Neue Forst-Förderrichtlinie

Schwerin – Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus hat begrüßt, dass der Landtag zur Unterstützung der privaten Waldbesitzer bei der Schadholzbeseitigung und Wiederaufforstung berät. Angesichts der Bilder von den Waldbränden in Lübtheen oder im Amazonas sowie der Nachrichten über Dürreschäden und Käferkalamitäten sei die Bedeutung des Waldes vielen nachdrücklich bewusst geworden. „Die Wälder erfüllen eine Vielzahl von Nutz‑, Schutz‑ und Erholungs­funktionen. Sie sind unsere grüne Lunge und vereinen dabei Kultur- und Naturgüter, die generations­übergreifend geschützt werden müssen“, betonte Backhaus.

Seit Jahren verfolgt Mecklenburg-Vorpommern das Ziel, die Funktionsfähigkeit der heimischen Wälder durch nachhaltige Bewirtschaftung zu sichern, erklärte Backhaus. Das werde durch den Klimawandel und die stetig steigenden gesellschaftlichen Anforderungen an die Forstwirtschaft erschwert. „Die Schadholzmenge infolge von Extremwetterereignissen betrug in MV für das Jahr 2018 380.000 m³. Dies entspricht 19,5% des durchschnittlichen Jahreseinschlages“, berichtete Backhaus. Etwa 63% des Kalamitätsholzes fielen im Privat- und Kommunalwald an. Für 2019 lägen noch keine Zahlen vor, aber es werde eingeschätzt, dass die Kalamitätsholzmenge auf dem Niveau des Vorjahres liegt, so Backhaus.

Der Minister unterstrich in diesem Zusammenhang, wie wichtig es deshalb sei, kleine private Waldbesitzer bei der Beseitigung des Schadholzes und der Wiederauf­forstung zu unterstützen. Dieses Anliegen hat das Landwirtschaftsministerium bereits umgesetzt. Zum 13. August dieses Jahres sei eine neue Förderrichtlinie des Landes für forstwirtschaftliche Maßnahmen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) in Kraft getreten, die erstmals Maßnahmen zur Beseitigung witterungsbedingter Schäden im Wald finanziell mit Festbeträgen je ha unterstützt.

Der Fördersatz für Wiederaufforstungen sei mit der neuen Förderrichtlinie auf 80 Prozent erhöht worden (max. 5.000 Euro je Hektar), informierte Backhaus. Auch die Kulturpflege nach der Wiederaufforstung werde bis zu fünf Jahren gefördert. Zudem können Forstbetriebsgemeinschaften Zuwendungen einfacher beantragen. Damit helfe die Landesregierung die Produktions- und Absatznachteile von Kleinprivat­wäldern durch forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse zu überwinden.

Die Forderung nach einer Förderung der energetischen Verwertung und einen Fördersatz von 100 Prozent für Wiederaufforstungen lehnte Backhaus jedoch ab. Holz sollte zunächst stofflich verwertet werden, erst in zweiter Linie energetisch. Eine Förderung der energetischen Verwendung selbstgeworbenen Holzes würde diesem Grundsatz widersprechen. „Eine Aufstockung der Förderung der Wiederaufforstung auf 100 Prozent erscheint vor dem Hintergrund, dass die Waldbesitzer zur Wiederaufforstung gesetzlich verpflichtet sind und dass sie Einnahmen durch den Holzverkauf haben, nicht gerechtfertigt“, so Backhaus.

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