Umstellung auf Ökolandbau

Land will Ökolandbau weiter ausbauen und bereitet Antragstellung für 2022 vor

Schwerin – Nachdem die ökologische Anbaufläche in Mecklenburg-Vorpommern im Zeitraum 01.01.2020 bis 31.01.2021 von bereits von 169.033 ha auf 182.560 ha um 13.527 ha gestiegen ist, hält der Trend zur Umstellung auf den ökologischen Landbau weiter an. In nur zwei Monaten (Februar und März 2021) konnte ein weiterer Flächen­zuwachs von ca. 5.000 ha und 26 Umstellungs­betriebe festgestellt werden (aktuell 187.621 ha). Damit werden nunmehr ca. 14 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche aktuell von 1.165 biozertifizierten Landwirtschafts­betrieben ökologisch bewirtschaftet.

Derzeitig bereitet das Landwirtschaftsministerium die Antragstellung für das Verpflichtungsjahr 2022 (Antragstellung zum 31.12.2021) vor. Ziel des Landes ist, weitere Flächen in die Förderung zur ökologischen Wirtschaftsweise aufzunehmen und so die gesell­schaftlichen Leistungen der Landwirte u.a. für den Gewässerschutz und die Biodiversität zu honorieren.

„Die Entscheidung zur Umstellung auf ökologische Wirtschaftsweise sollte jedoch nicht allein am Termin der Antragstellung ausgerichtet werden“, sagt Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Hier bedarf es einer intensiven Abstimmung mit den Marktpartnern für den Absatz sowie zu den rechtlichen Vorgaben der EU-Öko-Verordnung. Besonders zu berücksichtigen sind die an der jeweiligen Betriebsform ausgerichteten Umstellungs­zeiten, da erst nach deren Ablauf die landwirtschaftlichen Erzeugnisse mit dem Bio-Status vermarktet werden dürfen.“

Eine betriebsbezogene Planung der rechtlich vorge­gebenen Umstellungszeiten sei erforderlich, um die Kosten einer Umstellung möglichst gering zu halten und die Liquidität im Betrieb weiterhin zu gewährleisten, so der Minister.

Beispiel Umstellung auf Bio-Milch – Beantragung Förderung zum 31.12.2021:

Zur Erzeugung von Bio-Milch ist eine kombinierte Umstellungszeit von 24 Monaten die Regel, wenn die gesamte Produktionseinheit mit Futteranbau und Tierbestand gemeinsam zur Bio-Kontrolle angemeldet wird. Vorteilhaft ist aber auch, wenn 2021 zunächst Teilflächen zum Futterbau in das Öko-Kontrollverfahren aufgenommen und die Umstellung von Dauergrünland, mehrjährigen Futterkulturen und Eiweiß-pflanzen bereits vor dem ersten Schnitt (z.B. zum 01.05.2021) bei einer zugelassenen Kontrollstelle angemeldet werden. Für Ackerflächen kann die Anmeldung zur Bio-Kontrolle bereits ab Juni 2021 erfolgen, damit die Ernte 2022 den Umstellungsstatus erreicht. Mit dieser Strategie der schrittweisen Teilumstellung (ohne Förderung) kann sich der Gesamtbetrieb ab 01.01.2022 zur Förderung im Ökolandbau anmelden und bei erfolgreicher Umsetzung nach 15 Monaten ab 01.04.2023 Bio-Milch liefern.

Der Umstellungsfahrplan ist aber unbedingt mit einem Fachberater und einer Öko-Kontrollstelle abzugleichen, damit der aktuelle Stand der EU-Öko-Verordnung be-rücksichtigt werden kann.

Ebenso ist die Förderung der Beratung ein wesentlicher Baustein der Agrarpolitik Mecklenburg-Vorpommerns. Eine Betriebsberatung zu Fragen des Ökolandbaues kann im Umfang von bis zu 90 % der Nettokosten gefördert (Erstberatung 100%) werden. Der Höchstfördersatz pro Beratungsprojekt beträgt 1.500 Euro.

Ziel der Landesregierung ist die Stabilisierung und Entwicklung des ökologischen Landbaus auf hohem Niveau.

