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Monat: Juli 2024

Novelle des Fischereigesetzes beschlossen

Schwerin – Das Online-Zugangsgesetz habe die Änderung nötig gemacht, erklärt der für die Fischerei zuständige Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus. „Wesentliche Ziele des Gesetzes sind: Fischbestände schützen, den Fischereischein standardisieren, die Fischereiabgabe gerecht ausgestalten und die Entbürokratisierung vorantreiben.

Dabei handelt es sich nicht um eine große Novelle, viel mehr um eine zweckentsprechende Anpassung. Gleichwohl kommen damit auf mein Ministerium weitere Aufgaben zu. Denn quasi im Paket werden nachfolgend die Küstenfischereiverordnung novelliert, die Binnenfischereiverordnung neu gefasst und Anpassungen in der Fischereischein- und der Fischereischeinprüfungsverordnung auf den Weg gebracht.

In diesem Zusammenhang soll auch eine Positivliste zur Bestimmung der einheimischen Fischarten in den Binnengewässern veröffentlicht werden, um die gesetzliche Definition des heimischen Fischbestands zu konkretisieren. Dazu stelle ich fest – darüber gab es ja Diskussionen: Der Karpfen gilt in MV als heimisch, da diese Art derzeit als auch in geschichtlicher Zeit ein zumindest regionales Verbreitungsgebiet in M-V hatte. Und damit kann er selbstverständlich auch besetzt werden.

Schließlich wird es zur Umsetzung von Gemeinschaftsrecht wohl noch einer neuen Verordnung zum Umgang mit so genannten invasiven Arten in der Aquakultur bedürfen.

Positiv möchte ich an dieser Stelle auch hervorheben, dass im Rahmen dieses Gesamtprozesses durch die Länder die Chance ergriffen wurde, deutschlandweit abgestimmte vereinheitlichte Regelungen zu schaffen. Wir haben mit Blick auf andere Länder allerdings auch eine Änderung bei der Fischereiabgabepflicht neu aufgenommen. Schon jetzt müssen alle Angler in Schleswig-Holstein und Hamburg eine solche Abgabe zahlen, auch diejenigen, die sie schon in ihrem Heimatland entrichtet haben.

In Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen als den einwohnerreichsten Ländern ist dies nun ebenfalls vorgesehen. Da ist es für Mecklenburg-Vorpommern – auch angesichts der weiter rückläufigen Einwohnerzahl, wie der Zensus gerade erst gezeigt hat – nur Recht und billig, dies genauso zu praktizieren.

Denn immerhin kommt nur die in Mecklenburg-Vorpommern erbrachte Abgabe auch hier zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege unserer heimischen Gewässer zum Einsatz. Getrennt haben wir uns von dem Vorschlag einer dezidierten Regelung zum Einsatz von Setzkeschern. Die Debatte darüber ergab, dass keine hinreichend konsistente Rechtslage aus Tierschutzsicht vorliegt, auf die man rechtsicher aufbauen könnte.

Was wir nunmehr hoffentlich auch gesichert haben: Zukünftig bedeutet der Umzug in ein anderes Bundesland für Angler nicht mehr, dass sie die Fischereischeinprüfung nochmals ablegen und neue Dokumente beantragen müssen. Dies ist auch ein Beitrag zur viel beschworenen Entbürokratisierung.

Und weil dafür moderne Dokumente – demnächst in Scheckkartenformat, irgendwann auch auf dem Smartphone – verfügbar sein sollen, verzichten die Länder künftig auf Passfotos und Adresseintragungen. Dann kann ein Angler, der seinen Wohnsitz zum Beispiel nach MV verlegt, seinen Fischereischein aus einem anderen Bundesland weiternutzen, muss ihn nicht einmal umtauschen, sich nur neu registrieren.

In der Folge ergab sich die kritisierte Regelung, dass auch Jugendliche sich mit einem geeigneten Lichtbilddokument ausweisen müssen, wenn sie alleine angeln gehen. Wir wollen gerne, dass Jugendliche das auch in Zukunft alleine tun dürfen, müssen zugleich aber sicherstellen, dass der Junge oder das Mädchen auch wirklich der- oder diejenige ist, die eine Fischereischeinprüfung abgelegt hat … dies übrigens bestenfalls im Rahmen des Projektes ANGELN macht SCHULE“, so Minister Backhaus.

CDU Fake News zur Lehrkräftebildungsreform

Schwerin – Am Mittwoch hat die CDU im Rahmen der Aktuellen Stunde den Teil der geplanten Lehrerbildungsreform kritisiert, der noch nicht dem Parlament vorliegt. Andreas Butzki, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion erklärt hierzu: „Die CDU verbreitet Fake News über ein Gesetz, dass es noch gar nicht gibt. Die CDU versucht mit einer aufwendigen Kampagne bewusst Ängste bei Eltern zu schüren, um Stimmen abzugreifen.

