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Monat: Januar 2024

Schwesig: Gemeinsam für unsere Erde

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute Sternsingerinnen und Sternsinger aus Wismar und Neukloster in der Staatskanzlei empfangen. „Ich freue mich sehr darüber, dass die Sternsinger auch in diesem Jahr in der Staatskanzlei zu Gast sind. Darauf haben wir uns gefreut.

Eure Aktion ist die größte Solidaritätsaktion von Kindern für Kinder auf der ganzen Welt. Ich danke euch ganz herzlich für euren Einsatz. Danke, dass Ihr gerade in dieser schwierigen Zeit ein Zeichen setzt und euch für diese gute Sache einsetzt“, lobte die Ministerpräsidentin.

Seit Beginn im Jahr 1959 haben die Sternsinger mehr als eine Milliarde Euro gesammelt. Bei der 66. Sternsingeraktion steht in diesem Jahr das Thema „Gemeinsam für unsere Erde – in Amazonien und weltweit“ im Mittelpunkt.

„Der Zustand des Regenwalds im Amazonasgebiet wirkt sich bis hierher auf unser Klima aus. Euer Motto ist richtig: Gemeinsam für unsere Erde. Wir sind gemeinsam verantwortlich – für die Umwelt ebenso wie für Bildung und Lebenschancen.“

Neue Fortbildung

Wie Lehrkräfte ihre Stimme schulen / Oldenburg: Wir haben eine Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten

Schwerin – Ein neues Angebot zur Gesundheitsförderung weckt bei Lehrkräften in Mecklenburg-Vorpommern reges Interesse. An der Fortbildung „Die Gesundheit meiner Stimme im Unterrichtsalltag“ beteiligen sich 150 Lehrkräfte an insgesamt 14 Schulen. Organisiert wird die neue Präventionsmaßnahme durch das Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums.

„Die Stimme ist für Lehrkräfte ein wichtiges Instrument“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „In der Schule sind sie ständig stimmlich aktiv und präsent. Lehrinnen und Lehrer agieren in unterschiedlichen Lautstärken, unter verschiedenen Spannungszuständen und akustischen Bedingungen. Sie müssen erklären, vermitteln, trösten, begeistern und das oft mehr als sechs Stunden am Tag. Aktuelle Studien zeigen, dass es sich lohnt, die Stimme der Lehrkräfte zu schulen. Langfristig erhöhen sich die Stimmqualität, das Bewusstsein für den Stimmgebrauch aber auch die mentale Gesundheit der Beschäftigten“, so Oldenburg.

Im Mittelpunkt des Projekts stehen folgende Aspekte und Fragen: Wie funktioniert die Stimme? Wie gehe ich als Lehrkraft mit stimmlicher Überlastung, schwieriger Raumakustik und akuten Stimmerkrankungen um? Wie kann die Stimme trainiert und gekräftigt werden? „Wir haben eine Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten. Es ist unser Ziel, die stimmliche Gesundheit und das Bewusstsein für die eigene Stimme zu erhöhen“, erläuterte die Bildungsministerin.

Die Fortbildungen finden in der jeweiligen Schule und nach dem Unterricht statt, um unter realen Bedingungen üben zu können. Das Stimmtraining erfolgt in sechs dreistündigen Seminaren. Durchgeführt werden diese von Fachkräften aus den Bereichen Logopädie, Sprachtherapie und Sprechwissenschaft. Die inhaltliche Konzeption wurde von Dr. Marit Fiedler, Sprechwissenschaftlerin an der Hochschule für Musik und Theater Rostock, erarbeitet. Die wissenschaftliche Evaluation dieser Präventionsmaßnahme übernimmt die Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim unter Leitung von Prof. Dr. Ulla Beushausen. Sofern die Evaluation positive Ergebnisse zeigt, soll das Präventionsangebot im Schuljahr 2024/2025 fortgesetzt werden.

