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Tag: 23. Mai 2025

Beschlüsse der Energieministerkonferenz

Energieminister treffen Beschlüsse zur Ausgestaltung der Energiewende und zur Stärkung der Akzeptanz

Rostock – Heute ist die Energieministerkonferenz (EnMK) in Rostock mit wegweisenden Beschlüssen zur Energiewende und zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland zu Ende gegangen.

In ihren Beschlüssen sprechen sich die Energieministerinnen und -minister sowie -senatorinnen der Bundesländer mit großer Einigkeit für die konsequente und verlässliche Fortführung der Energiewende aus. Gleichzeitig sehen sie Bedarf an strukturellen und nachhaltigen Reformen im Energiesystem.

Entscheidend für den Erfolg der Energiewende ist neben Effizienz und sicherer Versorgung auch die Akzeptanz von Bevölkerung und Wirtschaft für den Ausbau der erneuerbaren Energie. Diese gilt es weiter zu stärken, insbesondere durch mehr regionale Wert­schöpfung und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen der Länder begrüßen die im Koalitionsvertrag auf Bundesebene festgelegten Maßnahmen zur Senkung der Stromkosten. Die zügige und spür­bare Senkung der Strompreise ist elementar, um die inter­nationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu erhöhen und die Akzeptanz der Energiewende zu fördern. Die Energieminister­konferenz hat deshalb den Appell an die neue Bundesregierung und Wirtschafts­ministerin Katherina Reiche, die heute Gast der EnMK in Rostock war, gerichtet, die angekündigte Entlastung bei den Strompreisen schnellstmöglich umzusetzen.

Das Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur und Klima­schutz ist ein starkes Signal. Dieses Instrument muss nun aus Sicht der Energieministerinnen und -minister schnellstmöglich – und unter Einbeziehung der Länder – zum Auf- und Umbau einer zukunfts­festen Energieinfrastruktur umgesetzt werden.

Die Ministerinnen und -minister sowie Senatorinnen der Länder betonen außerdem die wichtige Funktion von Stromspeichern im zukünftigen Stromversorgungssystem. Hier sehen sie die dringende Notwendigkeit einer eigenständigen Rolle von Stromspeichern im Energierecht. Speicher sollten vorrangig dort entstehen, wo sie einen Beitrag zur Systemstabilität und zur Integration von hohen Einspeisungen aus erneuerbarer Energie leisten können.

Dr. Wolfgang Blank, Wirtschafts- und Energieminister des dies­jährigen Vorsitzlandes Mecklenburg-Vorpommern, sagte zum Abschluss der Konferenz: „Die Länder sind sich einig – der Ausbau der Erneuerbaren bleibt Priorität – und er braucht neue Leitplanken. Wir brauchen schnellere Verfahren, klare Regeln und ein besseres Zusammenspiel aller Sektoren – Strom, Wärme, Verkehr, Erzeu­gung und Transport. Und: Die Menschen vor Ort müssen stärker profitieren. Wo Windkraft wirkt, muss auch Wertschöpfung vor Ort ankommen. So gelingt die Energiewende – gemeinsam, planbar und mit hoher Akzeptanz.“ Dazu gehört nach Einschätzung der Länder auch ihre aktive Beteiligung an der vorgesehenen Eva­luierung der Flächenziele durch den Bund.

Der Koordinator der SPD-geführten Länder, Sachsen-Anhalts Energieminister Prof. Dr. Armin Willingmann, erklärte: „Für die Energiewende benötigen wir breite Akzeptanz in der Bevölkerung und der Wirtschaft. Umso wichtiger ist es, dass die Stromkosten jetzt zeitnah gesenkt werden. Hier bestehen völlig zu Recht hohe Erwartungen an die neue Bundesregierung. Wir brauchen eine zügige Senkung der Stromsteuer, wir müssen die Netzentgelte abpuffern. Mehr Akzeptanz können wir zudem durch stärkere finanzielle Beteiligung von Bürgern und Kommunen am Ausbau der Erneuerbaren erreichen.“

