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Kategorie: Klimaschutz / Energie / Wetter / Wirtschaft

Erfolgreichstes Jahr seit Bestehen

LEKA MV startet mit starkem Wachstum in ihr Jubiläumsjahr

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) hat das Jahr 2025 mit dem erfolgreichsten Ergebnis seit ihrer Gründung abgeschlossen. Deutliche Zuwächse bei Beratungen für Kommunen, Bürge­rinnen und Bürger sowie Vorhabenträger unterstreichen die wachsende Bedeutung der LEKA MV als zentrale Anlaufstelle für Energie- und Klimaschutzfragen im Land. Mit diesem Ergebnis startet die Agentur in ihr zehnjähriges Jubiläumsjahr 2026.

Im Jahr 2025 führte die LEKA MV 258 Kommunalberatungen durch. Gegenüber 140 Beratungen im Jahr 2024 entspricht dies einem Zuwachs von 84 Prozent. Die Zahl der Bürger­beratungen stieg von 19 auf 42 Beratungen (+121 Prozent). Im Rahmen des Beratungsangebots MVeffizient, mit dem die LEKA MV Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern bei Fragen der Energieeffizienz unterstützt, wurden 96 Unter­nehmensberatungen durchgeführt. Damit liegt das Beratungs­niveau nahezu auf dem Vorjahreswert (101 Beratungen) und verdeutlicht den kontinuierlich hohen Bedarf an individueller Beratung und konkreter Umsetzungshilfe.

Ein neues Aufgabenfeld der LEKA MV war 2025 die Klima­verträglichkeitsprüfung (KVP) mit 90 durchgeführten Prü­fungen. Das Projekt wurde 2024 mit einer eigenen Personal­stelle aufgebaut. In Kooperation mit dem Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt übernimmt die LEKA MV die Prüfung der Klimaverträglichkeit von EFRE-geförderten Infrastrukturvorhaben. Hintergrund ist die EU-rechtliche Vorgabe, dass Infrastrukturinvestitionen mit einer erwarteten Lebensdauer von mindestens fünf Jahren nur gefördert werden dürfen, wenn ihre Klimaverträglichkeit nach­gewiesen ist.

Bürger- und Gemeindenbeteiligungsgesetz als zentraler Beratungstreiber

Ein wesentlicher Treiber der gestiegenen Nachfrage nach Beratungen war das Bürger- und Gemeindenbeteiligungs­gesetz Mecklenburg-Vorpommern (BüGembeteilG M-V). Die Zahl der Vorhabenträgerberatungen erhöhte sich von 46 im Jahr 2024 auf 131 Beratungen im Jahr 2025 (+185 Prozent). Parallel dazu nahm auch die Nachfrage auf kommunaler Ebene deutlich zu: Während die LEKA MV im Jahr 2024 48 Kommunen zum Gesetz beriet, waren es im vergangenen Jahr bereits 123 kommunale Beratungen (+156 Prozent). Diese Beratungen sind Bestandteil der insgesamt 258 Kom­munalberatungen im Jahr 2025. 

Hintergrund: In diesem Jahr ist eine Neufassung des BüGem­beteilG M-V vorgesehen. Das Gesetz gilt als zentrales Instru­ment zur finanziellen Beteiligung von Kommunen und Anwoh­nenden an Windenergieprojekten. Bereits im Vorfeld der Anpassung informieren sich Kommunen und Vorhabenträger verstärkt über bestehende und künftige Regelungen. Die LEKA MV begleitet diesen Prozess landesweit als zentrale Ansprechpartnerin. 

„Die Zahlen zeigen sehr deutlich, dass sich die LEKA MV als landesweite Ansprechpartnerin für Energie- und Klimaschutz­fragen in Mecklenburg-Vorpommern etabliert hat. Gerade mit Blick auf die anstehende Neufassung des Bürger- und Ge­meindenbeteiligungsgesetzes ist die fachliche Begleitung von Kommunen und Vorhabenträgern von großer Bedeutung. Die LEKA MV leistet hier einen überaus wertvollen Beitrag zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele unseres Landes und zur regionalen Wertschöpfung“, erklärt Dr. Wolf­gang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern. 

