Keine Umsatzsteuer für Schülerfirmen

Oldenburg: Wir werden uns weiter für Schülerfirmen einsetzen

Schwerin – Schülerfirmen sind für die nächsten zwei Jahre weiter von der Umsatzbesteuerung ausgenommen. Die Verlängerung der Übergangsfrist bis Ende 2024 soll über das Jahressteuergesetz des Bundes umgesetzt werden.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Schülerfirmen im Land. Denn gerade sie haben infolge der Pandemie ihren Betrieb einstellen müssen. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die die Kinder und Jugendlichen in den Schülerfirmen erwerben, sind auch für ihre berufliche Orientierung von großem Wert“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mecklenburg-Vorpommern hatte angekündigt, den Neustart und die Weiterführung von Schülerfirmen noch stärker zu unterstützen; unter anderem durch die Stelle eines Landesfachkoordinators.

Schülerfirmen sind eine besondere Form schulischer Projektarbeit, in der Schüler eigene Geschäftsideen selbstständig umsetzen. Unter dem rechtlichen Dach der Schule produziert und verkauft die Firma Produkte oder bietet Dienstleistungen in der Schule oder deren Umfeld an.

Kurzfilm gegen Gewalt an Frauen

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt mahnt zum Start der Antigewaltwoche: „80 Prozent der Opfer von häuslicher Gewalt sind Frauen.“

Schwerin – „Jede Statistik zur Problematik Gewalt gegen Frauen schreckt auf. Seit Jahren sind die Zahlen alarmierend. Schon allein, wenn man bedenkt, dass Gewalt in der Partnerschaft ein großes Problem darstellt. Im Jahr 2020 waren es deutschlandweit laut Statista mehr als 119.000 weibliche Opfer. Das war im Vergleich zu 2013 eine Zunahme von 19.000 weiblichen Opfern. Somit sind seit Jahren mehr Frauen in Deutschland Opfer häuslicher Gewalt geworden als Schwerin Einwohnerinnen und Einwohner hat.

80 von 100 Opfern von häuslicher Gewalt sind Frauen. 89 Prozent Frauen sind es, wenn die Straftaten Bedrohung, Stalking und Nötigung in der Partnerschaft betrachtet werden. Darum setzen wir auch in diesem Jahr ein Zeichen gegen Gewalt an Frauen. Wir dürfen nicht nachlassen aufzurütteln. Unerlässlich ist es zu sensibilisieren und die Problematik sichtbar zu machen: Wir müssen häusliche und sexualisierte Gewalt gegen Frauen aus der Tabuzone herausholen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt vor dem weltweiten Aktionstag, der jährlich am 25. November an das hohe Ausmaß von Gewalt gegen Frauen erinnert. Zur Antigewaltwoche wird in den Kinos des Landes ein Film laufen, der auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam macht. Ab dem 24.11.2022 ist der Film im Netz abrufbar. Bitte klicken Sie ->hier.

Die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung der Landesregierung Wenke Brüdgam: „Da wir wissen wie wichtig es ist das Thema der häuslichen Gewalt sichtbar zu machen, freuen wir uns besonders über das Filmprojekt ‚Lost Lifetime‘. In diesem Film wird deutlich wie schwer es ist aus dem Kreislauf der Gewalt auszubrechen. Für die Unterstützung der Betroffenen häuslicher Gewalt gilt unser Dank allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ehrenamtlich Helfenden im ganzen Land“, so die Landesbeauftragte für Frauen und Gleichstellung. Das Kurzfilmprojekt wurde vom Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz unterstützt.

Bei den Familiengerichten in Mecklenburg-Vorpommern ist die Anzahl der Anträge nach § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung in den letzten drei Jahren gestiegen. Waren es 2018 noch 404 Anträge, stieg die Zahl im Jahr 2021 auf 416. Auch die Zahl der Anträge auf Wohnungsüberlassung nach § 2 GewSchG blieb im Vorjahr mit 88 Anträgen auf hohem Niveau. Ebenso ist die Gesamtzahl aller Verurteilungen nach § 177 StGB, sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, in den Jahren 2018 bis 2021 von 19 auf 37 gestiegen.

Das Programm der Antigewaltwoche in M-V:

24.11.2022

9 – 15 Uhr: Digitale Gewalt, online-Fachtag mit einem Grußwort der Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt

17 Uhr: Ein Licht für jede Frau, Aktion, Stralsund

25.11.2022

16:45 Uhr: Jede* braucht ein sicheres Plätzchen, Aktion, Rostock

17 Uhr: Ein Licht für jede Frau, Aktion, Rostock
17 Uhr: STAND BY HER; Demo, Stralsund

29.11.2022

18:30 Uhr: Die Frau, die gegen Türen rannte, Theater, Rostock

30.11.2022

10:00 + 18:30 Uhr: Die Frau, die gegen Türen rannte, Theater, Rostock
15:00 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Ausstellungseröffnung Rostock

01.12.2022

17:00 Uhr: Tanzen? …macht STARK! Workshop, Rostock

02.12.2022

14:30 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Podiumsdiskussion Rostock

03.12.2022

11:00 Uhr: WOMEN IN THE DARK – aufruhr des schweigens, Feministisches Storytelling, Workshop, Rostock

Drese besucht Pflegestützpunkt Waren

Waren(Müritz) – Sozialministerin Stefanie Drese besuchte heute den Pflegestützpunkt in Waren (Müritz). Im Gespräch dankte die Ministerin den vier Mitarbeitenden im Stützpunkt für die kostenlose, trägerneutrale und kompetente Beratung aus einer Hand rund um das Thema Pflege und informierte sich bei ehrenamtlichen Nachbarschaftshelferinnen und -helfern, die pflegebedürftige Menschen im Alltag unterstützen.

