Menü Schließen

Monat: April 2025

Gesundheitliche Folgen des Klimawandels

Schwerin – Der Landtag beschäftigte sich am (heutigen) Donnerstag mit der Erarbeitung eines landeseigenen Hitzeschutzplanes. Laut Gesundheitsministerin Stefanie Drese sei Hitze zu einem der größten umweltbezogenen Gesundheitsrisiken geworden. „Auch, wenn die klimatischen Bedingungen in Mecklenburg-Vorpommern dank des maritimen Einflusses noch relativ aushaltbar sind, macht der Klimawandel vor unserer Haustür nicht Halt. Darauf wollen wir uns im Land einstellen und vorbereiten“, erklärte sie in ihrer Rede.

So sei das vergangene Jahr laut dem Deutschen Wetterdienst das wärmste seit Beginn der Aufzeichnungen im Jahr 1881 und auch in Mecklenburg-Vorpommern stiegen die Temperaturen in dieser Zeitspanne um etwa 1,7 Grad an. „Das hast gravierende Auswirkungen auch für die Gesundheit. Für Ältere, Schwangere oder chronisch Erkrankte kann Hitze wortwörtlich lebensgefährlich werden. So sind laut Robert-Koch-Institut allein in den vergangenen Sommern mehr als 10.700 Menschen deutschlandweit an Hitzefolgen verstorben“, verdeutlichte Drese die Problematik.

„Mit dem Hitzeschutzplan wollen wir insbesondere diese Risikogruppen erreichen, für die Auswirkungen von Wärme sensibilisieren und sie besser schützen. Zum Beispiel, indem wir Entscheidungsträger in Kitas, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Betrieben dabei unterstützen, passende Maßnahmen zu ergreifen“, so Drese. So enthalte der in Erarbeitung befindliche Hitzeschutzplan des Landes Handlungsempfehlungen für eine Vielzahl an Lebensbereichen und solle, auch für die Kommunen, als eine Art Blaupause dienen.

Die Ministerin betonte zudem, dass der Klimawandel nicht nur eine institutionelle Herausforderung darstellt, sondern auch jeder und jede Einzelne Verantwortung übernehmen kann. „Es ist wichtig, dass das Thema Hitzeschutz weiter in der Öffentlichkeit diskutiert wird und jeder von uns seinen Teil dazu beiträgt, gut durch die heißen Tage zu kommen“, erklärte sie.

Backhaus: Waschbären intensiv zurückdrängen

Schwerin – Im Rahmen der aktuellen Landtagsdebatte wurde heute darüber diskutiert, eine Abschussprämie für Waschbären einzuführen. Agrar- und Umweltschutzminister Dr. Till Backhaus erteilte einem demensprechenden Vorschlag jedoch eine Absage:

„Der Waschbär (Procyon lotor L.) stammt ursprünglich aus Nordamerika. Seit der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts lebt die Art auch in Deutschland. Sie wurde in Hessen, im Raum Kassel einst ausgesetzt. In Brandenburg kam es zu Farmausbrüchen. Der Waschbär lebt bevorzugt in gewässerreichen Mischwäldern und ist sehr anpassungsfähig, besiedelt auch Agrarlandschaften und urbane Bereiche. Die Raubtierart hat sich rasch ausgebreitet und lebt inzwischen nahezu flächendeckend in M-V. Dies hat unbestreitbar negative Auswirkungen auf unsere heimische Artenvielfalt.

Der Waschbär ist eine in Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesene invasive gebietsfremde Art von unionsweiter Bedeutung. Daher ist sie in der Unionsliste gemäß Artikel 4 der VO (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten aufgeführt. In MV ist der Waschbär eine jagdbare Tierart und die Jägerinnen und Jäger im Land kommen ihrer Pflicht zur Hege regelmäßig nach. Das belegen die Streckenzahlen. So wurden im Jagdjahr 2022/23 18.287 Waschbären erlegt, im Jagdjahr 2023/24 bereits 21.939.

