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Monat: März 2021

Wiedereinstieg in den Präsenzverkauf

Schwerin – Der Chef der Staatskanzlei des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Staatssekretär Dr. Heiko Geue hat am gestrigen Abend in einer Videokonferenz mit Alexander Otto (ECE), Michael Busch (Thalia) und Heinrich Deichmann (Deichmann) über die Lage im Einzelhandel und Öffnungsperspektiven beraten.

„Es war mir wichtig, das direkte Gespräch zu führen. Die Landesregierung ist sich bewusst, dass sich die geschlossenen Bereiche des Einzelhandels in einer wirklich schwierigen Lage befinden. Wir waren uns einig darüber, dass wir einen Wiedereinstieg in den Präsenzverkauf brauchen“, erklärte der Chef der Staatskanzlei heute in Schwerin. Dafür werde sich Mecklenburg-Vorpommern heute beim Gipfel der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder einsetzen.

Die Landesregierung werde sich – wie gestern von der Ministerpräsidentin angekündigt – außerdem dafür aussprechen, dass die Corona-Schutzmaßnahmen nicht mehr ausschließlich an die Inzidenz gekoppelt werden. Das System müsse weiterentwickelt werden und beispielsweise auch die Intensivbettenbelegungen sowie Fortschritte beim Testen und Impfen einbeziehen.

„Die Landesregierung teilt die Sorge des Handels über ein drohendes Sterben der Innenstädte. Wir bereiten für den MV-Gipfel am Freitag ein Konzept für den Wiedereinstieg in einen geöffneten Einzelhandel mit Zwischenschritten vor. Die dazu geführten Gespräche sind unerlässlich, damit wir gute, wirtschaftliche Lösungen im MV Gipfel entscheiden können“, sagte Geue abschließend.

Denkmalpreise M-V für 2021 ausgeschrieben

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern vergibt auch im Jahr 2021 den Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und den Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche. Die Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger der Denkmalpreise müssen bis zum 31. Mai 2021 im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eingehen.

Kulturministerin Bettina Martin ruft dazu auf, Vorschläge für Preisträgerinnen und Preisträger der Denkmalpreise zu machen. „`Sein und Schein – in Geschichte, Architektur und Denkmalpflege´ ist nicht nur das Motto des diesjährigen Denkmalpreises. Es gilt auch als Motivation, wichtige Zeugnisse unserer Heimatgeschichte zu erkennen“, sagte Martin. „Mit den Preisen ehren wir Menschen, die sich auf dem Gebiet der Denkmalpflege verdient gemacht haben. Ich freue mich darauf, wenn wir in diesem Jahr beim Tag des offenen Denkmals tolle Projekte vorstellen können und so unsere Geschichte stärker ins öffentliche Bewusstsein rückt.“

Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis und der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche werden am 12. September 2021 bei der zentralen Landesveranstaltung am bundesweiten Tag des offenen Denkmals verliehen. Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis ist mit 4.000 Euro dotiert, der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche ist mit 700 Euro dotiert.

Die Bewertung der Vorschläge erfolgt durch eine unabhängige Fachkommission. Vorschläge können einschließlich ihrer Begründung durch Vereine, Verbände, Institutionen, staatliche und kommunale Verwaltungen sowie Einzelpersonen an die folgende Adresse eingereicht werden:

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern

Werderstraße 124
19055 Schwerin

Fax: 0385 588-7082
E-Mail: poststelle@bm.mv-regierung.de

Der Friedrich-Lisch-Denkmalpreis des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann vergeben werden für:

  • vorbildliche Leistungen zur Rettung und zur Erhaltung von Bau- und Kunstdenkmalen oder von archäologischen Denkmalen in Mecklenburg-Vorpommern
  • die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit
  • hervorragende wissenschaftliche Leistungen zur Theorie und Praxis der Denkmalpflege
  • die Nutzung traditioneller oder innovativer Handwerkstechniken oder
  • langjähriges herausragendes Wirken auf dem Gebiet der Bau- und Kunstdenkmalpflege oder der archäologischen Denkmalpflege.