Sowohl bundesweit als auch in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Zunahme des Anteils der biozertifizierten Flächen an der landwirtschaftlich genutzten Fläche aufgrund des wachsenden Biomarktes in Deutschland zu verzeichnen. Zielvorgaben, wie die der Bundesregierung (20 % Ökolandbau in 2030) oder der EU (25 % Ökolandbau in 2030) werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern begrüßt.

Aufgrund der umfassenden Flächenzuwächse werden in der aktuellen Förderperiode zusätzlich 65 Mio. Euro bereitgestellt, insgesamt sind 230 Mio. Euro zur Hono-rierung der ökologischen Wirtschaftsweise vorgesehen. Die Förderung der ökologischen Wirtschaftsweise stellt eine Honorierung der gesellschaftlichen Leistungen dar und ist gleichzeitig ein wichtiger Einkommensbestandteil der biozertifizierten Landwirtschaftsbetriebe

„Schnupfnasen“ in der Kita

Schwerin – In Zusammenarbeit mit dem Expertengremium Kita/ Schule/ Hort, den Expertinnen und Experten der Universitätsmedizin Rostock, des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (LAGuS) sowie des Verbandes der Kinder- und Jugendärzte in MV hat das Sozialministerium die Handlungsempfehlung für Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegepersonen und Schulen bei Kindern mit Akuter Respiratorischer Symptomatik („Schnupfnasenkinder“) optimiert.

„Ich habe betont, mich dafür einzusetzen, den Aufwand für Kinder, Eltern und Ärzte unter Einhaltung der Sicherheitsstandards so gering wie möglich zu halten. Deshalb freue ich mich, dass wir das Verfahren zügig weiterentwickelt haben“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese heute in Schwerin. Denn auch in der ab Montag landesweit geltenden Notbetreuung seien klare Regelungen bei Kindern mit Symptomen notwendig.

Danach kann die für Kinder mit leichtem Husten oder Schnupfen vorgesehene PCR-Testung nach ärztlicher Einschätzung auch durch einen in der Arztpraxis oder nach ärztlicher Überweisung im Abstrichzentrum durchgeführten Schnelltest ersetzt werden. „Gerade bei Kindern mit Erkältungssymptomen sollte aber weiterhin immer eine diagnostische Abklärung durch einen Test erfolgen“, so Drese.

Laien-Selbsttests sind daher für die sichere diagnostische Abklärung von Symptomen und für die Wiederzulassung in die Gemeinschaftseinrichtung weiterhin nicht geeignet.

Um die Abläufe für Eltern, Kinder, Arztpraxen und Abstrichzentren zu verbessern, können die Eltern die erfolgte Testung durch eine Selbsterklärung über die diagnostische Abklärung einer COVID-19-Symptomatik versichern. Drese: „So wird ein erneuter Gang zur Kinderarztpraxis oder zum Abstrichzentrum vermieden.“

Drese: „Die Ausweitung der Teststrategie auch bei symptomatischen Kindern bleibt ein sehr wichtiges Mittel, um möglichst schnell wieder zum Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen zurück kehren zu können. In der Arztpraxis oder im Abstrichzentrum durchgeführte qualifizierter Testungen sind ein essentieller Beitrag, Infektionsketten in der Kindertagesförderung zu durchbrechen.“

Schulen wechseln in Distanzunterricht

Schwerin – Der bevorstehende harte Lockdown in Mecklenburg-Vorpommern wird auch Auswirkungen auf die Schulorganisation haben. Ab Montag, 19. April 2021, wechseln die Schulen vollständig in den Distanzunterricht. Ausnahmen gibt es für Abschlussklassen bzw. Vorabschlussklassen. Für die Klassen 1 bis 6 wird es eine Notbetreuung geben. Darauf hat sich die Landesregierung mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des MV-Gipfels verständigt. Heute will der Landtag über die Maßnahmen beraten.

