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Kategorie: KiTa / Bildung / Schule / Uni / Ausbildung

Mit Schule und Betrieb zum Schulabschluss

Neues Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die praxisbezogen lernen

Schwerin – Im Schuljahr 2026/2027 startet an 32 Regionalen Schulen und Gesamtschulen in Mecklenburg-Vorpommern das neue Bildungsangebot „Praxisorientierte Berufsreife“. Das Land führt damit das „Produktive Lernen“ und die „Berufsreife dual“ zusammen. „Im neuen Schuljahr besuchen 350 Schülerinnen und Schüler das Angebot der Praxisorientierten Berufsreife. Sie lernen an denselben Standorten, an denen auch die bisherigen Angebote durchgeführt wurden,“ erläuterte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die „Praxisorientierte Berufsreife“ ist ein zweijähriges Bildungsangebot der Flexiblen Schulausgangsphase. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die besser praxisbezogen lernen. Das Angebot verbindet schulisches Lernen mit Erfahrungen aus der Arbeitswelt und motiviert die Jugendlichen auf diese Weise. „Mit der Praxisorientierten Berufsreife wollen wir Jugendlichen einen erfolgreichen Weg zum Erwerb der Berufsreife ermöglichen. Damit verbessern wir ihre Chancen auf einen weiteren Bildungsweg“, so die Ministerin. „Gleichzeitig bleibt der Weg zu einem höheren Schulabschluss offen.“

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Praxis und Schule werden stärker verbunden: Schülerinnen und Schüler lernen künftig an drei Tagen pro Woche in der Schule und besuchen an zwei Tagen einen Betrieb oder eine Einrichtung.
  • Neue Organisationsform: Der Unterricht erfolgt künftig in Schulhalbjahren und nicht mehr in Trimestern wie.
  • Erweiterter Zugang: Das Angebot richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 7 beendet haben. Neu ist auch der Zugang für Jugendliche, die mindestens 14 Jahre alt sind. Ein Einstieg nach der Jahrgangsstufe 8 ist ebenfalls möglich.
  • Kleine Lerngruppen: Die „Praxisorientierte Berufsreife“ bietet eine persönliche Lernatmosphäre mit Lerngruppen von maximal 18 Schülerinnen und Schülern.
  • Weitere Bildungswege bleiben offen: Im Mittelpunkt steht der Erwerb der Berufsreife. Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 erfüllen, können nach der Jahrgangsstufe 9 in eine Klasse der Jahrgangsstufe 10 derselben Schule wechseln und dort die Mittlere Reife erwerben.

Jugendliche, die sich für das das Angebot entscheiden, sollten Interesse am praxisorientierten Lernen sowie ein ausreichendes Maß an Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Bereitschaft zur Mobilität mitbringen.

Das Land stellt für die Praxisorientierte Berufsreife 5,8 Millionen Euro bereit. Ziel ist es, das Angebot schrittweise auszubauen und noch mehr Schülerinnen und Schülern die Chance auf einen bundesweit anerkannten Schulabschluss zu eröffnen. Im Schuljahr 2025/2026 haben insgesamt 280 Schülerinnen und Schüler das „Produktive Lernen“ und die „Berufsreife dual“ besucht.

Stärkung der Kita-Qualität ohne zusätzliche Belastung der Länder

Oldenburg: Chancen für alle Kinder verbessern – aber auch eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Schwerin – Die Weiterentwicklung der Qualität in der Kindertagesbetreuung und die Verbesserung der Startchancen aller Kinder sind gemeinsame Ziele von Bund und Ländern. Mit dem geplanten Kita-Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG) sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards eingeführt werden. Die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) hat sich in einer Sondersitzung mit dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend befasst. Die Länder unterstützen das Ziel, lehnen den vorliegenden Entwurf in der derzeitigen Form jedoch ab.

Aus Sicht der Länder bleibt der Entwurf hinten den Ergebnissen gemeinsamer Beratungen und den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag deutlich zurück. Zudem überträgt der Bund Ländern und Kommunen zusätzliche dauerhafte Verpflichtungen, ohne deren langfristige und auskömmliche Finanzierung sicherzustellen.   „Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung sind seit Jahren unsere Forderungen.

