Kampf gegen Kinderpornografie

Schwerin – In Berlin einigte sich die Große Koalition auf erweiterte Befugnisse der Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie. Innenminister Lorenz Caffier bezeichnete die angestrebten Änderungen als überfällig. Gleichzeitig lobte er: „Die neuen Befugnisse sind ein entscheidender Schritt im Kampf gegen Kinderpornografie. Die Ermittler erhalten zukünftig leichter Zugang zu pädophilen Netzwerken.“

Hintergrund ist, dass den verdeckten Ermittlern der Zutritt zu den Kinderpornografieforen oft verwehrt bleibt. Die Administratoren verlangen von neuen Mitgliedern regelmäßig, eigenes kinderpornografisches Material zur Verfügung zu stellen. Für verdeckte Ermittler ist diese sogenannte Keuschheitsprobe eine hohe Hürde, da sie natürlich selbst kinderpornografisches Material nicht verbreiten dürfen. Zukünftig soll es jedoch möglich sein, hierfür computergenerierte Bilder zu nutzen.

„Auf diese Weise erhalten die Ermittler die Möglichkeit, tief in Kinderpornografie-Netzwerke vorzudringen. Dadurch können mehr Kinderpornografie-Besitzer ausfindig gemacht werden. Und fast noch wichtiger ist, dass wir dadurch eine höhere Chance haben, den Hintermännern ihr widerliches Handwerk zu legen.“

Caffier betonte jedoch, dass die neuen Befugnisse noch nicht ausreichen: „Ich fordere die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung. Jeder Ermittler weiß, ohne Vorratsdatenspeicherung ist die Bekämpfung von Kinderpornografie erheblich eingeschränkt. Ich kann es keinem betroffenen Kind und keinem betroffenen Elternteil erklären, dass die Sicherheitsbehörden aus ideologischen Gründen auf eines ihrer schärfsten Schwerter verzichten müssen.“

Er fordere ein Umdenken bei den Gegnern der Vorratsdatenspeicherung. „Das Gerede vom Überwachungsstaat ist blanker Unsinn. Kein Beamter kann, will und darf auf diese Daten einfach so zugreifen. Letztlich hat dafür auch niemand Zeit. Jeder unrechtmäßige Zugriff würde dokumentiert und hart sanktioniert werden“, stellte Caffier klar.

Er bot einen Kompromiss an: „Ich kann mir vorstellen, dass die Vorratsdatenspeicherung zunächst auf den Bereich Kinderpornografie beschränkt wird. Dann könnten die Sicherheitsbehörden erste Erfahrungen sammeln und diese auswerten.“ Später sei ein Einsatz auch zur Terrorabwehr denkbar. Auch hier hätten die Ermittler dringenden Bedarf angemeldet.

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