Eigenbewerbungen sind leider nicht möglich.

Der Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche des Landes Mecklenburg-Vorpommern kann vergeben werden für:

  • vorbildliche Initiativen von Kindern und Jugendlichen zur Rettung und zur Erhaltung von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern oder die überzeugende Verbreitung des Denkmalpflegegedankens in der Öffentlichkeit
  • vorbildliche Initiativen für Kinder und Jugendliche zur Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes und die Einbindung der Kinder und Jugendlichen in die Rettung und den Erhalt von Boden-, Bau- und Kunstdenkmalen in Mecklenburg-Vorpommern.

In dieser Kategorie sind Eigenbewerbungen möglich!

Im vergangenen Jahr ging der „Friedrich-Lisch-Denkmalpreis“ an die Fachgruppe Archäologie Schwerin/Ludwigslust. In Würdigung der Verbreitung des archäologischen Gedankens innerhalb der Fachgruppe durch die immer wiederkehrende Einbindung von Jugendlichen in alle Aktivitäten konnten die Schülerinnen und Schüler als gesellschaftliche Multiplikatoren wirken. Über sie wurde das Verständnis für archäologische Belange im Land gefördert und die Bedeutung archäologischer Denkmale vorbildlich vermittelt.

Der „Denk mal! Preis für Kinder und Jugendliche“ wurde 2020 an das Hansagymnasium der Hansestadt Stralsund verliehen. Das Hansa-Gymnasium Stralsund hat mit seinen Weltkulturerbe-Projekten wesentlich zur Vermittlung des Verständnisses und der Einsicht für die Notwendigkeit der Bewahrung des kulturellen Erbes und die Einbindung junger Menschen in deren Rettung und Erhalt in Mecklenburg-Vorpommern beigetragen.

Tourismusbörse ITB Berlin NOW

Berlin – Mit einer Reihe von neuen Angeboten präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern vom 09. bis zum 12. März auf der Internationalen Tourismusbörse Berlin, der größten Reisefachmesse der Welt, die in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie unter dem Titel ITB Berlin NOW erstmals digital und ausschließlich für Fachbesucher ausgetragen wird. Insgesamt haben sich mehr als 3.500 Aussteller aus 120 Ländern angemeldet und stellen ihr Angebot Reiseprofis aus aller Welt vor. Mit dabei sind neben dem Landestourismusverband auch 17 Austeller aus dem Nordosten, darunter touristische Verbände und Marketinggesellschaften, Städte wie Rostock, Schwerin, Greifswald und Wismar sowie Unternehmen wie das Deutsche Meeresmuseum, die Fleesensee Feriendorf GmbH oder die arcona Management GmbH.

„Die Internationale Tourismusbörse ist ein wichtiger Treffpunkt für die nationale und internationale Tourismusbranche. Es ist gerade wegen der Corona-Pandemie wichtig, Flagge zu zeigen und auf der ITB präsent zu sein. Mecklenburg-Vorpommern geht in diesem Jahr dabei neue Wege – komplett digital und in bewährter Stärke. Es ist unser aller Wunsch, dass das Hochfahren des Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern gelingt, wenn die Infektionslage es zulässt. Die Präsentation auf der ITB ist und bleibt ein elementarer Baustein für unser Urlaubsland zu werben. Unsere touristischen Anbieter präsentieren innovative Urlaubsideen, attraktive Freizeitangebote und außergewöhnliche Tipps rund um die schönste Zeit des Jahres“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe.