Schulen, an denen die neue Lehrkräftefortbildung angeboten wird:

Schulamtsbereich Greifwald

  • Grundschule Züssow

 Schulamtsbereich Neubrandenburg

  • Fleesensee-Schule, Malchow
  • Berufliche Schule des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte am

   Standort Neubrandenburg

  • Kranichschule, Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Neubrandenburg
  • Grundschule „Kletterrose“, Burg Stargard

 Schulamtsbereich Rostock

  • Recknitz Campus Laage – Grundschule, Regionale Schule und     Gymnasium
  • Berufliche Schule „Alexander Schmorell“, Rostock
  • Gymnasium Reutershagen – Europaschule Rostock
  • Berufliche Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Technik
  • Erasmus-Gymnasium, Rostock
  • Türmchenschule Reutershagen, Rostock
  • Grundschule am Margaretenplatz, Rostock

 Schulamtsbereich Schwerin

  • Regionale Schule mit Grundschule, Insel Poel
  • Schule am Alten Hafen Parchim – Schule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

Energiesparmeister gesucht

Schulwettbewerb geht wieder los

Schwerin – Ab sofort wird wieder das beste Projekt aus den Bereichen Klimaschutz und Energiewende an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gesucht. Der deutschlandweite Schulwettbewerb „Energiesparmeister“ hat begonnen. Zum dritten Mal übernimmt dabei die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) die Patenschaft für den Landesieger.

Der Energiesparmeister zeichnet besonders effiziente, kreative und nachhaltige Projekte aus jedem Bundesland mit Geld- und Sachpreisen im Gesamtwert von 50.000 Euro aus. Schüler/innen und Lehrer/innen in MV können sich bis zum 20. März 2024 auf www.energiesparmeister.de bewerben.

„Diese Initiative bindet junge Menschen in Mecklenburg-Vorpommern aktiv in den Klimaschutz ein und schärft ihr Bewusstsein für nachhaltige Energiekonzepte. Ich bin begeistert von der anhaltenden Kreativität und dem Engagement eines jeden Einzelnen. Egal, ob Baumpflanzaktionen, Müllsammlungen, Abfalltrennungen, Solardächer, Plastik-Verzicht oder Schulgarten-Projekte, um nur einige Beispiele zu nennen: Schülerinnen und Schüler in ganz MV setzen sich bereits auf vielfältige Weise für ihre Umwelt ein.

Der Wettbewerb ist bestens geeignet, um Klimaschutz voranzubringen und andere zum Mitmachen zu bewegen. Ich freue mich schon auf zahlreiche innovative Projekte, die in diesem Jahr entstehen und wünsche allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern gutes Gelingen“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Beim Energiesparmeister-Wettbewerb können sich Schülerinnen und Schüler sowie und Lehrerinnen und Lehrer aller Schulformen und Altersklassen bewerben. Ob Solaranlage, Nachhaltigkeits-Messe oder Schülerfirma: Das eingereichte Projekt sollte kreativ, nachhaltig und effizient sein. Eine Jury mit Experten aus Politik und Gesellschaft kürt aus jedem Bundesland das beste Projekt. Die 16 Landessieger erhalten je 2.500 Euro Preisgeld und die Auszeichnung „Energiesparmeister 2024“.

Alle 16 Gewinnerschulen haben zudem die Chance auf den Bundessieg via Online-Voting und weitere 2.500 Euro. Ebenfalls bewerben können sich ehemalige Preisträgerschulen. Für langfristiges Engagement winken 1.000 Euro Preisgeld.

Neu in diesem Jahr ist der zusätzliche Sonderpreis für Jugendfußballvereine. Gesucht werden Vereine, die eine oder mehrere Klimaschutzmaßnahmen planen, bereits durchführen oder kürzlich abgeschlossen haben. Der Gewinnerverein erhält 5.000 Euro Preisgeld. Der Deutsche Fußball-Bund e.V. unterstützt den Sonderpreis für Jugendfußballvereine im Rahmen seines Projektes „ANSTOSS FÜR GRÜN – Klimaschutz im Amateurfußball“.

Landessieger des vergangenen Jahres ist das Fritz-Greve-Gymnasium in Malchin. Die Schülerfirma „Früslis“ bietet ein gesundes regionales Frühstück an, das CO2-neutral produziert wird. Das saisonale Obst von der Streuobstwiese der Stadt wecken die Schüler/innen selbstständig ein. Den Honig bringt eine benachbarte Schülerfirma, der regionale Joghurt wird per Elektrofahrzeug geliefert und verkauft wird im Mehrweg-Glas.

Alle bisherigen Preisträger: www.energiesparmeister.de/preisträger.

Der Energiesparmeister-Wettbewerb ist eine Aktion der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online und wird unterstützt durch das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz geförderte Projekt „Online-Klimaschutzberatung für Deutschland“. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Schirmherrschaft übernommen. www.energiesparmeister.de/presse.

