Krankenhaustag in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Am Freitag hat in Schwerin der Krankenhaustag der Arbeitsgemeinschaft Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern (AKMV) stattgefunden. „Die Krankenhäuser sind ein wesentlicher Bestandteil des Gesundheitslandes Mecklenburg-Vorpommern. Die Gesundheitsversorgung wird sich fortlaufend auf die veränderten und auch in einigen medizinischen Bereichen wachsenden Bedarfe einstellen müssen. Wir brauchen eine gute Versorgungsqualität. Diese ist nur mit ausreichendem Personal zu gewährleisten. Das ist eine große Herausforderung, gerade auch in einem Flächenland wie wir es haben“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Glawe begrüßte Maßnahmen zur Verbesserung der Personalsituation in den Krankenhäusern. Hierzu zählen das Hygieneförderprogramm, der Pflegezuschlag sowie der Einstieg in die generalistische und die hochschulische Pflegeausbildung. „Die vorgezogene Schulgeldfreiheit für die Pflegeausbildung in unserem Land ab 2019 wird ebenso zur Verbesserung der Personalsituation in den Krankenhäusern beitragen: Eine gute Ausbildung ist der Grundstein für eine qualifizierte Fachkraft“, so Glawe. Die Schulgeldfreiheit ab Sommer 2019 betrifft ca. 880 Pflegeschüler aller drei Ausbildungsjahre. Bis zu 1,4 Millionen Euro werden voraussichtlich für die Umsetzung der Schulgeldfreiheit benötigt. Im Rahmen der so genannten generalistischen Ausbildung wird beispielsweise eine Vergütung zwischen 1.000 und 1.150 Euro je nach Lehrjahr gezahlt.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten – Artikel 8b – wurde im SGB V der § 137i „Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern“ eingeführt. „Es ist notwendig, dass zur Sicherstellung der Qualität in der Krankenhausversorgung geeignete Personaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen unter Einbeziehung von Intensivstationen und der Besetzung im Nachtdienst verbindlich festgelegt werden. So bekommen auch die Krankenhäuser mehr Planungssicherheit“, betonte Gesundheitsminister Glawe. Im kommenden Jahr gelten für die Krankenhausbereiche Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie und Kardiologie, die als „pflegesensitive“ Bereiche festgelegt wurden, Personaluntergrenzen. Folgen werden die Neurologie und die Herzchirurgie. Ausnahmen von den Vorgaben sind nur zugelassen bei „kurzfristig unverschuldeten und unvorhersehbaren Personalausfällen“, bei Epidemien sowie Katastrophenfällen.

Mit der Einführung des Pflege-Stärkungsgesetzes soll der Alltag von Pflegekräften in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen verbessert werden. Ab Januar 2019 sollen bundesweit 13.000 Pflegekräfte in stationären Pflegeeinrichtungen neu eingestellt werden. Um dieses Ziel zu erreichen, enthält das Gesetz folgende Maßnahmen: Das Pflegestellen-Förderprogramm gilt über 2018 hinaus mit der Änderung, dass jetzt jede zusätzliche Pflegestelle am Bett vollständig finanziert wird. Die in 2018 eingeführte lineare und strukturelle Tarifsteigerung für die Pflegekräfte wird ebenso von den Kostenträgern vollständig refinanziert. Es ist eine Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf enthalten. Die Finanzierung der Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser wird umgestellt. Die Pflege im Krankenhaus wird gesondert über ein sogenanntes Pflegebudget erfolgen.

„Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld auch wirklich bei der Pflege ankommt. Grundsätzlich hat der Gesetzgeber mit den genannten Regelungen u.a. den Grundstein für eine bessere Personalausstattung gelegt. Die Auswirkungen der neuen Gesetze und Verordnungen, wie Personaluntergrenzen, Pflege-Personalstärkungsgesetz, Pflegeberufegesetz werden in den kommenden Jahren spürbar sein“, sagte Glawe.

Die Gesundheitsversorgung wird sich fortlaufend auf die veränderten und auch in einigen medizinischen Bereichen wachsenden Bedarfe einstellen müssen. „Zu den Herausforderungen in unserem Bundesland zählen die flächendeckende Erreichbarkeit einer qualitativ hochwertigen medizinischen Versorgung, das Thema Fachkräftegewinnung, die Digitalisierung sowie der Schutz und die lebensbegleitende umfassende Förderung der Gesundheit der Menschen. Wichtig ist es, die Akteure vor allem vor Ort mit einzubeziehen, damit die Lösungen auch zu den regionalen Bedarfen passen und in den Kommunen Unterstützung finden. Hierfür ist es notwendig, dass wir alle an einem Strang ziehen, denn Gesundheit betrifft uns alle“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe abschließend.

In den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen waren in 2015 insgesamt 16.723 Pflegefachpersonen (Gesundheits- und Krankenpflege: 9.969, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege: 1.253, Altenpflege: 5.501) tätig. Davon arbeiteten 9.531 Pflegefachpersonen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen sowie 7.192 Pflegefachpersonen in den Krankenhäusern.

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