Digitale Wissensangebote ergänzen individuelle Beratung

Demgegenüber gingen die sonstigen Beratungen – darunter Beratungen für Vorhabenträger von Photovoltaikprojekten, wissenschaftliche Einrichtungen sowie öffentliche Einrich­tungen des Landes – von 129 im Jahr 2024 auf 88 Bera­tungen im Jahr 2025 zurück (-32 Prozent). Diese Entwicklung steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem kontinuier­lichen Ausbau digitaler Wissensangebote der LEKA MV. Viele grundlegende Fragestellungen werden inzwischen über auf­gezeichnete Schulungen, Webinare und Informationsan­gebote in der Mediathek und auf YouTube abgedeckt. Ent­sprechend stieg die Nutzung dieser Inhalte deutlich an: Die Aufrufe der Schulungs- und Veranstaltungsaufzeichnungen erhöhten sich von 3.825 im Jahr 2024 auf 12.740 Aufrufe (+233 Prozent). Ergänzend dazu erreichte die LEKA MV mit 155 Schulungen, Veranstaltungen und Vorträgen insgesamt 25.948 Teilnehmende. 

Strategische Weiterentwicklung der Angebote

„Die Entwicklung der Zahlen ist das Ergebnis einer bewussten strategischen Ausrichtung. Wir haben unsere Angebote ge­zielt weiterentwickelt und den Fokus stärker auf individuelle Beratung, persönliche Begleitung und konkrete Umsetzungs­fragen gelegt. Gleichzeitig stellen wir über digitale Formate grundlegendes Wissen flächendeckend zur Verfügung. Die anhaltend hohe Nachfrage nach persönlicher Unterstützung spiegelt die sehr gute strategische Ausrichtung der LEKA MV wider. Das Ergebnis ist für uns ein guter Ausgangspunkt für das zehnjährige Jubiläumsjahr“, erläutert Gunnar Wobig, Ge­schäftsführer der LEKA MV. 

Zehn Jahre LEKA MV: kontinuierliche Entwicklung und hohe Nachfrage

Seit ihrer Gründung im Jahr 2016 hat sich die LEKA MV konti­nuierlich weiterentwickelt und ihre Angebote an die Bedarfe im Land angepasst. Zehn Jahre nach ihrer Gründung zeigt sich, dass die LEKA MV eine tragende Rolle für Kommunen, Unter­nehmen und weitere Akteure in Mecklenburg-Vorpommern einnimmt.

Weitere Informationen zu den Angeboten der LEKA MV sind unter www.leka-mv.de zu finden.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Meck­lenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV)

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen sowie Privathaushalte kosten­los und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eige­nen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entschei­dungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Infor­mationen unter www.leka-mv.de.

Genehmigung für größten Ostsee-Windpark in M-V übergeben

Rostock – Heute wurde der Genehmigungsbescheid für den Bau des Offshore-Windparks „Gennaker“ an die Firma Skyborn in Rostock übergeben. „Es handelt sich um den größten Windpark im Gebiet des Küstenmeeres der Deutschen Ostsee innerhalb der Grenzen des Landes Mecklenburg-Vorpommern, sowohl was die Anzahl der Anlagen als auch was die Leistung des Windparks betrifft. Die 63 Anlagen tragen erheblich zum Ausbau erneuerbarer Energien, zur Energiewende und zur regionalen Wertschöpfung bei.

Nach Fertigstellung wird der Offshore Windpark Gennaker jährlich grüne Energie von fast vier Terrawattstunden, das sind vier Milliarden Kilowattstunden, zum deutschen Energiemix aus erneuerbaren Energien beitragen. Damit können jedes Jahr etwa eine Million Haushalte mit grünem Strom versorgt werden. Mit dieser Leistung können etwa durchschnittlich ein bis zwei moderne Kohlekraftwerke oder ein Atomkraftwerk ersetzt werden“, sagt Klimaschutz-und Umweltmiister Dr. Till Backhaus, der terminbedingt nicht persönlich vor Ort sein kann und von Luise Müller, Abteilungsleiterin im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (StALU VP) vertreten wird.

