kommende Autobahn angeschlossen wird.

„Wir liegen dank der engagierten Arbeit der Kollegen der Abteilung Autobahn im Landesamt für Straßenbau und Verkehr sowie der Baufirmen im Zeitplan“, berichtet Landesinfrastrukturminister Christian Pegel. Auch die für die Jahreszeit milde Witterung trage ihren Teil zum guten Vorankommen der Arbeiten bei. „Die Gründungspfähle sind alle gesetzt. Noch vor Jahresende wird die Unterbaukonstruktion des östlichen Teilbauwerks fertiggestellt, auf der die neue Autobahn ruhen wird. Zu Beginn des kommenden Jahres wird das Traggerüst errichtet, damit auch die Betonierarbeiten für die Fahrbahn beginnen können“, so Pegel zum aktuellen Stand der Arbeiten.

Parallel führt die Abteilung Autobahn des Landesamts für Straßenbau und Verkehr die Ausschreibung für das ca. 800 Meter lange westliche Teilbauwerk in Fahrtrichtung Lübeck durch. „Wir gehen davon aus, dass wir bei reibungslosem Verlauf der Ausschreibung im zweiten Quartal 2020 mit den Arbeiten an dem längeren Bauwerk beginnen können“, sagt Pegel und betont: „Wir wollen den Ersatzneubau der A 20 bei Tribsees im kommenden Jahr so weit wie möglich vorantreiben, bevor wir die Großbaustelle in die Zuständigkeit der Autobahngesellschaft des Bundes übergeben. Damit wollen wir dazu beitragen, dass der Autobahnverkehr möglichst Ende des Jahres 2021 wieder vierspurig – auf zwei eingeengten Fahrspuren je Richtung – durch das Trebeltal rollen kann. Das Beispiel der Petersdorfer Brücke an der A 19 zeigt, dass damit größere Staus im regulären Verkehr Geschichte sein werden.“

Dass das Projekt auch in Berlin Priorität genießt, zeige die bisherige Zusammenarbeit seit dem unerwarteten Abbruch der Autobahn vor zwei Jahren.

Zahlen & Fakten

Brückenbauwerk östlich der Trebeltalbrücke, Fahrtrichtung Lübeck

Für die Gründung wurden 34 Bohrpfähle in drei Pfeilerachsen jeweils quer zur Fahrbahn eingesetzt. Die Bohrpfähle haben jeweils einen Durchmesser von 1,2 Metern und sind im Schnitt ca. 24 Meter lang. Dafür wurden ca. 700 Kubikmeter Pfahlbeton verarbeitet. Zudem wird eine Bodenplatte genutzt, die bereits zur Stabilisierung der Trebeltalbrücke während des Behelfsbrückenbaus errichtet worden war. Diese gründet auf 20 Bohrpfählen.

Die Brücke wird mit Spannbeton errichtet, also Beton, der im unbelasteten Zustand mit Hilfe von Stahldrahteinlagen zusammengepresst wird, um die durch spätere Lasten wie die darauf liegenden Verkehre oder Temperaturschwan-kungen entstehenden Zugkräfte zu kompensieren. Für die insgesamt ca. 75 Meter lange Brücke werden 1.450 Kubikmeter Beton verbaut.

Kappenerneuerung auf der Trebeltalbrücke

Um die Begrenzung der knapp 530 Meter langen Trebeltalbrücke in Fahrtrichtung Lübeck zu erneuern, werden insgesamt ca. 1,6 Kilometer der Außen- und Mittelkappen erneuert. Dafür werden 500 Kubikmeter Beton eingebaut.

Kosten

Die Kosten für die zuvor genannten Maßnahmen belaufen sich auf ca. 8,8 Millionen Euro und werden vom Bund getragen. Dieser ist auch zuständig für Planung, Ausschreibung und Bau der westlichen Brückenhälfte, die aus Richtung Rostock kommend auf die Trebeltalbrücke führt, sowie des an diese anschließenden kurzen Teilbauwerks in Richtung Stralsund.

Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung

Stralsund – Bei der Stadtverwaltung Stralsund sind zum Jahresende folgende Einrichtungen und Ämter geschlossen:

Öffnungszeiten

das Amt für Planung und Bau und die Kämmerei vom 23. bis 30. Dezember sowie das Amt für Schule und Sport vom 23. Dezember bis 02. Januar 2020, die Kultur und Öffentlichkeitsarbeit im Amt für Kultur, Welterbe und Medien am 27. und 30. Dezember.

Das Ordnungsamt hat zwischen den Feiertagen regulär geöffnet, die Wirtschaftsförderung vergibt Termine für Bürger und Investoren nach Vereinbarung.

Die Stadtbibliothek hat am 27. und 30. Dezember sowie am 02. und 3. Januar jeweils von 10:00 bis 20:00 Uhr, geöffnet, dazu am 28. Dezember und 04. Januar jeweils von 10:00 bis 14:00 Uhr. Geschlossen ist vom 24. bis 26. sowie am 31. Dezember und 01. Januar 2020.

Die Musikschule und das Stadtarchiv sind vom 23. Dezember bis 02. Januar geschlossen.

Das Museumshaus des STRALSUND MUSEUM in der Mönchstraße 38 ist am 24. und 31. Dezember geschlossen.

Die Welterbe-Ausstellung in der Ossenreyerstraße 1 ist am 23. und vom 27. bis 30. Dezember jeweils von 11 bis 17 Uhr geöffnet, geschlossen ist vom 24. bis 26. Dezember und vom 31. Dezember bis 01. Januar 2020.

Der Zoo hat jeden Tag von 10 bis 16 Uhr geöffnet, außer am 24. und 31. Dezember, an beiden Tagen können Polarwolf, Bär und Co von 10 bis 14 Uhr besucht werden. Das Bistro „Delikater“ im Zoo ist vom 23. bis 27. Dezember sowie vom 31. Dezember bis 01. Januar 2020 geschlossen, ab 02. Januar sind dann bis 19. Januar Betriebsferien.

Die Verwaltung des Zentralfriedhofs hat zum Jahresende wie folgt geöffnet: 23., 27. und 30. Dezember von 08 bis 12 Uhr, am 02. Januar von 08 bis 12 und 13 bis 15 Uhr und am 03. Januar von 08 bis 12 Uhr.

Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfegruppen (KISS) ist vom 23. Dezember bis zum 01. Januar geschlossen. Ab dem 02. Januar stehen die Mitarbeiterinnen wieder zu den gewohnten Sprechzeiten zur Verfügung.

Die Tourismuszentrale ist montags bis freitags von 10 bis 17 Uhr geöffnet, samstags von 10 bis 14 Uhr. Geändert sind die Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember auf 10 bis 13 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Januar ist geschlossen.

Die beliebten Altstadtführungen gibt es am 24. Dezember, dann wieder ab 27. Dezember bis inklusive 4. Januar, täglich 11 Uhr. Treff ist direkt vor der Tourismuszentrale am Alten Markt, bezahlt wird beim Stadtführer. Zudem sind noch Plätze frei bei den kulinarischen Stadtführungen am 23. Dezember und am 3. Januar jeweils 16°° Uhr, die Tourismuszentrale bittet um vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer (03831) 252 340.

Historischer Papenhof wird Kulturforum

Barth – In der Stadt Barth (Landkreis Vorpommern-Rügen) soll der Papenhof um- und ausgebaut werden zu einem Kulturforum mit musealer Nutzung.