Wolfgang Waldmüller, Präsident des Tourismusverbandes Mecklenburg-Vorpommern, ergänzte: „Die ITB Berlin NOW setzt in ihrer rein digitalen Ausführung ein Signal in Richtung Zukunft. Auf der Messe präsentieren wir unsere Ansätze und Anstrengungen für einen sicheren, nachhaltigen, gesunden und barrierefreien Urlaub im Nordosten.“

Mit den vier Themen Sicherheit, Nachhaltigkeit, Gesundheitstourismus und Barrierefreiheit präsentiert sich Mecklenburg-Vorpommern der touristischen Fachwelt. Dazu wurde eine interaktive Präsentation erarbeitet, die in Kürze unter https://www.auf-nach-mv.de/itb für Teilnehmer der digitalen Messe abrufbar ist. Mit beispielgebenden Angeboten wie dem neuen Königsweg, eine schwebende Plattform, die im Nationalpark Jasmund errichtet wird, dem barrierefreien Resort Stettiner Haff, das dieses Jahr fertiggesellt wird, oder den Kur- und Heilwäldern im Nordosten, die der Erholung und Genesung in der Natur dienen, macht der Nordosten auf sich aufmerksam und tritt in den Austausch mit den Fachbesuchern.

Die bislang in diesem Jahr veröffentlichten Studien und Prognosen sind ein Indiz dafür, dass die Tourismusbranche auf eine hohe Nachfrage hoffen kann, sollte das Reisen innerhalb Deutschlands und darüber hinaus wieder möglich sein. Über die Hälfte aller Urlaubsreisen 2020 fand in Deutschland statt – so viele wie zuletzt in den 1970er Jahren. Zu dem Ergebnis kommt etwa die 37. Deutsche Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen. Demnach wählten 7,6 Prozent aller Reisenden den Nordosten als Haupturlaubsziel. Damit landete Mecklenburg-Vorpommern kurz hinter Bayern (10,8 Prozent) und Niedersachsen (8,9 Prozent).

Der größte Reiseveranstalter TUI sieht einen klaren Trend zum Urlaub im eigenen Land. „Urlaub in Deutschland ist in diesem Jahr gefragter denn je. In den Sommermonaten werden beliebte Unterkünfte wie beispielsweise die TUI Kids Clubs auf Rügen und Usedom schnell ausgebucht sein. Generell ist Mecklenburg-Vorpommern wieder die beliebteste Urlaubsregion unserer deutschen Gäste“, sagt Gerald Schmidt, Leiter des TUI-Produktmanagements für Deutschland. 2020 gab es schon im Frühjahr einen Ansturm, wo seinerzeit vielerorts die Kapazitäten knapp wurden. „Rund 25 Prozent aller Deutschlandurlauber verbringen in Mecklenburg-Vorpommern ihre Ferien, Tendenz steigend“, so Schmidt.

WEMAG warnt vor unlauterer Werbung

Dubiose Anrufer belästigen WEMAG-Kunden und fordern zum Anbieterwechsel auf

Schwerin – Besorgte oder verunsicherte Kunden aus Zarrentin (Landkreis Ludwigslust-Parchim) berichten von Telefonanrufen beginnend mit der britischen Ländervorwahl 0044. Die Anrufer geben sich als Beauftragte des regionalen Energieversorgers aus und befragen in gebrochenem Deutsch die Angerufenen zu ihrem Stromtarif. Auch erfragen sie persönliche Angaben, Bankdaten und die Vertragsnummer und fordern zum Stromanbieterwechsel auf.

„Wenn Sie keinen Anruf aus dem Vereinigten Königreich erwarten, ignorieren Sie ihn einfach. Reagieren Sie nicht auf diese Aufforderung, geben Sie keine Auskünfte, sondern legen einfach auf“, rät WEMAG-Vertriebsleiter Michael Hillmann. „Es handelt sich bei diesen Anrufen um unzulässige Belästigungen. Sofern wir unsere Kunden persönlich anrufen, stellen wir uns eindeutig vor und geben uns sofort und eindeutig als WEMAG-Mitarbeitende zu erkennen“, erklärt der Vertriebsleiter.

Wer hinter den dubiosen Versuchen steckt, wird nun geprüft. Derartige Anrufe sind nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verboten, bei Verstößen drohen dem Verursacher hohe Bußgelder. „Rufen Sie die Rufnummer keinesfalls zurück, das könnte teuer werden. Und: Informieren Sie uns, wenn Sie von solchen Anrufern belästigt werden. Wir können dann handeln, indem wir gegen die Anrufer vorgehen“, so Hillmann. Betroffene Kunden können sich beim WEMAG-Kundenservice unter der Rufnummer 0385 . 755-2755 melden.

