Menü Schließen

Autor: Rügenbote

Arbeitsmarkt im Oktober 2025

Spuren der wirtschaftlichen Schwäche weiterhin sichtbar

Nürnberg – „Im Oktober haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung weiter abgenommen. Die Beschäftigungsentwicklung bleibt schwach und die Nachfrage nach neuen Mitarbeitern ist nur gering. Insgesamt ist die Herbstbelebung bisher schwunglos“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Oktober: -44.000 auf 2.911.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +120.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Im Zuge der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Oktober 2025 um 44.000 auf 2.911.000 gesunken. Saisonbereinigt hat sie sich gegenüber dem Vormonat mit – 1.000 so gut wie nicht verändert. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent.

Verglichen mit dem Oktober des letzten Jahres liegt die Arbeitslosenzahl um 120.000 höher. Die Arbeitslosenquote hat sich gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im September auf 4,1 Prozent.

Die Unterbeschäftigung umfasst neben der Arbeitslosigkeit auch die Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit und zeichnet daher ein umfassenderes Bild. Sie ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gesunken. Im Oktober lag sie im Vergleich zum Vorjahresmonat praktisch unverändert bei 3.554.000.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 26. Oktober für 37.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August 2025 zur Verfügung. In diesem Monat wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten für 171.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Das waren 32.000 weniger als im Vormonat, aber 6.000 mehr als im August des Vorjahres.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September 2025 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 20.000 gesunken. Mit 46,08 Millionen Personen ist sie im Vergleich zum Vorjahr um 42.000 geringer.

Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von Juli auf August 2025 nach Hochrechnungen der BA saisonbereinigt um 17.000 gesunken. Im Vergleich zum Vorjahr lag sie mit 34,94 Millionen Beschäftigten um 19.000 höher. 7,63 Millionen Personen hatten im August 2025 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 14.000 weniger als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,13 Millionen ausschließlich und 3,5 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Im Oktober waren 623.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 66.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Oktober 2025 um 1 Punkt auf 97 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat fällt der BA-X um 10 Punkte geringer aus.

984.000 Personen erhielten nach Hochrechnung der BA im Oktober 2025 Arbeitslosengeld, 104.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Bürgergeldberechtigten belief sich hochgerechnet im Oktober auf 3.828.000. Gegenüber Oktober 2024 war dies ein Rückgang um 134.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Schwesig: Mindestlohn steigt in zwei Schritten auf 14,60 Euro

Schwerin – Das Bundeskabinett hat heute die Erhöhung des Mindestlohns beschlossen. Er soll zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro steigen. Zum 1. Januar 2027 folgt eine weitere Erhöhung auf 14,60 Euro.

 „Ich freue mich, dass die Bundesregierung den Vorschlag der Mindestlohnkommission vollständig umsetzt. Wer Vollzeit arbeitet, muss von seiner Arbeit auch leben können. Deshalb ist es richtig, dass der Mindestlohn weiter steigt“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

„Die Erhöhung des Mindestlohns ist zugleich eine Frage des Respekts vor der geleisteten Arbeit. Gerade Mecklenburg-Vorpommern und die anderen ostdeutschen Länder werden von der Erhöhung profitieren“, sagte Schwesig weiter.

Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamts wird bundesweit jede oder jeder sechste Beschäftigte schon von der Erhöhung des Mindestlohnes auf 13,90 Euro profitieren. In Mecklenburg-Vorpommern sind es nach dieser Schätzung 134.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das entspricht 22 Prozent der Beschäftigten.

35 Jahre Geflügelwirtschaftsverband MV

Güstrow – Anlässlich des 35-jährigen Bestehens des Geflügelwirtschaftsverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus die Entwicklung der Branche heute bei einer Festveranstaltung im Kurhaus in Güstrow als Erfolgsgeschichte gewürdigt – zugleich aber auch auf die aktuellen Herausforderungen durch die Vogelgrippe und die zunehmenden Erwartungen der Gesellschaft an Tierwohl und Nachhaltigkeit hingewiesen.

