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Kategorie: Europa

Ostseefangquoten: Minister Backhaus begrüßt stabile Bedingungen

Schwerin – Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat heute in Luxemburg die Fangquoten für die Ostsee im Jahr 2026 beschlossen. Für Mecklenburg-Vorpommerns Fischerei bedeutet das: keine zusätzlichen Einschränkungen gegenüber dem laufenden Jahr. Die gezielte Fischerei auf Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee bleibt zwar weiterhin grundsätzlich geschlossen, doch die kleine Küstenfischerei darf Hering mit passiven Fanggeräten, wie Stellnetzen oder Reusen, auch 2026 in begrenztem Umfang fangen.

„Ich bin zufrieden, dass unsere gemeinsamen Forderungen mit Schleswig-Holstein auch in diesem Jahr gehört wurden“, sagte Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus am Dienstag in Schwerin. „Es ist gelungen, die Bedingungen für unsere Küstenfischer, wenn auch auf einem sehr niedrigen Niveau, zu stabilisieren und ihnen Planungssicherheit zu geben. Die Entscheidungen des Rates zeigen, dass sich unsere beharrliche Arbeit für eine ausgewogene Balance zwischen Bestandsschutz und wirtschaftlicher Perspektive auszahlt.“

In einem gemeinsamen Schreiben mit Schleswig-Holstein hatte Backhaus im Vorfeld an Bundesminister Alois Rainer appelliert, sich im Rat dafür einzusetzen, dass die kleinen, handwerklich arbeitenden Küstenbetriebe weiter eine Zukunft haben. Dieses Anliegen fand Berücksichtigung.

Während die Quoten für Dorsch und Hering unverändert bleiben, steigt die Fangmenge für Sprotte um 45 Prozent, beim zentralen Hering um 15 Prozent. Diese Quote ist für die drei letzten größeren Schleppnetzkutter MVs mit Heimathafen Sassnitz von Bedeutung und entsprechend positiv. Für Scholle wurde eine leichte Reduzierung um 3 Prozent beschlossen. Die Beifangregelungen für Dorsch bleiben ebenfalls unverändert, sodass die Fischerei auf Plattfische wie Scholle weiterhin möglich ist. Auch die Freizeitfischerei auf Lachs bleibt unter den bisherigen strengen Regelungen ebenfalls erlaubt.

„Unsere Fischerinnen und Fischer stehen seit Jahren unter enormem Druck“, betonte Backhaus. „Umso wichtiger ist, dass wir ihnen mit solchen Beschlüssen Stabilität geben. Gleichzeitig müssen wir die wissenschaftlichen Empfehlungen zur Erholung der Bestände ernst nehmen und an Konzepten arbeiten, die eine nachhaltige Nutzung der Ostsee langfristig sichern.“

Entscheidungen über EU-Programme gehören in die Regionen

Schwerin – Die Europäische Kommission hat vor Kurzem ihren Entwurf für den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen 2028–2034 vorgestellt. Darin ist unter anderem vorgesehen, die bisherigen Förderprogramme wie den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und den Europäischen Sozialfonds (ESF) in einem einzigen Gesamtinstrument zusammenzufassen, das künftig nicht mehr von den Regionen bzw. Bundesländern inhaltlich ausgestaltet, sondern auf nationaler Ebene vereinbart und gesteuert werden soll.

Für Mecklenburg-Vorpommern stünde damit viel auf dem Spiel. Mit EFRE- und ESF-Mitteln werden im Land beispielsweise die Jugend- und Schulsozialarbeit finanziert, kleine und mittlere Unternehmen gefördert, Investitionen in Forschung ermöglicht, die Strukturentwicklung vor Ort sowie Qualifizierungsprogramme für Beschäftigte unterstützt. Zuständig für die Verwaltung dieser Mittel für die gesamte Landesregierung ist das Wirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern. Eine Verlagerung der Steuerung auf die nationale Ebene würde die Handlungsmöglichkeiten des Landes erheblich einschränken.

Staatssekretär Jochen Schulte war deshalb am 2. und 3. September zu Gesprächen in Brüssel. Er traf Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments sowie des Ausschusses der Regionen und warnte eindringlich vor diesem Schritt: „Wer die Entscheidungen über EU-Fördermittel in die jeweiligen Hauptstädte verlagert, entfernt Europa von den Menschen. Für Mecklenburg-Vorpommern wäre das ein Rückschritt – wir brauchen mehr Nähe, nicht weniger. Deshalb habe ich in Brüssel klargemacht: Auch in Zukunft müssen die Entscheidungen über diese europäischen Mittel in den Regionen bleiben“, sagte Schulte nach seiner Rückkehr.

