Ausgleich für A 20-Instandsetzung

Tribsees – Der Instandsetzung der A 20 bei Tribsees steht nun formell nichts mehr im Wege, nachdem in der Nähe des Bunkers Eichenthal ein Ausweichhabitat für Zauneidechsen fertiggestellt wurde. Die Maßnahme war Auflage aus der naturschutzrechtlichen Genehmigung für die Instandsetzung der Autobahn.

„Das Trebeltal ist ein Flora-Fauna-Habitat und damit Heimat vieler Arten – insbesondere auch der Zauneidechse, die europaweit unter strengem Artenschutz steht. Die Errichtung eines Ausweichhabitats für die Reptilien musste deshalb zwingend vor Beginn der anstehenden Instandsetzung der A 20 bei Tribsees fertiggestellt werden“, erklärt Landesverkehrsminister Christian Pegel.

„Oberste Priorität hat für uns weiterhin der Faktor Zeit bei der Wiederherstellung der A 20 bei Tribsees – ich bin deshalb sehr dankbar, dass diese für einen Baubeginn in den kommenden Wochen vorab umzusetzende Maßnahme so zügig abgeschlossen werden konnte und wir damit schnell loslegen können“, so Pegel.

Die neue Heimat der Zauneidechsen entstand auf dem Gebiet der ehemaligen Siloanlage neben der A 20. Diese wurde im Rahmen der Maßnahme vollständig geräumt und bereinigt. Anschließend wurde die Fläche für die anstehende Bevölkerung durch das Reptil hergerichtet.

„Wir haben alle Elemente eingerichtet, die die Zauneidechse zum Leben braucht. Es gibt ausreichend Versteckmöglichkeiten durch unverfugte Stein- und Holzhaufen, offene, gut besonnte Flächen zum Sonnenbaden und Ausbrüten der Eier sowie schattige Plätze. Außerdem haben wir lockere Sand- und Kiesaufschüttungen eingerichtet, um den Tieren Überwinterungsmöglichkeiten zu schaffen“, so Pegel weiter.

Die Kosten für die Einrichtung des Eidechsenhabitats belaufen sich auf ca. 500.000 Euro und werden vom Bund getragen. Davon wurden 450.000 Euro für die Beräumung des nicht mehr genutzten Silos eingesetzt. „Es freut mich, dass wir damit auch einen Beitrag zum Rückbau dieser nicht mehr genutzten Anlagen leisten und damit gleich einen unansehnlichen Punkt beseitigen konnten“, so der Landesverkehrsminister.

Bau des Justizzentrums Greifswald

Greifswald – Mit dem Rohbau des Justizzentrums Greifswald wurde bereits begonnen. In drei Jahren sollen in der Domstraße die Greifswalder Justizbehörden Platz haben. Justizministerin Hoffmeister informierte sich jetzt über den Bau des Justizzentrums Greifswald.

„Im Justizzentrum wollen wir alle in Greifswald ansässigen Justizbehörden sowie das Landesverfassungsgericht unterbringen. Neben dem Oberverwaltungsgericht, dem Verwaltungsgericht, dem Landesverfassungsgericht sowie dem Grundbuchamt des Amtsgerichts werden auch das Amtsgericht Greifswald sowie das Finanzgericht herziehen. Mit Freude nehme ich zur Kenntnis, dass die Grabungen der Bodendenkmalpflege abgeschlossen sind und mit dem Rohbau begonnen wurde. Ich danke allen Beschäftigten, die damit einhergehenden Belastungen täglich meistern und sage ihnen, es tut sich etwas. Sie können sich freuen. Die Arbeitsbedingungen in den neuen Büros werden hell und modern. Auch danke ich dem landeseigenen Betrieb für Bau und Liegenschaften, BBL Mecklenburg-Vorpommern, für die präzise Bau- und Zeitplanung“, sagt Justizministerin Hoffmeister beim Besuch auf der Baustelle des künftigen Justizzentrums.

Alle Bau- und Umzugsmaßnahmen werden voraussichtlich 2023 abgeschlossen sein. Im Justizzentrum werden dann insgesamt rund 170 Bedienstete arbeiten.

