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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Kinderbücher von Tutmonde e.V.

Schwerin – Im Rahmen der vom Verein Tutmonde organisierten Veranstaltung „SDGs – diesmal spektakulär“ wurden heute in Schwerin drei Kinderbücher vorgestellt, die zum Großteil von Mädchen bzw. jungen Frauen im Alter von 13 bis 22 Jahren mit Migrationsbiografie oder Fluchterfahrung geschrieben wurden.

Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Reem Alabali-Radovan, stellte in ihrem Grußwort den innovativen Ansatz heraus. „Die Geschichten in den Büchern laden dazu ein, die Perspektive zu wechseln und die Welt mit anderen Augen zu sehen. Dabei gelingt es den jungen Autorinnen individuelle Erfahrungen mit aktuellen Fragen der nachhaltigen Entwicklung zu verbinden“, so Alabali-Radovan.

Um global nachhaltige Strukturen zu schaffen, haben die Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen sich 17 Ziele bis 2030 gesetzt, die in der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung festgehalten sind: die UN-Nachhaltigkeitsziele oder Sustainable Development Goals (kurz SDGs).

Diese 17 Ziele sollen bis 2030 von allen Entwicklungs-, Schwellen- und Industriestaaten erreicht werden, sind unteilbar und bedingen einander. Die SDGs richten den Fokus auf besonders benachteiligte und diskriminierte Bevölkerungsgruppen. Hierdurch soll die Welt gerechter, gesünder, friedlicher und sozialer gestaltet werden.

Der Stralsunder Verein Tutmonde setzt sich seit Jahren für die Umsetzung der SDGs auf kommunaler, regionaler und Landes- und Bundesebene ein und versucht die migrantische Perspektive auf die SDGs in Deutschland deutlich zu machen.

Alabali-Radovan: „Mit den Kinderbüchern schafft Tutmonde einen ganz anderen Zugang zu diesem oft abstrakt dargestellten Zielen. Ohne erhobenen Zeigefinger werden Diversität und Toleranz als ganz normale Alltagswirklichkeit wahrgenommen. Ich hoffe, dass die toll und authentisch geschriebenen Kinderbücher eine große Fangemeinde finden und noch mehr pädagogisches Fachpersonal für die SDGs begeistern.“

Insgesamt haben 16 Mädchen und junge Frauen an den Kinderbüchern mitgewirkt. Sie wurden von einer Schreib-Trainerin begleitet und angeleitet. Sieben Autorinnen haben eine Fluchtgeschichte, drei eine Migrationsbiographie und zwei eine Spätaussiedlerbiographie.

Die Geschichten der Autorinnen sind unter besonderer Atmosphäre entstanden, weil private Probleme, die Migration und Flucht mit sich bringen, stark die Arbeit beeinflusst haben. So haben sie z.B. Selbstmordversuche von Freundinnen als Folge von Traumata während der Flucht erlebt, Abschiebungen von nahestehenden Personen, geschlossene Grenzen zu ihren Heimatländern, Ermordung und Folter der Familie in ihren Heimatländern, genauso wie die Auswirkungen von Corona in Deutschland verarbeitet. Trotz dieser Momente sind die Kinderbücher nicht düster, sondern beinhalten kraftvolle, persönliche und auch witzige Geschichten, die Lust auf SDGs machen.

Dieser Pressemitteilung ist „Das große SDGs Abenteuerbuch“ für Kinder im Alter von 7-12 Jahren beigefügt. Darüber hinaus gibt es für kleinere Kinder die Bücher „Mo und Sophie – Die Zauberfee und Das Baustellenfrühstrück“ (0 – 3 Jahre) und „Das kleine SDGs Abenteuerbuch“ (4 – 6 Jahre). Alle Bücher können über Tutmonde e.V. erworben werden.

Bachelor: „Klinische Pflegewirtschaft“

Greifswald – Premiere an der Universität Greifswald: Gesundheitsminister Harry Glawe hat am Mittwoch die ersten 27 Studierenden des neuen Bachelor-Studienganges „Klinische Pflegewissenschaft“ begrüßt.