Für das aktuelle Jagdjahr erwarte ich eine weitere Steigerung, da der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Bejagung mit der Novelle des Jagdgesetzes legitimiert wurde. Zudem haben Jagdausübungsberechtigte mehr Mittel aus der Jagdabgabe für Fallen und Fallenmelder beantragt. Waren es im Jahr 2023 noch 6.650 Euro, wurden 2024 bereits 10.700 Euro beantragt. Mit der intensiven Bejagung kommen die Jagdausübungsberechtigten ihrer gesetzlichen Pflicht hach, für einen gesunden und artenreichen Wildbestand, angepasst an den Lebensraum, zu sorgen und vom Waschbär bedrohte Arten zu schützen. Ich gehe davon aus, dass die Jägerinnen und Jäger dieser Pflicht auch weiterhin nachkommen werden, ohne dafür eine Prämie zu verlangen“, so Minister Backhaus, der ergänzt:

„Die Idee für eine „Waschbärluntenprämie“ wurde offenbar von der Pürzelprämie übernommen, die das Land von 2017 bis 2022 gezahlt hat, um aufgrund der nahenden Afrikanischen Schweinepest (ASP) die Schwarzwildbestände im Land zu reduzieren. Dafür wurden rund 11,2 Mio. Euro an die Jägerinnen und Jäger gezahlt. Dies geschah, um wirtschaftlichen Schaden vom Land abzuwenden, der um ein vielfaches höher ausgefallen wäre, hätte die ASP sich ungehindert ausbreiten können.

Solchen wirtschaftlichen Schaden richten Waschbären jedoch nicht an. In einer angespannten Haushaltssituation, wie sie leider auch in MV herrscht, wären Kosten für Abschussprämien nicht darstellbar. Bei einer Prämie von 50 Euro pro gestrecktem Tier kämen pro Jahr Kosten in Höhe von rund 1,3 Mio. Euro auf das Land zu. Dieses Geld kann an anderer Stelle vernünftiger ausgegeben werden“, so Minister Backhaus.

Wolfsmanagement voranbringen

Schwerin – Anlässlich der erneuten Landtagsdebatte über die Art Wolf in Mecklenburg-Vorpommern mahnt Umwelt- und Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus, keine Schauermärchen zu verbreiten.

„Der Antrag der CDU behauptet, der günstige Erhaltungszustand der Art Wolf sei in Deutschland bereits erreicht. Das ist eine steile These. Ich frage mich, woher stammt dieses Wissen? Denn an erster Stelle in dem Antrag heißt es: „Die Zahl der Wölfe im Land ist nicht exakt bekannt“. Das ist aber auch das einzig Richtige an diesem Papier. Es liegt in der Natur der Sache, dass in der Tierwelt nicht einzelne Individuen gezählt werden können. Das gilt für alle Tierarten gleichermaßen und eben auch für den Wolf.

Weiterhin wird behauptet, dass Rissvorfälle nicht mit der gebotenen Genauigkeit bewertet würden. Diese Behauptung weise ich entschieden zurück. Jeder Rissvorfall, der dem durch das LM mit dem Wolfsmanagement beauftragten Unternehmen unter Einbeziehung geschulter Rissgutachter angezeigt wird, wird sowohl augenscheinlich, als auch unter Probenahme eines genetischen Abdruckes (Speichel oder Haare) begutachtet und nach Vorliegen der Untersuchungsergebnisse bewertet. Auch wird behauptet, es bestünden ideologische Vorbehalte in meinem Haus, die wirksame rechtliche Regelungen zum Bestandsmanagement behinderten. Das ist eine Unwahrheit.