Stefanie Drese: „Die Mehrzahl der pflegebedürftigen Personen in Mecklenburg-Vorpommern wird zu Hause betreut – häufig ausschließlich durch Angehörige. Für Sie und die zu Pflegenden bilden die Pflegestützpunkte eine wichtige Anlaufstelle.“

In den 19 Pflegestützpunkten des Landes können Angehörige und Pflegebedürftige unabhängige Beratungs- und Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus fungieren die Pflegestützpunkte als Servicestelle für das Angebot der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.

Der Pflegestützpunkt Waren ist der jüngste im Land und der vierte im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Er hat im Juli 2020 mitten in der Corona-Pandemie seine Arbeit aufgenommen. Umso bemerkenswerter sei es, dass sich auch am Stützpunkt in Waren bereits ein großes Netzwerk in der Nachbarschaftshilfe gebildet habe, so Drese.

Mit diesem neuen, niedrigschwelligen Hilfeangebot der Nachbarschaftshilfe können Pflegebedürftige ganz praktische Unterstützung bei Behördengängen, beim Einkauf, im Haushalt oder Garten erhalten. „Für viele bedeutet diese Unterstützung eine deutliche Erleichterung im Alltag. Das entlastet pflegende Angehörige und ambulante Pflegedienste und stärkt Helfernetze in der Nachbarschaft“, so die Ministerin.

Drese: „Mehr als 1.300 Menschen engagieren sich mittlerweile in der ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist eine beachtliche Entwicklung seit der Einführung im Herbst 2019.“

Nachbarschaftshelferinnen und -helfer müssen einen achtstündigen Kurs absolvieren und sich bei der Pflegekasse registrieren. Der Unterstützungsumfang wird auf höchstens zwei anspruchsberechtigte Personen gleichzeitig in einem Umfang von insgesamt höchstens 25 Stunden je Kalendermonat festgelegt. Die Aufwandsentschädigung beträgt höchstens acht Euro pro Stunde. Die 19 Pflegestützpunkte (www.pflegestuetzpunktemv.de) koordinieren die Schulungen und beraten die Ehrenamtlichen sowie Pflegebedürftigen und deren Angehörige.

Nachtragshaushalt für 2023 in M-V

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf des Nachtragshauhalts 2023 beschlossen und anschließend dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.

Die Landesregierung reagiert mit dem Nachtragshaushalt auf die aktuellen Entwicklungen, vor allem die stark gestiegenen Energiepreise und die Inflation. Der Landeshaushalt für 2023 soll um über 500 Mio. Euro auf 10,3 Mrd. Euro aufgestockt werden. Daneben werden zahlreiche Investitionen über die Rücklage finanziell abgesichert. Damit zahlt sich die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre erneut aus. Die bestehenden Rücklagen zusammen mit den zu erwartenden finanziellen Mehreinnahmen dieses Jahres, ermöglichen es die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen ohne Neuschuldung zu finanzieren.

Ein Kernelement des Nachtragshaushalts ist die Umsetzung des MV Energiefonds. „Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 schafft die Landesregierung die rechtliche Basis für das enorme Investitionsvolumen des MV Energiefonds von über 800 Mio. Euro in die Transformation der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hin zur klimaneutralen Industrie. Über 300 Mio. Euro werden zur Finanzierung existenzbedrohter Härtefälle sowie Hilfen im Bereich des Wohnens mit der Wohngeldreform und für Mobilität durch das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt,“ sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Härtefallfonds des Landes wird von 30 auf 100 Mio. Euro aufgestockt. Zusammen mit den Bundesmitteln für kleine und mittlere Unternehmen stehen mindestens 120 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit rund 99 Mio. Euro trägt das Land in 2023 die Hälfte der Ausgaben für den Einstieg in dauerhafte Entlastungen durch die Wohngeldreform und das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket).

Mit 25 Mio. Euro beteiligt sich das Land an der Bundesfinanzierung in der Rentenüberleitung für Spätansiedler und jüdische Zuwanderer, sodass alle Betroffenen 5.000 Euro erhalten.

Berücksichtigt sind auch die zuletzt erhöhten Einnahmeprognosen der Steuerschätzung sowie die Zusagen des Bundes zur Mitfinanzierung der Ausgaben für Geflüchtete.

Hiervon partizipieren auch die Kommunen über den erhöhten Kommunalen Finanzausgleich, der unter anderem zusätzliche Schlüsselzuweisungen eine Fortführung der Infrastrukturpauschale vorsieht. Insgesamt erhöhen sich die Finanzausgleichs-leistungen an die Kommunen um mehr als 125 Millionen Euro.

„Dies sind gute Nachrichten für die kommunalen Haushalte, die natürlich auch die erheblichen Preissteigerungen und Tarifentwicklungen bewältigen müssen.“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Landtag wird bereits am 24. November in einer Sondersitzung den Gesetzentwurf zum Nachtrag 2023 beraten. Die Beschlussfassung soll dann Anfang Dezember erfolgen.

Schule RBB Müritz: Fassadenmodernisierung

Meyer: Rahmenbedingungen werden vor Ort weiter verbessert

Waren(Müritz) – Heute hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer in Waren (Müritz) einen Zuwendungsbescheid für die Modernisierung der Fassade der Berufsschule übergeben.