„Die Geflügelwirtschaft ist ein zentraler Bestandteil unserer Land- und Ernährungswirtschaft. Sie steht für Qualität, Verantwortung und ein hohes Maß an Professionalität. Unsere Betriebe zeigen, dass Tierwohl und wirtschaftlicher Erfolg kein Widerspruch sind, sondern sich gegenseitig bedingen,“ sagte der Minister in Güstrow.

Backhaus betonte, dass Geflügelprodukte eine wichtige Rolle in der Ernährung spielen: „Eier und Geflügelfleisch sind hochwertige Proteinquellen mit positiver Klimabilanz. Der Markt entwickelt sich stabil, und der Verbraucher schätzt regionale Herkunft und hohe Standards. Unsere Betriebe leisten hier hervorragende Arbeit.“

Nach aktuellen Zahlen wurden im Jahr 2024 rund 731 Millionen Eier in Mecklenburg-Vorpommern produziert – fast 93 Prozent mehr als im Jahr 2000. Damit ist das Land heute in der Lage, rund 2,9 Millionen Menschen täglich mit Eiern zu versorgen. Rund 45 Prozent der Legehennen werden in Freilandhaltung, rund 30 Prozent in ökologischer Haltung gehalten. Damit liegt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit an der Spitze. Auch in der Mastgeflügelhaltung und bei Enten, Gänsen und Puten ist das Land mit rund 8,5 Millionen Tieren in knapp 600 Betrieben ein bedeutender Standort.

Trotz der positiven Entwicklung steht die Branche vor erheblichen Herausforderungen. Dazu zählen die hohen Anforderungen an Tier- und Umweltschutz, die steigenden Produktionskosten sowie die Geflügelpest, die inzwischen ganzjährig vorkommt. In Mecklenburg-Vorpommern mussten zuletzt in mehreren Betrieben über 150.000 Tiere getötet werden.

„Die Geflügelpest wird uns dauerhaft begleiten. Prävention, Forschung und Biosicherheit sind daher entscheidend. Gleichzeitig wissen wir, dass Aufstallungspflichten für Freiland- und Mobilställe eine enorme Belastung darstellen. Wir brauchen praktikable Lösungen, die Tierwohl und Seuchenschutz verbinden,“ sagte Backhaus.

Das Land unterstützt die Geflügelwirtschaft aktiv: Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) wurden allein in den letzten zwei Jahren mehr als neun Millionen Euro für tiergerechte und nachhaltige Haltungssysteme bewilligt. Zudem fördert das Land Forschungsvorhaben zu Tiergesundheit, Stallklima und digitaler Überwachung.

Auch auf züchterischer Ebene werden Fortschritte erzielt. Unter Beteiligung wissenschaftlicher Einrichtungen wird an balancierten Zuchtzielen gearbeitet, die nicht nur auf Leistung, sondern auch auf Fitness, Robustheit und Gesundheit abzielen.

„Unsere Geflügelwirtschaft ist auf einem guten Weg. Sie reagiert auf gesellschaftliche Erwartungen, setzt auf Innovation und Verantwortung. Dafür danke ich den Betrieben und dem Geflügelwirtschaftsverband, der die Branche seit 35 Jahren kompetent begleitet und vertritt,“ so Backhaus abschließend.

Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention

Schwerin – Gesundheitsförderung und Prävention sind in jedem Lebensalter von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit zu stärken und Krankheiten vorzubeugen. Für Mecklenburg-Vorpommern gibt es nun eine Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention, die auf einen systematischen Ausbau gesundheitsförderlicher und präventiver Aktivitäten im gesamten Land zielt.

Die Landesstrategie wurde am (heutigen) Mittwoch von der Expertenkommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (kurz: Gesundheitskommission MV) beschlossen. Sie wurde in Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren, darunter Vertreterinnen und Vertretern des Aktionsbündnis für Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern in einem mehrstufigen Prozess entwickelt.

