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Kategorie: Europa

Migrationssteuerung in der Europäischen Gemeinschaft

Zwischenbilanz zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets

Brüssel – Das europäische Migrations- und Asylpaket wurde im Juni 2024 verabschiedet und soll bis Juni 2026 voll funktionsfähig sein. Die EU-Kommission hat nun eine erste Bilanz über den Stand der Umsetzung veröffentlicht. Demnach wurden sowohl auf EU-Ebene als auch von den Mitgliedstaaten wichtige Fortschritte beim Aufbau des neuen Migrationssteuerungssystem der EU erzielt. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die verbleibenden Herausforderungen zu bewältigen.

Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, erklärte: „Das Paket ist nicht mehr nur ein Rechtstext: Schritt für Schritt wird es Realität. Ich begrüße die stetigen Fortschritte und die Arbeit der Mitgliedstaaten. Jetzt müssen wir darauf aufbauen und die Anstrengungen beschleunigen, indem wir die Umsetzung des Paktes zur Priorität für das kommende Jahr machen. Zusammen mit der vorgeschlagenen Rückführungsverordnung, dem überarbeiteten Konzept eines sicheren Drittstaats und der EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten bringen wir unser Haus in Ordnung und bauen ein modernes Migrations- und Asylsystem auf.“

In dem im Juni 2024 vorgelegten Gemeinsamen Durchführungsplan hatte die Kommission die wichtigsten Etappenziele für die Schaffung der rechtlichen und operativen Kapazitäten festgelegt, die erforderlich sind, um mit der Anwendung der neuen Rechtsvorschriften bis Juni 2026 erfolgreich beginnen zu können. Die Kommission berichtet heute über die Fortschritte, die bisher bei den einzelnen Bausteinen dieses Plans erzielt wurden: Eurodac, Außengrenzen, Aufnahmebedingungen, Asylverfahren, Rückführungsverfahren, Aufteilung von Verantwortung, Solidarität, Vorsorge. und Notfallplanung, Grundrechtsschutz, Integration und legale Migration.

Die Kommission und die EU-Agenturen Frontex, EU-Asylagentur (EUAA) und die EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) unterstützen die Mitgliedstaaten unter anderem durch praktische Anleitungen, neue Instrumente und gezielte Unterstützung. Im Mai wurden zusätzliche 3 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt, um die Umsetzung des Pakets zu unterstützen und den Mitgliedstaaten, die Vertriebene aus der Ukraine aufnehmen, zu helfen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen bei der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets fortzusetzen. Während auf technischer Ebene Fortschritte erzielt werden, sind politisches Engagement und Eigenverantwortung auf nationaler Ebene unerlässlich, um die Herausforderungen wirksam anzugehen und bis Mitte nächsten Jahres die volle Einsatzbereitschaft zu erreichen. Der nächste Umsetzungsbericht wird im Oktober 2025 zusammen mit dem ersten jährlichen europäischen Asyl- und Migrationsbericht veröffentlicht.

Starkes Duo für den Meeresschutz

Deutschland und Frankreich vereinbaren gemeinsame Ozeanagenda

Berlin – Deutschland und Frankreich treiben mit einer gemeinsamen Ozeanagenda ambitionierten Meeresschutz voran. Bundesumweltminister Carsten Schneider und Frankreichs Ministerin für die ökologische Wende, Agnès Pannier-Runacher, unterzeichneten die zwischenstaatliche Vereinbarung heute auf der UN-Ozeankonferenz in Nizza. Darin setzen sich die beiden Regierungen unter anderem für eine schnelle Ratifizierung und Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens, für ein UN-Abkommen, das die Flut an Plastikmüll eindämmt, für eine vorsorgliche Pause beim Tiefseebergbau, für die Dekarbonisierung der Seeschifffahrt und starke Meeresforschung ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bergung von Altmunition aus dem Meer. In Nizza findet derzeit die UN-Ozeankonferenz statt, der wichtigste internationale Gipfel für den Meeresschutz.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die deutsch-französische Freundschaft lebt, und im Meeresschutz ist sie stärker denn je. Meere kennen keine nationalen Grenzen – weder ihre weiten Lebensräume, noch die Belastungen, die auf sie einwirken. Darum ist internationale Zusammenarbeit so wichtig für erfolgreichen Meeresschutz. Deutschland und Frankreich werden sich in Zukunft gemeinsam noch mehr als bisher für starken Meeresschutz in Europa und international einsetzen. Ein gemeinsames Anliegen wird die Bergung von Altmunition sein, die auf dem Meeresgrund rostet und die Umwelt gefährdet. Wir brauchen gesunde Meere für eine gute Zukunft für uns alle.“

