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Monat: Dezember 2021

Neuer ASP-Verdacht bei Wildschwein

Schwerin – Im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein weiterer Verdachtsfall auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) entdeckt worden. Der Fundort des verunfallten Tieres nahe eines ehemaligen Truppenübungsplatzes bei Redlin liegt außerhalb der bisher eingerichteten Kernzone des Restriktionsgebietes und unmittelbar im Grenzgebiet zum Nachbarland Brandenburg. „Damit haben wir es mit einer neuen Kernzone zutun, die sich erstmals in Deutschland über zwei Bundesländer erstreckt“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus heute in einer kurzfristig anberaumten Online-Pressekonferenz.

Die zuständigen Behörden aus beiden Bundesländern sind bereits gestern zu einem Krisentreffen zusammenkommen, nachdem das Tier im Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) positiv auf ASP getestet wurde, und haben alle nun folgenden Maßnahmen besprochen und vorbereitet. Am morgigen Freitag werde mit der Einzäunung des betroffenen Gebietes begonnen, erklärte Backhaus. „Bisher gehen die Experten davon aus, dass rund 30 Kilometer Elektrozaun aufgestellt werden. Der konkrete Trassenverlauf ist aber noch in der Abstimmung. Der Teil südlich der Autobahn A24 zu Brandenburg ist aber bereits durch einen Knotengeflechtzaun entlang der Autobahn gesichert“, so der Minister.

„In den zurückliegenden Tagen haben wir eine wirklich gute Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Landwirtschaftsministerium und der Landesforstanstalt erlebt. 40 Kilometer Zaun rund um die Kernzone bei Marnitz stehen und sind unter Strom. Genauso schnell und effektiv müssen wir jetzt auch das Ausbruchsgeschehen bei Redlin angehen. Wir wollen dort mit Unterstützung von Kreisfeuerwehr, Bundeswehr, der Kreisstraßen- und der Landesstraßenmeisterei sowie des Technischen Hilfswerks und unseren Partnern auf Landesebene morgen im Laufe des Tages mit dem Zaunbau beginnen. Wir werden alles tun, um weiteren Schaden abzuwenden, jeder Tag zählt“, ergänzte der Landrat des Kreises Ludwigslust-Parchim, Stefan Sternberg.

Damit ist auf Seiten von Mecklenburg-Vorpommern nach wie vor ausschließlich der Landkreis Ludwigslust-Parchim von der ASP im Wildschweinbestand betroffen. Minister Backhaus betonte in diesem Zusammenhang, dass es rund um den Ausbruchsherd bei Marnitz bis auf die bislang sechs bestätigen ASP-Fälle derzeit keine weiteren positiven ASP-Nachweise bei Wildschweinen gibt. Auch am Standort Lalendorf, wo es sich um einen ASP-Ausbruch im Hausschweinbestand handelt, habe es bislang keine weiteren Hinweise auf das Virus in der Wildschweinpopulation gegeben. „Das macht Hoffnung, ist aber am Ende des Tages kein Garant dafür, dass wir es auf kurz oder lang nicht mit einem flächendeckenden aktiven Geschehen bekommen. Hinzu kommt, dass im aktuell betroffenen Gebiet rund um den ehemaligen Militärflugplatz Marienfließ zwei größere Einstandsgebiete gibt, die auf eine hohe Schwarzwilddichte schließen lassen“, so Backhaus.

Derzeit gebe es noch keine gesicherten Informationen, wie und auf welchem Weg der ASP-Eintrag in den Landkreis Ludwigslust-Parchim erfolgt ist, sagte Backhaus. Klar sei aber, dass im Hausschweinebestand in Lalendorf (Landkreis Rostock) und am Standort Marnitz die gleiche Virusvariante nachgewiesen wurde, die derzeit in gesamt Osteuropa, im Baltikum, Polen und in Brandenburg grassiert.

Minister Backhaus appellierte nochmals ausdrücklich an die Jägerschaft alle seuchenhygienischen Maßnahmen bei der Jagd einzuhalten. Ein entsprechendes Merkblatt hat das Landwirtschaftsministerium gestern auf seiner Homepage veröffentlicht und über den Landesjagdverband an Jägerinnen und Jäger im Land verteilt.