„Tag für Tag leisten Pflegekräfte wertvolle Arbeit. Die Aufgaben rund um die Patientenversorgung wandeln sich und werden zunehmend komplexer. Mit dem neuen Studiengang in Greifswald kann die Qualität der medizinischen Versorgung weiter intensiv verbessert werden. Die hochschulische Qualifizierung von Pflegefachkräften bietet die Möglichkeit, die Handlungskompetenz der Pflegekräfte bei steigender Anzahl von Pflegebedürftigen zu erweitern und dem erhöhten Pflegebedarf zu begegnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Der Studiengang umfasst sechs Semester und ist insbesondere auf die stationäre Krankenpflege ausgerichtet. Die ersten Absolventen können den Studiengang 2024 abschließen. Das Bachelorstudium vermittelt wissenschaftlich fundiertes Fachwissen und pflegerische Handlungskompetenzen. Zudem erhalten die Absolventen neben dem Hochschulabschluss als Bachelor of Science auch die Berufsqualifikation als Pflegefachfrau beziehungsweise Pflegefachmann.

Die Einschreibung findet jährlich zum Wintersemester statt. Nach einem ersten Durchlauf wird das Konzept des Studiengangs evaluiert. Greifswald ist die erste Universität in Mecklenburg-Vorpommern, die diesen Studiengang anbietet. Es ist neben Human- und Zahnmedizin das dritte Fach an der Unimedizin und wird in dem neu gegründeten Institut für Klinische Pflegewissenschaften und interprofessionelle Lehre verankert.

„Die Schwerpunkte des Studiums sind breit gefächert. Neben der Pflege multimorbider Erkrankter und der Unterstützung des pflegenden Umfeldes geht es unter anderem auch um innovative regionale und sektorenübergreifende Versorgungskonzepte. Der neue Studiengang verknüpft wissenschaftliche Fragestellungen und die dazugehörige Berufspraxis“, sagte Glawe.

Für die Dauer von sechs Jahren wird der Bachelor-Studiengang Klinische Pflegewissenschaft vom Gesundheitsministerium aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund fünf Millionen Euro unterstützt (Wintersemester 2021/2022 bis einschließlich Sommersemester 2027). Die Gesamtkosten des Studienganges betragen maximal 7,7 Millionen Euro. Der Kofinanzierungsanteil in Höhe von 35 Prozent wird anteilig vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie durch die Universitätsmedizin Greifswald getragen.

Kontaktpersonenmanagement im Kitabereich

Schwerin – Wenn es in einer Kindertageseinrichtung zu einer Corona-Infektion kommen sollte (Indexfall), gibt es erleichterte Regelungen für Kontaktpersonen. In Abstimmung mit dem Expertengremium KiTa und den Gesundheitsämtern haben das Sozialministerium und das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) die Entscheidungsgrundlage für den öffentlichen Gesundheitsdienst weiterentwickelt.

„Die Auswertungen bisheriger Corona-Infektionen zeigt, dass es im Kitabereich bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften zu wenigen Folgefällen kommt. Deshalb muss dort nicht mehr zwingend für die ganze Gruppe eine Quarantäne angeordnet werden“, begründete Sozialministerin Stefanie Drese das aktualisierte Kontaktpersonenmanagement.

Konkret gilt nunmehr bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS bis einschließlich Stufe „Orange“ folgendes Verfahren in den Kindertageseinrichtungen, sofern aufgrund der Beurteilung durch die zuständige Gesundheitsbehörde nichts anderes festgelegt wird:

Bei einer Corona-Infektion (Indexfall) ohne weitere Folgefälle in der Kita erfolgt nur noch für Kinder mit einem zusätzlichen engen privaten Kontakt zum Indexfall eine Quarantäne für zehn Tage. Es besteht hier aber bereits nach Ablauf von fünf Tagen die Möglichkeit der Freitestung mittels PCR-Test.

Den übrigen Kindern der Kohorte ist der Kita-Besuch weiter möglich, wenn Kriterien, wie eine Symptomkontrolle, die Bildung einer fixen Kohorte mit fest zugeordneten Kindern und Betreuungspersonal und eine Kontaktreduzierung außerhalb der Einrichtung eingehalten werden können. Wenn es zu keinen Folgefällen während der 5-tägigen Überwachungsphase kommt, erfolgt am Ende eine PCR-Testung aller Beteiligten in der Gruppe. Danach kann zum Normalbetrieb zurückgekehrt werden.

Bei einer risikogewichteten Einstufung des LAGuS der Farbe „Rot“ wird durch das zuständige Gesundheitsamt bei Auftreten eines Infektionsfalles eine Quarantäne der gesamten Kohorte angeordnet. Eine Freitestung der Kontaktpersonen nach Ablauf von 5 Tagen kann möglich sein.