 Wir beschäftigen uns ja nicht zum ersten Mal mit diesem Thema. Allein in der Parlamentsdatenbank taucht der Suchbegriff „Wolf“ seit 2006 167-mal auf. Ich weiß nicht genau, wie oft ich mich in diesem hohen Hause dafür ausgesprochen habe, endlich in ein aktives Bestandsmanagement einzutreten. Und ich denke, fast ebenso oft habe ich auf die rechtlichen Hürden hingewiesen, die uns bis heute daran hindern. Ich habe mich seit Jahren persönlich dafür eingesetzt, dass der Schutzstatus der Art Wolf herabgestuft wird. Und wie Sie alle wissen, passiert auch endlich etwas. Und das ist dringend nötig:

Im Jahr 2024 gab es insgesamt 165 Rissvorfälle in Mecklenburg-Vorpommern, von denen 77 Fälle dem Wolf zuzuordnen sind. Bei den Wolfsrissvorfällen wurden 309 Nutztiere getötet 44 verletzt. Aktuell zählen wir 19 Wolfsrudel im Land und vier Rudel, die zeitweise ins Land einpendeln. Im Zusammenhang mit den 471 Schadensfällen von 2007 bis 2024 – bei denen ein Wolf als Verursacher festgestellt oder nicht ausgeschlossen werden konnte – wurden insgesamt 1.731 Tiere getötet und 497 Tiere verletzt. Die vom Land beglichene Schadenssumme beläuft sich in diesem Zeitraum auf ca. 260 Tausend Euro als Kompensationsleistung an Nutztierhalter. Präventions- und Akzeptanzmaßnahmen wurden seit 2013 bis 2023 insgesamt in einem Umfang mehr als 3 Mio. Euro bewilligt. Für das Wolfsmanagement inklusive der Rissbegutachtung, der Koordination des Wolfsmonitorings, der Genproben und der Präventionsberatung sind in den Jahren 2024 und 2025 jährlich etwa 400.000 Euro im Haushalt geplant.

Wie Ihnen bekannt ist, hat die Kommission die Absenkung des Schutzstatus des Wolfs in der FFH-Richtlinie vorgeschlagen. Damit setzt die Kommission den Beschluss des Ständigen Ausschusses der Berner Konvention um, den Schutzstatus des Wolfs von „streng geschützt“ zu „geschützt“ abzuändern.

Doch damit gilt noch immer nicht „Feuer frei“. Der Vorschlag der Kommission muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen werden. Anschließend müssen das Bundesnaturschutzgesetz und das Bundesjagdgesetz angepasst werden, um ein aktives und regional angepasstes Bestandsmanagement der Wolfspopulationen in Deutschland durch die Länder nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften und Prinzipien zu ermöglichen. Und genau diese Forderung bringen wir nun als Antrag in den Bundesrat ein.

Parallel dazu erarbeitet mein Haus gemeinsam mit dem Landkreis LUP als Pilot eine Checkliste, wie eine Entnahme von auffälligen Wölfen realisierbar wäre. Derzeit gibt es keine Rechtssicherheit oder ein gerichtsfestes Verfahren. Das wollen wir ändern.

Was ich jedoch weder verstehe, noch akzeptiere, ist die Behauptung, die Landesregierung würde die Sorgen der Menschen im ländlichen Raum nicht ernst nehmen.

Wolfssichtungen werden durch uns immer ernst genommen und nicht als unbegründet abgetan und auf keinen Fall wird durch uns die Urteilsfähigkeit der Menschen infrage gestellt. Im Gegenteil. Unsere Wolfsmanager gehen jedem Hinweis nach, stellen Fotofallen auf, suchen Spuren und analysieren diese und stehen Tag und Nacht beratend zur Seite.

Wer etwas anderes behauptet, hat sicher nur die Absicht, die Menschen zu verunsichern und zu ängstigen, um daraus politisches Kapital zu schlagen. Und wenn dies im Wolfskostüm inszeniert wird, ist das einfach nur populistisches Schmierentheater.“

Jeder von Gewalt betroffenen Frau wird geholfen

Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt stellte im Landtag klar: „Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert.“

Schwerin – „Gewalt in jeglicher Form hinterlässt tiefe körperliche und seelische Spuren. Für viele Betroffene ist der Weg hinaus aus der Gewalt ein schwieriger und oft langwieriger Prozess. Hier ist das Beratungs- und Hilfenetz für viele Betroffene eine unverzichtbare Stütze. Es bietet kurzfristige Hilfe in akuten Krisensituationen und langfristige Unterstützung, um den Betroffenen Stabilität und Perspektiven zu geben.

