Mehr Qualität in der Kita

Leistungsträger und Leistungserbringer unterzeichnen erstmals Landesrahmenvertrag

Schwerin – Mit der Unterzeichnung des Landesrahmenvertrags einigen sich erstmals die Akteurinnen und Akteure der Kindertagesförderung – die kommunalen Spitzenverbände, die öffentlichen und privaten Träger von Kindertageseinrichtungen sowie Verbände der freien Wohlfahrtspflege – auf gemeinsame Ziele und Vorgaben: Dazu gehören u. a. die Berechnung der Arbeitszeiten sowie ein einheitlicher Personal- und Leistungsschlüssel. Mit der Festlegung der Rahmbedingungen verbessern die Leistungsträger und Leistungserbringer die Qualität in der Kita. Der Einigung ist ein intensives Schlichtungsverfahren vorangegangen, das der unabhängige Schlichter Michael Mack, Vorsitzender Richter am Landgericht Rostock, geleitet hat. Er wurde durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung eingesetzt.

Bildungsministerin Simone Oldenburg: „Die Unterzeichnung ist ein historisches Ereignis für Mecklenburg-Vorpommern. Zwölf Jahre lang sind die Verhandlungen gescheitert. Nun herrscht Einigung über einen Landesrahmenvertrag, der die Eckpunkte zwischen der kommunalen Familie und den Leistungserbringern regelt. Damit haben alle Seiten Rechtssicherheit für die Zukunft und der Weg für Qualitätsverbesserungen in der Kindertagesförderung ist frei. Diese zielführende Zusammenarbeit aller Beteiligten ist für mich ein Beispiel, wie miteinander Verbesserungen umgesetzt werden.“

Landrat Heiko Kärger, Vorsitzender des Landkreistages M-V: „Unsere Kinder benötigen starke Fachkräfte und gut ausgestattete Einrichtungen. Mit dem Landesrahmenvertrag gelingt es uns, derzeit noch vorhandene Niveauunterschiede anzugleichen und künftige Verbesserungen des Personalschlüssels und weiterer Qualitätsfaktoren von einer einheitlichen Basis aus anzugehen. Die Neueinführung von Sachkostenpauschalen sollte hierbei für alle Beteiligten in absehbarer Zeit auch das Verhandlungsgeschehen entlasten. Der Landesrahmenvertrag soll durch eine Begleitkommission fortlaufend evaluiert und weiterentwickelt werden. Wir haben nun eine gemeinsame Startlinie, von der aus wir unsere Kindertagesstätten in gemeinsamer Verantwortung von Land, Trägern und Kommunen fit für die Zukunft machen wollen.“

Andreas Wellmann, Geschäftsführer des Städte- und Gemeindetages M-V: „Wir freuen uns, dass die Verhandlungen vor Ort durch absolut nachvollziehbare Berechnungsschemata und Pauschalen erleichtert werden und somit landesweit allen Beteiligten einen verlässlichen Rahmen bieten, ohne die kommunalen Selbstverwaltungsrechte zu beschneiden. Uns ist zudem eine auskömmlich finanzierte Mindestpersonalausstattung wichtig. Nun erhalten unsere Städte und Gemeinden mehr Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch für die Eltern und Mitarbeitenden. Hinter uns liegt ein langer Prozess, der klarere Rahmenbedingungen schafft. Aber es ist ein Kompromiss, der auch die Städte und Gemeinden wie auch das Land mehr kosten kann.“

Dieter Eichler, Mitglied des Vorstands der Liga der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. und Landesgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes: „Mit diesem Rahmenvertrag ist eine laufende Anpassung des Personalschlüssels an die gesetzlichen Regelungen zur Fachkraft-Kind-Relation unter Beachtung der täglichen Öffnungszeit, die Anzahl der Schließtage und Krankentage möglich. Durch seine Ausgestaltung kann er von den Vertragspartnern einvernehmlich angepasst werden. Zudem werden durch die Regelungen zur Leistungsvereinbarung mittelfristig die Verhandlungen vereinfacht und aufwendige Schiedsverfahren für die Kita-Träger und die Leistungsträger vermieden.“

Susanne Hacker, Verband privater Träger der freien Jugend- und Sozialhilfe M-V e.V. (VPK M-V): „Kinder sind die Zukunft einer Gesellschaft. Der frühkindlichen Förderung in einem Lebensabschnitt der Kinder, in dem entscheidende Grundlagen für ihre Persönlichkeitsentwicklung gelegt werden, kommt daher große Bedeutung zu. Diese Förderung, die in den Kindertagesstätten des Landes M-V stattfindet, bedarf klarer und beständiger Rahmenbedingungen. Mit dem Abschluss des Landesrahmenvertrages am 10. April 2024 wird ein entsprechender Rahmen geschaffen: Ein guter Tag für die Kinder in Mecklenburg-Vorpommern.“

Ein Landesrahmenvertrag stellt die Verbindung zwischen den landesgesetzlichen Regelungen sowie den Einzelvereinbarungen vor Ort mit jeder Kindertageseinrichtung her und wirkt stark voneinander abweichenden Einzelvereinbarungen entgegen. Ziel des Landesrahmenvertrages ist es, landesweit einheitliche Rahmenbedingungen festzulegen und so die Qualität in Kindertagesstätten und Horten weiter zu steigern, unter anderem durch verbesserte Arbeitsbedingungen für Fachkräfte.

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