„Das denkmalgeschützte Gebäude gehört zu den ältesten mittelalterlichen Bürgerbauten der Region und prägt das städtebauliche Bild der Stadt. Die Umgestaltung zu einem Kulturforum, das die Historie der ehemaligen Residenzstadt Barth aufzeigt, wird die touristische Infrastruktur vor Ort stärken“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Der Papenhof ist der älteste erhaltene Profanbau zwischen Rostock und Stralsund. Das im Mittelalter errichtete und in der Renaissance erweiterte Bauwerk steht in unmittelbarer Nähe der St. Marienkirche und dem Dammtor. Das Gebäude soll auf drei Etagen zu einem Museum umgebaut werden, das über die Geschichte der Stadt Barth informiert und zusätzlich die Möglichkeit bietet, Wanderausstellungen zu beherbergen.

„Die Wandlung des Papenhofs als ein weiterer kultureller Anlaufpunkt in Barth ist eine hervorragende Möglichkeit, auch außerhalb der Hauptsaison neue Gästegruppen zu erschließen“, sagte Glawe.

Die Gesamtkosten des Vorhabens betragen rund 5,4 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Verbindung mit Mitteln aus dem „Europäischen Fonds für regionale Entwicklung“ (EFRE) in Höhe von rund 3,3 Millionen Euro. Weitere Fördermittel kommen von der Deutschen Stiftung Denkmalsschutz, der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, dem LEADER-Programm und dem Denkmalschutz Sonderprogramm.

In der Stadt Barth gab es nach Angaben des Statistischen Amtes im Zeitraum Januar bis September 2019 insgesamt über 18.700 touristische Ankünfte (+ 2,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum) und mehr als 48.500 Übernachtungen (+2,8 Prozent). In ganz Mecklenburg-Vorpommern waren es im gleichen Zeitraum knapp 6,8 Millionen Ankünfte (+ 5,8 Prozent) und über 28,3 Millionen Übernachtungen (+ 10,1 Prozent).

Erfasst wurden Beherbergungsbetriebe mit mindestens 10 Betten sowie Campingplätze ohne Dauercamping mit mindestens 10 Stellplätzen. Die Anzahl der im aktuellen Berichtsmonat ausgewiesenen geöffneten Beherbergungsbetriebe und angebotenen Schlafgelegenheiten liegt deutlich über den entsprechenden Angaben des Vorjahresmonats. Grund für die hohen Veränderungsraten ist unter anderem eine durch das statistische Amt durchgeführte Überprüfung des Berichtskreises und die Aufnahme von vermittelnden Betrieben mit mehr als 10 Betten Kapazität in die Berichtspflicht. Dadurch ist die Zahl der auskunftspflichtigen Betriebe gegenüber dem Vorjahresmonat zum Teil stark angestiegen.

Frühe Hilfen für junge Familien

Berlin – Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen, einen Gesetzesentwurf beim Deutschen Bundestag einzubringen, der die Aufstockung des Fonds der Bundesstiftung Frühe Hilfen auf 65 Millionen Euro im Jahr 2020 vorsieht. Die Länderkammer folgte damit einem Antrag von Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein.

„Wir wollen Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsangebote für junge Familien stärken“, verdeutlicht Sozialministerin Stefanie Drese. Der seit 2014 unveränderte Betrag reiche nicht mehr aus, um die Strukturen für Familien mit Kindern unter drei Jahren in der notwendigen Qualität aufrechtzuerhalten.

Drese: „Mit den Mitteln der Frühen Hilfen wurden in den vergangenen Jahren in allen Bundesländern feste regionale Strukturen aufgebaut und fachübergreifende niedrigschwellige Angebote geschaffen. Gleichzeitig konnte der Zugang zu jenen jungen Familien verbessert werden, die oftmals nur schwer zu erreichen sind, z.B. durch Familienhebammen, Familien-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen, Babylotsen, Familienpaten und Eltern-Kind-Gruppen.“

In diesem Jahr hat die Bundesstiftung die Datenlage für den geltenden Verteilschlüssel für das Jahr 2020 aktualisiert. Dadurch werden in einigen Bundesländern die Fördermittel um etwa acht Prozent sinken. Für Mecklenburg-Vorpommern würde das ein Rückgang von rund 40.000 Euro bedeuten.

