Nachtragshaushalt für 2023 in M-V

Schwerin – In der heutigen Kabinettssitzung hat die Landesregierung den Entwurf des Nachtragshauhalts 2023 beschlossen und anschließend dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung übermittelt.

Die Landesregierung reagiert mit dem Nachtragshaushalt auf die aktuellen Entwicklungen, vor allem die stark gestiegenen Energiepreise und die Inflation. Der Landeshaushalt für 2023 soll um über 500 Mio. Euro auf 10,3 Mrd. Euro aufgestockt werden. Daneben werden zahlreiche Investitionen über die Rücklage finanziell abgesichert. Damit zahlt sich die solide Finanzpolitik der vergangenen Jahre erneut aus. Die bestehenden Rücklagen zusammen mit den zu erwartenden finanziellen Mehreinnahmen dieses Jahres, ermöglichen es die notwendigen zusätzlichen Maßnahmen ohne Neuschuldung zu finanzieren.

Ein Kernelement des Nachtragshaushalts ist die Umsetzung des MV Energiefonds. „Mit dem vorgelegten Nachtragshaushalt 2023 schafft die Landesregierung die rechtliche Basis für das enorme Investitionsvolumen des MV Energiefonds von über 800 Mio. Euro in die Transformation der Wirtschaft Mecklenburg-Vorpommerns hin zur klimaneutralen Industrie. Über 300 Mio. Euro werden zur Finanzierung existenzbedrohter Härtefälle sowie Hilfen im Bereich des Wohnens mit der Wohngeldreform und für Mobilität durch das Deutschlandticket zur Verfügung gestellt,“ sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Härtefallfonds des Landes wird von 30 auf 100 Mio. Euro aufgestockt. Zusammen mit den Bundesmitteln für kleine und mittlere Unternehmen stehen mindestens 120 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit rund 99 Mio. Euro trägt das Land in 2023 die Hälfte der Ausgaben für den Einstieg in dauerhafte Entlastungen durch die Wohngeldreform und das 49-Euro-Ticket (Deutschlandticket).

Mit 25 Mio. Euro beteiligt sich das Land an der Bundesfinanzierung in der Rentenüberleitung für Spätansiedler und jüdische Zuwanderer, sodass alle Betroffenen 5.000 Euro erhalten.

Berücksichtigt sind auch die zuletzt erhöhten Einnahmeprognosen der Steuerschätzung sowie die Zusagen des Bundes zur Mitfinanzierung der Ausgaben für Geflüchtete.

Hiervon partizipieren auch die Kommunen über den erhöhten Kommunalen Finanzausgleich, der unter anderem zusätzliche Schlüsselzuweisungen eine Fortführung der Infrastrukturpauschale vorsieht. Insgesamt erhöhen sich die Finanzausgleichs-leistungen an die Kommunen um mehr als 125 Millionen Euro.

„Dies sind gute Nachrichten für die kommunalen Haushalte, die natürlich auch die erheblichen Preissteigerungen und Tarifentwicklungen bewältigen müssen.“, so Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Landtag wird bereits am 24. November in einer Sondersitzung den Gesetzentwurf zum Nachtrag 2023 beraten. Die Beschlussfassung soll dann Anfang Dezember erfolgen.

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