Digitrans Förderung

Teterow – Das Unternehmen Elektro-Fink Schaltanlagenbau Teterow (Landkreis Rostock) erhält rund 39.000 Euro, um das Projektmanagement und die Warenwirtschaft von analogen auf digitale Prozesse umzustellen. Die Mittel kommen aus dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“. Die Gesamtkosten betragen knapp 79.000 Euro.

Geplant ist, in der Firma ein Enterprise Resource Planning (ERP) System einzuführen. Derzeit durchläuft jedes einzelne Projekt mehrere Abteilungen mit jeweils unterschiedlicher personeller Verantwortlichkeit. Mit der Einführung der ERP-Software wird gewährleistet, dass alle Geschäftsabläufe je Auftrag und Projekt automatisiert, durchgängig termin- und kostengerecht in ihrer Abfolge aufeinander abgestimmt und bei gleichzeitiger Sicherung der hohen Qualitätsstandards in allen Geschäftsbereichen optimiert werden.

Auf alle Daten kann tagesaktuell zugegriffen werden. Sie sind in maßgeschneiderten Statistiken auswertbar und dienen als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen zur Produktivitäts- und Qualitätssteigerung im Unternehmen. Außerdem sind flexible Bearbeitungsmöglichkeiten in einer digitalen durchgängigen Projektdatei, sofortiger mobiler Zugriff auf alle Datenfelder im Projekt durch verantwortliche Mitarbeiter sowie eine automatische Alarmierung bei Überschreitung vorgegebener Kostenparameter gegeben.

Die digitale Transformation stellt potenzielle Gründer, Start-ups und insbesondere kleine und Kleinst- sowie mittlere Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern vor neue Herausforderungen. Um die Wirtschaft im Land auf dem Weg in die Digitalisierung zu begleiten und bei der zukunftsfähigen Aufstellung der Unternehmen zu helfen, hat das Energieministerium das Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, aufgelegt.

Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen. Unterstützung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse gibt es für den Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse. Außerdem sind Investitionen in die IT-Sicherheit und den Datenschutz zur Erhöhung des Digitalisierungsgrads förderbar.

Insgesamt sind beim Landesförderinstitut (LFI) seit 2019 510 Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie mit einem Fördervolumen von ca. 9,4 Millionen Euro eingereicht worden. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim LFI zu stellen.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte M-V

Schwerin – Mit dem Schlosspark-Center in Schwerin hat die EhrenamtsKarte MV einen großen Partner für die landesweite Bonuskarte gewonnen. Sozialministerin Stefanie Drese stattete am (heutigen) Montag Center-Manager Klaus-Peter Regler einen Besuch ab und sagte Dankeschön für die Bereitschaft, das ehrenamtliche Engagement in Mecklenburg-Vorpommern zu unterstützen.

„Das zentral in Schwerin gelegene Einkaufszentrum ist ein weiterer attraktiver Partner mit Strahlkraft auf ganz Westmecklenburg. Ich freue mich sehr darüber, dass Inhaberinnen und Inhaber der EhrenamtsKarte MV dort jetzt viele Angebote nutzen können“, sagte Drese anlässlich ihres Vor-Ort-Termins.

Drese und Center-Geschäftsführer Regler hoben hervor, dass insgesamt 49 Geschäfte und Dienstleistungsunternehmen im Schlosspark-Center Schwerin sich beteiligen. Mit dem Vorzeigen der EhrenamtsKarte MV bieten diese Rabatte zwischen 5 und 15 Prozent an.

Drese: „Es ist toll, wie dynamisch sich die EhrenamtsKarte MV seit ihrer Einführung im vergangenen Jahr entwickelt. Daran sieht man das große Herz für das Ehrenamt in unserem Land. Ich bin dankbar für dieses soziale Engagement vieler Betriebe, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereine.“

Die Ministerin besuchte heute zudem das Unternehmen „ILKA EIS“. Die Schweriner Eismanufaktur um Geschäftsführer Martin Klemkow ist bereits seit über einem halben Jahr Partner der EhrenamtsKarte MV. „Genau diese Mischung aus großen Einrichtungen und kleinen Betrieben macht unsere Bonuskarte so attraktiv und sympathisch“, sagte Drese.

Die EhrenamtsKarte MV hat inzwischen über 200 Partner mit deutlich mehr als 350 Angeboten.

Auf der Website www.ehrenamtskarte-mv.de finden sich detaillierte Informationen etwa zu den Voraussetzungen zum Erhalt der Karte. Es können dort zudem Anträge gestellt und die teilnehmenden Partner und deren Angebote gefunden werden. Auch interessierte Unternehmen und Institutionen können über die Website direkt Kontakt aufnehmen. Kernstück ist die große Landkarte, die alle Angebote einfach und geografisch übersichtlich darstellt.

Die EhrenamtsKarte MV ist ein Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Integration und Gleichstellung, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen in allen Landkreisen sowie in Rostock und Schwerin. Dort erhalten Interessierte und ehrenamtlich Engagierte Unterstützung und Auskunft vor Ort.