Die Anzahl der in Deutschland lebenden Kinder im Alter von null bis drei Jahren hat sich gleichzeitig seit 2012 um mehr als 200.000 erhöht. „Diese Steigerung führt in allen Bundesländern auch zu einem höheren Unterstützungsbedarf im Bereich der Frühen Hilfen“, so Drese. Hinzu komme eine zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen durch Familien mit psychischen Belastungen.

Die Bundesratsinitiative will deshalb erreichen, dass der Bund seinen finanziellen Anteil ab dem kommenden Jahr von 51 auf 65 Millionen Euro erhöht und in den Folgejahren kontinuierlich anpasst. Der Gesetzentwurf wird nun zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die eine Stellungnahme dazu verfasst. Anschließend legt sie beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor.

Wohngelderhöhung

Schwerin – Zum 1. Januar 2020 wird es mehr Wohngeld geben. Von der Erhöhung profitieren nicht nur bisherige Wohngeldempfänger. Künftig können mehr Haushalte Wohngeld beantragen und erhalten, da die Einkommensgrenzen angehoben werden. Dies sieht das Wohngeldstärkungsgesetz vor, das Bundestag und Bundesrat beschlossen haben. Es ist die erste Anhebung des Wohngelds seit vier Jahren.

Landesbauminister Christian Pegel begrüßt den Beschluss des Bundes: „Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung von Mieten und Einkommen. Insbesondere die Mieten sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – bundesweit und insbesondere auch in den Ballungsräumen sowie den touristischen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Erhöhung des Wohngelds war dringend notwendig, damit Wohnen in unserem Land bezahlbar bleibt und wir der weiteren sozialen Spaltung der Gesellschaft entschlossen entgegentreten.“

Im Jahr 2018 haben in Mecklenburg-Vorpommern knapp 23.000 Haushalte Wohngeld bezogen. Der durchschnittliche Wohngeldanspruch pro Haushalt belief sich auf 121 Euro im Monat. Für das kommende Jahr 2020 haben der Bund und die Länder ca. 1,2 Milliarden Euro für das Wohngeld eingeplant. Auf Mecklenburg-Vorpommern entfallen davon knapp 40 Millionen Euro, die hälftig zwischen Bund und Land geteilt werden.

Minister Pegel betont: „Wir wollen die Wohngeldempfänger mit so wenig bürokratischem Aufwand wie möglich belasten. Deshalb erhalten Haushalte, die bereits Wohngeld beziehen, das höhere Wohngeld zu Beginn des Jahres 2020 ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen.“ Zudem betont er, dass nach Anheben der Einkommensgrenzen künftig mehr Haushalte vom Wohngeld profitieren: „Gerade Haushalte, die in den vergangenen Jahren aus dem Wohngeld gefallen sind wie zum Beispiel nach Rentenerhöhungen können wieder Unterstützung beantragen.“

Die Gesetzesnovelle sieht zudem vor, dass das Wohngeld künftig alle zwei Jahre automatisch an die Entwicklung der Wohnkosten und Verbraucherpreise angepasst wird, erstmals zum 1. Januar 2022. „Auch das ist ein wichtiger Schritt. Nur wenn wir regelmäßig prüfen, ob das Wohngeld sich an den Lebensbedingungen der Menschen in unserem Land orientiert, können wir Fälle reduzieren, in denen Haushalte infolge teils geringer Einkommenssteigerungen die wichtige Unterstützung verlieren“, betont Christian Pegel und appelliert: „Jeder, der die Voraussetzungen erfüllt, sollte seinen Anspruch geltend machen. Familien, die Wohngeld beziehen, können zudem Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.“

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf. Ob ein Anspruch besteht und wie hoch das Wohngeld ausfällt, ist individuell verschieden und abhängig vom Wohnort. Die Höhe des Wohngelds richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung. Das Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Danach ist ein neuer Antrag erforderlich. Zuständig dafür sind die örtlichen Wohngeldbehörden – die Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltungen.

Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes

Schwerin – Am 19. Dezember 2019 erfolgte die abschließende Lesung und Abstimmung zur Änderung des Bundesnaturschutz­gesetzes (BNatSchG) in Bezug auf den Umgang mit Wölfen. Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßte den gefassten Beschluss. „Das ist eine richtige und überfällige Entscheidung, die wir im Interesse der Nutztierhalter und der Sicherheit der Menschen schon lange gefordert haben.“

Die Änderung des BNatSchG entspricht in wesentlichen Punkten den Zielstellungen des Antrags, den Mecklenburg-Vorpommern im April 2019 in den Bundesrat einbrachte. Sie regelt im Kern, dass eine Ausnahme vom allgemeinen Tötungsverbot bereits bei ernsten wirtschaftlichen Schäden erteilt werden kann, soweit weitere Übergriffe nicht durch zumutbare Herdenschutzmaßnahmen verhindert werden können. Vorher war der Nachweis einer Existenzgefährdung des betroffenen Betriebes oder der jeweiligen Person Voraussetzung für eine Entnahme eines Wolfes aus der Population. Neben der Änderung der Schadensdefinition wurde auch ein Fütterungsverbot für Wölfe sowie das Gebot zur Entnahme von Hybriden aus der Wolfspopulation festgeschrieben.

Ebenfalls wurde klargestellt, dass von der gesetzlichen Neuregelung auch Konflikte im Zusammenhang mit Hobbytierhaltungen sowie Nebenerwerbshaltungen erfasst werden. Zudem wurde eine Regelung für den Fall getroffen, dass sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder dieser sich im Gelände nicht mit hinreichender Sicherheit von anderen Wölfen unterscheiden lässt. So kann im räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu einem Rissereignis auch ein Abschuss von einzelnen Rudelmitgliedern erfolgen, allerdings nur solange bis die Nutztierrisse aufhören.

„Es besteht nun deutlich mehr Klarheit und Rechtssicherheit. Das wird den Umgang mit dem Wolf in Konfliktfällen erleichtern und wesentlich zum Schutz der Menschen und der Nutztierhaltungen beitragen. Damit wird es hoffentlich gelingen, zukünftig populistischen Forderungen nach dem Abschuss von Wölfen den Nährboden zu entziehen“, sagte Backhaus. Er betonte, dass der Wolf trotz der erleichterten Abschussvoraussetzungen nach wie vor einen hohen Schutzstatus genieße und Wölfe weiterhin nur nach Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde entnommen werden dürfen.

Zum Abschluss appellierte er erneut an die Nutztierhalter, die verbesserten Förderbedingungen der Wolfs-Richtlinie zu nutzen, um die Sicherheit für ihre Tiere zu erhöhen.

Verschärfungen im Waffenrecht

Berlin – Der Zugang zu Waffen wird erschwert: Künftig müssen Waffenbehörden die Verfassungsschutzbehörden einbinden, bevor sie eine waffenrechtliche Erlaubnis erteilen. Der Bundesrat hat den Verschärfungen im Waffenrecht am 20. Dezember 2019 zugestimmt.

Durch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz soll sichergestellt werden, dass Waffen nicht auf legale Weise in die Hände von Extremisten geraten. Mitgliedern in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung wird deshalb künftig auch per se die waffenrechtliche Zuverlässigkeit versagt. Damit setzt der Gesetzesbeschluss Anregungen der Länder um, die in der Vergangenheit mehrfach eine solche Regelabfrage gefordert hatten.

Auch die nunmehr beschlossenen Erleichterungen bei der Einrichtung von Waffenverbotszonen hatten die Länder geltend gemacht: Danach können künftig auch öffentliche und besonders frequentierte Plätze zu solchen Zonen erklärt werden. Sie müssen nicht mehr als kriminell gelten. Außerdem können die Behörden ein Messerverbot aussprechen: Messer mit einer feststehenden oder feststellbaren Klinge, die über vier Zentimeter lang ist, dürfen dann nicht mehr getragen werden.