Weiter in Präsenz möglich bleiben unter strengen Hygienevorschriften:

  • Notbetreuung der Jahrgangsstufen 1 bis 6
  • Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten immer sichergestellt wird
  • Unterricht für die Abschlussklassen (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
  • Sobald die Abschlussklassen durch Prüfungen gebunden sind und nicht mehr regelmäßig in der Schule sind, rücken die Vorabschlussklassen nach (Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler entfällt)
    • Schulische Abschlussprüfungen und vorbereitende Konsultationen

Außerdem:

  • Abschlussprüfungen an Volkshochschulen und vergleichbaren Einrichtungen für formalqualifizierende Abschlüsse
  • Durchführung und Abnahme von Zwischen-, Abschluss-, Gesellen- und Umschulungsprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen außerhalb der schulischen Berufsbildung (betriebliche, überbetriebliche und außerbetriebliche Berufsausbildung),
    • Prüfungen der höherqualifizierenden Berufsbildung (Aufstiegsfortbildungen) gemäß Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung in öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen
    • Feststellungsprüfungen für das deutsche Sprachdiplom

„Die Infektionszahlen in der dritten Welle sind in Mecklenburg-Vorpommern so hoch wie noch nie während der gesamten Pandemie. Das Gesundheitssystem ist bereits an seine Belastungsgrenze gelangt. Diese Situation erfordert ein landesweites Handeln, von dem leider auch die Schulen nicht ausgenommen werden können“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Schule und Kita haben für die Landesregierung jedoch weiterhin hohe Priorität. Deshalb wird es an Schulen frühere Öffnungsschritte geben als in anderen Bereichen der Gesellschaft. Wenn die landesweite Inzidenz sieben Tage unter 100 gelegen hat, wird wieder in den Präsenzunterricht gestartet. Den Präsenzunterricht werden wir dann durch zusätzliche Schutzmaßnahmen absichern. Dazu zählen die Selbsttests und die Impfungen aller Lehrkräfte“, betonte Martin.

Die Impfungen von Beschäftigten in den Grund- und Förderschulen sind erfolgreich durchgeführt worden. Es haben dort alle Lehrkräfte bereits ein Impfangebot erhalten. Flächendeckende und kurzfristige Impfungen möglichst vieler Beschäftigter in den Schulen sind nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer des MV-Gipfels von essentieller Bedeutung, um mehr Sicherheit in die Schulen zu bringen. Der MV-Gipfel hat sich deshalb darauf verständigt, dass allen Lehrkräften – also auch den Lehrkräften in den weiterführenden und beruflichen Schulen – ein Impfangebot unterbreitet werden soll. Dafür soll der Zeitraum der Schulschließung genutzt werden. „Das Impfen bietet wirksamen und langfristigen Schutz und ist der einzige Ausweg aus der Pandemie. Ich freue mich sehr, dass wir uns darauf verständigen konnten und alle unsere Lehrkräfte künftig besser schützen“, so die Ministerin.

Ein zweiter Baustein für den erhöhten Schutz sind die Selbsttests, die das Land den Beschäftigten an den Schulen sowie Schülerinnen und Schülern zweimal pro Woche zur Verfügung stellt. Mit der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist eine Testpflicht an den Schulen geplant. Die Umsetzung dieser Testpflicht wird auch für Mecklenburg-Vorpommern vorbereitet.

Regelungen für die Notbetreuung:

Wenn Erziehungsberechtigte die Notbetreuung in der Schule in Anspruch nehmen wollen, müssen sie auch diesmal eine Unabkömmlichkeitserklärung – einschließlich der Bestätigung vom Arbeitgeber – vorlegen sowie erklären, dass eine private Kinderbetreuung nicht anderweitig verantwortungsvoll organisiert werden kann. Selbstständige legen zur Unabkömmlichkeit eine entsprechende Eigenerklärung vor. Eltern müssen also zwei Formulare – die Selbsterklärung zur Notbetreuung und die Unabkömmlichkeitsbescheinigung – vorlegen. Diese sind am Montag, 19. April, abzugeben, spätestens aber am Dienstag, 20. April, nachzureichen. Die Notbetreuung ist für Kinder gedacht, deren Eltern/Erziehungsberechtigte in Organisationen oder Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das Gemeinwesen arbeiten (kritische Infrastruktur). Hierzu zählen:

  • Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. insbesondere Krankenhäuser, Rettungsdienste, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, Zahnarztpraxen, medizinische Fachangestellte,
  2. psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten, psychosoziale Notfallversorgung,
  3. stationären Pflegeeinrichtungen der Altenhilfe, ambulante Pflegedienste,
  4. Hebammen, Gesundheitsfachberufe,
  5. Herstellung-, Prüfung- und Transport von Arzneimitteln, Medizinproduktherstellung, Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln,
  6. Apotheken und Sanitätshäuser,
  7. veterinärmedizinische Notfallversorgung;
  • Sonstiger Medizinischer Gesundheits- und Pflegebereich:
  1. Krankenkassen,
  2. Unterstützungsbereiche des medizinischen Gesundheits- und Pflegebereichs (z. B. Reinigung, Wäscherei, Essensversorgung und Verwaltung);
  • Staatliche Verwaltung:
  1. Kernaufgaben der öffentlichen Verwaltung und Justiz,
  2. Polizei, Bundeswehr, Zoll, Feuerwehr (Berufsfeuerwehr, Schwerpunktfeuerwehren und Werksfeuerwehren), Katastrophenschutz, Verfassungsschutz,
  3. Agentur für Arbeit und Jobcenter,
  4. Behörden des Arbeits-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes,
  5. Straßenmeistereien und Straßenbetriebe,
  6. Finanzverwaltung,
  7. Hochschulen und sonstige wissenschaftliche Einrichtungen,
  8. Regierung und Parlament;
  • Justizeinrichtungen, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Justiz-, Maßregel-, Abschiebungshaftvollzugsdienst;
  • Schulen, Kinder- und Jugendhilfe, Behindertenhilfe, Krisen- und Konfliktberatung:
  1. Sicherstellung der Förderung in Schulen, Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege, der notwendigen Betreuung in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe (zum Beispiel Hilfen zur Erziehung) und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung,
  2. notwendige Hilfe- und Schutzangebote der Kinder- und Jugendhilfe sowie Hilfe- und Schutzangebote für weitere schutzbedürftige Personen,
  3. Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratungspersonal des Frauen- und Kinderschutzes sowie sozialer Kriseninterventionseinrichtungen;
  • Lebensmittelversorgung:
  1. Landwirtschaft, Lebensmittelproduktion und -verarbeitung, Lebensmittelhandel,
  2. Fischereiwirtschaft,
  3. Drogerien,
  4. Zulieferung und Logistik für Lebensmittel;
  • Öffentliche Daseinsvorsorge:
  1. Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben,
  2. Strom-, Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Kraftstoffversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung,
  3. Tankstellen,
  4. Informationstechnik und Telekommunikation (Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze und der Kommunikationsinfrastruktur),
  5. Finanz- und Versicherungswesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Versicherungsdienstleistungen, Kreditvergabe), Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  6. Öffentlicher Personennah- und Personenfern- sowie Güterverkehr, Flug- und Schiffsverkehr,
  7. Post- und Paketzustelldienste,
  8. Bestatterinnen und Bestatter,
  9. Sicherheitsdienste für die kritische Infrastruktur,
  10. Reinigungsdienste für die kritische Infrastruktur;

Sauenzuchtanlage in Alt Tellin

Backhaus: Aufräumen, bevor in Alt Tellin etwas Neues entstehen kann

Schwerin – Vor dem Schweriner Landtag haben Tierschützer und Umweltverbände gegen Große Tierhaltungsbetriebe nach dem Vorbild der Sauenzuchtanlage in Alt Tellin demonstriert. Agrar- und Umweltminister Dr. Till Backhaus hat das Gespräch mit den Demonstranten gesucht und seine Position verdeutlicht:

„Ich habe Verständnis für die Emotionen der Menschen, die gegen große Tierhaltungsanlagen demonstrieren. Der verheerende Brand in Alt Tellin war ein Fanal für die gescheiterte Idee der Tierproduktion. Deswegen habe ich auch heute nochmals deutlich gemacht, dass ich schon immer für eine bodengebundene Landwirtschaft geworben habe. Dennoch gibt es Gesetze, an die auch ich mich zu halten habe, die Anlagen wie in Alt Tellin ermöglichen. Ich möchte diese Anlagen nicht. Deswegen habe ich mich mit dem Eigentümer darauf, geeinigt, dass die Anlage, so wie sie bisher genehmigt war, nicht wiedererrichtet wird.