In Mecklenburg-Vorpommern wird in neun Frauenhäusern gewaltbetroffenen Frauen und Kindern rund um die Uhr Zuflucht geboten. Ich habe mir vor Kurzem in Stralsund selbst ein Bild machen können und mit den Mitarbeiterinnen gesprochen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt im Landtag zu diesbezüglichen Anträgen der Opposition.

„Der Bedarf an Plätzen in Frauenschutzhäusern wird von vielen als höher eingestuft. Mir ist wichtig zu betonen, dass hier im Land in der Vergangenheit keiner Frau Hilfe verweigert wurde. Auch wenn im letzten Jahr 306 Mal Frauen nicht in Frauenschutzhäusern aufgenommen wurden, so ist jeder von ihnen Unterstützung und weiterführende Hilfe angeboten worden“, so die Ministerin.

„Das Beratungs- und Hilfenetz wird konsequent gefördert. Im Jahr 2024 hat das Land insgesamt 2.840.100 Euro bereitgestellt. Ein klarer Anstieg in meiner Amtszeit. Für das Haushaltsjahr 2025 haben wir die Mittel dynamisiert, so dass insgesamt 2.905.400 Euro zur Verfügung stehen werden. Das zeigt deutlich: Wir nehmen unsere Verantwortung ernst und setzen uns dafür ein, dass die Träger der Einrichtungen Planungssicherheit und eine solide Basis für ihre wichtige Arbeit haben.

Dass unser Engagement gesehen wird, wurde mir im Frauenschutzhaus Stralsund rückgekoppelt. Ein weiterer Meilenstein ist die Verstetigung von 140.000 Euro, die nicht mehr beantragt werden müssen, sondern fest im Haushalt eingeplant sind, Das erspart den Trägern unnötige Bürokratie und gibt Raum für die eigentliche Arbeit“, erklärt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

„Wir stärken das Beratungs- und Hilfenetz auch in der Zukunft. Auf die gewonnenen Erkenntnisse der unabhängigen Evaluation des dritten Landesaktionsplans zur Bekämpfung von häuslicher und sexualisierter Gewalt haben wir mit Sofortmaßnahmen reagiert. Wir haben einen neuen Schritt gewagt und eine Vertrauensanwältin für den Bereich Umgangs- und Sorgerecht sowie Asyl- und Aufenthaltsrecht eingesetzt. Die Aufgabe der Vertrauensanwältin ist es, mit einer Erstberatung Orientierung zu geben zu juristischen Fragen, aber auch zu den praktischen Herausforderungen, die sich im Alltag der Beratung stellen.

Dieses Angebot ist auf großen Zuspruch gestoßen. Die Mitarbeitenden des Beratungsnetzes haben die Möglichkeit, auf rechtliche Expertise zurückzugreifen, mit großer Offenheit angenommen. Das Angebot führen wir fort. Ersten Handlungsempfehlungen haben wir also Rechnung getragen. Weitere Ergebnisse der Evaluation fließen in die nächsten Planungen und Gespräche ein“, so Gleichstellungsministerin Jacqueline Bernhardt.

„Mit dem neuen Gewalthilfegesetz ist darüber hinaus unsere Forderung umgesetzt, den Bund zur finanziellen Mithilfe zu verpflichten. Gleichzeitig wird den Ländern ein Gestaltungsspielraum eingeräumt, um das Gesetz an die unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Dies werden wir nutzen, um für Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes nachhaltig stabile Beratungs- und Unterstützungsangebote zu schaffen“, sagt Gleichstellungsministerin Bernhardt.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es neben den neun Frauenschutzhäusern auch acht Beratungsstellen für Betroffene häuslicher Gewalt. In fünf Interventionsstellen wird eine kurzfristige Beratung in der Krise geboten und durch rechtliche Unterstützung die Sicherheit erhöht. Zusätzlich hält das Land eine Beratung für Täterinnen und Täter in Güstrow, Greifswald und Stralsund vor sowie eine landesweite Fachberatungsstelle für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsverheiratung. Seit Mai 2024 hat die staatliche Koordinierungsstelle auf Landesebene zur Umsetzung der Istanbul-Konvention ihre Arbeit aufgenommen.

