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Kategorie: KiTa/Bildung/Schule/Uni

Land stärkt Erinnerungskultur

Oldenburg: Die Erinnerung an die Opfer des Holocaust ist unsere Verpflichtung

Schwerin – Das Land hat mit verschiedenen Projekten die Erinnerungskultur an den Schulen gestärkt. Schülerinnen und Schüler haben durch diese Angebote die Möglichkeit, die Geschichte des Nationalsozialismus und des Holocaust besser emotional nachzuvollziehen. Neben einem digitalen Lerntool mit Interviews von Überlebenden der Shoah hat das Land die Fördermittel für mehrtägige Gedenkstättenfahrten in die ehemaligen deutschen NS-Vernichtungslager nach Auschwitz-Birkenau, Majdanek, Treblinka, Belzec, Sobibor und Kulmhof verdreifacht. Außerdem hat das Land die Kooperationsvereinbarung mit der Holocaust-Gedenkstätte in Yad Vashem verlängert, um weiterhin Lehrkräftefortbildungen anzubieten.

„Die Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus und an die Opfer des Holocaust ist unsere Verpflichtung“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten ist Thema im Geschichtsunterricht. Doch Schülerinnen und Schüler werden emotional stärker angesprochen, wenn die Ursachen, Formen und Auswirkungen durch persönliche Schicksale veranschaulicht werden. Genau dies leistet zum Beispiel unser Multimedia-Projekt, in dem Überlebende der Shoah berichten. In einer Zeit, in der es immer weniger Zeitzeuginnen und Zeitzeugen gibt, ist das umso wichtiger“, erläuterte Oldenburg.

Im Multimedia-Projekt „Als junger Mensch in der Shoah – Digitales Lerntool gegen das Vergessen“, kommen die Holocaust-Überlebenden Miriam Bruderman, Batsheva Dagan, Eva Erben, Mieczyslaw Grochowski, Regina Steinitz und der 2023 verstorbene Sally Perel zu Wort. Im Lerntool beantworten sie Fragen, die Jugendliche auch viele Jahrzehnte später beschäftigen und bewegen. In den Antworten geht es um Hass und Unterdrückung, aber auch um Lebensentwürfe und um den Wunsch nach Frieden und gutem Zusammenleben. Das Lerntol steht über das landesweite Lernmanagementsystem „itslearning“ allen Schulen zu Verfügung.

Seit dem vergangenen Jahr haben mehr Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit, an mehrtägigen Fahrten in die ehemaligen deutschen Vernichtungslager in Polen teilzunehmen. Das Land hat 2024 die Mittel von jährlich 50.000 Euro auf 150.000 Euro erhöht. Die Aufstockung der Fördermittel für Gedenkstättenfahrten ist eine konkrete Umsetzung des Landtagsbeschlusses „Demokratische Erinnerungskultur an Schulen stärken“. Die Landesregierung ist damit auch Anregungen von Lehrkräften nachgekommen, die sich für die Ausweitung dieser Fahrten ausgesprochen hatten.

„Bei der Förderung von Gedenkstättenfahrten liegt Mecklenburg-Vorpommern im bundesweiten Vergleich deutlich an der Spitze. Mit den Gedenkstättenbesuchen wird Geschichte erlebbar. Schülerinnen und Schüler setzen sich mit Gewaltherrschaft und Menschenfeindlichkeit auseinander. Das ist ein unerlässlicher Beitrag, dem Antisemitismus vehement entgegenzutreten und die Erinnerungskultur weiter zu stärken. Es ist unsere Verpflichtung, Wege gegen das Vergessen zu initiieren. Darüber hinaus zeigen wir unseren Lehrkräften auf, wie sie die NS-Geschichte, den Holocaust und Antisemitismus in der Schule thematisieren können“, sagte die Bildungsministerin.

