Verkehrsführung im Knoten Evershagen

Rostock – Im Rahmen des Umbaus des Verkehrsknotens Evershagen im Zuge der Bundesstraße B 103 (Stadtautobahn) kommt es ab Mitte August zu Einschränkungen der Verkehrsführung auf der Strecke.

Am Montag, 12. August 2019, erfolgt der Rückbau der sogenannten Verkehrszeichenbrücke (VKZB) im Kreuzungsbereich Evershagen, an der die wegweisenden Verkehrsschilder oberhalb des Straßenverlaufs befestigt sind. Für die anfallenden Arbeiten muss die Strecke halbseitig gesperrt werden. Um die Brücke mit dem Kran zu entfernen, ist zudem eine punktuelle Vollsperrung notwendig.

Sobald die Brücke abgebaut ist, beginnen die Arbeiten zur Erneuerung der B 103 in Fahrtrichtung Warnemünde. Dabei werden der Fahrbahnbelag erneuert, Schutzplanken neu gesetzt und Markierungs- und Fahrbahnbegrenzungsarbeiten durchgeführt. Die einspurige Verkehrsführung vom Knoten Evershagen in Richtung Warnemünde besteht bis zum 30. August 2019.

In Fahrtrichtung Schutow muss die B 103 am 19. und 20. August 2019 im Kreuzungsbereich Evershagen auf eine Fahrspur eingeengt werden. Grund dafür ist der notwendige Rückbau des Fundaments der Schilderbrücke am Mittelstreifen.

Die gesamte Umgestaltung des Verkehrsknoten Evershagen wird voraussichtlich im Sommer 2020 abgeschlossen. Dann sollen die im Durchschnitt 55.000 Fahrzeuge, die diesen Knoten täglich passieren, ohne Lichtsignalanlagen und somit ohne verkehrssteuerungsbedingten Stopp von der Autobahn 20 nach Warnemünde bzw. andersherum durchfahren können.

Die Kosten für den Umbau in Höhe von 13 Millionen Euro tragen der Bund und die Hansestadt Rostock.

Autofahrer werden um Verständnis für die dringend erforderlichen Bauarbeiten und die damit einhergehenden Verkehrseinschränkungen gebeten. Sofern möglich, sollte der Baustellenbereich umfahren werden.

M-V startet ins Schuljahr 2019/2020

Schwerin – Am Montag, 12. August 2019, füllen sich die Schulhöfe und Schulgebäude in Mecklenburg-Vorpommern wieder mit Leben. 151.600 Schülerinnen und Schüler starten an den 562 öffentlichen und freien allgemein bildenden Schulen in das neue Schuljahr. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein leichter Anstieg um rund 1.300 Schülerinnen und Schüler. Für die 34.200 Schülerinnen und Schüler an den 48 öffentlichen und freien beruflichen Schulen beginnt der Unterricht erst wieder am Montag, 2. September 2019. An den beruflichen Schulen werden rund 400 Schülerinnen und Schüler mehr lernen als im Schuljahr zuvor.

„Langsam, aber sicher müssen sich die Kinder und Jugendlichen darauf einstellen, dass in der kommenden Woche die Schule wieder beginnt. Dann heißt es wieder: früh aufstehen“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Ich hoffe, dass die Schülerinnen und Schüler schöne Ferien gehabt haben und sich richtig gut erholen konnten. Im neuen Schuljahr wünsche ich allen viel Glück und vor allem Erfolg. Auch den Lehrerinnen und Lehrern sowie den Fachkräften mit sonderpädagogischen Aufgaben wünsche ich einen guten Start. Für sie beginnt die Arbeit schon etwas eher, denn sie bereiten schon in dieser Woche den Schulstart vor“, erläuterte Martin.

Im neuen Schuljahr werden 13.800 Schülerinnen und Schüler an den öffentlichen und freien Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingeschult. Die Einschulungsfeiern finden bereits am Samstag, 10. August 2019, statt. Laut Prognose werden ca. 14.600 Kinder die Jahrgangsstufe 1 besuchen.

„Die Tage vor der Einschulung sind eine aufregende Zeit, nicht nur für die Kinder, sondern auch für die Eltern“, so Bildungsministerin Martin. „Bei den Einschulungsfeiern treffen dann die Schülerinnen und Schüler auf die anderen Erstklässlerinnen und Erstklässler. Sie erfahren, neben wem sie sitzen und wer ihre Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer ist. Sicher ist schon so viel: Die Lehrerinnen und Lehrer freuen sich auf ihre neuen Schülerinnen und Schüler“, betonte Martin.