Fristen zum Erwerb der Fahrerlaubnis

Schwerin – Aufgrund der Coronapandemie-bedingten Schließung der Fahrschulen war es in den vergangenen Monaten mitunter nicht möglich, entsprechend der Fristen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) die theoretische oder praktische Prüfung rechtzeitig abzulegen. Das Land hatte aus diesem Grund zu Jahresbeginn Ausnahmeregelungen getroffen, die nun noch einmal verlängert werden.

Bis einschließlich 30. September 2021 gilt:

Die Frist zwischen der Beendigung der theoretischen Fahrerlaubnisausbildung und der theoretischen Prüfung (§ 16 Absatz 3 Satz 7 FeV) beträgt zweieinhalb Jahre, statt zwei Jahre.

Die Frist zum Ablegen der praktischen Prüfung nach Bestehen der theoretischen Prüfung (§ 18 Absatz 2 Satz 1 FeV) beträgt 18 Monate, statt 12 Monate.

Die Prüffristen der technischen Prüfstelle vor Rückgabe eines Prüfauftrages an die Fahrerlaubnisbehörde (§ 22 Absatz 5 FeV) betragen 18 Monate, statt 12 Monate.

„Im Zuge der Betriebsuntersagungen für die Fahrschulen musste die Durchführung der Fahrschulausbildung in vielen Fällen eingestellt werden, Fahrstunden und Prüfungen konnten in der Regel nicht durchgeführt werden. Bewerbern um eine Fahrerlaubnis soll dieser unverschuldete Zeitverzug in ihrer Ausbildung aber nicht angelastet werden. Aus diesem Grund werden wir die gesetzlichen Fristen nochmals mittels Ausnahmeregelungen per Erlass ausweiten“, erläutert Ina-Maria Ulbrich, Staatssekretärin im Infrastrukturministerium.

Klimachecks für Projekte in der Metropolregion

Schwerin – Auf Initiative Mecklenburg-Vorpommerns werden Projekte der Zukunftsagenda in der Metropolregion Hamburg (MRH) künftig auf mögliche Schnittstellen mit dem Klimaschutz hin untersucht. Das hat der MRH-Lenkungsausschuss jetzt beschlossen. Entstanden ist die Idee des Klimachecks in der Facharbeitsgruppe Klimaschutz und Energie, mit deren Leitung das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern betraut ist.

Der Klimacheck soll für alle Projekte eingeführt werden, die auf der Zukunftsagenda der Metropolregion stehen. Die Zukunftsagenda ist das Ergebnis einer Untersuchung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hinsichtlich der Stärken, Schwächen und Potenziale der Metropolregion Hamburg aus dem Jahr 2019.

„Ich halte den Klimacheck für eine gute Idee, weil auf diese Weise das Thema Klimaschutz in den Fokus rückt und bei der Projektgestaltung mitgedacht wird. Besonders der Ansatz, ein Projekt nicht im Nachhinein zu bewerten, sondern die Akteure von Anfang an zu ermuntern, den aktuellen klimaschutzfachlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen, halte ich für zukunftsweisend. Um unsere Klimaschutzziele zu erreichen, sind wir alle gefragt, egal ob privat oder im Berufsleben“, so Energieminister Christian Pegel.

Die Projekte der Zukunftsagenda befassen sich mit Maßnahmen, die unterschiedliche Auswirkungen auf den Klimawandel haben. Die FAG bietet für die Projekte Beratungen an, wie Klimaschutzleistungen verbessert werden können.

Neue-Dorfmitte-Familie wächst

Schwerin – Die Familie der ländlichen Lebensmittelversorger der Landesinitiative Neue Dorfmitte MV erhält Zuwachs: In diesem Jahr werden acht weitere Projekte mit insgesamt 816.000 Euro gefördert.

„Die ländlichen Regionen werden immer beliebter. Wir sehen heute bei Jung und Alt ein wachsendes Interesse am Leben auf dem Land. Neben Verkehrs- und Telekommunikationsinfrastruktur stellt dabei auch der örtliche Lebensmittelhandel einen entscheidenden Standortfaktor für das Leben abseits der großen Städte dar. Mit der Landesförderung Neue Dorfmitte werden stationäre wie mobile Nahversorger finanziell unterstützt und die Grundversorgung vor Ort sichergestellt“, erläutert Infrastrukturminister Christian Pegel. „Damit entsteht häufig auch wieder die klassische Dorfmitte, der Punkt der Begegnung und des Austausches in einer Gemeinde, neu – gerade auch das ist der ‚neuen Dorfmitte‘ wichtig.“

In den Gemeinden Neuburg, Mühlen Eichsen (Landkreis Nordwestmecklenburg) und Weitenhagen (Vorpommern-Greifswald) werden nun mit den Fördermitteln neue Dorfläden geschaffen, wodurch die Menschen vor Ort wieder wohnortnah mit Lebensmitteln und ergänzenden Dienstleistungen wie Café, Bistro oder Veranstaltungsräumen versorgt werden. An den Ostseekaufmann Neuburg gehen rund 61.000 Euro, an Tante Emmas Einkaufsmarkt in Mühlen Eichsen 113.000 Euro und an den Wilden Garten in Weitenhagen 150.000 Euro.