Das Land und die Internationale Holocaust Gedenkstätte Yad Vashem in Jerusalem intensivieren hierfür die Bildungsarbeit. Das Bildungsministerium und die Gedenkstätte haben im vergangenen Jahr die Kooperationsvereinbarung über Lehrkräftefortbildungen verlängert. Vorgesehen sind auch digitale Fortbildungen. So hat im vergangenen Jahr der Deutsche Botschafter in Israel, Steffen Seibert, eine Lehrkräftefortbildung zum Thema Antisemitismus durchgeführt.

Im Februar dieses Jahres bietet das Land Lehrkräften eine Fortbildung zum Thema Antisemitismus in Rom an. Die mehrtägige Veranstaltung, die in enger Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft initiiert wurde, ist als Ersatz für Fortbildungen in Israel geplant. Wegen der Sicherheitslage sind Lehrkräftefortbildungen dort derzeit nicht möglich. Geplant sind unter anderem eine Tour durch das Jüdische Museum, eine Besichtigung der Großen Synagoge eine Höhlenbesichtigung zum Thema „Massaker der Ardeatinischen Höhlen“ und eine Besichtigung der Jüdischen Katakomben in Rom.

Lehrkräfte: weniger Verwaltungsaufgaben

Oldenburg: Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Das Land hat zahlreiche Vorhaben umgesetzt, um Lehrkräfte an den Schulen zu entlasten. Schwerpunkte bilden dabei die Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer von Verwaltungstätigkeiten, die personelle Unterstützung bei organisatorischen Tätigkeiten und ein Abbau der Bürokratie.

„Wir schaffen Freiraum, damit sich Lehrkräfte auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben in den vergangenen Jahren viele Maßnahmen umgesetzt, damit Lehrerinnen und Lehrer den Großteil ihrer Zeit für das Unterrichten aufwenden können. Wir nehmen die Hinweise von Lehrkräften ernst, dass sie sich eine weitere Reduzierung wünschen. Hieran arbeiten wir. Konstruktive Vorschläge nehmen wir gerne entgegen. Zur Ehrlichkeit gehört dazu, dass der Lehrerberuf nicht gänzlich ohne Verwaltungstätigkeiten auskommt“, betonte Oldenburg.

Auswahl von Maßnahmen, wie Lehrkräfte entlastet werden:

  • Beschäftigung von Verwaltungsfachkräften an 32 allgemein bildenden Schulen mit besonderen Lagen und an 17 beruflichen Schulen mit über 500 Schülerinnen und Schülern
  • Einrichtung von 240 Stellen für Alltagshilfen zur organisatorischen Unterstützung
  • Beschäftigung von unterstützenden pädagogischen Fachkräften an Schulen mit besonderen Herausforderungen
  • Bis zu vier Altersanrechungsstunden für Lehrkräfte
  • Seit 2022 insgesamt 2.400 Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen eingestellt durch Straffung und Verkürzung der Stellenbesetzungsverfahren
  • Beschäftigung von Vertretungslehrkräften und externer Vertretungskräfte
  • Gestaltung von Ganztagsangeboten durch außerschulische Kooperationspartner
  • Bereitstellung digitaler Unterrichtshilfen über das Lernmanagementsystem „itslearning“, um den Aufwand der Vorbereitung zu verringern
  • Zusammenführung von Erlassen und Verordnungen, um Regelungen übersichtlicher zu gestalten
  • Einrichtung von langfristigen Unterrichtsstundenkonten und höhere Vergütung der Mehrarbeit
  • Kompakte Informationen über rechtliche und organisatorische Neuerungen an den Schulen in sogenanten One-Pagern

Bildungsministerin Simone Oldenburg ging in diesem Zusammenhang auch auf den Wunsch einer Reduzierung der Pflichtstundenzahl für Lehrkräfte ein: „Eine Absenkung des Regelstundenmaßes um eine Lehrerwochenstunde würde bei knapp 13.000 Lehrkräften die Neubesetzung von rund 500 Stellen erfordern. Dies entspricht einem finanziellen Volumen von über 50 Millionen Euro jährlich. Dies ist bei dem derzeitigen bundesweiten Lehrkräftemangel und der Situation auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt nicht zu machen.“

Auf die Forderung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nach einem landesweit einheitlichen gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel in den Kitas entgegnete die Bildungsministerin: „Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern einen Landesrahmenvertrag. Er stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte sowie einen einheitlichen Personal- und Leistungsschlüssel“, erläuterte Oldenburg.