„Durch Witterungseinflüsse ist die Fassade an der Wetterseite stark in Mitleidenschaft geraten. Wir wollen die Rahmenbedingungen vor Ort verbessern, damit die Jugendlichen vor Ort weiter optimal auf ihren beruflichen Einstieg vorbereitet werden. Moderne Berufsschulen sind neben den Unternehmen das Fundament, um unsere Fachkräfte von morgen bestmöglich auszubilden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag.

„Der Landkreis als Schulträger der RBB Müritz investiert in dieses Gebäude, das Mitte der 1990er Jahre errichtet wurde, erhebliche Mittel, um den heutigen Anforderungen an die theoretische Berufsausbildung gerecht zu werden. Dies schließt Investitionen wie die Erneuerung der Fassade, aber auch in die Ausstattung mit ein. Umso erfreulicher ist, dass die Landesregierung, vertreten durch das Wirtschaftsministerium, dem Landkreis hier Unterstützung zuteilwerden lässt“, sagte Dirk Rautmann, Amtsleiter Zentrale Dienste und Schulverwaltungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.

Die Modernisierung der gesamten Fassade beläuft sich auf 290 Meter. Die sichere Befestigung der Fassadenplatten an dieser Front war nicht mehr gewährleistet. Daher ist die abgängige Holzunterkonstruktion durch eine Metallunterkonstruktion zu ersetzen. Als Witterungs- und Vogelschutz ist zusätzlich eine vollflächige Dämmschutzbahn einzubauen und gleichzeitig der äußere Sonnenschutz auszutauschen. Ferner ist für die angrenzenden Erkerdächer eine fachgerechte Anbindung an die modernisierte Fassade herzustellen.

Es wurde festgestellt, dass die Holzunterkonstruktion in der Fassade verfault ist. Es besteht die Gefahr, dass sich die Platten lösen, weil die Verschraubung in der Holzunterkonstruktion nicht mehr stabil ist.

„Hier muss was passieren, deshalb wollen wir unterstützen. Die Maßnahmen tragen im Ergebnis zu einer Verbesserung des Lehrumfeldes für Schülerinnen und Schüler sowie dem Lehrpersonal bei“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus soll auch die gesamte Sonnenschutzanlage erneuert und die gesamten Abdeckungen der Attikas modernisiert werden. Aus bautechnischer Sicht müssen diese Maßnahmen im Zusammenhang erfolgen. Im Jahr 2018 wurden nach einem Sturmschaden bereits 10 Meter der Fassade modernisiert. Das Gebäude wurde im Jahr 1995 errichtet.

Die Gesamtinvestition der Maßnahme beträgt rund 1,7 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund 1,53 Millionen Euro.

„Die Ausbildung junger Menschen zu qualifizierten Fachkräften ist ein wichtiger wirtschaftlicher Standortfaktor für unser Land. Mit dem Vorhaben wird auch ein Beitrag zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Unternehmen geleistet. Gut ausgebildete Fachkräfte werden gebraucht“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend.

Aufruf zur Teilnahme am EU-Schulprogramm

Schwerin – Das EU-Schulprogramm wird in Mecklenburg-Vorpommern im Schuljahr 2023/2024 fortgeführt. Schülerinnen und Schüler erhalten auch in der nächsten Runde kostenlose Milch, Obst und Gemüse sowie die Finanzierung von begleitenden pädagogischen Maßnahmen. Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 4 sowie an Förderschulen.

Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus lobt das Programm als Gewinn für die Schulkinder des Landes: „Beim EU-Schulprogramm profitieren die Schülerinnen und Schüler gleich in mehrfacher Hinsicht. Zum einen bekommen sie jeden Tag und unabhängig vom Elternhaus hochwertige Lebensmittel mit Nährstoffen, die sie für eine gute Entwicklung benötigen. Und zum anderen beinhaltet das Programm auch spannende pädagogische Inhalte. So erlernen sie auch die landwirtschaftlichen Ursprünge der Produkte und sie werden an gesunde Essgewohnheiten herangeführt.“

Den Schülerinnen und Schülern werden wöchentlich frische und regionale Produkte wie Trinkmilch ohne Zusätze und Obst oder Gemüse kostenlos angeboten. Das Programm bietet zudem die Möglichkeit, Wissen um die Erzeugung, Verarbeitung und Zubereitung von Lebensmitteln sowie zur gesunden Ernährung zu vermitteln oder landwirtschaftliche und ernährungs­wirtschaftliche Betriebe zu besuchen. Dazu werden den teilnehmenden Schulen pädagogische Begleitmaß­nahmen zur Unterstützung angeboten. Seit dem Schuljahr 2017/2018 wird das Programm erfolgreich umgesetzt.

Die Vorbereitung für die Fortsetzung des Programms auch im kommenden Schuljahr bedarf eines hohen zeitlichen Vorlaufs. Deshalb werden interessierte Schulen schon jetzt aufgefordert, sich bis zum 31.01.2023 für die Teilnahme am Programm zu bewerben.

Die erfolgreiche Teilnahme am EU-Schulprogramm setzt voraus, dass die teilnehmenden Schulen über ein Gesamtkonzept zur Bildung und Förderung gesunder Lebensweisen und Ernährung verfügen. Angaben dazu werden im Bewerbungsformular abgefragt.

Die Auswahlkriterien sowie das Bewerbungsformular finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt unter:

http://regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Landwirtschaft/Landwirtschaft/EU-Schulprogramm/

Aufgrund der finanziellen Begrenzung des Programms können gegebenenfalls nicht alle Bewerbungen berücksichtigt werden. In diesem Fall wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Dazu werden alle Bewerbungen bewertet und gewichtet. Antragsberechtigt sind auch die Schulen, die bereits am EU-Schulprogramm teilgenommen haben.