Die Änderungen in der Schulstruktur fallen zum Schuljahr 2019/2020 gering aus: In Schwerin ist mit der Regionalen Schule Weststadtcampus eine neue öffentliche Schule gegründet worden, die ihre Arbeit aufnimmt. Drei Schulen in freier Trägerschaft im Land haben eine Bewilligung für die Erweiterung ihres Schulbetriebs erhalten:

  • Waldorfschule Seewalde, Einrichtung der gymnasialen Oberstufe
  • Montessorischule Greifswald, Grundschule mit Integrierter Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe, Vorpommern-Greifswald
  • Staatlich anerkannte Fachschule für Technik an der Berufsförderungswerk GmbH, Stralsund, Vorpommern-Rügen

„Ich bin zuversichtlich, dass wir auch in diesem Jahr einen guten Schuljahresstart gewährleisten. Dabei sind mir Kontinuität und Verlässlichkeit wichtig“, so Bildungsministerin Martin. „Es gibt jedoch einige inhaltliche Änderungen, die wir vornehmen müssen, weil wir neue Entwicklungen aufgreifen und auch die Schulen mit der Zeit gehen.“

Das ist neu im Schuljahr 2019/2020:

Neues Unterrichtsfach Informatik und Medienbildung

An allen weiterführenden Schulen steht ab der Jahrgangsstufe 5 das neue, einstündige Unterrichtsfach „Informatik und Medienbildung“ auf dem Stundenplan. Schülerinnen und Schüler sollen in Mediennutzung, Mediengestaltung und Medienkritik geschult werden. Außerdem sollen sie ein Verständnis für die Funktionsweise von Informations- und Kommunikationstechniken entwickeln. Grundlage bildet der neue Rahmenplan „Informatik und Medienkunde für die Sekundarstufe I“.

Neue Rahmenpläne in Kraft gesetzt

Mecklenburg-Vorpommern überarbeitet Schritt für Schritt seine Rahmenpläne für die einzelnen Unterrichtsfächer. Neben dem Rahmenplan „Informatik und Medienkunde“ hat das Land weitere neue Rahmenpläne für die Sekundarstufe I in Kraft gesetzt. Neue Rahmenpläne gibt es in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch. Hinzu kommen die neuen Rahmenpläne für die gymnasiale Oberstufe in allen Fächern. Rahmenpläne legen die Ziele und Inhalte des Unterrichts in den einzelnen Fächern fest.

Grund- und Leistungskursmodell führt zum Abitur

Schülerinnen und Schüler, die zum neuen Schuljahr in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe eintreten, lernen in Grund- und Leistungskursen. Die Jugendlichen müssen sich mit Blick auf ihre Stärken und Interessen für zwei Leistungskurse entscheiden, in denen sie fünf Stunden pro Woche auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet werden. Der Unterricht in den Grundkursen erfolgt je nach Fach drei- bzw. zweistündig. 2021 wird es erstmals Abiturprüfungen nach dem neuen Modell geben. Die Abiturprüfungen finden weiterhin in fünf Unterrichtsfächern statt, wobei die beiden Leistungskurse die Prüfungsfächer auf erhöhtem Niveau sind. Mit der Weiterentwicklung der gymnasialen Oberstufe setzt das Land einen Beschluss der Kultusministerkonferenz zu mehr Vergleichbarkeit beim Abitur um. Mecklenburg-Vorpommern hat daran maßgeblich mitgewirkt.

Begabtenförderung wird ausgebaut

Das Gerhart-Hauptmann-Gymnasium in Wismar zählt nun auch zu den MINT-Profilschulen. Bislang gibt es im Land insgesamt 14 Schwerpunktgymnasien bzw. Schwerpunktgesamtschulen in den Bereichen Alte Sprachen/Humanistische Bildung, Niederdeutsch und Mathematik/Naturwissenschaften (MINT). Die Profilschulen machen leistungsstarken Schülerinnen und Schüler in den jeweiligen Fächern besondere Bildungsangebote.