Und dafür ist der CDU anscheinend jedes Mittel recht. Seit Wochen behaupten Peters und Co. fälschlich, dass die Landesregierung plane, das Gymnasium abzuschaffen. Das ist genauso falsch wie die Behauptung, es werde bald einen Einheitslehrer geben. All das ist Quatsch.

Fakt ist: Wir wollen dafür sorgen, dass die Lehramtsstudierenden noch besser ausgebildet werden, sprich mehr Didaktik. Denn was bringt ein Lehrer, der ein Genie in theoretischer Mathematik ist, wenn er den Schülern nicht vernünftig das Einmaleins beibringen kann?

Selbst die CDU gesteht ein, dass das dringend nötig ist, auch wenn sie in der öffentlichen Debatte alles versucht, um unsere Pläne unglaubwürdig zu machen. Dieses Eingeständnis findet sich auch in einem Änderungsantrag, der von der CDU- und der FDP-Fraktion zur Änderung des Lehrerbildungsgesetzes eingegangen ist.

Dabei war es CDU Kultusminister Oswald Wutzke, der nach der Wende dafür sorgte, dass Pädagogik, Didaktik und Methodik im Lehramtsstudium nur noch eine untergeordnete Rolle spielte. Fachwissen war auf einmal alles.

Das hat dazu geführt, dass das Lehramtsstudium in MV aktuell ganz hinten steht, wenn es um den Anteil von Pädagogik am gesamten Lehramtsstudium im Gymnasiallehramt geht –  das müssen wir wieder ändern und das Lehramtstudium wieder besser machen!

Neues Landeswassergesetz beschlossen

Schwerin – Das Kabinett hat dem Entwurf der Novelle des Landeswasserrechts mit seinem Kernstück eines neuen Landeswasser- und Küstenschutzgesetzes zugestimmt. Das alte Landeswassergesetz stamme aus dem Jahr 1992 und sei nicht mehr zeitgemäß, so der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Dürren in den letzten Jahren haben uns vor Augen geführt: Sauberes Wasser ist nicht überall zu jeder Zeit in unbegrenzten Mengen verfügbar. Andererseits ist Wasser bei Hochwasser oder Starkregenereignissen für den Moment im Übermaß vorhanden.

Dann offenbart es uns seine – oft auch zerstörerische – Kraft. Extremereignisse nehmen zu und machen uns die Folgen des Klimawandels deutlich. Wir müssen Anpassungsmaßnahmen der Wasserwirtschaft an die Folgen des Klimawandels regeln. Es gilt, langfristig Vorsorge für intakte Gewässer und sauberes, bezahlbares Trinkwasser zu treffen und die Menschen sowie ihr Hab und Gut vor Fluten zu schützen.

Kernbotschaften der Novelle sind daher: Wasser schützen, nachhaltig nutzen, Leben retten“, so Minister Backhaus. Demnach sollen unter anderem Maßnahmen festgelegt werden, die die Zielerreichung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie unterstützen: „Im bundesgesetzlich vorgegebenen Gewässerrandstreifen (5 Meter) werden die tief wendende Bodenbearbeitung und die Anwendung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln verboten. Das reduziert Nährstoffeinträge in die Gewässer, bewirkt einen erheblichen Teil der Phosphor-Reduktion für die Ostsee und leistet einen wertvollen Beitrag zur Biotopvernetzung.

Zugunsten der Gewässerentwicklung, des Hochwasserschutzes und der Gewässerunterhaltung soll ein angemessener Korridor entlang und über den oberirdischen Gewässern möglichst frei von Bebauung und anderen Anlagen bleiben. Der Abstand beträgt beidseits 7 Meter bzw. 10 Meter bei verrohrten Gewässerabschnitten.

Wer eine neue Anlage in diesem Streifen errichten will, trägt die Darlegungslast für die wasserwirtschaftliche Unbedenklichkeit“, führt der Minister aus und ergänzt: „Es ist wichtig, dass das Land seine Kräfte auch für die Zielerreichung nach Wasserrahmenrichtlinie fokussiert. Dazu wird die Gewässereinteilung in 1. und 2. Ordnung konsequent an der wasserwirtschaftlichen Bedeutung ausgerichtet.

In die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände gehen landesweit ca. 176 Kilometer Fließgewässerstrecken, 8 Einlaufbereiche mit Schöpfwerken im Einzugsgebiet der Elbe sowie 3 Schöpfwerke an der Küste über, die bisher der 1. Gewässerordnung zugerechnet sind. Auf die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler in 11 der 27 Wasser- und Bodenverbände können deshalb höhere Beitragslasten zukommen. Das Land bekommt im Gegenzug rund 137 Kilometer Fließgewässerstrecken aus der 2. in die 1. Ordnung übertragen und wird auch hier für die Zielerreichung kämpfen.“

Das neue Gesetz solle auch für ein Umdenken bei den Wassernutzern sorgen, erklärt Backhaus: „Der Volksmund sagt: „Was nichts kostet, taugt auch nichts.“ Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf der Welt.