Die Bewerbungen sind vollständig und formgebunden bis zum 31. Januar 2023 einzusenden an:

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern,

– Referat 320 -,  Paulshöher Weg 1,

19061 Schwerin

oder gerne auch per E-Mail an: h.rentz@lm.mv-regierung.de

Grundschulen holen bei Schwimmunterricht auf

Oldenburg: Voraussetzungen für guten Schwimmunterricht geschaffen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern ist der Schwimmunterricht in diesem Schuljahr als flächendeckendes Angebot an fast allen Grundschulen gewährleistet.

Bildungsministerin Simone Oldenburg hatte die Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ mit den Fraktionen von SPD, DIE LINKE, CDU, FDP und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt. Der Landtag hatte ihr fraktionsübergreifend Anfang Juni zugestimmt.

„Insbesondere in einem Küsten- und Seenland wie dem unseren ist es für Kinder überlebenswichtig, sicher schwimmen zu lernen. Sie sollen möglichst früh die Angst vor dem Wasser verlieren, aber auch die Gefahren im Wasser kennenlernen. Das alles geht nur, wenn Kinder wissen, wie sie sich im Wasser verhalten müssen. Wir haben mit vereinten Kräften die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jedes Kind in unserem Land die Grundschule als sichere Schwimmerin, sicherer Schwimmer verlassen kann“, betont Bildungsministerin Oldenburg.

Nachdem im vergangenen Schuljahr 16 Grundschulen keinen Schwimmunterricht anbieten konnten – unter anderem, weil Schwimmstätten wegen Bauarbeiten geschlossen waren – sind es im laufenden Schuljahr lediglich noch zwei Schulen. Erreicht wurde dies durch die intensive Begleitung der Schulträger durch das Ministerium und das gemeinsame Suchen nach Lösungen.

Gemeinsam wird derzeit nach Wegen gesucht, damit auch an den zwei verbleibenden Schulen die Kinder Schwimmunterricht erhalten. An einer der beiden Grundschulen werden zwei Lehrkräfte zu Schwimmlehrkräften ausgebildet, damit die Kinder noch in diesem Schuljahr am Schwimmunterricht teilnehmen können.

Das Konzept der Initiative „Jedes Kind lernt schwimmen“ sieht unter anderem mehr einwöchige Kompaktkurse, zusätzliches Personal und ergänzende Sommerkurse vor.

Neben den Lehramtsstudierenden für das Fach Sport sollen künftig auch alle anderen Lehramtsstudierenden die Möglichkeit erhalten, zu Schwimmlehrkräften ausgebildet zu werden.

Grundkompetenzen sollen Kinder außerdem schon im Vorschulalter erlernen. Dazu wird geprüft, ob die „Wassergewöhnung“ einen festen Bestandteil in der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher einnehmen kann.

Neue GAP-Förderperiode ab 01.01.2023

Schwerin – Heute hat die EU-KOM den nationalen GAP-Strategieplan bestätigt. Minister Dr. Backhaus äußert sich erleichtert: „Ich freue mich, dass die EU-KOM nach den Jahren der Erarbeitung des GAP-Strategieplans, dem Ringen um die Inhalte und nicht zu vergessen, die Finanzen, dem deutschen nationalen GAP-Strategieplan nach ein-gehender Prüfung zugestimmt hat.

Hinter uns liegt ein intensiver Austausch zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern und der EU-KOM. Ich bin erleichtert, dass die EU-KOM die Vorhaben in der neuen Förderperiode in Deutschland und jedem einzelnen Bundesland unterstützt. Das ist ein gutes Zeichen für die Zukunft der Landwirtschaft, des ländlichen Raums und der Natur und Umwelt in unserem Bundesland.“

Jeder Mitgliedstaat der EU ist dazu verpflichtet, einen eigenen Strategieplan für die konkrete nationale Umsetzung der übergeordneten, europäischen Ziele der GAP zu erarbeiten. Zu den Zielen gehört beispielsweise die Förderung eines intelligenten, wettbewerbsfähigen, krisenfesten und diversifizierten Agrarsektors, der die langfristige Ernährungssicherheit gewährleistet, aber auch die Unterstützung und Stärkung von Umwelt­schutz, einschließlich der biologischen Vielfalt. Dieser stellt die Grundlage der Agrarförderung für die Jahre 2023 bis 2027 dar.

Insgesamt stehen Mecklenburg-Vorpommern bis 2027 für die Direktzahlungen jährlich ca. 320 Mio. € zur Verfügung. Für die Förderung im Rahmen des ELER stehen EU-Mittel ca. 653 Mio. € im Zeitraum bis 2027 bereit. Darunter ca. 297 Mio. € für Umwelt- und Klimaleistungen. Allein für den Ökolandbau sind 123 Mio. € vorgesehen. Für Investi­tionen in die ländliche Entwicklung sind 92,5 Mio. € geplant.

Einschließlich der nationalen Kofinanzierungsmittel stehen für M-V dann 956 Mio. € für die Landwirtschaft und den ländlichen Raum bis 2027 zur Verfügung.

„Für die Landwirtinnen und Landwirte ist es wichtig, dass die Anträge gestellt werden können und dass sie die Sicherheit haben, dass der GAP-Strategieplan ge-nehmigt wurde. Das ist die Grundlage für alles Weitere. Das Antragsverfahren haben wir am letzten Donnerstag freigegeben. Parallel arbeitet mein Haus weiter daran die rechtlichen Grundlagen für die weitere Umsetzung zu schaffen.“, so Backhaus.