Ausbau des ganztägigen Lernens geht voran

In Mecklenburg-Vorpommern geht der Ausbau von Ganztagsschulen und ganztägig arbeitenden Grundschulen weiter. Mit Schuljahresbeginn nehmen fünf Grundschulen die Arbeit als ganztägig arbeitende Grundschule auf:

  • Grundschule „Kleine Birke“ Rostock (Hansestadt Rostock)
  • Grundschule Rerik (Landkreis Rostock)
  • Grundschule Selmsdorf (Landkreis Nordwestmecklenburg)
  • Grundschule Leopoldshagen (Landkreis Vorpommern-Greifswald)
  • Dahlien-Grundschule Bad Sülze (Landkreis Vorpommern-Rügen)

13 bestehende Ganztagsschulen im Sekundarbereich I haben sich weiterentwickelt und arbeiten zukünftig in teilweise gebundener beziehungsweise (voll)gebundener Form:

  • Regionale Schule „Robert Koch“ Grimmen (Landkreis Vorpommern-Rügen): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule Reinberg (Landkreis Vorpommern-Rügen): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule „Ostseeschule“ Ückeritz (Landkreis Vorpommern-Greifswald): Änderung der Organisationsform zur teilweise gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule mit Grundschule „Lindenschule“ Ducherow (Landkreis Vorpommern-Greifswald): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule „Am Grünen Berg“ Bergen (Landkreis Vorpommern-Rügen): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule mit Grundschule Gingst (Landkreis Vorpommern-Rügen): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule mit Grundschule „Hans Fallada“ Feldberg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule mit Grundschule Penzlin: (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte): Änderung der Organisationsform zur teilweise gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule Rechlin (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte): Änderung der Organisationsform zur teilweise gebundenen Ganztagsschule
  • Sportgymnasium Neubrandenburg (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Verbundene Regionalschule und Gymnasium Rövershagen (Landkreis Rostock): Änderung der Organisationsform zur (voll)gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule „Heinrich Schliemann“ Neubukow (Landkreis Rostock): Änderung der Organisationsform zur teilweise gebundenen Ganztagsschule
  • Regionale Schule mit Grundschule Buchenberg Bad Doberan (Landkreis Rostock): Änderung der Organisationsform zur teilweise gebundenen Ganztagsschule

Im neuen Schuljahr gibt es damit in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 343 ganztägig arbeitende Schulen.

Weitere Kompaktkurse in der Seiteneinsteiger-Qualifizierung

Mecklenburg-Vorpommern hat seine Seiteneinsteiger-Qualifizierung verbessert. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die zum 1. Juli 2019 eingestellt worden sind, haben einen fünfwöchigen Kompaktkurs in den Sommerferien absolviert, um sich auf den Unterrichtsbeginn vorzubereiten. Im Verlauf des Schuljahres nehmen sie dann an weiteren Angeboten im Rahmen der Grundlegenden pädagogischen Qualifizierung (GPQ) teil. Alle Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die nach dem fünfwöchigen Kompaktkurs eingestellt worden sind, besuchen während der Herbstferien einen einwöchigen Kompaktkurs und im Verlauf dieses und des nächsten Schuljahres an den weiteren Lernmodulen. Der zeitliche Umfang für die Grundlegende pädagogische Qualifizierung beläuft sich auf insgesamt ein Jahr.

Sprachlernangebote „Polnisch“ als Fremd- und Herkunftssprache

Das Land hofft auf eine steigende Beteiligung an den Sprachlernangeboten Polnisch als Fremd- und Herkunftssprache durch das INTERREG V A-Projekt „Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss – der Schlüssel zur Kommunikation in der Euroregion Pomerania!“. Derzeit gibt es an 13 Grundschulen Sprachlernangebote für Polnisch. Das Projekt zielt darauf ab, Polnisch als Fremd- und Herkunftssprache in der Nachbarschaftsregion Mecklenburg-Vorpommern/Polen zu fördern und durchgängige Angebote zu machen.

Regelwerk zur Doppik-Vereinfachung in Kraft

Schwerin – In einem umfassenden Reformprozess hat das Ministerium für Inneres und Europa das Regelwerk zur kommunalen Haushaltswirtschaft, die Doppik, überarbeitet. Dieser Reformprozess ist mit dem Inkrafttreten des sog. Doppik-Erleichterungsgesetzes, der Doppik-Erleichterungsverordnung sowie der Verwaltungsvorschrift zur Doppik einschließlich ihrer Anlagen am 1. August 2019 zum Abschluss gekommen.

Mit der Überarbeitung des Regelwerks hat das Ministerium für Inneres und Europa dem Anliegen der Verwaltungspraxis und insbesondere der ehrenamtlichen Gemeindevertreter nach einer Vereinfachung, verbesserten Transparenz sowie einem höheren Maß an Rechtssicherheit bei der Anwendung haushaltswirtschaftlicher Regelungen Rechnung getragen. Zwar waren die untergesetzlichen Vorschriften zur Doppik bereits im Jahr 2016 umfassend evaluiert worden, dies erschien aus der Sicht der Praxis aber nicht ausreichend.