Damit dies auch nicht an anderer Stelle passiert, müssen möglicherweise Gesetze geändert werden. Ich denke da speziell an das Thema Brandschutz. Dafür haben aber leider die Landwirtschaftsminister keine Zuständigkeit. Deswegen sind Bemühungen, den Tierschutz und den Brandschutz in Tierhaltungsanlagen zusammenzudenken, bisher gescheitert.

Jetzt starten wir einen erneuten Versuch. Gemeinsam mit Brandenburg wollen wir über den Bundesrat erreichen, dass sich die Bundesregierung über den Zusammenhang von Tierobergrenzen und Brandschutz Gedanken macht. Ich bin zuversichtlich, dass das bereits im Mai den Bundesrat erreicht.

Unterdessen kümmern wir uns natürlich um das Aufräumen. Der Betreiber muss bis morgen sein Entsorgungskonzept vorlegen. Wie ich hörte, ist die Entsorgung der Kadaver, die in die Tierkörper­beseitigungsanlage gebracht werden können, weitgehend abgeschlossen. Es gibt aber bis zu 3.000 t Brandreste, die anderweitig entsorgt werden müssen. Das StALU MS und der Betreiber stehen zusammen mit dem zuständigen Veterinäramt in engem Austausch, um eine ordnungsgemäße und hygienisch unbedenkliche Entsorgung vorzunehmen. Bei so großen Mengen müssen die Brandreste möglicherweise auf verschiedene Entsorgungsanlagen verteilt werden. Eine Anlage allein kann mit solchen Mengen kaum in kurzer Zeit umgehen.

All das macht deutlich: So etwas wie in Alt Tellin darf sich nicht wiederholen. Da herrscht nicht nur unter Tierschützern und Umweltverbänden Einigkeit, sondern auch in der Politik.“

Straßenbauprogramm 2021

Schwerin – Das Straßenbauprogramm des Landes für dieses Jahr ist beschlossen und wird ab morgen öffentlich vorgestellt. Den Anfang macht am Freitag das Straßenbauamt Stralsund in der IHK zu Rostock. Die Straßenbauämter Neustrelitz und Schwerin werden ihre Vorhaben detailliert am 22. beziehungsweise 28. April vorstellen.

„Für Investitionen in Straßenbaumaßnahmen stehen in diesem fast 150 Millionen Euro zur Verfügung – gut 101 Millionen für die Bundesstraßen, die wir für den Bund verwalten, und knapp 49 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt für unsere Landesstraßen. Damit liegen wir in etwa auf dem Niveau des Vorjahres“, nennt Infrastrukturminister Christian Pegel die Größenordnung.

„Wir verfolgen bei Bundes- und insbesondere auch bei den Landesstraßen weiter die Prämisse Erhalt vor Neubau. Dem Radwegebau bekommt auch in diesem Jahr wieder große Bedeutung zu: 25 Prozent der Mittel für Straßenbauinvestitionen an Landesstraßen sind für straßenbegleitende Radwege eingeplant. An Bundesstraßen beträgt dieser Anteil etwa elf Prozent“, führt der Minister weiter aus.

Bei den Bundesmitteln werden wie in den Vorjahren auch erhebliche Mittel für den Straßenneubau eingesetzt. „Das liegt vor allem daran, dass wir in diesem Jahr mit dem Bau der lang ersehnten Ortsumgehung Wolgast beginnen wollen. Diese Ortsumgehung wird eine deutliche Verbesserung der Erreichbarkeit der Insel Usedom sowie eine spürbare Entlastung für die Bewohner der Stadt Wolgast bringen. Auch wenn der Weg zu einem vollziehbaren Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Mirow beschwerlich bleibt, wollen wir auch dieses wichtige Vorhaben 2021 beginnen, wenn wir dieses Jahr Baurecht erreichen“, erläutert Christian Pegel.