Die EU-Kohäsionspolitik ist entscheidend für den wirtschaftlichen Aufholprozess Ostdeutschlands. „Wenn diese Entscheidungen nicht mehr vor Ort getroffen werden, gefährdet das nicht nur unsere wirtschaftliche Entwicklung, sondern auch die Akzeptanz der Europäischen Union insgesamt“, betonte Schulte.

EU folgt Vorschlag aus M-V für weniger Bürokratie

Justizministerin Jacqueline Bernhardt hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Handhabung „Bezugnahmeklausel“ zu überdenken.

Schwerin – „Es ist eine gute Nachricht aus Brüssel. Es ist auch ein Zeichen für Bürokratieabbau, so wie ich es bei einem Besuch bei der EU- Generaldirektion Justiz und Verbraucherschutz angeregt habe. Alle Länder der Europäischen Union sind sich mit der EU-Kommission einig geworden, die Handhabung der sogenannten Bezugnahmeklausel zu korrigieren. Mit dieser Klausel hatte die EU-Kommission unnötigen Mehraufwand verursacht.

Konkret ging es um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/800 über Verfahrensgarantien für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind. Hier wurde gerügt, dass die sogenannte Bezugnahmeklausel nicht ausreichend beachtet wurde. Denn als die Länder ihr Landesrecht an diese EU-Richtlinie angepasst haben, wurde bei der Veröffentlichung nur darauf hingewiesen, dass die Änderung aufgrund dieser EU-Richtlinie erfolgte.

Das reichte der Kommission nicht. Sie forderte, dass auch bereits bestehende Normen, die zwar nicht geändert werden müssen, aber der Umsetzung der EU-Richtlinie dienen, in den jeweiligen Verkündungsblättern bekannt gemacht werden. Dieser Weg war kompliziert und überbürokratisch. Die EU-Kommission hat aber nun diese Praxis überdacht und verzichtet künftig auf die aufwändige zusätzliche Bekanntmachung“, sagt die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt.

„Die Korrektur der Handhabung der Bezugnahmeklausel ist folgerichtig, um unnötige Bürokratie zu verhindern. Es drohte eine große Menge an zusätzlichen Bekanntmachungen, was der Übersichtlichkeit der Rechtsordnung nicht zuträglich gewesen wäre“, erklärte Justizministerin Jacqueline Bernhardt.

Migrationssteuerung in der Europäischen Gemeinschaft

Zwischenbilanz zur Umsetzung des Migrations- und Asylpakets

Brüssel – Das europäische Migrations- und Asylpaket wurde im Juni 2024 verabschiedet und soll bis Juni 2026 voll funktionsfähig sein. Die EU-Kommission hat nun eine erste Bilanz über den Stand der Umsetzung veröffentlicht. Demnach wurden sowohl auf EU-Ebene als auch von den Mitgliedstaaten wichtige Fortschritte beim Aufbau des neuen Migrationssteuerungssystem der EU erzielt. Es sind jedoch weitere Anstrengungen erforderlich, um die verbleibenden Herausforderungen zu bewältigen.

Magnus Brunner, EU-Kommissar für Inneres und Migration, erklärte: „Das Paket ist nicht mehr nur ein Rechtstext: Schritt für Schritt wird es Realität. Ich begrüße die stetigen Fortschritte und die Arbeit der Mitgliedstaaten. Jetzt müssen wir darauf aufbauen und die Anstrengungen beschleunigen, indem wir die Umsetzung des Paktes zur Priorität für das kommende Jahr machen. Zusammen mit der vorgeschlagenen Rückführungsverordnung, dem überarbeiteten Konzept eines sicheren Drittstaats und der EU-Liste sicherer Herkunftsstaaten bringen wir unser Haus in Ordnung und bauen ein modernes Migrations- und Asylsystem auf.“

In dem im Juni 2024 vorgelegten Gemeinsamen Durchführungsplan hatte die Kommission die wichtigsten Etappenziele für die Schaffung der rechtlichen und operativen Kapazitäten festgelegt, die erforderlich sind, um mit der Anwendung der neuen Rechtsvorschriften bis Juni 2026 erfolgreich beginnen zu können. Die Kommission berichtet heute über die Fortschritte, die bisher bei den einzelnen Bausteinen dieses Plans erzielt wurden: Eurodac, Außengrenzen, Aufnahmebedingungen, Asylverfahren, Rückführungsverfahren, Aufteilung von Verantwortung, Solidarität, Vorsorge. und Notfallplanung, Grundrechtsschutz, Integration und legale Migration.

