Schönwolder Moor bei Rögnitz

Rögnitz – Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus informiert sich heute ab 16 Uhr nördlich von Rögnitz im LK Nordwestmecklenburg(53°37’34.1″N 11°01’37.9″E) mit Vertretern des Biosphärenreservatsamtes Schaalsee-Elbe, der Landesforstanstalt und der Stiftung Biosphäre Schaalsee über die Renaturierung des Schönwolder Moores. Geplant ist eine Begehung des Areals mit Besichtigung der Hochmoorkalotte und anschließender Diskussion.

„Mecklenburg-Vorpommern verfügt über drei Biosphärenreservate: Schaalsee, Flusslandschaft Elbe und Südost-Rügen. Sie sind Modellregionen für eine nachhaltige Landnutzung, gemeinsam mit den Menschen vor Ort. Naturschutz, regionale Wertschöpfung, Umweltbildung und Ernährung – alle Ziele werden hier gemeinsam gedacht und berücksichtigt. Hiermit leisten die Biosphärenreservate wesentliche Beiträge für die Erreichung von Zielen des Landes M-V und geben eine Idee für das Leben von morgen. Dies wird auch am Schönwolder Moor deutlich.

Hier hat sich über viele Jahre die Zusammenarbeit von Biosphärenreservatsamt, Stiftung Biosphäre Schaalsee, Zweckverband Schaalsee-Landschaft und weiteren wichtigen Partnern bewährt.
Moorschutz ist Klimaschutz! Alle Moore von M-V müssen spätestens 2040 wiedervernässt sein. Dieses Ziel erreichen wir nicht, wenn wir Moorschutz ausschließlich als Nischenthema des Naturschutzes begreifen, bei dem es darum geht, große Flächen aus der Nutzung zu nehmen.

Da Moore immer mitten in einer intensiv genutzten Landschaft liegen, kommt es darauf an, mit Eigentümern und Nutzern zu sprechen und Zielkonflikte weitesgehend auszuräumen. Das bedeutet oft den Kauf von Flächen oder die Vereinbarung von Nutzungsentschädigungen. Weiterhin bedarf es umfangreicher Planungen als Grundlage für die Genehmigungen. Daher können wir froh sein, dass M-V mit den eigenen Großschutzgebieten so wichtige Akteure in der Fläche hat, die regionale Lösungen vor Ort suchen und finden“, sagte Backhaus.

Das Schönwolder Moor liegt zwischen den Dörfern Rögnitz, Schönwolde und Neu Steinbeck in den Gemeinden Krembz und Rögnitz. Es verfügt als einziges Regenmoor in Mecklenburg-Vorpommern über einen nahezu ungestörten Schichtenaufbau im Bereich des Hochmoorkörpers. Der aktuelle Zustand des Schönwolder Moores gilt als unbefriedigend, da der Wasserhaushalt der Gebiete in der Vergangenheit durch Entwässerung gestört wurde.

Ziel des Projekts ist es, eine bessere Wasserversorgung des Hochmoores zu schaffen, indem Gräben geschlossen werden. Nach Abschluss der Arbeiten soll die heimische Vegetation des Hochmoores auf einer größeren Fläche wieder zur Verfügung stehen. Durch die Maßnahme werden rund 131 ha (43 ha Hochmoor, 88 ha Niedermoor) durch die Anhebung des Wasserspiegels begünstigt. Weiterhin dient die Maßnahme dem natürlichen Klimaschutz, denn in Torf ist CO2 gebunden, das bei Trockenheit freigesetzt wird.

Backhaus betonte vor Ort, dass Mecklenburg-Vorpommern mit dem Landesklimaschutzgesetz, der Erarbeitung einer Moorschutz- und Landnutzungsstrategie sowie dem Aufbau einer Moorschutzagentur und der Ausbildung von Moorschutzspezialisten aus Mitteln des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) wichtige Weichen stellt, um die Moore im Land nass zu bekommen.
In M-V gibt es 287.900 ha Moor. Das sind rund 12 Prozent der Landesfläche. Von der gesamten Moorfläche werden 159.098 ha landwirtschaftlich genutzt (55 %); hiervon wiederum 139.980 ha als Dauergrünland und 19.118 ha als Acker. Weitere 49.509 ha der Moore sind in forstwirtschaftlicher Nutzung. Insgesamt verursachen die entwässerten Moore Treibhausgasemissionen in Höhe von über 6 Mio. Tonnen CO2-Äq pro Jahr und sind damit für rund 30 % der gesamten THG von Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich.

Nach Angaben des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG) wurden seit 1990 Projekte zur Wiedervernässung von Mooren „oder zur Verbesserung der hydrologischen Situation“ auf einer Fläche von 35.877 ha umgesetzt. Die Finanzierung erfolgte im Wesentlichen aus Europäischen Strukturfonds,  insb. ELER im Rahmen von Förderrichtlinien wie beispielsweise der Naturschutzförderrichtlinie. Für die kommende Förderperiode des ELER ab 2023 wird das Fördervolumen von 20 Mio. Euro auf 5,85 Mio. Euro reduziert. Auf Grundlage der bereits geförderten Vorplanungen liegt der prognostizierte Mittelbedarf bei über 40 Mio. Euro.

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