Deshalb begrüßen wir das Ziel des Bundes ausdrücklich. Aber neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden. Mit der geplanten Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes darf es nicht zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen. Die Mittel von rund zwei Milliarden Euro jährlich müssen auch künftig verlässlich zur Verfügung stehen, damit die Länder die Qualität in den Einrichtungen weiterentwickeln und eine auskömmliche Ausstattung sicherstellen können. Wer neue Aufgaben und Standards vorgibt, muss auch dauerhaft für deren Finanzierung sorgen.

In der vorliegenden Form ist das Gesetz für Mecklenburg-Vorpommern nicht zustimmungsfähig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.   Der Gesetzentwurf sieht unter anderem verpflichtende Erhebungen des Sprach- und Entwicklungsstandes, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards sowie ein bundesweites Monitoring vor. Entscheidend ist, dass diese Maßnahmen mit den notwendigen Ressourcen hinterlegt werden und die Mittel dort ankommen, wo sie den Kindern unmittelbar zugutekommen. „Die Sprachförderung von Kindern ist eine zentrale Voraussetzung für erfolgreiche Bildungswege.

Dafür brauchen wir die finanzielle Unterstützung und gut ausgestattete Angebote in den Kindertageseinrichtungen. Zusätzliche Dokumentations- und Gesprächspflichten dürfen nicht dazu führen, dass wertvolle Zeit für die unmittelbare Arbeit mit den Kindern und ihre individuelle Förderung verloren geht“, sagte die Ministerin.   Die Bildungsministerin äußerte sich zudem kritisch zu Signalen des Bundes, Förderungen für Kinder einzustellen, sollten die Länder dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. „Eine solche Drohkulisse gegenüber den Ländern ist nicht akzeptabel. Die Förderung von Kindern darf nicht zum politischen Druckmittel werden.

Bund und Länder tragen gemeinsam Verantwortung für Kinder und Familien. Dafür braucht es eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe und keine Versuche, die Länder unter Druck zu setzen. Dieses Verhalten der Bundesregierung entspricht leider einer Linie, bei der wichtige Unterstützungen für Kinder und Familien infrage gestellt werden – wie zuletzt die geplante Streichung des Kindersofortzuschlags in Höhe von 25 Euro. Gerade angesichts der Belastungen vieler Familien ist das ein falsches Signal. Wer einerseits neue Anforderungen an Länder und Kommunen stellt und andererseits Unterstützung für von Armut betroffene Kinder zurücknimmt, setzt die falschen Prioritäten.

Ein solches Vorgehen ist unsozial und wird der Verantwortung gegenüber Kindern und Familien nicht gerecht“, sagte Oldenburg.   Die Länder fordern den Bund auf, den Gesetzentwurf grundlegend zu überarbeiten und die Finanzierung der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung dauerhaft sicherzustellen. Gute frühkindliche Bildung braucht verlässliche Rahmenbedingungen, ausreichend finanzielle Mittel und eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern auf Augenhöhe.

Gute Berufsorientierung schafft Ausbildungschancen

Bertelsmann-Studie bestätigt den Kurs des Landes: Frühzeitige Orientierung und praktische Erfahrungen stärken Ausbildungswege

Schwerin – Der erfolgreiche Übergang von der Schule in die Ausbildung ist entscheidend für die Zukunft junger Menschen und die Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern. Die neue Bertelsmann-Studie „Ausbildungsperspektiven 2026“ bestätigt den Kurs des Landes: Frühzeitige Berufsorientierung, praktische Erfahrungen und individuelle Begleitung sind wichtige Voraussetzungen für erfolgreiche Übergänge in Ausbildung und Beruf.

Mit einer umfassenden Beruflichen Orientierung von der Kita bis zum Abitur unterstützt Mecklenburg-Vorpommern Schülerinnen und Schüler dabei, den passenden Berufsweg zu finden und erfolgreich in eine Ausbildung zu starten.

