COVID-19-Pandemie und Abwasserbeseitigung

Schwerin – Die COVID-19-Pandemie stellte auch an die öffentliche Abwasserbeseitigung besondere Herausforderungen. Um den dauerhaften und sicheren Betrieb der Abwasser­beseitigungsanlagen sicherzustellen, mussten Probleme wie Erkrankungen, Quarantäne, Kontakt­beschränkungen, Schicht­system und Materialengpässe gemeistert werden.

Durch vermehrte Hygienemaßnahmen, Homeoffice und die Schließung von Betrieben, Gaststätten, Hotels und anderen Einrichtun­gen änderte sich zudem die Abwasser­menge sowie die zeitliche und räumliche Verteilung des Abwasser­anfalls. Durch die vermehrte Verwendung von ungeeig­ne­tem Papier (Feuchttücher) statt Toilettenpapier kam es gehäuft zu Verstopfungen in Pumpwerken.

Dennoch ist es gelungen, das hohe Niveau der Abwasser­reinigung der Vorjahre zu halten und Verunreinigungen von Gewässern durch Abwasser zu verhindern. Dies macht der vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) erstellte Lagebericht 2021 über die kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern deutlich.

„Gerade in solchen Situationen wird deutlich, warum be­stimmte Aufgaben der Daseinsvorsorge in staatlicher bzw. kommunaler Hand liegen“, sagt Umweltminister Dr. Till Back­haus. Die öffentliche Trinkwasserversorgung und Ab­wasserbeseitigung sind solche Aufgaben der Daseins­vorsorge, die zur kritischen Infrastruktur gehören und auch in Extrem­situationen aufrechtzuerhalten sind.

„Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der wasser­versorgungs- und abwasserbeseitigungspflichtigen Körper­schaften und Unternehmen, aber ebenso der eingebunde­nen Unternehmen, gilt mein besonderer Dank für die hervorragende Arbeit, die sie unter den äußerst schwierigen Bedingungen zum Wohle aller geleistet haben“, würdigt Backhaus die Leistung der Branche.

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpommern von 108 abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweck­verbände, einen auf der Grundlage des Wasser­verbands­gesetzes gegründeten abwasser­beseitigungspflichtigen Wasser- und Bodenverband, 74 Städte und Gemeinden sowie ein Amt.

Zum Stichtag 31. Dezember 2020 existieren in Mecklenburg-Vorpommern 582 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohner­werten (EW). Zudem fallen in den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffent­lichen Kanalnetzes beträgt 15.827 Kilo­meter, davon 11.038 Kilometer Schmutz-, 4.203 Kilometer Regen­- und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weiter­gehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen be­seitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichts­zeitraum wurden 455.000 Euro an Fördermitteln zur Ver­besserung der Phosphorelimination für zehn Kläranlagen ausgezahlt.

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vor­geschrie­ben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffent­lichkeit und die EU in einem Lagebericht über die Be­seitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren.

In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Erarbeitung des Lage­berichts das LUNG zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfeien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 über das „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

Bundesrat billigt Pflegereform

Berlin – Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung – es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.

Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will der Bundestag Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an.

Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Einrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für zahlreiche Einzelregelungen sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen. Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.

Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt

Schwerin – Die Steuerfreibeträge fürs kommunale Ehrenamt werden erhöht. Finanzminister Reinhard Meyer hatte für diese Änderungen bei seinen Länderkolleginnen und -kollegen geworben – mit Erfolg. Die Änderung tritt rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. 

Die Entschädigungsverordnung des Landes ist 2019 angepasst worden. Seither können ehrenamtlich Tätige etwa in den Kommunalvertretungen eine höhere Aufwandsentschädigung erhalten. Da allerdings der steuerfreie Mindestbetrag nicht erhöht wurde, hätten viele Ehrenamtler einen Teil der Erhöhung versteuern müssen. Finanzminister Meyer drängte daher bei den Finanzministerinnen und Finanzministern in den anderen Bundesländern sowie bei Bundesfinanzminister Olaf Scholz auf eine Anpassung.

In Reihen der Finanzministerinnen und Finanzminister erhielt Meyer breiten Zuspruch, so dass das Thema erneut auf die Agenda kam und das Bundeskabinett Ende März schließlich entsprechende Änderungen beschloss. Nachdem der Bundesrat der Lohnsteueränderungsrichtlinie bereits im Mai zugestimmt hat, erteilte nunmehr auch das BMF der Anhebung Steuerfreibeträge für das kommunale Ehrenamt das Einvernehmen.

Damit erhöht sich rückwirkend zum 1. Januar 2021 die steuerfreie monatliche Aufwandspauschale von 200 Euro auf 250 Euro. 

Finanzminister Reinhard Meyer: „Ich freue mich vor allem für die ehrenamtlich Aktiven bei uns im Land, dass mein Werben Erfolg hatte. Die Freibeträge wurden zuletzt 2013 angepasst. Die Erhöhung war also überfällig. Die Kommunen sind Fundament unserer Gesellschaft. Daher muss auch das kommunale Ehrenamt entsprechend wertgeschätzt werden.“

Radwegenetz an Straßen immer dichter

Schwerin – Das Netz aus Radwegen entlang der Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern wird immer dichter. Seit 2016 wurden zusätzliche 160 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundesstraßen und weitere 126 Kilometer an Landessstraßen gebaut.

