Beratungs- und Hilfenetz in M-V

Schwerin – „Das Beratungs- und Hilfenetz für Betroffene von häuslicher und sexualisierter Gewalt in Mecklenburg-Vorpommern ist im bundesweiten Vergleich gut aufgestellt. Die aktuellen Fallzahlen zeigen zudem, dass das Angebot sehr gut angenommen wird“, sagte Staatssekretär Nikolaus Voss am Donnerstag in Schwerin.

4.593 Erwachsene und damit 411 Personen mehr als im Jahr davor erhielten im Jahr 2018 landesweit Schutz und Unterstützung durch das Beratungs- und Hilfenetz.

Eine besondere Stellung hätten dabei die neun Frauenhäuser im Land, erklärte Voss: „Deshalb haben wir den Landeszuschuss für die personelle Ausstattung der Frauenhäuser mit dem Doppelhaushalt 2018/19 um 20 Prozent erhöht. Zusätzlich haben wir die Haushaltsmittel für den Betrieb der Einrichtungen im Beratungs- und Hilfenetz ab 2018 um 2,3 Prozent jährlich angehoben.“

Voss betonte, die Finanzierung sei eine gemeinschaftliche Aufgabe von Land und Kommunen. „Wir stehen als Land hinter dem umfangreichen Angebot. Und wir erwarten auch, dass Kommunen und Träger ähnliche Anstrengungen unternehmen, um faire Gehälter zu ermöglichen“, so Voss.

Das Beratungs- und Hilfenetz besteht aus den Frauenhäusern, fünf Interventionsstellen gegen häusliche Gewalt und Stalking mit angeschlossener Kinder- und Jugendberatung, fünf Fachberatungsstellen für Betroffene von sexualisierter Gewalt, acht Beratungsstellen für Betroffene von häuslicher Gewalt, einer Beratungsstelle für Betroffene von Menschenhandel zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung und Zwangsverheiratung, sowie einer Landeskoordinierungsstelle. Hinzu kommen drei Täter- und Gewaltberatungsstellen. Insgesamt 80 Fachkräfte sind hier tätig. 66 Vollzeitstellen (37,5 Wochenstunden) werden vom Land gefördert.

Voss: „Auch die Umsetzung der Istanbul-Konvention benötigt Unterstützung von Bund, Land, Kommunen und der Zivilgesellschaft. Der Schutz von Betroffenen von Gewalt ist von hoher Bedeutung. Deshalb müssen hier alle an einem Strang ziehen und den Prozess gemeinsam gestalten.“

Voss wies darauf hin, dass sich auch die Frauen- und Gleichstellungsminister/innen auf eine koordinierende, bundesweite Gesamtstrategie verständigt hätten, um den Forderungen der Istanbul-Konvention adäquat zu begegnen.

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