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Tag: 24. Oktober 2023

Bombendrohungen an Schulen in M-V

Oldenburg: Dank an alle, die umsichtig gehandelt haben

Schwerin – Nachdem bereits Schulen in mehreren Bundesländern von Bombendrohungen betroffen sind, kommt es nun auch an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern zu entsprechenden Drohungen. Die ähnlich lautenden Drohungen wurden per E-Mail verschickt.

Betroffen sind vier Schulen aus den Schulämtern Rostock, Neubrandenburg und Greifswald: das Greifen-Gymnasium in Ückermünde, die Borwinschule Rostock, die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen sowie die Grundschule Röbel.

Die Polizei ist in allen Fällen umgehend informiert worden, hat die Gefahrenlage jeweils eingeschätzt und schließlich Entwarnung gegeben. Lediglich die Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen wurde heute Morgen vorsorglich durch die Polizei evakuiert. Der Unterricht konnte nach Entwarnung der Polizeikräfte jedoch fortgesetzt werden.

„Notfällen an Schulen begegnen wir mit einem Höchstmaß an Sensibilität“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Dank an alle, die so umsichtig gehandelt haben.“

Die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben das Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie, schulpsychologisch begleitet zu werden.

Auf Grundlage der Verwaltungsvorschrift für den Umgang mit Notfällen an den öffentlichen Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern und des damit autorisierten Notfallplans Mecklenburg-Vorpommern sind landeseinheitliche Standards im Umgang mit Notfällen ausgewiesen.

Der Notfallplan MV ist für alle öffentlichen Schulen des Landes verpflichtend. Das konkrete schulaufsichtliche und schulpsychologische Vorgehen gestaltet sich entsprechend des jeweils vorliegenden Einzelfalls.

Fragen, die die polizeiliche Arbeit betreffen, richten Sie bitte an das zuständige Innenministerium.

Fangquoten: Fischerei droht der Niedergang

M-V steuert mit Rettungsplan dagegen

Schwerin – Die EU-Fischereiminister haben sich in Luxemburg auf die erlaubten Fangmengen für Fischer in der Ostsee im kommenden Jahr geeinigt. Demnach bleiben die Fangverbote für Hering und Dorsch im westlichen Teil der Ostsee bestehen. Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf Hering gelten weitherin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräaten (Stellnetze und Reusen).

Aktuell dürfen Dorsch und Hering – hier mit Ausnahme der kleinen Küstenfischerei – in der westlichen Ostsee und damit auch vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns nur als Beifang in den Netzen landen. Beim Dorsch sinkt die für 2024 für die westliche Ostsee erlaubte Fangmenge für deutsche Fischer um 30 Prozent auf 73 Tonnen, in der östlichen Ostsee bleibt sie unverändert bei 54 Tonnen. Die Freizeitfischereich auf Dorsch wurde geschlossen, d.h. Dorsche dürfen von Freizeitfischern 2024 nicht mehr mitgenommen werden.

Mecklenburg-Vorpmmerns Fischereiminister Dr. Till Backhaus schätzte die Ergebnisse wie folgt ein: „Die Entscheidung die Fangquoten für die Ostseefischerei weiter aufrechtzuerhalten und den Dorschfang mit weiteren Einschränkungen zu belegen war erwartbar und ist fachlich sicherlich schlüssig begründbar.

Dennoch muss ich ganz klar sagen, dass ich mir eine andere Entscheidung gewünscht hätte. Erst vergangene Woche habe ich mich nochmals schriftlich an Cem Özdemir gewandt und darum gebeten, sich für die Interessen der deutschen Küstenländer stark zu machen. Die Bewirtschaftung der Dorschbestände – die Freizeitfischerei eingeschlossen – stellt für den Tourismus, speziell in der Nebensaison eine nicht unerhebliche Einnahmequelle dar.

Erfreulich ist, dass die gezielte Fischerei mit passiven Fanggeräten für die kleine Küstenfischerei in Bezug auf den Hering in der westlichen Ostsee als Ausnahmeregelung erhalten bleibt. Auch dafür hatte ich mich eingesetzt, da eine Beifang-Regelung den Fischereibetrieben hier gar nichts genützt hätte, denn Hering wird praktisch nicht in der gezielten Fischerei auf andere Arten mitgefangen. Wäre die Ausnahmeregelung entfallen, wäre dies einem Berufsverbot gleichgekommen. Hinzu kommt, dass die kleine Küstenfischerei die Bestandtsentwicklung aufgrund der geringen Entnahmemengen kaum beeinflusst. Eine Nullfang-Regelung wäre auch vor diesem Hintergrund von besonderer und nicht nachvollziehbarer Härte gewesen.