Der Gesetzesbeschluss bestimmt darüber hinaus, dass der Bedürfnisnachweis für Waffen künftig alle fünf Jahre erbracht werden muss. Erleichterungen gelten für Sportschützen: Sie müssen die Folgeprüfungen nach der erteilten Erlaubnis nicht mehr für jede einzelne Waffe, sondern nur noch je Waffengattung erbringen. Nach zehn Jahren genügt der Nachweis der fortbestehenden Vereinsmitgliedschaft.

Ein Großteil der waffenrechtlichen Neuregelungen geht auf EU-Vorgaben zurück. So müssen beispielsweise sämtliche Schusswaffen und ihre wesentlichen Teile über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg behördlich rückverfolgt werden können. Die Transaktionen sind im Waffenregister einzutragen. Das Gesetz baut das Nationale Waffenregister deshalb aus. Außerdem soll es schwerer werden, legale Schusswaffen für terroristische Anschläge zu nutzen: Hierfür wird die Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen begrenzt.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es tritt überwiegend sieben Monate nach erscheinen im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Bestimmungen zu den Waffenverbotszonen und zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz gelten bereits einen Tag nach der Verkündung.

Masernimpfung wird zur Pflicht

Berlin – Die Masernimpfung in Schulen und Kitas wird künftig zur Pflicht: Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Impflicht in Gemeinschaftseinrichtungen am 20. Dezember 2019 gebilligt.

Ab dem 1. März 2020 müssen Eltern nachweisen, dass ihre Kinder gegen Masern geimpft sind, wenn sie sie in einer Kita oder Schule anmelden. Auch für die Aufnahme in anderen Gemeinschaftseinrichtungen wie Heimen oder die Unterbringung in Asylbewerberunterkünften ist die Masernimpfung dann Voraussetzung. Von der Impfpflicht erfasst sind auch Beschäftigte solcher Einrichtungen oder im medizinischen Bereich.

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht droht ein Bußgeld bis zu 2.500 Euro. Das Bußgeld kann auch gegen Kindertagesstätten verhängt werden, die nicht geimpfte Kinder zulassen. Nicht geimpftes Personal in Gemeinschaftseinrichtungen oder Bewohner solcher Einrichtungen müssen nach den Neuregelungen ebenfalls mit Bußgeldern rechnen.

Der Bundestag hat den ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung am 14. November 2019 mit einigen Änderungen beschlossen, die teilweise auch auf Anregungen des Bundesrates zurückgingen. Außerdem hat er die Vorlage um einige fachfremde Regelungen ergänzt. Hierzu gehört unter anderem ein Werbeverbot für Schönheitsoperationen, die sich ausschließlich oder überwiegend an Jugendliche richten.

Außerdem wird mit dem Gesetz das Wiederholungsrezept eingeführt. Es ermöglicht Ärzten, eine Verordnung auszustellen, die Apotheken eine bis zu dreimal wiederholte Abgabe eines Arzneimittels erlaubt. Ebenfalls neu ist der Anspruch von Missbrauchs- oder Gewaltopfern auf Kostenübernahme einer vertraulichen Spurensicherung am Körper und auf Rückstände von k.o.-Tropfen.

Der Bundespräsident muss das Gesetz jetzt noch unterzeichnen. Dann kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll zum überwiegenden Teil am 1. März 2020 in Kraft treten.

Klimaschutz und sozialer Ausgleich

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns den im Vermittlungsausschuss erzielten Kompromiss zum Klimapaket angenommen.

„Wir stärken den Klimaschutz und sorgen für mehr sozialen Ausgleich“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Vorsitzende des Vermittlungsausschusses maßgeblich am Zustandekommen der Einigung beteiligt war, im Bundesrat.