„Land und Kommunen haben in den Kitas für viele Qualitätsverbesserungen gesorgt, die es ohne den Landesrahmenvertrag nicht geben würde. Durch den Mindestpersonalschlüssel, aber auch durch die Nicht-Anrechnung der Auszubildenden zur Erzieherin bzw. zum Erzieher für 0- bis 10-Jährige können zusätzlich 1.200 Erzieherinnen und Erzieher eingestellt werden. Nahezu ausgeschlossen ist vor diesem Hintergrund, dass die Kita-Träger Erzieherinnen und Erzieher kündigen werden“, sagte sie.

Zeugnissorgentelefon vor den Winterferien

Oldenburg: Ein offenes Ohr haben und Sorgen von Schülerinnen und Schülern ernst nehmen

Schwerin – Das Bildungsministerium bietet bereits in der letzten Woche vor den Winterferien ein Zeugnissorgentelefon an. Ab Montag, 27. Januar 2025, ist das Zeugnissorgentelefon erreichbar. Die Hotline ist ein Angebot des Zentralen Fachbereichs für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen jeweils eine Woche vor und eine Woche nach der Zeugnisausgabe mit Rat und Hilfe bei allen Fragen rund um das Zeugnis zur Verfügung, ob es dabei um den Umgang mit Enttäuschung und Ängsten oder um Konflikte in der Familie geht. Schülerinnen und Schüler können auch Tipps erhalten, wie sie ihre Leistungen verbessern.

„Uns ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler, aber auch ihre Eltern wissen, dass wir ein offenes Ohr haben und ihre Sorgen ernst nehmen. Dafür können sie sich an die Lehrkräfte ihres Vertrauens oder an das Zeugnissorgentelefon wenden. In den Gesprächen mit Eltern, Kindern und Jugendlichen zeigen wir Wege auf, wie Schülerinnen und Schüler ihre Leistungen verbessern können und wie sie eventuell vorhandene Wissenslücken schließen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die telefonische Beratung ist vom 27. Januar 2025 bis 7. Februar 2025 unter der Nummer 0385 588 7987 (montags bis freitags und auch am Samstag, 1. Februar 2025), jeweils in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Schwerpunkte für Ganztagsbetreuung

Oldenburg: Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Betreuung der Kinder spürbar

Schwerin – Beim Runden Tisch „Ganztag“ haben sich die Partnerinnen und Partner innerhalb eines Jahres über Möglichkeiten verständigt, wie die Ganztagsbetreuung für alle Grundschulkinder vollständig abgesichert werden kann. Ab dem 1. August 2026 gilt für alle Kinder bundesweit ein Rechtsanspruch auf eine Betreuung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Einführung der Ganztagsbetreuung erfolgt schrittweise, zunächst für Kinder der Jahrgangsstufe 1. In den Folgejahren wird der Rechtsanspruch um je eine Jahrgangsstufe ausgeweitet, sodass mit dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind eine umfassende Betreuung erhalten kann.