Impfen in Priorität 2 kann starten

Schwerin – Bei den Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern kann die nächste Priorität aufgemacht werden. „Wir können in der Altersgruppe der U 65 mit der Priorität 2 beginnen. Hierfür steht der Impfstoff AstraZeneca zur Verfügung. Noch in dieser Woche werden durch die Landkreise die Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Grund- und Förderschulen aufgesucht, um die Beschäftigten zu impfen. Hierfür sind mobile Teams vorgesehen, die in die Einrichtungen wie Schulen und Kitas gehen werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte steuern dabei die Verteilung in den jeweiligen Einrichtungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag.

In der Priorität 2 sind zum Beispiel auch die Haus- und Fachärzte und deren Praxispersonal. Diese können ab Montag, dem 08. März 2021 über das Callcenter Termine vereinbaren. „Die Terminvergabe soll dabei über das Callcenter erfolgen. Hier wird das Personal um 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt, weitere Aufstockungen sind je nach Bedarf möglich“, so Gesundheitsminister Glawe weiter. Insgesamt arbeiten dann 135 Beschäftigte im Callcenter und vergeben Termine für die Impfzentren des Landes.

Personen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf, die in der Priorität 2 eingeordnet sind, können ebenfalls ab Montag einen Impftermin über das Callcenter vereinbaren. Um die Anspruchsberechtigung für diesen Personenkreis nachzuweisen, stellen die Arztpraxen ein ärztliches Zeugnis aus. „Impfen gegen das Corona-Virus ist eine freiwillige Angelegenheit. Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes sieht allerdings keine Wahlmöglichkeiten für den Impfstoff vor. Wer das Impfangebot ausschlägt, muss am Ende warten“, erläuterte Glawe. Gleichzeitig machte der Gesundheitsminister deutlich, dass nicht allen Berechtigten sofort ein Impfangebot gemacht werden kann. „Nach wie vor sind die Impfstoffmengen begrenzt“, sagte Glawe.

Zur Gruppe 2 (Hohe Priorität) zählen entsprechend der Bundesimpfverordnung beispielsweise über 70-Jährige. Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Corona-Virus tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt; Demenzerkrankte; Personen mit COPD oder anderen ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung; Personal der Blut- und Plasma-Spendedienste und in Corona-Testzentren; Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind oder auch Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur und Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind.

Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe betonte, dass sich alle Berechtigten der Priorität 1 weiter impfen lassen können. „Die Impfungen bei den Ü80-Jährigen, bei den Bewohnern und bei Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen kommen weiter voran. Potential besteht bei Personen, die unter 65 Jahre (U65-Jährige) sind und in die höchste Priorität gehören. Das sind Personen, die ältere oder pflegebedürftige Personen regelmäßig in stationären oder teilstationären Einrichtungen behandeln, betreuen oder pflegen. Hierzu zählen zum Beispiel Seelsorger, Fußpfleger, Ergotherapeuten oder auch Hausärzte, die regelmäßig in einem Heim Patienten betreuen. In Mecklenburg-Vorpommern hat von insgesamt 256 vollstationären Einrichtungen in 250 Einrichtungen eine Erstimpfung (98 Prozent) stattgefunden, in 226 Heimen (88 Prozent) auch bereits die Zweitimpfung.

Gesundheitsminister Glawe hat abschließend auch für den Einsatz des Impfstoffs AstraZeneca geworben. Dieser wird aktuell bei den Unter-65-Jährigen eingesetzt. „Das ist kein Impfsoff zweiter Klasse. Im Gegenteil: AstraZeneca reduziert – wie die anderen zugelassenen Impfstoffe auch – das Risiko für schwere Covid-Erkrankungen. Ebenso wird das Risiko eines stationären Krankenhausaufenthaltes deutlich gesenkt. Es ist erwiesen, dass der Impfstoff eine Infektion verhindert und den möglichen Verlauf einer Corona-Neuinfektion deutlich abmildert. Jede Impfung erhöht die Chance, die Pandemie weiter einzudämmen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsminister Harry Glawe abschließend.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt stellt 2021 erneut Fördermittel in Höhe von 350.000 Euro für bauliche Investitionen in den Tierheimen des Landes zur Verfügung.