„Damit erhöht sich der Ausstattungsgrad dieser Straßen mit Radwegen bezogen auf die Gesamtlänge von 44,5 auf 53,1 Prozent bei den Bundesstraßen und von 28,7 auf 32,3 Prozent bei den Landesstraßen. Somit liegt unser Bundesland deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Laut dem Nationalen Radverkehrsplan  https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/bund/nationaler-radverkehrsplan-nrvp-2020 gab es 2019 in der gesamten Republik an 41 Prozent der Bundes- und an 27 Prozent der Landesstraßen begleitende, also vom Straßenverkehr getrennte Radwege“, sagt Mecklenburg-Vorpommerns Infrastrukturminister Christian Pegel.

Insgesamt wurden für den Bau neuer Radwege in den vergangenen fünf Jahren 89,2 Millionen Euro an EU-, Bundes- und Landesmitteln für den Bau und die Unterhaltung von Radwegen an Bundes- sowie an Landesstraßen ausgegeben.

„Mit der Entflechtung von Rad- und motorisiertem Verkehr erhöhen wir die Verkehrssicherheit deutlich. Neben einer Senkung der Unfallzahlen wird auch die Qualität des Radverkehrs erhöht, so dass vielleicht auch noch mehr Menschen für kurze Strecken das Rad als Alternative zum Auto in Betracht ziehen“, nennt Christian Pegel den Zweck des Radwegausbaus.

In diesem Jahr sollen in M-V weitere Radwege hinzukommen, entlang von Bundesstraßen unter anderem an der B 193 zwischen Brustorf und Penzlin, an der B 104 zwischen Sponholz und Canzow, an der B 5 zwischen Redefin und Groß Krams sowie entlang der B 106 zwischen Zickhusen und Niendorf. An Landesstraßen werden neue Radwege gebaut zwischen Möllenbeck und Feldberg sowie zwischen Peckatel und Blumenholz an der L 34, zwischen Neu Bauhof und Radegast an der L 041, Teilabschnitte entlang der L 181 zwischen Freudenberg und Carlevitz sowie an der L 182 zwischen Bentwisch und Poppendorf. In 2021 sind Ausgaben von insgesamt rund 30 Millionen Euro für Radwege an Bundes- und Landesstraßen vorgesehen. Etwa 50 weitere Kilometer Radwege werden dieses Jahr errichtet.

„Wir schließen die noch bestehenden Lücken im Netz straßenbegleitender Radwege Stück für Stück, abhängig von der Finanzausstattung durch den Bund und den Kapazitäten der Baubranche. Langfristiges Ziel ist ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz an den Bundes- und den Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern. Die Führung des Radverkehrs auf der Straße soll es dann nur noch dort geben, wo geringe Kfz-Verkehrsstärken und die Fahrbahnbreite einen sicheren Mischverkehr erlauben.“

Zahlen & Fakten

Bundesstraßen in M-V:     1.927 Kilometer
davon mit Radweg:           1.023 Kilometer
Ausstattungsgrad:             53,1 Prozent

Landesstraßen in M-V:      3.378 Kilometer
davon mit Radweg:           1.090 Kilometer
Ausstattungsgrad:            32,3 Prozent

Kreisstraßen in M-V:         4.117 Kilometer
davon mit Radweg:           592 Kilometer
Ausstattungsgrad:            14,4 Prozent

Zuständig für den Radweg-Ausbau an Kreisstraßen sind die jeweiligen Kreise und kreisfreien Städte als Baulastträger. Das Verkehrsministerium unterstützt die Kommunen finanziell beim Radwegebau im Rahmen der „Richtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast“ sowie im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“.

Digitaler Impfpass

Schwerin – In den zwölf Impfzentren in Mecklenburg-Vorpommern sowie in den Außenstellen werden nach erfolgter Impfung Impfzertifikate ausgestellt. „Alle diejenigen, die in den Zentren ihre Corona-Impfung bekommen, können den digitalen Impfpass erhalten. Der entsprechende QR-Code kann direkt nach erfolgter Impfung im Impfzentrum ausgedruckt werden und mitgenommen werden. Der digitale Impfnachweis ist eine Ergänzung, um den Alltag zu erleichtern“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Freitag.

Über die CovPass-App sowie über die Corona-Warn-App kann der erhaltene Code gescannt werden. „Mit dem digitalen Impfpass können die Impfungen direkt auf dem Smartphone dokumentiert werden. Der Impfschutz kann auf diese Weise praktisch und schnell nachgewiesen werden. Gerade zur Sommerferienzeit ist das bei Reisen in Europa eine Erleichterung. Aber selbstverständlich ist auch der gelbe Impfpass nach wie vor ein anerkanntes Dokument und er wird es auch weiter bleiben“, erläutere Gesundheitsminister Glawe weiter.

Nachträgliche Ausstellungen von digitalen Impfzertifikaten werden über die Apotheken umgesetzt. „Wie bereits bei den Schnelltests besteht die Möglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger online nach Apotheken im jeweiligen Wohnumfeld zu suchen“, sagte Glawe. Teilnehmende Apotheken in Mecklenburg-Vorpommern sind im Internet unter www.mein-apothekenmanager.de abrufbar. Über eine Suchmaske werden direkt nach Eingabe des Wohnortes oder der Postleitzahl entsprechende Apotheken angezeigt. Laut Apothekerverband nehmen aktuell 344 von 380 Apotheken teil, d.h. 90,5 % aller Apotheken in MV.

Wichtig ist es, dass im Umfeld von Kita- und Schulkindern über den Sommer ein Impfangebot wahrgenommen wird. „Das ist auch ein Beitrag das neue Schuljahr abzusichern. Eine hohe Impfquote bei Erwachsenen schützt auch die Kinder. Das sind neben den Lehrkräften und dem Schulpersonal sowie den Eltern, beispielsweise auch Tanten und Onkel, Freunde und Bekannte, die die Kinder in die Schule oder Kita bringen. Mit jeder Impfung wird das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus bestmöglich reduziert.