„Mit dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz verbessert sich die Förderung und Betreuung der Kinder spürbar“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben Schwerpunkte erarbeitet, wie der Rechtsanspruch erfüllt werden kann. Im Fokus stehen dabei der weitere Platzausbau durch die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Hortträger, die Koordination von Grundschule, Hort und den außerschulischen Partnern sowie die Entwicklung von Qualitätsstandards und Kooperationsvereinbarungen. Ich bedanke mich bei allen Partnern, die daran konstruktiv und mit großem Engagement mitgearbeitet haben. Die Schwerpunkte stimmen wir innerhalb der Landesregierung final ab. Anschließend legen wir die Vorschläge dem Bildungsausschuss vor. Bis zur Erfüllung des Rechtsanspruchs haben wir noch anderthalb Jahre Zeit. Wir sind gut vorbereitet. In diesem Zeitraum werden wir Regionalkonferenzen durchführen, um mit den Beteiligten vor Ort die einzelnen Schritte zu besprechen“, so Oldenburg.

Auf Initiative der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat der Landtag beschlossen, mit den kommunalen Landesverbänden, den Trägern von Kindertageseinrichtungen sowie den außerschulischen Kooperationspartnern ins Gespräch zu kommen und unter Beteiligung des Landes einen Runden Tisch einzuberufen. Der Runde Tisch „Ganztag“ und seine Arbeitsgruppen standen vor der Aufgabe, zwei unterschiedlich arbeitende Systeme, die Grundschulen (angesiedelt beim Land) und die Horte (angesiedelt bei den örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe) aufeinander abzustimmen.

Die Kooperationsinitiative „Ganztägig lernen“ hat dazu geführt, dass es heute viele außerschulische Angebote in ganztägig arbeitenden Grundschulen und weiterführenden Schulen gibt. Ziel ist es, durch außerschulische Bildungspartner den Schultag für Schülerinnen und Schüler abwechslungsreicher zu gestalten. Das Netzwerk ist in den vergangenen Jahren immer weiter gewachsen. Derzeit gehören ihm 25 (zumeist) Dachorganisationen außerschulischer Akteure an, wie z. B. der Landessportbund, der Landesfeuerwehrverband, der Landesangelverband, das THW, die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern des Landes oder die LIGA der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Jüngster Partner ist der F.C. Hansa Rostock e. V. Eine Datenbank der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ bringt Schulen und Kooperationspartner zusammen.

Weitere Informationen: www.ganztag-mv.de

Land will Schulträger unterstützen

Oldenburg: Geplantes Schulgesetz bietet Rechtssicherheit und Einsparungen für Kommunen und Landkreise

Schwerin – Das Land will ab dem kommenden Schuljahr die Schulkostenbeiträge für Schülerinnen und Schüler übernehmen, die ihren Wohnsitz in Polen haben und eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Das sieht der Gesetzentwurf für eine Änderung des Schulgesetzes vor, der sich derzeit im parlamentarischen Verfahren befindet. Mit dieser Regelung will das Land eine rechtliche Lücke schließen und die Landkreise und Gemeinden entlasten.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Mit dem geplanten Schullastenausgleich, der in der Novelle des Schulgesetzes vorgesehen ist, will das Land die jährlichen Kosten für die Beschulung polnischer Schülerinnen und Schüler übernehmen. In diesem Schuljahr wären das ca. 83.000 Euro. Damit besteht eine klare Regelung, die es vor allem den Schulen ermöglicht, weiter für deutsch-polnische Kooperationen zu werben und diese auszubauen.“

Der Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg Heiko Miraß: „Dass Kosten für die Beschulung von polnischen Schülerinnen und Schülern durch die Landkreise und Kommunen getragen wurden, stand den Bemühungen des Zusammenwachsens der Metropolregion im Wege. Daher freue ich mich sehr, dass die Schulträger nun entlastet werden.“

Im Schuljahr 2024/2025 besuchen 56 Schülerinnen und Schüler aus Polen eine allgemein bildende Schule in Mecklenburg-Vorpommern. Das sind die Grundschule Heringsdorf, die Grundschule „Am See“ in Löcknitz, die Europäische Gesamtschule Insel Usedom und das Deutsch-Polnische Gymnasium Löcknitz.