Auf die Landwirtschaft kommen ab 2023 ein paar Neuerungen zu, wie die neue erweiterte Kondi­tionalität. Diese umfasst alle einzuhaltenden Mindestanforderungen für den Erhalt von Direkt­zahlungen (GLÖZ und GAB-Standards). Neu sind auch die Eco-Schemes (Öko-Regelungen) in der ersten Säule. Diese Maßnahmen sind einjährig und freiwillig für die Landwirtinnen und Landwirte.

Eine weitere Neuerung ist die gekoppelte Einkommensstützung für Mutter­kühe, Schafe und Ziegen. In der zweiten Säule müssen laut GAP-Strategieplanverordnung insgesamt 35 % der E-LER-Mittel für umwelt- und klimabezogene Leistungen verwendet werden. MV hat allerdings fast 46 % der ELER-Mittel dafür eingeplant, da auch neue Maßnahmen wie Ausgleichszahlungen in NATURA-2000-Gebieten aufgenommen wurden.

„In der zweiten Säule setzen wir in MV auf altbewährte, etablierte Programme, aber auch auf neue Programme, die dabei unterschützen, den Klimawandel aufzuhalten und Biodiversität zu fördern“, betont der Minister.

Deshalb hat MV Interventionen wie den Anbau von Paludikulturen, die Moorschonende Stauhaltung, aber auch die Förderung von Extensiväckern mit doppeltem Reihenabstand oder mehrjährige Wildblumenäcker sowie die Förderung von vielfältigen Kulturen mit groß-körnigen Leguminosen im GAP-Strategieplan angemeldet. Neu ist außerdem, dass im Ökolandbau beim Dauergrünland speziell tierhaltende Betriebe unterstützt werden, als Anerkennung für die Leistung der Tiere für die Biodiversität und den Humusaufbau.

Wasserstoffenergiecluster M-V e. V.

Laage – Heute hat sich Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer im Rahmen der Mitgliederversammlung über das Wasserstoffenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern e.V. in Laage informiert.

„Erneuerbare Energien sind eine riesige Chance für die Zukunft von Mecklenburg-Vorpommern. Die hervorragenden Voraussetzungen, die wir hier im Land für die Erzeugung erneuerbarer Energien haben, stellen eine einmalige Chance für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes dar. Das Netzwerk leistet einen wichtigen Beitrag dafür, damit die Wasserstofftechnologie und Wasserstoffwirtschaft aus Mecklenburg-Vorpommern regional und überregional noch stärker bekannt gemacht wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Laage. Die Versammlung fand bei der APEX Group statt.

Im Oktober 2020 wurde der Verein „Wasserstoffenergiecluster Mecklenburg-Vorpommern“ gegründet. Ziel des Netzwerkes ist dabei auch, eine Anlaufstelle für Informationen und Kontakte anzubieten. Konkret geht es darum, die verschiedensten Akteure der Wertschöpfungskette angefangen vom Komponentenhersteller bis hin zum Endkunden sowie Verwaltung, Wissenschaft und Politik miteinander zu vernetzen.

„Wir legen in Mecklenburg-Vorpommern ein besonderes Augenmerk darauf, dass nicht nur Produktionskapazitäten für erneuerbare Energien und grünen Wasserstoff aufgebaut werden, sondern dass wir komplette Wertschöpfungsketten inklusive des Verbrauchs hier im Land errichten“, erläuterte Energieminister Meyer weiter. Dem Wasserstoffenergiecluster MV gehören neben dem Gründungsmitglied APEX Group über 50 Mitglieder an. Hierzu zählen Unternehmen wie Siemens Energy und Airbus, der ADAC, der TÜV Nord, die Hochschule Stralsund und die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald.

Wirtschaftsminister Meyer hat bei der Mitgliederversammlung einen Zuwendungsbescheid zur Unterstützung des Netzwerkes übergeben. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf rund 280.000 Euro. Der Zuschuss des Wirtschaftsministeriums beträgt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) 200.000 Euro.

„Die zuverlässige Verfügbarkeit erneuerbarer Energien ist für viele Unternehmen bereits heute ein Schlüsselkriterium bei der Standortwahl und dem Ausbau von Produktionskapazitäten. Das Netzwerk unterstützt den nachhaltigen Aufbau der Wasserstoffwirtschaft in unserem Land“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer abschließend in Laage.

Erste Sitzung des Tourismusbeirates

Rostock – Am Montag ist der 30-köpfige Tourismusbeirat zu seiner ersten Sitzung in Rostock zusammengekommen.

„Wir wollen die Kraft und die touristische Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern bündeln, um unser Land in der touristischen Entwicklung insgesamt weiter voranzubringen. Dabei setzen wir auf das Know-how und die Expertise der Unternehmen, der Kammern und Verbände aus dem Land.

Wir müssen gemeinsam zum stärkeren Umsetzen und Handeln kommen – und das in Krisenzeiten. Das ist kein einfacher Weg, aber er ist unumgänglich. Der Tourismus ist ein wirtschaftliches Zugpferd im Land. Das soll auch so bleiben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Ein Thema der ersten Sitzung war unter anderem das geplante Tourismusgesetz. „Als erstes deutsches Bundesland plant Mecklenburg-Vorpommern die Einführung eines Tourismusgesetzes in dieser Legislaturperiode.