Jetzt impfen lassen, um möglichst sicher die Herbstsaison zu überstehen“, sagte Glawe. In Mecklenburg-Vorpommern wurden bislang (Quelle: RKI) über 1,39 Millionen Impfungen durchgeführt – davon über 855.600 Erstimpfungen (Quote: 53,2 Prozent). Als vollständig geimpft gelten nach Angaben des Robert-Koch-Institutes 572.840 Personen (Quote: 35,6 Prozent).

Ausbau der Wasserstofftechnologie

Laage – Die norddeutschen Länder Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und Niedersachsen wollen wirtschaftlich gestärkt aus der Corona-Pandemie hervorgehen und insbesondere beim Ausbau der erneuerbaren Energien und der Wasserstofftechnologie weiter eng zusammenarbeiten. Das beschlossen die Regierungschefin und die Regierungschefs am 24. Juni 2021 bei ihrem jährlichen Treffen in Laage (Landkreis Rostock, Mecklenburg-Vorpommern).

„Ich freue mich sehr, dass die Regierungschefs der norddeutschen Länder in diesem Jahr bei uns in Mecklenburg-Vorpommern zu Gast sind. Die norddeutschen Länder arbeiten eng zusammen. Im Moment ist unser wichtigstes gemeinsames Ziel, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie möglichst schnell zu überwinden. Dazu haben wir gemeinsame Vorschläge erarbeitet. Außerdem treten wir gemeinsam für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und den wirtschaftlichen Einsatz der Wasserstofftechnologie ein. Wir haben die große Chance, mit Hilfe der Wasserstofftechnologie neue Unternehmen mit zukunftsfähigen Arbeitsplätzen im Norden anzusiedeln und damit zugleich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten“, erklärte die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig im Anschluss an die Konferenz.

In einem gemeinsamen Positionspapier schlagen die norddeutschen Länder verschiedene Maßnahmen vor, um gestärkt aus der Corona-Krise hervorgehen zu können. Sie reichen von einer gemeinsamen Kampagne für klimafreundlichen, regionalen Tourismus im Norden über die Beschleunigung der Energiewende bis zur Forderung an die Bundesregierung, die Ansiedlung und Erweiterung von Life-Science-Unternehmen in Deutschland im Bereich der Impf- und Wirkstoffforschung gezielter zu fördern.

Die norddeutschen Länder sind Vorreiter beim Ausbau der erneuerbaren Energien. In einem Beschluss fordern sie den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien. Dazu sollen die Ausbaupfade der Offshore-Windenergie deutlich angehoben werden. Die norddeutschen Länder sprechen sich gegen eine Reduzierung der jährlichen Ausschreibungsmengen bei der Windenergie an Land und für den Ausbau der Photovoltaik aus. Außerdem sollen in den Ländern im Norden als Haupterzeugerregionen erneuerbarer Energien stromnetzentlastende Innovationen und die grüne Wasserstoffproduktion besonders gefördert werden.

Der Norden bietet nach Einschätzung der Regierungschefin und Regierungschefs der norddeutschen Länder ideale Voraussetzungen, um zu einer Kompetenzregion von internationaler Bedeutung für die Erzeugung und den wirtschaftlichen Einsatz von grünem Wasserstoff zu werden. Durch die Umsetzung der gemeinsamen Wasserstoffstrategie der norddeutschen Länder soll eine klimaneutrale Wirtschaftsentwicklung in allen Sektoren, zum Beispiel in der Maritimen Wirtschaft und im Verkehr, weiter vorangetrieben werden.

 Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther sagte: „Wasserstoff gilt als der Energieträger der Zukunft. In Schleswig-Holstein fördern wir die Wasserstoff-Technologien bereits und arbeiten länderübergreifend im Norden schon sehr gut zusammen. Gerade die windreichen Küstenländer sind hervorragend für dieses industriepolitische Projekt geeignet. Mit gezielten Investitionen können wir den Wasserstoff-Sektor weiter ausbauen und so international eine Vorreiterrolle einnehmen.“

„Wasserstoff ist ein zentraler Energieträger der Energiewende im Norden. Hergestellt aus erneuerbaren Energien kann er Kohle, Erdöl und Erdgas ersetzen – in der Industrie, als CO2-freier Treibstoff im Verkehr, als flexibler Energiespeicher und nachhaltiger Energieträger in vielen weiteren Bereichen“, sagte Hamburgs Erster Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher. „Die Projekte unter dem Dach des Norddeutschen Reallabors zeigen exemplarisch, wie der sektorenübergreifende Umstieg auf Wasserstoff gelingen kann. Die norddeutschen Bundesländer arbeiten nun gemeinsam daran, zu einer Kompetenzregion von internationaler Bedeutung für die Erzeugung und den wirtschaftlichen Einsatz von sauberem Wasserstoff zu werden.“

„Der Norden ist richtig gut aufgestellt für die Herausforderungen der nächsten Jahre: wir haben viel Wind, Sonne, Know-how und exzellente Rahmenbedingungen für eine breit angelegte Wasserstoffwirtschaft. Wir stemmen uns gegen den Klimawandel, wir wollen die Energiewende aber auch als Chance für den Norden nutzen“, erklärte der Ministerpräsident des Landes Niedersachsen Stephan Weil.

„Der Einsatz von grünem Wasserstoff in der industriellen Produktion wäre ein starkes Signal für den Industrie- und Wirtschaftsstandort Norddeutschland und würde tausende Arbeitsplätze beispielsweise in den Stahlwerken, in der Flugzeugindustrie und in den Häfen sichern und diese fit für die Zukunft machen. Das wäre gut für die Umwelt und gut für die Arbeitsplätze. Der Norden bietet hierfür ideale Voraussetzungen“, sagte der Bürgermeister und Präsident des Senats der Freien Hansestadt Bremen Dr. Andreas Bovenschulte.