Die Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention nimmt eine Priorisierung auf vier Handlungsfelder vor, um die Ressourcen zielgerichtet und effizient einzusetzen. Diese beinhalten die Säulen Bewegungsförderung, Psychische Gesundheit, Suchtprävention und Gesundheitskompetenzen, die in vier Landeskonzeptionen die Rahmenbedingungen für Aktivitäten festlegen und empfehlenswerte Maßnahmen vorstellen. Zudem finden sich dort auch bestehende Programmbausteine und Vorschläge für noch zu schaffende Landesprogramme wieder.

„Gesundheitsförderung und Prävention können nicht alle Krankheiten verhindern, aber vielem vorbeugen, Krankheitsfolgen lindern und zur Genesung beitragen. Neben dem persönlichen Verhalten gehört auch dazu, die Lebenswelt nachhaltig gesundheitsorientiert zu gestalten. Mit der neuen Landesstrategie bündeln wir die Kräfte für mehr Gesundheitsbewusstsein, Bewegung, Vorsorge und Früherkennung in Mecklenburg-Vorpommern. Damit trägt sie dazu bei, die ungleiche Verteilung von Gesundheitschancen in unserem Land zu reduzieren und die Gesundheitskompetenzen der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken“, betonte die Vorsitzende der Gesundheitskommission MV, Sozialministerin Stefanie Drese.

Der Co-Vorsitzende der Gesundheitskommission MV, Professor Dr. Steffen Fleßa hob hervor: „Gemeinsames Ziel ist es, für alle Bürger und Bürgerinnen in unserem Land gesundheitsförderliche und präventive Aktivitäten flächendeckend, nachhaltig und basierend auf bewährten und evaluierten Maßnahmen auf- und auszubauen. Unsere Strategie bringt Menschen, Organisationen sowie Akteurinnen und Akteure aus unterschiedlichsten Bereichen zusammen – von Kommunen über Bildungseinrichtungen bis hin zu sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen.“

Die Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention sowie die vier Landeskonzeptionen für die Handlungsfelder Bewegungsförderung, Psychische Gesundheit, Suchtprävention und Gesundheitskompetenzen sind auf der Website des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport abrufbar: Direktlink oder www.sozial-mv.de.

Mit der Einrichtung der Gesundheitskommission MV setzt das Gesundheitsministerium eine der Empfehlungen der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ um.

Die Gesundheitskommission setzt sich aus Vertreterinnen und Vertreter der verschiedenen Bereiche des Gesundheitswesens, wie der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, Kommunen, der Wissenschaft und Praxis, Patientenvertretungen, sowie des Gesundheitsministeriums zusammen.

In den Sitzungen evaluieren die Expert/innen mögliche Optionen und erstellen Konzepte mit Handlungsempfehlungen zu einzelnen Bereichen.

Mit der Erarbeitung der Landesstrategie Gesundheitsförderung und Prävention ist nach der Entwicklung des „Zielbildes für die Geburtshilfe und Pädiatrie in MV ein weiterer Arbeitsauftrag der Gesundheitskommission erfolgreich abgeschlossen.

Verkehrsministerkonferenz in Straubing

Dr. Wolfgang Blank: „Verlässliche Finanzierung und starke Schiene – darauf kommt es jetzt an“

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern wird sich bei der heute beginnenden Verkehrsministerkonferenz im niederbayerischen Straubing für die verlässliche Finanzierung zentraler Infrastrukturprojekte und die Stärkung des Schienenverkehrs einsetzen.

Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, erklärt vor Beginn der Konferenz: „Wir brauchen Planungssicherheit – im Straßenbau genauso wie auf der Schiene. Nur so schaffen wir Verlässlichkeit für die Regionen, die Wirtschaft und die Menschen im Land.“

Ein Schwerpunkt für Mecklenburg-Vorpommern ist die konsequente Nutzung der vom Bund angekündigten zusätzlichen Mittel für Bundesstraßen. „Mit den Ortsumgehungen Wolgast und Dargun stehen bedeutende Vorhaben auf der Agenda, die für die Erreichbarkeit ganzer Regionen zentral sind.