Deutschland und Polen haben am 17. Juni 1991 den deutsch-polnischen Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit geschlossen. Zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen gibt es auf dieser Grundlage seit vielen Jahren internationale Kooperationen und Projekte im Sinne eines guten deutsch-polnischen Nachbarschaftsverhältnisses:

  • An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann Polnisch-Unterricht erteilt werden. Im Schuljahr 2023/2024 fand Polnisch-Unterricht an 17 Schulen im Land statt. 1.423 Schülerinnen und Schüler nahmen an diesem Angebot teil.
  •  Polnisch wird auch für Schülerinnen und Schüler mit polnischer Herkunftssprache als Wahlpflichtfach oder als Pflichtfach angeboten. Im Schuljahr 2023/2024 nahmen 229 Schülerinnen und Schüler an diesem Unterricht teil. Die Nachfrage bleibt seit Jahren auf einem stabilen Niveau.
  •  In Mecklenburg-Vorpommern ist Polnisch darüber hinaus als Abiturfach zugelassen. Seit dem Schuljahr 2019/2020 können Schülerinnen und Schüler Polnisch als schriftliches Abiturfach auf Leistungskursniveau belegen.
  •  Die deutsch-polnische Geschichtsbuchreihe „Europa – unsere Geschichte, Band 1-4“ soll Schülerinnen und Schülern ein besseres Kennenlernen der Geschichte des Nachbarn ermöglichen. Die Bücher können seit Februar 2023 in 26 Schulen genutzt werden. Das Land hat das Projekt mit ca. 88.200 Euro unterstützt.
  •  Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss ist seit 2011 ein Gremium, das eine Plattform für den Austausch im Bildungsbereich zwischen Deutschland und Polen bietet. Die deutsche Geschäftsstelle des Ausschusses hat ihren Sitz im Bildungsministerium. Der Deutsch-Polnische Bildungsausschuss tagt in der Regel jährlich alternierend auf deutscher und polnischer Seite. Die Beratungen des Ausschusses werden in deutscher und polnischer Sprache unter Beteiligung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern geführt.

Digitalisierung der Schulen weit vorangebracht

Oldenburg: Durch den DigitalPakt bieten unsere Schulen heute zeitgemäße Lernbedingungen

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern rechnet beim Digitalpakt 2.0 über einen Zeitraum von sechs Jahren mit insgesamt 50 Millionen Euro zusätzlicher Bundesmittel. Bund und Länder beabsichtigen, für die Laufzeit von 2025 bis 2030 insgesamt fünf Milliarden Euro zu gleichen Teilen bereitzustellen. Beide Seiten wollen sich damit mit bis zu 2,5 Milliarden Euro engagieren. Die Länder können dabei laufende und geplante Vorhaben, die den Zielen des Digitalpakts 2.0 entsprechen, anrechnen. Das geht aus der Absichtserklärung des Bundesbildungsministeriums und der Bildungsministerkonferenz für den Digitalpakt 2.0 hervor. Die Verteilung der Bundesmittel für die Länder erfolgt über den Königssteiner Schlüssel.

„Wer unsere Schulen besucht, kann sich anschauen, wie stark sie vom DigitalPakt profitiert haben“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Diese Förderung muss fortgeführt werden, um nicht bei dem Erreichten stehenzubleiben. Mit der Absichtserklärung von Bund und Ländern sind wir in wenigen Wochen soweit gekommen wie Jahre vorher nicht. Ich danke dem amtierenden Bundesbildungsminister für die konstruktiven Gespräche. Als Präsidentin der Bildungsministerkonferenz werde ich mit der neuen Bundesregierung nach Amtsantritt zeitnah Gespräche über die Umsetzung des Digitalpakts 2.0 aufzunehmen. Das Schreiben dazu liegt schon in der Schublade. Der Digitalpakt 2.0 muss kommen“, so Oldenburg.

