Land stärkt die Berufswahlkompetenz

Oldenburg: Mädchen und Jungen altersangemessene berufliche Orientierung ermöglichen

Schwerin – Die Berufliche Orientierung von Kindern und Jugendlichen ist ein wesentlicher Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs der Zukunft. Über die Pläne des Landes informierte Bildungsministerin Simone Oldenburg (heute) am Rande der Gespräche des Zukunftsbündnisses Mecklenburg-Vorpommern.

Simone Oldenburg: „Auf Grundlage des neuen Berufsorientierungskonzeptes werden neue Maßstäbe gesetzt. So soll die Entwicklung der Berufswahlkompetenz bereits mit der frühkindlichen Bildung begonnen werden. Darüber hinaus wird die Berufliche Orientierung in der Schule altersangemessen, in aufeinander aufbauenden Phasen und in allen Unterrichtsfächern stattfinden. Die Einbindung von Erfahrungen aus der Arbeitswelt, sei es durch Praktika, Gespräche mit Berufstätigen und Exkursionen, sind besonders wichtig, da sie konkrete Vorstellungen von den Berufen vermitteln.“

Die Ministerin stellte die Pläne für mehr Praxislernen im Schulalltag vor. So soll es zusätzlich zu dem 25-tägigen Schülerbetriebspraktikum weitere fünf Tage in den Jahrgangsstufen 8 bis 11 geben, die explizit für Projekte mit externen Partnern zur Verfügung stehen. Ab Klasse 9 ist ein Halbjahr mit einem vierstündigen Praxislerntag vorgesehen, bei dem insgesamt drei Berufsfelder kennengelernt werden können. Das seien Stunden, die extra für die Praxislerntage zur Verfügung gestellt werden, so die Ministerin. Hinzu würden Betriebsbesichtigungen, regionale Berufsorientierungsmessen, Unternehmenspatenschaften und orientierende Angebote im Rahmen der Ganztagsschule kommen.

„Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte nehmen bei der Umsetzung des Konzeptes eine Schlüsselrolle ein. Deshalb erhalten sie vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten: Neben Checklisten, Handreichungen und Fortbildungen wird es eine Anrechnungsstunde für die beauftragten Lehrkräfte der Beruflichen Orientierung geben“, sagte Oldenburg.

Das neue Konzept wird zum Schuljahr 2025/2026 verbindlich eingeführt. Damit erhalten die Schulen ein Jahr zur Vorbereitung. Es besteht die Möglichkeit, dass Schulen freiwillig im Schuljahr 2024/2025 die Neuerungen anwenden können.

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