Beteiligung an Windkraft- und Solaranlagen

Schwerin – Erfolg für das Land Mecklenburg-Vorpommern und seine Gemeinden: Nach jahrelangen Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern ändern sich die Zerlegungsregelungen der Gewerbesteuer. Künftig sollen die Standortgemeinden von Windkraft- und Solar-Anlagen in angemessener Weise am Gewerbesteueraufkommen beteiligt werden.

Knackpunkt bisher war, dass die existierenden Regelungen im Gewerbesteuerrecht oftmals nicht greifen konnten, da die Anlagen nur wenige Arbeitsplätze vor Ort binden und die abzuschreibenden Sachanlagenwerte zur Berechnung der Gewerbesteuer herangezogen wurden. Deshalb forderte das Land Mecklenburg-Vorpommern die Zerlegungsregelungen für die EEG-Anlagen (Windräder, Solar) zugunsten der Standortgemeinden zu ändern.

Mit der heutigen Zustimmung des Bundesrates zum Fondsstandortgesetz ist das nun erfolgt: Zum einen wird das Verhältnis zur Zerlegung der Gewerbesteuer mit einer Änderung auf 10 Prozent zu 90 Prozent zu Gunsten der Standortgemeinde geändert. Zum anderen wird die installierte Leistung der Anlage zum Maßstab der Zerlegung gemacht. Dadurch soll in Zukunft erreicht werden, dass die Standortgemeinden dauerhaft in angemessener Weise an der Gewerbesteuer von Wind- und Solarparks beteiligt werden.

Finanzminister Reinhard Meyer: „Für diesen Erfolg haben wir lange gekämpft. Uns war immer wichtig, dass sich das Engagement der Kommunen für die Energiewende auch finanziell lohnt. Mit den Änderungen des Gewerbesteuerrechts wird das nun möglich. Und auch wenn sich meine Begeisterung für Ausnahmeregelungen im Steuerrecht in engen Grenzen hält, in diesem Fall sind sie richtig, weil sie für mehr Gerechtigkeit sorgen. Mit den Einnahmen vor Ort kann die Akzeptanz von Windkraft- und Solaranlagen weiter gesteigert werden.“

Digitalisierung von Gesundheit und Pflege

Berlin – Am 28. Mai 2021 hat der Bundesrat einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der die digitale Gesundheitsversorgung systematisch ausbauen soll.

Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege sieht eine Weiterentwicklung digitaler Gesundheitsanwendungen, den Ausbau der Telemedizin, zusätzliche Einsatzmöglichkeiten in der Telematikinfrastruktur wie etwa elektronische Medikationspläne und die Förderung der digitalen Vernetzung vor.

Gesundheits-Apps können künftig auch in der Pflege zum Einsatz kommen. Digitale Pflegeanwendungen sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern. Es wird eigens ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen zu prüfen. Auch die Pflegeberatung wird um digitale Elemente erweitert.

Das Gesetz erleichtert den Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen. So können Versicherte ihre entsprechenden Daten in der elektronischen Patientenakte speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit digitalen Gesundheitsanwendungen erbracht werden, werden künftig vergütet.

Ziel ist zudem eine stärkere Nutzung der Telemedizin – zum Beispiel durch Vermittlung telemedizinischer Leistungen bei der ärztlichen Terminvergabe. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll künftig telemedizinische Leistungen anbieten, ebenso Heilmittelerbringer und Hebammen.

Ergänzend zur elektronischen Gesundheitskarte haben die Krankenkassen den Versicherten ab dem 1. Januar 2023 auf Verlangen eine sichere digitale Identität für das Gesundheitswesen barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Ab dem 1. Januar 2024 dient die digitale Identität in gleicher Weise wie die elektronische Gesundheitskarte zur Authentisierung des Versicherten im Gesundheitswesen und als Versicherungsnachweis.

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugleitet. Dann kann es ihm Bundesgesetzblatt verkündet und zum weit überwiegenden Teil am Tag danach in Kraft treten.