Änderung des Sportfördergesetzes M-V

Schwerin – Die Landesregierung brachte am Mittwoch im Landtag einen Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes M-V ein, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird. „Wir wollen eine Gleichbehandlung der Internatsträger unserer Sportgymnasien im Land erreichen und somit vor allem die Eltern von Kindern am Rostocker Sportgymnasium bei den Unterbringungskosten im Internat entlasten“, betonte Sportministerin Stefanie Drese bei der Einbringung ihres Gesetzentwurfs.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt insgesamt über drei Sportgymnasien an den Standorten Schwerin, Rostock und Neubrandenburg. Als „Eliteschulen des Sports“ haben sie überregionale Bedeutung und gewährleisten im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen die Bedingungen, die talentierte Nachwuchsathletinnen und -athleten benötigen, um sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten zu können.

„Während die Internatsträger der beiden kommunal getragenen Sportgymnasien in Schwerin und Neubrandenburg einen gesetzlichen Anspruch auf eine Kostenbeteiligung der abgebenden Schulträger haben, galt dies bisher für das Rostocker Internat aufgrund der freien Trägerschaft der Schule durch das CJD nicht“, verdeutlichte Drese im Landtag.

Dies führte zu höheren finanziellen Belastungen für die Eltern, in der Folge zur Abwanderung junger Talente in andere Bundesländer und letztlich zur Schwächung des Leistungssport-Standortes Rostock mit seinen Bundesstützpunkten, sagte die Ministerin.

„Wir haben zunächst für 2024 und 2025 als Landesregierung mit einer Aufstockung der Sportfördermittel dafür gesorgt, dass die Elternbeiträge in den Sportinternaten im angemessenen Bereich und auf einem ähnlichen Kostenniveau bleiben“, so Drese. Auch in den Folgejahren plant das Land nach Angaben von Drese mit erhöhten Zuschüssen, um die Internatskosten für Eltern an allen drei Sportschulen des Landes zu reduzieren.

Mit diesen finanziellen Hilfen und vor allem mit der vorliegenden Änderung des Sportfördergesetzes stelle das Land sicher, dass alle talentierten jungen Sportlerinnen und Sportler des Landes die gleichen Bedingungen vorfinden – unabhängig davon, welches Sportgymnasium sie besuchen, betonte Drese.

Wenn der Landtag nach Beratung in den Fachausschüssen und abschließender 2. Lesung dem Vorschlag zustimmt, wird ab dem 1. August 2025 der gesetzliche Anspruch auf einen Kostenausgleich, der sogenannte Schul- und Internatslastenausgleich, auch für das CJD Rostock gelten.

Drese: „Die Gesetzesänderung ist damit eine Investition in die Zukunft unseres Sports. Wir sorgen für Chancengleichheit, verhindern die Abwanderung talentierter Nachwuchsathletinnen und -athleten und stärken die Sportinfrastruktur unseres Landes.“

Kampf gegen sexualisierte Gewalt an Kindern

Elf Durchsuchungen in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern beteiligte sich vom 24.03. bis 27.03.2025 an einer länderübergreifenden europäischen Aktionswoche gegen Kinderpornografie. Die polizeilichen Maßnahmen wurden von der polnischen Polizei im Rahmen ihrer EU-Ratspräsidentschaft koordiniert und fanden in zwölf europäischen Ländern sowie in Großbritannien und den USA statt. Unterstützt wurden sie dabei von Europol und dem National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Im Rahmen der „Operation Fever“ wurden nach Angaben der polnischen Polizei insgesamt 166 Verdächtige festgenommen und 774 Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

In Mecklenburg-Vorpommern wurden im Raum Anklam und Rostock insgesamt elf Durchsuchungsbeschlüsse bei elf männlichen Tatverdächtigen vollstreckt. Dabei waren zahlreiche Beamtinnen und Beamte der Landespolizei, insbesondere der Kriminalpolizeiinspektionen Rostock und Anklam, im Einsatz, die bei den Durchsuchungen über 70 elektronische Geräte bzw. Speichermedien beschlagnahmten.