Ideenaufruf zur Fachkräftesicherung

Studierende für Unternehmen in MV gewinnen / Meyer: Engagierte junge Menschen als Fachkräfte im Land halten

Schwerin – Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Maßnahmen zur Fachkräftesicherung unterstützt werden, die Studierende mit Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern in Kontakt bringen.

„Die Hochschulen und Universitäten bei uns im Land bilden engagierte junge Menschen aus. Es gilt, die Studierenden von einer Arbeit in Mecklenburg-Vorpommern zu überzeugen, um langfristig den Fachkräftebedarf im Land zu sichern. Dafür suchen wir kreative Projektideen, die überzeugen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Angaben des Statistischen Amtes waren im Wintersemester 2022/2023 insgesamt 38.380 Studierende an den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeschrieben.

Vorgesehen ist die Förderung von maximal acht Projekten, sodass ein flächendeckendes Informations- und Unterstützungsangebot im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern möglich wird. Dabei sollen Unternehmen in allen Regionen im Nordosten sowie Studierende an folgenden Hochschulstandorten berücksichtigt werden: Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Stralsund und Wismar.

Je Projekt und Durchführungsjahr sind mindestens 30 Unternehmen sowie mindestens 100 Studierende aktiv zu beteiligen. Die Bewerbungen sind bis zum 06. März 2024 möglich. Als Gesamtbudget stehen 800.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung.

Der Förderzeitraum beträgt 24 Monate. Für die Einreichung von Projektideen sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts berechtigt. Diese müssen einen Standort in Mecklenburg-Vorpommern haben, fachlich geeignet sein sowie über einschlägige regionale Projekt- und Kooperationserfahrungen verfügen.

Verordnung der Zuwanderungszuständigkeit 

Innenminister Christian Pegel: „Zentrale Stelle für Arbeitsmigration entlastet kommunale Ebene“

Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett den Entwurf einer überarbeiteten Landesverordnung der Zuwanderungszuständigkeit vorgestellt. Diese Verordnung regelt vor allem die ausländerrechtlichen Zuständigkeiten für das Land Mecklenburg-Vorpommern und die Verteilung der im Land aufzunehmenden Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie weiteren Personengruppen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz des Landes MV durch das Landesamt für Inneres Verwaltung (LAiV).

Notwendig wird die Novellierung aufgrund verschiedener Änderungen im Aufenthaltsgesetz des Bundes und insbesondere durch seitens des Bundes neu geschaffene Möglichkeiten für eine gesteuerte Arbeitsmigration nach Deutschland. Durch diese Änderungen ist es notwendig und sinnvoll, dass auch für MV Zuständigkeiten geregelt werden.

„Kern dieser Änderung ist aber vor allem, dass wir unsere Ausländerbehörde im LAiV zusätzlich um die Aufgabe einer zentralen Arbeitsmigrationsstelle erweitern möchten. Dabei wird es sich um keine eigenständige Behörde handeln, sondern die bereits vorhandenen Strukturen werden um eine Organisationseinheit erweitert, die zunächst mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern starten soll. Unser Plan ist es, dass diese Einheit ihre Arbeit noch zum 1. April 2024 aufnehmen kann“, berichtet Landesinnenminister Christian Pegel heute in Schwerin.

Diese Zentrale Ausländerbehörde wird die zuständige Ausländerbehörde für das aufenthaltsrechtliche Verfahren sein, insbesondere bei Einreisen zu Beschäftigungszwecken wie beispielsweise Ausbildung, Studium oder die Beschäftigung als Fachkraft. Zudem ist die Zentrale Ausländerbehörde zuständig für das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Zuständigkeit bezieht sich auf Drittstaatsangehörige, die sich noch im Ausland aufhalten. „Die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden also Ansprechpartner für Unternehmen im Land, für im Ausland lebende Arbeitsmigrationswillige und für die deutschen Botschaften im Ausland sein. Die deutschen Botschaften müssen künftig somit nicht acht verschiedene Ausländerbehörden im Land ansprechen, sondern haben einen zentralen Ansprechpartner.