Für Dargun liegt ein baureifes Projekt vor – wir erwarten, dass der Bund nun zügig die Baufreigabe erteilt. Und bei laufenden Maßnahmen wie in Wolgast muss die Finanzierung vollständig abgesichert sein, damit der Bau der Peene-Brücke ohne Verzögerungen vergeben werden kann“, betonte Minister Dr. Blank.

Darüber hinaus setzt sich Mecklenburg-Vorpommern für den Erhalt und Ausbau des Fernverkehrs in der Fläche ein. Gerade ländlich geprägte Regionen seien auf verlässliche Bahnverbindungen angewiesen. „Städte im ländlichen Raum dürfen nicht vom Fernverkehr abgehängt werden.

Deshalb setzen wir uns ein attraktives Angebot auf der Schiene ein – für Pendlerinnen und Pendler, für den Tourismus und für die wirtschaftliche Entwicklung in unserem Land“, so Minister Dr. Blank.

Mit Blick auf die aktuelle Situation bei DB Cargo fordert Mecklenburg-Vorpommern, dass sich der Bund sowohl aus verkehrs-, als auch aus sicherheitspolitischen Gründen mit Nachdruck für die nachhaltige Stärkung der Güterbeförderung auf der Schiene einsetzt.

„Ein leistungs- und zukunftsfähiger Schienengüterverkehr ist unverzichtbar – gerade auch für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Seehäfen. Wir brauchen ein klares Bekenntnis zum Erhalt und Ausbau von Werkstatt- und Instandhaltungskapazitäten. Eine starke Schiene ist eine Frage der wirtschaftlichen Perspektive des ganzen Nordens“, sagte Minister Dr. Blank.

Zusätzliche Züge zum Martinimarkt

Dr. Wolfgang Blank: „Bessere Bahnverbindungen sind ein Gewinn für Besucherinnen und Besucher – und für den ländlichen Raum.“

Parchim – Zum diesjährigen Martinimarkt in Parchim verstärkt das Land Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam mit der ODEG – Ost­deutsche Eisenbahn GmbH – das Zugangebot auf der Linie RB13 zwischen Schwerin und Parchim. Die zusätzlichen Fahrten sind Teil der Mobilitätsoffensive des Landes, die den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) insbesondere in länd­lichen Regionen stärkt.

„Mit den zusätzlichen Zügen ermöglichen wir eine bequeme Anreise zum Martinimarkt. Das ist ein Gewinn für Besucher­innen und Besucher und zugleich ein weiterer Beitrag zur Stärkung des Nahverkehrs im ländlichen Raum“, sagte Wirt­schafts- und Verkehrsminister Dr. Wolfgang Blank.

Der Martinimarkt – Mecklenburgs größter Jahrmarkt – findet vom 31. Oktober bis 3. November 2025 statt und bietet ein vielfältiges Programm, von Fahrgeschäften bis zum Höhen­feuerwerk. Die ODEG führt im Auftrag des Landes Mecklen­burg-Vorpommern am Wochenende vom 01. und 02. Novem­ber 2025 insgesamt 16 zusätzliche Fahrten auf der Linie RB13 durch. Damit können Gäste den Martinimarkt auch am Samstag und Sonntag im Stundentakt erreichen. Die genauen Fahrzeiten werden rechtzeitig durch die ODEG veröffentlicht, unter anderem in der App „MV FÄHRT GUT“.