In den Gemeinden Grebs-Niendorf (Ludwigslust-Parchim), Mönkebude (Vorpommern-Greifswald) und Wiek (Vorpommern Rügen) können nun Modernisierungsmaßnahmen wie die Installation energieeffizienter Kühltechnik oder der Einbau einer Gläsernen Bäckerei in bestehende Dorfläden vorgenommen werden, sodass die Lebensmittelversorgung langfristig gesichert ist. Nach Grebs-Niendorf gehen 25.000 Euro für die Erneuerung der Heizungsanlage im Lebensmittelmarkt Jäger. Jeweils 150.000 Euro erhalten der Herzbäcker Minimarkt in Mönkebude und der Edeka Markt in Wiek für Sanierungsarbeiten.

Zwei mobile Lebensmittelversorger in den Gemeinden Groß Nemerow (Mecklenburgische Seenplatte) und Lassan (Vorpommern-Greifswald) erhalten zur Beschaffung von Verkaufsfahrzeugen ebenfalls Fördermittel:  77.000 Euro gehen nach Groß Nemerow und 79.000 Euro nach Lassan.

Die Landesinitiative fördert mit maximal 150.000 Euro bestehende oder neue Nahversorgungseinrichtungen. Sie wurde 2011 mit einem Modellprojekt in vier Dörfern gestartet. Seitdem wurden Dorfläden und mobile Nahversorger an 48 Standorten fachlich und finanziell gefördert – 19 in Vorpommern, elf in der Mecklenburgischen Seenplatte, 14 in Westmecklenburg und vier in der Region Rostock. Dafür sind rund 4,2 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt worden, sodass insgesamt mehr als 5,4 Millionen Euro in die Neue-Dorfmitte-Läden investiert wurden.

Schwesig: Wir stehen für ein Leben in Vielfalt

„Herzlich willkommen zum Christopher Street Day 2021!

Schwerin – Ich freue mich, dass Schwerin in diesem Jahr wieder einen CSD erlebt. Der CSD ist der Ausdruck dafür, dass sich queere Menschen nicht verstecken, dass sie sich zeigen, Platz für sich beanspruchen und die eignen Rechte geltend machen. Schrill, groß, laut und bunt. Beim CSD zeigen wir alle Flagge – für eine bunte, vielfältige, und offene Gesellschaft“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Eröffnung des CSD in der Landeshauptstadt.

Unter dem diesjährigen Motto des CSD: „Freiheit, Gleichheit, Menschlichkeit“ werde für ein selbstbestimmtes, freies Leben in allen Bereichen und gegen Diskriminierung, Homophobie und Intoleranz demonstriert. Schwesig: „Wir stehen für ein Miteinander und für Verständnis, für ein Leben in Vielfalt. Alle, die heute dabei sind, setzen ein Zeichen. Sie unterstützen die Community und setzen sich gemeinsam für die Rechte von queeren Menschen ein. Dieses Engagement ist richtig und wichtig.“

„Ich danke allen, die den CSD in diesem Jahr unter besonderen Bedingungen möglich gemacht haben. Sie haben ein tolles Programm auf die Beine gestellt, rund um den CSD gibt es online Angebote für alle die, wegen der Pandemie nicht hier auf dem Platz dabei sein können. Vielen Dank. Ein schönes Fest in meiner Heimatstadt.“

Im ganzen Land finden Veranstaltungen für mehr Vielfalt statt, jetzt in Schwerin, in Rostock im Juli und in Neubrandenburg im August.

Backhaus begrüßt Trilog-Ergebnis

Schwerin – Eine Einigung des Europäischen Rats, der EU-Kommission und des EU-Parlaments zur kommenden Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ist offenbar in Reichweite. Mecklenburg-Vorpommerns Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus begrüßt den Kompromiss, nach dem die deutsche Gesetzgebung für die GAP kaum überarbeitet werden muss:

„Endlich Planungssicherheit für unsere Landwirtinnen und Landwirte“, begrüßt Backhaus die Ergebnisse des Trilogs. „Das Ringen um die GAP hat allen viele Nerven gekostet, nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf EU-Ebene. Alle gemeinsam sind wir in der EU einen weiteren Schritt in Richtung mehr Leistung für die Umwelt und das Klima gegangen. Das macht Europa aus! Umso mehr freue ich mich, dass wir nun endlich wissen, wie es weitergeht und die EU-Kommission, der EU-Agrarrat und das EU-Parlament einen Kompromiss gefunden haben. Dies ist nicht nur für die Landwirtschaft, Umwelt und Klima entscheidend, sondern auch für den ländlichen Raum“, so Backhaus.

In Summe gehe es um 6,2 Milliarden Euro für die Weiterentwicklung der ländlichen Räume in Deutschland, die dringend gebraucht würden, sagt der Minister. Der Kompromiss mache auch den Weg frei für mehr Arten- und Klimaschutz und sauberes Wasser, so Backhaus.