„Die Tierheimförderung ermöglicht wichtige existenz­erhaltende Investitionen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, die in den Tierheimen arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich zumeist ehrenamtlich rund um die Uhr und mit sehr viel Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, begründet Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Förderung.

Bis zum 31. März können alle Betreiber von Einrich­tungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fort­genommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, beim Landesförderinstitut Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksich­tigt werden konnten, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Weitere Informationen zu den Förderbedingungen bietet das Merkblatt zur Tierheim-Förderrichtlinie auf der Internetseite des Landwirtschaftsministeriums.

Neue Kinderseite lädt zum Natur-Entdecken ein

Schwerin – Mit  www.umweltwissen-mv.de bietet das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern ab sofort eine neue Kinderseite an. Die 13 Nationalen Naturlandschaften und die Landesforst MV informieren dort über ihre Umweltbildungsangebote vor Ort. Egal, ob Lehrpfade, Praktika, Kinder-Führungen, Jugendwaldheime, Waldklassenzimmer oder Junior-Ranger-Programme: die sieben Naturparks, drei Biosphärenreservate und drei Nationalparks halten ein vielfältiges Programm für junge Naturinteressierte bereit. Außerdem stehen Unterrichtsmaterialien für alle Altersklassen zum Ausleihen und Download zur Verfügung.

Auch für Vorschulkinder gibt es Angebote. Dazu zählen etwa der Comic „Aus dem Leben einer Buche“ und die Broschüren „Zimmer frei für wilde Bienen“ und „Mein kleines Fledermausheft“. Darüber hinaus verweist die Seite auf interaktive Spiele verschiedener Einrichtungen aus dem Land, etwa dem Zoo Rostock und dem Meeresmuseum Stralsund. Alle Angebote sind nach Altersgruppen gestaffelt.

„Es ist wichtig, schon die Kleinsten an Naturthemen heranzuführen. Das beste Klassenzimmer haben wir quasi gleich vor der Haustür. Unsere schöne Natur in MV hat zu jeder Jahreszeit etwas zu bieten, das sich zu entdecken lohnt. Erfahrene Umweltpädagogen stehen den Kindern und Jugendlichen zur Seite. Ansonsten sind unsere interaktiven Spiele und Malvorlagen auch eine gute Abwechslung zum Home-Schooling“, sagt Minister Dr. Till Backhaus.

Aufgrund der Corona-Lage sollte man sich vor geplanten Aktivitäten über die aktuellen Angebote vor Ort informieren.

Kommunalwahlen und Corona-Pandemie

Schwerin – Die Vorbereitung und Durchführung der Wahlen in den nächsten Wochen und Monaten soll trotz der Beeinträchtigungen durch die Corona-Pandemie so abgesichert werden, dass alle Wahlen zeitgerecht und ordnungsgemäß durchgeführt werden können.

Dazu hatte der Landtag im Dezember 2020 das Landes- und Kommunalwahlgesetz ergänzt und am 11. Februar 2021 die Feststellung getroffen, dass die Vorbereitung oder Durchführung von Wahlen nach dem Landes- und Kommunalwahlgesetz aufgrund der epidemischen Lage von nationaler Tragweite in Form der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2021 teilweise unmöglich ist. Damit wurde das Ministerium für Inneres und Europa ermächtigt und zugleich aufgefordert, durch Rechtsverordnung alle Regelungen zu treffen, die erforderlich sind, um die fristgerechte Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu ermöglichen.

Die Verordnung des Innenministeriums wurde heute dem Kabinett vorgelegt, nun muss noch der Landtag zustimmen.