Ministerin Drese: „Ziel unserer Maßnahmen ist, die Betreuung der Kinder nicht oder nur kurzzeitig zu unterbrechen. Im Einzelfall gilt immer die Anordnung des örtlich zuständigen Gesundheitsamtes als maßgeblich.“

Zurzeit (Stand 14. September) gibt es in 20 Kindertageseinrichtungen des Landes 28 Infektionsfälle (15 Kinder, 6 Kita-Beschäftigte und 7 Kinder als Folgefälle).

Bestenehrung

Schwerin – Wirtschaftsminister Harry Glawe hat am Montag in Schwerin Zeugnisse an die besten Absolventen der IHK-Sommerprüfungen 2021 überreicht. Insgesamt hatten sich fast 1.100 Auszubildende den Facharbeiterprüfungen gestellt; 51 Absolventen erhielten eine Ehrung.

„Die Absolventen der diesjährigen Abschlussprüfungen hatten neben den hohen Prüfungsanforderungen eine weitere Herausforderung zu bewältigen. Ein Teil der Ausbildung und die Prüfungen wurden unter Pandemiebedingungen absolviert. Das hat von Unternehmen und Mitarbeitern viel gefordert. Umso höher sind die herausragenden Leistungen zu werten. Zugleich zeigt dies den Arbeitgebern, dass sie auf leistungsbereite, engagierte junge Menschen treffen, die die Zukunft der Unternehmen mitbestimmen. Qualifizierte Mitarbeiter werden dringend gebraucht, da der Fachkräfteengpass im Land sich in den nächsten Jahren verschärfen wird“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe vor Ort.

Die Absolventen kamen aus den Berufen Anlagenmechaniker, Biologielaborant, Elektroniker für Betriebstechnik, Fachinformatiker Systemintegration, Fachkraft für Lebensmitteltechnik, Fertigungsmechaniker, Hotelfachfrau, Industriekaufmann, Industriemechaniker, Kaufmann für Büromanagement, Kaufmann für Marketingkommunikation, Kaufmann im Einzelhandel, Kaufmann im Gesundheitswesen, Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Mediengestalter Digital und Print, Medienkauffrau Digital und Print, Medientechnologe Druck, Mechatroniker, Veranstaltungskaufmann sowie Verfahrensmechaniker für Kunststoff und Kautschuk.

„Der Wandel der Arbeitswelt, vor allem die steigende Digitalisierung zieht Veränderungen nach sich. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, lohnt es sich, sich auch zukünftig weiterzubilden oder Zusatzqualifikationen zu erwerben. Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Basis für die weitere berufliche Entwicklung. Das Wirtschaftsministerium fördert das mit Bildungschecks oder über das Meister-Extra“, sagte Glawe.

Die Förderung berufsbegleitender Qualifizierungsmaßnahmen wird über die Qualifizierungsrichtlinie mit zwei Maßnahmenbereiche umgesetzt, über Bildungsschecks und unternehmensspezifische Weiterbildungsmaßnahmen. Seit dem Jahr 2015 wurden insgesamt 3.027 Förderanträge auf Bildungsschecks in Höhe von rund 4,5 Millionen Euro bewilligt.

Bei den unternehmensspezifischen Weiterbildungsmaßnahmen werden Unternehmen unterstützt bei der Durchführung speziell auf sie zugeschnittener Weiterbildungsprojekte. Förderfähig sind Analysen des Qualifizierungsbedarfs im Zusammenhang mit Kompetenzfeststellungen der Beschäftigten (Beratung) bzw. nur Kompetenzfeststellungen (Beratung) als auch konkrete Schulungsmaßnahmen. Zudem kann jeder erfolgreiche Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Handwerksmeister oder Industriemeister das Meister-Extra des Wirtschaftsministeriums erhalten. Mit dem Meister-Extra soll das persönliche Engagement für die Meisterqualifikation anerkannt und der Meister-Titel als Gütesiegel für die Qualität im Handwerk und in der Industrie in Mecklenburg-Vorpommern gestärkt werden. Im Jahr 2020 erhielten 215 Meister die Unterstützung.