Der Skyborn Offshore Windpark Gennaker befindet sich etwa 15 Kilometer nördlich der Halbinsel Fischland-Darß-Zingst. Am 16. Dezember hat das StALU VP die Gesamtgenehmigung des Landes Mecklenburg-Vorpommern erteilt. Sie erlaubt den Bau und Betrieb von 63 Windenergieanlagen der neuesten 15-MW-Klasse von Siemens-Gamesa. Zudem erhöht sich die installierte Leistung des Vorhabens (inkl. Power Boost) von 927,0 MW auf nun 976,5 MW – ohne dass sich die vom Offshore Windpark beanspruchte Fläche erhöht hat. Der neue Windpark umschließt den mit Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigten und in Betrieb befindlichen Offshore Windpark „Baltic 1“ mit 21 Anlagen.

Der Minister verweist auf ein ordentliches, rechtssicheres und transparentes Prüfverfahren durch das StALU Vorpommern im Vorfeld. Das zweite immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren wurde vollständig nach § 16 BImSchG und mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt und mit allen betroffenen Fachbehörden und Kommunen abgestimmt. Dazu zählen unter anderem das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, das Bundesamt für Naturschutz, das Havariekommando, das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV, das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, das Nationalparkamt Vorpommern, die Gemeinde Ostseeheilbad Zingst, das Amt Nord-Rügen, das Amt West-Rügen, die 50Hertz Transmission GmbH sowie die Bundesnetzagentur.

Auch die Öffentlichkeit wurde mit einbezogen. Die Antragsunterlagen waren einen Monat lang (19.05.–18.06.2025) online einsehbar – auf der StALU-Website, im Amtlichen Anzeiger und im UVP-Portal. Zusätzlich lagen sie vor Ort in Zingst, im Amt Nord-Rügen und im Amt West-Rügen aus. Bis zum 18. Juli wurden drei gültige Einwendungen erhoben.

Die Information der Länder Dänemark und Schweden erfolgte am 05.05.2025. Es ergaben sich keine grenzüberschreitenden erheblichen nachteiligen Umweltwirkungen.

Die neuen Windenergieanlagen des Typs SG DD-236++ haben eine Nabenhöhe von max. 143 Meter, einen Rotordurchmesser von 236 Meter und eine Gesamthöhe von max. 261 Meter.

Der Baubeginn ist für Mitte 2027 geplant und die Inbetriebnahme für Ende 2028.

Entwurf des Klimaverträglichkeitsgesetzes im Landtag

Schwerin – Der Landtag von Mecklenburg-Vorpommern hat sich in seiner aktuellen Sitzung mit der ersten Lesung des Klimaverträglich­keitsgesetzes beschäftigt. Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus bezeichnete die Anstrengungen zum Klimaschutz in der Debatte als alternativlos.

„Klimaschutz ist wichtig – die Klimakonferenz in Brasilien zeigt dies aktuell auf internationaler Ebene. Jeder muss einen Beitrag leisten: Alle Länder der Welt, die Bundesländer und jeder Einzelne ist aufgerufen, unser Erde zu schützen.

Mit dem Klimaverträglichkeitsgesetz setzen wir die Nr. 178 der Koalitionsvereinbarung um und stellen die Weichen für eine klimaneutrale Zukunft.

Bisherige Klimaschutzaktivitäten waren schon erfolgreich. Der CO2-Ausstoß in MV ist seit 2018 bereits um 2 Mio. Tonnen pro Jahr gesunken. Wir fangen also nicht bei null an – aber wir brauchen aber mehr Verbindlichkeit.

Mit einer breiten Öffentlichkeitsbeteiligung das Klimaverträglichkeitsgesetz erarbeitet. Wissenschaftliche Grundlage ist die aktualisierte Sektorzielstudie, die den neuen Zielpfad beschreibt der auf der Grundlage der aktuellen verfügbaren Daten und Informationen nach aktuellen wissenschaftlichen Anforderungen berechnet wurde.

Das Ziel ist ein klimaneutrales MV bis 2045 inklusive Rahmenvorgaben und Treibhausgasemissionsminderungspfaden für die einzelnen Sektoren.

Das Ergebnis des Abstimmungsprozesses ist auch, dass es abweichend vom Koalitionsvertrag sachgerecht ist, dasselbe Klimaschutzziel wie auf Bundesebene – also 2045 – als entsprechende landesrechtliche Regelung vorzulegen. In diese Abwägung wurden finanzielle, soziale und wirtschaftliche Aspekte einbezogen. Wir machen Klimaschutz nicht mit der Brechstange, sondern nehmen die Menschen und die Unternehmen mit. Und wir nehmen uns jetzt 20 Jahre Zeit, um den Prozess zu gestalten.