Tobias Goldschmidt, Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein, erklärt für die Grün-ge­führten Energieministerien: „Von dieser Konferenz geht das starke Signal aus, dass wir den Ausbau der erneuerbaren Energien zuver­lässig fortführen. Das ist eine gute Nachricht für‘s Klima und für die Versorgungssicherheit unabhängig von russischem und amerika­nischem Gas. Ich freue mich, dass wir auch bei dieser Konferenz wieder in so gutem Austausch waren. Die Energiewende ist und bleibt Teamplay.“

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) sagte: „Damit die Energieversorgung bezahlbar und sicher bleibt, müssen Erzeugung, Infrastruktur und Verbrauch noch besser aufeinander abgestimmt und Gaskraftwerke realisiert werden. Strom teuer zu erzeugen, der dann mangels sinnvoller Verwertung oder fehlender Netze abgeregelt werden muss, schadet der Akzep­tanz der Energiewende.“

Die zweite Energieministerkonferenz in diesem Jahr unter dem Vorsitz von Mecklenburg-Vorpommern wird im Herbst in Stralsund stattfinden. Im kommenden Jahr wird Niedersachsen den Vorsitz der Energieministerkonferenz übernehmen.

Kurwald Wustrow eröffnet

M-V setzt Maßstäbe für Wald und Gesundheit

Wustrow – Im Ostseebad Wustrow wurde heute feierlich der neue Kurwald eröffnet – ein 2,3 Hektar großes Waldgebiet, das ab sofort Erholungsort, Gesundheitsraum und Naturerlebnis zugleich ist. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus würdigte die Eröffnung als wegweisendes Projekt für den gesundheitsbezogenen Waldtourismus und die nachhaltige Nutzung öffentlicher Wälder.

„Wälder wie der in Wustrow sind echte Multitalente“, sagte Minister Backhaus. „Sie schützen unser Klima, reinigen die Luft, bieten Lebensraum – und sie wirken heilsam auf Körper und Seele. Die wissenschaftliche Evidenz ist eindeutig: Der Aufenthalt im Wald senkt Blutdruck, reduziert Stress, stärkt das Immunsystem und verbessert die Lebensqualität.“

Mit seiner ruhigen Lage zwischen Ort, Strand, Deich und Ostseeklinik eignet sich der neue „Wald am Park“ in idealer Weise für Vorsorge, Rehabilitation bzw. Linderung bei chronischen Erkrankungen. Das Projekt entstand unter intensiver Mitwirkung der Gemeinde, der Kurklinik Wustrow sowie zahlreicher lokaler Akteure.

„Mecklenburg-Vorpommern ist bundesweiter Vorreiter bei der Ausweisung von Kur- und Heilwäldern“, betonte Backhaus. „Mit aktuell sieben bereits anerkannten Gesundheitswäldern auf insgesamt 250 Hektar und weiteren in Vorbereitung zeigen wir, welchen Stellenwert eine moderne, gesundheitsorientierte Forstpolitik für uns hat.“

Auch für die Entwicklung des ländlichen Raumes sei der Kurwald im Ostseebad Wustrow ein starkes Signal. Rund 775.000 Euro an Fördermitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) wurden für das Projekt bewilligt. Barrierefreie Wege, Sport- und Spielanlagen, Sitzgelegenheiten und Pflanzungen machen den Kurwald Wustrow zu einem inklusiven und familienfreundlichen Ort.

„Hier ist ein Naturraum entstanden, der Menschen verbindet – jung und alt, gesund und krank, Einheimische und Gäste“, so Backhaus. „Das zeigt: Nachhaltige Forstpolitik ist mehr als Waldwirtschaft – sie ist aktiver Umwelt-, Gesundheits- und Sozialschutz.“

Die rechtliche Anerkennung als Kurwald gemäß § 22 Landeswaldgesetz steht noch aus, ist aber bereits in Vorbereitung. Minister Backhaus sicherte zu: „Wustrow wird schon bald offiziell in die Liste der Kurwälder Mecklenburg-Vorpommerns aufgenommen.“

Jahreskonferenz Jugend/Familieminister*innen

Demokratie und demokratischen Diskurs stärken

Hamburg – Am Donnerstag und Freitag fand in Hamburg die Jahreskonferenz der für Jugend und Familie zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren (JFMK) statt. In Vertretung von Ministerin Stefanie Drese nahm daran für Mecklenburg-Vorpommern Sozial-Staatsekretärin Sylvia Grimm teil.