„Die kontinuierliche Ausbildung zeitgemäßer Kompetenzen ist ein wesentlicher Aspekt der Fachkräftesicherung in Unternehmen. So kann es Unternehmen gelingen, notwendige Veränderungsprozesse gemeinsam mit den eigenen Mitarbeitern zukunftssicher zu gestalten“, sagte Glawe.

Die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin vertritt für etwa 25.000 Mitgliedsunternehmen die Interessen der gewerblichen Wirtschaft ihres Bezirks in den Landkreisen Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie in der Landeshauptstadt Schwerin. Zum 31.08.2021 wurden nach Angaben der IHK 1.151 neue Ausbildungsverträge eingetragen, davon 326 in gewerblichen Berufe und 825 in kaufmännischen Berufen.

Forschung: Internationale Zusammenarbeit

Schwerin – Die Landesregierung investiert zukünftig stärker in die europäische Kooperation von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Mecklenburg-Vorpommern. Forscherinnen, Forscher, Künstlerinnen und Künstler, aber auch Studierende und Promovierende können künftig ein Stipendium von 1.500 Euro erhalten. Bislang lag der Betrag bei 1.000 Euro. Das ist eine Anhebung um 50 Prozent.

„Die Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern und Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Ausland wird dadurch gestärkt“, sagte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Wir ermöglichen es damit qualifizierten Nachwuchskräften aus unserem Land, in noch engeren Kontakt zu ihren europäischen Kolleginnen und Kollegen zu treten. Gleichzeitig werden auch Studierende, Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler, Künstlerinnen und Künstler europäischer und nicht-europäischer Hochschulen und Forschungseinrichtungen gefördert, wenn sie auf Vorschlag unserer Professorinnen und Professoren in Projekten und in Arbeitsprogrammen an unseren Hochschulen und in unseren Forschungseinrichtungen mitwirken.“

Zentrale Punkte der Förderung sind die Stärkung wissenschaftlicher Kontakte. Insbesondere um die Vorphase für Anträge nach europäischen Forschungsprogrammen vorzubereiten. Ebenso kann Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftlern, Künstlerinnen und Künstlern für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe von maximal 1.500 Euro in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Studierende und Promovierende können während des Studiums und während ihrer Promotionsphase gefördert werden.

Studierenden kann für den Lebensunterhalt und die Unterkunft an einem europäischen oder nicht-europäischen Wissenschaftsstandort ein Stipendium in Höhe des maximalen BAföG-Höchstsatzes in Abhängigkeit von der Dauer des Aufenthalts auf Antrag gewährt werden. Auch Reisekosten werden bezuschusst.

Die Förderung kann nur gewährt werden, wenn keine Mittel anderer Wissenschaftsorganisationen oder Dritter für den Aufenthalt bzw. die Reisekosten in Anspruch genommen werden.

Landwirtschaft in der Schule

Bauernverband Uecker-Randow wird Partner beim ganztägigen Lernen

Schwerin – Zukünftig werden Schülerinnen und Schüler in der Schule in Mecklenburg-Vorpommern mehr über die Bedeutung der Landwirtschaft erfahren können. Der Bauernverband Uecker-Randow e. V. hat sich der Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen angeschlossen und wird mit Projekten im Ganztagsschulbereich landwirtschaftliche Fragestellungen in den Schulalltag einbringen.

Die Unterzeichnung des Kooperationsvertrages fand heute im Beisein von Bildungsministerin Bettina Martin in Pasewalk statt. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hatte die Initiative 2018 ins Leben gerufen, um beim ganztägigen Lernen stärker mit außerschulischen Partnern zusammenzuarbeiten und Ganztagsangebote abwechslungsreicher zu gestalten.

„Gerade in einem stark landwirtschaftlich geprägten Bundesland wie unserem ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche einen guten Zugang zu landwirtschaftlichen Themen erhalten und mehr über diesen gesellschaftlich so wichtigen Bereich lernen können. Über die Kooperation mit dem Bauernverband Uecker-Randow können die Schülerinnen und Schüler auch mehr über die beruflichen Perspektiven, die die Landwirtschaft bietet, erfahren. Es ist deshalb ein großer Zugewinn, dass die Kooperationsinitiative für ganztägiges Lernen diesen Partner gewonnen hat“, sagte Bildungsministerin Bettina Martin. „Mit dem Bauernverband Uecker-Randow ist der wichtige Bereich der Landwirtschaft vertreten. Kindern und Jugendlichen kann auf anschauliche Weise vermittelt werden, dass Gemüse, Fleisch oder Honig nicht aus dem Supermarktregal kommen, sondern in der Region produziert werden. Das prägt auch den Umgang mit unseren Lebensmitteln“, betonte Martin.