Die Struktur des Gesetzes orientiert sich an den Sektoren des Bundesklimaschutzgesetzes: Energie, Industrie, Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft, Abfallwirtschaft und Sonstige. Alle Sektoren leisten Ihren Beitrag – ab 2046 sind nur noch Restemissionen in der Landwirtschaft und geringe Emissionen in allen andere Bereichen vorgesehen.

Zwischenziele der Minderung sind: 2030 minus 26 Prozent, 2035 minus 53 Prozent, 2040 –minus 78 Prozent der Treibhausgas­emissionen im Land. Der Ausgleich verbleibender Restemissionen erfolgt insbeson­dere durch den Wald, durch Festlegung von CO2 in Holz- und Paludiprodukten.

Das Gesetz legt weiterhin fest, dass ein Klimaschutzplan in 2026 zu erarbeiten ist. Der Klimaschutzplan enthält die konkreten Maßnahmen, um den Zielpfad einzuhalten.

Dabei geht es um eine kontinuierliche, überprüfbare Entwicklung, die regelmäßig evaluiert und bei Bedarf angepasst wird. Die Treibhausgasemissionen werden regelmäßig (alle 2 Jahre) sektorspezifisch überprüft. Die Ermittlung erfolgt über eine Quellenbilanz – dies entspricht der Herangehensweise in den anderen Bundesländern und auch den internationalen Protokollen.

Damit ist auch klargestellt, dass wir kein Treibhausgasbudget, sondern die Treibhausgasbilanz des Landes nutzen, um festzustellen, ob wir uns auf dem Zielpfad oder im besten Fall darunter bewegen.

Im Gesetz erhält jeder Sektor einen eigenen Abschnitt mit Zielen und Schwerpunkten.

Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern wurden berücksichtigt, insbesondere sind die entwässerten Moore die größte Treibhausgas-Einzelquelle. Durch jahrzehntelange Entwässerung verlieren Moore nicht nur ihre ökologische Funktion, sondern setzen große Mengen CO₂ frei.

Regelungen für den Moorschutz wurden daher aufgenommen: Erstens wurde das überragendes öffentliche Interesse des Landes und zweitens die Einstellung der Entwässerung ab 2045 festge­legt. Dies ist eine Herkulesaufgabe für alle Beteiligten, aber sie zu erledigen ist notwendig, um die Klimaziele zu erreichen und die Bodenqualität langfristig zu erhalten. Die aktuelle Regelung gibt langfristige Planungssicherheit für künftige Investitionen in der Landnutzung. Gleichzeitig ist die Einstellung der Entwässerung ein Prozess, der mit den Beteiligten vor Ort kooperativ zu entwickeln ist.

Auch die öffentliche Hand soll mit gutem Beispiel vorangehen. Die Landesverwaltung soll bis 2030 klimaneutral organisiert sein.

Der nächste wichtige Punkt im Gesetz ist die Pflicht zur Erstellung der Klimaanpassungsstrategie bis Anfang 2027 für Mecklenburg-Vorpommern. Verankert wird auch die Pflicht der Erstellung von Klimaschutz- und Klimaanpassungskonzepte für die Landkreise und kreisfreien Städte. Ebenso werden die Aufgaben der Fach­stelle für Klimawandel und Klimaanpassung am LUNG geregelt.

Das Klimaverträglichkeitsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um unser Land auf die Zukunft vorzubereiten und nachhaltig auszurichten. Lassen sie uns gemeinsam den Klimaschutz voranbringen, um unsere Erde zu schützen“, so Minister Backhaus.