An dem Reformprozess haben u.a. die kommunalen Landesverbände und Experten aus dem kommunalen Raum mitgewirkt. Minister Caffier erklärt: „Ich bedanke mich bei allen Mitstreitern für das Engagement und die konstruktive Zusammenarbeit. Ohne das Erfahrungswissen der Praktiker wäre die Reform nicht möglich gewesen.“

Wesentliche Neuregelungen sind z.B.:

  • Ein Gesamtabschluss ist künftig verpflichtend nur noch für die kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte vorgesehen; alle anderen Kommunen können zwischen einem Gesamtabschluss und einem Beteiligungsbericht wählen.
  • Der Umfang des Jahresabschlusses wird deutlich reduziert.
  • Die Genehmigungspflicht für Stellenpläne entfällt.
  • Gemeinden mit kurzfristigen Haushaltsproblemen müssen kein Haushaltssicherungskonzept mehr beschließen.
  • Für Ämter entfallen die Verpflichtungen zum Ausgleich des Ergebnishaushalts und zur Einhaltung des Überschuldungsverbots.
  • Die Haushaltssatzung wird transparenter, zukünftig ist auf den ersten Blick erkennbar, ob der Haushalt ausgeglichen ist.
  • Die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung wurden rechtssicherer gestaltet.
  • Der Ausgleich des Ergebnishaushalts wird durch neue genehmigungsfreie Deckungsmöglichkeiten für einen Fehlbetrag aus dem Eigenkapital erleichtert.
  • Die für die Haushaltswirtschaft verbindlichen Muster werden reduziert, verschlankt und übersichtlicher gestaltet.

Für die Anwendung der neuen Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift gilt eine Übergangsregelung: Die Haushaltswirtschaft bis einschließlich des Haushaltsjahres 2020, bei Doppelhaushalten bis einschließlich des Haushaltsjahres 2021, kann bis auf eine Ausnahme, die sich auf die Haushaltssatzung bezieht, noch nach den bisher maßgeblichen Rechtsvorschriften erfolgen. Damit wird berücksichtigt, dass einzelne Kommunen die erforderliche Softwareumstellung nicht rechtzeitig für die bevorstehende Haushaltsplanung realisieren können.

Das geänderte Regelwerk ist im Regierungsportal unter Landesregierung/Ministerium für Inneres und Europa/Kommunales/Doppik veröffentlicht.

Achtung, ABC-Schützen unterwegs

Schwerin – Die Schulferien neigen sich dem Ende zu. Das heißt für alle Verkehrsteilnehmer, dass ab dem 12. August 2019 wieder besondere Vorsicht im Bereich von Kitas und Schulen geboten ist.

„Mit dem Schuljahresbeginn starten zahlreiche ABC-Schützen in einen neuen Lebensabschnitt. Ich bitte darum alle Verkehrsteilnehmer um erhöhte Aufmerksamkeit: Viele der Kinder müssen sich das erste Mal allein im Straßenverkehr zurechtfinden. Wir alle können unseren Teil dazu beitragen, dass der Schulweg für alle Kinder und Jugendlichen sicher ist“, appelliert Verkehrsminister Christian Pegel an alle Verkehrsteilnehmer und ergänzt: „Auch die Eltern müssen ihren Beitrag leisten und ihren Kindern frühzeitig und widerholt zeigen, wie wichtig richtiges Verhalten im Straßenverkehr ist.“

LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis M-V

Gesucht: Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologische Dienstleistungen aus Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologische Dienstleistungen aus Mecklenburg-Vorpommern gesucht – das Wirtschaftsministerium sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes vergeben den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis 2019. Die Bewerbungsphase läuft bis zum 30. August. „

Unternehmen, Einzelpersonen und Projektgruppen von Forschungseinrichtungen aus dem Land können mitmachen. Mit dem Preis wollen wir die erfolgreiche Umsetzung von der Forschung und Entwicklung zur wirtschaftlichen Nutzung eines Produktes, eines Verfahrens oder einer Dienstleistung auszeichnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

Die Auszeichnungen werden am 23. Oktober 2019 in Greifswald vergeben.

Mit dem „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ sollen Unternehmen und wissenschaftlich ausgebildete Einzelpersonen oder von solchen geleitete Personengruppen ausgezeichnet werden, die sich um den erfolgreichen Transfer von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen aus Mecklenburg-Vorpommern in die wirtschaftliche Nutzung in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen besonders verdient gemacht haben.