Nach Angaben des BBL setze sich der Entwurf des Neubaus intensiv mit der städtebaulichen Greifswalder Geschichte auseinander und schlage einen wichtigen gestalterischen Bogen von modernen zu historischen Häusern. Die Höhe des Neubaus ist demnach an die Umgebung angepasst. Der Erweiterungsbau des Justizzentrums ist gestalterisch dem 2015 gebauten Grundbuchamt ähnlich, um das Justizzentrum einheitlich zu gestalten.

Die Anforderungen an das Justizzentrum Greifswald würden funktional und mit größtmöglicher Effizienz umgesetzt, so der BBL. Das Gebäude wird barrierefrei und behindertengerecht sein. Baustart war diesen Februar. Gerade ist der Rohbau begonnen worden. Geplantes Ende des Bauprojekts ist Juli 2022. Die Kosten wurden auf 18,5 Millionen Euro kalkuliert.

Wohnungsbau in Heiligendamm

Heiligendamm – Die HD Boarding House GmbH & Co. KG aus Hannover erhält vom Energieministerium einen Zuschuss in Höhe von ca. 1,4 Millionen Euro für den Neubau von belegungsgebundenen Mietwohnungen in Heiligendamm (Landkreis Rostock). Die Fördermittel werden nach der Richtlinie Wohnungsbau Sozial (WoBauSozRL M-V) gewährt.

Bei dem Projekt handelt es sich um den Neubau dreier Wohngebäude mit 36 geförderten Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindung sowie 27 frei finanzierten Wohnungen an der Kühlungsborner Straße.

Die 36 geförderten Wohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 1.500 Quadratmetern werden barrierefrei errichtet, dafür alle Wohnungen mit Personenaufzügen erschlossen.

Die drei geplanten Neubauten werden nach der im Februar aktualisierten Richtlinie „Wohnungsbau Sozial“ gefördert. Die HD Boarding House GmbH & Co.KG nutzt für ihren Neubau den ersten Förderweg, der die Förderung von Wohnungen für einkommensschwache Haushalte ermöglicht.

Das 2017 in Kraft getretene Förderprogramm “Wohnungsbau Sozial“ setzt Anreize für Wohnungsunternehmen und private Investoren, bezahlbaren Wohnraum in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt zu schaffen. Förderfähig ist die Schaffung von barrierearmen und barrierefreien Mietwohnungen durch Neubau, Um- und Ausbau sowie durch Nutzungsänderung bestehender Gebäude. Bereitgestellt werden Zuschüsse bis zu 850 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im ersten Förderweg, bis zu 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche im zweiten Förderweg und zusätzlich bis zu 100 Euro je Quadratmeter Wohnfläche für den Einbau von Personenaufzügen.

Für die nach der Richtlinie geförderten Wohnungen gilt eine Belegungsbindung: 20 Jahre lang dürfen sie nur an Personen mit einen Wohnberechtigungsschein vermietet werden. Diesen erhalten Wohnungssuchende, deren Einkommen einen festgelegten, von der Haushaltsgröße abhängigen Satz nicht überschreitet, bei ihrer Kommune. Für die Dauer von 20 Jahren unterliegen die Wohnungen auch Mietpreisbindungen. Die zulässige monatliche Nettokaltmiete liegt in Bad Doberan anfangs im ersten Förderweg bei sechs Euro je Quadratmeter Wohnfläche.

Bislang werden Neubauvorhaben mit 499 Mietwohnungen in Rostock, Greifswald, Bad Doberan, Waren und Neubrandenburg mit Fördermitteln in Höhe von 23,2 Millionen Euro unterstützt.

Neuer Abteilungsleiter Digitalisierung

Schwerin – Digitalisierungsminister Christian Pegel hat am 6. August 2019 Herrn Karsten Gillhaus die Leitung der Abteilung „Digitalisierung in Wirtschaft und Verwaltung, Breitbandausbau“ im Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung übertragen.

„Ich bin überzeugt, mit Herrn Gillhaus haben wir eine hervorragende Wahl getroffen. Der neue Leiter unserer Abteilung 5 verfügt durch seine früheren Tätigkeiten als IT-Experte in der freien Wirtschaft zugleich über umfangreiche Erfahrungen in der Verwaltungsarbeit“, sagt Minister Christian Pegel.