„Wir möchten Kindern und Jugendlichen die Landwirtschaft näher bringen“, sagte der Vorsitzende des Bauernverbandes Uecker-Randow, Emanuel Reim. „Das geht am besten, wenn wir mit den Schulen intensiver zusammenarbeiten. Mit unserem Lernpfad, den wir kürzlich eröffnet haben, können wir den Schulen auch etwas bieten. Kinder und Jugendliche können ganz praktische Erfahrungen im Bereich der Landwirtschaft machen. Die Kooperationsinitiative ist eine gute Grundlage für weitere Aktivitäten. Zugleich ist der Beitritt eine Wertschätzung unserer Arbeit und macht die Zusammenarbeit mit den Schulen einfacher“, so Reim.

Mit dem Bauernverband Uecker-Randow sind insgesamt 18 Partner in der Kooperationsinitiative vertreten. Zu den Partnern gehören u. a. der Landessportbund, der Landesfußballverband, der Landesfeuerwehrverband, die Fachstelle für Kulturelle Bildung, der Landesjugendring, weitere Sportverbände, die beiden Kirchen und die Bundesagentur für Arbeit.

Über die Online-Plattform www.kooperation-mv.de der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ in Waren können Schulen und Kooperationspartner in Kontakt treten. Jede ganztägig arbeitende Schule erhält ein Grundbudget in Höhe von 2.500 Euro, um Kooperationspartner in den Schulbetrieb einbinden zu können. Darüber hinaus haben Schulen die Möglichkeit, das Finanzbudget für Kooperationspartner zu erweitern.

Im Schuljahr 2021/2022 gibt es 349 ganztägig arbeitende Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Für 74.846 Schülerinnen und Schüler ist damit die Teilnahme an Ganztagsangeboten gewährleistet. Verglichen mit dem Schuljahr 2014/2015 – vor Beginn des forcierten Ausbaus des ganztägigen Lernens – sind das 13.339 zusätzliche Schülerinnen und Schüler.

Baugrundstück übertragen

Hochschule des Bundes soll in Rekordtempo gebaut werden

Rostock – Schon in vier Jahren sollen die ersten Studierenden des Zolls an  Hochschule des Bundes ihre Ausbildung in Rostock beginnen. Heute hat Finanzminister Reinhard Meyer der Direktionspräsidentin bei der Generalzolldirektion Gerda Koszinowski offiziell das Grundstück im Rostocker Stadtteil Lichtenhagen übergeben. Jetzt kann die Landesbauverwaltung mit den Planungen beginnen.

Der zukünftige Ausbildungsstandort umfasst mehrere Gebäude und Nutzungsmöglichkeiten. Neben einem Büro- und Verwaltungsgebäude sollen auch Seminar-/ Schulungsgebäude, eine Bibliothek, insgesamt 24 Lehrsäle und 48 Gruppenarbeitsräume entstehen. Zudem ein Audimax, ein Wirtschaftsgebäude mit Mensa, Wohngebäude für 600 Unterkünfte einschließlich eines Fitnessraumes und dazu noch ausreichend PKW- und Fahrrad-Stellplätze.

Insgesamt ergibt sich daraus ein Flächenbedarf von ca. 40.000 Quadratmetern. Entstehen soll der riesige neue Campus in Rostock Lichtenhagen. Das Land hatte sich beim Bund als Standort für die Zollausbildung beworben und ein gut 3 Hektar großes Grundstück in der Möllner Straße in Rostock- Lichtenhagen angeboten.

Finanzminister Reinhard Meyer konnte Dr. Rolf Bösinger, den zuständigen Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, bei einem Vor-Ort-Besuch im Frühjahr von den Vorteilen des Standortes überzeugen: „Mit seiner Universität, der Lage an der Ostseeküste und den vielen jungen Menschen konnte Rostock punkten. Das Grundstück hier in Lichtenhagen war lange von der Universität Rostock genutzt worden. Mit den Planungen für das ULMICUM ist aber klar, dass wir dieses Grundstück nicht mehr benötigen.“

Staatssekretär Dr. Bösinger betonte die Attraktivität Rostocks als neuen Hochschulstandort für den Zoll: „Rostock und Umgebung bietet Studierenden bereits heute ein attraktives und modernes Studienangebot und -umfeld. Ich freue mich sehr, dass hier nun auch ein modernes Bildungszentrum entstehen wird, das für die Zöllnerinnen und Zöllner optimale Rahmenbedingungen bietet.“

Mit der Übertragung der Flächen an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) – das zentrale Immobilienunternehmen des Bundes –  können jetzt die offiziellen Planungen beginnen. Und auch hier ist die Landesbauverwaltung wieder gefragt. Denn im Rahmen einer sogenannten Organleihe baut das Land mit seiner Verwaltung für die BImA.