Zur Einigung im Vermittlungsausschuss gehört ein höherer Einstieg beim CO2-Preis von zunächst 25 Euro je Tonne. Die Mehreinnahmen werden über eine Absenkung der EEG-Umlage und damit über den Strompreis an die Bürgerinnen und Bürger zurückgegeben. Außerdem gibt es eine zweite Stufe bei der Erhöhung der Pendlerpauschale. Sie steigt 2021 um zunächst 5 Cent und dann ab 2024 um weitere 3 Cent ab dem 21. Kilometer. Für Geringverdiener wird entsprechend eine Mobilitätsprämie eingeführt.

„Die Bürgerinnen und Bürger leben nicht nur in den Städten, sondern auf dem Land. Sie müssen oft weite Wege zurücklegen, um ihre Arbeit zu erreichen und tragen dazu bei, dass ländliche Gegenden, Dörfer und kleine Orte lebendig bleiben. Deshalb war mir ein sozialer Ausgleich für die Pendlerinnen und Pendler besonders wichtig“, so Schwesig.

Mit der Mobilitätsprämie würden künftig auch Pendlerinnen und Pendler profitieren, die aufgrund eines niedrigen Einkommens keine Steuern zahlen. „Das betrifft bundesweit ca. 200.000 bis 250.000 Menschen, allein in Mecklenburg-Vorpommern 30.000 Pendlerinnen und Pendler“, so Schwesig. Mit der Absenkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr werde das Bahnfahren günstiger.

Bundesrat stimmt Änderungen am Klimapaket zu

Berlin – Kurz nach dem Bundestag hat am 20. Dezember 2019 auch der Bundesrat dem Kompromiss aus dem Vermittlungsausschuss zum Klimaschutzpaket zugestimmt. Damit kann das geänderte Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht wie geplant zum 1. Januar 2020 in Kraft treten – nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Zum neuen Jahr sinkt die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr auf 7 Prozent. Die Pendlerpauschale steigt ab 2021 auf 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 35 Cent ab dem 21. Kilometer. Geringverdiener erhalten eine Mobilitätsprämie. Auf Vorschlag des Vermittlungsausschusses beschloss der Bundestag, Fernpendler noch weiter zu entlasten: in den Jahren 2024 bis 2026 können diese 38 Cent pro Kilometer geltend machen.

Wohneigentümer, die energetische Sanierungsmaßnahmen vornehmen, werden steuerlich entlastet. Zusätzlich zu den bereits beschlossenen Fördermaßnahmen können zukünftig auch Aufwendungen für so genannte Energieberater abgesetzt werden.

Die finanziellen Lasten des Klimaschutzprogramms werden neu verteilt: Die Länder erhalten für die Jahre 2021 bis 2024 vom Bund 1,5 Milliarden Euro über Umsatzsteuerfestbeträge, um ihre Mindereinnahmen zu kompensieren. Mit einer gemeinsamen Evaluation wird rechtzeitig überprüft, ob ab dem Jahr 2025 eine weitere Kompensation erforderlich ist. Darüber hinaus gleicht der Bund den Ländern ihre Steuerausfälle aufgrund der zusätzlichen Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2024 aus.

Nicht mehr im Gesetz enthalten ist das ursprünglich vorgesehene besondere Hebesatzrecht für Kommunen bei der Grundsteuer für Windenergieanlagen: der Bundestag strich die entsprechende Passage auf Empfehlung des Vermittlungsausschusses. Im neuen Jahr wollen Bund und Länder mit einem neuen Gesetzgebungsverfahren Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Akzeptanz von Windenergie zu erhöhen.

Mit der Zustimmung des Bundesrates endet ein kompaktes parlamentarisches Verfahren – es wurde innerhalb weniger Wochen abgewickelt: Kurz nach der Stellungnahme des Bundesrates zum Kabinettsentwurf am 8. November 2019 folgte bereits am 15. November 2019 die Verabschiedung im Bundestag; Am 29. November 2019 überwiesen die Länder das Gesetz in den Vermittlungsausschuss – dieser erzielte am 18. Dezember 2019 einen Kompromiss, der von Bundestag und Bundesrat am 20. Dezember 2019 bestätigt wurde.