Für seine Benutzung erhebt das Land seit 1992 bereits ein Wasserbenutzungsentgelt, das zurzeit für Grundwasser 10 Cent je 1.000 Liter beträgt. Für Grundwasserentnahmen ist nun eine Verdoppelung von 10 auf 20 Cent je 1.000 Liter vorgesehen. Eine vierköpfige Familie muss bei einem Trinkwasserbezug von statistisch 152 Kubikmetern im Jahr also voraussichtlich gut 15 Euro jährlich mehr an Trinkwassergebühren zahlen.

Außerdem wird die vollständige Entgeltbefreiung der landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Beregnung, die aus dem Wasserrecht der DDR übernommen worden war, nicht fortgeführt. Damit wird eine Verschonungssubvention und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Wirtschaftszweigen beseitigt. Allerdings wird die landwirtschaftliche und erwerbsgärtnerische Beregnung nicht dem regulären Abgabesatz bei Wasserentnahmen aus dem Grundwasser unterworfen. Die Anhebung erfolgt daher mit Augenmaß.

Bei Einsatz wassersparender Bewässerungstechniken (etwa Schlauchbewässerung) soll der Entgeltsatz zusätzlich spürbar abgesenkt werden. Die Frostschutzberegnung als existenzsichernde Maßnahme bleibt entgeltfrei. Diese Maßnahme soll nicht nur zur Finanzierung der wasserwirtschaftlichen Aufgaben beitragen. In erster Linie soll das Entgelt das Bewusstsein für den Wert der Ressource Wasser schärfen und zu deren sparsamer Benutzung anregen“, konkretisiert der Minister.

Ein Kernstück der Novelle sei aber die Neuordnung der Regelungen zum Küsten- und Hochwasserschutz, sagt Backhaus weiter: Die Bildung von Deich- und Küstenschutzverbänden, die das alte Wassergesetz immer noch vorsah, wird nicht mehr verfolgt. Das Land schützt die im Zusammenhang bebauten Siedlungsbereiche und bekennt sich durch das Gesetz zu dieser Verantwortung vorbehaltlos. Hier geht es um elementare Sachwerte und in letzter Konsequenz auch um viele Menschenleben.

Für diese Kernaufgabe muss das Land seine finanziellen und personellen Ressourcen bündeln können. Weder die Finanzausstattung der Wasserwirtschaftsverwaltung noch ihre Möglichkeiten, freiwerdende Stellen aufgabenadäquat zu besetzen, werden sich auf absehbare Zeit verbessern. Daher ist es unerlässlich, dass sich das Land auf den Schutz der im Zusammenhang bebauten Gebiete konzentriert.

Der Bau und die Unterhaltung von Hochwasser- und Küstenschutzanlagen für rein landwirtschaftlich genutzte Flächen und Bereiche außerhalb der geschlossen besiedelten Gebiete soll  in Zuständigkeit der Wasser- und Bodenverbände verbleiben bzw. in die Hände der Gemeinden gegeben werden. Das bedeutet, dass einige Anlagen, die das Land derzeit noch unterhält, in die Unterhaltungslast der Wasser- und Bodenverbände übergehen werden.

In einem ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand, das will ich betonen. Konkret geht es um gut 115 Kilometer Deiche und Dünen an der Küste und im Binnenland, die derzeit knapp 9.800 Hektar Polderflächen schützen.

Da sich die natürlichen Küstenrückgangsprozesse unvermindert wirken und sich mit dem Meeresspiegelanstieg noch verstärken, können künftig Küstenrückgangsgebiete durch Rechtsverordnung festgelegt werden, insbesondere um die Rückverlegung von Küstenschutzanlagen zu sichern“, so Minister Backhaus abschließend.

Neuer Erlebnispfad in Boizenburg eröffnet

Boizenburg – Minister Dr. Till Backhaus hat am 9. Juli den Vierwald-Erlebnispfad im Boizenburger Ortsteil Vier eröffnet. Aus Robinienholz gefertigt, wurden hier drei Erlebnisstrecken zu den Themen Hören, Sehen und Riechen errichtet. Zusätzlich gibt es acht Rast- und Verweilplätze, sechs künstlerisch gestaltete Wegweiser und fünf Informationstafeln mit Quiz zum Thema Wald.