Die Kommission und die EU-Agenturen Frontex, EU-Asylagentur (EUAA) und die EU-Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen (eu-LISA) unterstützen die Mitgliedstaaten unter anderem durch praktische Anleitungen, neue Instrumente und gezielte Unterstützung. Im Mai wurden zusätzliche 3 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt bereitgestellt, um die Umsetzung des Pakets zu unterstützen und den Mitgliedstaaten, die Vertriebene aus der Ukraine aufnehmen, zu helfen.

Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen bei der Umsetzung des Migrations- und Asylpakets fortzusetzen. Während auf technischer Ebene Fortschritte erzielt werden, sind politisches Engagement und Eigenverantwortung auf nationaler Ebene unerlässlich, um die Herausforderungen wirksam anzugehen und bis Mitte nächsten Jahres die volle Einsatzbereitschaft zu erreichen. Der nächste Umsetzungsbericht wird im Oktober 2025 zusammen mit dem ersten jährlichen europäischen Asyl- und Migrationsbericht veröffentlicht.

Starkes Duo für den Meeresschutz

Deutschland und Frankreich vereinbaren gemeinsame Ozeanagenda

Berlin – Deutschland und Frankreich treiben mit einer gemeinsamen Ozeanagenda ambitionierten Meeresschutz voran. Bundesumweltminister Carsten Schneider und Frankreichs Ministerin für die ökologische Wende, Agnès Pannier-Runacher, unterzeichneten die zwischenstaatliche Vereinbarung heute auf der UN-Ozeankonferenz in Nizza. Darin setzen sich die beiden Regierungen unter anderem für eine schnelle Ratifizierung und Umsetzung des UN-Hochseeschutzabkommens, für ein UN-Abkommen, das die Flut an Plastikmüll eindämmt, für eine vorsorgliche Pause beim Tiefseebergbau, für die Dekarbonisierung der Seeschifffahrt und starke Meeresforschung ein. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Bergung von Altmunition aus dem Meer. In Nizza findet derzeit die UN-Ozeankonferenz statt, der wichtigste internationale Gipfel für den Meeresschutz.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Die deutsch-französische Freundschaft lebt, und im Meeresschutz ist sie stärker denn je. Meere kennen keine nationalen Grenzen – weder ihre weiten Lebensräume, noch die Belastungen, die auf sie einwirken. Darum ist internationale Zusammenarbeit so wichtig für erfolgreichen Meeresschutz. Deutschland und Frankreich werden sich in Zukunft gemeinsam noch mehr als bisher für starken Meeresschutz in Europa und international einsetzen. Ein gemeinsames Anliegen wird die Bergung von Altmunition sein, die auf dem Meeresgrund rostet und die Umwelt gefährdet. Wir brauchen gesunde Meere für eine gute Zukunft für uns alle.“

Im Prozess für ein UN-Abkommen gegen Plastikmüll setzen sich Deutschland und Frankreich für einen verbindlichen und umfassenden Ansatz ein, der den gesamten Lebenszyklus von Kunststoffen abdeckt. Nachdem die Verhandlungen im südkoreanischen Busan Ende vergangenen Jahres nicht abgeschlossen wurden, werden sie im August in Genf fortgeführt. Vorbereitende Gespräche werden in Nizza geführt. Beim Tiefseebergbau treten Deutschland und Frankreich für eine strenge Umsetzung des Vorsorgeansatzes („vorsorgliche Pause“) ein. Bis auf weiteres soll kein Tiefseebergbau stattfinden, weil das Wissen über die Ökosysteme der Tiefsee und die möglichen Folgen des Bergbaus noch lange nicht ausreicht.

Beide Regierungen bekennen sich in der gemeinsamen Ozeanagenda zu dem gemeinsam von der Weltgemeinschaft vereinbarten Ziel, mindestens 30 Prozent der Meeresfläche bis 2030 unter Schutz zu stellen. Entsprechend verpflichten sich Deutschland und Frankreich zur Stärkung mariner Ökosysteme und nachhaltiger Fischerei, zur Unterstützung von Initiativen für eine wissenschaftsbasierte Meerespolitik, zur Entwicklung nachhaltiger KI für den Ozean, zur Dekarbonisierung der Schifffahrt und zu einer ambitionierten Umsetzung des EU-Ozeanpaktes.