 „Die Einigung zu einem Budget von 25 % für die geplanten Öko-Regelungen unterstreicht unsere bereits auf AMK-Ebene getroffene Entscheidung 25 % für diesen Bereich einzusetzen“, sagt der Minister.

Auch die Lernphase für den Einsatz von Öko-Regelungen beurteilt er positiv. „So können wir zunächst schauen, wie die Programme angenommen werden“, betont Dr. Backhaus. Dem Grundsatz „öffentliches Geld für öffentliche Leistungen würde mit den Öko-Regelungen Rechnung getragen.

Bereits am 10.06. hatte der Bundestag für das Gesetzespaket zur Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik gestimmt, obwohl die Verhandlungen auf EU-Ebene noch nicht endgültig abgeschlossen waren. Diese Dringlichkeit war aufgrund der anstehenden Wahlen, der Gefahr, dass das Gesetz der Diskontinuität unterfällt und der geplanten Einreichung des GAP-Strategieplans bis zum Ende des Jahres geboten. Mecklenburg-Vorpommern hat sich deshalb im gesamten Prozess auf Bundesebene für eine Einigung stark gemacht und auf der AMK mit den anderen Ländern einen tragfähigen Kompromiss erarbeitet, der den jetzt getroffenen Eckdaten sehr nahekommt.

Impfen zum Schutz der Kinder

Ministerin Drese wirbt bei den Eltern für das Impfen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese bittet alle Eltern die kommenden Wochen zu nutzen, die COVID-Impfangebote wahrzunehmen. „Eine Impfung der Eltern ist ein wirkungsvoller Schutz für ihre Kinder. Sie reduzieren damit das Risiko einer Ansteckung innerhalb der Familie deutlich“, wirbt Drese für eine hohe Impf-Rate bei den Erwachsenen.

Drese verweist bei ihrem Appell auf jüngste wissenschaftliche Studien aus Israel und Finnland. Diese zeigen, hohe COVID-Impfraten bei Erwachsenen bieten auch ungeimpften Kindern einen besseren Schutz. „Die Forscherinnen und Forscher berichten, ein Anstieg der Impf-Rate bei den Erwachsenen senkt die Rate positiver Tests bei den ungeimpften Jüngeren erheblich“, so Drese.

Die Ministerin richtet dabei den Blick auf die Zeit nach dem Urlaub. Auch wenn die Infektionszahlen zurzeit sehr gering sind, sei aufgrund des touristischen Reiseverkehrs und der sich auch in Deutschland ausbreitenden Delta-Variante weiter Vorsicht geboten.

„Wenn sich die Kitas und Schulen wieder füllen, dann wollen wir unbedingt verhindern, dass mögliche Corona-Infektionen wieder in die Einrichtungen gelangen“, so Drese. Hierfür sei eine Impfung der Eltern und von Betreuungspersonen von Kindern und Jugendlichen der beste Schutz, da nicht nur die Wahrscheinlichkeit schwerer Erkrankungen, sondern auch die Übertragung von SARS-CoV-2 durch Geimpfte deutlich reduziert ist.

Ministerin Stefanie Drese: „Liebe Eltern, wenn Sie es nicht schon getan haben, lassen Sie sich bitte impfen, auch und vor allem Ihren Kindern zuliebe.“

Schiffstaufe bei den MV WERFTEN

Stralsund – In Stralsund ist am Sonnabend auf dem Gelände der MV WERFTEN die Expeditionsyacht „Crystal Endeavor“ getauft worden. Vor Ort waren Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig sowie der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe. Gastgeber waren unternehmensseitig Genting Hong Kongs Group President Colin Au sowie die MV WERFTEN-Geschäftsführer Peter Fetten und Carsten J. Haake.

„Das ist ein positives Signal, welches die MV WERFTEN in Zeiten der Corona-Pandemie senden. Es werden auch in global schwierigen Zeiten für den Schiffbau neue Schiffe zu Ende gebaut. Die MV WERFTEN haben die Herausforderungen mit dem Bau einer neuen Expeditionsyacht gemeistert. Ein weiterer Meilenstein der MV WERFTEN ´Made in Germany´ kann nun auf Reisen gehen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe anlässlich der Taufe.

Die MV WERFTEN Stralsund GmbH hatte die nach Unternehmensangaben weltgrößte Luxus-Expeditionsyacht mit Eisklasse für die Reederei Crystal Cruises gebaut. Das 164,5 Meter lange und 23,4 Meter breite Schiff bietet 100 Suiten zwischen 28 und 105 Quadratmeter für maximal 200 Passagiere. An Bord befinden sich sechs Restaurants, ein Spa-Bereich und ein Fitnessstudio. Zudem sind bordeigene Mini-U-Boote sowie ein Helikopter auf dem Schiff. Die Crew soll 206 Personen umfassen. Auf Grund der höchsten Eisklasse (PC 6) für Passagierschiffe kann die Expeditionsyacht im Sommer und Herbst durch mittleres, einjähriges Eis fahren und ist somit für die weltweite Fahrt geeignet.