Der Digitalpakt 2.0 gliedert sich in drei Handlungsstränge, so ist es in der gemeinsamen Erklärung von Bund und Ländern formuliert. Handlungsstrang I liegt das Ziel zugrunde, den Auf- und Ausbau einer leistungsfähigen digitalen Bildungsinfrastruktur an den Schulen voranzutreiben und deren Nutzung zu gewährleisten. Handlungsstrang II soll die digitalisierungsbezogene Schul- und Unterrichtsentwicklung in den Fokus nehmen. Hierzu zählen neben der Weiterentwicklung curricularer Vorgaben die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und die Weiterentwicklung einer länderübergreifenden integrierten digitalen Bildungs(medien)infrastruktur. Handlungsstrang III sieht vor, eine Bund-Länder-Initiative „Digitales Lehren und Lernen“ zu vereinbaren. Ziel ist eine evidenzbasierte Qualitätsentwicklung der digitalen Lehrkräftebildung. Außerdem sollen konkrete Konzepte bereitgestellt werden, die von den Schulen genutzt werden können.

Bei der Umsetzung des DigitalPakts Schule (Basisprogramm) zieht das Land eine positive Bilanz. In Mecklenburg-Vorpommern standen 109,1 Millionen Euro (90 Prozent Bundesmittel, 10 Prozent Landesmittel) zur Verfügung. Die Schulträger haben 100 Prozent der Fördermittel beantragt und das Land hat 100 Prozent der Fördermittel bewilligt. Der Großteil der Schulträger konnte seine Fördervorhaben bis Ende 2024 abschließen. Für 70 von 436 Förderprojekten liegen Anträge auf eine Verlängerung des Bewilligungszeitraumes bis Ende März 2025 vor.

Über das Sofortausstattungsprogramm für Schülerinnen und Schüler standen ca. 11 Millionen Euro für die Anschaffung von digitalen Leihgeräten zur Verfügung. Das Land hat alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt. Das Förderprogramm konnte bereits im Jahr 2023 abgeschlossen werden. Über das Förderprogramm „Leihgeräte für Lehrkräfte“ standen ebenfalls ca. 11 Millionen Euro für die Anschaffung von digitalen Leihgeräten bereit. Das Land hat alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt. Über das Förderprogramm „Administration“ standen ebenfalls 11 Millionen Euro zur Verfügung, die für den technischen Support, Wartung und Pflege der Hard- und Software verwendet werden können. Auch hier wurden alle Fördermittel bewilligt und ausgezahlt.

„Durch den DigitalPakt bieten unsere Schulen heute zeitgemäße Lernbedingungen“, betonte die Bildungsministerin. „Die Schulen konnten unter anderem mit W-LAN, interaktiven Tafeln, Beamern und Tablets ausgestattet werden. Der Roll-Out-Plan hat für ein geordnetes Verfahren gesorgt, weil die Schulträger von Anfang an wussten, wann sie an der Reihe sind. Die Zusammenarbeitsvereinbarung hat die Aufgabenverteilung klar festgeschrieben. Mit den Medienbildungskonzepten haben die Schulen einen Leitfaden erarbeitet, wie sie die digitale Ausstattung in die pädagogische Arbeit integrieren. Jede Lehrkraft der 13.000 Lehrerinnen und Lehrer hat 10 Stunden Fortbildung zum Umgang mit digitalen Medien absolviert. Ich bedanke mich bei allen Partnerinnen und Partnern, die dazu beigetragen haben, dass unsere Schulen heute digital so gut aufgestellt sind“, so Oldenburg.

Alltagshilfe an Schulen

Oldenburg: Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können

Schwerin – Wer an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern als Alltagshilfe arbeiten möchte, kann sich weiterhin bewerben. Das Land hat offene Stellen im Karriereportal für den Schuldienst ausgeschrieben. Dort finden interessierte Bewerberinnen und Bewerber auch Angaben zum Umfang der Beschäftigung, zur Vergütung und zu den einzelnen Aufgaben. Als Alltaghilfe können sich Personen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung bewerben.