Das spart Zeit und Aufwand und hilft, diese Rechtsmaterie zu professionalisieren, weil sich Beschäftigte ständig mit dieser sehr speziellen Rechtsmaterie befassen werden“, erklärt der Minister und: „Das wird Know-How bündeln, um damit Entscheidungen zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu optimieren. Da wir davon ausgehen, dass mit den neuen bundesgesetzlichen Regelungen in diesem Bereich die Zahlen zunehmen werden, wird es auch die Ausländerbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte entlasten helfen.“

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz hat die Bundesregierung 2019 die Vorgabe gemacht, dass die Länder jeweils mindestens eine zentrale Ausländerbehörde einrichten sollen, die bei Visumanträgen für Aufenthaltstitel zum Zweck der Ausbildung oder zum Zweck der Erwerbstätigkeit zuständige Behörde sein soll (§ 71 Absatz 1 Satz 5 Aufenthaltsgesetz).

Somit werden die mit der Fachkräfteeinwanderung verbundenen aufenthaltsrechtlichen Verfahren künftig im Land gebündelt an einer Stelle bearbeitet. Durch diese Spezialisierung werden nicht nur die Verfahren und Entscheidungen bundesweit einheitlicher, vergleichbarer und rechtssicherer; auch die Zuleitung gezielt selektierter Informationen zur Aufgabenerledigung wird genauso vereinfacht wie die Durchführung von zielgruppenorientierten Mitarbeiterschulungen.

„Die Zentrale Ausländerbehörde des Landes soll daneben künftig auch ihre unterstützende Rolle bei Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen sowie unerlaubt eingereisten Ausländern und Ausländerinnen wahrnehmen – auch dafür wird diese Verordnung weiterhin die Grundlage sein“, so Christian Pegel.

Entwicklung des Arbeitsmarktes in M-V

Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, ziehen gemeinsam Bilanz am Arbeitsmarkt

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer und der Chef der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, Markus Biercher, haben in Schwerin im Rahmen einer Landespressekonferenz (LPK) die Arbeitsmarktbilanz für das Jahr 2023 und ihre Erwartungen für das Jahr 2024 vorgestellt. Im Jahr 2023 lag die Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt bei 7,7 Prozent, (2022: 7,3 Prozent).

Bezogen auf den Jahresdurchschnitt war 2019 das Jahr mit der niedrigsten Arbeitslosenquote (7,1 Prozent). „Der Arbeitsmarkt hat sich angesichts der schwachen Konjunktur und multiplen Krisen im vergangenen Jahr insgesamt als robust erwiesen. Trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen kann ich für 2023 eine insgesamt positive Bilanz ziehen“, sagte RD-Chef Markus Biercher.

„Dennoch hat die wirtschaftliche Entwicklung ihre Spuren hinterlassen. Wir können im Vorjahresvergleich 2023 zu 2022 einen Anstieg der Arbeitslosenzahl um 3.600 oder 6,0 Prozent melden. Die Personalnachfrage lag mit 17.800 sozialversicherungspflichtigen Stellen im Bestand mit -1.600 oder -8,3 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.“

„Es bleibt eine herausfordernde Zeit für die Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Die Sicherung des Fachkräftebedarfs, die Integration von Zuwanderern in Gesellschaft und Arbeitsmarkt sowie die Veränderung der Lebens- und Arbeitswelt verbunden mit dem demografischen Wandel werden den Arbeitsmarkt im Land weiter bestimmen.

Trotz allem zeigt sich der Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil. Entscheidend ist jetzt, weiter auf zukunftsfähige Wirtschaftszweige zu setzen, Unternehmen bei Investitionen zu unterstützen und vor allem die Fachkräfte im Land ausreichend für kommende Aufgaben vorzubereiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die schwache Konjunktur, der Ukraine-Krieg, steigende Energie- und Lebensmittelpreise, die Inflation und hohe Zinsen sowie der Nahostkonflikt beeinträchtigen weiterhin die wirtschaftliche Entwicklung. „Mit Blick auf das Jahr 2024 bin ich – bei allen Unabwägbarkeiten – dennoch zuversichtlich“, so Biercher.