Verbündete beim Klimaschutz

Schneider: Wälder, Moore und Böden sollen wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden / Bundesumweltministerium legt Vorschlag zur Weiterentwicklung des „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ vor

Berlin – Bundesumweltminister Carsten Schneider hat heute in Berlin den Vorschlag seines Ministeriums für den Beitrag der Natur zum Klimaschutz vorgelegt. Das Paket enthält 41 Maßnahmen, mit denen das Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz in die zweite Phase der Umsetzung gehen soll. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Wäldern, Mooren und Böden. Denn derzeit stoßen geschädigte Wälder, trockengelegte Moore und ausgelaugte Böden mehr Treibhausgase aus als sie aufnehmen. Diesen Trend will das Bundesumweltministerium umkehren – und damit zugleich das Grundwasser und künftige Ernten schützen und in heißen Sommern für Abkühlung sorgen.

Bundesumweltminister Carsten Schneider: „Ich will, dass Wälder, Moore und Böden wieder zu Verbündeten beim Klimaschutz werden. Momentan sind sie Teil des Problems, sie können aber ein wichtiger Teil der Lösung werden. Der Einsatz für stabile Ökosysteme lohnt sich vielfach, weit über den Klimaschutz hinaus: Moore, Wälder und Böden speichern das Wasser und können die Folgen von Hitze, Trockenzeiten und Starkregen abmildern. Die Grundwasserspeicher erholen sich. Erosion wird gestoppt. Die Böden können uns weiter ernähren. Die Natur wird wieder stärker Lebensraum für eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten – und Erholungsraum für uns Menschen. Das gilt für Stadt und Land gleichermaßen.“

Die Bundesregierung fördert seit 2023 mit dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz die nötigen langfristigen Investitionen in Moore, Wälder, Böden, aber auch Auen, Küsten und Stadtnatur. Die Stabilisierung solcher Lebensräume durch Wiedervernässung, Waldumbau und Humusaufbau braucht einen langen Atem und Verlässlichkeit. Das Aktionsprogramm ist daher auf viele Jahre angelegt. Die Bundesregierung überprüft fortlaufend die Wirksamkeit. Die Erfahrungen aus den ersten Jahren hatte das Bundesumweltministerium mit Wissenschaft und Praxis diskutiert und ausgewertet. Mit dem heute vorgelegten Vorschlag für die Weiterentwicklung des Aktionsprogramms will das Bundesumweltministerium den Beitrag der Natur zum Klimaschutz zukunftsfest machen:

  • Klare Schwerpunktsetzung auf Bereiche, die einen besonders großen Hebel für Klimaschutz bilden und die zugleich helfen, den Wasserhaushalt wieder ins Gleichgewicht zu bringen.
  • Konkrete zielgerichtete neue Maßnahmen, die sich an praktischer Machbarkeit und hoher Akzeptanz orientieren und zügig ausgerollt werden können.
  • Verlässliche langfristige finanzielle Unterstützung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die klimafreundlich wirtschaften wollen.
  • Gezielte Förderung von Geschäftsmodellen, die regionale Wertschöpfung und Klimaschutz erfolgreich verbinden.

Trockengelegte Moore stoßen Treibhausgase aus – wiedervernässte Moore können CO2 binden. Die Wiedervernässung von Mooren soll darum unter anderem über eine Förderrichtlinie für die Umstellung auf „nasse Landwirtschaft“ beschleunigt werden, über die Entwicklung neuer Wertschöpfungsketten für Moor-Produkte, erste Leuchtturm-Regionen, die vorangehen, und die Prüfung von Moor-Photovoltaik als weiterer alternativer Einkommensquelle.

Damit Wälder im Klimawandel besser bestehen können, soll der Waldumbau hin zu stabilen Mischwäldern intensiviert werden. Das gelingt besser, wenn es genug Wasser im Wald gibt. Darum soll auch der Rückbau von Kanälen und Gräben zur Entwässerung künftig gefördert werden. Das Förderprogramm zum klimaangepassten Waldmanagement soll aufgestockt werden, um mehr Flächen zu erreichen. Auch neue Wertschöpfungsketten für Laubholz und eine möglichst langfristige Holznutzung werden unterstützt.

Die landwirtschaftlich genutzten mineralischen Böden sollen in ihrer Funktion als Lebensgrundlage und Kohlenstoffspeicher erhalten werden, unter anderem durch schonende Bodenbearbeitung, mehr Strukturelemente wie etwa Hecken und Agroforstsysteme und durch die Stärkung von landwirtschaftlichen Praktiken, die die Humusbilanz verbessern.