Weltnichtrauchertag am 31. Mai

Glawe: Verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten

Am 31. Mai ist Weltnichtrauchertag. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat dazu eine Kampagne unter dem Motto „Commit to Quit – Sag ja zum Rauchverzicht“ gestartet. Ziel der Kampagne ist es, 100 Millionen Menschen weltweit in ihrem Bestreben zu unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören.

„Rauchen gefährdet die Gesundheit des Rauchenden selbst und ist schädigend für alle, die passiv mitrauchen müssen. Trotz der umfangreichen Informationen zur gesundheitlichen Belastung durch das Rauchen ist es für viele Menschen schwer, damit aufzuhören. Zum Weltnichtrauchertag ruft die Weltgesundheitsorganisation auf, zu verzichten, um in ein gesünderes Leben zu starten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe im Vorfeld des Weltnichtrauchertages.

Nach Schätzungen des Gemeinsamen Krebsregisters der ostdeutschen Bundesländer (GKR) werden in Mecklenburg-Vorpommern ungefähr 970 Männer und 510 Frauen neu an Lungenkrebs erkranken. Von diesen 1.480 Neuerkrankungen seien 1.280 auf Rauchen zurückzuführen.

Jedes Jahr erliegen nach GKR-Angaben in Mecklenburg-Vorpommern 770 Männer und 350 Frauen ihrer Lungenkrebserkrankung (Mittelwert der Jahre 2018 und 2019). Ihr durchschnittliches Sterbealter liegt mit 70,8 Jahren rund sieben Jahre unterhalb des durchschnittlichen Sterbealters der Allgemeinbevölkerung (Frauen und Männer zusammen). Die altersbereinigte Lungenkrebssterberate ist in den vergangenen zehn Jahren bei Männern um 19 Prozent gesunken und bei Frauen um 26 Prozent gestiegen.

„Die Zahlen sind alarmierend und ein guter Grund mehr, mit dem Rauchen aufzuhören. Unterstützung gibt es dafür unter anderem bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“, sagte Glawe.

Zum Weltnichtrauchertag am 31. Mai 2021 weist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf ihre neue Online-Aktion „Statt Rauchen: Jetzt neue Alternativen entdecken“ und ihre qualitätsgeprüften Unterstützungsangebote für den Rauchstopp hin. Auf der Internetseite www.rauchfrei-info.de können Aufhörwillige ihre persönlichen Tipps für Alternativen zum Rauchen benennen.

Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Schwerin – Der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im September 2018 eingerichtete Runde Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ hat heute seine Bilanz der gemeinsamen Arbeit vorgelegt. Sozialministerin Stefanie Drese nahm als Vorsitzende der Frauen- und Gleichstellungsministerkonferenz der Länder (GFMK) an der Abschlusssitzung in dieser Legislaturperiode teil.

„Der ‚Runde Tisch‘ zur Verbesserung des Gewaltschutzes ist ein großer Fortschritt und hat sich bewährt. Bund, Länder und Kommunen bringen damit erstmals gemeinsam den bedarfsgerechten Ausbau und die finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und ambulanten Hilfs- und Betreuungseinrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder voran“, verdeutlichte Drese im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin.

Die Zusammenarbeit am Runden Tisch hat nach Ansicht von Drese zu einer Verstärkung des Engagements und zu einer besseren Verzahnung der Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen geführt. Darüber hinaus konnte die vorhandene Struktur auch für den Austausch über die Auswirkungen der Corona-Pandemie genutzt werden.

Drese: “Ein wesentliches Ergebnis ist, dass in allen Bundesländern Bauprojekte auf den Weg gebracht werden, die mehr Frauen und Kindern Schutz und bedarfsgerechte Unterstützung bieten. Insbesondere der Zugang für Betroffene mit Behinderungen wird damit verbessert.“

Mit dem Investitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ stellt der Bund 30 Millionen Euro jährlich bis 2024 bereit. Es wird in enger Kooperation von Bund und Ländern umgesetzt. „Für Mecklenburg-Vorpommern bedeutet dies insgesamt gut 2,26 Millionen Euro“, betonte Drese.