Das Projekt mit einem Gesamtfinanzvolumen in Höhe von rund 161.700 Euro wird über die Richtlinie zur Gewährung von Zuweisungen an die Großschutzgebietsverwaltung aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert. Der Vierwald-Wanderweg, zu dem der Erlebnispfad gehört, hat eine Gesamtlänge von viereinhalb Kilometern. Er startet im Ortsteil Vier und führt bis zum 60 Meter hohen Köpelberg.

„Der neue Erlebnispfad ist wirklich eine Bereicherung für die Region und das gesamte Biosphärenreservat Flusslandschaft-Elbe. Er ist eingebettet in ein Netz von 270 Kilometern ausgewiesener Rad- und Wanderwege, sieben Aussichtspunkten mit den beiden Aussichtstürmen Rüterberg und Elwkieker.

Die Maßnahme soll den bestehenden und beliebten Rundwanderweg im Vierwald aufwerten und neue Zielgruppen, etwa junge Familien, erschließen. Dabei soll der Pfad die Lust auf weitere Naturbesuche wecken und besondere Erlebnisse in der Natur verschaffen. Achtsamkeit, Entschleunigung und Waldbaden spielen dabei eine Rolle. Es stehen weder digitale Hilfsmittel noch extra spektakuläre Attraktionen im Fokus.

Es geht vielmehr um die reale Welt und die Sensibilisierung für die Besonderheiten dieses Waldstandortes entlang der ehemaligen innerdeutschen Grenze. Die Montage der Objekte erfolgte durch die Firma Künstlerische Holzgestaltung Bergmann GmbH im Februar 2024. Ihnen sowie allen Beteiligten danke ich recht herzlich“, sagte Minister Dr. Till Backhaus.

Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen

Leitfaden für Erste-Hilfe-Ausbildung an Schulen entwickelt / Oldenburg: Die Schule ist ein geeigneter Ort, um Basiswissen zur Ersten Hilfe zu vermitteln

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern stärkt die Erste-Hilfe-Ausbildung an weiterführenden Schulen, damit möglichst viele Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, im Notfall Erste Hilfe zu leisten. Das Land hat dazu gemeinsam mit der Universitätsmedizin Rostock und den Hilfsorganisationen einen Leitfaden entwickelt. Der Leitfaden dient als Handlungsempfehlung, mit dem die Schulen die Erste-Hilfe-Ausbildung in einem zweijährigen Modellvorhaben eigenständig umsetzen können.

Das zweijährige Modellvorhaben soll ab dem kommenden Schuljahr an den ersten 50 Schulen freiwillig eingeführt werden. Die Teilnahme von weiteren Schulen ist möglich. Im Schuljahr 2022/2023 haben 10 Schulen in einem Pilotprojekt nach dem Konzept gearbeitet und überprüft, ob die Module praxistauglich sind.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Überall und bei jeder Gelegenheit, kann es zu Gefahren- oder Notfallsituationen kommen. Erste Hilfe leisten zu können und zu wollen, ist von besonderer Bedeutung. Mit einer unbefangenen Einstellung zum Helfen-Wollen bietet sich die Chance, mehr Verantwortungsgefühl und Zivilcourage für Notfallsituation aufzubauen. Studien belegen, dass bereits Schülerinnen und Schüler in der Lage sind, adäquate Erste Hilfe bei Erwachsenen zu leisten.

Die Schule ist daher ein geeigneter Ort, um das Basiswissen zur Ersten Hilfe zu vermitteln. Mit dem Leitfaden wollen wir Lehrkräfte dabei unterstützen, wie den Schülerinnen und Schülern die Kompetenzen Erste Hilfe zu leisten vermittelt werden können. Ich danke allen Partnerinnen und Partnern, die an dem Leitfaden mitgewirkt haben.“

Dr. Gernot Rücker, Notarzt an der Universitätsmedizin Rostock: „Nur mit Training in der Schule kann langfristig eine vollständige Flächendeckung bei der Ersten Hilfe in der Bevölkerung erreicht werden, insbesondere in einem touristisch hoch aktiven Bundesland mit langer Küstenlinie.“

Dr. Patricia Bunke, Ärztliche Leiterin des Rettungsdienstes Nordwestmecklenburg: „Im Rettungsdienst erleben wir häufig, dass Menschen versterben, weil niemand Erste Hilfe leistet. Die Unsicherheit und Hemmschwelle sind oft einfach zu groß. Kinder und Jugendliche sind für dieses Thema sehr offen und können die richtigen Maßnahmen schnell erlernen und umsetzen. Das erlebe ich seit Jahren im Reanimationsunterricht, den ich in der Schule in Dorf Mecklenburg durchführe.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung mit einem Leitfaden an Schulen zu implementieren ist ein großartiges Vorhaben, das ich und auch alle anderen Ärztlichen Leiter des Rettungsdienstes in Mecklenburg-Vorpommern sehr gerne unterstützen.“

Um die Schülerinnen und Schüler auszubilden, sind zwei Module von je 90 Minuten als Starterausbildung vorgesehen. Sie können in der Jahrgangsstufe 7 oder 8 altersgerecht und unabhängig von der Schulart rahmenplankonform und unterrichtsbegleitend in den Fächern Biologie und Sport umgesetzt werden. Möglich ist es auch, das Modellvorhaben als Ganztagsangebot oder in einer Projektwoche durchzuführen.