Weitere vorgeschlagene Maßnahmen sind Programme für Entsiegelung und für das Pflanzen von Stadtbäumen sowie Maßnahmen aus den Bereichen Auen, Gewässer, Meere und Küsten.

Wesentliche Teile des Vorschlags zur Weiterentwicklung des Aktionsprograms Natürlicher Klimaschutz werden als Beitrag der Natur auch in das neue Klimaschutzprogramm der Bundesregierung einfließen. Die Vorschläge werden im nächsten Schritt mit den anderen Ministerien beraten und die Länder und Verbände werden dazu Stellung nehmen können.

Schneider: „Mit diesen Vorschlägen möchten wir zeigen, was die Natur alles beitragen kann, wenn wir sie machen lassen. Ich freue mich auf die Diskussion, wie wir gemeinsam mit Landwirten und Waldbesitzenden, mit Städten und Gemeinden jetzt die Weichen so stellen, dass Moore, Wälder und Böden in Zukunft wieder die Wasserspeicher und natürlichen Klimaanlagen sein können, die sie über lange Zeiträume so zuverlässig waren.“

Klimaanpassungswoche 2025

M-V setzt auf konkrete Unterstützung

Schwerin – Unter dem Motto #GemeinsamFürKlimaanpassung findet vom 15. bis 19. September bundesweit die 4. Woche der Klimaanpassung (WdKA) statt. Ziel der Aktionswoche ist es, die Folgen des Klimawandels ins Bewusstsein zu rücken und Projekte zu präsentieren, die als Vorbilder für andere Regionen dienen können.

Auch Mecklenburg-Vorpommern beteiligt sich mit zahlreichen Initiativen und verweist auf konkrete Fördermaßnahmen, die Bürgerinnen und Bürgern sowie Kommunen bei Klimaschutz und Anpassung helfen:

  • Photovoltaik für Mieterinnen und Mieter: Über die Förderrichtlinie für steckerfertige Mini-Balkon-PV-Anlagen können bis Ende 2027 Zuschüsse von bis zu 500 Euro beantragt werden. Damit werden auch Haushalte ohne eigenes Dach beim Ausbau erneuerbarer Energien unterstützt.
  • Energieeffiziente Straßenbeleuchtung: Für Kommunen mit angespannter Haushaltslage wurde der Fördersatz für die Umrüstung auf LED-Beleuchtung um 10 Prozent auf nun 35 Prozent erhöht. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Energiesparen, zur Kostenentlastung und zur Klimaanpassung vor Ort geleistet.
  • Klimaschutz in Kommunen und Unternehmen: In der aktuellen EFRE-Förderperiode 2021–2027 stehen 82 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden u. a. Energieeffizienzmaßnahmen, Speichersysteme, intelligente Netze sowie Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit und Wissensvermittlung.

Ein zentrales Element in der Klimaanpassungswoche war ein Runder Tisch mit den Klimaschutzmanagenden aus MV im Landwirtschaftsministerium. Dabei diskutierte Umwelt- und Klimaminister Dr. Till Backhaus mit Vertreterinnen und Vertreter aus Kommunen, Verbänden und Landesbehörden über den Stand des Klimaverträglichkeitsgesetzes, die geplante Klimaanpassungsstrategie, die Berichtspflichten zur Energieeffizienz ab 2026 sowie praxisnahe Fördermöglichkeiten – etwa für energieeffiziente und insektenfreundliche Straßenbeleuchtung.

„Die Klimaanpassung ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Mit unseren Förderprogrammen schaffen wir in Mecklenburg-Vorpommern konkrete Anreize, damit Kommunen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden können. Jede eingesparte Kilowattstunde, jede umgerüstete Straßenbeleuchtung und jede neue Solaranlage ist ein Baustein für mehr Klimaschutz und ein Schritt zur Abmilderung des Klimawandels“, erklärte Backhaus.

Mit der Woche der Klimaanpassung will das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit gemeinsam mit dem Zentrum KlimaAnpassung Projekte sichtbar machen, die zeigen: Klimaanpassung funktioniert – wenn wir gemeinsam handeln.

Für einen Mix aus alternativen Energien und mehr Bürgerbeteiligung

Schwerin – Anlässlich des diesjährigen Fachforums des Landesverbandes Erneuerbare Energien auf der MeLa in Mühlengeez betont Klimaschutz- und Agrarminister Dr. Till Backhaus die Rolle einer klugen und ausgewogenen Mischung der erneuerbaren Energien für eine klimaneutrale Zukunft.

