Vorletzte Stufe der größten familienpolitischen Entlastung des Landes tritt in Kraft

Schwerin – „Das ist eine große familienpolitische Leistung, die die finanzielle Situation von tausenden Familien bei uns im Land erheblich verbessern wird.“ Mit diesen Worten würdigte Sozialministerin Stefanie Drese in der heutigen Landtagsdebatte die Einführung der Elternbeitragsfreiheit für Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung. Der Landtag hat heute mit seiner abschließenden Zustimmung zur 6. Novellierung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG M-V) die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.

„Wir arbeiten in Mecklenburg-Vorpommern unter Hochdruck an der Verwirklichung der Bildung von Anfang an. Diese Vision wird in Mecklenburg-Vorpommern 2020 Wirklichkeit. Und dieser Vision kommen wir mit der ab dem 1. Januar 2019 geltenden Geschwisterkindentlastung bereits beträchtlich näher“, betonte Ministerin Drese im Landtag.

Drese bezeichnete die kostenlose Kindertagesförderung als beste Voraussetzung für ein chancengerechtes Aufwachsen aller Kinder unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Von der Geschwisterkindregelung werden gut 20.800 Kinder im Land erfasst. Unabhängig von Betreuungsart und Betreuungsumfang müssen Eltern sich ab dem zweiten Kind nicht mehr an den Kosten der Kindertagesförderung beteiligen. Besucht etwa das erste Kind den Hort sind die Geschwisterkinder in Kita und Krippe elternbeitragsfrei.

„Bereits in gut einem Jahr haben wir dann die komplett elternbeitragsfreie Kindertagesförderung“, richtete die Ministerin den Blick in die nahe Zukunft. Drese: „Die Elternbeitragsfreiheit gilt dann vollumfänglich für die Ganztagsbetreuung in Krippe, Kindergarten, Tagespflege und Hort. Das ist bundesweit einmalig. Wir nehmen in Mecklenburg-Vorpommern damit im Kita-Bereich erneut eine Vorreiterrolle ein. Denn so umfassend, so ohne Wenn und Aber, ist keine Regelung in den einzelnen Bundesländern“, so Drese in der Landtagsdebatte.

Ministerin Drese dankte in ihrer Rede ausdrücklich den Kita-Trägern und Kindertagespflegepersonen im gesamten Land sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jugendämtern. „Seit vielen Wochen arbeiten alle Beteiligten mit viel Engagement an der Umsetzung der Geschwisterkind-Entlastung. Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen, die Jugendämter setzen die Beitragsentlastung um“, so Drese.

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