In Modul 1 „Grundlagenwissen“ geht es zum Beispiel darum, eine Notfallsituation zu erfassen, Atmung und Bewusstsein zu prüfen, einen Notruf korrekt durchzuführen, Verletzungen zu erkennen und Wunden zu versorgen. Modul 2 „Wiederbelebung“ gibt als Lernziele die stabile Seitenlage, die Herzdruckmassage und eine Beatmung vor. Der Leitfaden führt die Ziele, die beiden Module und die Grundbedingungen mit den Materialempfehlungen auf und benennt Ansprechpartnerinnen und -partner für Lehrkräfte zur Unterstützung.

Das Thema „Erste Hilfe lernen, können und anwenden“ hatte in Mecklenburg-Vorpommern bereits seit dem Projekt „Retten macht Schule“ der Björn-Steiger-Stiftung von 2010 bis 2016 einen besonderen Stellenwert.

In diesem Zeitraum wurden in 278 allgemein bildenden Schulen etwa 300 Lehrkräfte und ca. 54.000 Schülerinnen und Schüler ausgebildet. Danach haben Lehrerinnen und Lehrer in eigener Verantwortung mit den noch vorhandenen Lehr-, Übungs- und Verbrauchsmaterialien Projekte zur Wiederbelebung an den Schulen umgesetzt. Mittlerweile sind ca. 75.000 Schülerinnen und Schüler in der Ersten Hilfe und in der Wiederbelebung ausgebildet. Mit dem neuen Konzept und dem Leitfaden für die Erste-Hilfe-Ausbildung setzt die Landesregierung hier an.

Blut spenden in der Urlaubs- und Ferienzeit

Gesundheitsministerin Drese wirbt für Blutspende während der Sommerzeit

Schwerin – Anlässlich eines Besuchs im Haema-Blutspendezentrum in Schwerin am heutigen Dienstag warb Gesundheitsministerin Stefanie Drese bei Bürgerinnen und Bürger dafür, auch während der Urlaubs- und Ferienzeit spenden zu gehen. „Erfahrungsgemäß kommt es in den Sommermonaten häufiger zu Engpässen bei den Blutkonserven. Jede einzelne Spende hilft jetzt ganz besonders“, betont Drese.

Täglich werden deutschlandweit rund 15.000 Blutspenden benötigt, bis zu mehreren Hundert davon auch in Mecklenburg-Vorpommern. Da die Spenden vornehmlich durch Einheimische abgegeben würden, komme es während der Urlaubszeit immer wieder zu einem Mangel an Blutspenden, so Drese. „Dabei ist die Nachfrage nicht unbedingt niedriger. Es sind viele touristische Gäste im Land, die bei Unfällen durch die Krankenhäuser im Land versorgt werden und bei Bedarf eine Bluttransfusion erhalten“, so Drese weiter.

Im Zuge ihres Besuchs im Haema-Zentrum dankte Drese langjährigen Spenderinnen und Spendern. „Mit jeder Spende leisten die Spenderinnen und Spender einen wertvollen Beitrag für das Gesundheitswesen. Ohne dieses Engagement wäre unser auf Freiwilligkeit gestütztes Blutspendesystem in dieser Form nicht funktionsfähig und die lebenswichtige Bereitstellung notwendiger Blutprodukte könnte nicht erfolgen“, machte die Ministerin deutlich.

Drese hofft daher, dass sich während der Sommerzeit aber auch künftig noch mehr Menschen für eine Spende bereit erklärten. „Rund jeder Zweite hat in Deutschland schon einmal Blut gespendet. Das ist eine sehr gute Quote. Da es dennoch immer wieder zu Engpässen kommen kann, würde ich mir wünschen, dass noch mehr Menschen über eine Spende nachdenken“, sagte Drese.

Einen besonderen Dank sprach die Ministerin darüber hinaus den Mitarbeitenden im Blutspendewesen aus: „Mit großem Einsatz und hoher fachlicher Kompetenz gestaltet das medizinische Personal die Entnahmen für die Spenderinnen und Spender so angenehm und sicher wie möglich.“

Interessierte können jederzeit eine unabhängige Beratung in den Blutspendeeinrichtungen des Landes in Anspruch nehmen. Dazu zählen die privaten Spendezentren wie Haema, die DRK-Blutspendedienste sowie die universitären Blutspendedienste in Greifswald und Rostock.

