Filmförderung in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Für die Filmförderung stehen in diesem Jahr erstmals 250.000 Euro aus dem Strategiefonds des Landes zur Verfügung. Die Landesregierung, der MV Film e. V, die Filmland gGmbH, dem Berufsverband der Film- und Medienproduzenten Mecklenburg-Vorpommern e.V. und der NDR haben sich dazu auf neue Fördergrundsätze verständigt.

„Ich freue mich, dass wir bereits in diesem Jahr zusätzliche Mittel aus dem Strategiefonds für die Filmförderung einsetzen können. Mit den neuen Fördergrundsätzen wollen wir neben der bisherigen kulturellen Filmförderung vor allem kinotaugliche Produktionsvorhaben aus Mecklenburg-Vorpommern dabei unterstützen, Zugang zu weiteren Fördermitteln von Bund oder EU zu erhalten“, informierte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Reinhard Meyer.

Antragsberechtigt sind in Mecklenburg-Vorpommern ansässige Filmhersteller. Auswärtige Filmhersteller können als Antragsteller zugelassen werden, wenn mit dem Filmprojekt ein herausragender kulturwirtschaftlicher Beitrag für das Land Mecklenburg-Vorpommern geleistet wird. „Es gibt viele großartige Filmprojekte. Wir wollen die Besten unterstützen“, so Meyer.

Die Fördergrundsätze für die kulturwirtschaftliche Produktionsförderung sollen zunächst nur für das laufende Jahr gelten. „Unser Ziel ist es, neue Strukturen für die Filmförderung zu schaffen. Dazu sind wir in intensiven Gesprächen mit allen Akteuren hier im Land. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Gesellschaft für Strukturentwicklung und Arbeitsmarktentwicklung Vorschläge entwickeln soll. Wenn die neuen Strukturen stehen, müssen auch die Fördergrundsätze noch einmal überprüft werden“, erläuterte Meyer.

Anträge auf Förderung können bis zum 21. September an das Filmbüro MV gestellt werden. Auf der Internetseite www.filmbuero-mv.de sind die neuen Fördergrundsätze und Antragsformulare abrufbar. Die Entscheidung darüber, welche Filmprojekte gefördert werden, soll im November durch eine fachkundige Jury getroffen werden.

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