„Die Ergebnisse der Bertelsmann-Studie zeigen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern die richtigen Schwerpunkte gesetzt haben. Die duale Ausbildung selbst hat ein gutes Image – junge Menschen wollen diesen Weg gehen und diejenigen, die bereits eine Ausbildung absolvieren, sind überwiegend sehr zufrieden.

Entscheidend ist deshalb, dass alle Jugendlichen die Chance erhalten, ihren Ausbildungsplatz zu finden. Mit unserem Konzept ‚Alle werden gebraucht! – Schulische Berufliche Orientierung für einen guten Übergang in Ausbildung und Beruf‘, vielen Praxiserfahrungen und individueller Begleitung schaffen wir genau diese Voraussetzungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Für die Studie wurden neben Schülerinnen und Schülern auch bundesweit mehr als 1.300 Auszubildende befragt. Neun von zehn Azubis sind mit ihrer Ausbildung zufrieden und würden sich erneut für ihren Ausbildungsberuf entscheiden. Gleichzeitig schätzen insbesondere junge Menschen mit niedrigeren Schulabschlüssen ihre Chancen auf einen Ausbildungsplatz als gering ein. Handlungsbedarf besteht deshalb vor allem beim Übergang von der Schule in die Ausbildung.

Die Bertelsmann Stiftung empfiehlt mehr praktische Erfahrungen, eine verlässliche Begleitung und eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten. Viele dieser Empfehlungen setzt Mecklenburg-Vorpommern bereits um.

Seit dem Schuljahr 2025/26 ist das Konzept zur Beruflichen Orientierung „Alle werden gebraucht“ für alle Schulen in Mecklenburg-Vorpommern verbindlich. „Schülerinnen und Schüler sollen noch gezielter den Beruf anstreben, der am besten ihren Neigungen entspricht“, so die Bildungsministerin. „Daher haben wir mit einem neuen Konzept die Berufliche Orientierung weiterentwickelt – für einen gelungenen Übergang in Ausbildung und Beruf.“

Das Konzept sieht vor, dass die ökonomische Bildung bereits in der Kita beginnt und in der Grundschule fortgeführt wird. In der weiterführenden Schule wir daraus die Berufliche Orientierung. „Hier sind 25 Tage für Betriebspraktika vorgesehen – so viele wie in keinem anderen Bundesland“, ergänzt Simone Oldenburg.

Auch die Arbeit in Schülerfirmen hat Mecklenburg-Vorpommern gestärkt: Die Landesregierung hat für Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler eine Handreichung „Gründung und Betrieb von Schülerfirmen“ erarbeitet, damit wieder mehr Schülerfirmen entstehen können. Sie vermitteln Wissen über wirtschaftliche und unternehmerische Zusammenhänge und sind damit ein wichtiger Baustein der Beruflichen Orientierung.

Mit dem Startchancen-Programm von Bund und Ländern unterstützt die Landesregierung Angebote für Schülerinnen und Schüler, die schwierige Startbedingungen haben. Mecklenburg-Vorpommern erhält über einen Zeitraum von 10 Jahren jährlich 17 Millionen Euro.

Ein Frühwarnsystem greift, wenn die Gefahr besteht, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler nicht versetzt wird. Schulen informieren in diesem Fall die Eltern und beraten sie zu Fördermöglichkeiten.

Zudem hat das Land Förderangebote weiter ausgebaut, damit mehr Jugendliche die Schule mit einem anerkannten Schulabschluss verlassen. Seit dem Schuljahr 2023/2024 ist der Besuch des Freiwilligen 10. Schuljahres an Regionalen Schulen und Gesamtschulen möglich. Es richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die mehr Zeit zum Lernen brauchen, um die Berufsreife zu erlangen.