„Wir betreten hier wahlrechtliches Neuland, um auch in Pandemiezeiten demokratische Wahlen bei gleichzeitiger Minimierung der Gesundheitsgefährdung für die Bevölkerung abhalten zu können und wir wollen die Kommunen mit dieser Aufgabe nicht allein lassen. Daher haben wir einen Weg gesucht und auch gefunden, der nicht nur uns rechtlich tragfähig erscheint, sondern der auch vom Städte- und Gemeindetag anerkannt wird“, sagte Innenminister Torsten Renz. „Ich bin zuversichtlich, dass der Landtag die Regelungen auf der kommenden Sitzung mittragen wird.“

Mit der Verordnung wird die Möglichkeit eröffnet, kommunale Wahlen bis zum 30. Juni 2021 bei hohen Inzidenzen vor Ort entweder zu verschieben oder als ausschließliche Briefwahl durchzuführen.

Wenn im Wahlgebiet am 41. Tag vor einer kommunalen Wahl vom zuständigen Gesundheitsamt ein 7-Tages-Inzidenzwert von mindestens 100 festgestellt wird und dieser auf ein diffuses, nicht auf lokale Ausbrüche begrenztes Infektionsgeschehen zurückzuführen ist, kann die Gemeindevertretung (bei einer Gemeindewahl) oder der Kreistag (bei einer Kreiswahl) die Wahl um mindestens zwei Wochen verschieben. Für den neuen Wahltermin entscheidet die Kommunalvertretung dann, ob die Wahl nach den allgemeinen Regeln oder als Briefwahl stattfinden soll.

Insbesondere bei Inzidenzen im Bereich zwischen 100 und 200 kann es je nach den örtlichen Verhältnissen besser sein, auf die Briefwahl auszuweichen. Etwa dann, wenn zum Beispiel vor Ort keine ausreichend großen Wahlräume zur Verfügung stehen, die einen Wahltag unter Einhaltung der AHA-Regeln ermöglichen würden.

Bei einer 7-Tages-Inzidenz von 200 und darüber und mit einem diffusen Infektionsgeschehen besteht die Pflicht, die Wahl als ausschließliche Briefwahl durchzuführen. Die Entscheidung darüber, trifft der verantwortliche Wahlleiter.

„Es geht in der Verordnung nicht darum, die Landtagswahl als ausschließliche Briefwahl vorzubereiten“, betont Innenminister Renz.

Mit der Verordnung werden auch die Anforderungen an Parteien, die noch nicht im Landtag vertreten sind, deutlich abgesenkt: Die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften zur Teilnahme an der Landtagswahl wird von bisher jeweils 100 für diese Wahl auf jeweils 30 Unterschriften reduziert. Dies gilt allerdings nur für die Landtagswahl; der Bund hat in Vorbereitung der Bundestagswahl keine entsprechende Regelung geschaffen.

Weiter werden den Parteien neue Möglichkeiten für die Parteiversammlungen angeboten, auf denen die Kandidaten bestimmt werden. Da zeitgleich mit dem Landtag auch der Bundestag gewählt wird, erfolgt dies durch einen Verweis auf die entsprechende Verordnung des Bundes https://www.bundeswahlleiter.de/mitteilungen/bundestagswahlen/2021/20210208-hinweise-covid-19-wahlbewerberaufstellungsvo.html.

Im Wesentlichen geht es um folgendes:

  • Versammlungen zur Wahl von Wahlbewerbern können (mit Ausnahme der Schlussabstimmung) ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation durchgeführt werden.
  • Das Verfahren zur Wahl von Wahlbewerbern kann statt durch eine Versammlung auch im schriftlichen Verfahren durchgeführt werden.

Die Schlussabstimmung über einen Wahlvorschlag kann im Wege der Urnenwahl, der Briefwahl oder einer Kombination aus Brief- und Urnenwahl durchgeführt werden, auch wenn dies nach der Satzung der Partei nicht vorgesehen ist.

Diese neuen Möglichkeiten von Parteiversammlungen sind ein Angebot an die Parteien, die sie auch für die Kommunalwahlen nutzen können, aber nicht müssen.