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Monat: März 2021

Jugend- und Schulsozialarbeit bis 2027

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese hat heute im Landtag betont, dass sich sowohl die Jugendsozialarbeit als auch die Schulsozialarbeit in Mecklenburg-Vorpommern in den letzten Jahren zu unverzichtbaren Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt haben. „Auch wenn das gesetzlich festgelegte Aufgaben der Kommunen sind, stellt das Land bereits seit mehr als 20 Jahren beträchtliche finanzielle Mittel zur Ausgestaltung dieser Jugendhilfeangebote zur Verfügung“, sagte Drese.

Die Ministerin kündigte an, dass die Landesregierung weiterhin zu ihrem Engagement für die Schul- und Jugendsozialarbeit steht. Allein für die Schulsozialarbeit will das Sozialministerium in der kommenden EU-Förderperiode Mittel aus dem ESF+ in Höhe von 69,2 Mio. € einsetzen. Hinzu kommen weitere 6,25 Millionen Euro, die im Rahmen der Kindergarantie für eine sozialraumorientierte Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. Diese Mittel müssen weiterhin in derselben Höhe kommunal kofinanziert werden.

Drese: „Somit stehen in der kommenden Förderperiode insgesamt also circa 150 Millionen Euro für die Förderung der Schulsozialarbeit zur Verfügung. Und damit ist auch eine Planungssicherheit von Seiten des Landes bis mindestens 2027 gegeben. Somit besteht die Möglichkeit solide Rahmenbedingungen zu schaffen, welche die Basis für stabile Beziehungen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind.“

Parallel unterstützt das Land auch die Jugendsozialarbeit im Land. Für die Jugendsozialarbeit werden vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmungen 15 Millionen Euro aus dem ESF-Landesmitteln zur Verfügung gestellt werden, teilte Drese mit. So können bei einer 50 %igen kommunalen Kofinanzierung 30 Millionen Euro für Angebote der Jugendsozialarbeit genutzt werden.

Bewertung von Risikoindikationen

Schwerin – Im Landtag ist am Freitag über die Bewertung von Risikoindikatoren im Rahmen der Corona-Pandemie diskutiert worden. „Die Landesregierung stützt sich bei ihren Entscheidungen nicht allein auf den Inzidenzwert, sondern insbesondere auch auf das aktuelle Infektionsgeschehen im Land. Die Verwendung der Inzidenz der letzten sieben Tage lässt Änderungen wesentlich besser und schneller erkennbar werden. Deshalb ist und bleibt der Inzidenzwert ein wichtiges Kriterium von vielen, um Entscheidungen aufgrund der Entwicklung der Pandemie abzuleiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Landtag. Der Inzidenzwert gibt an, wie viele Menschen über einen bestimmten Beobachtungszeitraum hinweg neu erkrankt sind.

Neben dem Inzidenzwert zieht die Landesregierung viele weitere Indikatoren zur Einschätzung der Infektionslage im Land heran. „Hierbei spielen die Anzahl der Hospitalisierungen, die Betten-, Intensiv- und Beatmungs-Kapazitäten, die Kapazität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, hier insbesondere die Möglichkeit der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, die Angaben zu den vom Infektionsgeschehen betroffenen Einrichtungen sowie besondere Häufungen oder auch die betroffenen Altersgruppen eine wichtige Rolle. Es können sich bereits jetzt aus gleichen Inzidenzwerten mitunter gänzlich unterschiedliche Konsequenzen für Betroffene oder Institutionen ergeben“, so Glawe weiter.

Priorität haben für die Ermittlung der Gesundheitsämter derzeit insbesondere Übertragungsereignisse mit hohem Ansteckungsrisiko. „Besonders riskant ist es dann, wenn hier auch noch Angehörige von Risikogruppen involviert sind, wie zum Beispiel in Alten- und Pflegeheimen. Dann werden alle betroffenen Personen getestet, auch die ohne Symptome“, sagte Gesundheitsminister Glawe. „Die Fallermittlung ist hier oberstes Ziel. Und so werden gegebenenfalls auch vorbeugende Quarantäne oder weitere Schutzmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von FFP2-Masken, angeordnet, um weitere Fälle und Übertragungen in andere gefährdete Bereiche zu vermeiden.“

