Integrationsbeauftragte der Länder fordern umfassendes Einwanderungsgesetz

Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder auf der Jahreskonferenz in Erfurt.

Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder auf der Jahreskonferenz in Erfurt.

Erfurt – Die Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder haben auf ihrer Jahreskonferenz in Erfurt eine Resolution für ein umfassendes Einwanderungsgesetz sowie eine Erklärung zur Achtung und Wahrung der Würde der Menschen verabschiedet.

„Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz. Wir fordern aber auch mehr Mut hin zu einem umfassenden Einwanderungsgesetz“, sagte die Integrationsbeauftragte der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern, Dagmar Kaselitz, nach Abschluss der Konferenz.

So müssen nach Ansicht der Integrations- und Ausländerbeauftragten der Länder auch widersprüchliche und intransparente gesetzliche Regelungen für bereits Zugewanderte auf den Prüfstand gestellt werden.

Kaselitz: „Gut integrierten geduldeten Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, muss der Wechsel in einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit ermöglicht werden. Zudem fordern wir, die Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln und damit großzügiger zu gestalten.“

Die Resolution wurde durch folgende Bundesländer beschlossen: Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Bayern hat nicht zugestimmt. Die weiteren Bundesländer waren durch nicht stimmberechtigte Gesandte vertreten.

Mit der „Erfurter Erklärung“ bringen die Beauftragten ihre Sorge zum Ausdruck, Migrantinnen und Migranten im öffentlichen Diskurs zu Sündenböcken für gesellschaftliche Missstände zu machen. „Wir setzen uns entschieden dafür ein, in allen zuwanderungs- und integrationspolitischen Fragen, Debatten und Entscheidungen die Würde des Menschen zu achten und zu wahren“, betonte Kaselitz. „In der politischen Debatte müssen wir allen Versuchen, einzelnen ihre Menschenwürde abzusprechen und Vielfalt als Bedrohung darzustellen, mit einer klaren Haltung entgegentreten. Es geht um Menschen und ein gleichwertiges Miteinander. Das dürfen wir sowohl sprachlich als auch inhaltlich nie aus dem Auge verlieren. Und dies ist die Grundvoraussetzung dafür, die Einwanderungsgesellschaft, in der wir leben, gut zu gestalten“, so Kaselitz.

Die „Erfurter Erklärung“ wurde einstimmig von allen stimmberechtigten Bundesländer beschlossen.

Die „Resolution für ein umfassendes Einwanderungsgesetz“, die „Erfurter Erklärung“ zur Achtung und Wahrung der Würde der Menschen sowie ein Foto sind in der Anlage beigefügt.

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