Hohe Auszeichnung

Schwesig gratuliert Sandra Rieck und Jana Michael zur hohen Auszeichnung

Schwerin – Morgen verleiht Bundespräsident Frank Walter Steinmeier Sandra Rieck aus Wismar und Jana Michael aus Stralsund den Bundesverdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Diese hohen Auszeichnungen werden am Freitag an Menschen verliehen, die sich besonders durch ihr Engagement in der Einwanderungsgesellschaft verdient gemacht haben.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gratuliert zu dieser hohen Auszeichnung: „Herzlichen Glückwunsch an beide Frauen. Sie haben sich weit über das normale Maß hinaus für die Allgemeinheit engagiert und können auf ihre Leistungen stolz sein. Ich bin sehr froh, dass wir Menschen wie Frau Rieck und Frau Michael hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern haben, die sich einsetzen und dabei privat oft zurückstecken. Sie sind Vorbilder und werden zurecht mit diesen hohen Auszeichnungen geehrt. Vielen Dank!“

Sandra Rieck, Jahrgang 1967, setzt sich seit über 30 Jahren mit hohem Engagement und persönlichem Einsatz für die Belange von Menschen mit Behinderungen, insbesondere psychischer Behinderung, ein. Sie ist gelernte Krankenschwester und verfügt zudem über die Zusatzqualifikationen als Musiktherapeutin sowie Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin und absolvierte erfolgreich den Masterstudiengang Sozialmanagement.

1991 war sie Gründungsmitglied des Vereins „Das Boot Wismar e.V.“, der sich für die Verbesserung der Bedingungen für psychisch erkrankte Menschen in Wismar einsetzt. Als Geschäftsführerin und seit dem Jahr 2011 als hauptamtlicher Vorstand baute sie Hilfen für Menschen mit seelischer und anderer Behinderung in der Hansestadt Wismar und im Landkreis Nordwestmecklenburg auf. 1992 eröffnete die erste Tages- und Begegnungsstätte des Vereins und 1993 konnte das Angebot einer psychosozialen Wohngruppe geschaffen werden. Seit 1994 erfolgt die Betreuung von Menschen mit psychischer Erkrankung in der eigenen Häuslichkeit. Eine Psychosoziale Wohnanlage, Ergotherapie und ein Inklusionsunternehmen sowie Projekte für Familien mit psychisch kranken Eltern und deren Kindern.

Zwischenzeitlich kümmerte sie sich auch um die Obdachlosenbetreuung. Frau Rieck ist außerdem Mitbegründerin der seit 2005 stattfindenden „Wochen der Gemeindepsychiatrie“ in der Region. Ziel dieser Veranstaltungsreihe ist neben der Antistigma-Arbeit eine bessere Vernetzung der regionalen Träger psychosozialer Hilfen. Auch in der Flüchtlingshilfe war Frau Rieck aktiv. Sie engagierte sich im Aufbau neuer Möglichkeiten der Begegnung und Unterstützung im Projekt „Spero“ des „Bootes“ und im ehrenamtlichen Netzwerk, half selbst in der Notunterkunft des DRK und im Sprachcafé des „Bootes“ mit, leitete niederschwellige Frauenkurse für Migrantinnen und bot Psychosoziale Begleitung an und organisierte eine Laufgruppe für Geflüchtete mit. Die Auszeichnung von Frau Rieck mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ist eine besondere Würdigung ihres sozialen Engagements.

Jana Michael, Jahrgang 1978, ist interkulturelle Supervisorin und Dozentin. 2006 hat sie ein Netzwerk der Migrantinnen-Selbstorganisation (MSO) in Stralsund ins Leben gerufen und 2010 eine Dachorganisation für MSO in MV mitbegründet. 2017 hat sie die Gründung der Dachorganisation für Ostdeutschland aktiv mitgestaltet.

Sie ist Mitglied mehrerer Gremien, von der kommunalen bis zur europäischen Ebene und hat sich am Nationalen Aktionsplan für Gleichstellung zur Gleichberechtigung von Frauen beteiligt. Aktiv mitgewirkt hat sie und am Integrationskonzept des Landes und vor allem an der Bildungskonzeption für 0-10-Jährige. Sie ist im Austausch mit anderen Frauenorganisationen aus Europa, um Frauenrechte europaweit voranzubringen.