„Ich gehe davon aus, dass die Arbeitsmarktlage insgesamt stabil bleibt. Allerdings rechne ich mit einer Stagnation der Beschäftigung und einem leichten Anstieg der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vorjahr.“

Dennoch sieht Biercher fürs kommende Jahr auch Chancen: „Vor allem in der maritimen Wirtschaft – insbesondere an den Werftstandorten in Stralsund und Rostock – gibt es großes Entwicklungspotenzial. Nun ist es entscheidend, dass wir die Fachkräfte aus dem maritimen Bereich halten und neue hinzugewinnen, den Strukturwandel mit unseren Arbeitsmarktpartnern gemeinsam gestalten und den Transformationsprozess gut begleiten.“

„Wir befinden uns in einem intensiven Strukturwandel und die Wirtschaft wird weiterhin vor hohen Herausforderungen stehen. Zentrale Themen sind eine veränderte Energieversorgung im Land, eine auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Industriepolitik und die Umsetzung innovativer Wasserstofftechnologien. Ziel ist es, dass das Land einer der führenden Standorte für klimaneutrales Wirtschaften wird. Das schafft zukunftssichere Arbeitsplätze“, sagte Meyer.

Für alle Arbeitsmarktpartner werde auch im Jahr 2024 die Arbeits- und Fachkräftesicherung die zentrale Herausforderung bleiben. „Neben der Integration von Langzeitarbeitslosen und der Qualifizierung und Fortbildung von Beschäftigten stellen die Sicherung und Ausschöpfung von Erwerbspotentialen sowie die Gewinnung von Fachkräften aus dem In- und Ausland wesentliche Voraussetzungen der Fachkräftesicherung dar“, so Biercher.

„Wir – die Arbeitsagenturen und Jobcenter – werden insbesondere in die Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitslosen und Beschäftigten investieren und uns dem Thema ‚Integration geflüchteter Menschen‘ besonders widmen.“

„Qualifizierte Fachkräfte und eine ausreichende Fachkräftebasis sind eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landes und seiner Wirtschaft. Nur dadurch können die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen unterstützt, eine stabile Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung gesichert, die finanziellen Grundlagen für stabiles staatliches Handeln geschaffen sowie individuelle Perspektiven für Arbeits- und Fachkräfte eröffnet werden. Aus diesem Grund wird derzeit eine Fachkräftestrategie für das Land erarbeitet.

Dabei setzen wir auf vier Säulen: Fachkräfte ausbilden und qualifizieren, Erwerbspotenziale sichern und ausschöpfen – insbesondere im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Teilzeitbeschäftigten, Frauen, Menschen mit Behinderungen, Menschen im Ruhestand und Migrantinnen und Migranten, Fachkräfte aus dem In- und Ausland gewinnen und vor allem attraktive Arbeitsbedingungen“, sagte Meyer.

Darüber hinaus machte Biercher auf die Unterstützung der Integration von ukrainischen Geflüchteten aufmerksam. Ende des Jahres waren in den Jobcentern in Mecklenburg-Vorpommern über 9.600 geflüchtete erwerbsfähige Menschen aus der Ukraine gemeldet. Die große Mehrheit hat oder wird in den kommenden Monaten die Integrationskurse beenden und steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Rund 4.000 von ihnen sind aktuell in Mecklenburg-Vorpommern arbeitslos gemeldet.

„Nach der ersten Phase des Spracherwerbs geht es nun um den Einstieg in den Arbeitsmarkt. Viele sprechen die Sprache noch nicht perfekt oder die Anerkennung ihrer Qualifikationen ist noch nicht abgeschlossen. Unser Ziel ist es dennoch, die Menschen schnellstmöglich in Arbeit zu bringen und parallel weiter in Sprache und Qualifikation zu investieren“, so Biercher und weiter: „Wir brauchen aber auch Unternehmen, die den Geflüchteten eine Chance geben und sie einstellen, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen. Hier setzen wir nun auf die Konkretisierung der Arbeits- und Fachkräftebedarfe.“

„Das Wirtschaftsministerium fördert die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten, zum Beispiel mit dem Arbeitsmarktprogramm Ukraine, der landesweiten Förderung der IntegrationsFachDienste Migration, die Migrantinnen und Migranten bei allen Fragen der beruflichen Integration beraten. Auch die acht Welcome Center im Land leisten hervorragende Arbeit. Die größte Herausforderung für die Teilnehmenden bleibt nach wie vor die Sprache. Daher werden in Ergänzung der bisherigen Beratungsangebote seit dem 01. April 2023 Sprachkurse mit Unterstützung des Wirtschaftsministeriums angeboten“, sagte Meyer.