Zum Programm der Konferenz gehört traditionell ein Gespräch mit dem Unternehmerkuratorium Nord, in dem sich die Industrie- und Handelskammern und die Unternehmensverbände der fünf norddeutschen Länder zusammengeschlossen haben.

Lars Schwarz, amtierender Vorsitzender des Unternehmerkuratoriums Nord und Arbeitgeberpräsident der VU, sagte im Anschluss: „Norddeutschland zu Beginn der 2020er Jahre steht unverändert vor großen Herausforderungen. Wir müssen uns in einem immer härter werdenden Wettbewerb der Regionen, national und europaweit, behaupten. Die seit knapp 1,5 Jahren alle Lebensbereiche beherrschende Corona-Pandemie tut ihr Übriges dazu. Gerade die vom Tourismus sowie von der maritimen Wirtschaft geprägten Küstenländer und Hafenstädte sind viele Monate wirtschaftlich zu Ader gelassen worden. Und noch ist nicht klar, ob die betroffenen Branchen – trotz zunehmender Entspannung – halbwegs gesichert aus der Krise hervorgehen.

Es braucht den politischen Willen, über alle Partei- und Ländergrenzen hinweg, im Norden ein neues Kraftzentrum gegenüber dem wirtschaftlich dominierenden Süden zu bilden. ALLE müssen erkennbar an einem Strang ziehen. Der Aufholprozess wird nur gelingen, wenn sich die Politik in ihrer ganzen Breite – und nicht nur punktuell wie bei den erneuerbaren Energien – verständigt und geschlossen auftritt. Der jährlich wiederkehrende gemeinsame Austausch der Regierungschefs mit den Spitzen der norddeutschen Wirtschaft bildet hierfür eine wichtige Grundlage. Die heute von der Konferenz der norddeutschen Regierungschefs gefassten Beschlüsse stimmen uns zuversichtlich und werden seitens der Wirtschaft unterstützt.“

Am Nachmittag führten die Regierungschefs außerdem ein Gespräch mit Gewerkschaftsvertretern aus dem Norden.

„Um gut aus der Corona-Krise zu kommen, brauchen wir jetzt ein Aufbruchssignal, das weit über die Pandemie hinausweist. Bereits vor der Pandemie war die norddeutsche Wirtschaft mit den Transformationsherausforderungen wie Dekarbonisierung, demografischer Wandel und Digitalisierung konfrontiert. In dem notwendigen Wandel liegt die große Chance, Norddeutschland zum weltweiten Vorreiter des Wandels zu entwickeln, in dem eine zuverlässige, bezahlbare, klimaneutrale Energieversorgung mit guter Arbeit und Beschäftigungssicherung einhergeht. Die norddeutschen Länder müssen dafür eine gemeinsame Transformationsstrategie verfolgen. Wichtig ist dabei, sowohl die gerechte Finanzierung der Kosten ebenso wie den notwendigen sozialen Ausgleich in den Fokus zu nehmen, um Gerechtigkeit und Akzeptanz im Wandel herzustellen. Als norddeutsche Gewerkschaften stehen wir als Partner für eine solche Strategie bereit“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende des DGB Nord Ingo Schlüter.

Dr. Mehrdad Payandeh, Vorsitzender des DGB-Bezirks Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt, unterstrich dabei die Bedeutung von Zukunftsinvestitionen: „Damit nicht die Corona-Krise durch die Klima-Krise oder eine soziale Krise abgelöst wird, braucht es jetzt ein umfassendes Investitionsprogramm für Norddeutschland. Nachhaltigkeit und Klimaschutz müssen dabei ebenso im Zentrum stehen wie gute Arbeit und eine Förderung von Mitbestimmung und Tarifbindung. Als Gewerkschaften haben wir bereits ein Konzept vorgelegt, wie die Länder durch landeseigene Investitionsfonds das notwendige Kapital schuldenbremsenkonform mobilisieren können. So können Zukunftsinvestitionen etwa in die Energiewende, die Wasserstoffinfrastruktur sowie die E-Mobilität oder auch in bezahlbaren Wohnraum und eine moderne Infrastruktur unmittelbar beschleunigt werden. Das sorgt für sozialen Ausgleich, ist gut fürs Klima, gut für Wirtschaft und Beschäftigung und damit gut für die Menschen in Norddeutschland.“

Der Veranstaltungsort wurde passend zum Konferenzthema „Wasserstoff“ gewählt. Manuela Schwesig, Daniel Günther, Dr. Peter Tschentscher, Dr. Andreas Bovenschulte und Stephan Weil trafen sich auf dem Gelände der Firma Apex, die seit Ende letzten Jahres Wasserstoff produziert. Mit dem Wasserstoff soll unter anderem der Energiebedarf eines im Aufbau befindlichen Automobilzulieferers abgedeckt werden. Ziel ist der Aufbau eines klimaneutralen grünen Industrieparks.

Im kommenden Jahr ist Schleswig-Holstein Gastgeber der Konferenz der norddeutschen Länder. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther übernahm den Staffelstab der KND von Ministerpräsidentin Schwesig und sagte: „Alle fünf norddeutschen Länder setzen auf Kooperationen und haben – bei allen Unterschieden – auch gemeinsame Ziele. Wir brauchen diese Zusammenarbeit, um im Norden weiterhin stark zu bleiben und wachsen zu können.“

Erster „Digitaler Dorfplatz“ Deutschlands

Hohenkirchen – Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat heute den ersten digitalen Dorfplatz in Deutschland in der Gemeinde Hohenkirchen, Amt Klützer Winkel, eröffnet.