Insgesamt müssen wir feststellen, dass die Kutter- und Küstenfischereich und mit ihr ein jahrhundertaltes Kulturgut im Niedergang begriffen ist. Selbst eine Besserung der Rahmenbedingungen in einigen Jahren würde den befürchteten Niedergang der Ostseefischerei nicht mehr aufhalten, da es bereits jetzt an Nachwuchs und an einer soliden wirtschaftlichen Basis fehlt.

Große Erwartungen setze ich in diesem Zusammenhang auf die aus den Ausschreibungen nach dem Windenergie-auf-See-Gesetz zu erwartenden Gelder aus der Fischereikomponente für Maßnahmen zur umweltschonenden Fischerei. Mit den ca. 670 Millionen Euro ließe sich der notwendige Transformationsprozess der Kutter- und Küstenfischerei an Nord- und Ostsee wirksam unterstützen, immerhin sind das dreimal so viel Mittel wie Deutschland aus dem Europäischen Meeres-, Aquakultur- und Fischereifonds zur Verfügung stehen.

Mit großer Spannung warte ich auch auf die für Herbst 2023 angekündigten Ergebnisse vom Runden Tisch Ostseefischerei, der eine eigene Kommission eingesetzt hat, um ein zukunftsorientiertes Leitbild für die Ostseefischerei zu entwickeln. Das Leitbild kann aber nur die Rahmen setzen – zur Erhaltung und Neuausrichtung der Fischerei bedarf es einer Strategie von Bund und Küstenländern und entsprechender Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen.

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Hausaufgaben gemacht und einen Plan zur Transformation der deutschen Fischerei an Nord- und Ostsee bis 2032 vorgelegt, der auch eine Ausbildungskomponente enthält, bei der an die Fachwirtausbildung „Fischerei und Meeresumwelt“ und Aktivitäten von so genannten Sea-Rangern im Küstenmeer angeknüpft werden soll, sowie Elemente der Transformation hin zu einer umweltverträglichen Fangflotte und Ausübung der Fischerei.

Daneben sollen aus dem EMFAF weiterhin verschiedenste Maßnahmen unterstützt werden wie bspw. moderne Schiffsverfolgungs-, Melde- und Überwachungssystemen, Investitionen in Sicherheit und Hygiene an Bord, Veredlung und Direktvermarktung an Land, Diversifizierung mit bis zu 75.000 Euro je Begünstigtem, Investitionen in die kleinskalige, umweltgerechte Aquakultur im Küstenmeer, Vorhaben des Bundes und der Länder zur Überwachung, Fischereiaufsicht und Digitalisierung sowie zum Bestandsmanagement bedrohter Arten wie Aal, Stör, Meerforelle.“

Vorläufige Schadensbilanz des Hochwassers

Schwerin – Heute hat der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, dem Kabinett eine überschlägige Bilanz der Schäden durch das Sturmhochwasser am 20. und 21. Oktober 2023 vorgestellt. Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern deutlich weniger betroffen war als das Nachbarland Schleswig-Holstein, hat das Hochwasser Spuren hinterlassen.

„Bei einer Küstenlänge von ca. 1.945 km (Außenküste und Innere Küstengewässer) und zusätzlichen landseitigen potentiellen Überflutungsflächen ist nach ein bis zwei Tagen leider keine vollständige oder gar abschließende Übersicht über Ereignisse oder Schäden möglich“, erklärt der Minister.

„Der Fokus erster Inaugenscheinnahmen lag auf den landeseigenen Küstenschutzanlagen und nicht auf der kommunalen Infrastruktur wie z.B. Hafenanlagen oder Einrichtungen, die dem Tourismus dienen. Zu letzteren können am besten die Städte und Kommunen selbst Auskunft geben.