In den vergangenen Jahren wurden durch den Einsatz des arbeitsmarktpolitischen Instruments des konjunkturellen Kurzarbeitergeldes schwerwiegende Folgen auf dem Arbeitsmarkt verhindert. Für 2023 konnte nun eine erfreuliche Bilanz gezogen werden: „Insgesamt wurde für 8.200 Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. Zum Vergleich: In 2022 waren 37.400 Beschäftigte in Kurzarbeit. Dies zeigt, dass Kurzarbeit im Vergleich zu den Vorjahren eine deutlich geringere Rolle spielte und sich wieder auf einem normalen Niveau bewegt“, erläuterte Biercher.

Novellierung der Kommunalverfassung

Innenminister Christian Pegel: „Neue Kommunalverfassung stärkt Leben und Teilhabe in der Kommune“

Schwerin – Landesinnenminister Christian Pegel hat dem Kabinett heute die Novellierung der Kommunalverfassung vorgestellt. „Damit halten wir unseren Plan ein, den Entwurf noch im Januar in den Landtag einzubringen und somit auch das Inkrafttreten der Neufassung am Tag der Kommunalwahlen am 9. Juni dieses Jahres zu ermöglichen . Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für den intensiven Diskussionsprozess“, sagte der Minister heute in Schwerin und:

„Im Wesentlichen soll der Entwurf des Gesetzes das Leben und die Teilhabe in der Kommune stärken. Ein tolle Neuerung ist, dass die Kommunalvertretungen in Zukunft auch unabhängig von besonderen Ausnahmesituationen, wie beispielsweise die Coronavirus-Pandemie, Sitzungen mittels Bild- und Tonübertragung durchführen können. Dies wird spürbar die Arbeit der vielen ehrenamtlich tätigen politischen Vertreterinnen und Vertreter erleichtern und verbessern.

Dadurch werden sich künftig Beruf, Familie und das Ehrenamt besser vereinbaren lassen.“ Die Schaffung einer Rechtsgrundlage für eigenveranlasste Videoübertragungen von Sitzungen (Live- und On-Demand-Streaming) wird es den Kommunen erleichtern, die interessierte Öffentlichkeit auf digitalem Weg an der Willensbildung in der Vertretung teilhaben zu können.

Des Weiteren werden die Mitwirkungsrechte von Beiräten und vergleichbaren Gremien am Willensbildungsprozess detaillierter geregelt und künftig in das Ermessen der Kommunen gestellt. So können die kommunalen Hauptsatzungen künftig für Beiräte vorsehen, dass deren Vorsitzende in der Gemeindevertretung bzw. dem Kreistag und den Ausschüssen Rederecht erhält und die Beiräte ein Antragsrecht für diese bekommen können.

„Dies war bislang mangels Befugnis in der Kommunalverfassung auch bei einem ausdrücklichen Willen der Stadt- oder Gemeindevertretung, dies zuzulassen, nicht möglich – künftig wird der Sach- und Fachverstand dieser Gremien wesentlich stärker in die Kommunalpolitik einbezogen werden können, wenn die Kommunalvertretungen dies wollen und zulassen“, so Pegel.

Darüber hinaus wird die öffentliche Wahl der Mitglieder der Ortsteilvertretung zugelassen. Bislang wurden die Mitglieder der Ortsteilvertretungen indirekt von der Gemeindevertretung gewählt – künftig kann alternativ die Ortsteilvertretung auch direkt gewählt werden, wenn dies vor Ort so entschieden und festgelegt wird. Die Bildung von Hauptausschüssen werde künftig auch für größere Ämter zugelassen.

„Eine weitere Neuerung ist die Aufhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit zur hauptamtlichen Bürgermeisterin, zum hauptamtlichen Bürgermeister, zur Landrätin und zum Landrat“, so der Minister.

„Um die Position der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu stärken, wurden die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten im Organgefüge der Gemeinden und Kreise verbessert und deren Beschäftigung in Vollzeit als Zieldefinition für Gemeinden mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern aufgenommen. Die Letztentscheidung über den Beschäftigungsumfang liegt allerdings weiterhin bei der Kommune“, so Innenminister Christian Pegel.

Der Gesetzentwurf sei bei den kommunalen Landesverbänden auf positive Resonanz gestoßen. Hier hat es sich bewährt, dass noch vor der Arbeit an dem ersten Entwurf ein breiter Diskussionsprozess mit Vertretern der Kommunen und der kommunalen Landesverbände initiiert wurde.