Außerdem verabreden beide Regierungen, das Problem von versenkter Munition anzugehen. Dabei sollen innovative Technologien und Methoden für die sichere Bergung und Entsorgung von Munition vom Meeresboden entwickelt und erprobt werden. Die Bundesregierung hat bereits das weltweit erste Programm für die Bergung und Vernichtung von Altmunition in Nord- und Ostsee gestartet, das gute Fortschritte macht und für das 100 Millionen Euro vorgesehen sind. In dem gerade von der EU Kommission veröffentlichten EU Ozeanpakt ist zudem die Entwicklung einer EU-weiten Strategie zur Munitionsbergung vorgesehen.

Im französischen Nizza findet bis zum 13. Juni die UN-Ozeankonferenz statt. Erwartet wird die Verabschiedung einer Erklärung im Konsens, die zusammen mit einer Liste freiwilliger Verpflichtungen der Staaten den „Meeresaktionsplan von Nizza“ bilden wird.

Reform der Fluggastrechte

„Fluggastrechte sind für Menschen, nicht für Luftfahrtunternehmen.“ / Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt kritisiert die geplante Reform der EU als „Rückschritt im Verbraucherschutz“.

Schwerin – „Sollte die EU der wohl mehrheitlichen Ansicht der EU-Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister folgen, so würde die geplante Reform der Fluggastrechte stark verwässert werden.

Der vom Rat der Europäischen Union jüngst vorgelegte Kompromissvorschlag sieht vor, dass Passagiere in Zukunft erst bei einer Verspätung von mindestens vier Stunden Anspruch auf eine Entschädigung haben sollen.

Derzeit besteht dieser Anspruch pauschal ab drei Stunden. Diese vorgeschlagene Änderung der Entschädigungsansprüche wäre ein deutlicher Rückschritt des Verbraucherschutzes.

Hier muss die Bundesregierung dringend entgegenwirken, um einen massiven Abbau der Fluggastrechte noch zu verhindern“, fordert die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt als Reaktion auf Berichte zu den Verhandlungen auf EU-Ebene.

„Wir hatten uns vor wenigen Wochen in Berlin auf der Konferenz der Verbraucherschutzministerinnen und Verbraucherschutzminister auf eine Forderung geeinigt, die Entschädigungsansprüche ab drei Stunden Verspätung zu festigen.

Denn bei der Fluggastrechteverordnung geht es nicht darum, die Luftfahrtunternehmen größtmöglich zu schonen, sondern darum, den Fluggästen Rechte zu garantieren. Diese Frist von drei auf vier Stunden zu erweitern, ist aus Verbrauchschutzsicht nicht vertretbar“, so Verbraucherschutzministerin Jacqueline Bernhardt.

„Wir hatten auch gefordert, dass in der Verordnung künftig verankert werden sollte, Ausgleichs- und Erstattungsansprüche unverzüglich im Rahmen eines automatisierten Verfahrens zu erfüllen.

Die Luftfahrtunternehmen sollten zumindest dazu verpflichtet werden, ein einheitliches Muster für die Geltendmachung von Ansprüchen nach der Fluggastrechte-Verordnung bereitzustellen. Undurchsichtig und damit verbraucherunfreundlich sind die unterschiedlichen Regelungen der Fluggesellschaften bei Größen für Handgepäck.

Eine Vereinheitlichung ist anstrebenswert. Neben der Information über die Fluggastrechte gehört auch die Nennung einer ladungsfähigen Anschrift, einer qualifizierten E-Mail-Adresse sowie der zuständigen Schlichtungsstelle“, sagte Ministerin Jacqueline Bernhardt.

Studie belegt: Erasmus+ wirkt

Bildungsminister der Länder wollen Ausbau des Programms

Schwerin – Erasmus+ im Schulbereich wirkt! Die positiven Effekte von Erasmus+ wurden jetzt erstmals wissenschaftlich durch eine empirische Studie belegt. Im Auftrag der Bildungsministerkonferenz der KMK haben Bildungswissenschaftler der Technischen Universität (TU) Dortmund Erasmus+ im Schulbereich untersucht. Die Ergebnisse der Studie mit dem Titel: „Lernmobilität in Europa: Eine Mixed-Methods-Studie zu Erasmus+ in der Schule“ wurden heute in Schwerin vorgestellt.