Hinter dem Begriff verbirgt sich ein Interaktiver Digitaler Schaukasten mit vielen aktuellen Informationen beispielsweise aus der Gemeinde, zu Veranstaltungen, zu Freizeit und Erholung, zur Erkundung der Umgebung, zu ärztlichen Notdiensten, zu amtlichen Bekanntmachungen und ab August auch zum öffentlichen Personennahverkehr. Diese können von den Nutzerinnen und Nutzern per Touchfunktion und mit QR-Codes abgerufen oder auf das Smartphone heruntergeladen werden.

Weitere Bildschirme werden in den nächsten Wochen an öffentlichen Plätzen und Strandaufgängen in Hohenkirchen, im Ostseebad Boltenhagen, Gägelow, Kalkhorst, Klütz, Damshagen und Zierow installiert.

„Ich finde es absolut Spitze, dass trotz der Verzögerungen durch die Pandemie so konzentriert gearbeitet wurde, um zu Beginn der diesjährigen Urlaubssaison mit dem Projekt starten zu können. Die Bürger der Gemeinden und die vielen Gäste können sehen, Digitalisierung auf dem Lande ist möglich und real. Und wer hat schon Bushaltestellen mit schnellem Internet, so etwas gibt es bisher nur hier in Mecklenburg-Vorpommern. Mein großer Dank an die WEMCOM, die diesen speziellen Hausanschluss noch rechtzeitig realisiert hat,“ freut sich der Minister.

Ein Gemeindeverbund von sieben Dörfern der Region um Hohenkirchen hatte den vom Landwirtschafts­ministerium 2018 mit 100.000 Euro ausgelobten Digitalisierungswettbewerb „Smart tau Hus“ gewonnen und das Forschungsprojekt gemeinsam mit den Fraunhofer Institut für Experimentelles Software Engineering Kaiserslautern umgesetzt.

„Wir sind heute froh und stolz, dass unser Bundesland die führende Wissenschaftseinrichtung für die Digitalisierung ländlicher Räume für dieses Projekt vertraglich binden konnte. Die hier mit breiter Bürgerbeteiligung entwickelte Anwendung vervollkommnet die Softwarefamilie der „Digitalen Dörfer“ des Fraunhofer IESE und nützt somit beiden Partnern“, so Minister Dr. Backhaus.

„Digitalisierung in ländlichen Räumen ist kein Selbstzweck. Die Anwendungen der Digitalen Dörfer sollen die Lebensqualität der Menschen verbessern und Dorfgemeinschaft kommunikativ wieder näher zusammenbringen. Das ersetzt keinesfalls den direkten Kontakt im Dorf und es muss auch immer Menschen geben, die die Digitalen Dorfplätze mit Informationen füllen,“ weiß Dr. Backhaus.

Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt ist innerhalb der Landesregierung für die Digitalisierung ländlicher Räume zuständig und fördert neben „Smart tau Hus“ auch Investitionen in CoWorking Spaces, die Ausbildung von Digital-Lotsen im Amt Dömitz-Malliß sowie die Transferstelle Digitale ländliche Regionen beim Forum MV.

„Mit DorfFunk, MV-Aktuell, dem Bundemodellvorhaben Smarte.Land.Region in Vorpommern-Greifswald und den Digitalen Dorfplätzen entsteht in unserem Land ein Digitales Ökosystem. Ich bin dem Fraunhofer IESE und allen Beteiligten sehr dankbar, dass die Chancen, die die ländlichen Gemeinden im Nordosten haben, erkannt wurden. Mecklenburg-Vorpommern ist von der Digitalen Landkarte nicht mehr wegzudenken und das wollen wir jetzt vertiefen und unseren Kommunen nahebringen,“ schaut Dr. Backhaus voraus.

Geförderter Breitbandausbau

Malchin – Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beginnen in diesen Tagen in zwei Ausbaugebieten die Verlegearbeiten für das Glasfaserkabel: Am 25. Juni in Krumbeck in der Gemeinde Feldberger Seenlandschaft und am 30. Juni 2021 in Malchin. Der Landkreis umfasst derzeit 20 bewilligte Projektgebiete. Von diesen befinden sich sieben Projekte im Ausbau, neun Projekte in der Feinplanungsphase nach Vertragsschluss und vier Projekte in der Ausschreibung.

Das Ausbaugebiet MSE25_04 umfasst die Gemeinden Kummerow, Malchin, Neukalen, Faulenrost, Gielow und Basedow. Dort werden auf 256 Kilometer im Tiefbau 850 Kilometer Glasfaser und 413 Kilometer Leerrohre verlegt. Nach Ende der Maßnahme werden 4.987 Haushalte und 583 Unternehmen zuverlässig mit Bandbreiten von 50 Mbit/s oder mehr versorgt sein. Die Gesamtinvestition beträgt rund 25 Millionen Euro.

Das Ausbaugebiet MSE25_05 bildet die Gemeinde Feldberg. Hier werden auf 146 Kilometern Tiefbauarbeiten realisiert, wobei 418 Kilometer Glasfaser und 236 Kilometer Leerrohre neu verlegt werden. Nach Ende der Maßnahme werden 2.421 Haushalte und 304 Unternehmen mit schnellem Internet versorgt sein. Hier werden 17,2 Millionen Euro investiert.

Alle Maßnahmen müssen bis zum Ende 2023 abgeschlossen sein. 90 Prozent der Kosten tragen Bund und Land gemeinsam. Der zehnprozentige Eigenanteil wird aus dem kommunalen Aufbaufonds finanziert.