„Das Know-how vor Ort ist in einem sehr komplexen Marktsegment erfolgreich umgesetzt worden. Das ist der Erfolg der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MV WERFTEN sowie der Zulieferer. Es ist ein Schmuckstück entstanden, welches das Portfolio der MV WERFTEN in besonderer Weise erweitert“, so Glawe weiter.

Die MV WERFTEN Stralsund GmbH hat für die Entwicklung des innovativen Schiffstyps das Projekt „Innovatives Luxus Expeditions-Kreuzfahrtschiff“ aufgelegt und ist dafür im Rahmen des Programms „Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze“ (Innovationsförderung) gefördert worden. Der Bund unterstützt das Projekt in Höhe von knapp sieben Millionen Euro, das Land Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von rund 3,54 Millionen Euro.

Wirtschaftsminister Glawe dankte dem Bund für die Unterstützung der MV WERFTEN beispielsweise im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds. „Der Erhalt einer zukunftsfähigen Schiffbauindustrie in Deutschland ist nicht nur ein norddeutsches Thema sondern in gesamtdeutschem Interesse. Wir werden auch weiter Unterstützung benötigen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Harry Glawe abschließend.

Die maritime Industrie/der maritime Anlagenbau mit den Bereichen Schiff- und Bootsbau sowie maritime Zulieferer und Dienstleister einschließlich der Meeres- und Offshore-Technik sind ein wesentlicher industrieller Kern in Mecklenburg-Vorpommern mit besonderer wirtschafts- und beschäftigungspolitischer Bedeutung für das Land. In den rund 500 Unternehmen erwirtschaften etwa 13.700 Beschäftigte einen Umsatz von rund zwei Milliarden Euro.

Zum hiesigen Schiff- und Bootsbau zählen 85 Unternehmen mit rund 5.300 Mitarbeitern. In den vier größeren Unternehmen, den MV WERFTEN in Wismar, Rostock-Warnemünde und Stralsund, der zur Meyer-Gruppe gehörenden NEPTUN WERFT in Rostock-Warnemünde, der Peene-Werft in Wolgast und TAMSEN MARITIM in Rostock sind mit Stand 31.03.2021 insgesamt 3.515 Mitarbeiter beschäftigt.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die die Taufe des Kreuzfahrtschiffes Crystal Endeavor vornahm sagte, die Taufe sei ein „Zeichen des Aufbruchs für den Schiffbaustandort Deutschland“.

„Unsere Werften sind innovativ und leistungsstark, mit hochmotivierten Fachkräften und Jahrzehnte langem Know-how. Die MV-Werften haben mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den vergangenen Jahren den Wandel vom Containerschiffbau über Spezialschiffbau zum Kreuzfahrtschiffbau erfolgreich vorangetrieben. Sie haben gezeigt, dass sie auch unter schwierigen Bedingungen Höchstleistungen vollbringen können, so wie auch in den letzten Monaten“, lobte die Ministerpräsidentin die Arbeiten auf der Werft.

Wie viele andere Betriebe seien auch die MV-Werften hart von der Corona-Pandemie getroffen. „Ich freue mich sehr, dass es gelungen ist, die Werften nach langen und nicht immer einfachen Gesprächen zwischen Bund, Land und Eigner unter den Wirtschaftsrettungsschirm des Bundes zu stellen. Es ist gut, dass Bund und Land hier an einem Strang ziehen“, sagte die Ministerpräsidentin. „Es geht darum, die Standorte und möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten.“

Das neue Schiff sei „eine wahre Pracht“, so die Ministerpräsidentin. „Sie haben hier ganz beeindruckende Arbeit geleistet“, sagte die Ministerpräsidentin an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werft gewandt. „Gemeinsam haben sie dieses ganz besondere Schiff fertiggestellt: mit innovativen Technologien, gerade auch was den Umweltschutz angeht. Das ist Ingenieurs- und Handwerkskunst der höchsten Klasse.“

Waldbrandbekämpfung ist gemeinsame Aufgabe

Alt Jabel – Der verheerende Waldbrand auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Lübtheen jährt sich zum zweiten Mal. Aus diesem Anlass hat Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus zum Thementag Waldbrandschutz eingeladen. Bei Alt Jabel wird unter anderem modernste Löschtechnik präsentiert. Dabei unterstreicht der Minister, wie wichtig das Ineinandergreifen der unterschiedlichen Maßnahmen ist:

„Mein besonderes Anliegen ist vor allem auch, die gute Zusammenarbeit zwischen Forst, Feuerwehr, Landkreis, Gemeinden und Ämtern zu würdigen. Waldbrände sind unsere große gemeinsame Aufgabe und durch das Miteinander schaffen wir es schlussendlich immer die Waldbrände zu löschen. Darum auch mein herzlichster Dank an die Beteiligten des Einsatzes am vergangenen Wochenende in Dreenkrögen – 9 Hektar Waldbrand auf einer stark munitionsbelasteten Fläche. Das hat uns wieder einmal vor Augen geführt, wie aktuell das Thema Waldbrandschutz für uns alle ist.