Die positiven Effekte zeigten sich demnach zunächst auf der individuellen Ebene der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie ihrer Lehrkräfte, aber auch auf der Ebene der Einzelschule. So wurde deutlich, dass Erasmus+ neben der internationalen Vernetzung der Schulen auch deren Organisations-, Unterrichts- und Personalentwicklung stärkt. Erkennen lässt sich allerdings auch, dass angesichts begrenzter Fördermittel bisher noch zu wenige Schülerinnen und Schüler unmittelbar von Erasmus+ profitieren können. Erasmus+ erreiche gegenwärtig etwa ein Prozent der Schülerinnen und Schüler.

Anlässlich der Vorstellung der Studie erklärt die amtierende Präsidentin der Bildungsministerkonferenz Simone Oldenburg (Mecklenburg-Vorpommern): „Gemessen an der Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler in Deutschland kann derzeit nur ein Prozent von ihnen mit Erasmus+ europäische Lernerfahrungen machen.

Das sollte sich ändern, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Krisen und Kriege in Europa und weltweit, denen wir mit unseren gemeinsamen europäischen Werten entgegentreten müssen. Die Studie der Technischen Universität Dortmund gibt uns wichtige Erkenntnisse an die Hand, wie Erasmus+ künftig gestaltet werden sollte, damit es noch besser wirkt. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen in den Ländern setze ich mich vor allem auch dafür ein, den Schulbereich im Erasmus+ Programm ab 2028 finanziell angemessen auszustatten.“

Die Studie trägt den Titel „Lernmobilität in Europa: Eine Mixed-Methods-Studie zu Erasmus+ in der Schule“. Erstellt wurde sie an der TU Dortmund von einem Team um Dr. Sabine Hornberg, Professorin für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik im Kontext von Heterogenität am Institut für Allgemeine Didaktik und Schulpädagogik (IADS), und Dr. Michael Becker, Professor für Empirische Bildungsforschung mit dem Schwerpunkt schulische Bildungsprozesse im Institut für Schulentwicklungsforschung (IFS), unter der operativen Leitung von Dr. Nadine Sonnenburg (IADS).

Die vollständigen Ergebnisse sind im Abschlussbericht zu finden, der im Waxmann-Verlag erschienen ist. Eine Zusammenfassung der zentralen Ergebnisse auf Deutsch, Englisch und Französisch gibt es auf der Website des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) des Sekretariats der Kultusministerkonferenz unter https://erasmusplus.schule/im-fokus/erasmus-im-politischen-kontext.

Über das Programm Erasmus+: Das EU-Programm Erasmus+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport soll lebenslanges Lernen fördern, nachhaltiges Wachstum ermöglichen, sozialen Zusammenhalt und die europäische Identität stärken sowie Innovationen vorantreiben. Zwischen 2021 und 2027 steht dazu ein Gesamtbudget von ca. 26 Milliarden Euro zur Verfügung. Im Schulbereich wird das Programm von der Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung im PAD im Auftrag der Länder umgesetzt.

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Zu KI-Systemen mit hohem Risiko

Brüssel – Die EU-Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet zur Umsetzung der Vorschriften des KI-Gesetzes zu KI-Systemen, die als hochriskant eingestuft werden. Im Rahmen der Konsultation werden praktische Beispiele gesammelt und Fragen im Zusammenhang mit Hochrisiko-KI-Systemen geklärt. Die Konsultation läuft bis zum 18. Juli 2025.

Ziel der Konsultation

Die Rückmeldungen werden in den geplanten Leitlinien der Kommission zur Einstufung von Hochrisiko-KI-Systemen und den damit verbundenen Anforderungen und Verpflichtungen berücksichtigt. Sie wird auch Beiträge zu Verantwortlichkeiten entlang der KI-Wertschöpfungskette sammeln.

Interessenträger, einschließlich Anbieter und Entwickler von Hochrisiko-KI-Systemen, Unternehmen und Behörden, die solche Systeme nutzen, sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, die Zivilgesellschaft, Regierungen, Aufsichtsbehörden und Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen werden gebeten, an der Konsultation teilzunehmen.

KI-Systeme mit hohem Risiko 

Im KI-Gesetz werden zwei Arten von KI-Systemen mit hohem Risiko genannt:

(1) wichtig für die Produktsicherheit im Rahmen der harmonisierten Rechtsvorschriften der Union zur Produktsicherheit; und

2) diejenigen, die die Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte der Menschen in bestimmten, im KI-Gesetz aufgeführten Anwendungsfällen erheblich beeinträchtigen können.

Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.