„Damit wollen wir den Neubau eines Frauenhauses in Neubrandenburg und die barrierefreie Sanierung des Frauenhauses in Güstrow fördern“, sagte Drese.

Die Ministerin erwartet, dass der Bund sein Engagement für den Gewaltschutz auch über 2024 hinaus fortsetzt und entsprechende Beschlüsse in der kommenden Legislaturperiode fasst. „Mit dieser Hilfe können wir dann weitere Baumaßnahmen unterstützen“, so Drese.

Ministerin Drese versicherte, dass die Länder und Kommunen sich auch weiterhin in erheblichem Umfang für die Bereitstellung und den Ausbau von Unterstützungsangeboten im Sinne der Istanbul-Konvention engagieren. Drese: „Nun aber mit Unterstützung des Bundes – das ist das wesentliche Ergebnis des ‚Runden Tisches‘.“

Sonderfonds für Kulturveranstalter

Bund legt Sonderfonds für Kulturveranstaltungen mit insgesamt 2,5 Mrd. Euro auf

Schwerin – Kulturministerin Bettina Martin hat den Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen begrüßt. Bis zu 2,5 Milliarden Euro stehen zur Verfügung, mit denen ein breit gefächertes kulturelles Angebot wie Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen nach der langen Zeit der Pandemie in Deutschland wieder möglich werden sollen.

„Für Kulturveranstalter in Mecklenburg-Vorpommern ist der Sonderfonds eine große Unterstützung“, sagte die Kulturministerin. „Auf dem Kulturgipfel des Landes haben wir Öffnungsschritte vereinbart, die das kulturelle Leben in Mecklenburg-Vorpommern wieder möglich machen. Die finanzielle Unterstützung über den Sonderfonds ist eine wichtige Stütze für die Kulturveranstalter, da wegen der weiterhin geltenden Abstands- und Hygieneregeln nicht so viele Besucherinnen und Besucher an den Veranstaltungen teilnehmen können und den Veranstaltern wichtige Einnahmen fehlen. Ich freue mich sehr über diesen Sonderfonds, weil er finanzielle Unsicherheiten abstellt und die Kulturszene schneller wieder aktiv werden kann. Mecklenburg-Vorpommern hat sich bei der Auflage des Sonderfonds auf Bundesebene stark eingebracht. Das war wichtig, damit auch die Interessen unserer Kulturveranstalter berücksichtigt wurden“, betonte Martin.

Der Sonderfonds unterstützt die Wiederaufnahme und die Planbarkeit von Kulturveranstaltungen mit zwei zentralen Bausteinen: Ein Baustein ist eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die unter Beachtung Corona-bedingter Hygienebestimmungen der Länder mit reduziertem Publikum stattfinden. Diese Hilfe steht für Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen ab 1. Juli 2021 und für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 Personen ab 1. August 2021 zur Verfügung. Der zweite Baustein ist eine Ausfallabsicherung für größere Kulturveranstaltungen, die für die Zeit ab 1. September 2021 geplant werden. Dies betrifft Konzerte und Festivals mit über 2.000 Besucherinnen und Besuchern, die einen langen Planungsvorlauf benötigen.

Umgesetzt wird der Sonderfonds des Bundes über die Kulturministerien der Länder. In Mecklenburg-Vorpommern übernimmt das Landesförderinstitut im Auftrag des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur die Prüfung und Bewilligung der Anträge. Die Registrierung der Veranstaltungen und die spätere Antragstellung erfolgen über eine zentrale Internetplattform, die von der Freien und Hansestadt Hamburg für alle Länder betreut wird.

Alle Vorbereitungen zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur und dem Landesförderinstitut laufen, damit es direkt beim Start der Plattform in Mecklenburg-Vorpommern losgehen kann. Um Rückfragen von Veranstalterinnen und Veranstaltern beantworten zu können, wird eine telefonische Beratungshotline der Länder geschaltet. Das Land Nordrhein-Westfalen organisiert den Aufbau und die Betreuung dieser bundeseinheitlichen Hotline.