„Schulleitungen und Lehrkräfte sind mit den Alltagshilfen sehr zufrieden. Sie spüren die Entlastung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Alltagshilfen sorgen dafür, dass sich Lehrkräfte besser auf ihre pädagogischen Kernaufgaben konzentrieren können, Kinder gezielter zu begleiten und zu fördern.

Außerdem gewinnen Lehrkräfte durch die Alltagshilfen mehr Zeit für ihre eigentliche Aufgabe – das Unterrichten. Viele Alltagshilfen sind bereits fest in die Lehrerkollegien integriert. Ihre Arbeit wird von allen an der Schule sehr gelobt und geschätzt. An so mancher Schule ist ein Tag ohne die Unterstützung der Alltagshilfe nicht mehr vorstellbar“, betonte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 können Alltagshilfen an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt werden. Das Land hat die Zahl der Stellen verdoppelt, sodass insgesamt 240 Alltagshilfen an den Schulen beschäftigt werden können. Derzeit sind 195 Alltagshilfen an den allgemein bildenden Schulen tätig. Tendenz steigend. Für die Finanzierung der Alltagshilfen stellt das Land pro Jahr insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.

Alltagshilfen entlasten die Lehrkräfte, unterstützen Schülerinnen und Schüler und übernehmen insbesondere folgende Aufgaben:

  • Sie unterstützen Lehrkräfte im Klassenraum beim Auslegen, Austeilen und Bereitstellen von Unterrichtsmaterial an die Schülerinnen und Schüler sowie beim Aufräumen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte bei der Unterrichtsvorbereitung, indem sie Unterrichtsmaterialien bereitstellen und kopieren.
  • Sie begleiten Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Sporthalle oder bei Wander- und Projekttagen.
  • Alltagshilfen unterstützen Lehrkräfte auf dem Außengelände, zum Beispiel bei der Pausenaufsicht.

Die Alltagshilfen kommen aus unterschiedlichen Berufsfeldern. Die bisherigen Stellenbesetzungsverfahren haben gezeigt, dass sich sowohl Personen mit einer Ausbildung im handwerklichen, kaufmännischen, sozialen oder medizinischen Bereich als auch mit einem Studienabschluss bewerben.

„Für eine Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren sich überwiegend Frauen. So sind auch überwiegend Frauen als Alltagshilfe an den Schulen beschäftigt“, erläuterte die Bildungsministerin. „Lehrerkollegien an Grundschulen und insbesondere auch die Schülerinnen und Schüler freuen sich darüber, dass sich vereinzelt auch Männer für die abwechslungsreiche Tätigkeit als Alltagshilfe interessieren“, so Oldenburg.

Weitere Informationen: www.lehrer-in-mv.de

Neues Schulgesetz sorgt für Verlässlichkeit

Oldenburg: Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv

Schwerin – Mit der Änderung des Schulgesetzes sollen die Schulen und Schulträger in Mecklenburg-Vorpommern einen verbesserten, rechtlichen Handlungsrahmen erhalten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem weitere Ausnahmen zu den Schülermindestzahlen vor, um Schulen auch auf dem Land zu erhalten und das Schulnetz in Mecklenburg-Vorpommern zu sichern. Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium soll neu geregelt werden. Schulen in freier Trägerschaft können verlässlicher planen. Schulträger erhalten mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusionsstrategie des Landes. Geplant ist, dass die umfangreichen Änderungen zum Schuljahr 2025/2026 in Kraft treten.