Zunächst finden nun die bauvorbereitenden Maßnahmen statt. Das bedeutet Kampfmittelberäumung, Baugrunduntersuchungen, die Prüfung artenschutzrechtlicher Belange, Schadstoffsanierungen, den Abbruch von Altbestand sowie die Umverlegung von Elektro-, Wasser-, Abwasser- und Fernwärmeleitungen. Läuft alles nach Plan, können die Bauarbeiten im kommenden Jahr starten.

„Der Zeitplan ist ambitioniert“, so Finanzminister Reinhard Meyer. „Die engen Zeitvorgaben sind eine Herausforderung, der wir uns mit unserer Bauverwaltung aber gerne stellen. Mit Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe wird hier ein echtes Konjunkturprogramm angeschoben. Wichtig ist jetzt, dass alle Projektbeteiligten eng zusammenarbeiten.“

Rostocks Oberbürgermeister Claus Ruhe Madsen freut sich, dass damit studentisches Leben in Lichtenhagen auch künftig gesichert ist. „Nur wenige Kilometer vom Ostseestrand zu studieren, ist schon ein ganz besonderes Privileg! Ich freue mich, dass unser gemeinsames Werben so erfolgreich war, auch dank der Unterstützung von Rostock Business und unserem Eigenbetrieb Objektbewirtschaftung und -entwicklung. Rostocks künftig jüngster Hochschulstandort wird Studium und Forschung an unserer traditionsreichen Universität Rostock gut ergänzen.“

Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit

Drese: Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule sorgt für mehr Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit

Schwerin – Nach dem Deutschen Bundestag hat auch der Bundesrat das „Ganztagsförderungsgesetz“ beschlossen. Damit wird schrittweise ab 2026 ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule eingeführt.

„Wir haben ein wichtiges bildungs- und familienpolitisches Projekt für mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf angeschoben“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese, die für die Landesregierung heute im Bundesrat sprach.

Ganztägige Bildung und Förderung sorge dafür, dass alle Kinder gut ins Schulleben starten und damit gleiche Chancen haben, sagte Drese: „Bildungschancen dürfen nicht von der Herkunft oder dem Geldbeutel ihrer Eltern abhängen.“

Ministerin Drese hob in ihrer Bundesrats-Rede die enormen Herausforderungen für Bund, Länder und Kommunen zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs ab 2026 hervor. „Dafür müssen viele neue Plätze entstehen und brauchen wir viel qualifiziertes Personal“, so Drese.

Das gelte natürlich besonders für Länder wie Nordrhein-Westfalen, die einen erheblichen Rückstand an Ganztagsplätzen aufweisen. Drese: „Aber auch für Mecklenburg-Vorpommern, obwohl wir bereits jetzt mit einer Betreuungsquote im Hort von rund 72 Prozent den bundesweit höchsten Anteil an Ganztagsplätzen im Grundschulbereich haben.“

„Wir müssen und wollen nicht nur neue Plätze schaffen, sondern auch qualitativ und baulich gute“, sagte Drese mit Blick auf die Gestaltung der Gebäude, der Räume und der Außenanlagen. Es sei deshalb wichtig, dass die Finanzhilfen des Bundes auch für den Erhalt bereits bestehender Betreuungsplätze gewährt werden und eine höhere Beteiligungsquote für den Bund bei den Investitionskosten vorgesehen ist, so Stefanie Drese.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es rund 43.000 belegte Plätze im Hort (Stichtag 01.03.2021) – ein Zuwachs von fast 7.000 Plätzen gegenüber 2016.

Nach Berechnungen des Sozialministeriums müssen in MV noch ca. 10.000 zusätzliche Hortplätze für die Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung im Grundschulalter ab 2026 geschaffen werden.