Karsten Gillhaus, 1962 in Dortmund geboren, hat nach seiner Ausbildung zum Datenverarbeitungskaufmann sieben Jahre für die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin unter anderem in der Softwareentwicklung gearbeitet. Parallel absolvierte er ein Fachhochschulstudium zum Diplomkaufmann und anschließend ein Masterstudium zum Wirtschaftsinformatiker. Seit 2010 war er unter anderem IT-Referent im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, Seniorberater in einer Berliner Beratungsgesellschaft und dann sechs Jahre lang Manager in einem Beratungsunternehmen für die öffentliche Hand. Dort leitete er vor allem die Modernisierung von IT-Systemen, zum Beispiel in deutschen und ausländischen Ministerien oder auch bei einem Versicherungsträger.

Danach übernahm der verheiratete Vater zweier Töchter ähnliche IT-Projekte für ein Hamburger Unternehmen, bevor er im Februar 2019 als Leiter der Stabsstelle E-Government ins Schweriner Digitalisierungsministerium wechselte.

„Zusätzlich zu seiner unstrittigen Expertise im IT-Bereich hat uns Herr Gillhaus in den zurückliegenden sechs Monaten überzeugt, dass er mit seiner besonnenen, bei Bedarf aber auch sehr entschiedenen Art der Richtige für die Leitung unserer Digitalisierungsabteilung ist“, so Christian Pegel.

Neben seinen Glückwünschen für den neuen Abteilungsleiter übermittelt er seinen Dank an Christian Dahlke, der die Abteilung 5 bislang kommissarisch geleitet hat und sich nun wieder ganz auf die Leitung der Abteilung „Energie und Landesentwicklung“ konzentrieren kann.

Polizei kontrolliert verstärkt im Umfeld von Schulen

Ludwigslust-Parchim – Mit der Einschulung am kommenden Sonnabend beginnt für die ABC- Schützen in unserem Landkreis ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Erfahrungsgemäß haben Schulanfänger in den ersten Schulwochen Schwierigkeiten, Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig zu erkennen und sich in verschiedenen Verkehrssituationen richtig zu verhalten.

„Aus diesem Grund haben die Präventionsberater der Polizei auch in diesem Jahr gemeinsam mit den Verkehrswachten, Vorschuleinrichtungen und Schulen sowie weiteren Partnern der Verkehrssicherheitsarbeit die Eltern und Kinder in zahlreichen Verkehrssicherheitsveranstaltungen auf den ersten Schultag vorbereitet.“, so Kathleen Guder, Präventionsberaterin in der Polizeiinspektion Ludwigslust. „Zum Thema „Mein sicherer Schulweg“ wurden in den zurückliegenden Monaten landkreisweit rund 1.000 Kinder bei insgesamt 42 Veranstaltungen erreicht.“, so die Polizeihauptkommissarin. Auch wurden wieder Spannbänder an die Grundschulen ausgegeben, die Kraftfahrer in den nächsten vier Wochen auf den Schulanfang hinweisen und sensibilisieren sollen.

Mit dem Schulbeginn werden Beamte aller Polizeireviere und Präventionsberater in den ersten Wochen verstärkt an Schulen und Schulwegen im Landkreis Ludwigslust- Parchim präsent sein und durch zusätzliche Verkehrsüberwachungs- und Präventionsmaßnahmen für die Sicherheit der Schüler sorgen.

Im Vordergrund steht hierbei der Appell an die Fahrzeugführer, vorausschauend und rücksichtsvoll unterwegs zu sein und besonders auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer zu achten. Das gilt insbesondere auch an Bushaltestellen vor Schulen. An haltenden Bussen mit eingeschalteter Warnblinkanlage darf prinzipiell nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Überdies wird die Polizei ein besonderes Augenmerk auf die Einhaltung der Gurtpflicht und die Nutzung von Rückhalteeinrichtungen für Kinder, sprich Kindersitze, haben.

Erfahrungsgemäß bringen viele Eltern die Erstklässler in den ersten Wochen mit dem Auto zur Schule, wodurch es in der Vergangenheit nicht selten zu Behinderungen durch Falschparker vor Schuleinrichtungen gekommen ist. Gerade hier sollten Eltern ihrer Vorbildfunktion gerecht werden und sich entsprechend regelkonform verhalten. Das bedeutet, dass auch ein kleiner Fußweg vom Auto bis zur Schule in Kauf genommen werden muss.