Im Fokus mehrerer Anträge, die sich unter anderem mit dem Jugendaustausch, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Jugendarbeit befassten, stand das gesamtgesellschaftlich hochaktuelle Thema der Demokratiebildung und -Förderung. So nahm die JFMK mit Besorgnis neue Jugendstudien zur Kenntnis, nach denen sich rechtsextreme, demokratie- und menschenfeindliche Haltungen bei jungen Menschen stärker verfangen.

„Das ist ein besorgniserregender Trend, der auch die Jugendarbeit auf unterschiedlichsten Ebenen vor neue Herausforderungen stellt“, erklärte Grimm nach der zweitätigen Konferenz. „Das beginnt bei der Frage wie wir demokratische Grundwerte vermitteln und betrifft auch den Umgang mit zunehmenden verbalen Angriffen auf die Arbeit von Jugendgremien, Fachkräften und Ehrenamtlichen selbst“, so Grimm weiter. Diese sehen sich immer häufiger mit Vorwürfen von zumeist rechtsradikalen Akteuren konfrontiert, dass sie mit ihrer Arbeit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen würden.

„Hierzu haben wir als Land Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag eingebracht, dem von der JFMK mit breiter Mehrheit gefolgt wurde. Dieser stellt noch einmal deutlich heraus: Neutralität im Sinne der Verfassung bedeutet Unparteilichkeit, nicht aber Positionslosigkeit oder gar Wertefreiheit“, hob Grimm hervor. Dazu gehöre auch, dass Äußerungen außerhalb unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Träger und Fachkräfte der Jugendarbeit weiterhin als solche aufgezeigt und entsprechend behandelt werden müssen. „Denn das entschiedene Eintreten gegen demokratie- und grundgesetzfeindliche Aussagen ist eine elementare Aufgabe der freien Jugendarbeit“, erklärte sie.

Grimm betonte zudem, dass Jugendverbände ihre Jugendarbeit selbstorganisiert und gemeinschaftlich gestalten. Dazu gehöre auch das Recht, sich öffentlich politisch zu positionieren oder zu entscheiden, welche Parteien sie zu ihren Veranstaltungen einladen. Auch das unterstrich die JFMK.

Die Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren bekräftigten zudem einen stärkeren Einsatz für den grenzüberschreitenden Jugendaustausch. „In Zeiten globaler Spannungen und nationalistischer Strömungen ist der Austausch eine hervorragende Möglichkeit, junge Menschen miteinander in Kontakt zu bringen“, so Grimm. Kein anderes Angebot schärfe in diesem Maße das Verständnis für europäische Zusammenhänge, ein globales Verständnis und ein friedliches Zusammenleben über Nationen und Kulturen hinweg.

„Deshalb haben sich die Länder einstimmig darauf geeinigt, Strukturen für die internationale Kinder- und Jugendarbeit zu stärken, diese in den Kinder- und Jugendplänen zu berücksichtigen und die entsprechende Förderung von Beratungsstrukturen und Fortbildungsangebote für Fachkräfte nachhaltiger zu unterstützen“, so Grimm. Außerdem sollen Kooperationen von Trägern der Kinder- und Jugendhilfe mit Schulen im Rahmen von internationalen Projekten ausgebaut werden.

Trockenheit verursacht Futtermangel

Einschränkungen bei Grünlandnutzung für 2025 ab sofort teilweise aufgeboben

Schwerin – Aufgrund der langhaltenden Trockenheit und der daraus erwachsenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft hatte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Mittwoch die Dürre-AG einberufen. Im Ergebnis der Situationsanalyse wurden verschiedene Maßnahmen beraten.

Aktuell leiden besonders die Tierhalter unter der Trockenheit. Viele Futterbaubetriebe hatten bereits keinen normalen ersten Schnitt und brauchen zur Grundfutterversorgung zumindest weitere Aufwüchse. Allerdings bestehen bei einigen Betrieben aufgrund von Verpflichtungen aus der Teilnahme an Agrar- und Umweltprogrammen Einschränkungen in der Nutzung von Grünland aus Gründen des Natur- und Umweltschutzes. Einige dieser Einschränkungen wurden jetzt durch Minister Backhaus temporär aufgehoben.