„Mit Hilfe des geförderten Ausbaus wurden in unserem Land bereits mehr als 6.600 Kilometer Glasfaserkabel verlegt und mehr als 38.000 Hausanschlüsse gebaut. Überall im Land drehen sich die Bagger für die Verlegung weiterer Kabel. In wenigen Jahren werden alle förderfähigen Haushalte – das sind mehr als 320.000 vor allem im ländlichen Raum – ans schnelle Glasfasernetz angebunden sein“, so Infrastrukturminister Christian Pegel und ergänzt: „Der Bund hat seit dem ersten Förderaufruf im Jahr 2015 bisher fast 8,2 Milliarden Euro Fördermittel bereitgestellt. Davon wurden bislang beinahe 1,2 Milliarden Euro für Anträge aus Mecklenburg-Vorpommern bewilligt. Insgesamt stehen über 1,8 Milliarden Euro für den geförderten Breitbandausbau im Land zur Verfügung, die das Land auf verschiedenen Wegen beisteuert und kofinanziert.“

Mit Fördermitteln wird der Breitbandausbau in solchen Regionen unterstützt, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau besonders unwirtschaftlich ist. Hierzu gehören zum Beispiel großflächige Gebiete mit geringer Einwohnerzahl. Nach Projektumsetzung sollen keine unversorgten „weißen Flecken“ in der Gebietskörperschaft übrigbleiben. Förderfähig sind alle Anschlüsse an Gebäuden mit Wohn- und Nutzungseinheiten, die keinen Internetanschluss haben oder deren Bandbreite weniger als 30 Mbit/s beträgt.

Wald der Zukunft

Backhaus: Landeswaldforum arbeitet am Wald der Zukunft

Schwerin – Mehr als 30 Institutionen haben sich heute am Landeswaldforum 2021 beteiligt. Das offene Gremium wurde 2011 mit der Novelle des Landeswaldgesetzes eingerichtet. Ziel des Forums war und ist es, die verschiedenen Interessen am Wald zu sondieren, zu waldpolitischen Lösungsansätzen zu gelangen und diese gemeinsam umzusetzen. Agrar- und Forstminister Dr. Till Backhaus dankt den Teilnehmern für den konstruktiven Dialog, der es bereits ermöglicht habe in der Zeit von 2014 bis 2016 das Landeswaldprogramm zu erarbeiten:

„Engagement und Kompromissbereitschaft prägten diesen Prozess und waren Voraussetzung für eine gemeinsame Positionierung. Damit wurde ein wichtiger Dienst für die Erhaltung der Multifunktionalität der Wälder geleistet. Kompromissbereitschaft und gemeinsames Handeln wird in Zukunft noch bedeutender sein – besonders in Zeiten des Klimawandels.

In Mecklenburg-Vorpommern werden wir in diesem Jahr 750 ha neuen Wald anpflanzen. Es ist das größte Aufforstungsvorhaben in der Geschichte des Landes.

Seit 2016 konnten viele Ziele, die damals gemeinsam abgestimmt und beschlossen wurden, bereits erreicht werden. Ich erinnere da beispielsweise an die Etablierung der Kur- und Heilwäldern in den letzten 4 Jahren. Der erste Kur- und Heilwald Europas wurde 2017 hier in Mecklenburg-Vorpommern im Kommunalwald von Heringsdorf ausgewiesen. Es folgten dann 3 weitere Kur- und Heilwälder. Weitere befinden sich derzeit in der Vorbereitung. Diese gesetzliche Schutzkategorie wurde auf rund 98 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern ausgewiesen. In Heringsdorf ist dazu eine Kinderheilwaldstation als Weiterentwicklung geplant. Und dieses Erfolgsmodell aus MV macht Schule! Denn mittlerweile ist auch Rheinland-Pfalz unserem Beispiel gefolgt und hat diese Schutzkategorie in das dortige Waldgesetz aufgenommen“, so Minister Backhaus.

„Herausheben möchte ich auch unser Konzept zur Honorierung von Ökosystemleistungen des Waldes. In Anlehnung an Punkt 2.5 des Landeswaldprogramms konnten wir auch hier mit dem Gutachten zur ökonomischen Bewertung der Ökosystemleistungen einen großen Schritt in die richtige Richtung machen. Auch dieses Projekt werden wir weiter vorantreiben und intensivieren.“

Eine weitere Leistung aus dem Landeswaldprogramm sei die gezielte Umsetzung des langfristigen Waldumbaus – hin zu klimastabilen Wäldern sowie die Mehrung des Waldes in Mecklenburg-Vorpommern, fährt der Minister fort:

„In den Wäldern der Landesforstanstalt verfolgen wir das Ziel der naturnahen Forstwirtschaft mittlerweile 25 Jahre und haben durchaus beachtenswerte Ergebnisse vorzuweisen. Für den Privat- und Körperschaftswald ist es unsere Aufgabe, die Förderprogramme auf Dauer zu sichern und den zukünftigen Gegebenheiten anzupassen. Mein Ziel ist es, in den nächsten 10 Jahren über 8.000 Hektar landeseigener Flächen aus der landwirtschaftlichen Nutzung zu nehmen und diese aufzuforsten, für Maßnahmen nach der Wasserrahmen­richtlinie oder für Natur- und Artenschutzmaßnahmen zur Verfügung zu stellen.

Ein besonderer Erfolg in diesem Jahr ist die vor kurzem auf den Weg gebrachte Landesinitiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“. Damit soll neben den bisherigen forstwirtschaftlichen Tätigkeiten, insbesondere dem Umbau in klimastabile und standortangepasste Wälder und der Mehrung von Wald, auch Maßnahmen initiiert werden, die das Verständnis und die Mitwirkung der Zivilgesellschaft erhöhen und den Schutz sowie die Entwicklung unserer Wälder zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe werden lassen. Die Landesregierung sieht sich in der Verantwortung, die bisherigen Anstrengungen für den Wald auch in Zukunft fortzusetzen und angesichts der derzeitigen Situation umfassend zu intensivieren.