Darüber hinaus führt das Land ab dem Schuljahr 2026/2027 an beruflichen Schulen mit Berufsvorbereitungsteil den neuen Bildungsgang „AVdual“ (Ausbildungsvorbereitung dual) ein. Das berufsvorbereitende Angebot startet mit dem Ziel, die Ausbildungschancen und die Anschlussvermittlung von Schülerinnen und Schülern zu verbessern, die den ersten Einstieg in die Berufsausbildung noch nicht geschafft haben.

Ebenfalls zum neuen Schuljahr werden das Angebot „Produktives Lernen“ und der Modellversuch „Berufsreife dual“ in die „Praxisorientierte Berufsreife“ überführt. Statt zwei parallelen Angeboten gibt es jetzt ein Angebot, das die Vorzüge beider vereint.

Gemeinsam mit dem Landesausschuss für Berufsbildung hat die Landesregierung zudem in diesem Schuljahr die Arbeitsgruppe „Gemeinsam für erfolgreiche Ausbildungswege“ initiiert, um partnerschaftlich tragfähige Strategien und Angebote zu entwickeln und bestehende Konzepte zu schärfen.

Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, wie die Übergänge von der Schule in die berufliche Bildung weiter verbessert und die Potenziale von Schülerinnen und Schülern im Übergangssektor besser genutzt werden können. Land und Landesausschuss für Berufsbildung sind sich einig, dass auch diese Jugendlichen wichtig für die Fachkräftesicherung sind und enger begleitet werden müssen.

Land fördert Weiterbildungen für Kita-Fachkräfte

Rund 200 Kita-Fachkräfte und Kindertagespflegepersonen besuchen Fortbildungen zur Sprachbildung

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern unterstützt auch weiterhin die Fortbildung von Kita-Fachkräften und Kindertagespflegepersonen. Im Jahr 2026 investiert das Land dafür rund 62.000 Euro. Schwerpunkt der Fortbildungen wird auch zukünftig die Sprachbildung in der Kindertagesförderung sein. Durchgeführt werden die Fortbildungen von der Weiterbildungseinrichtung „Schabernack – Zentrum für Praxis und Theorie der Jugendhilfe e. V.“.

„Die Lütten in ihrer Sprachentwicklung gut zu begleiten, ist enorm wichtig. Sprache ist der Schlüssel zur Welt, zu Bildung, zu Teilhabe und zu mehr Chancengerechtigkeit. Daher danke ich allen pädagogischen Fachkräften und Kindertagespflegepersonen, die sich in Schulungen fortbilden, um die Kleinsten noch besser fördern zu können“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Im vergangenen und laufenden Jahr haben sich insgesamt 200 Kita-Fachkräfte sowie Kindertagespflegepersonen im Bereich der Sprachbildung fortgebildet. Fast 40 Eltern haben sich seit 2025 für das E-learning „Elternräte“ angemeldet. In Zukunft sollen die Fortbildungen zur Sprachbildung nicht nur vor Ort in Güstrow, sondern auch digital angeboten werden. „Damit möchten wir in unserem Flächenländ noch mehr Fachkräfte erreichen und ihnen die Möglichkeit geben, sich fortzubilden“, sagte Oldenburg.

Zu den Weiterbildungsmöglichkeiten gehören unter anderem die Veranstaltungen „Etappen im Spracherwerb – Spannende Herausforderungen und Möglichkeiten im Kindergaltenalter“ oder auch „Frag mich! Erzählen, Plaudern, Fantasieren… –  Die Welt der Sprache spielerisch entdecken“.

Leseförderung in der Grundschule mit Mini-Dramen

Oldenburg: Schülerinnen und Schüler schlüpfen in verschiedene Rollen

Schwerin – Mit Mini-Dramen können Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern die tägliche Leseförderung abwechslungsreicher gestalten. Dabei handelt es sich um Texte in Dialogen, die wie kleine Theaterstücke aufgebaut sind. „Wir haben Kindertheaterautorinnen und Kindertheaterautoren in ganz Deutschland beauftragt, insgesamt zehn Mini-Dramen zu entwickeln“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Diese Mini-Dramen mit drei oder sechs Rollen sind dem Niveau der einzelnen Jahrgangsstufen in der Grundschule angepasst. Auch für leseschwächere Schülerinnen und Schüler gibt es Texte, damit sie in Rollen schlüpfen können. Mit den Rollenspielen wollen wir die Lust aufs Lesen und Vorlesen wecken.“ Das Land hat die Entwicklung der Mini-Dramen mit 20.000 Euro finanziert.