„Wir schließen keine Schulen. Dieses Versprechen haben wir Eltern gegeben und lösen es mit dem Gesetzentwurf ein“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg nach einer öffentlichen Anhörung von Expertinnen und Experten im Bildungsausschuss. „Schulen stärken die Infrastruktur. Dort, wo es Schulen gibt, sind auch die Orte attraktiv. Junge Menschen ziehen dorthin und gründen Familien. Eltern und Schulträger erhalten Planungssicherheit, wenngleich es für das Land bedeuten kann, dass mehr Lehrkräfte eingestellt werden müssen. Die Änderung zahlt sich für mehr als 50 Schulen aus. Damit sind die zahlreichen Anträge auf Ausnahmegenehmigungen endlich Geschichte. Außerdem nehmen wir uns noch mehr Zeit für die Umsetzung der Inklusion. Darum hatten vor allem die Schulträger gebeten“, so Oldenburg.

Der Gesetzentwurf für ein neues Schulgesetz sieht u. a. folgende Neuerungen vor:

  •  Sicherung des Schulnetzes

Das Schulnetz wird gesichert, indem die Schülermindestzahlen für bestehende Grundschulen auf 15 Schülerinnen und Schüler und für bestehende Regionale Schulen auf 30 Schülerinnen und Schüler reduziert werden. Die Ausnahmen für die Unterschreitung der Schülermindestzahlen werden erweitert. Bei mehrfacher Unterschreitung der Mindestschülerzahlen ist ein Genehmigungsvorbehalt für die Eingangsklassenbildung vorgesehen. Dieser wird für einen Übergangszeitraum bis Ende 2030 ausgesetzt.

  •  Schullaufbahnempfehlung

Die Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium wird angepasst: Neben dem Durchschnitt der Halbjahresnoten in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache von 2,5 und besser müssen künftig in diesen drei Kernfächern mindestens ausreichende Leistungen erreicht worden sein. In Einzelfällen kann von den Vorgaben abgewichen werden, um außergewöhnliche Bedingungen berücksichtigen zu können. Die Empfehlung für die weitere Schullaufbahn erfolgt künftig nur noch auf dem Halbjahreszeugnis, eine separate ausführliche Empfehlung entfällt.

  •  Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Die Übergangsvorschriften zur Aufhebung der Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen werden flexibilisiert. Vorgesehen ist, dass die Förderschulen im Zeitraum vom 31. Juli 2027 bis 31. Juli 2030 organisatorisch aufgehoben werden. Das bedeutet, dass alle Schülerinnen und Schüler der verbleibenden Jahrgangsstufen 5 bis 9 ihre Schullaufbahn gemeinsam in ihrer bisherigen Lerngruppe mit der Lehrkraft, die sie bislang beschult, fortsetzen. Die Kinder werden nicht auf andere Klassen aufgeteilt. In dem Schuljahr, an dessen Ende die organisatorische Aufhebung der Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen steht, werden Lerngruppen jahrgangsweise aufwachsend eingerichtet. Die Einrichtung der Lerngruppen erfolgt, beginnend an Grundschulen, mit der Jahrgangsstufe 3.

  •  Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft

Um mehr Planungssicherheit zu gewährleisten, stellt das Land bei der Berechnung der Finanzhilfe zukünftig auf das vorvergangene Haushaltsjahr ab. Bei der Ermittlung der Kostensätze sollen die Personalausgaben des Landes für die verbeamteten Lehrerinnen und Lehrer durch einen pauschalierten Beihilfezuschlag (3,6 Prozent) und pauschalierten Versorgungszuschlag (25 Prozent) angemessen berücksichtigt werden. Die Neuberechnung der Kostensätze ist ab dem Schuljahr 2027/2028 vorgesehen. Als Übergangsregelung erhalten die freien Schulen für die Schuljahre 2025/2026 und 2026/2027 einen Zuschlag zu den aktuellen Schülerkostensätzen. Zudem wird die Möglichkeit eines rückwirkenden Inkrafttretens von neu berechneten Kostensätzen geregelt, der gleichzeitig die freien Schulträger vor Rückzahlungen schützt.