Kükentöten weiter erlaubt

Alternativen zum Kükentöten schnell zur Praxisreife bringen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus begrüßt die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig, wonach das Töten männlicher Küken tierschutzrechtlich nur noch übergangsweise möglich ist.

„Für mich ist die Entscheidung ein tragfähiger Kompromiss zwischen Tierschutzinteressen und den wirtschaftlichen Belangen der Brütereien. Nun kommt es darauf an, dass die vielversprechenden Verfahren zur Geschlechterbestimmung schnell zur Praxisreife gebracht werden und die betroffenen Betriebe bei der Anwendung dieser Technologien bestmöglich unterstützt werden.“

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat seit 2008 rund 4,9 Millionen Euro Fördergelder für die Erforschung und Entwicklung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei bereitgestellt. Hinzu kommen rund 2 Millionen Euro für weitere Alternativen zum Töten von männlichen Küken aus Legelinien – „Bruderhähne“ und „Zweinutzungshühner“.

Der Erzeugerzusammenschluss Fürstenhof, eine Gemeinschaft aus 19 ökologisch wirtschaftenden Familienbetrieben in Mecklenburg-Vorpommern, hat bereits alternative Wege zum Kükentöten beschritten: Sie zieht männliche Tiere bis zum 120. Lebenstag auf. Der Mehraufwand zur Mast dieser Tiere gegenüber herkömmlichen Masthähnchen sei jedoch enorm, so Minister Backhaus. Die Aufzucht sei nur dann ökonomisch leistbar, wenn die Mehrkosten über den Eierpreis und über den erhöhten Verkaufserlös der Masttiere kompensiert werden.

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