Die Mini-Dramen kommen beim Vorlesetheater zum Einsatz. Das Vorlesetheater ist eine Methode der Leseförderung beim Leseband. Seit dem Schuljahr 2024/2025 zieht sich das Leseband durch die Jahrgangstufen 1 bis 4 und ist fest im Stundenplan verankert. Schülerinnen und Schüler haben jeden Tag 20 Minuten Zeit, das Lesen zu üben. Hierzu zählen auch Lautlesetrainings. „Für die Lehrkräfte sind die Mini-Dramen eine gute Unterstützung, weil sie sie direkt im Unterricht einsetzen können und nicht andere Texte in dialogische Formen umschreiben müssen“, erläuterte die Bildungsministerin weiter. „Die Mini-Dramen sind in der Fibelschrift verfasst, damit sie von Grundschülerinnen und Grundschülern leichter gelesen werden können.“ Alle Mini-Dramen können über das Lernmanagementsystem „itslearning“ abgerufen werden.

Die Mini-Dramen beschäftigen sich mit der Lebenswelt von Grundschulkindern, sind in der Alltagssprache verfasst und erzählen spannende Geschichten. In „Wo ist Mo?“ von Bernhard Studlar für die Jahrgangsstufe 1 warten Mia, Maja und Max auf ihren Freund Mo. Die Ungeduld wächst genauso wie die Lust auf Eis. Am Ende bekommen sie beides und dem gemeinsamen Spielen steht nichts mehr im Wege. „Wattwanderer“ von Esther Kaufmann für die Jahrgangsstufe 4 erzählt von Mikkel, Ayla und Lenno, die auf der Klassenfahrt bei einer heimlichen Nachtwanderung in Seenot geraten. Sie müssen piratenmutig sein, um sich vor der Flut zu retten.

Lehrkräften steht ein Handlungsleitfaden zur Verfügung, der ihnen weitere Anregungen und Tipps gibt, wie sie die Mini-Dramen im Unterricht einsetzen können. Außerdem hat das Institut für Qualitätsentwicklung des Bildungsministeriums in zwei Online-Fortbildungen Grundschullehrkräften die Arbeit mit den Mini-Dramen erläutert. „Lehrkräfte haben uns mitgeteilt, dass sie mit den Materialien sehr gut arbeiten können. Einige Kindertheaterautorinnen und Kindertheaterautoren haben die Mini-Dramen in der Grundschule vorher ausprobiert und umgearbeitet, damit Kinder mit den Texten besser umgehen können. Dieser Aufwand hat sich gelohnt“, sagte Oldenburg.

Mit dem Leseband stärkt Mecklenburg-Vorpommern die Lesekompetenz von Grundschülerinnen und Grundschülern. „Lesen ist eine Schlüsselkompetenz für den gesamten Bildungsweg. Deshalb ist es wichtig, dass Kinder regelmäßig und strukturiert üben können. Das Leseband sorgt dafür, dass Lesen jeden Tag in der Schule einen festen Platz hat“, so die Bildungsministerin. Die Schulen können dabei verschiedene Methoden einsetzen – etwa Vorlesen und Mitlesen, das gemeinsame Lesen mit einem Lesepartner (Tandemlesen), Leseaktivitäten nach einem Würfelergebnis mit dem „Ich-Du-Wir-Würfel“, das Vorlesetheater oder das Hören von Hörbüchern und Mitlesen im Buch.