Frau Michael hat mehrere Broschüren publiziert, zum Beispiel „Nur mit uns – Die Migrantische Perspektive auf die SDGs (Ziele für nachhaltige Entwicklung)“ und „Wir alle sind Frauen – Eine Broschüre über Heimat, Flucht, Familie und Frausein in einer Welt von struktureller Ungleichheit und Klimawandel“. Im September 2021 hat sie durch Tutmonde e.V. drei Kinderbücher für Kinder ab 6 Jahren veröffentlicht, die sich mit den Zielen einer nachhaltigen Entwicklung beschäftigen. Die Bücher sind im ganzen Bundesland an Kitas und Horte verteilt und wurden durch viele Nichtregierungsorganisationen unterstützt, auch durch die Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern und das Sozialministerium.

Die Ausgezeichnete hat mehrere Bildungsmodule in folgenden Themengebieten entwickelt: Entwicklungspolitik aus migrantischer Perspektive, Migration und Trauma, Kultursensible Pädagogik, Gender im Migrationskonzept. Aktuell arbeitet sie u.a. an der Studie: „Lagebild Rassismus in MV“ zusammen mit der Hochschule Neubrandenburg und Lola für Demokratie e.V. für ihre Verdienste wurde sie mehrfach geehrt. Jetzt erfährt ihr Engagement für Migrantinnen und Migranten und ihr Einsatz für die Völkerverständigung mit der Auszeichnung mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland eine besondere Würdigung.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte MV

NAHBUS bietet Vergünstigungen für Karten-InhaberInnen

Schwerin – Zum 1. Dezember 2021 ist die NAHBUS Nordwestmecklenburg GmbH Partner der EhrenamtsKarte MV. „Ich freue mich sehr darüber, dass die engagierten Karteninhaberinnen und -inhabern in einer weiteren Region vergünstige Bus-Tickets erhalten können. Nach der Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim kommt mit NAHBUS ein zweites Nahverkehrsunternehmen hinzu“, informierte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin.

Der Kreistag Nordwestmecklenburg hatte sich einstimmig für die Partnerschaft des Verkehrsbetriebes ausgesprochen. „Mit seiner Unterstützung setzt der Landkreis Nordwestmecklenburg ein klares Bekenntnis zur Ehrenamtskarte des Landes und für die Stärkung des Ehrenamts“, erklärte Drese.

Für InhaberInnen einer Ehrenamtskarte beinhaltet die NAHBUS Partnerschaft einen Preisvorteil beim Fahrkartenkauf im Bus. Bei Vorlage ihrer Ehrenamtskarte können sie sowohl Einzelfahrscheine als auch Hin- und Rückfahrtickets zum ermäßigten Preis kaufen.

Darüber hinaus werden vom Unternehmen auf insgesamt drei Bussen Werbeflächen für die EhrenamtsKarte MV zur Verfügung gestellt. Drese: „Auch das ist ein toller und wichtiger Beitrag für mehr Reichweite und Bekanntheit unserer Bonuskarte für Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler aus Mecklenburg-Vorpommern.“

Mit der EhrenamtsKarte MV erhalten Berechtigte Rabatte oder besondere Leistungen bei teilnehmenden Unternehmen, Freizeitstätten, Einrichtungen, Institutionen und Vereinen. Über 230 Partner mit fast 600 Angeboten verzeichnet das Gemeinschaftsprojekt des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport, der Ehrenamtsstiftung MV und der acht vom Land geförderten MitMachZentralen (MMZ) in allen sechs Landkreisen sowie in Rostock und Schwerin.

Insgesamt 4.411 besonders ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern haben die EhrenamtsKarte MV bis Ende November erhalten.

Flussgebietsgemeinschaft Elbe

Schwerin – Bei der 8. Elbministerkonferenz standen heute die Verabschiedung des aktualisierten Hochwasser­risikomanagementplans, des zweiten aktualisierten Bewirtschaftungsplans, des zweiten aktualisierten Maßnahmenprogramms sowie die Verabschiedung einer gemeinsamen Elbe-Erklärung auf der Tagesordnung. Darüber hinaus übernahm Mecklenburg-Vorpommern in der Online-Konferenz für drei Jahre den Vorsitz der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) ab dem Jahr 2022. Zuletzt hatte Hamburg den Vorsitz eingenommen.