„Aktuell stammen 82,3 Prozent der Stromerzeugung in MV aus erneuerbaren Energien. 15,7 Prozent davon stammen aus Bio­masse. Im Land sind 545 Biogas- Biomethananlagen mit einer Leistung von 356 MV in Betrieb. Für mich ist klar, dass Biogas als flexibler und speicherbarer Energieträger Wind und Photovoltaik sinnvoll ergänz und daher auch in Zukunft unverzichtbar für den Energiemix ist.

Doch ohne politische Nachjustierung droht laut Expertenaussagen der Hälfte der Anlagen bis 2031 das Aus. Die Ausschreibungsvolumina müssen ausgeweitet und Übergangs­regelungen gefunden werden, die den Betreibern Perspektiven garantiert. Bund und EU müssen hier schnell Lösungen finden“, so Backhaus.

Natürlich gehöre zum Ausbau der erneuerbaren Energien auch die Photovoltaik, erklärt der Minister.

„Machen wir uns nichts vor: Allein mit PV-Anlagen auf Dächern werden wir die Klimaziele nicht erreichen. Daher ist Freiflächen-PV für den Energiemix ebenfalls unverzichtbar. Limitierender Faktor aber ist der Flächenverbrauch. 2021 hat der Landtag den Weg zur breiten Nutzung von Freiflächen-PV freigemacht. Doch das 5.000 ha Kontingent wird bereits in diesem Jahr erschöpft sein. Es liegen Anträge für insgesamt 13.000 ha vor. Eine Aufstockung zu denselben Konditionen erscheint mir aber nicht sinnvoll.

Denn PV-Anlagen brauchen keine guten Böden, um darauf zu stehen. Die guten Böden brauchen wir weiterhin für die landwirtschaftliche Nutzung. Perspektivisch muss die Errichtung von FF-PVA nach raumordnerisch sinnvollen Aspekten geregelt werden, die Nutzungskonflikte ausschließen“, erklärt der Minister.

Konfliktpotential habe die Energiewende bereits auf dem Gebiet der Windenergie hervorgebracht, gibt der Minister zu bedenken:

„Derzeit sind 1.828 Windenergieanlagen in MV in Betrieb – weitere 1.414 sind beantragt – und, überspitzt gesagt: Um nahezu jede einzelne gab oder gibt es Streit, weil die Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum zwar die Beeinträchtigung erleben, aber keinen Nutzen erfahren.

Mit der Neufassung des Bürgerbeteiligungsgesetzes soll sich das ändern. Wir wollen damit die Akzeptanz von Wind – und Solaranlagen fördern und den Ausbau der regionalen Wertschöpfung durch die finanzielle Beteiligung von Gemeinden und Bürgern sichern. Dadurch erhoffe ich mir auch eine Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien im Land“, so Klimaschutzminister Backhaus abschließend.

Landesforst M-V ist Vorreiter im Waldmoorschutz

Schwerin – Moore gehören zu den faszinierendsten und gleichzeitig sensibelsten Ökosystemen unserer Landschaft. In Mecklenburg-Vorpommern liegen rund 82.000 Hektar Waldmoore, davon etwa 20.000 Hektar im Verantwortungsbereich der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern (LFoA).

Umwelt- und Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus erklärt: „Der Schutz und die Renaturierung dieser Flächen ist ein zentraler Beitrag zur Biodiversität, zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zum Klimaschutz.

In den vergangenen zehn Jahren (2016–2025) hat die LFoA in 59 Projekten rund 1.200 ha Moorflächen renaturiert. Etwa zwei Drittel dieser Fläche wurden direkt durch die Landesforst umgesetzt, die übrigen in Kooperation mit Partnern wie dem Förderprogramm „chance.natur“ oder der Landgesellschaft MV“, so der Minister.

Beispiele erfolgreicher Projekte seien das Naturschutzgebiet Hinrichshagen mit 56 ha, das Projekt „Lüttwisch“ mit 22 ha sowie die Renaturierung des „Friedrichsruher Waldes“ mit einer Fläche von 24 ha.