Bei dem angemessenen Umgang mit Ausbruchsgeschehen wird die Inzidenz nur als ein Faktor berücksichtigt, während sich das Vorgehen weitgehend an den Risiken der betroffenen Personen orientiert. Gegenwärtig pendelt die 7-Tage-Inzidenz für Mecklenburg-Vorpommern im Bereich zwischen rund 60 und 70. „Die Spanne zwischen Regionen mit sehr hohen und solchen mit niedrigen Inzidenzwerten ist in Mecklenburg-Vorpommern groß. Auch ist die Situation in verschiedenen Alten- und Pflegeheimen nach wie vor angespannt. Die Auslastung der Krankenhäuser und Intensivstationen sinkt naturgemäß nur langsam und zeitlich nachlaufend“, erläuterte Glawe.

Zeitgleich steigt der Anteil der hoch ansteckenden britischen Virus-Variante an den positiven Testergebnissen auch in Mecklenburg-Vorpommern. „Wir müssen also auch beachten, dass wir es schon länger nicht mehr nur mit einem Virus-Typ zu tun haben. Einen Grund zur Entwarnung gibt es also noch nicht. Weiter vorsichtiges und vorausschauendes Handeln ist notwendig, um eine erneute Infektionswelle zu verhindern“, sagte der Gesundheitsminister im Landtag.

In der Situation eines überwiegend diffusen und nicht begrenzten Infektionsgeschehens, wie wir es deutschlandweit noch haben, ist es notwendig, zunächst durch allgemeine Maßnahmen die Rate an Infektionen zu senken und die verbleibenden Infektionsketten aufzuklären. „Auf diese Weise haben wir die Chance, Einschränkungen gezielt und relativ unabhängig von Inzidenzen lockern zu können. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Verteilung von FFP2-Masken in M-V

Schwerin – Die Verteilung von 5,2 Millionen FFP2-Masken in Mecklenburg-Vorpommern ist am Donnerstag abgeschlossen worden. Die letzten Exemplare sind den Bürgerinnen und Bürgern heute zugestellt worden.

„Die FFP2-Masken sind ein wichtiger Schutz für die Menschen im Land, besonders vor der deutlich ansteckenderen Virusmutation“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig. Der Dank der Ministerpräsidentin gilt vor allem den Zustellerinnen und Zustellern der drei Tageszeitungen in Mecklenburg-Vorpommern. „Sie waren täglich schon sehr früh morgens mit den Masken unterwegs, wenn die meisten von uns noch nicht aufstehen.“

Seit dem 9. Februar waren die Zustellerinnen und Zusteller bei im Februar zum Teil hohem Schnee unterwegs, um jedem Haushalt im Land ein Paket mit insgesamt 6 FFP-Masken in den Briefkasten zu stecken. Innerhalb der vergangenen gut vier Wochen sind rund 850 000 Maskenpakete ausgeliefert worden.

Die Verteilung hat in Vorpommern-Greifswald begonnen, weil hier die Inzidenz im Februar deutlich über den anderen Landkreisen lag. Abgeschlossen worden ist die Zustellung heute im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Mecklenburg-Vorpommern ist bisher das erste und einzige Flächenland, das Masken an alle Bürgerinnen und Bürger verteilt hat. Es war die bisher größte Verteilaktion des Landes.

Gleichstellungspolitische Chancen

Schwerin – Gleichstellungsministerin Stefanie Drese registriert in der Corona-Pandemie eine neue Aufmerksamkeit für frauen- und gleichstellungspolitische Fragestellungen, vor allem auch mit Blick auf die Verteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern.

„Diese Diskussion bietet somit auch Chancen, die Gesellschaft für mehr Gleichberechtigung zu sensibilisieren und zu einer größeren Partnerschaftlichkeit zu kommen“, sagte Drese heute im Landtag in der Debatte für mehr Chancengleichheit von Frauen und Männern.

Nach Ansicht der Ministerin zeigt die Corona-Krise die frauen- und gleichstellungspolitischen Problemlagen unserer Zeit wie unter einem Brennglas. Ohne das Engagement und die Arbeit von Frauen würden lebenswichtige Bereiche unserer Gesellschaft nicht funktionieren. Die während der Corona-Krise als systemrelevant eingestufte Arbeit werde überwiegend von Frauen geleistet.