Dazu erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Ich danke allen Beteiligten der Hansestadt Hamburg für die geleistete Arbeit in der Zeit des FGG-Vorsitzes. Sie können sicher sein, dass Mecklenburg-Vorpommern in den kommenden drei Jahren ebenfalls intensiv daran arbeiten wird, die bisherigen Anstrengungen der Länder im Einzugsgebiet Elbe fortzusetzen und zu verstärken. Denn eines ist klar: Wasser bedeutet Leben. Es ist auf vielfältige Weise Grundlage unseres Lebens. Wir haben die Pflicht und Aufgabe, das wertvolle Gut „Wasser“ zu schützen. Gleichzeitig stellt uns auch der Klimawandel vor die Aufgabe, die Menschen vor dem Wasser zu schützen.

Seit der Verabschiedung des ersten gemeinsamen Bewirtschaftungsplans der FGG Elbe im Jahr 2009 konnten eine Vielzahl von Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Oberflächengewässer und des Grundwassers umgesetzt werden. Trotz dieser Anstrengungen konnte der gute Zustand der Gewässer im Einzugsgebiet der Elbe entsprechend den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie überwiegend noch nicht erreicht werden.

Ebenso konnten seit der Verabschiedung des gemeinsamen Hochwasserrisikomanagementplans der FGG Elbe im Jahr 2015 eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verringerung der Hochwasserrisiken und zum Schutz vor Hochwassergefahren geplant und umgesetzt werden. Für einen zukunftsfähigen Hochwasserschutz sollen nunmehr verstärkt naturbasierte Lösungen zur Anwendung kommen.

Aber – Gewässerentwicklung braucht Zeit. Wichtig ist, dass sich alle Akteure ihrer Verantwortung bewusst sind und diese wahrnehmen.

Klimatische Änderungen werden in Zukunft zur Zunahme von hydrologischen Extremereignissen wie Hochwasser einerseits und Niedrigwasserphasen andererseits führen.

Unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern wird deshalb das flussgebietsweite Wassermengen­management, das für die Stabilisierung der Gewässer von hoher Bedeutung ist, einen zentralen Stellenwert einnehmen.

Die Elbe-Erklärung, die wir heute auf den Weg gebracht haben, ist ein wichtiger Meilenstein und die Richtschnur für das weitere Vorgehen.“

Das Elbeeinzugsgebiet gehört zu den größten Flussgebieten Mitteleuropas. Insgesamt haben vier Staaten (Deutschland, Tschechien, Österreich und Polen) daran einen Anteil. In Deutschland werden zehn Bundesländer entweder von der Elbe selbst, oder von Ihren Nebenflüssen durchströmt. Diese haben sich deshalb 2004 zur Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) zusammengeschlossen. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie (HWRM-RL).

Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe ist in drei Ebenen organisiert. Als oberstes Beschlussgremium setzt sich die Elbe-Ministerkonferenz aus den für die Wasserwirtschaft/den Wasserhaushalt zuständigen Ministern bzw. Senatoren der Vertragspartner zusammen.

Im Elbe-Rat sind die für die Wasserwirtschaft zuständigen Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Ministerien und Senatsverwaltungen vertreten. Der Elbe-Rat entscheidet zum Beispiel über grundsätzliche Fragen der Umsetzung der WRRL im Raum der FGG Elbe und über die Vertretung der FGG Elbe in internationalen Gremien zur Koordinierung der Aufgaben in der internationalen Flussgebietseinheit Elbe.

Als fachliches Gremium agiert der Koordinierungsrat, in welchem alle Vertragspartner mit je einem Mitglied vertreten sind. In allen Gremien arbeiten die Vertreter der Länder mit Vertretern des Bundes zusammen.

Referendariat im ländlichen Raum

Schwerin – Schulen im ländlichen Raum bieten für angehende Lehrerinnen und Lehrer große Chancen, ein gutes Arbeitsumfeld und ausgezeichnete Perspektiven. Referendarinnen und Referendare, die ihren Vorbereitungsdienst am 1. April 2022 beginnen, können an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum einen finanziellen Zuschlag zu ihren Bezügen erhalten. Dieser kann bis zu 300 Euro monatlich betragen.

Die 1. digitale landesweite Schulmesse startet heute, am 1. Dezember 2021. Wo ist es schön und lebenswert, an welchen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann man ein Referendariat oder Praktikum machen, welche Unterstützung bieten die Gemeinden? Welche Wege führen in den Vorbereitungsdienst? All diese Fragen werden auf der Messe beantwortet. Alle examensnahen Lehramtsstudierenden insbesondere der Universitäten Rostock und Greifswald, aber auch anderer Hochschulen, sind dazu herzlich eingeladen.