Seit 2019 ist viel passiert. Eine interministerielle Arbeitsgruppe ist mit der Erstellung eines Konzeptes zum Waldbrandschutz mit Fokus auf kampfmitte­lbelastete Waldflächen beauftragt. Es ist unser Ziel, die Sicherheit der Menschen in den umliegenden Ortschaften vor erneuten Waldbränden ist durch Maßnahmen der Waldbrandvorsorge sowie der effektiven Waldbrandbekämpfung zu gewährleisten.

Ein wesentliches Mittel der Waldbrandprävention ist die Waldbrandeinsatzzentrale in Mirow mit ihrem automatisierten kameragestützten System zur Früherkennung von Bränden. Dort wurden im letzten Jahr 255.000 Euro in das System investiert. Die Waldbrandwundstreifen von um 200 Kilometer auf nun 500 Kilometer ausgedehnt. Jährlich wurden rund 100.000 Euro für die Neuanlage von Löschwasserstellen im Landeswald investiert.

Auch für den Rettungs­wegebau wurden erhebliche Summen ausgegeben: Seit 2019 rund 3,1 Mio. Euro. Fazit: Allein im Landeswald investieren wir jährlich 2,5 Mio. Euro. Und in Kaliß entsteht das Fachzentrum Waldbrandschutz. Das Bauvorhaben wird aus der Initiative „Unser Wald in MV“ mit rund 450.000 Euro finanziert. Das Waldbrandschutzprojekt THOR wurde auf den Weg gebracht und wird mit 2,5 Mio. Euro aus Mitteln des Waldklimafonds finanziert“, so Backhaus.

Das Hauptproblem seien aber nach wie vor die munitionsbelasteten Flächen, mahnt der Minister. In MV seinen 57.400 ha Wald mit Kampfmitteln belastet.

„Mit dem Munitionsbergungsdienst findet diesbezüglich ein intensiver Austausch statt. Insbesondere werden Prioritäten bei der Munitionsberäumung von Wäldern rund um Ortschaften erarbeitet, so dass die knappen personellen und finanziellen Ressourcen des Munitionsbergungsdienstes effektiv eingesetzt werden. Die Munitionsberäumung im Umkreis der Ortschaften ist mit einer voraussichtlichen Dauer von mehr als 100 Jahren beziffert. Das dauert zu lange, wir müssen wieder auf die Fläche kommen.

Es freut mich, dass die Landesforst in Kooperation mit dem THOR-Projekt und dem Munitionsbergungsdienst eine Übergangslösung dazu entwickelt hat. Es wird ein Pilotprojekt „Voruntersuchungen zur Störkörperdichte ohne Bodeneingriff“ gestartet. Es geht darum, durch bloßes Sondieren berührungsfrei – ohne in den Boden einzugreifen – festzustellen, welche Rückegassen möglichst gar keine Störkörper aufweisen. Wenn die Rückegassen frei von Störkörpern sind, können Rückschlüsse auf die Zwischenflächen gezogen werden. Das erleichtert dem Munitionsbergungsdienst das spätere Arbeiten. Aber – bei aller Euphorie – die Munitionsberäumung ist und bleibt eine Generationenaufgabe“, so der Minister abschließend

Grünes Licht für neues Klimaschutzgesetz

Berlin – In seiner Plenarsitzung am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die vom Bundestag tags zuvor beschlossenen Änderungen am Bundes-Klimaschutzgesetz durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt.

Das Gesetz sieht vor, dass Deutschland bis zum Jahr 2030 mindestens 65 Prozent weniger Treibhausgase ausstößt als im Jahr 1990. Bisher waren nur 55 Prozent vorgegeben. Bis 2040 sollen die CO2-Emissionen um 88 Prozent fallen. Im Jahr 2045 und damit fünf Jahre früher als im bisherigen Klimaschutzgesetz soll Deutschland klimaneutral sein. Es muss dann also ein Gleichgewicht zwischen Treibhausgas-Emissionen und deren Abbau erreichen. Nach dem Jahr 2050 soll Deutschland mehr Treibhausgase in natürlichen Senken einbinden als es ausstößt.

Das Gesetz betont den Beitrag natürlicher Ökosysteme zum Klimaschutz. Wälder und Moore sind Kohlenstoffspeicher, sogenannte natürliche Senken. Sie seien wichtig, um unvermeidbare Restemissionen von Treibhausgasen zu binden, so die Gesetzesbegründung. Vorgesehen sind deshalb konkrete Zielvorgaben, um die CO2-Bindungswirkung derartiger Speicher zu verbessern.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Gesetzgeber verpflichtet, die Fortschreibung der Minderungsziele für Zeiträume ab dem Jahr 2031 zu regeln. Mit Beschluss vom 24. März 2021 hat es entschieden, dass die maßgeblichen Vorgaben des bisherigen Klimaschutzgesetzes mit den Grundrechten unvereinbar sind, soweit eine solche Fortschreibung fehlt. Das Gericht hat eine Frist zur Umsetzung der Entscheidung bis zum 31. Dezember 2022 gesetzt.