Innenminister Christian Pegel: „Die Kriminalitätsbekämpfung in diesem speziellen und besonders grausamen Deliktsbereich hat für unsere Polizistinnen und Polizisten in Mecklenburg-Vorpommern höchste Priorität. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im Kampf gegen diese abscheulichen Straftaten und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen, die immer noch viel zu oft grausames Leid erfahren. Der Schutz der Kinder und damit der Opfer steht für unsere Polizei ganz oben auf der Agenda – immer und ohne Kompromisse.“

Koalitionsvertrag: Verantwortung für den Osten

Schwerin – Der vorliegende Koalitionsvertrag für eine Bundesregierung ist das Ergebnis intensiver, konstruktiver und lösungsorientierter Verhandlungen. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig betont, dass sie sich mit Nachdruck eingebracht hat, damit auch die Interessen Ostdeutschlands und insbesondere Mecklenburg-Vorpommerns einen festen Platz in dieser Vereinbarung finden. „Deutschland braucht eine stabile und verlässliche Regierung, die die Probleme anpackt und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnt – auch in MV.“

„Ich begrüße besonders, dass wir uns im Vorfeld auf ein großes Investitionspaket verständigen konnten“, erklärt Schwesig weiter. „Das Sondervermögen Infrastruktur in Höhe von 500 Milliarden Euro – davon 100 Milliarden Euro für die Länder – bietet uns in MV die Möglichkeit, schneller zu planen, zu bauen und zu modernisieren. Dies betrifft nicht nur den Ausbau von Straßen, Schulen, Kitas und den öffentlichen Nahverkehr, sondern wird auch durch das neue Infrastruktur-Zukunftsgesetz spürbar beschleunigt – ein Anliegen, das ich schon lange vehement vertrete.“

Wichtig ist die Unterstützung der Wirtschaft. Wir werden die Wirtschaft stärker mit besseren Abschreibungsmöglichkeiten, Investitionen und sinkenden Energiepreisen unterstützen. Außerdem wird Bürokratie abgebaut, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen. Beispielsweise wird die vielfach kritisierte Bürokratie beim Lieferkettengesetz abgeschafft. Und wir werden stärker in die Wissenschaft investieren. Davon wird insbesondere Greifswald als wichtiger Standort in der Fusionsforschung profitieren.

Ein zentrales Anliegen der Regierung in MV ist die Stärkung des ländlichen Raums. „Wir entlasten unsere Landwirte von unnötiger Bürokratie, führen den Agrardiesel wieder vollständig ein und passen die Regelungen für Saisonarbeiter auf 90 Tage an. Darüber hinaus werden die Mittel der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) deutlich erhöht, um gezielt den Hochwasserschutz, unsere Landwirtschaft und lebenswerte Dörfer zu fördern. Gleichzeitig wird der Schutz der Ostsee als besonders betroffenes Binnenmeer mit einem klaren Bekenntnis zu Meeresforschung, nachhaltiger Fischerei und dem Kampf gegen Munitionsaltlasten prioritär behandelt“, erläutert die Ministerpräsidentin.

Auf sozialer und familienpolitischer Ebene hebt Schwesig hervor, dass ein Mindestlohn von 15 Euro bis 2026 ein starkes Signal der Gerechtigkeit an alle Beschäftigten in MV sendet und die Stabilisierung der Rente den Menschen zusätzliche Sicherheit bietet. „Zudem setzen wir wichtige Akzente bei der Stärkung des Ehrenamts, dem Ausbau von Startchancen-Kitas und -Schulen. Das sind bedeutende Investitionen in mehr Bildung in unserem Land.“