Neue Versetzungsverordnung tritt in Kraft

Oldenburg: Leistungsanforderungen steigen durch veränderte Kriterien

Schwerin  – Mecklenburg-Vorpommern hat die Regelungen für die Versetzung von Schülerinnen und Schülern neu gefasst. Die Versetzungsverordnung tritt mit dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft und regelt die Versetzungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler neu. Die neuen Regelungen zum Notenausgleich an Regionalen Schulen sowie an Gymnasien geben den Schulen klare, transparente Vorgaben. Sie wurden gemeinsam mit dem Bildungsrat erarbeitet, sodass sie vielfältigen Perspektiven von Lehrkräften, Eltern sowie Schülerinnen und Schülern berücksichtigt wurden.

„Unser Ziel ist es, mehr junge Menschen zu einem Schulabschluss zu führen. Dies erreichen wir einerseits durch die Anerkennung tatsächlicher Leistungen und andererseits durch klar definierte Leistungsanforderungen“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Mit den Neuregelungen zur Versetzung werden unterschiedliche Lernentwicklungen der Schülerinnen und Schüler stärker berücksichtigt und zugleich verbindliche Anforderungen für die weitere Schullaufbahn festgelegt.

Die wesentlichen Änderungen im Überblick:

  • Grundschule: Die Entscheidung über die Verweildauer in der Schuleingangsphase obliegt künftig der Klassenkonferenz. Schülerinnen und Schüler, die wiederholt nicht die Versetzungsvoraussetzungen für die Jahrgangsstufe 5 erreichen, werden hinsichtlich möglicher Förderbedarfe diagnostiziert.

Bisher war der Elternwille für die Verweildauer in der Schuleingangsphase entscheidend.

  • Regionale Schule: Die Regelungen zum Notenausgleich werden klarer formuliert, insbesondere unter Berücksichtigung der verschiedenen Anspruchsebenen (unterschiedliche Leistungsniveaus im Unterricht). Zwischen den Noten auf unterschiedlichen Anspruchsebenen erfolgt kein Umrechnen mehr. Die Anspruchsebene wird künftig auf allen Zeugnissen ausgewiesen. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 der Regionalen Schule ist ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik, der erste Fremdsprache und der differenziert unterrichteten Naturwissenschaft künftig

Bisher haben die Regelungen zum Notenausgleich, die verschiedenen Anspruchsebenen nicht berücksichtigten. Für die Versetzung in die Jahrgangsstufe 10 konnte bisher in allen Fächern auf der Anspruchsebene der Mittleren Reife eine mangelhafte Leistung ausgeglichen werden, also auch in Mathematik, Deutsch und der ersten Fremdsprache.

  • Gymnasium: Ein Notenausgleich in den Fächern Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache ist künftig nicht mehr möglich. Muss im Erprobungsjahr ein Notenausgleich in Anspruch genommen werden, ist ein Wechsel in den nichtgymnasialen Bildungsgang verpflichtend. Ein freiwilliger Rücktritt während des Erprobungsjahres ist nicht mehr möglich.

Bisher konnte mangelhafte Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie erste und zweite Fremdsprache untereinander ausgeglichen werden. Im Erprobungsschuljahr mussten alle Schülerinnen und Schüler, die unter Berücksichtigung des Notenausgleiches nicht in die Jahrgangsstufe 8 versetzt wurden, den gymnasialen Bildungsgang verlassen und die Klasse 7 an einer Regionalen Schule oder einer Gesamtschule wiederholen.

  • Wechsel des Bildungsganges: Ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang ist in den Jahrgangsstufen 7 und 8 möglich, wenn das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und den beiden Fremdsprachen einen Notenschnitt von 2,5 oder besser aufweist. Die neue Verordnung regelt erstmals den Wechsel vom gymnasialen in den nichtgymnasialen Bildungsgang. Dieser ist grundsätzlich zum Schuljahresende möglich. Ausnahmen sind möglich, zum Beispiel bei Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen.

Bislang war ein Wechsel in den gymnasialen Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 7 bis 9 möglich, wenn in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie der ersten und zweiten Fremdsprache ein Notendurchschnitt besser als 2,5 erreicht wurde.