„Die Messe bietet ein großartiges Forum für angehende Lehrerinnen und Lehrer“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Sie zeigt, wie attraktiv die Schulen im ländlichen Raum sind und wie viel Spaß das Unterrichten dort macht. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.“

Ab 13:30 Uhr können sich Interessierte ohne Anmeldung in den Livestream der Schulmesse unter Lehrer-in-MV: Digitale Schulmesse schalten. Das Programm der Messe, kurze Trailer und ausführliche Porträts zehn ausgewählter Schulen sind bereits jetzt unter der Web-Adresse zu finden. Diese zehn Schulen werden auf der Messe aber noch einmal explizit vorgestellt, sodass sich Interessierte ein umfassendes Bild von ihrem möglichen künftigen Arbeitsort machen können. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können in virtuellen „Messeräumen“ per Videokonferenz Fragen an die Schulleitungen und Kollegien stellen sich ab 17:15 Uhr über „Wege in den Vorbereitungsdienst“ informieren lassen.

Derzeit sind zahlreiche Referendariatsstellen zum Einstieg am 1. April 2022 in Mecklenburg-Vorpommern ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 15. Dezember 2021. Neu ist, dass Referendarinnen und Referendare an ausgewählten Schulen im ländlichen Raum jetzt einen Zuschlag auf ihre Bezüge erhalten können. Dieser Zuschlag beträgt 20 Prozent und kann bis zu 300 Euro auf die monatlichen Bezüge ausmachen.

Wer diesen Zuschlag erhalten möchte, muss Folgendes erfüllen:

  1. Der Vorbereitungsdienst muss an der Ausbildungsschule absolviert werden, für die eine Zulassung vorliegt.
  2. Die Referendarin oder der Referendar darf nicht vor dem Abschluss aus dem Vorbereitungsdienst oder wegen schuldhaften Nichtbestehens der Zweiten Staatsprüfung ausscheiden.
  3. Nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung ist die Referendarin oder der Referendar für drei Jahre an der Ausbildungsschule als Lehrkraft tätig. Sollte es aus Gründen, die sie oder er nicht zu vertreten haben, nicht möglich sein, an der Ausbildungsschule zu bleiben, müssen Anwärterin oder Anwärter zumindest drei Jahre als Lehrkraft im Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern verbleiben. Hierbei versuchen das Land selbstverständlich eine passende Schule zu finden.

Digitalisierung im ÖPNV

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen einer digitalen Veranstaltung für den Ausbau von Angeboten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) geworben.

„Verkehr und Tourismus müssen zusammen gedacht werden. Der Wandel in der Mobilitätsbranche schreitet voran. Er ist notwendig, damit auch der Verkehr seinen wichtigen Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität leisten kann. Der ÖPNV ist dabei für die Bevölkerung in unserem Flächenland und zur Entlastung des Verkehrs in den Tourismusregionen ein wichtiger Baustein zukünftiger Mobilität, die klimafreundlich, sicher, bequem und bezahlbar für alle gestaltet werden soll“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch.

An der digitalen Veranstaltung haben Vertreter der Verkehrsunternehmen, die Aufgabenträger für den ÖPNV sowie Vertreter des Tourismusverbandes MV teilgenommen. Auf der Tagesordnung stand das Thema Digitalisierung im ÖPNV, mit dem Ziel des Aufbaus einer landesweit nutzbaren digitalen Mobilitätsplattform und die Einführung einer umlagefinanzierten Gästekarte für Übernachtungsgäste in MV.

Verkehrsminister Reinhard Meyer hat sich im Rahmen der Veranstaltung für den Ausbau der Angebote des ÖPNV auf mehreren Ebenen ausgesprochen. „Eines der wichtigsten Ziele für die bessere Erreichbarkeit und Anbindung der ländlichen Räume ist die landesweite Einführung eines fahrplanbasierten Rufbussystems mit einheitlichen Mindeststandards gemeinsam mit den Landkreisen“, so Meyer weiter. Nach der Einführung des landesweit gültigen „AzubiTicket MV“ für jährlich 365 Euro soll zukünftig auch ein „Seniorenticket“ eingeführt werden. Darüber hinaus wird das Land an regionalen Verkehrsverbünden mit seinen Verkehrsangeboten und besseren Tarifangeboten in Nachbarregionen mitwirken.

„Wichtig ist eine bessere tarifliche Anbindung an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg und den Hamburger Verkehrsverbund durch entsprechende Übergangstarife“, erläuterte Verkehrsminister Meyer.

