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Tag: 24. April 2020

Krisenmanagement

Kritik am Krisenmanagement der Ministerpräsidentin ist selbstgefällig und wohlfeil / Konsequente Maßnahmen der Regierung haben positive Corona-Bilanz und gute Ausgangslage für Lockerungen erst ermöglicht

Schwerin – Der Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion Thomas Krüger hat die Kritik am Krisenmanagement und am vermeintlichen Aushebeln des Parlamentarismus scharf zurückgewiesen: „Es ist wohlfeil, aus einer Situation heraus, in der Mecklenburg-Vorpommern durch seine konsequenten Maßnahmen das am wenigsten von der Pandemie betroffene Bundesland ist, diese Maßnahmen nun als überzogen zu kritisieren. Die schärfsten Kritiker der erfolgreichen Maßnahmen, die übrigens in unzähligen Telefonkonferenzen, auch unter Einbeziehung der Opposition, kommuniziert wurden, wären im umgekehrten Fall – also einer großen Zahl von Infizierten und Todesopfern – mit Sicherheit die größten Verfechter härterer Maßnahmen und Sanktionen.

Insbesondere die LINKE möchte ich daran erinnern, dass sie es bei der Sitzung des Landtages zur Verabschiedung des Nachtragshaushaltes zur Ermöglichung des MV-Schutzfonds explizit abgelehnt hat, der Ministerpräsidentin eine Regierungserklärung zu ermöglichen. Sich jetzt über ein vermeintliches Aushebeln des Parlamentarismus durch die Landesregierung zu beschweren, ist unredlich und undankbar gegenüber der Ministerpräsidentin und ihrem unermüdlichen Wirken im Interesse der Gesundheit ihrer Mitmenschen.“

Kita-Notfallbetreuung: Hygieneempfehlungen

Schwerin – Am Montag startet die erweiterte Notfallbetreuung in den Kitas und Kindertagespflegestellen im Land. Das Sozialministerium hat dazu einen Hygieneleitfaden zum Schutz von Beschäftigten und Kindern im Zusammenhang mit dem Corona-Virus veröffentlicht.

„Wir wollen mit unseren Hygienehinweisen den jeweiligen Hygieneplan der Einrichtungen ergänzen“, betont Sozialministerin Stefanie Drese. Die Erarbeitung der Empfehlungen erfolgte in Absprache mit Expertinnen und Experten für Gesundheitsschutz und Infektionskrankheiten des Landes.

Abhängig von der Größe der Räume sollten idealerweise nicht mehr als fünf Kinder pro Gruppe und Raum betreut werden. Eine Gruppengröße von 10 Kindern darf nicht überschritten werden. Diese Gruppen sollten sich während der Betreuungszeit nicht durchmischen und von möglichst immer denselben pädagogischen Beschäftigten betreut werden.

Neben den Beschäftigten der Kindertageseinrichtungen sollten auch die Eltern und Kinder nach Betreten der Kindertageseinrichtung sich gründlich die Hände waschen. Eltern (außer Risikopersonen) können bei der Übergabe bzw. beim Abholen ihrer Kinder die Einrichtungen betreten. Allerdings wird empfohlen, die Hol- und Bringesituation möglichst zu entzerren und kurz zu halten. Es soll ein räumlicher Abstand von 1,5 zwischen den Eltern und den Mitarbeitenden der Einrichtungen bzw. zur Tagespflegeperson durch Maßnahmen wie z. B. Markierungen oder Absperrungen in Fluren und Garderoben ermöglicht und sichergestellt werden.

Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. In Schlafräumen sollten die Abstände zwischen den Betten vergrößert werden und auf eine ausreichende Belüftung vor und nach der Nutzung geachtet werden. Mindestabstand der Schlafplätze 1,5 m.

„Wir empfehlen zudem, die Kinder möglichst häufig und lange im Außenbereich der Kindertageseinrichtung zu betreuen“, so Drese. Versetzte Spielzeiten könnten vermeiden, dass zu viele Kinder zeitgleich das Außengelände nutzen. Aufsichtspflichten müssten im Hinblick auf die veränderte Situation angepasst werden.

Für den Fall, dass ein Infektionsfall bekannt oder anzunehmen ist, ist unverzüglich das örtlich zuständige Gesundheitsamt oder außerhalb der Dienstzeiten die entsprechende Leitstelle zu benachrichtigen. Die Leitstellen sind rund um die Uhr erreichbar und leiten die Meldungen an das zuständige Gesundheitsamt weiter.