  • Versetzungsgefährdung: Künftig liegt eine Versetzungsgefährdung vor, wenn der Notendurchschnitt in einem Fach 4,5 oder schlechter ist. Damit erhalten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern gleichermaßen eine klare Vorgabe zur Identifizierung der Versetzungsgefahr.

Bisher enthielt die Versetzungsverordnung keine einheitliche Bezugsgröße in Form eines Notendurchschnitts.

  • Beratungsgespräche: Um die schulischen Beratungs- und Informationspflichten effektiv in den Schulalltag zu integrieren, kann das Beratungsgespräch zur Schullaufbahnempfehlung in der Jahrgangsstufe 6 mit dem obligatorischen Beratungsgespräch verbunden werden.

In der Versetzungsverordnung gab es bisher keine Regelung zu Beratungsgesprächen über die Schullaufbahnempfehlung.

  • Freiwilliger Rücktritt: Ein Rücktritt zum Schulhalbjahr ist künftig nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wer freiwillig eine Klassenstufe wiederholt, muss im Wiederholungsjahr erneut alle Voraussetzungen für die Versetzung erfüllen.

Bisher konnte eine Schülerin oder ein Schüler auf Antrag der Erziehungsberechtigten bis zum 15. Dezember oder bis zum 15. Mai des laufenden Schuljahres freiwillig zurücktreten.

Kita-Qualität stärken, Länder nicht zusätzlich belasten

Oldenburg: Chancen für alle Kinder verbessern – aber auch eine auskömmliche Finanzierung sicherstellen

Schwerin – Mit dem geplanten Kita-Startchancen-und-Qualitätsentwicklungsgesetz sollen bundesweit verbindliche Qualitätsstandards in der Kindertagesbetreuung eingeführt werden. Ziel ist es, die Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern weiter zu verbessern.

Das neue Gesetz sieht bundesweit verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstanderhebungen, zusätzliche Fördermaßnahmen für Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf, personelle Mindeststandards, eine stärkere Unterstützung von Kindertageseinrichtungen in sozial herausfordernden Lagen sowie ein bundesweites Monitoring vor.

„Die nachhaltige Stärkung der Startchancen aller Kinder sowie die Weiterentwicklung der Qualität der Kindertagesbetreuung sind seit Jahren zentrale Forderungen von uns. Deshalb begrüßen wir das Ziel des Bundes ausdrücklich. Neue bundesweite Qualitätsstandards dürfen jedoch nicht zulasten der Länder und Kommunen eingeführt werden.

Mit der geplanten Ablösung des bisherigen Kita-Qualitätsgesetzes darf es auf keinen Fall zu einer Reduzierung der finanziellen Beteiligung des Bundes kommen. Der Bund darf den Ländern keine neuen Aufgaben übertragen, ohne deren Finanzierung dauerhaft sicherzustellen.

Neue Verpflichtungen muss er dauerhaft und vollumfänglich finanzieren. Sollte die Bundesregierung hier Einsparvorgaben machen, ist das Gesetz nicht zustimmungsfähig“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Bislang erhalten die Länder über das Kita-Qualitätsgesetz jährlich rund zwei Milliarden Euro vom Bund für die Qualitätsentwicklung der Kindertagesbetreuung. Genau dieses Geld brauchen die Länder auch weiterhin für eine auskömmliche Ausstattung und um alle Aufgaben erfüllen zu können.

Schülerinnen und Schüler erhalten Unterstützung

Digitale Sprechstunden eingerichtet, Evaluation untersucht Ursachen für Ergebnisse der Abiturprüfungen in Hagenow

Hagenow – Das Bildungsministerium unterstützt die Schülerinnen und Schüler des Robert-Stock-Gymnasiums in Hagenow und ihre Eltern mit digitalen Sprechstunden. Diese richten sich an alle Schülerinnen und Schüler der Schule, insbesondere an die zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten. Die Jugendlichen, die das Abitur nicht bestanden haben, wurden bereits in den vergangenen Tagen durch individuelle Beratungs- und Unterstützungsangebote begleitet, können diese Sprechstunden aber selbstverständlich auch wahrnehmen.