Im Prozess für ein UN-Abkommen gegen Plastikmüll setzen sich Deutschland und Frankreich für einen verbindlichen und umfassenden Ansatz ein, der den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen abdeckt. Nachdem die Verhandlungen im südkoreanischen Busan Ende vergangenen Jahres nicht abgeschlossen wurden, werden sie im August in Genf fortgeführt. Vorbereitende Gespräche werden in Nizza geführt. Beim Tiefseebergbau treten Deutschland und Frankreich für eine strenge Umsetzung des Vorsorgeansatzes („vorsorgliche Pause“) ein. Bis auf weiteres soll kein Tiefseebergbau stattfinden, weil das Wissen über die Ökosysteme der Tiefsee und die möglichen Folgen des Bergbaus noch lange nicht ausreicht.

Beide Regierungen bekennen sich in der gemeinsamen Ozeanagenda zu dem gemeinsam von der Weltgemeinschaft vereinbarten Ziel, mindestens 30 Prozent der Meeresfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen. Entsprechend verpflichten sich Deutschland und Frankreich zur Stärkung mariner Ökosysteme und nachhaltiger Fischerei, zur Unterstützung von Initiativen für eine wissenschaftsbasierte Meerespolitik, zur Entwicklung nachhaltiger KI für den Ozean, zur Dekarbonisierung der Schifffahrt und zu einer ambitionierten Umsetzung des EU-Ozeanpaktes.

Außerdem verabreden beide Regierungen, das Problem von versenkter Munition anzugehen. Dabei sollen innovative Technologien und Methoden für die sichere Bergung und Entsorgung von Munition vom Meeresboden entwickelt und erprobt werden. Die Bundesregierung hat bereits das weltweit erste Programm für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee gestartet, das gute Fortschritte macht und für das 100 Millionen Euro vorgesehen sind. In dem gerade von der EU Kommission veröffentlichten EU Ozeanpakt ist zudem die Entwicklung einer EU-weiten Strategie zur Munitionsbergung vorgesehen.

Im französischen Nizza findet bis zum 13. Juni die UN-Ozeankonferenz statt. Erwartet wird die Verabschiedung einer Erklärung im Konsens, die zusammen mit einer Liste freiwilliger Verpflichtungen der Staaten den „Meeresaktionsplan von Nizza“ bilden wird.

Reform der Fluggastrechte

„Fluggastrechte sind für Menschen, nicht für Luftfahrtunternehmen.“ / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt kritisiert die geplante Reform der EU als „Rückschritt im Verbraucherschutz“.

Schwerin – „Sollte die EU der wohl mehrheitlichen Ansicht der EU-Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister folgen, so würde die geplante Reform der Fluggastrechte stark verwässert werden.

Der vom Rat der Europäischen Union jüngst vorgelegte Kompromissvorschlag sieht vor, dass Passagiere in Zukunft erst bei einer Verspätung von mindestens vier Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben sollen.

Derzeit besteht dieser Anspruch pauschal ab drei Stunden. Diese vorgeschlagene Änderung der Entschädigungsansprüche wäre ein deutlicher Rückschritt des Verbraucherschutzes.

Hier muss die Bundesregierung dringend entgegenwirken, um einen massiven Abbau der Fluggastrechte noch zu verhindern“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt als Reaktion auf Berichte zu den Verhandlungen auf EU-Ebene.

„Wir hatten uns vor wenigen Wochen in Berlin auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister auf eine Forderung geeinigt, die Entschädigungsansprüche ab drei Stunden Verspätung zu festigen.

