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Drese: „Notfallreform ist überfällig – MV hat wichtige Weichen mitgestellt“

Schwerin – Überfüllte Notaufnahmen, unnötige Rettungsfahrten und unklare Zuständigkeiten: Die Probleme der Notfallversorgung sind seit Jahren bekannt. Der Bundestag hat heute eine umfassende Reform beschlossen, die Patienten gezielter in die passende Versorgung steuern und Rettungsdienste wie Krankenhäuser entlasten soll. Gesundheitsministerin Stefanie Drese begrüßt den Beschluss zur Neuordnung der Notfallversorgung: „Die Reform ist überfällig. Wer medizinische Hilfe braucht, muss schnell dort ankommen, wo ihm am besten geholfen werden kann. Dafür müssen Rettungsdienst, ärztlicher Bereitschaftsdienst und Krankenhäuser enger zusammenarbeiten. Mecklenburg-Vorpommern hat sich dafür seit Jahren eingesetzt und wichtige Ansätze bereits in Modellprojekten erprobt.“

Ein zentraler Fortschritt ist für Drese die bessere Vernetzung der Notrufnummer 112 mit der 116 117 des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes. Künftig sollen Hilfeersuchen digital und ohne erneute Datenerhebung an die jeweils zuständige Stelle übergeben werden können. Zudem sollen standardisierte Ersteinschätzungen dafür sorgen, dass Patientinnen und Patienten schneller die richtige Versorgung erhalten. „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern positive Erfahrungen mit der Zusammenarbeit von Rettungsdienst und kassenärztlichem Bereitschaftsdienst gemacht. Dass diese Zusammenarbeit nun bundesweit verbindlich gestärkt werden soll, ist ein wichtiger Schritt. Nicht jeder medizinische Notfall gehört in eine Krankenhausnotaufnahme – aber jeder Mensch muss die Hilfe bekommen, die er tatsächlich braucht“, so Drese.

Auch die geplante Anerkennung des Rettungsdienstes als eigenständiger Leistungsbereich in der gesetzlichen Krankenversicherung ist aus Sicht der Ministerin ein wichtiger Durchbruch. Künftig sollen nicht mehr nur Transporte, sondern auch medizinische Leistungen und eine abschließende Versorgung vor Ort rechtssicher erbracht und vergütet werden können. Das entspricht den gewachsenen medizinischen Möglichkeiten und der Qualifikation der Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter. „Der Rettungsdienst ist weit mehr als ein Transport ins Krankenhaus. Wenn qualifizierte Einsatzkräfte Menschen vor Ort medizinisch versorgen können, muss das auch finanziell abgebildet werden. Das schafft mehr Handlungssicherheit und kann unnötige Transporte vermeiden“, betont Drese.

Bei der sektorenübergreifenden Notfallversorgung ist Mecklenburg-Vorpommern bereits heute gut aufgestellt. Viele Bereitschaftsdienstpraxen der Kassenärztlichen Vereinigung befinden sich schon an Krankenhausstandorten. Ein Beispiel ist das Klinikum Pasewalk, dessen Notaufnahme mit sechs Millionen Euro Landesmitteln modernisiert wurde. Dort werden Rettungsdienst, Leitstelle, Krankenhaus und ambulante Versorgung enger verzahnt. „Wir zeigen in Mecklenburg-Vorpommern bereits, wie eine moderne Notfallversorgung über Sektorengrenzen hinweg funktionieren kann. Diese Erfahrungen sind richtungsweisend. Jetzt kommt es darauf an, die neuen gesetzlichen Möglichkeiten vor Ort so umzusetzen, dass sie bei den Menschen ankommen“, betonte Drese.

Bei der Umsetzung bleiben aus Sicht des Landes allerdings wichtige Fragen zu klären. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die Finanzierung des Rettungsdienstes dauerhaft die notwendigen Vorhalte- und Investitionskosten abdeckt und die flächendeckende Versorgung nicht gefährdet wird. Auch die Länder müssen bei der Festlegung der Standorte Integrierter Notfallzentren angemessen eingebunden werden. Drese: „Die Reform eröffnet wichtige Chancen. Entscheidend ist jetzt, dass die neuen Strukturen verlässlich finanziert werden und sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientieren. Unser Ziel ist es, die Menschen schneller und besser zu versorgen – unabhängig davon, wo sie in Mecklenburg-Vorpommern leben.“

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