Tag der Geodäsie

Tag der Geodäsie gibt Einblicke in spannende Berufswelten

Schwerin – Am Dienstag, 16. Juli, wird der Schweriner Marktplatz erneut vermessen – dann laden zum „Tag der Geodäsie“ Expertinnen und Experten des amtlichen Vermessungs- und Geoinformationswesens in Mecklenburg-Vorpommern unter dem Motto „Vermessung & Geoinformation – anschauen, ausprobieren und begeistert sein“ ein, um ihre Leidenschaft für Vermessung und Geoinformation zu teilen.

„Die Geodäsie bietet vieles, was wir alle täglich nutzen, aber gar nicht bemerken. So zum Beispiel, wenn wir unsere Navigationssysteme, ob übers Smartphone oder im Auto, benutzen, um uns in fremden Städten zurecht zu finden – die Grundlagen dafür geben uns die Geodäten mit ihren Messungen. Aber wir brauchen die Geodäten auch für den Straßen- und Städtebau“, verdeutlicht Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung und sendet eine Einladung an alle Interessierten.

„Kommen Sie vorbei und erhalten Sie Einblicke in die spannenden Berufe im Bereich der Vermessung und Geoinformation – vielleicht ist ja der nächste Weltvermesser schon dabei. Ob als Schulklasse oder als Familie – jeder kommt auf seine Kosten und wird von den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres Landesamtes für innere Verwaltung und vieler weiterer Akteure des Geoinformations- und Vermessungswesens bestens betreut.“

Neben den Aktionsflächen auf dem Marktplatz Schwerin werden in der Zeit von 10 bis 16 Uhr modernste Arbeitsplätze im Foyer des Schweriner Rathauses vorgestellt, die den Innendienst eines Vermessungstechnikers/-ingenieurs bzw. eines Geomatikers zeigen. Auch das Unterrichtstool GeoLab.MV, das die digitale Karte in das Klassenzimmer bringt, wird erklärt und kann ausprobiert werden.

Zeitgleich zu dem Aktionstag in Schwerin, sind auch Veranstaltungen auf dem Universitätsplatz in Rostock und auf dem Großen Markt in Anklam geplant.

Je nach Standort werden unterschiedliche Einblicke in die Welt des Vermessungswesens gegeben. Mehr Informationen zu den Berufen gibt es hier: www.geo-karriere-in-mv.de

Der Tag der Geodäsie wird seit 2016 jährlich von der deutschen Geodätischen Kommission (DGK) ausgerufen. Er soll die Öffentlichkeit über die Aufgaben und die Berufsfelder der Geodäsie und Geoinformatik informieren, die Aufmerksamkeit erhöhen und vor allem Interesse bei Schülerinnen und Schülern wecken.

In Mecklenburg-Vorpommern wurde der Tag der Geodäsie erstmalig 2021 in Schwerin begangen. Seitdem können sich Schülerinnen und Schüler aus allen Landesteilen über den Arbeitsplatz Erde informieren.

Verfassungsschutzbericht 2023

Innenminister Pegel: „Extremisten wollen unsere Gesellschaft destabilisieren“

Schwerin – Das Grundgesetz, das vor 75 Jahren in Kraft trat, ist die gemeinsame Verfassung und das Fundament für unser Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland. Zum Schutze unserer Verfassung und Demokratie wurden durch die Mütter und Väter des Grundgesetzes darin verschiedene Mechanismen verankert. Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder sind eine Säule dieser „wehrhaften Demokratie“.

Der Bericht des Landesamtes für Verfassungsschutz Mecklenburg-Vorpommern für das Jahr 2023 skizziert auf gut 170 Seiten insbesondere die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörde zu extremistischen Bedrohungen durch Rechtsextremismus, Islamismus und Linksextremismus sowie hybride Bedrohungen wie Cyberangriffe und Spionage. Innenminister Christian Pegel stellte den Bericht mit dem Leiter der Verfassungsschutzabteilung Thomas Krense heute in Schwerin vor.

„Der Rechtsextremismus ist – leider weiterhin – unangefochten die größte Gefahr für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung und unser. Wie schon in den Vorjahren können wir deutlich beobachten, dass Rechtsextremisten versuchen, legitime zivilgesellschaftliche Proteste im Zusammenhang mit verschiedenen aktuellen Ereignissen für ihre demokratie- und menschenverachtenden Thesen zu nutzen“, erklärte Innenminister Christian Pegel.

Das Personenpotenzial im Bereich des Rechtsextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist von 1.840 Personen im Vorjahr auf 1.855 in 2023 leicht angestiegen. Die Zahl derer, die in rechtsextremistischen Parteien wie der NPD, Die Rechte und III. Weg organisiert sind, ist gesunken von 350 auf 285. „Diese Parteien und Organisationen dienen aber weiterhin als verbindendes Element oder unterstützen die Szene logistisch. Daher nehmen unsere Sicherheitsbehörden insbesondere die Finanzierungsströme solcher Parteien vermehrt in den Fokus“, so der Minister weiter.