Die verfügbaren Mitarbeiter der Küstenschutz­verwaltung der StÄLU (<20 Personen) und drei Vermessungsteams waren am Montag, den 23.10.2023 zur Schadensaufnahme an der Küste (z.T. auch mit Lidar-Scanner über Drohnen) unterwegs. Im Ergebnis ist deutlich geworden, dass es insbesondere auf dem Fischland-Darß-Zingst zu erheblichen Sandverlusten aus den Landesküstenschutzdünen gekommen ist. Es sind in vielen Küstenabschnitten Dünenkliffs mit einer Höhe von bis zu 7,0 m entstanden. Auf Usedom und im Bereich von Südost-Rügen gibt es ebenfalls Sandumlagerungen. Die örtlichen Sandverluste sind angesichts der starken Seegangsbelastung aber gering“, so Backhaus.

Zusammenfassendes Ergebnis:

  • Es sind keine erheblichen Schäden an harten Küstenschutzbauwerken des Landes, wie Sperrwerken, Spundwänden oder mobilen Verschlüssen (Warnemünde. Heiligendamm, Barth) entstanden. Es gibt Schäden an Buhnenbauwerken mit einem Wert von ca. 200.000,-€.
  • Sandverluste sind ohne flächenhafte Vermessungen schwer zu quantifizieren. Amtsüber­greifend wird geschätzt, dass ca. 400.000 bis 500.000m³ Sand umgelagert wurden. Dies entspricht Kosten für Aufspülungen von rund 6 Mio. Euro.
  • Ob mit Blick auf die Sicherheit bei Eintritt weiterer Sturmhochwasser sofortiger Handlungsbedarf besteht, kann erst nach Abschluss von Vermessungs-arbeiten eingeschätzt werden.
  • Im Küstenabschnitt zwischen Prerow und Zingst, in dem erhebliche Sandverluste zu verzeichnen sind, werden die Verluste im Rahmen einer bereits laufenden Aufspülung bereits ausgeglichen. Bisher sind für diese Maßnahme ca. 10 Mio. € eingeplant Die Finanzierung erfolgt über die Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz, in der 70% Bundesmittel und 30% Landesmittel eingesetzt werden. Bei Bedarf wird die Aufspülmenge erhöht und die örtliche Verteilung angepasst. Sollte an weiteren Küstenabschnitten ein sofortiger Ausgleich von Sandverlusten erforderlich sein, müssen weitere Mittel eingesetzt werden. Eine Entscheidung dazu kann erst nach Auswertung der Messdaten erfolgen.
  • Auch der landeseigene Inselhafen Prerow und die zugehörige Seebrücke Prerow waren in der derzeit laufenden Bauphase erheblichen Seegangsbelastungen ausgesetzt. An bereits fertiggestellten Bauwerken (Wellenbrecher, Pfähle usw.) sind keine Schäden eingetreten. Nach Einschätzung von Minister Backhaus haben diese Bauwerken ihre Bewährungsprobe bestanden. Schäden sind an der Baustelleneinrichtung (u.a. temporäre Arbeitsebene im Strandbereich) und an der noch nicht fertiggestellten Funktionsfläche entstanden. Darüber hinaus ist es erneut zur Versandung in der Zufahrt zum Nothafen Darßer Ort gekommen, die noch für die Rückbauarbeiten erforderlich ist.

Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Nach der Jahrhundertdürre in den Jahren 2018 und 2019 entstanden auch in den Wäldern von Mecklenburg-Vorpommern Schäden von bisher ungekanntem Ausmaß. Die Bewältigung dieser Katastrophe und die Anpassung der Wälder an das sich verändernde Klima, sei eine Generationenaufgabe, stellt Umwelt- und Forstminister Dr. Till Backhaus fest. Die Landesregierung sei ihrer Verantwortung nachge­kommen und beschloss 2020 die Initiative „Unser Wald in Mecklenburg-Vorpommern“.

Mit einem Finanzvolumen von 20 Millionen Euro für die Jahre 2020 bis 2023 sollte vornehmlich für den Landeswald ein erster unmittelbar wirksamer Impuls im Bereich „Wald und seine Klimaschutzfunktionen“ gesetzt werden.

Minister Backhaus stellte dem Kabinett in der heutigen (24.10.2023) Sitzung die wesentlichen erfolgten Maßnahmen vor: „Mit Beginn der Landesinitiative „Unser Wald in MV“ findet in Mecklenburg-Vorpommern bundesweit die größte Aufforstungskampagne statt“, erklärt Backhaus.