Unter dem Slogan „Mit einem digitalen Ticket durch das Land“ wird die Landesregierung den Aufbau einer für alle Verkehrsunternehmen zugänglichen digitalen Mobilitätsplattform voranbringen und die Grundlagen für eine durchgängige digitale Auskunft, Tarifierung, Buchung und Abrechnung von ÖPNV aber auch ergänzender Mobilitätsleistungen schaffen.

„Dabei unterstützen wir als Land den Aufbau einer branchennahen Plattformlösung. Hier wird es als Nächstes darum gehen, einen gemeinsamen Fahrplan und Finanzierungsweg für den Aufbau der Plattform und der daran anzuschließenden Vertriebs- und Kontrollinfrastruktur abzustimmen“, sagte Meyer. Die Mobilitätsplattform soll durch die Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern betreut werden.

Die Verbesserung des Angebotes im ÖPNV soll nicht nur den Einwohnern in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch den Gästen zugutekommen. „Mit der geplanten Einführung einer umlagefinanzierten Gästekarte wird die Nutzung des ÖPNV auch für Touristen einfacher. Die Gästekarte wird für mehr Nachhaltigkeit und zu einer starken Qualitätsverbesserung des touristischen Angebots sorgen, da die Gästekarte neben dem Ticket für den ÖPNV weitere attraktive regionale Zusatzleistungen enthalten wird. In einem ersten Schritt sollen in den touristischen Regionen die lokalen und regionalen Busverkehre mit der Gästekarte genutzt werden können“, betonte Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer weiter. „Die Gästekarte bedeutet keine zusätzliche Belastung der Gäste, sondern schafft auf der Basis vorhandener Instrumente, zum Beispiel der Kurkarte, zusätzliche Angebote für den Gast.“

2019 wurden 8,36 Millionen Gästeankünfte mit insgesamt 34,18 Millionen gewerblichen Übernachtungen statistisch erfasst. 82 Prozent der Übernachtungsgäste reisten mit dem Auto an – neun Prozent mit der Bahn (Quelle: GfK Destination Monitor). „Wir starten in den ausgewählten touristischen Regionen und wollen Gästekarten dann schrittweise in allen Regionen des Landes anbieten. Wenn die Fahrten mit Bus oder Bahn in der Gästekarte enthalten sind, lässt der Tourist das Auto in der Regel stehen und nutzt den ÖPNV“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

M-V übernimmt Vorsitz der Ost-MPK

Schwerin – Heute übernimmt Mecklenburg-Vorpommern von Brandenburg den Vorsitz der Konferenz der Regierungschefinnen und der Regierungschefs der ostdeutschen Bundesländer. Dazu erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig: „Wir wollen den Ost-MPK-Vorsitz nutzen, um die Stärken der ostdeutschen Länder herausstellen und weiterzuentwickeln. Die ostdeutschen Länder arbeiten parteiübergreifend sehr gut zusammen. Denn wir haben ein gemeinsames Ziel. Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland“, erklärte die Ministerpräsidentin.

Der Vertrag zur neuen Bildung der neuen Bundesregierung enthalte viele Punkte, die für die ostdeutschen Länder von Bedeutung seien. „In den ostdeutschen Ländern werden überdurchschnittlich viele Bürgerinnen und Bürger von der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro profitieren. Für uns ist wichtig, dass die Rentenbeiträge und das Rentenniveau stabil bleiben und die Rentenangleichung abgeschlossen wird. Und die ostdeutschen Flächenländer sind besonders darauf angewiesen, dass ländliche Regionen stärker gefördert werden. Wir werden diese Vorhaben in der Konferenz der ostdeutschen Länder begleiten“, kündigte Schwesig an.

Ein weiteres wichtiges Feld für die kommenden zwölf Monate sei der klimaneutrale Umbau der Wirtschaft. „Wir haben uns inzwischen einen Vorsprung bei Innovationen und beim klimaneutralem Umbau der Wirtschaft erarbeitet und damit echte Standortvorteile für die Zukunft. Die wollen wir gemeinsam nutzen. Wir setzen auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien und die Wasserstoffwirtschaft“, sagte die Ministerpräsidentin.