Veranstaltungszeiten des Martinimarkts:

  • Freitag, 31.10.2025: 14:00 – 24:00 Uhr
  • Samstag, 01.11.2025: 14:00 – 24:00 Uhr
  • Sonntag, 02.11.2025: 11:00 – 21:00 Uhr
  • Montag, 03.11.2025: 14:00 – 21:00 Uhr

Weitere Informationen zur Veranstaltung: www.parchim.de Weitere Informationen zum Angebot: www.odeg.de

Die Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“

Die landesweite Fahrplanauskunft „MV FÄHRT GUT“ berück­sichtigt alle Änderungen des neuen Fahrplans. Die kostenlose App des Landes enthält deutschlandweite Fahrplandaten des ÖPNV in Mecklenburg-Vorpommern und steht für Android und iOS zur Verfügung: www.fahrplanauskunft-mv.de

Kabinett verabschiedet Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes

Schwerin – Das Regierungskabinett hat in seiner heutigen Sitzung dem Entwurf eines Klimaverträglichkeitsgesetzes aus dem Haus des Klimaschutzministers Dr. Till Backhaus zugestimmt. Im Rahmen der Landespressekonferenz erläutert Backhaus die Kernpunkte des Gesetzes.

„Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz kommen wir der Verpflichtung nach, die uns das Bundesverfassungsgericht 2021 ins Stammbuch geschrieben hat. Klimaschutzlasten werden wir nicht auf zukünftige Generationen verlagern. Und wir setzen die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft. Es geht um einen verbindlichen, plan­baren Weg zur Treibhausgasneutralität bis 2045, denn das ist der Kernpunkt des Gesetzes“, so Klimaschutzminister Backhaus, der ergänzt: „Dies werden wir nicht mit der Brechstande tun, sondern mit Augenmaß und uns realistische Ziele setzen.

Dabei setzen wir auf Kooperation, denn Klimaschutz kann nur funktionieren, wenn alle mitmachen und wir die nötigen Anstrengungen gemeinsam angehen. Klimaanpassung und Klimaschutz ist eine Gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wir alle können unseren Beitrag leisten. Am Ende geht es um den Erhalt unseres Planeten. Die Lage ist wirklich dramatisch , wenn man die Fakten bewertet.

Darum wurden im Gesetz Minderungspfade für alle relevanten Sektoren festgelegt – von Energie über Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft bis hin zu Industrie und Abfallwirtschaft und den Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forst­wirtschaft.

Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt und auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissen­schaftlichen Anforderungen berechnet wurde.

Auf Basis der erhobenen Daten und mit dem nun von uns eingeschlagenen Weg, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass wir im Jahr 2045 für das ganze Land nur noch einen Treibhausgasausstoß von 0,3 Mio. Tonnen pro Jahr verzeichnen werden und dann im Jahr 2046 insbesondere aufgrund des im Wald gespeicherten Kohlenstoffs die Klimaneutralität erreichen können. 2025 werden in MV rund 18 Mio. Tonnen ausgestoßen. Die Reduzierung ist eine beacht­liche Leistung. Es versteht sich von selbst, dass wir die Zielpfade künftig stetig prüfen und bei Bedarf überarbeiten werden.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamt­emissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen) zur Erreichung der Netto-Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2045 schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (Ziel: 15,1 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2030, um 53 Prozent (Ziel: 9,5 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (Ziel: 4,6 Mio. Tonnen) bis zum Jahr 2040 festgelegt.

Zur Erreichung des langfristigen Ziels verpflichtet das Gesetz die Landesregierung zur Erarbeitung eines Klimaschutzmaß­nahmenplans. In diesem Plan werden die konkreten Schritte festgelegt, mit denen wir die gesetzten Ziele erreichen wollen. Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Ent­wicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Und dafür fangen wir ja nicht bei null an: In MV wurde der CO2-Ausstoß von 2018 bis 2025 bereits um zwei Mio. Tonnen gesenkt. Von 20,5 auf rund 18,5 Mio. Tonnen

Ein zentraler Bestandteil der Regelungen im Gesetz ist der Moorschutz. Die größte Treibhausgaseinzelquelle in MV stellen die landwirtschaftlich genutzten und entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) dar. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren sie nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.