„Dafür werden landeseigene landwirtschaftlich genutzte Flächen verwendet. Beginnend im Jahr 2020 wurden bereits circa 600 Hektar neue Waldflächen aus Mitteln der Initiative angelegt. Insgesamt wurden dabei circa 3,5 Mio. standortgerechte und klimaresiliente Bäume und Sträucher gepflanzt.

Damit liegen wir im Plan, denn bis zum Ende der Legislaturperiode sollen laut Koalitionsvertrag 5 Mio. neue Bäume gepflanzt werden. Damit leistet das Land einen besonderen Beitrag zum Klimaschutz, indem mit der bisher erzielten Neuwaldfläche die Voraussetzung für eine jährliche Senkleistung von ca. 4.800 Tonnen CO2 geschaffen wurde“, führt der Minister aus und ergänzt:

„Außerdem haben wir die forstliche Aus- und Weiterbildung gestärkt. Bei diesen Maßnahmen fanden vor allem Modernisierungsarbeiten in den Ausbildungsstätten der Forstwirtsauszubildenden sowie den Jugendwaldheimen Loppin und Dümmer statt.

Das größte Teilprojekt war der Neubau des Lehrausbildungs­gebäudes im Forstamt Güstrow. Es wurde ein hochwertiges und energieeffizientes Gebäude in Holzrahmenbauweise unter Nutzung moderner Heiztechnik und größtmöglicher Verwendung nachhaltiger Baustoffe errichtet. Damit wird die Attraktivität der Landesforstverwaltung als moderner Ausbilder und Arbeitgeber gesteigert. Sie bietet jungen Menschen Chancen für ein erfolgreiches Berufsleben und ist wichtig für die Sicherung von Fachkräften in Mecklenburg-Vorpommern.“

Der Aufbau eines Projektzentrums für Waldbrandschutz sei ebenfalls ein wichtiger Pfeiler zum Schutz der Wälder im Land, sagt Backhaus:

„Um den Waldbrandschutz im Land voranzutreiben, erfolgte mit Mitteln der Waldinitiative der Aufbau des „Fachzentrums für Waldbrandschutz“, welches im Forstamt Kaliß ansässig ist. Zu den Aufgaben des Kompetenzzentrums gehören die Verbesserung des vorbeugenden Waldbrandschutzes wie auch die Erarbeitung von Nachsorgestrategien und deren praxisbezogene Umsetzung für den Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommerns.

Zur Herstellung einer dauerhaften Örtlichkeit für das Kompetenzzentrum wurden notwendige bauliche Voraussetzungen, wie Büroräume sowie Schulungs- und Beratungsräume geschaffen. Das Fachzentrum dient vor allem dem Austausch von Forst und Feuerwehren. Bereits in Rahmen der Überarbeitung der Waldbrandeinsatz­karten für Mecklenburg-Vorpommern wurde das Fachzentrum für diverse Schulungstage zum vorbeugenden Waldbrandschutz gemeinsam von Forst- und Feuerwehrleuten genutzt.

Der Aufbau des Projektzentrums für Waldbrandschutz, finanziert aus der Landesinitiative, dient ebenso der Umsetzung des von der Landesregierung verabschiedeten Waldbrand­schutzkonzeptes in Mecklenburg-Vorpommern. Dieser Impuls der Landesregierung sollte insbesondere vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels verstetigt werden, um weiterhin eine derart große vielfältige Wirkung zu erzielen“, so Backhaus abschließend.

Forum des Verbandes der Ersatzkassen

Drese: Widerstandsfähigkeit des Landes in Krisensituationen optimieren

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat auf dem Forum des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) verdeutlicht, dass die Erfahrungen aus der Corona-Pandemie aktiv in das Politik- und Krisenmanagement des Landes eingebunden werden. “Die aus drei intensiven Pandemiejahren gewonnenen Erkenntnisse nutzen wir, um die Widerstandsfähigkeit des Landes in Krisensituationen zu optimieren“, sagte Drese am (heutigen) Dienstag in Schwerin.

Das diesjährige Ersatzkassenforum stellte die Folgen und Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Mittelpunkt der Veranstaltung.

Drese hob hervor, dass die Einbeziehung der Wissenschaft ein entscheidender Aspekt für politische Entscheidungen ist. Zudem müssen Infektionskrankheiten genauer überwacht werden, um rechtzeitig reagieren zu gehören.