Über gäste- und unternehmensbezogene Beiträge zur Tourismusfinanzierung soll ein zeitgemäßes, gerechtes und dauerhaft tragfähiges System der Tourismusfinanzierung auf allen Ebenen erreicht werden. Gleichzeitig ist es wichtig, die Attraktivität des Tourismuslandes MV und seiner einzelnen Tourismusdestinationen zu steigern“, erläuterte der Tourismusminister.

Ein weiteres Thema war der Aufbau einer Tourismusakademie in Mecklenburg-Vorpommern. „Ziel ist es dabei, Fachkräfte für unser Land auszubilden, zu qualifizieren und auch hier zu halten. Das geht nur zusammen mit der Wirtschaft im Land. Darüber hinaus können Qualifizierungsmaßnahmen der unterschiedlichen Akteure im Land vernetzt und auch optimiert werden“, sagte Meyer.

Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer sowie der Tourismusbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Tobias Woitendorf leiten den Beirat. Dieser berät das Ministerium und den Tourismusbeauftragten in strategischen touristischen Fragen mit landesweiter und grundsätzlicher Bedeutung.

Der Beirat besteht in der Regel aus 30 Mitgliedern, die sich aus den Bereichen der Landesverwaltung, Fachpolitik, Verbänden und Interessenvertretungen, Tourismusregionen und -orten sowie Leistungsanbieter zusammensetzen. Die Mitglieder kommen mindestens zweimal im Jahr zusammen.

Spatenstich für Ortsumgehung Elmenhorst

Elmenhorst – Am Montag hat in Elmenhorst der feierliche Spatenstich für den Neubau der Landestraße L 12 Ortsumgehung Elmenhorst stattgefunden.

„Wesentliches Projektziel ist die Verbesserung der Verbindung zwischen Wismar und Rostock. Mit dem Vorhaben kann die Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr wesentlich entlastet werden. Der Lärm wird deutlich reduziert. Es können Schadstoffimmissionen minimiert werden. Darüber werden sich besonders die Anwohnerinnen und Anwohner freuen. Die Verkehre von den küstennahen Zentren zu den Erholungsgebieten können besser verteilt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Montag.

Elmenhorst ist Hauptort der Gemeinde Elmenhorst/Lichtenhagen. Der Ort befindet sich im Landkreis Bad Doberan – nordwestlich der Hansestadt Rostock.

Die Ortsumgehung Elmenhorst umfasst einen ca. 4,7 Kilometer langen Straßenneubauabschnitt, ein Brückenbauwerk und zwei Fledermauswände, zwei Regenrückhaltebecken und drei Kreisverkehre zum Anschluss an das bestehende Straßennetz.

„Bislang wurde unter anderem eine Heckenpflanzung durchgeführt und mit der Planung von Schutz- und Leiteinrichtungen begonnen“, so Meyer weiter. Im September dieses Jahres hatten die Arbeiten des Munitionsbergungsunternehmens begonnen. „Gemeinsam mit der Stadt Rostock startet im ersten Schritt die Herstellung der Anbindung der Mecklenburger Allee an die Ortslage Elmenhorst, so dass bis zum Sommer 2023 darauf der Verkehr rollen kann.

Damit kann die Verkehrswirksamkeit zur von der Hansestadt Rostock bereits ausgebauten Mecklenburger Allee hergestellt werden“, erläuterte Verkehrsminister Meyer. Sind die Bauwerke und die Straße fertig, folgt in 2024 der Einbau von Schutz- und Leiteinrichtungen, das Aufbringen von Fahrbahnmarkierungen, das Setzen der Beschilderung und die Umsetzung von landschaftsplanerischen Begleitmaßnahmen.

Die geplante Bauzeit beträgt insgesamt 24 Monate. Die Fertigstellung und Verkehrsfreigabe soll noch Ende 2024 erfolgen. „Dieser Zeitplan ist ambitioniert und gilt unter der Voraussetzung eines weitgehend ungestörten Bauablaufes. Die Finanzierung ist gesichert. Die Kosten belaufen sich voraussichtlich auf 14 Millionen Euro. Das sind Landesmittel, die für das Vorhaben eingesetzt werden“, erläuterte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.

Betreuung ukrainischer Flüchtlingskinder

Besuch ukrainischer Flüchtlingskinder in Schule, Kita und Hort gewährleistet

Schwerin – Den Schulen des Landes gelingt es weiterhin gut, Kinder und Jugendliche nichtdeutscher Herkunftssprache zu beschulen. In Mecklenburg-Vorpommern werden derzeit über 12.000 Schülerinnen und Schüler aus knapp 130 Nationen unterrichtet, integriert und gefördert.

Davon kommen etwa 5.500 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine (Stand: 07.11.2022). Gegenüber dem vergangenen Schuljahr sind das 4.700 zusätzliche Kinder und Jugendliche.

Als unmittelbare Reaktion auf die Fluchtbewegung aus der Ukraine sind in diesem Schuljahr an 66 Schulen 95 Vorklassen, in denen 1.200 Kinder und Jugendliche lernen.

 „Trotz der gestiegenen Anforderungen beschulen wir gegenwärtig und zukünftig jedes geflüchtete Kind und jeden geflüchteten Jugendlichen nichtdeutscher Herkunft. Wir nehmen alle gerechtfertigten Sorgen und Hinweise selbstverständlich ernst und reagieren beständig auf sich verändernde Bedingungen.

Alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die bereits im Schuljahr 2021/22 in die Schule aufgenommen wurden, werden auch weiterhin in ihren bisherigen Schulen unterrichtet. Sie erhalten, entsprechend ihres Sprachstandes, eine zusätzliche Intensivförderung oder eine begleitende Förderung im Bereich ‚Deutsch als Zweitsprache‘ (DaZ). Kinder nichtdeutscher Herkunft, die mit dem neuen Schuljahr an Schulen in staatlicher Trägerschaft aufgenommen werden, werden grundsätzlich in Vorklassen an ausgewählten Standortschulen unterrichtet. In den jahrgangsübergreifenden Vorklassen werden sie auf den weiteren Schulbesuch in Deutschland vorbereitet.

An den Schulen, an denen Kapazitäten im gemeinsamen Unterricht vorhanden sind, erfolgt auch weiterhin diese Beschulungsform.

Zur Beschulung der Kinder und Jugendlichen an Schulen des Landes sind insgesamt 63 Personen als externe Vertretungskräfte beschäftigt (Stand: 23.10.2022). Das Bildungsministerium plant, ihre Beschäftigung auch im kommenden Jahr fortzusetzen.

Auch die Kindertagesstätten, Tagespflegepersonen und Horte betreuen und fördern über 600 geflüchtete Kinder tagtäglich umsichtig und aufopferungsvoll.

Internationaler Tag der Rechte des Kindes

Drese: Kinder haben ein Recht auf Förderung und Beteiligung

Schwerin – Anlässlich des Internationalen Tages der Rechte des Kindes am 20. November kündigt Sozialministerin Stefanie Drese an, die Rechte, den Schutz und die Teilhabe von Kindern in Mecklenburg-Vorpommern auszubauen. Drese: „Kinder haben ein Recht auf ein behütetes Aufwachsen in unserer Gesellschaft. Sie haben zudem ein Recht auf Förderung und Beteiligung. Diese Rechte wollen wir in Mecklenburg-Vorpommern in den nächsten Jahren weiter stärken.“

Der Aktionstag geht auf den 20. November 1989 zurück. In diesem Jahr wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet. Sie definiert für jedes Kind unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder sozialem Status die gleichen Rechte.

Drese: „Als Landesregierung setzen wir uns dafür ein, dass alle Kinder bei uns im Land die gleichen Rechte haben, so wie es die UN-Kinderrechtskonvention festgelegt hat. Dazu zählen unter anderem das Recht auf Sicherheit, Wertschätzung und Selbstverwirklichung. Leider erfährt dies nicht jedes Kind. Unser Ziel und unser Anspruch ist deshalb eine kontinuierliche, kooperative und zukunftsweisende Qualitätsentwicklung im Kinderschutz. Die Rahmenbedingungen dafür werden wir in dieser Legislatur in einem Landeskinderschutzgesetz festschreiben.“

Neben Gesetzesplänen gibt es nach Auskunft von Ministerin Drese viele Hilfsangebote für Kinder und Familien im Land. „Alle Menschen können sich rund um die Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeite der Kinderschutzhotline in Mecklenburg-Vorpommern wenden, wenn Sie Anliegen zum Wohl eines Kindes haben,“ so Drese.

Bereits vor der Geburt eines Kindes würde das Landesprogramm „Frühe Hilfen“ Eltern in schwierigen Lebenslagen beim Start in einen sicheren und verantwortungsbewussten Umgang mit ihren Kindern unterstützen, ergänzt die Ministerin.

Neben dem Schutz und der Wahrung der Rechte der Kinder gehe es darüber hinaus darum, die Mitsprache- und Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zu erweitern.

Drese: „Im Rahmen der Enquete-Kommission ‚Jung sein in M-V‘ werden derzeit wichtige Erkenntnisse unter Beteiligung junger Menschen und Fachkräfte zusammengetragen. Diese Informationen werden im Anschluss in den Gesetzschreibungsprozess für ein Kinder- und Jugendbeteiligungsgesetz einfließen.“

„Digitrans“-Förderung

Greifswald – Mit einem Zuwendungsbescheid erhält die Firma E&N Collection in Greifswald vom Digitalisierungsministerium aus Mitteln des Landesprogramms zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz „Digitrans“, rund 46.000 Euro für eine neue Software.

Die Fashion Firma E&N Collection baut sich auf zwei verschiedenen Geschäftsprinzipien auf. Zum einen besteht die Firma aus den beiden Bekleidungsläden in der Langen Strasse und im Elisen Park in Greifswald, zum anderen betreut die Firma verschiedene Partnershipstores in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Mit Hilfe der Förderung wird eine zentrale Software in Verbindung mit allen Betriebsprozessen der Firma und der beiden Fachgeschäfte über insgesamt mehr als 92.000 Euro angeschafft.

Mit dem Landesprogramm zur Förderung der digitalen Transformation in Unternehmen, kurz Digitrans, unterstützt das Innenministerium kleinere Unternehmen in M-V bei der Digitalisierung. Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von bis zu 50 Millionen Euro oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mil-lionen Euro können Fördermittel von bis zu 10.000 Euro, in Ausnahmen bis zu 50.000 Euro beantragen.

Mit den nicht rückzahlbaren Zuschüssen werden der Aufbau neuer digitaler Geschäftsmodelle oder die Umstellung von analogen auf digitale Prozesse gefördert, ebenso Investitionen in IT-Sicherheit und Datenschutz.

Anträge auf Förderung nach der Digitrans-Richtlinie sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut (LFI) zu stellen. Weitere Informationen zum Programm finden Sie unter www.digitalesmv.de/digitrans. Die Unterlagen zur Antragstellung finden Sie auf der Webseite des LFI.