Darum ist es mir wichtig, die bisher umgesetzten Ziele des Landeswaldprogramms von 2016 zu evaluieren, das Programm anzupassen und für die nächsten Jahre gemeinsam fortzuschreiben“, so Backhaus abschließend.

Die Teilnehmer des Forums beschlossen einstimmig, das Landeswaldprogramm um folgende Punkte zu erweitern:

  • Anpassung an den Klimawandel – Beschleunigung des Waldumbaus
  • Inwertsetzung von Ökosystemleistungen der Wälder mit Fokus auf Klimaschutzfunktionen
  • Öffentlichkeitsarbeit, Bildung und Kommunikation

Die ergänzenden Punkte werden nun in das fortgeschriebene Waldprogramm mit Zustand, Leitlinie sowie Handlungsempfehlungen integriert. Nach redaktioneller Anpassung soll das neue Landeswaldprogramm in Kürze veröffentlicht werden.

Das Landeswaldprogramm mit seinen bisherigen 123 Handlungsempfehlungen sowie den heute neu aufgenommenen Handlungsempfehlungen zu den vorgenannten Punkten wird auch zukünftig an die aktuellen gesellschaftlichen Bedürfnisse im partizipativen Prozess angepasst werden. Die Mitglieder des Landeswaldforums vereinbarten daher in der nächsten Sitzung folgende Themen zu beraten:

  • Waldbehandlung in Natura2000-Gebieten
  • Waldmehrung
  • Waldbewirtschaftung im Privat- und Körperschaftswald im Klimawandel
  • Touristische Angebote im Wald (z.B. Waldcampingplätze)

Radwegbau in der Gemeinde Burow

Burow – Für den Ausbau eines 835 Meter langen und 2,5 Meter breiten Radwegs im Grapzower Ortsteil Kessin erhält die Gemeinde Burow im Amt Treptower Tollensewinkel (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) vom Infrastrukturministerium eine Zuwendung in Höhe von rund 220.000 Euro.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen ca. 293.000 Euro bei 330.000 Euro Gesamtkosten. Gefördert wird das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung nach der Kommunalen Radbaurichtlinie des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Der Radweg schließt an den bereits fertigen ersten Bauabschnitt des Radwegs in Kessin an und endet in Mühlenhagen. Voraussichtlich im September dieses Jahres sollen die Arbeiten beginnen und Ende Januar 2022 abgeschlossen sein. In Burow wird als Ausgleichsmaßnahme ein Kleingewässer renaturiert.

Die Fördermittel leisten einen Beitrag zur Vervollständigung des Radwegenetzes im Land. Dieses Vorhaben erhöht die Sicherheit für Radfahrerinnen und -fahrer und steigert die Attraktivität Mecklenburg-Vorpommerns als eine der beliebtesten Radreiseregionen Deutschlands.

Offener Frauenvollzug

Stralsund – Seit zwei Monaten sind auf dem Gelände des offenen Vollzugs der JVA Stralsund erstmals weibliche Gefangene untergebracht. Fünf Frauen sind es aktuell. Ein bisher leerstehendes Gebäude war als Hafthaus grundsaniert worden, in dem nun Frauen und Männer voneinander getrennt untergebracht sind. Die Gesamtbaukosten haben ca. 2,9 Millionen Euro betragen. Bauzeit waren 18 Monate.

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Der offene Vollzug ist bei der Resozialisierungsarbeit ein wichtiger Bestandteil. Gefangene müssen sich hier in Verantwortung beweisen. Perspektivisch können hier bis zu zehn Frauen im offenen Vollzug untergebracht werden. Auch die Unterbringung von Müttern mit Kindern ist möglich. Die Errichtung eines offenen Vollzuges für erwachsene Frauen war ein letzter wichtiger Meilenstein unseres Organisationskonzepts Justizvollzug 2020. Im Zuge der Grundsanierung eines Hafthauses im offenen Vollzug der JVA Stralsund ist hier nun auch die Unterbringung von Frauen ermöglicht worden“, sagt Justizministerin Hoffmeister.

Finanzstaatssekretär Heiko Miraß: „Im staatlichen Hochbau gibt es immer wieder außergewöhnliche Projekte. Das Hafthaus in Stralsund ist so ein Bau mit besonderen Anforderungen. Es ist die erste Einrichtung in Mecklenburg-Vorpommern, die speziell für den offenen Vollzug von Frauen errichtet wurde. So konnten wir erstmals mit der Landesbauverwaltung die gesellschaftliche Wiedereingliederung von Straftäterinnen unterstützen.“

Verbesserung der Bienenweiden

Schwerin – Das Infrastrukturministerium und die Imkerverbände des Landes haben ihre Grundsatzvereinbarung zur Verbesserung der Bienenweide kürzlich erneuert. Das Ministerium setzt sich seit vielen Jahren für die Verbesserung der Lebensgrundlage der Bienen ein. Die sogenannten Bienenweiden werden aus Pflanzen gebildet, die die Bienen für Ihre Ernährung aufsuchen.

Bereits im Jahr 2012 wurde mit den Imkerverbänden eine Grundsatzvereinbarung zur Verbesserung der Bienenweide abgeschlossen. Seither werden diese Weiden an dafür geeigneten Standorten angelegt, wozu auch ökologische Ausgleichsmaßnahmen in der Landschaft, fernab von Straßen, gehören.

