Bedarfe für Humanmedizin prüfen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist am Donnerstag das Thema „Bedarfe für Humanmedizin prüfen“ diskutiert worden. „Uns alle verbindet das Ziel, die flächendeckende ärztliche ambulante Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Das relativ hohe Alter der jetzt tätigen Hausärzte und der Bedarf an Nachrückern machen sich beispielsweise auch im ländlichen Raum bemerkbar. Deshalb müssen wir die Rahmenbedingungen weiter verbessern. Ich denke, für Mecklenburg-Vorpommern bietet beispielsweise die Landarztquote eine Chance, die Versorgung im ländlichen Raum besser zu sichern. Dazu muss – dies ist eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts – der Bedarf an Absolventen des Studienganges Humanmedizin ermittelt werden. Wir wollen die Landarztquote so schnell wie möglich. Das Thema soll im Januar angegangen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts-, Arbeits- und Gesundheitsminister Harry Glawe im Landtag.

Nach Schätzung des Gesundheitsministeriums in M-V ist von einem Hausärztebedarf von 164 niedergelassenen oder angestellten Ärzten und Ärztinnen in den nächsten fünf Jahren auszugehen. „Sollte die von CDU und SPD geforderte Evaluation ergeben, dass es einen weiteren Bedarf für Absolventen des Studienganges Humanmedizin für Mecklenburg-Vorpommern gibt, können wir dem mit der Einrichtung einer Landarztquote möglichst frühzeitig entsprechen. Immerhin leisten wir uns zwei engagierte medizinische Fakultäten, sodass die Bürger unseres Landes davon auch mittelbar in der ärztlichen Versorgung profitieren sollten“, so sagte Glawe weiter.

Gemeinsam mit dem Bildungs- und Energieministerium werden die Bedarfe evaluiert werden, wobei auch die Kassenärztliche Vereinigung einbezogen wird. Die Arbeitsgruppe „Ländliche Gestaltungsräume“ wird ebenso gefragt sein. Die Erkenntnisse aus dem Versorgungsforschungsauftrag an das Institut für Community Medicine an der Universität Greifswald insbesondere zur Pädiatrie und Geriatrie werden zudem nach Abschluss zur Verfügung gestellt werden können.

Den Weg der Einrichtung einer Landarztquote haben schon andere Bundesländer begonnen zu beschreiten: Zwischenzeitlich hat Nordrhein-Westfalen eine rechtliche Regelung auf den Weg gebracht, die auch als Vorbild für Mecklenburg-Vorpommern geeignet wäre. Die Medizinstudienplätze werden an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach ihrer Facharztausbildung für zehn Jahre in einer unterversorgten Region als Hausarzt zu arbeiten. Die Landarztquote wird als Vorabquote eingeführt. „Das heißt: Die Vergabe der Plätze erfolgt im Rahmen eines vorgeschalteten Auswahlverfahrens. Das entspricht dem geltenden Zulassungsstaatsvertrag, nach dem bis zu 20 Prozent der Medizinstudienplätze über Vorabquoten vergeben werden können“, sagte Glawe. Der Minister plädierte darüber hinaus dafür, dass bei der Vergabe der Medizinstudienplätze auch berufliche Vorerfahrungen der Bewerber noch stärker berücksichtigt werden sollten.

Sowohl das Land als auch die Kassenärztliche Vereinigung des Landes haben in den vergangenen Jahren vielfältige Aktivitäten unternommen, um insbesondere Hausärzte für das Land zu gewinnen. „Das reicht nicht, wir müssen weiter werben und bereit sein neue Wege zu gehen“, so Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Harry Glawe. Beispielsweise wird unter anderem ein Stipendienprogramm an Medizinstudierende ausgereicht, die sich verpflichten, nach ihrer Weiterbildung in Mecklenburg-Vorpommern ärztlich tätig zu werden. Ein Kompetenzzentrum für Allgemeinmedizin und Medizin wurde geschaffen und es werden Sicherstellungs- und Investitionszuschüsse für niederlassungswillige Ärzte bezahlt. Daneben besteht die Möglichkeit der Errichtung von Zweigpraxen und Gesundheitshäusern.

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