So wurde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Januar 2024 der rechtsextremistischen Partei „Die Heimat“ (ehemals NPD) der Zugang zu weiteren staatlichen finanziellen Mitteln durch den Ausschluss von der Parteienfinanzierung verwehrt. „Dieses Urteil war und ist ein starkes Signal für alle demokratischen Kräfte in unserem Land. Zum ersten Mal in der Geschichte unseres Landes ist ein solches Urteil gesprochen worden und damit ein nachhaltiger Schlag gegen den strukturierten Rechtsextremismus gelungen. Die Grundlage für diese weitreichende Entscheidung haben die Ermittlungsergebnisse der Verfassungsschutzbehörden gelegt – die wehrhaften Institutionen des Rechtsstaates und der Demokratie haben deutlich gezeigt, wie sehr wir diese brauchen“, sagte Christian Pegel.

Der Großteil der rechtsextremistischen Szene im Nordosten ist weiterhin vor allem in parteiunabhängigen bzw. parteiungebundenen Strukturen organisiert: Das Personenpotenzial ist dort angestiegen von 740 im Jahr 2022 auf 820 in 2023. Leicht angestiegen ist auch die Zahl der Rechtsextremisten in MV, die der Landesverfassungsschutz als gewaltbereit einstuft – von 720 auf 730.

Die Zahl der Reichsbürger und Selbstverwalter verzeichnete im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg – von 670 auf 690 Personen. „Zwar besteht die Szene zu 75 Prozent aus unstrukturierten Einzelpersonen, die keiner Reichsbürgerorganisation angehören. Dennoch bemerken wir die Bemühungen der Szene, sich stärker untereinander zu vernetzen. Dies gelingt viel über die sozialen Medien, wodurch Extremisten über Landesgrenzen hinaus in Kontakt kommen.

Durch die Verbreitung verschiedenster Verschwörungstheorien bestärken sich die Extremisten untereinander“, fasste der Minister zusammen und: „Auffällig ist, dass sich die Szene mit Akteuren aus den Bereichen der ‚Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierung des Staates‘ und des ‚Rechtsextremismus‘ zunehmend verbindet. Die Szenen finden dabei ihren kleinsten gemeinsamen Nenner in ihrer verankerten staats- und demokratiefeindlichen Einstellung.“

Der seit 2021 klassifizierte Phänomenbereich der „Verfassungsschutzrelevanten Delegitimierer des Staates nahm 2023 leicht zu – in 2023 konnten 50 Extremisten im Nordosten dieser Szene zugeordnet werden (2022: 30). „Diese Personen lehnen die demokratischen Prinzipien, als wesentliche Grundlage unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung, ab“, führte der Innenminister aus. Unter anderem wurde die Bürgerinitiative „Die Blauen Lichter, Blaulicht-Familie“ nun als eine gesichert extremistische Bestrebung eingestuft. Diese haben keine tatsächliche Verbindung zu den „Blaulichtorganisationen“ im Land, versuchen aber, deren Reputation auszunutzen.

„Diese Szene ist weiterhin sehr heterogen. So gibt es personelle und ideologische Überschneidungen zum Rechtsextremismus und zum Bereich der ‚Reichsbürger und Selbstverwalter‘. Der Glaube und das Verbreiten von Verschwörungstheorien sind dabei aber ein Schwerpunkt dieses Phänomenbereichs. Daher stellt er eine Art ‚Auffangtatbestand‘ dar, da die jeweiligen extremistischen Personen nicht einem speziellen Phänomenbereich zuzuordnen sind“, erklärte der Minister. Die Akteure nutzen für sich und ihre Inhalte vor allem die sozialen Medien und das Demonstrationsgeschehen.

Eine besondere Stellung nehmen Extremisten im öffentlichen Dienst ein. „Mitarbeitende im öffentlichen Dienst – ob nun in der Verwaltung oder in den Sicherheitsbehörden – haben eine besondere Verantwortung. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer die extremistischen und verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb des öffentlichen Dienstes aufdecken.

Für 2023 wurden in Mecklenburg-Vorpommern im Lagebild ‚Rechtsextremisten, Reichsbürger und Selbstverwalter in Sicherheitsbehörden‘ 18 Prüf-, Verdachts- und erwiesene Fälle registriert. Im Jahr zuvor waren es 26. Mit Blick auf die gut 38.000 Beschäftigten innerhalb der Landesverwaltung MV sind dies zum Glück wenige Fälle – aber jeder Fall ist einer zuviel und droht, Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Arbeit des Staates und seiner Institutionen zu kosten“, verdeutlichte der Minister.