Besonders wichtig war es uns, durch Investitionen in den sozialen Wohnungsbau, den Städtebau und die Eigentumsförderung mehr bezahlbaren Wohnraum für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Als maritimer Standort bleibt auch die Weiterentwicklung der Häfen und Werften eine zentrale Aufgabe: „Der Einstieg deutscher Werften in die Offshore-Konverterproduktion ist eine echte Zukunftschance und sichert die Arbeitsplätze in Mecklenburg-Vorpommern. Die konsequente Umsetzung der nationalen Hafenstrategie wird zudem die Modernisierung unserer Wasserstraßen und Häfen weiter vorantreiben und so die maritime Wirtschaft nachhaltig stärken.“

Schwesig fasst abschließend zusammen: „Wir haben zentrale Anliegen des Ostens in den Verhandlungen untergebracht. Jetzt muss es darum gehen, die Ergebnisse für die Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt umzusetzen und für sie sichtbar zu machen.“

Streitschlichtung an Schulen breiter etablieren

Konfliktkompetenz stärken: Land startet Fortbildungen für unterstützende pädagogische Fachkräfte

Schwerin – Das Land will das Programm der Streitschlichtung an Schulen weiter ausbauen. Dazu sollen unterstützende pädagogische Fachkräfte fortgebildet werden, die ihre Kenntnisse dann weitergeben können. Ziel ist es, im Schuljahr 2025/2026 ca. 100 Schülerinnen und Schüler in Streitschlichtung auszubilden. „Konflikte zwischen Schülerinnen und Schülern gibt es an jeder Schule, sie sind keine außergewöhnlichen Ereignisse“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Damit sich die Auseinandersetzungen aber nicht verhärten und das Schulklima nicht auf Dauer beeinträchtigt wird, wollen wir das erfolgreiche Konzept der Streitschlichtung breiter etablieren.“

Die Kursreihe „Streitschlichtungsausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte“ startet im Juni 2025 und wird vom Institut für Qualitätsentwicklung (IQ M-V) des Bildungsministeriums in Kooperation mit dem Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe – Schabernack e. V. durchgeführt. Insgesamt stehen in einem ersten Schritt 16 Plätze für unbefristet tätige pädagogische Fachkräfte zur Verfügung. „Das Angebot stößt auf Interesse, die Fortbildung ist ausgelastet“, so die Ministerin. Neben den pädagogischen Fachkräften haben auch Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter Fortbildungen in Streitschlichtung absolviert.

„Kinder und Jugendliche lernen in der Schule nicht nur Deutsch und Mathematik. Sie lernen auch, wie man fair und respektvoll miteinander umgeht. Dieses soziale Lernen ist genauso wichtig wie der Fachunterricht“, betonte die Bildungsministerin. „Mit der systematischen Ausbildung von Fachkräften ermöglichen wir es, Streitschlichter-Programme in weiteren Schulen zu verankern. Das stärkt nicht nur die Konfliktkultur, sondern auch den sozialen Zusammenhalt in der Schulgemeinschaft.“

Streitschlichtung – auch als Mediation bekannt – ist ein bewährtes Verfahren zur gewaltfreien Konfliktlösung, bei dem unparteiische Dritte vermitteln. Es verfolgt die Absicht, Konflikte nicht gänzlich zu vermeiden, sondern konstruktiv zu bewältigen und eine Lösung herbeizuführen, von der alle Beteiligten profitieren.

Die Ausbildung für unterstützende pädagogische Fachkräfte umfasst zehn praxisnahe Module mit insgesamt 60 Unterrichtsstunden, die neben theoretischen Grundlagen vor allem kommunikative Kompetenzen und methodisches Handwerkszeug für die Streitschlichtung vermitteln. Ein besonderer Fokus liegt auf der Fähigkeit, Schülerinnen und Schüler selbst zu Streitschlichterinnen und Streitschlichtern auszubilden. Sie werden damit in die Lage versetzt, Konflikte untereinander lösen.

„Wenn Schülerinnen und Schüler lernen, Konflikte friedlich zu lösen, gewinnen sie an Selbstvertrauen und sozialer Kompetenz. Sie entwickeln Empathie und ein Gefühl für Verantwortung. Das sind Fähigkeiten, die sie ein Leben lang begleiten“, sagte Oldenburg.