„Mir ist wichtig, dass alle Schülerinnen und Schüler bereits jetzt die Möglichkeit haben, Unsicherheiten und Sorgen im Zusammenhang mit bevorstehenden Prüfungen anzusprechen und Unterstützung sowie Orientierung zu erhalten. Gleichzeitig arbeiten wir die Ursachen für die Ergebnisse der Abiturprüfungen umfassend und sorgfältig auf. Dabei beziehen wir die Schule, die Elternvertretung und die Schülervertretung eng ein“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Die digitalen Sprechstunden werden durch den Zentralen Fachbereich Diagnostik, Schulpsychologie und Schulberatung (ZDS) und das Staatliche Schulamt Schwerin angeboten. Die Anmeldung für ein Gespräch ist unter der E-Mail-Adresse info@schulamt-sn.bm.mv-regierung.de möglich.

Die Sprechstunde findet an folgenden Terminen statt:

  • Freitag, 17.07.2026, 8-11 Uhr
  • Mittwoch, 19.08.2026, 14-16 Uhr
  • Dienstag, 25.08.2026, 14-16 Uhr

Ergänzend bietet die Leitstelle des ZDS eine digitale Sprechstunde für Schülerinnen und Schüler an, die im schulischen Zusammenhang Unterstützung benötigen. In einem Erstgespräch werden Anliegen aufgenommen und gegebenenfalls weitere Hilfen vermittelt. Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich mit einer kurzen Beschreibung ihres Anliegens bis zum jeweiligen Montag vor der Sprechstunde unter der Telefonnummer 0385 588 7777 oder per E-Mail anmelden. Die Termine werden auf dem Bildungsserver veröffentlicht. Die nächste Sprechstunde findet am 2. September 2026 statt.

Aufarbeitung der Abiturergebnisse durch interne und externe Evaluation 

Parallel zu den Unterstützungsangeboten läuft die umfassende Aufarbeitung der Ergebnisse der Abiturprüfungen am Gymnasium in Hagenow. Die interne Evaluation hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Ergebnisse begonnen. Sie wird von der Schule und dem Staatlichen Schulamt Schwerin verantwortet und betrachtet verschiedene Bereiche der schulischen Arbeit.

Die externe Evaluation umfasst zwei Bausteine: einen allgemeinen Teil zur Schulqualität und einen fachspezifischen Teil mit dem Schwerpunkt Abitur.

Folgende Maßnahmen werden im Zuge der externen Evaluation ergriffen:

  • Mehrtägiger Schulbesuch: Der Schulbesuch ist für den und 15. September 2026 geplant und bereits organisatorisch vorbereitet. Ein multiprofessionelles Evaluationsteam besucht die Schule und gewinnt einen umfassenden Eindruck vom Unterricht und vom Schulalltag.
  • Unterricht und Schulentwicklung im Fokus: Im Rahmen von Unterrichtsbeobachtungen werden fachübergreifende Merkmale erfolgreichen Unterrichts betrachtet, darunter Unterrichtsführung, Lernklima, Struktur, Aktivierung der Schülerinnen und Schüler sowie individuelle Unterstützung.
  • Einbindung aller Beteiligten: Das Evaluationsteam führt Gespräche mit Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften und der Schulleitung. Dabei werden unter anderem Unterrichtsqualität, Schulklima, Kommunikation, Schulleitungshandeln und die Organisation des Schulalltags betrachtet.
  • Analyse der Abiturvorbereitung: Ergänzend wird die Vorbereitung und Durchführung der Abiturprüfungen des Jahrgangs 2026 ausgewertet. Dazu werden unter anderem Klausuren, Prüfungsergebnisse, Kursunterlagen und Prüfungsdokumente analysiert.

Die Datenauswertung und die Erstellung des Evaluationsberichts erfolgen von Juli bis Oktober 2026. Der fertige Bericht wird der voraussichtlich Ende Oktober vorliegen. Er enthält die Ergebnisse der Evaluation sowie Empfehlungen für die weitere Entwicklung der Schule.