Ziel ist es, Wissenschaftler dazu anzuregen, ihre Arbeitsergebnisse intensiver in die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen. Das Wirtschaftsministerium sowie die Industrie- und Handelskammern des Landes vergeben den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ für Produkt- und Verfahrensinnovationen sowie innovative technologische Dienstleistungen. Schirmherr ist der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

„Ziel des Preises ist es, Wissenschaftler stärker dazu anzuregen, ihre Arbeitsergebnisse intensiver in die Unternehmen unseres Landes einzubringen. So entstehen wirtschaftliches Wachstum, neue Märkte und weitere Arbeitsplätze“, sagte Glawe.

Die Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien durchgesehen: technische bzw. wirtschaftliche Vorteile und Umsetzbarkeit; Neuheitsgrad, Aktualität, Anwendungsbreite; Nutzung des Technologietransfers zwischen Wissenschaft und Wirtschaft; unternehmerische Leistung, Risikobereitschaft, persönlicher Einsatz; wirtschaftlicher Erfolg, Marktfähigkeit sowie Schaffung von Arbeitsplätzen.

Für die Auszeichnung des „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreises Mecklenburg-Vorpommern“ steht ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Der Preis kann auch geteilt werden.

Die Bewerbungsunterlagen für den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“ sollen in einfacher Ausfertigung vollständig mit ausgefülltem Bewerbungsformular sowie gutem Bildmaterial und gegebenenfalls Skizzen/Graphiken des Produktes bis zum 30. August 2019 an folgende Adresse eingesendet werden:

IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern, Gunnar Hagemann, Katharinenstraße 48, 17033 Neubrandenburg, E-Mail: gunnar.hagemann@neubrandenburg.ihk.de oder bei den Industrie- und Handelskammern zu Rostock beziehungsweise zu Schwerin.

Es sind auch Online-Bewerbungen möglich unter www.boelkowpreis.de.

Seit 2003 vergeben das Wirtschaftsministerium und die drei Industrie- und Handelskammern des Landes – in diesem Jahr federführend durch die IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern – jährlich den „LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern“. Schirmherr ist Wirtschaftsminister Harry Glawe. Ausgezeichnet werden Unternehmen und Wissenschaftler für neuartige Innovationen in Form von Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen. Ein Ziel ist es, Innovationen und wissenschaftliche Erkenntnisse intensiver in die Unternehmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern einzubringen.

Für den Technologiepreis steht ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro zur Verfügung. Der Namensgeber Dr. Dr. hc. mult. Ludwig Bölkow war ein gebürtiger Schweriner und Mitbegründer des Konzerns Messerschmidt-Bölkow-Blohm (MBB), aus dem die DASA (heute EADS) entstand.

Die Preisträger aus dem vergangenen Jahr :

Den LUDWIG-BÖLKOW-Technologiepreis Mecklenburg-Vorpommern gewann die GWA Hygiene GmbH aus Stralsund für ihr Projekt „Digitaler Assistent für die Krankenhaushygiene – NosoEx“.

Dabei handelt es sich um ein Hygiene Monitoring System, bestehend aus zwei Hardwarekomponenten und einer webbasierten Software. Das System besteht aus einer Platine, die in handelsübliche Hygienespender eingebaut werden kann und einem Transponder, den das Personal trägt. Es protokolliert die Betätigung von Händedesinfektionsmittelspendern und wertet die Hygienesituation tagesaktuell aus.

Ein Sonderpreis Digitalisierung ging an Philipp Engel von der Hochschule Neubrandenburg für das Projekt „Open Automativ Deformation Monitoring System (Open ADMS)”.

Dabei handelt es sich um eine Software-Plattform für die messtechnische Überwachung von Ingenieurbauwerken, Brücken, Tunneln, Dämmen, Rutschhängen, Steilküsten oder Geländeoberflächen. Es werden Verformungen mit Hilfe von Sensoren zeitkontinuierlich und automatisiert erfasst, gespeichert, analysiert, in drahtlose Sensornetzwerke verteilt und bei Grenzwertüberschreitungen Alarme auslöst.

Ein wesentlicher Vorteil gegenüber vorhandenen Lösungen besteht darin, dass die benötigte Software kostenfrei ist, das System über offene Schnittstellen und standardisierte Datenaustauschformate leicht angepasst werden kann und bereits vorhandene Software nutzbar bleibt. Das Verfahren ist ebenso bei Industrieanlagen anwendbar wie beispielsweise bei Windkraftanlagen. Die Entwicklung erfolgte an der Hochschule Neubrandenburg.