Dies betrifft im Einzelnen die „Richtlinie zur Förderung der extensiven und naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünlandflächen“ (Förderprogramme 525/526).

Aufgehoben wird dabei der im FP 525 geforderte Bewirtschaf­tungs­ruhezeitraum von 2 Monaten (Richtlinie Punkt 6.2.5.a) sowie die Anlage einer Schonfläche nach Mahd (Richtlinie Punkt 6.2.5.b) für 2025. Auch der Wechsel der Bewirtschaftungs­variante (Beweidung, Schnittnutzung) innerhalb des Bewirtschaf­tungsjahres ist zugelassen.

„Mit dieser Maßnahme reagieren wir auf die unvorhersehbaren Auswirkungen der Trockenheit, insbesondere für die Futterbau­betriebe“, erklärt Dr. Till Backhaus. „Das Förderprogramm wird auf ca. 70.000 ha im Land genutzt. Die Abweichungen haben keine Auswirkungen auf die Zahlung der Förderprämie, da sie aufgrund von unvorhersehbaren Naturer­eignissen und nach reiflicher Situationsanalyse durch die Wissen­schaft begründet wurden.“

Eine Genehmigung oder Anzeige beim zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft ist nicht notwendig.

Eine Gefahr von Missbrauch oder Mitnahmeeffekten sei nicht zu befürchten, da Betriebe diese Möglichkeiten aus futtertechnischen und ökonomischen Gründen nur nutzen würden, wenn Futterknappheit droht bzw. vorliegt.

Konferenz der Verbraucherschutzminister*innen

M-V setzt wichtige Signale für Verbraucherinnen und Verbraucher  /  Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt begrüßt die VSMK-Beschlüsse zu Fluggastrechten und Energiepreisausgleich.

Berlin – Auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und -minister (VSMK) in Berlin hat Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich Beschlussvorschläge eingebracht. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wir haben Signale gesetzt, die vielen auf den Nägeln brennen. Die VSMK dringt darauf, die alte EU-Fluggastrechte-Verordnung zu überprüfen. Auch fordern wir einen Ausgleich der Energiepreisbelastung.“

Fluggastrechte-Verordnung reformieren

„Es ist überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird. Ich bin meinen Kolleginnen und Kollegen dankbar, dass sie das auch sehen. Die Bundesregierung wird nun aufgefordert, sich nachhaltig für eine Reform einzusetzen. Wichtig ist: Entschädigungsansprüche sollten bereits bei drei Stunden verspäteten Abflugs gelten. In der Verordnung sollte auch künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden.

Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Undurchsichtig und damit verbraucherunfreundlich sind die unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bei Größen für Handgepäck. Eine Vereinheitlichung ist anstrebenswert. Neben der Information über die Fluggastrechte gehört auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle“, so die Ministerin.

Entlastung nach Energiepreis-Belastung gefordert

„Die Belastungen durch hohe Energiepreise der letzten Jahre sollte zeitnah ausgeglichen werden. Dazu hat sich die Konferenz bekannt. Es ist an der Zeit, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Großteil der staatlichen Einnahmen aus der CO2-Bepreisung zurückzugegeben.

Dazu könnte im Klima- und Transformationsfonds mit Hilfe der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung ein institutioneller und damit langfristiger und verlässlicher Rückverteilungsmechanismus verankert werden. Denn eine Entlastung der Verbraucherinnen und Verbraucher bei den Energiepreisen ist dringend erforderlich. Die Stromsteuer sollte auf das europarechtlich mögliche Minimum gesenkt werden wie auch die Netzentgelte als wesentliche Preistreiber.

Die Umlagen für reduzierte Netzentgelte privilegierter Unternehmen sollten aus Mitteln der Wirtschaftsförderung und nicht per Umlage durch die Verbraucherinnen und Verbraucher finanziert werden. Die VSMK hat nun den Bund aufgefordert, strukturelle Maßnahmen zu ergreifen, um die Verbraucherstrompreise bis auf den EU-Durchschnitt abzusenken und hierzu alle Umlagen, Abgaben und Steuern kritisch zu überprüfen“, sagte Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt nach der Konferenz in Berlin.