„Deshalb bauen wir in MV das Infektionsmonitoring aus. Die ARE-Surveillance, Abwasseruntersuchungen und der epidemiologischer Wochenbericht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales verschaffen einen Überblick über grassieredende Erreger und die Häufigkeit von Erkrankungen“, betonte Drese.

Eine weitere Maßnahme sei die Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes im Krisenmanagement sowie als zusätzliche Säule des Gesundheitswesens. „Dies erfolgt durch eine personelle Aufstockung und langfristige Personalsicherung, die Digitalisierung und Vernetzung wichtiger Arbeitsprozesse sowie die Professionalisierung des Hygienesachverstandes einschließlich der Hygienebeauftragten – insbesondere in den Pflegeeinrichtungen und Angeboten der Eingliederungshilfe“, so Drese.

Nach Ansicht von Drese müsse auch das öffentliche Bewusstsein für die Wahrnehmung von Impfungen als wichtige Präventionsmaßnahmen geschärft werden. „Vor allem für Risikogruppen bieten Impfungen gegen Influenza und Corona elementaren Schutz“, sagte Drese.

Die Ministerin verdeutlichte, dass die Corona-Schutzmaßnahmen nicht ohne Folgen geblieben sind. Drese: „Die Reduzierung von Kontakten hat die Menschen belastet. Vor allem Kinder und Jugendliche mussten Teile ihre Entwicklung anders durchlaufen. Mehr junge Menschen sind von Stress und psychischen Erkrankungen betroffen. Deshalb ist es auch eine Lehre aus der Pandemie, dass jede Entscheidung akribisch zu hinterfragen und abzuwägen ist und flächendeckende Kita- und Schulschließungen vermieden werden müssen.“

Ausbau der Geothermie

Meyer: Mecklenburg-Vorpommern will Modellregion für Erdwärmenutzung werden

Schwerin – Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit erarbeitet derzeit gemeinsam mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, dem Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung, dem Bergamt Stralsund und dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie ein Eckpunktepapier für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu hat Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer am Dienstag (24.10.) im Kabinett berichtet. „Die Geothermie kann einen maßgeblichen Beitrag zur kommunalen Wärmewende leisten, insbesondere zur Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung. Besonders ist, dass hierbei über Jahrzehnte erprobte, umweltverträgliche Technologien landschaftsschonend zum Einsatz kommen. Mecklenburg-Vorpommern kann und will elementar dazu beitragen, dass Geothermie ausgebaut wird. Deshalb wollen wir Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mecklenburg-Vorpommern liegt im Norddeutschen Becken, einer der bedeutendsten Lagerstätten geothermischer Energie in Deutschland. Das bedeutet: Erdwärmenutzung ist nahezu flächendeckend möglich und besitzt ein beträchtliches Ausbaupotenzial. Im Land sind 86 Gemeinden potenziell für eine mitteltiefe Erdwärmenutzung geeignet, davon weisen 19 Gemeinden ein sehr hohes geothermisches Potenzial auf.

78 Prozent der Landesfläche wären für eine oberflächennahe Geothermie potentiell nutzbar. „In der Konsequenz könnten bis zu 60 Prozent der Bevölkerung preisgünstig über Fernwärmesysteme mit Erdwärme versorgt werden. Diese großen Vorteile wollen wir nutzen und erarbeiten derzeit die Eckpunkte für den strategischen Ausbau der Geothermie in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Meyer.

Zentrales Handlungsfeld seitens der Landesregierung ist die strategische Wärmeplanung und die Entwicklung von Modellprojekten. Zur strategischen Wärmeplanung soll ein Landesgutachten erarbeitet werden. Neben der Förderung von oberflächennahen Geothermieanlagen in kommunalen Gebäuden werden im Bereich der mitteltiefen Geothermie die Förderung von 20 Machbarkeitsstudien und der geophysikalischen Erkundung von 10 Potenzialgebieten angestrebt sowie die Förderung von Tiefenbohrungen für die geothermische Erschließung von 5 Modellprojekten.

Weitere Schritte umfassen die Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren zur Beschleunigung des Ausbaus der Geothermie, insbesondere im Wasser- und Baurecht sowie im Bereich der Umweltprüfungen. „Rund 20 Millionen Euro sind für eine mitteltiefe Geothermieanlage zu kalkulieren. Die hohen Anfangsinvestitionen sind von den Kommunen und den kommunalen Energieversorgern in unserem Bundesland nicht oder nur sehr schwer zu leisten.