Denn bei der Fluggastrechteverordnung geht es nicht darum, die Luftfahrtunternehmen größtmöglich zu schonen, sondern darum, den Fluggästen Rechte zu garantieren. Diese Frist von drei auf vier Stunden zu erweitern, ist aus Verbrauchschutzsicht nicht vertretbar“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir hatten auch gefordert, dass in der Verordnung künftig verankert werden sollte, Ausgleichs- und Erstattungsansprüche unverzüglich im Rahmen eines automatisierten Verfahrens zu erfüllen.

Die Luftfahrtunternehmen sollten zumindest dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Undurchsichtig und damit verbraucherunfreundlich sind die unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bei Größen für Handgepäck.

Eine Vereinheitlichung ist anstrebenswert. Neben der Information über die Fluggastrechte gehört auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle“, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Studie belegt: Erasmus+ wirkt

Bildungsminister der Länder wollen Ausbau des Programms

Schwerin – Erasmus+ im Schulbereich wirkt! Die positiven Effekte von Erasmus+ wurden jetzt erstmals wissenschaftlich durch eine empirische Studie belegt. Im Auftrag der Bildungsministerkonferenz der KMK haben Bildungswissenschaftler der Technischen Universität (TU) Dortmund Erasmus+ im Schulbereich untersucht. Die Ergebnisse der Studie mit dem Titel: „Lernmobilität in Europa: Eine Mixed-Methods-Studie zu Erasmus+ in der Schule“ wurden heute in Schwerin vorgestellt.

Die positiven Effekte zeigten sich demnach zunächst auf der individuellen Ebene der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrkräfte, aber auch auf der Ebene der Einzelschule. So wurde deutlich, dass Erasmus+ neben der internationalen Vernetzung der Schulen auch deren Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung stärkt. Erkennen lässt sich allerdings auch, dass angesichts begrenzter Fördermittel bisher noch zu wenige Schülerinnen und Schüler unmittelbar von Erasmus+ profitieren können. Erasmus+ erreiche gegenwärtig etwa ein Prozent der Schülerinnen und Schüler.

Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärt die amtierende Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Simone Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern): „Gemessen an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland kann derzeit nur ein Prozent von ihnen mit Erasmus+ europäische Lernerfahrungen machen.

Das sollte sich ändern, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen und Kriege in Europa und weltweit, denen wir mit unseren gemeinsamen europäischen Werten entgegentreten müssen. Die Studie der Technischen Universität Dortmund gibt uns wichtige Erkenntnisse an die Hand, wie Erasmus+ künftig gestaltet werden sollte, damit es noch besser wirkt. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern setze ich mich vor allem auch dafür ein, den Schulbereich im Erasmus+ Programm ab 2028 finanziell angemessen auszustatten.“

Die Studie trägt den Titel „Lernmobilität in Europa: Eine Mixed-Methods-Studie zu Erasmus+ in der Schule“. Erstellt wurde sie an der TU Dortmund von einem Team um Dr. Sabine Hornberg, Professorin für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik im Kontext von Heterogenität am Institut für Allgemeine Didaktik und Schulpädagogik (IADS), und Dr. Michael Becker, Professor für Empirische Bildungsforschung mit dem Schwerpunkt schulische Bildungsprozesse im Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS), unter der operativen Leitung von Dr. Nadine Sonnenburg (IADS).

Die vollständigen Ergebnisse sind im Abschlussbericht zu finden, der im Waxmann-Verlag erschienen ist. Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse auf Deutsch, Englisch und Französisch gibt es auf der Website des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz unter https://erasmusplus.schule/im-fokus/erasmus-im-politischen-kontext.

Über das Programm Erasmus+: Das EU-Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Zwischen 2021 und 2027 steht dazu ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Schulbereich wird das Programm von der Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung im PAD im Auftrag der Länder umgesetzt.

Ihre Meinung ist gefragt

Zu KI-Systemen mit hohem Risiko

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet zur Umsetzung der Vorschriften des KI-Gesetzes zu KI-Systemen, die als hochriskant eingestuft werden. Im Rahmen der Konsultation werden praktische Beispiele gesammelt und Fragen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen geklärt. Die Konsultation läuft bis zum 18. Juli 2025.

Ziel der Konsultation

Die Rückmeldungen werden in den geplanten Leitlinien der Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen und den damit verbundenen Anforderungen und Verpflichtungen berücksichtigt. Sie wird auch Beiträge zu Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette sammeln.