„Die Renaturierung von Moorwäldern ist eine besonders fachliche Herausforderung. Es geht darum, die artenreiche, sensible und störanfällige Waldvegetation auf Mooren zu erhalten. Moore: Multitalente für Klima und Artenvielfalt

Intakte Moore sind echte Alleskönner: Sie speichern CO₂, halten Wasser in der Landschaft zurück, bieten seltenen Arten wie Kranichen, Sonnentau oder Moosbeeren einen Lebensraum – und wirken als natürliche Filter für Schadstoffe. Mehr Wasser in der Landschaft bedeutet gleichzeitig auch einen lokalen Kühlungseffekt an heißen Sommertagen und eine Verbesserung des Gesundheitszustands unserer Wälder.

Deshalb verfolgt die Landesforstanstalt ambitionierte Ziele: Bis 2040 sollen möglichst alle renaturierungsfähigen Waldmoore im Landeswald wiedervernässt werden“, erklärt Backhaus.

Für das Jahr 2026 seien bereits vier weitere Projekte mit insgesamt 84 ha geplant. Weitere 14 Vorhaben mit knapp 400 ha befänden sich in der Vorbereitung.

„Klar ist: Moore sind ein Schlüssel zur Klimaanpassung und zum Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen. Jeder Hektar renaturiertes Moor ist ein Gewinn – für das Klima, die Artenvielfalt und die Stabilität unserer Wälder. Die Landesforstanstalt wird sich auch in Zukunft entschlossen für den Moorschutz einsetzen.“

Die Landesforstanstalt M-V ist die untere Forstbehörde für den Gesamtwald Mecklenburg-Vorpommers, sowie Eigentümer und Bewirtschafter von rund 193.000 Hektar Landeswald. Neben den betrieblichen Tätigkeiten, erfüllt die Landesforst M-V mit ihren rund 1.000 Mitarbeitern eine Vielzahl hoheitlicher Aufgaben, wie die Beratung und Betreuung von Privatwald, Naturschutz im Wald, Ausbildung, Waldpädagogik und Bildung für nachhaltige Entwicklung. Mit ihren 29 Forstämtern und 191 Revieren ist sie der bedeutendste Ansprechpartner zum Thema Wald vor Ort.

Schwesig: Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter der Energiewende

Rostock – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute auf dem Hanse Sail Business Brunch unter dem Motto „Wege zur Energie der Zukunft – Innovationen aus und für Mecklenburg-Vorpommern“, die Bedeutung der erneuerbaren Energien hervorgehoben: „Wir sind in Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter der Energiewende. Das ist schon jetzt ein Standortfaktor für Unternehmen und Investoren. Wir werden diese Position nutzen, um mit erneuerbaren Energien und Wasserstoff als Standort noch stärker zu werden.“

Sie zeigte sich überzeugt, dass nicht nur das landesweit leistungsfähige, bestehende und geplante Netz aus Wind, Sonne, Erdwärme und Biogas einen Standortvorteil darstelle. Schwesig: „Wir haben die gesamte Wertschöpfungskette der Windenergie bei uns im Land, von der Planung über den Bau bis zur Wartung und Instandhaltung. Zentral sind dabei die Häfen mit ihrer Infrastruktur.“

Das Land sei bereit, eine führende Rolle in der deutschen Wasserstoffwirtschaft zu übernehmen. Dazu brauche es an dieser Stelle ebenfalls Investitionen in die Infrastruktur und die Wertschöpfung sowie die Zusammenarbeit mit den anderen norddeutschen Bundesländern.

Mecklenburg-Vorpommern biete Investoren auch in Zukunft attraktive Bedingungen. Schwesig verdeutlichte: „Das Land ist bereit, zu unterstützen und zu investieren. Wir hatten im vergangenen Jahr die höchste Investitionsquote aller Bundesländer. Wir werden auch 2026 und 2027 jeweils 1,6 Milliarden Euro in die Zukunft unseres Landes investieren.“

Es gäbe einen weiteren Vorteil, so die Ministerpräsidentin: „Wir sind ein Land der kurzen Wege. Landesregierung und Wirtschaft sind im guten Gespräch. Investoren und Innovatoren finden bei uns offene Türen und ein offenes Ohr.“