Hier brauchen wir mehr Unterstützung vom Bund, denn die natürlichen geologischen Bedingungen und das damit verbundene hohe geothermische Potenzial bietet Mecklenburg-Vorpommern als Flächenland eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, sagte Meyer.

Auf Bundesebene stehen zur Förderung von Projekten der mitteltiefen Geothermie in ersten Linie die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze und das Energieforschungsprogramm zur Verfügung. Einzelne Komponenten eines solchen Projektes werden mit maximal 50 Prozent vom Bund gefördert.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen und Knowhow in der Erdwärmenutzung. Mehr als 500 Erdöl- und Erdgasbohrungen sowie etwa 30 Geothermiebohrungen mit einer Tiefe größer als 1.000 Meter wurden in den vergangenen vier Jahrzehnten realisiert und legen den Grundstein für den hohen Erkundungsgrad im Land. Die erste mitteltiefe Geothermieanlage Deutschlands ging in Waren 1984 in Betrieb.

Darüber hinaus wurde auch die erste geothermische Stromerzeugungsanlage Deutschlands in Neustadt-Glewe umgesetzt. Nach mehrjähriger Planung wurde im April 2023 eine weitere, hochmoderne Geothermieanlage in Schwerin eingeweiht. Die Anlage der mitteltiefen Geothermie wird etwa 15 Prozent des Fernwärmebedarfs der Landeshauptstadt decken. Eine umfangreiche Ausweitung der geothermischen Fernwärmeversorgung durch weitere Bohrungen im Stadtgebiet ist in Planung. Neben der direkten Nutzung geothermaler Wärme kann der Untergrund auch als Wärme- oder Kältespeicher genutzt werden.

Auch in diesem Bereich ist MV Spitzenreiter. Seit 2004 befindet sich der weltweit tiefste Wärmespeicher mit 1.200 Metern in Neubrandenburg. „Neben der Begleitung und Unterstützung der bestehenden geothermischen Leuchtturmprojekte im Land ist die Förderung von Forschung und Lehre im Themenkomplex Geothermie ein weiterer wichtiger Baustein zum erfolgreichen Ausbau der Erdwärmenutzung. Unser nächster Schritt ist die Erarbeitung eines Landesgutachtens zur strategischen Wärmeplanung“, sagte Meyer abschließend.

M-V ist Spitze beim Ausbau der Geothermie

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist heute vom Bundesverband Geothermie mit dem Preis „Champion Tiefe Geothermie“ ausgezeichnet worden. Der Preis wird einmal pro Jahr an das Bundesland mit dem größten Zubau an installierter Leistung in Tiefer Geothermie sowie mit der größten installierten Leistung pro Einwohner vergeben.

„Wir sind stolz darauf, Bayern als Erdwärme-Champion abzulösen. Auch bei uns in Ostdeutschland gibt es Lösungen, die ganz Deutschland voranbringen können“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Übergabe des Preises im Rahmen eines Besuchs der Geothermie-Anlage in Neustadt-Glewe.

„Wir in Mecklenburg-Vorpommern wissen schon lange, dass die Zukunft bei den erneuerbaren Energien liegt. Mecklenburg-Vorpommern produziert mehr als doppelt so viel Strom aus erneuerbaren Energien als wir selbst verbrauchen. Die Geothermie ist vor allem für die Wärmewende von großer Bedeutung.

Mit einer an das Fernwärmenetz angeschlossenen Geothermieanlage kann man viele Haushalte gleichzeitig an die erneuerbaren Energien anschließen, so wie das beispielsweise in Schwerin geschehen ist. Das ist deutlich einfacher und für die Bürgerinnen und Bürger mit erheblich weniger Belastungen verbunden als das Auswechseln ganzer Heizungen“, sagte Schwesig weiter.

„Der Ausbau einer klimaneutralen Wärmeversorgung ist eine zentrale Herausforderung der Energiewende. Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter – daran wollen wir anknüpfen und Modellregion für die Erdwärmenutzung in Deutschland werden. Als Fundament für die strategische Entwicklung der Erdwärmenutzung hat die Landesregierung ein Eckpunktepapier erarbeitet.