Interessenträger, einschließlich Anbieter und Entwickler von Hochrisiko-KI-Systemen, Unternehmen und Behörden, die solche Systeme nutzen, sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Zivilgesellschaft, Regierungen, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen werden gebeten, an der Konsultation teilzunehmen.

KI-Systeme mit hohem Risiko 

Im KI-Gesetz werden zwei Arten von KI-Systemen mit hohem Risiko genannt:

(1) wichtig für die Produktsicherheit im Rahmen der harmonisierten Rechtsvorschriften der Union zur Produktsicherheit; und

2) diejenigen, die die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der Menschen in bestimmten, im KI-Gesetz aufgeführten Anwendungsfällen erheblich beeinträchtigen können.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.

 

15 Jahre Schulpartner

Schüler aus Gingst und Sztutowo experimentieren im Steam-Workshop

Insel Rügen – Wie die Zeit vergeht. Die Gingster Schule und ihre Partnerschule im polnischen Sztutowo treffen sich mittlerweile seit 15 Jahren und organisieren einen beliebten Schüleraustausch an der Ostsee. In diesem Jahr reisten 20 Jungen und Mädchen von der Insel Rügen an die polnische Küste, wo sie von 20 polnischen Schülern erwartet wurden. „Die Wiedersehensfreude war groß“, erinnert sich Projektleiterin Martina Zabel, denn ein Treffen mit bekannten Gesichtern bringe Freude und das gemeinsame Lernen funktioniere noch besser.

„Wir haben den Schwerpunkt auf Naturwissenschaften und Technik gelegt“, erklärt die polnische Lehrerin Magda Czarnogorska-Kozlowska. Sie gehört seit 2010 zu dem Organisationsteam beider Schulen, das immer wieder nach spannenden Themen für die Jugendlichen und ihre sechs gemeinsamen Tage sucht.

In einem Steam-Workshop zum Beispiel bauten die Schüler unter Anleitung eigene Lego-Roboter und entwickelten eigene kreative Ideen. Andere entwarfen Filterkörbe, druckten diese mit dem 3D-Drucker aus und testeten die Produkte in einem nahegelegenen Fluss. „Experimentieren macht Spaß“, findet Henning Dragorius, einer der Gingster Jungen, die sich aktiv in die Kooperation einbringen. Solch Kurs sei mehr als nur Basteln mit Lego-Steinen.

Henning aus der deutschen Delegation überreichte Helena Zielazinska am Ende der Projektwoche eine Erinnerungstafel für das Schulgebäude. „Für uns steht sie für 15 Jahre Zusammenarbeit und Freundschaft“, erklärt Sylwia Owsinska, Direktorin an der Schule in Sztutowo.

Eine Plakette für Partner. Henning Dragorius überreicht Helena Zielazinska die Erinnerungstafel aus der Gingster Schule. Foto: Martina Zabel
Eine Plakette für Partner. Henning Dragorius überreicht Helena Zielazinska die Erinnerungstafel aus der Gingster Schule. Foto: Martina Zabel

In der gesamten zurückliegenden Zeit koordinierte sie mit dem Gingster Schulleiter André Farin die Schülerbegegnungen. Dabei konnten bisher fast 600 Jugendliche das jeweils andere Land und deren Leute kennenlernen. Sie beschäftigten sich mit Themen aus den Bereichen Geschichte, Berufsorientierung, Kochkünste, Technik und Landeskunde.

Finanziell werden die Treffen regelmäßig vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk, dem Landkreis Vorpommern-Rügen und den Fördervereinen der beiden Schulen unterstützt.

Education World Forum

Präsidentin Oldenburg auf globaler Bildungskonferenz für stärkere, mutigere und bessere Bildung

London – Das diesjährige Education World Forum (EWF) steht unter dem Motto „Von Stabilität zu Wachstum: gemeinsam stärkere, mutigere und bessere Bildung aufbauen“. Bis zum 21. Mai 2025 kommen in London wieder hochrangige Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, internationalen Organisationen und Nicht-Regierungsorganisationen zusammen. Für die Länder nimmt Simone Oldenburg, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz und Ministerin für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, teil. Udo Michallik, Generalsekretär der Kultusministerkonferenz, begleitet die Präsidentin.