Stabilisierung der Krankenhauslandschaft

Schwerin – Auf Antrag der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen hat der Bundesrat am (heutigen) Freitag eine Entschließung zur Krankenhausreform gefasst. Darin wird die neue Bundesregierung aufgefordert, zusätzliche Mittel als Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft bis zum vollständigen Greifen der Reform zur Verfügung zu stellen.

„Ein struktureller Inflationsausgleich für die Krankenhäuser für die Jahre 2022 und 2023 ist notwendig, um die erheblichen nicht refinanzierten Kostensteigerungen der Krankenhäuser auszugleichen“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Ansinnen der Länder. Konkret regen die Länder eine Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent an.

Als Begründung führen die Länder aus, dass in den Jahren 2022 und 2023 die Inflationsraten und die Steigerungen der Personalkosten signifikant über den maximal möglichen Steigerungen des Landesbasisfallwertes lagen. Das habe zu einer strukturellen Unterfinanzierung der Kliniken beigetragen.

Drese betonte, dass die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz beschlossenen Regelungen derzeit nur Verbesserungen für künftige Kostenentwicklungen vorsehen. „Die Länder haben mit Freude deshalb die Passagen im Koalitionsvertrag des Bundes aufgenommen, die Lücke bei den Transformationskosten aus den Jahren 2022 und 2023 aus dem Sondervermögen Infrastruktur zu schließen“, so die Ministerin.

Drese: „Unsere Bundesratsinitiative flankiert damit das Vorhaben der Bundesregierung, das von der neuen Bundesgesundheitsministerin letzte Woche im Bundestag bestätigt wurde. Unsere Krankenhäuser brauchen im anstehenden Strukturwandel weitere Unterstützung zur Stabilisierung der Gesundheitsversorgung.“

Ausgezeichnet mit der „Blauen Flagge“

27 Badestellen und 6 Sportboothäfen in MV mit Gütesiegel der „Blauen Flagge“ ausgezeichnet

Heiligendamm – Heute fand im Seeheilbad Heiligendamm die Verleihungsveranstaltung der Blauen Flagge für Badestellen und Sportboothäfen in Mecklenburg-Vorpommern statt. Insgesamt konnten 22 Badestellen an der Küste, 5 Badestellen an Binnenseen sowie 6 Sportboothäfen diese hohe Auszeichnung erhalten.

Damit gibt es in Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2025 erneut bundesweit die meisten mit dem Gütesiegel ausgezeichnete Badestellen. Die Blaue Flagge ist das erste gemeinsame internationale Umweltsymbol für Badestellen und Sportboothäfen an Küsten sowie Binnengewässern und wird seit 1987 verliehen. Sie wird von der „Foundation for Environmental Education“ (FEE) vergeben.

Um die Blaue Flagge können sich Betreiber/ Kommunen und Vereine bewerben. Die Kriterien für die Blaue Flagge für Badestellen und Sportboothäfen betreffen vier größere Bereiche:

  • Ausgezeichnete Badegewässerqualität
  • Umweltkommunikation und Nachhaltigkeitsbildung für Gäste, Einwohner und Mitarbeiter
  • Umweltmanagement (stetige Verbesserung im Bereich Abfall, Energie- und Wasserverbrauch, sensibler Umgang mit Umwelt und Natur
  • Service und Sicherheit (sehr gute Ausstattung im Bereich Infrastruktur und Sicherheit)

Die Blaue Flagge wird immer lediglich für eine Saison verliehen und darf nur sichtbar wehen, solange alle Kriterien erfüllt sind. Insgesamt 22 Badestellen und Häfen in Mecklenburg-Vorpommern haben die Auszeichnung mit der Blauen Flagge schon öfter als 20mal erhalten.

Im Mittelpunkt der Verleihungsfeier stand das ausrichtende Seebad Heiligendamm (Bad Doberan). Als erste Badestelle in Deutschland überhaupt wurde Heiligendamm in diesem Jahr die Blaue Flagge zum 30. Mal verliehen.