Mit der Novelle werden auch die Klimaziele der EU umgesetzt. Diese sind zwar noch nicht formal beschlossen, aber bereits ausgehandelt. Die Regelungen in der bisherigen Fassung des Gesetzes bauten noch auf den alten, niedrigeren Zielen der EU auf. So stehen etwa die ab 2050 vorgesehenen negativen Emissionsmengen bereits im Einklang mit den zu erwartenden europäischen Vorgaben.

Das Gesetz wird nun dem Bundepräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Folgetag in Kraft treten.

„Kneipp-Kindertagesstätte Seebärchen“

Kummerow – In der Gemeinde Kummerow im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte soll eine neue moderne und barrierefreie Kindertagesstätte entstehen. Die jetzige Kita „Seebärchen“ ist gemeinsam mit dem Gemeindebüro in einem sanierungsbedürftigen Altbau untergebracht.

Der Neubau wird zwischen Wohngebäuden und Sportplatz sowie am nahegelegenen See entstehen. Schon im Sommer des nächsten Jahres werden bis zu 40 Kinder in die neue Kneipp-Kindertagesstätte Seebärchen einziehen können.

Zum heutigen 1. Spatenstich für den Baubeginn übergab Innenminister Torsten Renz an den Bürgermeister der Gemeinde Kummerow, André Ebeling auch gleich einen Bewilligungsbescheid über eine Kofinanzierungshilfe i.H.v. 150.000 EUR. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beteiligt sich an der Finanzierung als Hauptzuwendungsgeber mit rund 750.000 EUR. Bei Gesamtkosten von rund 1. Mio. EUR fällt mit den Finanzhilfen der verbleibende Eigenanteil der Gemeinde am Kita-Neubau deutlich geringer aus und der Haushalt der Gemeinde wird entlastet.

„Die sorgsame und verantwortungsvolle Kinderbetreuung gehört zu den Pflichtaufgaben aller Kommunen. Nicht zuletzt wird hier der größte Schatz, den ein Land besitzen kann, nämlich seine Kinder, gut aufgehoben und pädagogisch begleitet. Deshalb stellt das Land für dieses Vorhaben auch Kofinanzierungshilfen zur Verfügung, damit die Eigenmittel, die die Gemeinde für den Neubau aufbringen muss, so gering wie möglich ist“, sagte Innenminister Torsten Renz.

Die Kummerower Kindertagesstätte integriert die Kneippschen Ideen in die tägliche Arbeit mit den Kindern. Das Kneipp-Konzept stellt ein wesentliches Alleinstellungsmerkmal der Einrichtung dar.

„Diese Kindertagesstätte wird nach Fertigstellung in hohem Maße den Anforderungen und Bedürfnissen der Kinder gerecht.  Hier können alle nach dem Kneipp-Konzept spielerisch Grundlagen zur gesunden, naturgemäßen Lebensweise und einen positiven Umgang mit dem eigenen Körper erlernen“, so der Innenminister.

Elektronischer Identitätsnachweis kommt

Berlin – Bürgerinnen und Bürger können sich künftig einfach und nutzerfreundlich allein mit ihrem Smartphone oder einem Tablet identifizieren: Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat die Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises auf so genannten mobilen Endgeräten gebilligt, die der Bundestag am 20. Mai 2021 beschlossen hatte.

Die Sicherheit des elektronischen Identitätsnachweises ist durch zwei Faktoren gewährleistet: Der erste Faktor ist eine sechsstellige Geheimnummer, der zweite Faktor der Personalausweis, die eID-Karte oder der elektronische Aufenthaltstitel, deren elektronisches Speicher- und Verarbeitungsmedium beim Identifizierungsvorgang ausgelesen wird. Mit einer geeigneten Software wie der Ausweis-App 2 auf dem Smartphone oder Tablet sowie der Eingabe der Geheimnummer kann man sich dann künftig elektronisch ausweisen – zum Beispiel bei Online-Verwaltungsleistungen.

Da die Datenübertragung bestimmte Anforderungen zur Sicherheit des Speicher- und Verarbeitungsmediums erfüllen müsse, seien möglicherweise nicht alle am Markt erhältlichen Smartphones oder Tablets geeignet, heißt es allerdings in der vom Bundestag beschlossenen Gesetzesbegründung.

Nach dem Onlinezugangsgesetz müssen Bund und Länder ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anbieten. Die sichere Identifizierung der antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element – auch hierzu soll die Gesetzesänderung beitragen.

Der Bundestag hat den zugrundeliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung in einigen Punkten ergänzt und dabei auch Änderungswünsche des Bundesrates aus dessen Stellungnahme aufgegriffen. So werden die Länder befugt, den automatisierten Abruf von Lichtbild und Unterschrift über zentrale Datenbestände zu ermöglichen. Weitere Ergänzungen betreffen Regelungen zur Datenspeicherung – unter anderem durch die Kartenhersteller sowie Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger.

Die Bundesregierung legt das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vor und organisiert anschließend die Verkündung im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz tritt im Wesentlichen am 1. September 2021 in Kraft.