„Ein gerechtes, resilientes und qualitativ hochwertiges Bildungssystem ist der Grundstein für die nachhaltige und zukunftsorientierte Entwicklung unserer Gesellschaft. Gemeinsam mit allen relevanten Akteuren, insbesondere Eltern, Gewerkschaften, Verbänden und Arbeitgebern, wollen wir unser Bildungssystem stärken und die Herausforderungen wie Digitalisierung, KI, aber auch die ungleich verteilten Startchancen von Kindern und Jugendlichen mutig angehen. Ich freue mich, dass ich mich auf dem EWF mit zentralen Stakeholdern aus vielen Regionen der Welt über erfolgreiche und innovative Ansätze in der Bildung austauschen kann. Davon können wir in Deutschland viel lernen“, erklärt Präsidentin Oldenburg.

Ihre Teilnahme am EWF verbinden Präsidentin Oldenburg und Generalsekretär Michallik mit einem Besuch der Deutschen Schule London.

Das EWF wurde 2002 unter dem Namen „Moving Young Minds“ gegründet. Als Veranstalter fungierte die Regierungsorganisation British Educational Communications Technology Agency (Becta). Nach Auflösung der Becta im April 2011 ging die Veranstaltung in privatwirtschaftliche Verantwortung über. Seitdem richtet der British Educational Suppliers Association (BESA) die jährliche Veranstaltung unter ihrem gegenwärtigen Namen aus. Von britischer Seite unterstützen die Ministerien für Bildung, Handel, Außenbeziehungen und Entwicklungshilfe sowie der British Council das EWF.

Fluggastrechte in der EU reformieren

Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt wirbt vor der Fachkonferenz für einen entsprechenden Beschlussvorschlag aus M-V

Schwerin – „Die praktische Umsetzung der Fluggastrechte-Verordnung weist erhebliche Mängel auf. Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher ist der Rechtsweg immer noch zu kompliziert und zu undurchsichtig, was sie davon abhält, ihre Rechte bei Nichtbeförderung, Flugausfall oder Verspätungen von Flügen wahrzunehmen. Es ist daher überfällig, dass auf EU-Ebene die über zwanzig Jahre alte Fluggastrechte-Verordnung überprüft wird.

Die neue Bundesregierung soll sich nachhaltig für eine Reform einsetzen. Von dieser Bitte an die Bundesregierung möchte ich meine Kolleginnen und Kollegen auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister überzeugen“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt vor der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister in Berlin.

„In der Fluggastrechte-Verordnung sollte künftig verankert werden, dass Ausgleichs- und Erstattungsansprüche innerhalb von zwei Werktagen im Rahmen eines automatisierten Verfahrens erfüllt werden. Zumindest sollten Luftfahrtunternehmen dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Wichtig ist mir auch, dass geprüft wird, ob und wie der unbestimmte Rechtsbegriff der ‚außergewöhnlichen Umstände‘ konkretisiert werden kann“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Für eine verbesserte Rechtslage der Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Luftfahrtunternehmen zukünftig auch zu mehr Verbindlichkeit verpflichtet werden. Dazu gehören neben der Information über die Fluggastrechte auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle. Darüber hinaus sollte europaweit der Sanktionsrahmen für Verstöße gegen die Verpflichtungen aus der Fluggastrechte-Verordnung harmonisiert werden.

Außerdem hatte die VSMK schon mehrfach Verbesserungen der Fluggastrechte gefordert. Es ging zum Beispiel um eine verbraucherfreundlichere Regelung der Vorkassepraxis: Bei Flugbuchungen sollte überprüft werden, inwieweit die bisher übliche vollständige Vorleistung der Fluggäste, die nicht selten weit vor dem Abflugtermin erfolgt, unterbunden oder zumindest eingeschränkt werden kann. Denn die in den vergangenen Jahren zu beobachtenden Insolvenzen von Airlines führten oftmals zum vollständigen Geldverlust der Verbraucherinnen und Verbraucher. Auch diese Bitte sollte von der VSMK ausgehen“, sagt Ministerin Bernhardt.