„Diese weitverbreitete Erkenntnis muss jetzt auch in Taten umgesetzt werden“, sagte Drese. Als wesesentliche Schritte benannte Ministerin Drese, die ausgewogene Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit zwischen Frauen und Männern durch gesetzliche Rahmenbedingungen zu fördern, den digitalen Wandel und den Ausbau des Homeoffice unter gleichstellungs- und familienpolitischen Prämissen zu gestalten und eine bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige öffentliche Infrastruktur für die Kindertagesförderung und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger zu schaffen.

Drese sprach sich zudem für die Aufwertung der SAGHE-Berufe (Soziale Arbeit, Gesundheit, Hauswirtschaft und Erziehung) aus. Hier müsse der eingeschlagene Weg konsequent fortgesetzt werden.

Öffnung der Gastronomie und Hotels

Kreistagsfraktion BVR/FW: Öffnung der Gastronomie und Hotels muss zu Ostern kommen!

Stralsund – „Wenn jetzt die Hotels und Restaurants nicht zu Ostern öffnen können, werden es viele in der Branche nicht überleben. Und das gerade auch auf Fischland-Darß-Zingst und Rügen. Gegenwärtig fühlen sich fast alle Hoteliers und Gaststättenbesitzer von der Politik und auch sonst ziemlich verlassen. Für sie gibt es momentan keinen Zeitplan und damit keine Perspektive. Für die Branche muss die Öffnung zu Ostern inklusive einer Lösung für ein längerfristiges Öffnungsmodell kommen, das unabhängig von ständig wechselnd festgesetzten Inzidenzwerten ist. Hoteliers und Gaststättenbesitzer haben gezeigt, dass sie effektiv funktionierende Hygienekonzepte haben“, verdeutlicht Mathias Löttge, Fraktionsvorsitzender der Kreistagsfraktion Bürger für Vorpommern-Rügen/Freie Wähler.

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Mecklenburg-Vorpommern hatte zusammen mit dem Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern einen konzeptionellen Öffnungsplan der Landesregierung vorgelegt. Doch bislang gibt es für die Gastronomie und Hotels sowie für die Bereiche Kultur, Reisen und Veranstaltungen seitens der Landesregierung keine Öffnungsperspektiven. Diese Branchen wurden auf den nächsten Bund-Länder-Gipfel am 22. März vertröstet. Allein die Außengastronomie darf frühestens ab dem 22. März geöffnet werden.

„Unsere Fraktion erwartet von Landrat Dr. Kerth, dass er sich für die betroffenen Unternehmen in Vorpommern-Rügen stark macht, genauso wie es andere Oberbürgermeister und Landräte tun. So sind bei uns ebenfalls die Voraussetzungen zur Einbindung des Gesundheitsamtes in die Luca-App zu schaffen und muss endlich eine landkreiseigene Schnellteststrategie mit Testpoints an den Zufahrten zu den Tourismusdestinationen nebst einer Impfstrategie unter zügiger Einbeziehung der Hausärzte entwickelt werden“, so Mathias Löttge weiter.

In Vorpommern-Rügen mit den Tourismusdestinationen Rügen und Fischland-Darß-Zingst gehören die Gastronomie- und Tourismuswirtschaft zu den wichtigsten Wirtschaftszweigen und sind damit die Hauptarbeitgeber. Beide Branchen sind bislang jedoch in den Beschlüssen vollkommen außen vor geblieben, was inakzeptabel ist. Vorpommern-Rügen liegt seit langem konstant bei einer Inzidenz von unter 35.

„Es muss jetzt in Vorpommern-Rügen dafür Sorge getragen werden, dass die Hotels und Gaststätten spätestens zu Ostern und das nachhaltig wieder öffnen können. Hierfür muss eine effiziente Lösung gefunden werden. Sollte jetzt nichts passieren, werden wir im Landkreis massiv wirtschaftliche Einschnitte mit großem persönlichen Leid erleben. Die Entscheidungen pro Osteröffnung müssen jetzt fallen, da gerade die Hotels eine mindestens 14-tägige Vorlaufzeit für die Öffnung zwingend brauchen“, betont Mathias Löttge. Entscheidungen, die erst am oder nach dem 22. März ergehen, sind zu spät.