„In den Stellungnahmen haben die beiden Verbände noch weitere Vorschläge unterbreitet, von denen wir auch einige aufgegriffen haben. Aufgegriffen haben wir beispielsweise die Frage der Zuständigkeit für die Erteilung des Zuschlages bei Vergabeverfahren, nun sind grundsätzlich der Bürgermeister, die Bürgermeisterin oder der Landrat bzw.- die Landrätin hierfür zuständig“, führt der Minister aus.

Die Vergabeverfahren seien rechtlich durch Bundes- und Europarecht weitgehend vorgegeben. „Wenn ein solches Verfahren durchlaufen wurde, hat der wirtschaftlichste Anbieter einen Anspruch auf seine Bezuschlagung – da gibt es keinen Raum für eine abweichende, dann aber rechtswidrige Entscheidung der Kommunalvertretung, weshalb wir hier die sehr klar rechtlich vorgeprägte Entscheidung im Regelfall durch den Landrat bzw. die Bürgermeisterin abschließen lassen wollen“, erläutert Pegel.

Ärztliche Versorgung der Bevölkerung

Drese: Hausärztinnen und Hausärzte sind unverzichtbare Lotsen im Gesundheitssystem

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese setzt für eine zukunftsfeste ambulante Versorgung der Bevölkerung weiterhin auf ein verantwortungsbewusstes und partnerschaftliches Handeln aller Akteure in der Gesundheitspolitik.

„Hier sind wir in Mecklenburg-Vorpommern auf einem gutem Weg und vielleicht auch schon weiter als in anderen Teilen Deutschlands, da wir uns seit vielen Jahren als dünn besiedeltes Flächenland mit einer überdurchschnittlich alten und kranken Bevölkerung ganz besonderen Herausforderungen bei der medizinischen Versorgung im ländlichen Raum stellen müssen“, sagte Drese anlässlich des heutigen Spitzengesprächs von Bundesgesundheitsminister Lauterbach mit den für die ambulante ärztliche Versorgung zuständigen Berufsverbänden.

Die hausärztliche Versorgung rückt dabei nach Ansicht von Drese weiter in den Mittelpunkt. „Die Kenntnis der Patientinnen und Patienten und die enge Vernetzung mit den Leistungserbringern in der Region machen die Hausärztinnen und Hausärzte mehr denn je zu einem unverzichtbaren Lotsen im Gesundheitssystem“, so Drese.

„Mein Eindruck aus vielen Gesprächen und Besuchen von Praxen ist: Hausärzte sind genervt von Bürokratie, erschöpft von Überstunden und manchmal frustriert von Abrechnungsregularien. Aber sie sind gern und voller Überzeugung Hausärztin oder Hausarzt. Deshalb sollte bei aller berechtigten Kritik der Arztberuf nicht schlecht geredet werden“, betonte die Ministerin.

Etwa ein Drittel der ca. 1.200 Hausärztinnen und -ärzte in Mecklenburg-Vorpommern sind 60 Jahre und älter und stehen damit vor ihrem baldigen Ruhestand. Neben Hilfen bei der Nachfolgesuche sieht Drese auch die Etablierung neuer Angebote wie Gesundheitskioske, die community health nurse oder Gemeindenotfallsanitäter als Chance, gerade die Hausärzte zu unterstützen und entlasten.

Drese hob hervor, dass das Land gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung und weiteren Akteuren seit Jahren aktiv gegen Versorgungsengpässe im niedergelassenen Bereich ankämpfe. Diese seien vor allem im ländlichen Raum ein großes Problem.

„Mit dem Landarztgesetz und der Einführung der Landarztquote haben wir mittlerweile 90 Studentinnen und Studenten gewinnen können, die nach ihrem Abschluss für mindestens zehn Jahre die hausärztliche Versorgung im ländlichen Bereich stärken werden“, verdeutlichte Drese. Ein weiteres Projekt sei die Unterstützung für Kommunen im ländlichen Raum beim Ausbau der ambulanten Gesundheitsversorgung etwa bei der Ansiedlung oder bei der Nachfolgesuche für Praxen.“

Auch beim großen Thema der Krankenhausreform spiele der ambulante Bereich eine wichtige Rolle. „Wir setzen uns als MV für einen Ausbau und Erleichterungen bei der sektorenübergreifenden und integrierenden Gesundheitsversorgung ein“, so Drese. Gerade in strukturschwachen Regionen könne die bessere Verzahnung von ambulanten und stationären Angeboten zur Versorgungssicherheit beitragen.