Die Neufassung der Vereinbarung wurde nötig, um geänderte Regelungen im europäischen und nationalen Naturschutzrecht und neue Erkenntnisse für die Pflanzung und Pflege von Alleebäumen und Sträuchern zu berücksichtigen.

Die Grundsatzvereinbarung ist Bestandteil der Vorschriftensammlung der Straßenbau- und Verkehrsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern. In den mit dem Naturschutz und dem Straßenbetriebsdienst abgestimmten Artenlisten der insektenfreundlichen Nektar- und Pollenpflanzen werden nur einheimische Pflanzen berücksichtigt.

Hierzu zählen unter anderem folgende Baum- und Straucharten:  Winter- und Sommerlinde, Feld-, Spitz- und Bergahorn, Berg- und Flatterulme, die Obstbaumarten sowie Weißdorn, Pfaffenhütchen und Gewöhnlicher Schneeball.

Nationale Sozialisten Rostock verboten

Schwerin – Innenminister Torsten Renz hat die Vereinigung „Nationale Sozialisten Rostock“, auch handelnd und auftretend unter der Bezeichnung „NSR“ und „Aktionsblog“, einschließlich der Teilorganisation „Baltik Korps“ verboten. Im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Europa, das zuständige Verbotsbehörde ist, hat das Landeskriminalamt als zuständige Vollzugsbehörde das Verbot durchgesetzt. Seit heute früh 06:00 Uhr durchsuchten ca. 50 Polizeibeamte vier Wohnungen bzw. Arbeitsstätten von Vereinsmitgliedern in Rostock, Güstrow sowie im Bereich Wismar.

Zum Vereinsverbot erklärte Innenminister Renz: “Wir haben alle Möglichkeiten des Rechtsstaates voll ausgeschöpft, um den Umtrieben dieser Kameradschaft ein Ende zu setzen. Die „NSR“ und das „Baltik Korps“ waren bereits seit Jahren ein primäres Aufklärungsziel des Verfassungsschutzes im Phänomenbereich Rechtsextremismus. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse zeigen eindeutig, dass sich diese Vereinigungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung richten. Folglich habe ich die Kameradschaft verboten. Erneut hat der Rechtsstaat heute seinen Handlungswillen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus bewiesen. Ich werde auch in Zukunft den Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen, das heutige Verbot steht für Null Toleranz!“

Die „Nationalen Sozialisten Rostock“ sind eine seit über 10 Jahren aktive rechtsextremistische Kameradschaft in Rostock und wurden 2008 erstmals und seitdem kontinuierlich im Verfassungsschutzbericht genannt. Seit einigen Jahren treten sie auch unter der Bezeichnung „Aktionsblog“ in Erscheinung, zu dem wurde Anfang 2019 das „Baltik Korps“ als „sportlicher Arm“ gegründet und unter diesem Label Kampfsportaktivitäten der Gruppenmitglieder gebündelt.

Sie haben seitdem ein weit verzweigtes Netzwerk innerhalb der rechtsextremistischen Szene aufgebaut, das auch über die Landesgrenzen hinausreicht und sind seit Jahren die prägende Struktur der rechtsextremistischen Szene in Rostock. In den vergangenen Jahren haben sie ihre Aktivitäten auf den Bereich Kampfsport ausgeweitet. So gab es regelmäßige gruppeninterne Kampfsporttrainings. Einzelne Trainingseinheiten wurden im Vorfeld öffentlich angekündigt, um neue Mitglieder zu akquirieren.

Das „offene Training“ am 27. April 2019 fand beispielsweise im Szeneobjekt „Thinghaus“ in Grevesmühlen statt, was die Vernetzung der Gruppe innerhalb der rechtsextremistischen Szene unterstreicht.

Das Verbot der „NSR“ ist das insgesamt dritte Vereinsverbot des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach dem Verbot der „Mecklenburgischen Aktionsfront“ am 20. Mai 2009 und des „Schwarze Schar MC“ am 13. Dezember 2013.

Neues Feuerwehrgebäude in Peenemünde

Peenemünde – Die Peenemünder Feuerwehr konnte bereits Ende 2019 ihr neues Feuerwehrhaus beziehen. Der Neubau war wegen erheblicher sicherheits- und bautechnischer Mängel am Altgebäude notwendig. Seinerzeit gewährte das Innenministerium dafür eine Sonderbedarfszuweisung i.H.v. rund 180.000 EUR.

Im Rahmen der Baumaßnahme stellte sich heraus, dass zusätzliche Leistungen wie das Beräumen der Fläche von Munition und im Bereich der technischen Gebäudeausstattung notwendig wurden. Dadurch erhöhten sich die Gesamtkosten auf rund 1,4 Mio. Euro. Die Stadt bat angesichts ihrer schwierigen finanziellen Situation trotz sparsamer Haushaltsführung um Erhöhung der Fördersumme.

Nach Prüfung wurde jetzt die bereits bewilligte Sonderbedarfszuweisung um rund 170.000 EUR erhöht. Ein entsprechender Änderungsbescheid über nunmehr insgesamt 350.000 EUR Sonderbedarfszuweisung hat das Innenministerium in dieser Woche dem Bürgermeister, Rainer Barthelmes übersandt.

Torsten Renz: „Wir alle wissen, dass nur mit den ehrenamtlichen Kräften in den Freiwilligen Feuerwehren der Brand- und Katastrophenschutz in unserem Land aufrechterhalten werden kann und dafür brauchen die Helfer auch unsere materielle Unterstützung, wenn es um ihre Arbeitsbedingungen und technische Ausrüstung geht. Ich freue mich, dass wir Peenemünde mit einer höheren Fördersumme unterstützen können.“