Leistungen in der Tagespflege

Drese lehnt Pläne zur Kürzung von Leistungen in der Tagespflege ab

Schwerin – Der Landtag debattierte jetzt über einen Antrag der Linksfraktion mit dem Titel „Keine Schlechterstellung der Tagespflege im Zuge der Pflegereform 2021“. Hintergrund ist ein Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums, das vorsieht, die Inanspruchnahme von Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent zu begrenzen, wenn auch ambulante Sachleistungen genutzt werden.

Sozialministerin Stefanie Drese lehnt diese Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn ab. „Bei Umsetzung der Spahn-Vorschläge könnten sich viele Pflegebedürftige Angebote der Tagespflege nicht mehr leisten. Außerdem hätten sie massive Auswirkungen auf die gesamte Pflegeinfrastruktur in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass über 30.000 pflegebedürftige Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ambulante Sachleistungen (in der Regel einen ambulanten Pflegedienst) in Anspruch nehmen. Von ihnen werden etwa 6.200 Menschen in 230 Tagespflegen versorgt. Diesen Menschen wolle das Bundesgesundheitsministerium die Zuschüsse für die Tagespflege um die Hälfte kürzen. „Das kann und werde ich nicht mittragen“, so Drese. „Das widerspricht dem Wunsch der allermeisten Pflegebedürftigen, so lange wie möglich ihren Lebensabend zuhause zu verbringen.“

Die Ministerin zeigte in ihrer Rede wahrscheinliche Konsequenzen der Spahn-Pläne auf: „Weniger Pflegebedürftige werden Leistungen der Tagespflege einkaufen, viele werden die Inanspruchnahme stark drosseln. Absehbar wird ihre soziale und gesellschaftliche Teilhabe erheblich darunter leiden. Die Vereinsamung wird zunehmen, mehr ältere Menschen werden tagsüber alleine bleiben.“

Diese Abkehr vom allseits anerkannten pflegepolitischen Grundsatz „ambulant vor stationär“ führe zu drei möglichen Konsequenzen: „Die Anzahl der stationär versorgten Menschen wird deutlich zunehmen. Die pflegenden Angehörigen werden noch mehr belastet. Und die übrigen Pflegebedürftigen bleiben im Grunde unterversorgt oder gar unversorgt allein in ihrer Wohnung zurück“, legte Drese dar.

Aber auch auf der Seite der Tagespflegen werde dieser Vorschlag drastische Auswirkungen haben, denn die Begrenzung der Leistungen der Tagespflege auf 50 Prozent führe zu erheblichen Mindereinnahmen.

Drese: „Man muss kein Prophet sein, um zu erkennen, dass ein nicht geringer Anteil der Tagespflegen schließen, während andere Tagespflegen die Mindereinnahmen durch eine starke Erhöhung der zeitgleich versorgten Pflegebedürftigen kompensieren wird.“

Ministerin Drese sprach sich vor diesem Hintergrund erneut für die Einsetzung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Pflegereform aus und kündigte eine entsprechende Bundesratsinitiative Mecklenburg-Vorpommerns an, die voraussichtlich am 26. März auf der Tagesordnung stehen wird.

Förderprogramme für Insektenschutz

Schwerin – Umwelt- und Agrarminister Dr. Till Backhaus verteidigte am Donnerstag in der Landtagssitzung die Insektenschutzpolitik des Landes und verwies auf die erfolgreichen Förderprogramme in der Landwirtschaft.

Besonders erfreulich sei laut Minister die starke Nachfrage in der Landwirtschaft nach den Förderprogrammen für mehr Insektenschutz: „Ich weiß, dass auch die Landwirte ein großes Interesse daran haben, unsere Insekten und die Umwelt zu schützen. Und deshalb setze ich auf die geförderten freiwilligen Maßnahmen. Die Erfahrung in unserem Land zeigt auch, dass wir sehr gut vorankommen mit der Umstellung hin zu nachhaltigen und biologischen Produktionsweisen. Die rasant wachsenden Zahlen an nachhaltig bewirtschafteter Fläche und die Nachfrage nach unseren Förderprogrammen geben uns recht. Während 2019 für besonders insektenfreundliche Maßnahmen etwa 374.000 Hektar gefördert wurden, sind es für 2021 bereits über 520.000 Hektar. Das ist ein Flächenzuwachs von fast 40% in nur zwei Jahren.“.