Schwesig dankte Brandenburg für die Koordinierung der ostdeutschen Landesregierungen im letzten Jahr. „Ministerpräsident Woidke und sein Team haben das hervorragend gemacht.“ Der Ost-MPK-Vorsitz besteht für die Dauer eines Jahres. In der Mitte des nächsten Jahres findet eine Jahreskonferenz der ostdeutschen Regierungschefinnen und Regierungschefs in Mecklenburg-Vorpommern statt.

Darlehen für Wohnungsmodernisierung

Schwerin – Wohnungseigentümer können jetzt günstige Landesdarlehen für die Wohnungsmodernisierung beantragen. Mit der überarbeiteten Modernisierungsrichtlinie bietet das Bauministerium einfacher und zu noch besseren Konditionen zinslose Darlehen des Landes für die Modernisierung von Miet- und Genossenschaftswohnungen sowie selbst genutztem Wohneigentum an.

„Wir führen mit der neuen Richtlinie einen Tilgungsnachlass von 25 Prozent ein. Will ich zum Beispiel die Bäder in meinem Mietshaus modernisieren und bekomme dafür 52.000 Euro Fördermittel, muss ich davon nur 39.000 Euro zurückzahlen. Außerdem entfallen die Bearbeitungsentgelte und Verwaltungskostenbeiträge, die bislang zusammen zwei Prozent der Fördersumme betrugen“, sagt Landesbauminister Christian Pegel.

„Wir haben die Förderkonditionen an die Preisentwicklungen der vergangenen Jahre angepasst als Anreiz für die Eigentümer, ihre Wohnungen auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Das können Vorhaben sein, mit denen der Gebrauchswert erhöht, Energie- und Wasser eingespart, Bar-rieren verringert, Smart-Home-Komponenten integriert oder Lademöglichkeiten für Elektroautos geschaffen werden“, begründet Pegel die Novelle.

Einer der größten Vorteile des Darlehens: „Anders als die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KFW, gewährt das Land nicht nur Darlehen für Energieeffizienzmaßnahmen, sondern zum Beispiel auch, wenn ich Wohnungen mit fensterlosen Küchen so umbaue, dass sie ein Fenster erhalten. Auch wenn ich ein altes Haus kaufe und dieses modernisieren möchte, fördern wir das“, so Pegel.

Drei Grundvoraussetzungen muss das Vorhaben erfüllen:

  • Es muss sich an einem der 98 zentralen Orte des Landes befinden.
  • Je nach Förderumfang – pro 80.000 Euro Förderung eine – unterfallen Wohnungen Belegungs- und MietpreisbindungenDer Eigentümer muss die gebundene Wohnung für die Dauer der Darlehenszeit – maximal 33 Jahre – an Menschen vermieten, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen. Bei selbst genutzten Immobilien müssen die Eigentümer nachweisen, dass sie selbst diese Einkommensgrenzen einhalten.
  • Vermieter dürfen die Miete während dieses Zeitraums nur in einem festgelegten Rahmen erhöhen.

„Dieses Darlehen ist ein Teil von vielen Maßnahmen, mit denen wir modernen Wohnkomfort fördern und diesen zugleich für Menschen verfügbar machen, die sich die häufig stark gestiegenen Mieten in bestimmten Orten nicht leisten können. Das betrifft nicht nur Geringverdiener. Deshalb reichen die Einkommensgrenzen seit der letzten Überarbeitung 2019 bis weit in die mittleren
Einkommensgruppen hinein und auch Krankenschwestern oder Polizisten können einen Wohnungsberechtigungsschein bekommen. Mit der Belegungsbindung, zu der sich die Darlehensempfänger verpflichten müssen, begrenzen wir Mietsteigerungen. Das alles trägt zu unserem großen Ziel bei, die soziale
Durchmischung in Wohnquartieren zu unterstützen“, so Pegel.

Die Darlehen können bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen, maximal 800 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche und insgesamt bis zu 104.000 Euro. „Auch diese Fördersummen haben wir deutlich erhöht“, sagt Christian Pegel und lädt Wohnungsunternehmen, Privatvermieter und Selbstnutzer ein, das Angebot wahrzunehmen: „Für dieses Jahr stehen noch knapp vier Millionen Euro für diese äußerst günstigen Darlehen bereit, für 2022 weitere gut 18 Millionen Euro. Anträge für dieses Jahr sind bis Jahresende beim
Landesförderinstitut zu stellen.“

Die ausführlichen Konditionen für das Darlehen sowie Antragsformulare  finden Sie auf den Webseiten des Landesförderinstituts.