13. Imkertag der Imker M-V e.V.

„Imker sind unverzichtbare Partner für Landwirtschaft und Naturschutz“

Linstow – Am Sonntag hält Agrarminister Dr. Till Backhaus ein Grußwort beim 13. Imkertag des Landesverbandes der Imker Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LIMV) in Linstow.

„Die Imkerschaft ist ein unverzichtbarer Partner der Landwirtschaft und des Naturschutzes. Sie zu stärken ist mir ein besonderes Anliegen. Ich freue mich, dass die positive Entwicklung der vergangenen Jahre anhält. Aktuell haben wir rund 3.200 Imker im Land, die mittlerweile 30.000 Bienenvölker halten. Das sind rund 25 Prozent mehr Imker als noch vor fünf Jahren und 18 Prozent mehr Bienenvölker. Dieser Trend ist Beleg für die gute Nachwuchsarbeit. Allein in MV werden jährlich schätzungsweise 1.000 Tonnen Honig erzeugt, am meisten Rapshonig. Nach zwei Jahren mit überdurchschnittlichen Erträgen war dieses Bienenjahr mit ca. 35 Kilo Honig je Bienenvolk eher durchschnittlich.

Was viele aber gar nicht im Blick haben: Die Honigproduktion ist nur ein Nebeneffekt. Denn der eigentliche Wert der Honigbiene liegt in der Bestäubungsleistung der Bienen. Denn auch wenn viele die Imkerei nur als Hobby verrichten, leisten sie damit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Die Imkerei ist ein traditionelles, regionales und doch Grenzen überschreitendes Handwerk – das mit und von der Natur lebt. Denn sie macht uns die Bedeutung von Insekten und Nützlingen in der Natur begreiflich. Dadurch lehrt sie auch einen wachsamen Umgang mit der Natur. Dieses Handwerk gilt es zu erhalten und an unsere kommenden Generationen weiterzugeben – und zwar nicht nur aus traditionellen oder ökonomischen, sondern vor allem aus ökologischen Gesichtspunkten“, sagt der Minister.

Auch für die kommenden Jahre werden wieder Förderrichtlinien aus der zweiten Säule aufgelegt, die direkt oder indirekt auf die Bienenhaltung wirken. Zum einen durch Einschränkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln oder Einschränkungen bei der Bewirtschaftung, zum anderen durch ein entsprechendes Trachtangebot. Der GAP-Strategieplan des Bundes, der Grundlage dieser Förderungen ist, ist noch nicht von der EU genehmigt. Insofern stehen alle unsere Planungen noch unter Vorbehalt. Ich bin hier aber zuversichtlich, dass der Strategieplan noch im November genehmigt wird.

Im Einzelnen sind zu nennen: dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Grünland, Gewässerschutzstreifen, Umweltschonender Obst- und Gemüseanbau, vielfältige Kulturen im Ackerbau (großkörnige Leguminosen), extensive Dauergrünlandbewirtschaftung, naturschutzgerechte Dauergrünlandbewirtschaftung, Pufferstreifen an gesetzlich geschützten Biotopen, Alleen und Waldrändern sowie die Einführung und Beibehaltung des ökologischen Landbaus.

Auch Blühflächen sollen zukünftig weiterhin gefördert werden, allerdings nur mehrjährige, da diese einen größeren Nutzen zur Erhaltung bzw. Verbesserung der Biodiversität bringen als einjährige Blühflächen. Zu verwenden ist regionales Wildpflanzensaatgut oder Heudruschsaatgut oder standortangepasstes Saatmischung mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt.

Auch die die Förderung der Imkerei ist Teil der GAP.  Eine neue Honigrichtlinie wurde in Absprache mit den Imkerverbänden erarbeitet. Inhaltlich hat sich die neue Honigrichtlinie nicht viel geändert, da sich die bisherige Förderung bewährt hat. Neu ist, dass die Mindestzuwendung von 500 auf 300 Euro herabgesetzt wurde. Anträge können ausnahmsweise bis zum 31. Januar 2023 gestellt werden. Pro Jahr stehen 176.000 Euro zur Verfügung, je zur Hälfte aus EU- und Landesmitteln. Gefördert werden Gerätschaften zur Honiggewinnung und -Verarbeitung für Einzelimker. Dafür wird der größte Teil der Mittel verwandt. Daneben werden Bienenlehr- und Schaugärten, Schulungen, Honiguntersuchungen, Varroabekämpfungsmittel und –Maßnahmen bezuschusst.“, so der Minister.

Aus Tierzuchtfördermitteln erhält der LIMV jährlich ca. 10.000 Euro, unter anderem zur Beschickung der Bienenbelegstellen. Das Bienenzuchtzentrum Bantin wird mit jährlich steigenden Zuschüssen institutionell gefördert. Der aktuelle Zuschuss liegt bei 306.500 Euro. Mit LEADER- und Landesmitteln wurde es zu einem Apineum entwickelt. In den vergangenen 14 Jahren wurden zur Unterstützung der Bienen insgesamt mehr als 10 Millionen Euro Fördergelder ausgezahlt.

„Das ist gut angelegtes Geld! Die Arbeit mit Bienen lebt vor allem durch die Menschen, die hier ihre Leidenschaft entdeckt haben. Glücklicherweise steigt der Anteil der Jung- und Neuimker weiter. Nur so kann die Zukunft der Imkerei gesichert werden. Für die gute und konstruktive Zusammenarbeit danke ich dem LIMV herzlich“, sagt Backhaus.