Deshalb sieht das Gesetz vor, die Entwässerung ab 2045 einzustellen. Diese Maßnahme ist entscheidend, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Gleichzeitig schafft sie Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Da sich der Bereich LULUCF aus unterschiedlichen Teilbereichen zusammensetzt bildet dieser neben anderen Bereichen nicht nur die 6,5 Mio. t CO2äq ab die aus den entwässerten Moorböden (Acker und Grünland) entweichen sondern auch zum Beispiel die Senkenleistung des Waldes in Höhe von -1,5 Mio. t CO2äq für 2025. In Summe emittierte der Bereich LULUCF 2025  5,4 Mio. t CO2äq.

Die Gesamtsumme der Netto-Treibhausgasemissionen in Mecklenburg-Vorpommern soll im Vergleich zu den Gesamtemissionen des Jahres 2018 (20,4 Mio. Tonnen CO2äq) schrittweise verringert werden. Als Zwischenziele werden Minderungen um 26 Prozent (5 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2030 um 53 Prozent ( 11 Mio. Tonnen CO2äq) bis zum Jahr 2035 und um 78 Prozent (16 Mio. Tonnen CO2äq), bis zum Jahr 2040 festgelegt, so dass bis zur Treibhausgasneutralität im Jahr 2045 nur noch ein Rest von 0,3 Mio. Tonnen CO2äq verbleibt.

Klar ist jedoch, dass die Einstellung der Entwässerung ein Prozess ist, der mit den Beteiligten kooperativ zu entwickeln ist“, so Backhaus abschließend.

Ostseefangquoten: Minister Backhaus begrüßt stabile Bedingungen

Schwerin – Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat heute in Luxemburg die Fangquoten für die Ostsee im Jahr 2026 beschlossen. Für Mecklenburg-Vorpommerns Fischerei bedeutet das: keine zusätzlichen Einschränkungen gegenüber dem laufenden Jahr. Die gezielte Fischerei auf Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee bleibt zwar weiterhin grundsätzlich geschlossen, doch die kleine Küstenfischerei darf Hering mit passiven Fanggeräten, wie Stellnetzen oder Reusen, auch 2026 in begrenztem Umfang fangen.

„Ich bin zufrieden, dass unsere gemeinsamen Forderungen mit Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr gehört wurden“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Dienstag in Schwerin. „Es ist gelungen, die Bedingungen für unsere Küstenfischer, wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau, zu stabilisieren und ihnen Planungssicherheit zu geben. Die Entscheidungen des Rates zeigen, dass sich unsere beharrliche Arbeit für eine ausgewogene Balance zwischen Bestandsschutz und wirtschaftlicher Perspektive auszahlt.“

In einem gemeinsamen Schreiben mit Schleswig-Holstein hatte Backhaus im Vorfeld an Bundesminister Alois Rainer appelliert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die kleinen, handwerklich arbeitenden Küstenbetriebe weiter eine Zukunft haben. Dieses Anliegen fand Berücksichtigung.

Während die Quoten für Dorsch und Hering unverändert bleiben, steigt die Fangmenge für Sprotte um 45 Prozent, beim zentralen Hering um 15 Prozent. Diese Quote ist für die drei letzten größeren Schleppnetzkutter MVs mit Heimathafen Sassnitz von Bedeutung und entsprechend positiv. Für Scholle wurde eine leichte Reduzierung um 3 Prozent beschlossen. Die Beifangregelungen für Dorsch bleiben ebenfalls unverändert, sodass die Fischerei auf Plattfische wie Scholle weiterhin möglich ist. Auch die Freizeitfischerei auf Lachs bleibt unter den bisherigen strengen Regelungen ebenfalls erlaubt.

„Unsere Fischerinnen und Fischer stehen seit Jahren unter enormem Druck“, betonte Backhaus. „Umso wichtiger ist, dass wir ihnen mit solchen Beschlüssen Stabilität geben. Gleichzeitig müssen wir die wissenschaftlichen Empfehlungen zur Erholung der Bestände ernst nehmen und an Konzepten arbeiten, die eine nachhaltige Nutzung der Ostsee langfristig sichern.“