Um den dramatischen Verlust der Biodiversität zu stoppen, so der Minister in seiner Rede, seien ernsthafte Maßnahmen nötig, die jetzt mit dem Regelungspaket auch auf den Weg gebracht würden. Die bisherigen Programme zum Schutz der Insekten werden damit ausgeweitet und ergänzt. Gleichzeitig dürfe die Landwirtschaft mit den Einschränkungen nicht überfordert, sondern als Teil der Lösung einbezogen werden, betont Backhaus. Genau diese Herausforderung bilde der Beschluss des Bundeskabinetts vom 10. Februar sehr gut ab. Die neuen Instrumente und Fördermöglichkeiten seien aus Sicht des Ministers ein gelungener Kompromiss zwischen Naturschutz und Landwirtschaft.

„Wer sich die Mühe macht, dieses „Aktionsprogramm Insektenschutz“ Punkt für Punkt durchzugehen, wird erkennen, mit welcher Ernsthaftigkeit die Bundesregierung dieses Thema angeht. Und er wird erkennen, mit welchem Engagement und Herzblut um die Kompromisse gerungen worden ist. Das Aktionsprogramm Insektenschutz ist ein mühsam errungener Kompromiss zwischen Schutz und Nutzung, zwischen den Interessen der Landbewirte und des Naturschutzes, zwischen Ökonomie und Ökologie.“

Im Vorfeld wurde vonseiten des Naturschutzes ein striktes Verbot zahlreicher Pflanzenschutzmittel gefordert. Dieses Verbot gilt nun ausschließlich in hochrangig geschützten Natura-2000-Gebieten. Dies betrifft etwa 2.300 Hektar im Land. Die Landwirte werden hingegen dazu angehalten, freiwillig auf insektenfreundliche Methoden umzusteigen. Dazu stehen künftig zahlreiche Förderungsinstrumente zur Verfügung. Auf nicht-geschützten Flächen wird das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat nur noch eingeschränkt zur Nutzung erlaubt sein, bevor die Ausbringung ab 2024 vollständig untersagt wird. Der Minister wertete das Ergebnis als großen Erfolg für beide Interessensseiten und sagte dem Gesetzesvorhaben seine volle Unterstützung zu.

Auch werde er sich dafür einsetzen, dass Einschränkungen der Landwirtschaft durch entsprechende finanzielle Leistungen entschädigt würden, so Minister Backhaus.

Frühlingsbaggerung Zufahrt Nothafen

Darßer Ort – Die Fahrrinne zum Nothafen Darßer Ort wird wieder ausgebaggert. Das Baggerschiff „Elisabeth Høj“ hat seinen Einsatzort erreicht, um mit den Unterhaltungsmaßnahmen an der Hafenzufahrt zu beginnen. Diese Arbeiten sind aufgrund der Strömungsverhältnisse am Darßer Ort in der Regel zweimal im Jahr erforderlich.

„Wir haben zugesichert, dass bis zur Fertigstellung des neuen Inselhafens der bisherige Nothafen offenbleibt. Das ist notwendig, damit der Seenotrettungskreuzer der Deutschen Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger diesen Hafen anlaufen kann, ebenso in Seenot geratene Schiffe. Wenn der neue Hafen fertig ist, entfallen die aufwändigen Unterhaltungsmaßnahmen am Darßer Ort“, sagt Infrastrukturminister Christian Pegel.

Für die Unterhaltungsmaßnahme sind ca. drei Wochen eingeplant. Die Arbeiten erfordern keine Sperrung der Zufahrt. Im Auftrag des Straßenbauamtes Stralsund wird der Sand, den die Strömung regelmäßig in die Zufahrt schwemmt, aufgenommen und in einem offenen Gewässerbereich der Ostsee wieder ausgebracht. Wieviel Sand tatsächlich ausgebaggert wird und wie hoch die daraus resultierenden Kosten sind, wird eine abschließende Peilung nach Ende der Maßnahme ergeben.