Zwölf der Verdachts- und erwiesenen Fälle können dem Rechtsextremismus und einer dem Phänomenbereich „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ zugeordnet werden. Fünf Personen werden als sogenannte Prüffälle geführt. Bei diesen ergab eine Prüfung keine tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen oder sonstige extremistische Bezüge.

Der Linksextremismus in Mecklenburg-Vorpommern ist unverändert: Das Personenpotenzial liegt wie schon 2022 bei 430 – auch die Zahl der Gewaltbereiten ist gleichbleibend bei 210. „Der Trend aus 2022 setzte sich hier fort und für viele Jugendliche und junge Erwachsene stellte sich eine politische Teilhabe innerhalb der legalen Klimaprotestbewegung als attraktiver dar, als die klassischen Themen der Linksextremisten“, so Christian Pegel.

Im Bereich des „Islamismus/islamistischen Terrorismus“ hat der Verfassungsschutz MV im vergangenen Jahr einen leichten Anstieg des Personenpotenzials festgestellt: von 170 auf 180 Personen. „Eine Vielzahl der Islamisten in Mecklenburg-Vorpommern gehören zu den sogenannten Salafisten. Die Szene ist sehr vielfältig und kennzeichnet sich durch Einzelpersonen aus. Daher ist es umso wichtiger, dass unsere Verfassungsschützer zum Schutz unserer Demokratie als ‚Frühwarnsystem‘ wirken“, so der Innenminister.

Dabei ist zentrales Ziel der Sicherheitsbehörden, Anschlagspläne frühzeitig zu erkennen und zu vereiteln. Die bundesweit als hoch eingeschätzte Gefährdungslage macht daher auch um Mecklenburg-Vorpommern keinen Bogen, weshalb auch diesen Extremisten ein besonderes Augenmerk, insbesondere (sich selbst radikalisierende) Einzeltätern oder klandestine Kleingruppen.

Die Verfassungsschützer in Mecklenburg-Vorpommern haben im Jahr 2023 im Bereich „Auslandsbezogener Extremismus“ einen leichten Anstieg des Personenpotenzial festgestellt – auf 295 (2022: 270). Schwerpunkt der Beobachtung bleibt wie schon im Vorjahr die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Die PKK ist eine international geächtete terroristische Organisation, die für überregionale Veranstaltungen eine Vielzahl an Sympathisanten mobilisieren konnte.

Bedrohungen durch Cyberangriffe, Spionage oder gezielte Kampagnen von Desinformation haben vor allem mit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine deutlich zugenommen. „Zum einen bemerken wir, dass die Bundesrepublik Deutschland verstärkt in den Fokus von ausländischen Nachrichtendiensten rückt, aber auch Akteure im Inneren nutzen gezielt Desinformationen für sich“, so Minister Christian Pegel und verdeutlichte: „Es ist erkennbar, dass extremistische Akteure der unterschiedlichsten Phänomenbereiche gezielt über soziale Medien insbesondere die junge Zuschauerschaft mit teilweise unverfänglichen Antworten auf alltägliche Lebensfragen an sich zu binden versuchen, und ihnen ihre extremistischen Positionen näherzubringen, um so neue Anhänger zu mobilisieren.“

Staaten wie China, der Iran, Nordkorea, die Türkei und insbesondere Russland bedienen sich vermehrt des Konzepts der „Hybriden Bedrohung“. Dabei werden neben Cyber-Angriffen, Spionage-Aktivitäten und Sabotage von kritischen Infrastrukturen hauptsächlich Desinformationskampagnen durchgeführt, um die öffentliche Meinung im Sinne der jeweiligen Regierung in Deutschland zu beeinflussen.

„Diese Angriffe fremder Mächte sollen mit geringem Aufwand unsere Gesellschaft permanent und auf den verschiedenen Ebenen destabilisieren. Es ist davon auszugehen, dass diese Aktivitäten weiter verstärkt und professionalisiert werden. Dabei greifen ausländische Staaten niedrigschwellig auch auf Unterstützer und Multiplikatoren für Desinformationskampagnen in Deutschland zurück. Desinformationen sind eine Gefahr für unsere Demokratie.

Weil mit diesen Informationen unsere Gesellschaft gespaltet sowie das Vertrauen in staatliche Institutionen erschüttert werden sollen. Daher werden unsere Verfassungsschützer – und alle Sicherheitsbehörden – in diesem Bereich nicht nachlassen“, verspricht Innenminister Christian Pegel.

Die Präsentation zum Verfassungsschutzbericht 2023 sowie alle Berichte für Mecklenburg-Vorpommern seit 2006 und weitere Informationen zum Thema Extremismus finden Sie auf den Webseiten des Verfassungsschutz M-V.