Denn Mecklenburg-Vorpommern bietet als Flächenland mit natürlichen geologischen Bedingungen und dem damit verbundenen hohen geothermischen Potenzial eine gute Zukunftsperspektive für eine flächendeckende, dauerhafte Transformation der Wärmeversorgung“, erklärte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Mit einem Zubau von über 7 MWtherm hat sich die installierte Leistung in Mecklenburg-Vorpommern im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt.

Schönwolder Moor bei Rögnitz

Rögnitz – Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus informiert sich heute ab 16 Uhr nördlich von Rögnitz im LK Nordwestmecklenburg(53°37’34.1″N 11°01’37.9″E) mit Vertretern des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe, der Landesforstanstalt und der Stiftung Biosphäre Schaalsee über die Renaturierung des Schönwolder Moores. Geplant ist eine Begehung des Areals mit Besichtigung der Hochmoorkalotte und anschließender Diskussion.

„Mecklenburg-Vorpommern verfügt über drei Biosphärenreservate: Schaalsee, Flusslandschaft Elbe und Südost-Rügen. Sie sind Modellregionen für eine nachhaltige Landnutzung, gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Naturschutz, regionale Wertschöpfung, Umweltbildung und Ernährung – alle Ziele werden hier gemeinsam gedacht und berücksichtigt. Hiermit leisten die Biosphärenreservate wesentliche Beiträge für die Erreichung von Zielen des Landes M-V und geben eine Idee für das Leben von morgen. Dies wird auch am Schönwolder Moor deutlich.

Hier hat sich über viele Jahre die Zusammenarbeit von Biosphärenreservatsamt, Stiftung Biosphäre Schaalsee, Zweckverband Schaalsee-Landschaft und weiteren wichtigen Partnern bewährt.
Moorschutz ist Klimaschutz! Alle Moore von M-V müssen spätestens 2040 wiedervernässt sein. Dieses Ziel erreichen wir nicht, wenn wir Moorschutz ausschließlich als Nischenthema des Naturschutzes begreifen, bei dem es darum geht, große Flächen aus der Nutzung zu nehmen.

Da Moore immer mitten in einer intensiv genutzten Landschaft liegen, kommt es darauf an, mit Eigentümern und Nutzern zu sprechen und Zielkonflikte weitesgehend auszuräumen. Das bedeutet oft den Kauf von Flächen oder die Vereinbarung von Nutzungsentschädigungen. Weiterhin bedarf es umfangreicher Planungen als Grundlage für die Genehmigungen. Daher können wir froh sein, dass M-V mit den eigenen Großschutzgebieten so wichtige Akteure in der Fläche hat, die regionale Lösungen vor Ort suchen und finden“, sagte Backhaus.

Das Schönwolder Moor liegt zwischen den Dörfern Rögnitz, Schönwolde und Neu Steinbeck in den Gemeinden Krembz und Rögnitz. Es verfügt als einziges Regenmoor in Mecklenburg-Vorpommern über einen nahezu ungestörten Schichtenaufbau im Bereich des Hochmoorkörpers. Der aktuelle Zustand des Schönwolder Moores gilt als unbefriedigend, da der Wasserhaushalt der Gebiete in der Vergangenheit durch Entwässerung gestört wurde.

Ziel des Projekts ist es, eine bessere Wasserversorgung des Hochmoores zu schaffen, indem Gräben geschlossen werden. Nach Abschluss der Arbeiten soll die heimische Vegetation des Hochmoores auf einer größeren Fläche wieder zur Verfügung stehen. Durch die Maßnahme werden rund 131 ha (43 ha Hochmoor, 88 ha Niedermoor) durch die Anhebung des Wasserspiegels begünstigt. Weiterhin dient die Maßnahme dem natürlichen Klimaschutz, denn in Torf ist CO2 gebunden, das bei Trockenheit freigesetzt wird.

Backhaus betonte vor Ort, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen.
In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche. Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) wurden seit 1990 Projekte zur Wiedervernässung von Mooren „oder zur Verbesserung der hydrologischen Situation“ auf einer Fläche von 35.877 ha umgesetzt. Die Finanzierung erfolgte im Wesentlichen aus Europäischen Strukturfonds,  insb. ELER im Rahmen von Förderrichtlinien wie beispielsweise der Naturschutzförderrichtlinie. Für die kommende Förderperiode des ELER ab 2023 wird das Fördervolumen von 20 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro reduziert. Auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen liegt der prognostizierte Mittelbedarf bei über 40 Mio. Euro.