Bauvorhaben an Bundesstraßen

Das größte Neubauvorhaben 2021 ist der Weiterbau des Autobahnzubringers Schwerin-Mueß im Zuge der B 321. Für die Ortsumgehung Wolgast haben die ersten vorbereitenden Arbeiten bereits im Februar mit der Baufeldvorbereitung für den Ersatzneubau der Ziese-Brücke begonnen. Für diese beiden Maßnahmen sind im Budget insgesamt etwa 15 Millionen Euro veranschlagt.

Ausgebaut werden sollen in diesem Jahr unter anderem die B 110 zwischen Tutow-Zemmin einschließlich einer neuen Brücke über die Kreisstraße 94. Gesamtkosten: ca. 5,9 Millionen Euro. Der Ausbau der Ortsdurchfahrt Spornitz im Zuge der B 191 (800.000 Euro in diesem Jahr) und die Brücke über den Sehrowbach bei Stönkvitz (513.000 Euro) sollen abgeschlossen werden.

Bei den Erhaltungsmaßnahmen schlagen 2021 folgende Vorhaben am meisten zu Buche: die Fahrbahnerneuerung der Ortsdurchfahrt Usedom bis Abzweig Mellenthin im Zuge der B 110 (875.000 Euro) und die Erhaltung der Brücke Wolgast (2,8 Millionen Euro). Je eine Million Euro ist für die Erneuerung der B 103 Güs-trow – A19 AS Laage, die Deckenerneuerung auf der B 105 im Bereich Löbnitz-Kummerow sowie die Erneuerung der B 192 im Bereich Klink – Eldenholz eingeplant. Weitere größere Maßnahmen sind die Deckenerneuerung auf der B 106 (Ortsumfahrung Wismar) mit Gesamtkosten von 3,4 Millionen Euro (davon 900.000 Euro in diesem Jahr) sowie die Erhaltung des Radwegs Rügen, Martensdorf mit 532.000 Euro in diesem Jahr.

Außerdem sind entlang der Bundesstraßen u.a. folgende neue Radwege geplant: B 193 Brustorf – Penzlin (2,1 Millionen Euro), B 104 Sponholz – Canzow (1,5 Millionen Euro), B 106 Zickhusen – Niendorf (2,1 Millionen Euro gesamt, davon 880.000 in diesem Jahr), B 108 Laage – Neu Heinde (2,3 Millionen Euro) sowie B 193 Brustorf – Penzlin (2,1 Millionen Euro).

Bauvorhaben an Landesstraßen

Mit zahlreichen Um- und Ausbaumaßnahmen an Landesstraßen sollen Verkehrssicherheit und Verkehrsfluss verbessert werden. Das betrifft unter anderem die Ortsdurchfahrten Ueckermünde, Friedland, Pasewalk, Ziegendorf und Bresegard. Bauliche Veränderungen soll es an der Brücke Bollhäger Fließ in Bad Doberan an der L 13, der Brücke über den Reppeliner Bach in Tessin (L 18) sowie der Brücke über den Faulen Bach bei Wodorf (L 12) geben.

Im Bereich der Erhaltungsmaßnahmen sind folgende Vorhaben hervorzuheben: die Fahrbahnerneuerung der L 262 zwischen Kemnitz und Wolgast (2,2 Millionen Euro), die Deckenerneuerung der L12 zwischen B105 und L 122 (1,2 Millionen Euro), Erhaltung der Brücke über den Simmergraben bei Jessenitz und die Deckenerneuerung an der L 11 zwischen Lohmen und Prüzen (eine Million Euro).

Beim Radwegebau an Landesstraßen liegt der Fokus auf Lückenschlüssen. Dazu gehören die Radwege Weitendorf-Feldberg und Peckatel-Blumenholz an der L 34, Neu Bauhof – Radegast an der L 041. Auch entlang der L 182 zwischen Bentwisch und Poppendorf sowie der L21 zwischen Altheide und Klockenhagen werden in diesem Jahr Radwege gebaut.

Für die Autobahnen ist seit Anfang des Jahres die Autobahngesellschaft des Bundes zuständig.