Finanzierung der Kindermedizin

Schwesig: Bundesrat spricht sich für neue Finanzierung der Kindermedizin aus

Berlin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns die Bundesregierung aufgefordert, ein „zukunftsfähiges Vergütungssystem“ für die Kindermedizin inklusive der Geburtshilfe sowie für die Kinderchirurgie vorzulegen. Die heutige Beschlussfassung geht auf einen Antrag der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Bremen zurück, der nach Beratungen in den Ausschüssen mit geringfügigen Änderungen aus Rheinland-Pfalz angenommen wurde.

„Ich freue mich, dass unsere Initiative am Ende eine Mehrheit im Bundesrat gefunden hat. Unsere klare Erwartung ist, dass die Bundesregierung im 2. Halbjahr 2021 Vorschläge macht, wie die Finanzierung der Kindermedizin und der Geburtshilfe insbesondere im ländlichen Raum dauerhaft und verlässlich gesichert werden kann“, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig im Anschluss an die Sitzung.

„Familien und Kinder müssen sich darauf verlassen können, dass sie wohnortnah eine gute medizinische Versorgung haben“, hatte Schwesig zuvor in der Debatte im Bundesrat für die Annahme des Antrags geworben.

„Die Fallpauschalen haben sich in der Kindermedizin nicht bewährt. Wir sollten sie in diesem Bereich abschaffen“, so Schwesig weiter.

In den vergangenen 25 Jahren sei rund ein Viertel der Kinderkliniken und Kinderabteilungen an Krankenhäusern geschlossen worden. „Wenn etwas so Wichtiges wie die medizinische Versorgung von Kindern nicht funktioniert, dann müssen wir es ändern. Wir brauchen ein besseres Versorgungs- und Finanzierungssystem für die Geburtshilfe und für die Kinder- und Jugendmedizin“, begründete Schwesig die mehrheitliche Forderung des Bundesrats.

Bundesrat billigt Lieferkettengesetz

Berlin – Am 25. Juni 2021 hat der Bundesrat das Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten durch Verzicht auf ein Vermittlungsverfahren gebilligt. Es kann jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es wird zu großen Teilen am 1. Januar 2023 in Kraft treten – einzelne Vorschriften bereits am Tag nach der Verkündung.

In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe sind dann verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte besser nachzukommen. Dadurch sollen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen gestärkt werden, ohne dass die Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen außer Acht bleiben.

Das Gesetz legt Anforderungen an ein verantwortliches Risikomanagement für bestimmte Unternehmen fest. Es definiert als „menschenrechtliche Risiken“ drohende Verstöße gegen ausdrücklich aufgezählte Verbote, wie etwa das Verbot der Beschäftigung schulpflichtiger Kinder. Ein entsprechendes Risikomanagement ist durch angemessene Maßnahmen zu verankern. Wirksam sind nach dem Gesetz Maßnahmen, die es ermöglichen, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken zu erkennen, Verletzungen geschützter Rechtspositionen oder umweltbezogener Pflichten vorzubeugen, sie zu beenden oder zu minimieren, wenn Unternehmen diese Risiken oder Verletzungen innerhalb der Lieferkette verursacht oder dazu beigetragen haben. Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass festgelegt ist, wer innerhalb des Unternehmens dafür zuständig ist, das Risikomanagement zu überwachen.

Vorgesehen sind auch Durchsetzungsmechanismen. Die für die Kontrolle und Durchsetzung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten zuständige Behörde – das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – wird benannt und mit Eingriffsbefugnissen ausgestattet. Das Gesetz begründet eine so genannte Bemühenspflicht, aber weder eine Erfolgspflicht noch eine Garantiehaftung. Es soll an eine künftige europäische Regelung angepasst werden mit dem Ziel, Wettbewerbsnachteile für deutsche Unternehmen zu verhindern.

Auch der Umweltschutz ist umfasst, soweit Umweltrisiken zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Außerdem werden umweltbezogene Pflichten etabliert, die sich aus zwei internationalen Abkommen zum Schutz vor den Gesundheits- und Umweltgefahren durch Quecksilber und langlebige organische Schadstoffe ergeben.

Deutsche Unternehmen sind zunehmend auf globalen Beschaffungs- und Absatzmärkten tätig. Dies birgt die Gefahr der Intransparenz und der oft mangelhaften Durchsetzung von Menschenrechten in den Lieferketten, heißt es in der Gesetzesbegründung. Die Pflicht, die Menschenrechte des Einzelnen zu achten, zu schützen und einzuhalten, liege bei den Staaten.

Die Verantwortung von Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte bestehe aber unabhängig von der Fähigkeit oder Bereitschaft der Staaten, ihrer Pflicht zum Schutz der Menschenrechte nachzukommen. Wenn Staaten nicht in der Lage seien, dieser Verantwortung uneingeschränkt nachzukommen, sei von Unternehmen zu erwarten, dass sie die Grundsätze der international anerkannten Menschenrechte achten, soweit es in Anbetracht der Umstände möglich ist.