Sozial- und Gesundheitsministerin Stefanie Drese gratulierte allen Badestellen und Sportboothäfen, die mit der Blauen Flagge ausgezeichnet wurden: „Mecklenburg-Vorpommern ist mit 2.000 km Ostseeküste und über 2.000 Seen eines der beliebtesten Urlaubsziele in Deutschland. Hier steht neben guter Badewasserqualität, der saubere und sichere Badestrand im Vordergrund für unsere Gäste. Der Erfolg kommt nicht von ungefähr, sondern ist ein hartes Stück Arbeit vieler Akteure. Ihnen allen gilt mein großer Dank.“

Eine wichtige Rolle nehmen dabei die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte ein, die die Badewasserqualität in der Saison an 493 Badestellen kontinuierlich nach EU-Vorgaben überprüfen. Danach haben mehr als 96 Prozent der überwachten Badegewässer über Jahre eine ausgezeichnete oder gute Wasserqualität. „Auch das ist eine hervorragende Quote und beste Werbung für unser Tourismusland“, so Drese.

Informationen zu allen 493 überwachten Badegewässern im Land finden Sie unter https://www.badewasser-mv.de/ oder in der App Badewasser MV.

Unterstützung beim Lernen

Wie Künstliche Intelligenz beim Lernen unterstützt  /  KI-Tool „FelloFish“ gibt automatisiertes Feedback für Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte

Schwerin – Mit dem KI-gestützten Feedbacksystem „FelloFish“ startet das Land ein Pilotprojekt an Schulen. Schülerinnen und Schüler erhalten damit automatisierte Rückmeldungen zu ihrem Lernfortschritt. Das Projekt soll an 16 allgemein bildenden Schulen in öffentlicher Trägerschaft erprobt werden, um das Unterrichten und Lernen zeitgemäß zu gestalten. „Künstliche Intelligenz ist in vielen Lebensbereichen ein großes Thema. Wir beschäftigen uns mit der Frage, wie und wo KI in der Schule eingesetzt werden kann“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Das deutsche Tool „FelloFish“ ist ein KI-Tool, das Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen zu den Aufgaben gibt, die sie gelöst haben. „Kinder und Jugendliche brauchen Feedback beim Lernen, was sie richtig gemacht haben und was falsch. Das verleiht ihnen Sicherheit im Anwenden ihrer Lernstrategien. Jede Lehrkraft weiß, dass das zeitliche Ressourcen bindet. Hier kann KI eine große Hilfe sein“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter. Im Kern geht es dabei um die Verbesserung der Schreibkompetenz, um Rückmeldungen zur Stärkung der Motivation und um die Unterstützung beim Lernfortschritt.

Bei „FelloFish“ legen die Lehrkräfte die Aufgaben selbst an. Eine Aufgabe besteht immer aus einer Aufgabenstellung und Feedbackkriterien. Diese Feedbackkriterien sind wichtig, damit das KI-Tool weiß, worauf es achten soll. Schülerinnen und Schüler erhalten dann auf dieser Basis Rückmeldungen zu ihren Aufgaben. Eine Rechtschreib- und Grammatikprüfung gehört dazu. Das Feedback soll sie zu einer Überarbeitung anregen. Auch Lehrkräfte erhalten eine Rückmeldung, bei der ihnen angezeigt wird, welche Kompetenzen ihre Schülerinnen und Schüler haben und wo es Übungsbedarf gibt.

„FelloFish“ ist datenschutzkonform, eine Anbindung an die VIDIS-Schnittstelle ist möglich. VIDIS ist eine Single-Sign-On-Lösung für Bildungsinstitutionen. Für die Nutzerinnen und Nutzer wird dadurch der Zugang zu Online-Diensten vereinfacht, weil er über einen einzigen Login erfolgt.

Der Start des Pilotprojekts ist zum Beginn des Schuljahres 2025/2026 geplant und erstreckt sich über das gesamte Schuljahr. Die teilnehmenden Schulen werden durch ein Projektteam des Bildungsministeriums beraten und begleitet. Bis Mitte April 2025 konnten Schulen ihr Interesse an dem Pilotprojekt bekunden. Die Auswahl, welche Schulen an dem Vorhaben teilnehmen, erfolgt im zweiten Schulhalbjahr. Geplant ist, in jedem der vier Schulamtsbereiche jeweils vier Schulen, also eine Grundschule, eine Regionale Schule, ein Gymnasium, eine Förderschule und eine Gesamtschule, in das Pilotprojekt einzubeziehen.